Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_130/2025: Interpretation einer Scheidungsfolgenkonvention
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Fall betrifft die Interpretation einer durch das Zivilgericht homologierten Konvention über die Scheidungsfolgen. Insbesondere stritten die Parteien über die Berechnung des ihnen gemeinschaftlich zustehenden Anteils am Nettoerlös von Immobilienverkäufen, gemäss der Konvention vom 14. Juni 2012 und deren Avenant vom 19. Juni 2012. Die Vorinstanz hatte die Interpretation dieser Konvention präzisiert und den Abzug der in der Konvention aufgeführten Kosten von den Verkaufsanteilen klargestellt.
Zusammenfassung der Erwägungen
Der Beschwerdeführer ist zur Beschwerde legitimiert; die Beschwerde wurde fristgerecht und formgerecht eingereicht, und die Streitwertgrenze gemäss Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG ist erreicht. Das Bundesgericht stellt klar, dass es das Recht von Amtes wegen anwendet, jedoch die Begründung und die vorgebrachten Rügen der Parteien berücksichtigt. Ein allgemeines Wiederaufrollen des Sachverhalts ist ausgeschlossen. Der Beschwerdeführer argumentiert, dass die Konvention eindeutig sei, weshalb es keiner Interpretation gemäss Art. 334 ZPO bedurfte. Das Bundesgericht weist dies zurück und bestätigt, dass die Ausführung der vereinbarten Zahlungen scheiterte, was die Notwendigkeit einer Interpretation rechtfertigt. Der Beschwerdeführer rügt eine materielle Änderung der Konvention durch die Vorinstanz, insbesondere hinsichtlich der Reihenfolge der Berechnungsschritte. Das Bundesgericht folgt dieser Argumentation nicht und stellt fest, dass die Vorinstanz lediglich die ursprüngliche Absicht präzisiert hat. Ein Wechsel der Richter in der ersten Instanz zwischen Urteilserlass und Interpretationsverfahren ist unschädlich, solange sich das Gericht auf die bekannten Unterlagen und die Entscheidungsgrundlage stützt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten sowie eine Entschädigung wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. Das Urteil wird an die Parteien und die Vorinstanz zugestellt.
5A_1110/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob vor dem Bundesgericht eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Chambre de surveillance de la Cour de justice des Kantons Genf vom 3. Dezember 2025. Diese hatte die zuvor vom Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant des Kantons Genf abgelehnte Entlassung aus dem fürsorgerischen Freiheitsentzug bestätigt. Während des laufenden Verfahrens hob das Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant die Massnahme am 26. Januar 2026 auf. Das Bundesgericht befasste sich deshalb insbesondere mit der Frage des aktuellen und praktischen Rechtsschutzinteresses.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Chambre civile der Cour de justice des Kantons Genf wies die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Entscheid des Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant ab, mit dem dessen Entlassung aus dem fürsorgerischen Freiheitsentzug verwehrt wurde. Der Beschwerdeführer beantragte die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids und den Rückweis, zudem verlangte er unentgeltliche Rechtspflege und die Beigabe eines Anwalts. Das Bundesgericht wies die Anträge auf aufschiebende Wirkung und vorsorgliche Massnahmen ab. Nach Aufhebung der Massnahme am 26. Januar 2026 stellte das Bundesgericht fest, dass das Verfahren gegenstandslos geworden ist, da kein aktuelles Schutzinteresse mehr besteht und der Beschwerdeführer kein virtuelles Interesse nachweisen konnte. Da das aktuelle und praktische Rechtsschutzinteresse fehlt, wurde die Beschwerde nicht inhaltlich geprüft. Die Frage einer formellen Verletzung des rechtlichen Gehörs war deswegen ebenfalls nicht zu beurteilen. Die Beschwerde war gemäss Bundesgericht abzuschreiben. Gerichtskosten wurden keine erhoben, und das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege wurde gegenstandslos. Einem Antrag auf Beigabe eines Anwalts wurde nicht stattgegeben, da der Beschwerdeführer als urteilsfähig angesehen wurde.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde für gegenstandslos und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zurück. Gerichtskosten wurden nicht erhoben und der Antrag auf Beiordnung eines Anwalts wurde abgelehnt.
8C_646/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte am 31. Oktober 2025 Beschwerde vor dem Bundesgericht gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Waadt (Datierung: 30. Oktober 2025) betreffend die Sozialhilfe ein. Ursprünglich wurde A.________ eine Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses angesetzt, welche durch eine zusätzliche Frist bis zum 2. März 2026 verlängert wurde. A.________ kam dieser Aufforderung nicht nach.
Zusammenfassung der Erwägungen
(E.1) Der Beschwerdeführer hat den Kostenvorschuss innerhalb der gesetzten Frist nicht geleistet. Gemäss Art. 62 Abs. 3 BGG ist die Beschwerde deshalb für unzulässig zu erklären. (E.2) Der Entscheid wird im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 BGG gefällt (offensichtliche Unzulässigkeit). (E.3) Gemäss Art. 66 Abs. 1 BGG (zweiter Satz) wird von der Erhebung von Gerichtskosten abgesehen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt und es werden keine Gerichtskosten erhoben. Der Entscheid wird den relevanten Parteien kommuniziert.
4A_669/2025: Urteil zum Verschiebungsgesuch in einem mietrechtlichen Schlichtungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A. A.________ (Beschwerdeführer) beantragte in einem mietrechtlichen Verfahren die Verschiebung der Schlichtungsverhandlung aufgrund von Krankheit. Die Schlichtungsbehörde wies das Gesuch ab, da die Gründe weder belegt noch nachvollziehbar waren. Der Beschwerdeführer blieb der Verhandlung fern, worauf die Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben wurden. Das Obergericht des Kantons Zürich wies in zwei separaten Berufungsurteilen die dagegen erhobenen Berufungen ab, soweit es darauf eintrat.
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9C_145/2025: Urteil betreffend Invalidenrente einer Küchenhilfe nach Unfall
Zusammenfassung des Sachverhalts
Nach einem Unfall meldete sich die Beschwerdegegnerin, eine Küchenhilfe, im August 2019 bei der Invalidenversicherung zur Leistungserbringung an. Die IV-Stelle Zug gewährte eine ganze Invalidenrente vom 1. Februar bis 31. Oktober 2020, danach eine Viertelsrente. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug erhöhte die Rente ab 1. November 2020 bis 31. Juli 2021 auf eine ganze Rente, wies jedoch den Zeitraum vom 1. August 2021 bis 30. April 2022 zur weiteren Abklärung an die IV-Stelle zurück. Gegen dieses Urteil erhob die IV-Stelle Beschwerde.
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6B_400/2024: Urteil zur Beschwerde betreffend Vergewaltigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Zürich sprach den Beschwerdeführer A.________ mit Urteil vom 9. Januar 2024 der Vergewaltigung nach aArt. 190 Abs. 1 StGB schuldig. Es verurteilte ihn zu 34 Monaten Freiheitsstrafe, wobei es den Vollzug im Umfang von 22 Monaten aufschob, und setzte eine Probezeit von zwei Jahren fest. Zudem ordnete es die Abnahme einer DNA-Probe und die Erstellung eines DNA-Profils an. Der Beschwerdeführer focht diesen Schuldspruch und die Strafzumessung beim Bundesgericht an.
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6B_830/2025: Verleumdung und Rechtsmissbrauch im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Regionalgericht Jura bernois-Seeland wegen wiederholter Verleumdung (Art. 303 StGB) verurteilt. Er hatte im Rahmen eines Strafverfahrens falsche Anschuldigungen gegen Polizisten erhoben, die seine Verhaftung und Vernehmung durchführten. Die Vorwürfe umfassten angebliche Aggressivität, falsche Beschuldigungen wegen eines Verkehrsdelikts und die angebliche Manipulation seiner und der Aussagen seiner Ehefrau. Diese Handlungen zielten darauf ab, einer Verurteilung zu entgehen. Auf Berufung bestätigte die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern dieses Urteil.
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6B_925/2025: Urteil betreffend Revision im Zusammenhang mit einer Übertretung der Chauffeurverordnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde durch das Regionalgericht Viamala wegen Übertretung der Chauffeurverordnung zu einer Busse von Fr. 600.-- verurteilt. Ihre Berufung wies das damalige Kantonsgericht Graubünden ab, und eine Beschwerde in Strafsachen vor dem Bundesgericht wurde aufgrund von Verspätung nicht behandelt. Ein daraufhin eingereichtes Revisionsgesuch wurde vom Obergericht des Kantons Graubünden nicht zugelassen. Nun verlangt A.________ vom Bundesgericht, die Nichteintretensverfügung des Obergerichts aufzuheben und das Revisionsgesuch zuzulassen.
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9C_261/2025: Urteil betreffend Staats- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ ist Eigentümer der denkmalgeschützten Villa B.________ sowie weiterer Liegenschaften. Für die Steuerperiode 2018 machte er Abzüge geltend, u.a. für Unterhaltskosten in Höhe von Fr. 215'400.- sowie Schuldzinsen für SWAP-Geschäfte von Fr. 228'124.-. Das Steueramt Zürich veranlagte ihn gestützt auf eine Ermessensveranlagung, da es den Sachverhalt als ungenügend dokumentiert betrachtete. Das Verwaltungsgericht Zürich bestätigte diesen Entscheid. Mit Beschwerde verlangte A.________ die Abzugsfähigkeit der genannten Kosten sowie eine Herabsetzung der geschätzten Mieterträge.
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5A_97/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen eine Vorladung zur Pfändung
Zusammenfassung des Sachverhalts
In einem Verfahren betreffend Prämienforderungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung betrieb die B.________ AG den Beschwerdeführer. Nachdem das Betreibungsamt Kriens den Beschwerdeführer zu einer Pfändung vorgeladen hatte, erhob dieser mehrere Beschwerden, die auf kantonaler Ebene abgewiesen wurden. Schliesslich gelangte der Beschwerdeführer ans Bundesgericht, bezahlte jedoch den verlangten Kostenvorschuss nicht.
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9C_713/2025: Entscheid über unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ richtete am 27. November 2025 ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege an die Cour des assurances sociales des Tribunal cantonal des Kantons Waadt in einem Streit mit der kantonalen IV-Stelle. Dieses Gesuch wurde mit Entscheid vom 28. November 2025 abgelehnt. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht, welches über den Umgang mit den Verfahrenskosten und den Ausgang der Beschwerde infolge gegenstandslos gewordenen Verfahrens entschied. Zwischenzeitlich hatte die kantonale Instanz ihre ursprüngliche Entscheidung annulliert und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege genehmigt.
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4A_454/2025: Urteil zur Grundversorgungspflicht im Zahlungsverkehr bei sanktionierten Personen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdegegner, ein russischer Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz, wurde in den USA und im Vereinigten Königreich sanktioniert, steht jedoch in der Schweiz auf keiner Sanktionsliste. Er verlangte von der PostFinance AG die Fortführung einer Konto-Geschäftsbeziehung für den inländischen Zahlungsverkehr. Der Grundversorgungsauftrag der PostFinance AG steht unter anderem in Verbindung mit der Erfüllung der landesweiten Zahlungsverkehrsdienste. Die PostFinance verweigerte die Geschäftsbeziehung aufgrund des Sanktionsrisikos. Das Handelsgericht des Kantons Bern verpflichtete die PostFinance jedoch zur Weiterführung der Geschäftsbeziehung, da keine ausreichenden Gründe für eine Ausnahme gemäß Art. 45 Abs. 1 lit. a und b der Postverordnung (VPG) gegeben waren.
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7B_1135/2024: Entscheid zur Entsiegelung von Mobiltelefon-Datensicherungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Rahmen einer Strafuntersuchung gegen A.________ wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) stellte die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat Datenträger sicher, darunter Mobiltelefone. Nach einem Antrag des Beschwerdegegners auf Siegelung und einer späteren Verfügung des Bezirksgerichts Horgen (Zwangsmassnahmengericht) gelangten die Oberstaatsanwaltschaft sowie A.________ in unterschiedlichen Punkten ans Bundesgericht.
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6B_53/2026: Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Nichtbezahlung des Kostenvorschusses und Abweisung eines Gesuchs um Fristwiederherstellung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich mit einer Beschwerde gegen ein Urteil der Chambre pénale d'appel et de révision der Cour de justice des Kantons Genf vom 5. Januar 2026 an das Bundesgericht. Sie leistete jedoch den erforderlichen Kostenvorschuss trotz zweimaliger Aufforderung nicht. Später beantragte sie die Wiederherstellung der Frist und die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Als Gründe führte sie einen unverschuldeten Aufenthalt ausserhalb ihres Wohnortes und eine angebliche finanzielle Notlage an.
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5A_101/2025: Urteil betreffend elterliche Sorge und Obhut über ein Kind unverheirateter Eltern
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ (Mutter) und B.________ (Vater) sind die unverheirateten Eltern der Tochter C.A.________. Das Kind lebt seit seiner Geburt bei der Mutter. Gegenstand des Verfahrens ist die elterliche Sorge sowie deren Ausgestaltung, insbesondere hinsichtlich Impffragen und des Besuchsrechts des Vaters. Erstinstanzlich wurde die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern beschlossen, die Obhut wurde der Mutter übertragen, und die Entscheidbefugnis bezüglich Impfungen dem Vater alleine zugewiesen. Die Mutter legte Berufung beim Obergericht des Kantons Bern ein und verlangte die alleinige elterliche Sorge. Das Obergericht wies die Berufung der Mutter ab. Hiergegen erhob die Mutter Beschwerde beim Bundesgericht.
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7B_207/2026: Entscheid betreffend die Anordnung der Sicherheitshaft im Kanton Genf
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, ein afghanischer Staatsangehöriger, wurde aufgrund seiner mutmasslichen Teilnahme an zwei Raufereien in Genf sowie wegen Körperverletzung angeklagt und befand sich seit März 2025 in Untersuchungshaft. Seine Anträge auf Haftentlassung wurden von den kantonalen Behörden abgelehnt, und der Fall wurde letztlich dem Bundesgericht vorgelegt, wobei der Beschwerdeführer auf eine sofortige Freilassung gegen Ersatzmassnahmen drang.
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6B_725/2025: Abweisung der Beschwerde eines Tierarztes wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein in der Schweiz tätiger Tierarzt, wurde wegen Verletzung der Bundesgesetzgebung über den Tierschutz (Art. 26 Abs. 2 Tierschutzgesetz, LTSch) verurteilt. Anlass war die Missachtung medizinischer Standards bei der Behandlung eines Pferdes, das letztlich unter erheblichem Leiden euthanasiert werden musste. Trotz klarer Hinweise auf einen Cushing-Syndrom-Diagnose setzte der Beschwerdeführer eine homöopathische Behandlung fort und unterliess es, die notwendigen konventionellen medizinischen Massnahmen zu ergreifen.
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7B_150/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte über eine Beschwerde in Strafsachen zu entscheiden, die ein Beschwerdeführer gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich eingereicht hatte. Gegenstand des Verfahrens war die Nichtanhandnahme einer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat.
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6B_753/2025: Gutheissung der Beschwerde wegen Unzulässigkeit der Vorinstanz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte am 18. Juni 2025 die Ernennung eines amtlichen Verteidigers gemäss Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO im Rahmen eines Revisionsverfahrens gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung aus dem Jahr 2009. Die Vorinstanz, die Chambre pénale d'appel et de révision des Kantons Genf, wies die Eingabe am 8. Juli 2025 als unzulässig zurück, erklärte die damit verbundene Ernennung eines Verteidigers für gegenstandslos und verzichtete auf die Erhebung von Verfahrenskosten.
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9C_199/2025: Urteil zur beruflichen Vorsorge im Zusammenhang mit Geburts- und Frühinvalidität
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Versicherte A.________, aufgrund einer 100%igen Invalidität seit 1999 Rentenbezügerin der Invalidenversicherung, war ab 2019 bei der Columna Sammelstiftung berufsvorsorgeversichert. Nachdem sie rückwirkend ab 2021 eine Dreiviertelsrente der Invalidenversicherung erhalten hatte, verweigerte die Columna die Zahlung einer Dreiviertelsrente der beruflichen Vorsorge. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies ihre Klage auf eine Rente der beruflichen Vorsorge ab. Gegen diesen Entscheid reichte sie Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ein.
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6B_941/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Wiederherstellung der Einsprachefrist
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, der einer Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz beschuldigt wird, hat eine Wiederherstellung der Einsprachefrist beantragt. Dieses Gesuch wurde sowohl vom Regionalgericht als auch in zweiter Instanz vom Obergericht des Kantons Bern abgewiesen. Der Beschwerdeführer macht vor Bundesgericht eine Verletzung von Art. 94 StPO, Willkür und überspitzten Formalismus geltend und beantragt die Wiederherstellung der Frist sowie eine Rückweisung an die Vorinstanz oder die Staatsanwaltschaft.
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9C_55/2026: Einstellung eines Verfahrens im Bereich der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ legte am 21. Januar 2026 eine Beschwerde gegen den Entscheid der Cour de justice de la République et canton de Genève, Chambre des assurances sociales, vom 22. Dezember 2025 ein. Am 10. Februar 2026 erklärte sie schriftlich den Rückzug der Beschwerde.
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5A_168/2026: Urteil zur Frage der Genehmigung des Schlussberichts und der Schlussrechnung eines Beistands
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Schaffhausen genehmigte den Schlussbericht und die Schlussrechnung des Beistands des am 27. Juni 2024 verstorbenen B.________. Der Beschwerdeführer, Bruder des Verstorbenen, erhob dagegen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, welches mit Verfügung vom 27. Januar 2026 nicht auf die Beschwerde eintrat. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin ans Bundesgericht.
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5A_1107/2025: Nichteintreten aufgrund fehlenden aktuellen Interesses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen seine fürsorgerische Unterbringung (FU), die auf Grundlage ärztlicher Entscheidungen angeordnet und bestätigt worden war. Die Chamber de surveillance der Cour de justice des Kantons Genf wies seine Beschwerde gegen den Entscheid des Tribunals für den Schutz von Erwachsenen und Kindern (TPAE) ab. Das Bundesgericht beschäftigte sich mit einer Beschwerde von A.________, der die Aufhebung der Unterbringung und die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege sowie die Einsetzung eines Anwalts verlangte. Während des Verfahrens vor dem Bundesgericht wurde die strittige FU am 26. Januar 2026 aufgehoben, wodurch das Interesse am Verfahren wegfiel.
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8C_145/2026: Urteil betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen die Entscheidung des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich (13. Januar 2026), welches den Einspracheentscheid der Gemeinde Hinwil bestätigt hatte. Streitgegenstand war die Vergütung von Franchisen und Selbstbehalt der Krankenversicherung für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2024 in Höhe von CHF 665.20. Die Beschwerdeführerin beanstandete das vorinstanzliche Urteil jedoch nicht hinreichend konkret und brachte darüber hinaus unzulässige Kritik vor.
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6B_986/2025: Entscheid bezüglich einer Beschwerde in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Staatsangehöriger von Guinea-Bissau, wurde in der Schweiz für Drogenhandel sowie eine versuchte Straftat gegen das Ausländerrecht verurteilt. Ursprünglich wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit Bewährung und einer Landesverweisung verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde die Strafe auf 17 Monate verkürzt und die Landesverweisung bestätigt. A.________ reichte Beschwerde gegen das Berufungsurteil ein, ausschliesslich bezüglich der Landesverweisung.
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8C_158/2026: Unzulässigkeit einer elektronisch eingereichten Beschwerde im Bereich der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob am 21. Februar 2026 per gewöhnlicher E-Mail Beschwerde gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 17. Dezember 2025 bei diesem Gericht, das die Eingabe an das Bundesgericht weiterleitete.
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8C_71/2026: Streit um Anspruch auf Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ (geb. 1984) meldete sich im Mai 2020 bei der Invalidenversicherung an. Nach verschiedenen Begutachtungen verneinte die IV-Stelle Bern im Januar 2024 einen Leistungsanspruch. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hiess die Beschwerde teilweise gut und sprach A.________ für bestimmte Zeiträume (August 2021 bis Juli 2022 sowie Oktober 2022 bis Mai 2023) eine ganze Invalidenrente zu. Für die übrigen Zeiträume wurde der Antrag abgewiesen. A.________ legte Beschwerde vor Bundesgericht ein und verlangte unter anderem die Einholung eines neuen Gutachtens sowie die Zusprache einer ganzen Invalidenrente ab Mai 2020.
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7B_224/2026: Verlängerung der Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird vorgeworfen, am 24. Juli 2025 in U.________ einen bewaffneten Raubüberfall auf eine Bankfiliale begangen zu haben. Er wurde am 27. Juli 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft, die mehrfach verlängert wurde. Gegen den letzten Entscheid zur Haftverlängerung durch das Kantonsgericht Luzern erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht. Er beantragte seine sofortige Haftentlassung, eventuell eine Rückweisung an die Vorinstanz zur Neubeurteilung.
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9C_32/2025: Steuerrechtliche Behandlung der Tätigkeit einer öffentlich-rechtlichen Anstalt im Kanton Solothurn
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesellschaft A.________, eine öffentlich-rechtliche Anstalt der Einwohnergemeinde U.________, erhob Beschwerde gegen eine Verfügung des kantonalen Steueramtes Solothurn, die ihre Steuerbefreiung auf bestimmte hoheitliche, vom kantonalen oder bundesrechtlichen Vorschriften abgedeckte Tätigkeiten beschränkte. Die Vorinstanz hatte die Steuerpflicht der übrigen Bereiche, darunter Stromversorgung ausserhalb des Netzgebiets, Gasversorgung, Fernwärme und sonstige Dienstleistungen, bestätigt.
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6B_384/2025: Strafbarkeit von A.________ und Ausweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im vorliegenden Fall ging es um die Strafbarkeit von A.________, einem kosovarischen Staatsangehörigen, der verschiedener Straftaten beschuldigt wurde, darunter Diebstahl, Hehlerei, Hausfriedensbruch, einfache Körperverletzung, Drohung und mehrfacher Verletzung von Strassenverkehrsregeln. Weiterhin umfasste der Fall die Prüfung seiner Ausweisung aus der Schweiz. Die Vorinstanz (Obergericht des Kantons Bern) hatte A.________ in Bezug auf einige Anklagepunkte freigesprochen und in anderen Punkten die Verurteilung des Bezirksgerichts bestätigt. Der Beschwerdeführer focht den Entscheid insbesondere bezüglich der Straftaten und der angeordneten Landesverweisung an.
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6B_61/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend versuchte schwere Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Strafzumessung und Verletzung des Beschleunigungsgebots
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte eine Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen zu beurteilen, in dem der Beschwerdeführer unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Freiheitsberaubung und anderer Delikte zu 40 Monaten Freiheitsstrafe (teilweise bedingt) sowie weiteren Nebenstrafen verurteilt wurde. Der Beschwerdeführer machte insbesondere die Verletzung des Beschleunigungsgebots geltend, beantragte einen Freispruch in Teilen und eine Herabsetzung der Strafmasse.
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7F_10/2026: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte beim Bundesgericht die Revision des Urteils 7B_1150/2025 vom 20.11.2025 gestützt auf Art. 121 lit. d BGG. Dieses Urteil erklärte eine strafrechtliche Beschwerde von A.________ gegen die Abweisung ihres Rekurses durch die Beschwerdekammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin als unzulässig, da verspätet eingereicht. Der Antrag auf Revision war ebenfalls verspätet. A.________ stellte zusätzlich ein Gesuch um Wiedereinsetzung in den Fristenlauf sowie um Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege.
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9F_4/2026: Urteil zum Revisionsgesuch betreffend Staats- und Gemeindesteuern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils 9C_473/2025, welches eine frühere Beschwerde der Gesuchstellerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau (23. Juni 2025) betreffend die Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Aargau für die Steuerperiode 2015 abgewiesen hatte. Zu den beantragten Revisionsgründen gehörten u. a. die Aufhebung der früheren Urteile, Rückerstattung der geleisteten Verfahrenskosten, eine Aktenedition, der Ausstand einer Steuerkommissärin sowie unentgeltliche Rechtspflege.
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7B_659/2024: Urteil zum Ausstandsverfahren und Parteientschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________) beantragte den Ausstand des Staatsanwaltes wegen behaupteter Befangenheit im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens. Nachdem der Staatsanwalt während des Verfahrens zurückgetreten war, erklärte das Obergericht des Kantons Schaffhausen das Ausstandsbegehren als gegenstandslos, lehnte jedoch die Gewährung einer Parteientschädigung ab. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte die Zusprechung einer Parteientschädigung.
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9C_331/2024: Mehrwertsteuerpflicht von Managed Care-Leistungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die MWST-Gruppe A.________ AG, welche unter anderem im Bereich der integrierten medizinischen Versorgung tätig ist, wurde von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Steuerperioden 2016 und 2017 zur Nachzahlung von Mehrwertsteuer in der Höhe von CHF 1'104'579.- verpflichtet. Das Bundesverwaltungsgericht wies die gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde ab. Die Beschwerdeführerin brachte den Fall vor das Bundesgericht, um die Mehrwertsteuerforderung um CHF 956'389.- zu reduzieren.
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7B_210/2026: Nichteintreten wegen ungenügender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte am 16. Februar 2026 Beschwerde beim Bundesgericht ein gegen einen Entscheid der Chambre pénale de recours der Cour de justice des Kantons Genf vom 6. Februar 2026, mit dem seine Freilassung aus der Untersuchungshaft verweigert wurde. Diese Entscheidung bestätigte eine frühere Verfügung des Tribunals der Zwangsmassnahmen im Kanton Genf vom 13. Januar 2026.
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6B_156/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Tribunal correctionnel de l'arrondissement de la Broye et du Nord vaudois am 17. April 2025 wegen Verletzung der Buchführungspflicht, Nötigung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, davon 30 Monate mit Bewährung und einer Probezeit von 4 Jahren. Die Cour d'appel pénale des Tribunal cantonal du canton de Vaud wies am 23. September 2025 eine von A.________ eingereichte Berufung ab. A.________ reichte daraufhin am 25. Februar 2026 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte zugleich unentgeltliche Rechtspflege.
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7B_1307/2025: Unzulässigkeit der Beschwerden aufgrund Nichtleistung des Kostenvorschusses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte drei Beschwerden gegen die Entscheide des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 23. Oktober 2025 ein. Diese Entscheide betrafen die Nichtanhandnahme eines Verfahrens. Der Beschwerdeführer kam seiner Pflicht, einen Kostenvorschuss zu leisten, trotz zweifacher Aufforderung und Nachfrist, nicht nach.
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8C_234/2025: Urteil zur Frage des Valideneinkommens und des Anspruchs auf eine Invalidenrente nach UVG
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, 1989 geboren, erlitt 2006 als Lehrling einen Verkehrsunfall mit erheblichen Verletzungen, u.a. Frakturen. Die Suva erbrachte die gesetzlichen Leistungen, verweigerte jedoch später Leistungen für geltend gemachte Nacken- und Schulterbeschwerden aus Kausalitätsgründen. Nach einem Rückfall 2013 wurden erneut Leistungen erbracht, jedoch Ende 2023 eingestellt. Die Suva sprach eine Integritätsentschädigung zu, verneinte jedoch einen Rentenanspruch aufgrund einer fehlenden erheblichen Erwerbseinbusse. Das kantonale Gericht wies die dagegen gerichtete Beschwerde ab.
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7B_321/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid der Chambre pénale de recours der Cour de justice de Genève vom 5. Februar 2026 ein. Die Vorinstanz hatte seine Beschwerde gegen den Entscheid des Ministère public de Genève abgewiesen, wonach das Protokoll einer Verhandlung vom 17. Dezember 2025 nicht aus den Akten entfernt wird.
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6B_411/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Bezirksgericht Broye und Nord waadtländischer Gemeinden am 1. Juli 2024 wegen sexueller Nötigung und falscher Anschuldigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie einer Busse in Höhe von CHF 1'500 (ersatzweise 15 zusätzliche Tage Freiheitsstrafe im Falle der schuldhaften Nichtbezahlung) verurteilt. Dieses Urteil wurde am 3. Dezember 2024 vom Strafgericht des Kantons Waadt bestätigt. A.________ legte beim Bundesgericht Beschwerde ein und beantragte unter anderem eine Rückweisung des Falles zur Neuverhandlung.
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9C_576/2025: Unzulässigkeit der elektronischen Einreichung eines Revisionsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Caisse cantonale neuchâteloise de compensation (nachfolgend CCNC) forderte von A.________ Schadenersatzforderungen für ausstehende paritätische Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatzordnung (EO), Arbeitslosenversicherung (ALV) und Familienzulagen (ALFA). Das Tribunal cantonal Neuchâtel hatte eine Schadensforderung von CHF 333'620.85 geprüft und die Sache zur Neufestsetzung an die CCNC zurückgewiesen. A.________ stellte eine Revisionsgesuch, das jedoch vom kantonalen Gericht mit der Begründung abgewiesen wurde, dass das Revisionsgesuch nicht formgerecht (elektronisch) eingereicht worden sei.
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6B_586/2025: Urteil betreffend Veruntreuung und willkürliche Beweiswürdigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ wurde vorgeworfen, eine Liebesbeziehung mit B.B.________ genutzt zu haben, um von ihr Darlehen für den Kauf eines Luxusfahrzeugs (Lamborghini) zu erhalten, für das sie insgesamt CHF 226'357.20 aufbrachte. Das Fahrzeug wurde abweichend von Abmachungen verwendet, z.B. in den Kosovo verbracht, dort gefahren und beschädigt. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgte nicht, was zu einem finanziellen Schaden bei der Privatklägerin führte.
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