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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 27.03.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

4A_597/2025: Urteil zum Ausstand eines Gerichtspräsidenten in einer Vergleichsverhandlung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die C.________ AG klagte vor dem Handelsgericht des Kantons Aargau gegen die A.________ AG, um einen Betrag von CHF 798'309.09 zuzüglich Zins einzufordern. Eine Vergleichsverhandlung fand am 17. September 2025 statt, in der der Präsident des Handelsgerichts, Dr. B.________ (Beschwerdegegner), einen Vergleichsvorschlag von CHF 400'000.-- machte. Der Beschwerdegegner äusserte während der Verhandlung, dass die Beschwerdeführerin \"tot\" sei, wenn ein Urteil gefällt würde und klärte dies danach als Hinweis auf einen möglichen Konkurs. Am folgenden Tag stellte die Beklagte ein Ausstandsgesuch wegen einer angeblichen Befangenheit des Beschwerdegegners. Das Handelsgericht wies das Gesuch am 21. Oktober 2025 ab. Die A.________ AG reichte beim Bundesgericht Beschwerde ein und beantragte, den Beschluss des Handelsgerichts aufzuheben und den Beschwerdegegner in den Ausstand zu versetzen.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerde in Zivilsachen ist zulässig, da alle Voraussetzungen gemäss Art. 72 ff. BGG erfüllt sind. Das Bundesgericht legt die Rechtsverletzungen nach Art. 95 BGG zugrunde und nimmt nur begründet und qualifizierte Rügen zur Kenntnis, insbesondere bei Beweiswürdigungen kann nur bei offensichtlicher Willkür eingegriffen werden. Prüfkriterien für Art. 47 Abs. 1 lit. f ZPO: Ein Ausstandsgrund liegt vor, wenn der Anschein der Befangenheit bzw. Gefahr der Voreingenommenheit objektiv gerechtfertigt ist. Die Aussagen des Beschwerdegegners in der Vergleichsverhandlung waren drastisch formuliert, jedoch als Hinweis auf mögliche wirtschaftliche Konsequenzen (Konkurs) zu verstehen. Der Vergleichsvorschlag selbst war ausgewogen. Die Vorinstanz urteilt, dass die Aussagen angemessen im Kontext der Vergleichsverhandlung als letzter Versuch einer gütlichen Einigung waren. Die Beschwerdegegnerin legte weder Willkür noch klare Hinweise auf Befangenheit schlüssig dar. Das Bundesgericht verweist auf den Leitentscheid 4A_237/2025, der umfassende Leitlinien zur Ausführung von Vergleichsverhandlungen vorgibt. Demnach dürfen Gerichtsdelegationen vorläufige Einschätzungen geben, solange die Unvoreingenommenheit hochgehalten wird. Die Aussagen des Beschwerdegegners halten sich innerhalb des Rahmens des Leitentscheides und führen nicht zu einer Verletzung von Art. 47 ZPO.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Kosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt, ohne dass eine Parteientschädigung zugesprochen wurde.


1C_366/2025: Entscheid über die Eigentumsgarantie und Brandschutzregelungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A., B.A., und C.A. (die Beschwerdeführerinnen) erbten ein Gebäude in Payerne, dessen Sprinkleranlage gemäss den geltenden Vorschriften des kantonalen Gebäudeversicherers (ECA) einer 20-jährigen Generalrevision unterzogen werden muss. Nachdem mehrere Aufforderungen und Nachfristen erfolglos blieben, ordnete das ECA die Durchführung dieser Revision unter gegebenenfalls Zwangsmassnahmen an. Eine Anfechtung dieser Verfügung beim Tribunal cantonal des Kantons Waadt, Cour de droit administratif et public (CDAP), blieb erfolglos. Die Beschwerdeführerinnen erhoben daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerde ans Bundesgericht ist gemäss Art. 90 ff. BGG zulässig, da eine endgültige kantonale Entscheidung im Bereich des öffentlichen Rechts vorliegt. Die Beschwerdeführerinnen berufen sich auf die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) und argumentieren, dass die verpflichtende 20-jährige Generalrevision der Sprinkleranlage unverhältnismässig sei. Das Bundesgericht führt aus, dass solche Einschränkungen der Eigentumsgarantie bei Vorliegen einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage, eines öffentlichen Interesses und der Verhältnismässigkeit zulässig sind. Es wird festgestellt, dass die Vorschriften des ECA eine genügende gesetzliche Grundlage darstellen. Die 20-jährige Revision dient dem öffentlichen Interesse des Brandschutzes und ist verhältnismässig. Die Regeln der Rückwirkung, die beim Wechsel der Normen relevant sein könnten, wurden korrekt angewendet. Ein Vorbringen der Beschwerdeführerinnen zur möglichen wettbewerbstechnischen Eingriffswirkung der Normen wurde als unbegründet und nicht ausreichend motiviert beurteilt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen, die Gerichtskosten werden den Beschwerdeführerinnen auferlegt und es werden keine Parteientschädigungen gesprochen.


4A_463/2025: Urteil betreffend Forderung und Rechtsschutz in klaren Fällen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG (Beschwerdeführerin), Aktionärin der B.________ AG (Beschwerdegegnerin), gewährte der B.________ AG diverse Darlehen. Nach Ansicht der Beschwerdeführerin ist die Rückzahlung dieser Darlehen trotz eines Rückzahlungsverbots gemäss Art. 2 Abs. 2 lit. b Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz (SBüG) zulässig. Ihr Antrag auf Rechtsschutz in klaren Fällen wurde in den Vorinstanzen abgelehnt, worauf sie Beschwerde beim Bundesgericht erhob.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Beschwerde und bejaht diese, da die formellen Voraussetzungen erfüllt sind. - **E.2:** Die Beschwerdeführerin rügt eine klare Rechtslage zur Rückzahlung eines Darlehens nach Art. 2 Abs. 2 lit. b Covid-19-SBüG. Das Bundesgericht stellt fest, dass sich aus dem Gesetz, der Lehre und der Rechtsprechung keine eindeutige Antwort ergibt. Mehrere Auslegungsergebnisse sind vertretbar, weshalb keine klare Rechtslage im Sinne von Art. 257 Abs. 1 lit. b ZPO vorliegt. - **E.3:** Das Bundesgericht verzichtet darauf, die Frage der Klarheit des Sachverhalts (Art. 257 Abs. 1 lit. a ZPO) aufgrund der eindeutigen Rechtslage abschliessend zu prüfen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt, während die Beschwerdegegnerin entschädigt wird.


9C_180/2026: Verfahren betreffend Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Solothurn und direkte Bundessteuer, Steuerperiode 2024

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer zog seine beim Bundesgericht gegen ein Urteil des Kantonalen Steuergerichts Solothurn gerichtete Beschwerde mit Schreiben vom 11. März 2026 zurück.


9C_649/2025: Entscheid zur Besteuerung der A.________ INC. für die Steuerperioden 2010 bis 2014

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ INC., eine 1993 in B.________, C.________, eingetragene Gesellschaft, wurde für die Steuerperioden 2010 bis 2014 aufgrund einer Untersuchung der Division für Strafsachen und Untersuchungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (DAPE) steuerlich in der Schweiz erfasst. Gemäss den Untersuchungen verfügte A.________ über ein festes Geschäftsbüro in Genf und übte dort unter anderem Vermögensverwaltungs- und Beratungsdienstleistungen aus, ohne diese Tätigkeiten steuerlich zu deklarieren. Daraufhin wurden Steuer- und Bussenbescheide wegen versuchter Steuerhinterziehung ausgestellt, welche von der Steuerverwaltung des Kantons Genf und der kantonalen Justiz bestätigt wurden.


7B_209/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und sein Bruder erstatteten am 16. März 2021 Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt B.________. Sie warfen diesem vor, ein Testament ihrer Mutter aus dem Jahr 2011 durch Täuschung unterdrückt zu haben, um sich als Willensvollstrecker basierend auf einem älteren Testament von 1977 einsetzen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden stellte die Untersuchung am 21. November 2023 ein, jedoch wurden B.________ die Verfahrenskosten auferlegt. Eine Beschwerde gegen die Einstellung wurde vom Obergericht des Kantons Graubünden am 27. Januar 2025 abgewiesen. A.A.________ beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung der Einstellungen und die Wiederaufnahme des Strafverfahrens.


4F_51/2025: Urteil betreffend Fristwiederherstellung im Zusammenhang mit der Anfechtung eines obergerichtlichen Urteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin A.________ beantragte beim Bundesgericht die Fristwiederherstellung für die Anfechtung eines Urteils des Obergerichts des Kantons Zürich vom 30. September 2025 in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Die Gesuchstellerin war ursprünglich durch die B.________ AG vor dem Arbeitsgericht verklagt worden. Sie machte geltend, durch Versäumnisse der Post sei sie daran gehindert worden, ihre vollständige Beschwerdeschrift fristgerecht einzureichen.


1C_441/2025: Abweisung der Beschwerde gegen die Verweigerung von Wechselkennzeichen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wandte sich gegen die Verweigerung von Wechselkennzeichen für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrzeugen durch das Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt des Kantons Freiburg. Nach Ablehnung seines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege vor dem Kantonsgericht und Abweisung seines Rechtsmittels in der Sache gelangte er ans Bundesgericht. Hier beantragte er die Rückerstattung der geleisteten Verfahrenskostenvorschüsse sowie die materiellrechtliche Gutheissung seines Begehrens.


7B_90/2026: Entscheid über Untersuchungshaft und Kollusionsrisiko

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein portugiesischer Staatsangehöriger, wurde im März 2025 im Zusammenhang mit einem umfangreichen Drogenhandelsfall strafrechtlich verfolgt. Dem Beschuldigten und seinen mutmasslichen Mitbeteiligten wird ein schwerer Fall von Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, insbesondere wegen ausgeprägtem Umsatzerlös. Die Untersuchungshaft von A.________ wurde mehrfach verlängert, zuletzt bis Februar 2026. Eine Freilassungsanfrage scheiterte auf kantonaler Ebene, so dass der Fall an das Bundesgericht weitergezogen wurde.


4A_623/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer ersuchte beim Handelsgericht des Kantons Bern um unentgeltliche Rechtspflege, welches dieses Gesuch wegen Aussichtslosigkeit abwies. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht. Im Verfahren vor dem Bundesgericht erfüllte der Beschwerdeführer die inländische Zustellungsverpflichtung gemäss Art. 39 Abs. 3 BGG nicht und leistete trotz Aufforderung und Nachfristsetzung den Kostenvorschuss nicht.


4A_585/2025: Beginn des Arbeitsverhältnisses und missbräuchliche Kündigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin war gemäss Arbeitsvertrag ab dem 1. September 2018 als Geschäftsführerin eines Altersheims angestellt, kündigte aber aufgrund ihrer Mitwirkung an Bewerbungsgesprächen bereits ab Juni 2018 einen vorgezogenen Beginn des Arbeitsverhältnisses an. Nach einer Kündigung seitens der Arbeitgeberin in der Probezeit entstand Streit über den Beginn des Arbeitsverhältnisses und eine angeblich missbräuchliche Kündigung. Die Vorinstanzen lehnten ihre Klage ab, woraufhin die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht erhob, welche abgelehnt wurde.


8C_106/2026: Unzulässigkeit der Beschwerden

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, der Beschwerdeführer, beantragte beim Centre d'action sociale (CAS) finanzielle Nothilfe zur Deckung seiner Mietausgaben. Mehrere Anträge wurden aufgrund von nicht eingereichten Dokumenten, fehlender Zusammenarbeit oder fehlenden Nachweisen zur Unterstützung seiner Tochter abgelehnt. Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen, welche auch seine Anträge auf superprovisorische Massnahmen abwiesen, führten zu Beschwerden vor die Chambre administrative der Cour de justice de Genève. Diese wurden am 16. Januar 2026 abgewiesen. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht.


9C_647/2025: Teilweise Gutheissung der Beschwerde betreffend Steuerforderungen und Bussen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer, ein Ehepaar mit Sitz in Genf, waren während der Steuerperioden 2010 bis 2015 unbeschränkt steuerpflichtig. Der Ehemann, ein Vermögensverwalter, war in verschiedene wirtschaftliche Tätigkeiten und Firmen involviert. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) stellte fest, dass der Ehemann diverse Einkünfte und geldwerte Leistungen nicht ordnungsgemäss deklariert hatte, was Steuernachforderungen und Steuerbussen zur Folge hatte. Dies umfasste u.a. Einkünfte aus einer Stiftung, geschäftliche Transaktionen mit engen geschäftlichen Verbindungen und nicht nachgewiesene Konten bei verbundenen Unternehmen. Nach Einspruchsentscheidungen der kantonalen Steuerbehörde und den kantonalen Gerichten gelangte die Angelegenheit vor das Bundesgericht.


4D_39/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde wegen unzulässiger Prozessführung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich wegen einer angeblichen Rechtsverzögerung und Rechtsverweigerung des Bezirksgerichts Kulm an das Obergericht des Kantons Aargau, das die Beschwerde wegen Gegenstandslosigkeit abschrieb. Anschliessend erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht, wobei er zahlreiche zusätzliche Begehren stellte.


4D_6/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________) erhob am 9. Januar 2026 Beschwerde gegen einen Entscheid der Cour d'appel civile des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 14. November 2025. Mit präsidialer Verfügung vom 15. Januar 2026 wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, bis spätestens 30. Januar 2026 eine Vorschusszahlung von 1'000 CHF zu leisten und den fristgerechten Versand der Beschwerde nachzuweisen. Nach weiteren Korrespondenzen wurde ihr eine nicht erstreckbare Nachfrist bis zum 20. Februar 2026 gewährt. Die Beschwerdeführerin stellte schliesslich klar, dass sie den Kostenvorschuss nicht leisten wolle, bevor die fristgerechte Einreichung der Beschwerde bestätigt werde.


4A_116/2026: Urteil des Bundesgerichts zum Mietrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde ursprünglich durch Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Kriens aufgefordert, eine Mietwohnung samt zugehörigem Keller und Parkplatz zu räumen sowie die Schlüssel zu retournieren. Nach einer erfolglosen Berufung beim Kantonsgericht Luzern wandte sich die Beschwerdeführerin schliesslich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht. Sie stellte zudem ein Gesuch um Fristverlängerung beziehungsweise Fristwiederherstellung.


4A_544/2025: Urteil betreffend kollektives Arbeitsrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Zentrale Paritätische Kommission der A.________branche (Beschwerdeführerin) führte eine Lohnbuchkontrolle bei der B.________ GmbH (Beschwerdegegnerin) durch und erhob Klage betreffend die Rückforderung von Kontrollkosten sowie zwei Konventionalstrafen aus einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Das Arbeitsgericht sprach der Beschwerdeführerin in teilweiser Gutheissung Fr. 585.-- zu. Das Obergericht des Kantons Aargau erhöhte diese Summe auf Fr. 2'070.--. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde in Zivilsachen und eventualiter subsidiäre Verfassungsbeschwerde vor Bundesgericht.


4D_18/2026: Urteil zum Kostenerlass

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragte beim Obergericht des Kantons Bern den Erlass von Gerichtskosten aus einem früheren Beschwerdeverfahren, das als aussichtslos beurteilt wurde. Das Obergericht wies den Antrag mit der Begründung ab, dass die Mittellosigkeit des Beschwerdeführers nicht nachgewiesen sei. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht, wobei er ebenfalls um unentgeltliche Rechtspflege ersuchte.


4A_494/2025: Urteil zur Ausnahme von der Grundversorgungspflicht der PostFinance AG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein türkischer Staatsbürger und in der Schweiz registrierter Flüchtling (Beschwerdeführer) forderte von der PostFinance AG (Beschwerdegegnerin) die Eröffnung eines Kontos im Rahmen der Grundversorgung gemäss Art. 43 Abs. 1 VPG. Die PostFinance AG lehnte dies unter Berufung auf Art. 45 Abs. 1 lit. a VPG ab, da die Einhaltung von Finanzmarkt- und Geldwäschereibestimmungen einen unverhältnismässig hohen Aufwand erfordere. Das Handelsgericht des Kantons Bern wies die Klage des Beschwerdeführers ab.


6B_800/2025: Kostenauflage und Entschädigungsanspruch bei Waffengesetzverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ lagerte eine Waffe zunächst in seinem Schlafzimmer und anschliessend im Wintergarten, wo sie unbeaufsichtigt auf einem Tisch lag. B.________ nahm unter Einfluss von Alkohol und Cannabis diese Waffe und verletzte sich beim Spiel mit einer geladenen Pistole schwer. Das Strafgericht Basel-Landschaft sprach A.________ unter anderem der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig, befand ihn jedoch nicht der fahrlässigen schweren Körperverletzung für schuldig.


6B_993/2025: Urteil zur versuchten eventualvorsätzlichen Tötung, Strafzumessung und stationären therapeutischen Behandlung von psychischen Störungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, am 11. Oktober 2022 nachts in eine Wohnung eingedrungen zu sein und die schlafende Beschwerdegegnerin 2 durch Würgen und Mundzudrücken beinahe getötet zu haben. Sein Angriff konnte nur durch den Widerstand der Beschwerdegegnerin abgewendet werden. Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte ihn wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 3 Monaten, widerrief eine frühere bedingt vollzogene Geldstrafe, ordnete eine stationäre therapeutische Behandlung und eine 10-jährige Landesverweisung an.


4A_118/2026: Urteil betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem Mietvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 5. Dezember 2025 im Zusammenhang mit einem Mietvertrag. Ihre Beschwerde, datiert auf den 1. März 2026, wurde erst am 5. März 2026 der Post übergeben.


1C_409/2025: Baugesuchverfahren und die Anwendung von Art. 47 und 49 LATC im Zusammenhang mit einer kommunalen Volksinitiative

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Volksinitiative „Sauvons le Vallon de la Valleyre“ forderte, das gesamte Perimeter des Quartierplans „Valleyre“ in eine unbebaubare Zone umzuwandeln. Nach Annahme der Initiative beschloss die Gemeinde Le Mont-sur-Lausanne, laufende Baugesuchverfahren bezüglich der betroffenen Grundstücke auszusetzen. Die betroffenen Grundeigentümer wehrten sich erfolgreich vor der Vorinstanz, die entschied, dass ein öffentliches Auflageverfahren durchgeführt werden müsse, da die bloße Annahme der Initiative das geltende Planungsrecht in diesem Perimeter nicht direkt ändern würde.


4D_20/2026: Verfügung zum Verfahren betreffend Werkvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beklagte reichte eine Eingabe beim Obergericht des Kantons Zürich ein, welche das Obergericht zuständigkeitshalber an das Bundesgericht weiterleitete. Das Bundesgericht forderte den Beklagten auf, schriftlich klarzustellen, ob er ein formelles Beschwerdeverfahren wünscht. Da keine entsprechende Mitteilung einging, betrachtete das Bundesgericht das Verfahren als erledigt.


9C_106/2026: Urteil zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (Plafonierung der Altersrente)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein im Ausland lebender Schweizer Bürger, hatte zwischen 1960 und 2001 in der Schweiz gearbeitet und Beiträge zur AHV geleistet. Im Jahr 2007 bezog er eine ordentliche AHV-Rente, deren Betrag nach dem Rentenfall seiner Ehefrau ab Mai 2023 aufgrund der Plafonierung reduziert wurde. Der Beschwerdeführer verlangte eine Weiterzahlung der ursprünglichen Vollrente, doch die Schweizerische Ausgleichskasse wies seine Einsprachen ab, ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 7. Januar 2026).


9C_648/2025: Steuerrechtliche Behandlung von Rechten an Offshore-Gesellschaften

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA, eine in Genf ansässige Gesellschaft, war Steuerpflichtige für das Steuerjahr 2011 (darunter die direkten Bundessteuern und die kantonalen/kommunalen Steuern). Es gab eine Streitigkeit über die steuerliche Behandlung von Rechten an Offshore-Gesellschaften, die im Jahr 2011 kostenlos an A.________ SA übertragen wurden. Die Steuerverwaltung behauptete, dass diese Übertragung einen steuerpflichtigen ausserordentlichen Ertrag in Höhe von CHF 16'012'725 darstelle. Ferner wurden Rückerstattungsforderungen und Steuerbussen gegen die Gesellschaft verhängt. Die Vorinstanz, die Cour de justice des Kantons Genf, hatte die gegen die Verfügung eingereichte Beschwerde der A.________ SA abgewiesen.


7B_539/2025: Ausstandsgesuch betreffend Richter der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde erstinstanzlich durch die Strafkammer des Bundesstrafgerichts der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen und zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Im Berufungsverfahren stellte er ein Ausstandsgesuch gegen die Richter des Berufungsspruchkörpers der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts sowie einen Antrag gemäss Art. 38c StBOG zur Bestimmung des Berufungsgerichts. Das Ausstandsgesuch wurde durch die Berufungskammer abgelehnt, und auf den Antrag gemäss Art. 38c StBOG wurde nicht eingetreten.


9C_692/2025: Rückzug der Beschwerde und Kostenregelung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Waadt, Cour de droit administratif et public, vom 4. November 2025 bezüglich kantonaler und kommunaler Steuern sowie der direkten Bundessteuer für die Steuerperioden 2005–2007. Am 11. Februar 2026 erklärte A.________ jedoch den Rückzug der Beschwerde.


6B_647/2025: Urteil zur Internierung und lebenslangen Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A._______, italienischer Staatsangehöriger, wurde vom erstinstanzlichen Gericht des Kantons Waadt am 11. Oktober 2024 u.a. wegen Vergewaltigung, Verletzung des Einreiseverbotes (Rückkehr trotz Landesverweis) und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren sowie lebenslanger Landesverweisung verurteilt. Zudem wurde seine frühere bedingte Entlassung widerrufen und eine Internierung gemäss Art. 64 Abs. 1 lit. a StGB angeordnet. Die Berufungsinstanz (Kantonsgericht Waadt) bestätigte am 30. April 2025 im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil. Der Beschwerdeführer erhob dennoch Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte die Nichtanordnung der Internierung sowie eine auf zehn Jahre begrenzte Landesverweisung.


4D_29/2026: Urteil zur Frage der Mieterausweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer wurden zuvor vom Bezirksgericht Kulm verpflichtet, eine 6-Zimmer-Wohnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechtskraft des Entscheids zu räumen; bei Unterlassung wurde die polizeiliche Zwangsvollstreckung angedroht. Das Obergericht des Kantons Aargau wies die Berufung der Beschwerdeführer ab. Die Beschwerdeführer reichten daraufhin eine Beschwerde an das Bundesgericht ein.


6B_43/2026: Unzulässigkeit der Einsprache gegen Strafbefehl

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte Einsprache gegen eine Strafbefehlverfügung ein, die ihn wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 30 CHF und einer Busse von 300 CHF verurteilte. Die Einsprache wurde vom erstinstanzlichen Gericht als verspätet eingestuft, da sie ausserhalb der vorgegebenen 10-Tage-Frist eingereicht wurde. Die kantonale Vorinstanz bestätigte diese Entscheidung. Das Bundesgericht prüfte die Rügen von A.________, darunter Willkür, Missachtung der guten Glaubenspflicht und eine Verletzung der Regelungen zur internationalen Rechtshilfe, und wies seine Beschwerde ab.


4D_30/2026: Mietverhältnis und Zwangsräumung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ mietete seit dem 28. April 1999 eine Wohnung von der B.________ AG. Der Mietvertrag wurde seitens der Vermieterin per 31. Mai 2022 gemäss Art. 257d OR aufgrund ausstehender Mietzinszahlungen gekündigt. Nach erfolglosen Rechtsmitteln des Mieters wurde im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens dessen Räumung beschlossen. A.________ rekurrierte gegen die daraufhin angeordnete Zwangsräumung, wobei die Vorinstanz seinen Rekurs abwies. A.________ erhob daraufhin subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht.


4A_427/2025: Rechtsstreit um Markenrechte zwischen ILEC und SAIL SA

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Organisation \"International Legal Education Centre\" (ILEC), eine juristische Person russischen Rechts, und die Swiss Academy for International Law SA (SAIL SA) streiten um Rechte an verschiedenen Marken, die in der Schweiz registriert wurden. ILEC verlangte vor der Vorinstanz die Übertragung dieser Marken auf sich bzw. deren Nichtigerklärung. Die Vorinstanz wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Voraussetzungen von Art. 4 MSchG nicht erfüllt seien.


4A_5/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte am 5. Januar 2026 Beschwerde in Zivilsachen gegen einen Entscheid der Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichts vom 27. Oktober 2025 ein. Gegenstand des Verfahrens war eine Streitigkeit betreffend Haftpflicht. Ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege des Beschwerdeführers wurde am 24. Februar 2026 abgelehnt. Nachdem der Beschwerdeführer zur Begleichung eines Kostenvorschusses aufgefordert worden war, zog er seine Beschwerde am 16. März 2026 zurück.


4A_576/2025: Prozesskosten und Prozessführung in guten Treuen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.________) und die Beschwerdegegnerin (B.________ AG) schlossen im Juli 2015 einen Vertrag über den Verkauf von Aktien, die zu einem Grundstückbesitz gehörten. Der Beschwerdeführer verpflichtete sich, allfällige Grundstückgewinnsteuern zu tragen und diese durch eine Bankgarantie abzusichern (Art. 12 des Vertrags). Die Bankgarantie lief am 2. Juli 2025 aus. Die Beschwerdegegnerin beantragte daraufhin beim Kantonsgericht Zug, den Beschwerdeführer zur Verlängerung der Bankgarantie zu verpflichten. Das Kantonsgericht wies das Begehren gut. Diese Entscheidung wurde später vom Obergericht des Kantons Zug insoweit aufgehoben, als es auf das Gesuch nicht eintrat, jedoch dem Beschwerdeführer die erstinstanzlichen Prozesskosten auferlegte, da die Beschwerdegegnerin in guten Treuen zur Prozessführung Anlass hatte.


4A_519/2025: Abweisung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine Immobilienfirma, klagte gegen eine andere Gesellschaft auf Rückerstattung einer Zahlung in Höhe von 1'841'476 CHF. Der Betrag wurde von einer Dritten (Käuferin der Grundstücke der Beschwerdeführerin) über ein Betreibungsamt an die Beschwerdegegnerin geleistet, um entstandene Erschliessungskosten zu decken. Hintergrund der Streitigkeit war eine Erschliessungsvereinbarung, die eine Kostenpflicht bei einem zukünftigen Bauprojekt vorsah.


6B_401/2024: Urteil betreffend versuchte Tötung und grobe Verletzung der Verkehrsregeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vorgeworfen, im Rahmen eines Vorfalls im Zusammenhang mit einer Kundgebung der Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD) im Jahr 2015 in Bern, während eines Angriffs durch Dritte mehrfach sein Fahrzeug in einer Weise eingesetzt zu haben, dass dabei Personen erfasst und verletzt wurden. Nach Anklage soll er Verletzungen und sogar den Tod von Personen zumindest in Kauf genommen haben. Das Obergericht des Kantons Bern sprach A.________ zweitinstanzlich der versuchten Tötung zum Nachteil mehrerer Personen sowie der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. A.________ bestritt die Vorwürfe und berief sich u.a. auf Notwehr und Notstand.


4A_23/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde in Zivilsachen betreffend vorsorgliche Massnahmen im Rahmen des Lauterkeitsrechts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ Ltd. vertreibt Wimpernseren und beanstandet, dass ein von der Webseite der Beschwerdegegnerin beworbener Produkttest ihrem Produkt einen schlechten Rang zuweist. Sie verlangte superprovisorische Massnahmen zur Löschung des Tests. Die Vorinstanz wies das Gesuch ab, da die Beschwerdegegnerin Passivlegitimation fehlte und keine Durchgriffshaftung vorlag. Zudem fehlte es hinsichtlich der vergleichenden Werbung an einem entsprechenden Rechtsbegehren.


6B_102/2026: Abweisung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ wurde vom Tribunal criminel des Kantons Genf wegen verschiedener Straftaten (darunter Mord, versuchte Tötung, Drohung) zu 19 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und aus der Schweiz für 12 Jahre ausgewiesen. Die Berufungsinstanz bestätigte die meisten Urteile und sprach ihn zudem der versuchten Vergewaltigung zum Nachteil seiner Ex-Ehefrau schuldig. Diese Entscheidung sowie die Ausweisungsverfügung wurden vom Bundesgericht geprüft.


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