Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
7B_1238/2025: Abweisung der Beschwerde um unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Am 10. Juli 2025 reichte A.________ eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen einfacher Körperverletzung ein. Sie behauptet, am 20. Juni 2025 während eines Streits verletzt worden zu sein (Fraktur der linken Unterschenkelknochen). Zeitgleich beantragte sie die unentgeltliche Rechtspflege sowie die Ernennung von Rechtsanwalt Me Fabien Mingard als unentgeltlichen Rechtsbeistand. Der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurde vom Staatsanwalt des Bezirks Lausanne abgelehnt, da die Erfolgsaussichten der Anzeige als gering eingeschätzt wurden. Dies wurde am 29. August 2025 bestätigt. Die kantonale Beschwerdeinstanz, die Strafrechtliche Rekurskammer des Kantonsgerichts Waadt, wies die Beschwerde von A.________ am 7. Oktober 2025 ab.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass es zuständig ist und die Beschwerde nach Art. 78 ff. BGG zulässig ist. Es wurde keine formale Unzulässigkeit festgestellt. Die Voraussetzungen für unentgeltliche Rechtspflege umfassen: fehlende finanziellen Mittel, ausreichende Erfolgsaussichten und die Notwendigkeit eines Rechtsbeistands. Die Rekurskammer argumentierte, dass die Sachverhalte einfach seien und keine besonderen rechtlichen oder faktischen Schwierigkeiten bestehen. Ein Rechtsanwalt sei daher nicht erforderlich. Die Beschwerden von A.________ zu sprachlicher Barriere und persönlichen Schwierigkeiten wurden berücksichtigt, jedoch wurde festgestellt, dass Mitwirkungspflichten in der Sache keine substantiellen juristischen Kenntnisse oder Handlungen erforderten. Übersetzungshilfen könnten ausreichen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurden abgewiesen. Die Gerichtskosten wurden auf CHF 1'200 festgesetzt und der Beschwerdeführerin auferlegt.
9C_63/2025: Rückwirkende Gewährung der Kinderrenten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ hatte seit 1990 Anspruch auf eine ganze Invalidenrente. Im November 2023 stellte sie beim kantonalen Amt für Sozialversicherungen eine nachträgliche Leistungsergänzung in Form der zugesprochenen Kinderrenten ab Geburt ihrer drei Kinder. Das Amt gewährte ihr daraufhin rückwirkend zwei Kinderrenten für bestimmte Perioden ab November 2018. Die Beschwerdeführerin verlangte eine rückwirkende Auszahlung ab der Geburt der Kinder. Das kantonale Gericht bestätigte im Wesentlichen die Entscheidung des Amtes, verlängerte jedoch die bereits zugesprochenen Perioden rückwirkender Leistungen um einen Monat (ab November 2018).
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Der Beschwerdeweg im Sinne des Bundesgerichtsgesetzes steht für die Überprüfung von Rechtsverletzungen offen. Das Bundesgericht ist an die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz gebunden, ausser diese sind offensichtlich unrichtig oder rechtswidrig. - **E.2**: Der Streitfall betrifft die rückwirkende Gewährung der Kinderrenten. Es wird festgestellt, dass die Beschwerdeführerin für diese Leistungen keine fristgerechten Anmeldungen vorgenommen hat. Nach Art. 24 Abs. 1 ATSG gilt die absolute Verwirkungsfrist von fünf Jahren, auch bei fehlerhaftem Verhalten der Verwaltung. - **E.3**: Das Gericht stellt klar, dass das Amt keine Verletzung der Informationspflicht nach Art. 27 ATSG begangen hat, da die Beschwerdeführerin mehrfach auf ihre Meldepflicht hingewiesen wurde und diese Pflicht trotzdem nicht erfüllt hat. - **E.4**: Eine Anwendung der Regelung zu Zinsen auf Rentennachzahlungen entfällt, weil die Entscheidung zur Zahlung der Kinderrenten innert kurzer Zeit nach der Antragstellung erfolgte (Art. 26 Abs. 2 ATSG). - **E.5-E.6**: Die von der Beschwerdeführerin erhobene Kritik an der Kosten- und Entschädigungsregelung der Vorinstanz wird als unbegründet erachtet. Der Kostenentscheid spiegelt den geringen Erfolg im Verfahren vor der Vorinstanz wider, da nur eine minimale Anpassung zu ihren Gunsten entschieden wurde.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Kosten des Verfahrens wurden der Beschwerdeführerin auferlegt. Eine Rückwirkung über die bereits zugesprochenen Leistungen hinaus wurde nicht gewährt.
8C_246/2025: Urteil zur Festlegung des Invaliditätsgrades in der Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, 1992 geboren, erlitt im Februar 2019 einen Unfall beim Snowboardfahren und war über die SWICA Versicherungen AG unfallversichert. Nach medizinischen Abklärungen und der vorübergehenden Ausrichtung von Versicherungsleistungen sprach die SWICA A.________ eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 31 % sowie eine Integritätsentschädigung zu. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich änderte den Invaliditätsgrad auf 32 %, worauf die SWICA Beschwerde beim Bundesgericht erhob.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüft die rechtliche Zulässigkeit der vorliegenden Beschwerde und den beanstandeten Invaliditätsgrad von 32 %. Die Verletzung von Bundesrecht kann gerügt werden. Das Bundesgericht ist nicht an die vorinstanzliche Feststellung des Sachverhalts gebunden, prüft jedoch primär die erhobenen Rügen. Streitig war die Methode zur Ermittlung des Invaliditätsgrades, insbesondere die Anpassung des Valideneinkommens an die Nominallohnentwicklung. Die Vorinstanz stützte sich auf eine allgemeine Tabelle des BFS zur Nominallohnentwicklung. Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass branchenspezifische und geschlechtsspezifische Werte heranzuziehen seien, was gemäss Bundesgericht korrekt ist. Das Bundesgericht bestätigt die geforderte branchenspezifische Anpassung des Valideneinkommens und legt fest, dass der Invaliditätsgrad bei Anwendung korrekter Werte 30 % beträgt. Der vorinstanzliche Invaliditätsgrad von 32 % wird als bundesrechtswidrig erkannt. Das Verfahren zur Überprüfung nach Art. 61 lit. d ATSG wird an die Vorinstanz zurückgewiesen. Das Gesuch um aufschiebende Wirkung wird obsolet. Die Gerichtskosten werden der Beschwerdegegnerin auferlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde gutgeheissen und der vorinstanzliche Entscheid aufgehoben. Die Sache wurde zur weiteren Abklärung an die Vorinstanz zurückgewiesen.
8C_108/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Sozialhilfe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Vorinstanz (Verwaltungsgericht des Kantons Bern) trat auf eine vom Beschwerdeführer am 9. Januar 2026 eingereichte Beschwerde nicht ein, da die 30-tägige Beschwerdefrist am 8. Januar 2026 unbenutzt abgelaufen war.
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1C_129/2026: Entscheid über internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das italienische Justizministerium ersuchte die Schweiz am 15. April 2024 um die Auslieferung von A.________ zur Vollstreckung einer Einjahresfreiheitsstrafe wegen Betrugs, erschwerten Identitätsmissbrauchs und Hehlerei. Nach Verfahrenshandlungen in der Schweiz lehnte A.________ die vereinfachte Auslieferung ab. Am 28. November 2025 genehmigte das Bundesamt für Justiz (BJ) die Auslieferung, was von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts (CRP) am 19. Februar 2026 bestätigt wurde. A.________ erhob Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der Entscheidungen und die Verweigerung der Auslieferung.
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5A_139/2026: Rückweisung eines Fortsetzungsbegehrens im Schuldbetreibungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer hatte die B.________ AG in Liquidation mit Zahlungsbefehl betrieben. Nach einer Vereinbarung und einem gestellten Fortsetzungsbegehren wies das Betreibungsamt dieses zurück, da der Rechtsvorschlag nicht beseitigt worden war. Die Vorinstanzen wiesen sämtliche Beschwerden ab. Der Beschwerdeführer legte beim Bundesgericht Beschwerde ein.
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6B_491/2024: Urteil betreffend Verstösse gegen das Waffengesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ wurden in Bezug auf Verstösse gegen das Waffengesetz (Art. 33 Abs. 1 lit. a LArm) und mögliche Fehler in der Beweiswürdigung verurteilt. A.________ besass ohne Erlaubnis eine Schrotflinte, während bei B.________ ein Spray, der eine dem Gesetz unterstellte Substanz enthielt, sichergestellt wurde. Beide hatten in Genf an einem Treffen einer rechtsextremen Gruppierung teilgenommen. Die Vorinstanz verurteilte beide aufgrund ihrer Schuld.
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5A_1061/2025: Zahlungsbefehl und das beneficium excussionis realis
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Bank B.________ hatte den Beschwerdeführer (A.________) in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes Basel-Landschaft betrieben. Gegen den Zahlungsbefehl legte der Beschwerdeführer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft ein, welche die Beschwerde abwies. Daraufhin erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht. Während des laufenden Verfahrens zogen die Parteien die Betreibung infolge eines Vergleichs zurück, wodurch das Verfahren gegenstandslos wurde.
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5A_191/2026: Regelung der elterlichen Obhut und des persönlichen Verkehrs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eltern des 2016 geborenen Kindes sind getrennt und das Kind steht unter einer Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB. Aufgrund mehrerer Gefährdungsmeldungen und einer fürsorgerischen Unterbringung der Mutter wurde 2025 durch die KESB Seeland die Obhut auf den Vater übertragen und das Besuchsrecht der Mutter geregelt. Das Obergericht des Kantons Bern modifizierte die Besuchsrechtsregelung (vier Stunden pro Woche teilbegleitet, mit vorangehendem Atemalkoholtest), wies die übrige Beschwerde der Mutter jedoch ab. Diese wandte sich ans Bundesgericht.
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7B_241/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Chambre pénale de recours der Cour de justice des Kantons Genf vom 21. Januar 2026 ein, der ihre Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des kantonalen Staatsanwalts vom 29. Oktober 2025 abgewiesen hatte. Die Beschwerdeführerin machte geltend, durch angebliche strafbare Handlungen geschädigt worden zu sein, und forderte Schadenersatz in Höhe von 15'000 Franken.
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6B_393/2025: Einfache Verletzung der Verkehrsregeln und Anklagegrundsatz
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vorgeworfen, einerseits Kokain konsumiert zu haben und andererseits die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs am 18. November 2022 nicht den Witterungsbedingungen angepasst zu haben. Dies führte zu einem Unfall. Die Vorinstanz verurteilte ihn in diesem Zusammenhang wegen einer fahrlässigen einfachen Verletzung der Verkehrsregeln sowie einer Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen den Schuldspruch bezüglich der Verkehrsregelverletzung und machte insbesondere eine Verletzung des Anklagegrundsatzes geltend.
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8C_537/2025: Urteil betreffend Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, geboren 1965, meldete sich nach einem Reitunfall bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug an. Die IV-Stelle Basel-Landschaft führte Abklärungen durch und sprach ihr eine befristete Viertelsrente vom 1. Juli 2018 bis zum 31. März 2019 zu, lehnte jedoch eine weitergehende Rente ab. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft gewährte ihr eine befristete halbe Rente für den gleichen Zeitraum, verneinte jedoch einen Rentenanspruch ab dem 1. April 2019. Mit Beschwerde an das Bundesgericht beantragte A.________ die Zusprechung einer halben Rente auch über den 31. März 2019 hinaus, eventuell eine Rückweisung der Sache zur ergänzenden Abklärung.
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8C_578/2025: Beitragsleistungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Streit betrifft die Beitragsleistungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Mit Entscheid vom 12. Juni 2025 gewährte der Service de l'assurance-maladie (SAM) A.________ für die Monate Januar und Februar 2025 einen vollen Prämienverbilligungsbeitrag, für März und April 2025 lediglich teilweise und für die anschliessende Periode keine Unterstützung. Die von A.________ hiergegen erhobene Beschwerde wurde von der Cour de justice de la République et canton de Genève am 14. August 2025 als unzulässig erklärt.
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6B_830/2023: Nötigung und Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, nahm am 20. Juni 2020 an einer unbewilligten Klimademonstration der Gruppierung „Extinction Rebellion“ auf der Quaibrücke in Zürich teil. Diese führte zur Sperrung des Strassen- und Tramverkehrs. A.________ stand während mindestens 41 Minuten auf der Fahrbahn der Quaibrücke, hielt ein Plakat und war Mitglied von „Doctors for XR“. Das Bezirksgericht Zürich sprach A.________ zunächst frei. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft verurteilte das Obergericht des Kantons Zürich sie wegen Nötigung (Art. 181 StGB) und Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen (Art. 239 StGB).
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7B_25/2026: Entscheid über die Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Beschwerdeführer (A.________) reichte eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Vorinstanz, mit der ein Nichtanhandnahmeentscheid des Staatsanwalts des Kantons Tessin bestätigt wurde, beim Bundesgericht ein. Der Beschwerdeführer verlangte die Übermittlung des gesamten Verfahrensdossiers an italienische Behörden. Die Vorinstanz stellte fest, dass der Sachverhalt zivilrechtlicher Natur sei, was keine Anhaltspunkte für strafrechtliche relevante Handlungen ergab.
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6B_984/2025: Übertretung des kantonalen Reklamegesetzes
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ brachte am 4. November 2021 ohne erforderliche Bewilligung Plakate an Strassenkandelabern an. Dies verstösst gegen das Gesetz über die Reklamen des Kantons Freiburg (RekG/FR). Das erstinstanzliche Strafverfahren endete mit einer Verurteilung zu einer Busse von Fr. 300.–. Sowohl die Vorinstanz (Kantonsgericht Freiburg) als auch die erste Berufungsinstanz bestätigten den Schuldspruch. A.________ focht das Urteil mit Beschwerde an, u.a. unter Berufung auf Meinungsfreiheit und mangelnde Zustimmungspflichten bei öffentlichem Grundeigentum.
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9C_606/2025: Urteil betreffend steuerrechtliche Fragen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA, eine in Genf eingetragene Gesellschaft, war für die Steuerperioden 2010 bis 2013 Gegenstand mehrerer Steuerverfahren. Es ging unter anderem um die steuerliche Behandlung von Zinsen auf ein Darlehen, das in Zusammenhang mit einer Unternehmensakquisition (\"debt push down\") aufgenommen wurde. Nach einer Fusion mit einer Zweckgesellschaft wurden die Schulden auf die Gesellschaft übertragen. Die Steuerbehörden verweigerten ausserdem die steuerliche Anerkennung von Zinsen für den Teil des Darlehens, der nicht der Renovation des Gesellschaftsimmobilienvermögens diente, unter Hinweis auf fehlende geschäftliche Rechtfertigung. Zudem wurde die Frage der Verjährung von Steuerforderungen für 2010 aufgeworfen.
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8C_18/2026: Urteil betreffend Taggeldanspruch in der Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdegegnerin war als Kindergartenlehrperson gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Nach einer FSME-Infektion infolge eines Zeckenbisses bewilligte die AXA anfangs Taggelder bei voller Arbeitsunfähigkeit, reduzierte diese jedoch später unter Berufung auf eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit basierend auf einem Administrativgutachten. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich ordnete die Einholung eines Gerichtsgutachtens an, welches eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bestätigte. In der Folge verpflichtete die Vorinstanz die AXA zur Weiterzahlung der Taggelder bei 100%iger Arbeitsunfähigkeit. Die AXA erhob Beschwerde vor Bundesgericht.
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6B_899/2025: Entführung Minderjähriger; Willkür
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wurde vom Bezirksgericht La Côte wegen der Entführung Minderjähriger zu 20 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt (teilweise aufgeschoben) sowie zu einer Geldstrafe von 1'000 Franken. Die Straftat ereignete sich im Rahmen elterlicher Besuchsrechte: A.________ weigerte sich, seine beiden minderjährigen Kinder der sorgeberechtigten Mutter zu übergeben, und brachte sie entgegen gerichtlicher Anweisungen nach Spanien. Während der Flucht setzte er Methoden ein, die auf Planung und Verschleierung hindeuten, wie z. B. die Entfernung von SIM-Karten, Nutzung von falschen Kennzeichen und falschen Absichten gegenüber der Polizei.
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1C_608/2024: Baugesuch in der Zone für Gartenbau und Gemüseanbau
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde richtet sich gegen das Baugesuch der F.________ SA für die Errichtung eines Gebäudes mit 24 Studios für saisonales Personal auf einer Parzelle in der Zone für Gartenbau und Gemüseanbau in Yverdon-les-Bains. Die Vorinstanzen bewilligten das Bauprojekt, wobei unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Zonenkonformität und der rechtlichen Einordnung der betroffenen Zone bestanden. Die Beschwerdeführer brachten mehrere Argumente vor, darunter die Missachtung von bundesrechtlichen Vorgaben nach dem Raumplanungsgesetz, insbesondere der Artikel 16a und 18 LAT.
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9C_297/2025: Besteuerung eines Grundstückgewinns im Zusammenhang mit der Veräusserung eines landwirtschaftlichen Grundstücks
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Zentrum des Verfahrens steht die Besteuerung eines Gewinns aus der Veräusserung eines landwirtschaftlichen Grundstücks (Parzelle Nr. zzz) im Kanton Genf, das ursprünglich im Eigentum von A.A.________ und seinem Bruder stand. Nach einer im Jahr 2014 abgeschlossenen Verkaufsabsichtserklärung zwischen den Eigentümern und dem Kanton Genf wurde die Parzelle unter der Bedingung diverser suspensiver Bedingungen formell in den Jahren 2015/2016 übertragen. Später entschied die kantonale Steuerverwaltung, den Gewinn nicht als steuerlich privilegierten Gewinn aus der Veräusserung eines landwirtschaftlichen Grundstücks (Art. 18 Abs. 4 DBG) zu behandeln, da es sich zum Zeitpunkt der Veräusserung nicht mehr um ein landwirtschaftliches Grundstück im Sinne des Gesetzes gehandelt habe.
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6B_713/2025: Beschwerde betreffend versuchte schwere Körperverletzung, Strafzumessung und Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Jugendanwaltschaft des Bezirks Horgen sprach A.________ unter anderem der versuchten schweren Körperverletzung und des Raubes schuldig. Er wurde zu 20 Monaten Freiheitsstrafe, einer Busse und einer Massnahme für junge Erwachsene verurteilt; auf eine Landesverweisung wurde verzichtet. Das Obergericht des Kantons Zürich hob den Schuldspruch in einem Anklagepunkt auf, erhöhte die Freiheitsstrafe auf 27 Monate, sprach eine Landesverweisung mit Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) aus und ordnete keine Massnahmen mehr an. Der Beschwerdeführer verlangt seinen Freispruch von der versuchten schweren Körperverletzung, eine mildere Strafe, den Verzicht auf die Landesverweisung und Genugtuung.
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5A_981/2025: Urteil zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege betreffend Abänderung von Kindesunterhaltsbeiträgen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ verlangte vor dem Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair die Reduktion der Kindesunterhaltsbeiträge für seine Tochter, was abgewiesen wurde. Gleichzeitig ersuchte er bei einer Berufung an das Obergericht des Kantons Graubünden um unentgeltliche Rechtspflege. Mit Verfügung vom 15. Oktober 2025 wies das Obergericht das Gesuch ab, woraufhin A.________ Beschwerde beim Bundesgericht erhob.
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8C_361/2025: Urteil zur Revision eines Einspracheentscheids der Suva betreffend Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erlitt am 22. August 2022 während seiner Tätigkeit als Bauarbeiter eine erhebliche Handverletzung. Nach einer operativen Behandlung und Rehabilitation stellte die Suva per 30. September 2023 die Heilkosten- und Taggeldleistungen ein sowie verneinte mit Einspracheentscheid vom 28. Mai 2024 einen Anspruch auf eine Invalidenrente und eine Integritätsentschädigung. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt wies die hiergegen erhobene Beschwerde von A.________ ab, worauf dieser die Angelegenheit an das Bundesgericht brachte.
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4A_459/2025: Abweisung der Beschwerde zur Taggeldversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin (A.________) wurde bei ihrem Arbeitgeber ab dem 11. Oktober 2021 bei der B.________ SA gegen Erwerbsausfall infolge Krankheit versichert. Nachdem bei ihr ab März 2023 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt worden war, verlangte sie von der Versicherung die Ausrichtung von Taggeldern. Es kam zu einem Streit über die Höhe und Dauer der Taggeldleistungen, insbesondere nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31. Juli 2023.
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1C_122/2025: Bewilligungspflicht für Demonstrationen auf Nationalstrassen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte am 18. Juli 2023 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Bewilligung für eine Demonstration auf einer Strecke der Autobahn N01, die deren Schliessung erforderlich gemacht hätte. Ziel war es, gegen die Erhöhung der Kapazität von Autobahnen zu protestieren. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) verweigerte am 28. September 2023 die Bewilligung, und eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) wurde mit Entscheid vom 21. Januar 2025 abgewiesen. A.________ brachte den Fall vor das Bundesgericht.
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5F_6/2026: Urteil zur Unzulässigkeit eines Revisionsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin erhob ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts (5A_1104/2025) vom 21. Januar 2026. Sie beanstandete unter anderem die Unterschrift einer Kanzleimitarbeiterin auf Zwischenverfügungen und verlangte den Verzicht auf die Gerichtskostenauflage über CHF 1'500.–. Das Bundesgericht hatte im ursprünglichen Verfahren die Beschwerde nicht behandelt und war auf kritische Einwendungen gegen Zwischenverfügungen explizit nicht eingegangen.
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7B_244/2026: Untersuchungshaft und Haftgründe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ befindet sich aufgrund schwerwiegender Vorwürfe, darunter versuchte vorsätzliche Tötung sowie qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, seit dem 21. September 2025 in Untersuchungshaft. Seine Haftverlängerung wurde zuletzt am 20. Januar 2026 angeordnet. Ein Haftentlassungsgesuch wies das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ab. Die kantonal letztinstanzliche Beschwerde an das Obergericht des Kantons Aargau wurde am 3. Februar 2026 ebenfalls abgewiesen. Mit Beschwerde in Strafsachen verlangt A.________ beim Bundesgericht die sofortige Haftentlassung und eventualiter Ersatzmassnahmen.
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8C_164/2026: Urteil zur Prozessvoraussetzung in einem Sozialhilfeverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen den Entscheid der Sozialhilfebehörde Arbon, der durch das Departement für Finanzen und Soziales Thurgau bestätigt wurde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau trat auf die kantonale Beschwerde nicht ein, da keine Zahlung des Kostenvorschusses erfolgte und kein formgültiges Kostenbefreiungsgesuch gestellt wurde.
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9C_387/2025: Urteil zur Mehrwertsteuerpflicht bei Naturalsponsoring und Getränkelieferverträgen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Mehrwertsteuergruppe, bestehend aus einer Gesellschaft, die unter anderem Bier und Getränke herstellt und vertreibt, sowie einem Gruppenmitglied, das sich auf den Gastgewerbehandel spezialisiert hat, war seit 2013 im Mehrwertsteuerregister eingetragen. Nach einer Kontrolle durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) wurden für die Steuerperioden 2016 bis 2020 Nachforderungen geltend gemacht, unter anderem aufgrund von „Naturalsponsoring“ und Leihgaben wie Zapfanlagen im Rahmen von Getränkelieferverträgen. Die Steuerpflichtige bestritt die Qualifikation dieser Leihgaben als steuerpflichtige Leistungen und argumentierte, diese seien lediglich Nebenleistungen oder Marketingmassnahmen. Nach dem Bundesverwaltungsgericht wurde der Fall an das Bundesgericht weitergezogen.
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5A_77/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Ausstandsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer stellte ein Ausstandsgesuch gegen eine Richterin sowie ein Revisionsbegehren in mehreren Verfahren vor der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft trat auf die Gesuche am 13. Januar 2026 mangels Kostenvorschusses nicht ein. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht.
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5A_194/2026: Aufenthaltswechsel des Kindes nach häuslicher Gewalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Nach einem Fall häuslicher Gewalt entschied die KESB Region Solothurn, den Aufenthaltswechsel des Kindes nach Kolumbien zu genehmigen, die alleinige Obhut der Mutter zuzuteilen und den persönlichen Verkehr zwischen Vater und Kind zu regeln. Der Beschwerdeführer, der Vater, wehrte sich gegen diesen Entscheid erfolglos vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn. Anschliessend erhob er Beschwerde beim Bundesgericht.
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6B_922/2025: Schuldspruch und Strafzumessung bei mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ wurde wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, verschiedener weiterer Delikte (darunter Drohung, Nötigung, Urkundenfälschung) angeklagt. Das Obergericht des Kantons Aargau stellte das Verfahren teilweise ein (z.B. bezüglich Vorwürfen aufgrund zeitlicher Verjährung oder aus Mangel an Beweisen). Es sprach A.A.________ schuldig wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrerer Tätlichkeiten und Beschimpfungen. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren, eine Landesverweisung für 10 Jahre, eine Geldstrafe sowie eine Busse und verpflichtete ihn zur Zahlung einer Genugtuung an die Privatklägerin. A.A.________ beantragte seinen vollumfänglichen Freispruch, eine Aufhebung der Strafe und Landesverweisung und machte eine Verletzung seiner Verteidigungsrechte sowie des Beschleunigungsgebots geltend.
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5A_245/2026: Urteil zur Beschwerde wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung im Pfändungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob eine Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen das Betreibungsamt Menziken im Zusammenhang mit einem Pfändungsverfahren. Nachdem das Bezirksgericht Kulm sein Begehren um eine superprovisorische Verfügung abgewiesen und die Beschwerde an das Betreibungsamt weitergeleitet hatte, zog der Beschwerdeführer die Angelegenheit vor das Obergericht des Kantons Aargau. In der Folge legte er am 16. März 2026 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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1C_266/2024: Baubewilligung für landwirtschaftlichen Hangar
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Streit betrifft die Erteilung einer Baubewilligung für den Bau eines landwirtschaftlichen Hangars zur Lagerung von Kartoffeln auf einer Parzelle in der Landwirtschaftszone der Gemeinde Suscévaz. Der Antragsteller B.________, Landwirt, hatte die Parzelle erworben und ohne Genehmigung Arbeiten durchgeführt. Die zuständigen kantonalen Instanzen hatten die Spezialbewilligung erteilt, was jedoch von der Gemeinde Suscévaz und einem Nachbarn, A.________, angefochten wurde. Die Vorinstanz, das Kantonsgericht Waadt, wies die Beschwerden der Gemeinde und des Nachbarn ab und wies die Angelegenheit zur neuen Beurteilung an die Gemeinde zurück.
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7B_1427/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Einstellungsverfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, welches ihre Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft See/Oberland abgewiesen hatte (bzw. teilweise darauf nicht eintrat). Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde in Strafsachen vom 17. Dezember 2025 (rechtzeitig eingelegt), erkannte jedoch, dass die Eingabe den gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht genügte.
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7B_113/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich ein, in der dieses auf seine Eingabe nicht eintrat, da es sich für sachlich unzuständig erklärte. Der Beschwerdeführer machte geltend, ihm sei der verfassungsmässige Anspruch auf Rechtsschutz (Art. 29a BV) verweigert worden.
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6B_996/2023: Bundesgerichtliches Urteil zur Klimademonstration auf der Quaibrücke in Zürich
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bezirksgericht Zürich hatte A.________ ursprünglich von den Vorwürfen der Nötigung gemäss Art. 181 StGB sowie der Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen (Art. 239 Ziff. 1 StGB), freigesprochen. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft verurteilte das Obergericht des Kantons Zürich A.________ wegen dieser Delikte zu einer bedingten Geldstrafe. Hintergrund war eine unbewilligte, von der Gruppierung \"Extinction Rebellion\" organisierte Klimademonstration im Juni 2020 auf der Quaibrücke in Zürich, bei der Verkehr und öffentliche Verkehrsmittel erheblich beeinträchtigt wurden.
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5A_205/2026: Übernahme einer Beistandschaft und Platzierung eines Kindes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, die Mutter, wendet sich gegen einen Entscheid des Friedensgerichts des Sensebezirks, welches nach ihrer Rückkehr in die Region die bestehende Beistandschaft sowie Massnahmen nach Art. 308 Abs. 1 und 2 und Art. 325 ZGB wieder übernahm. Dies umfasste u.a. den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts über das Kind, dessen Platzierung in einem Kinderheim sowie die Regelung des persönlichen Verkehrs. Das Kantonsgericht Freiburg trat auf die Beschwerde der Mutter nicht ein, da diese unzureichend begründet und in erster Linie gegen zurückliegende Massnahmen bernischer Behörden gerichtet war. Die Mutter reichte daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht ein, u.a. mit dem Begehren um Feststellung verfassungsrechtlicher Verletzungen und Aufhebung der Platzierung.
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7B_127/2026: Urteil betreffend Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob Beschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, das auf seine Berufung und Anschlussberufung nicht eingetreten war. Der Beschwerdeführer kritisierte die Vorinstanz hinsichtlich der Frage der Beschwer und machte diverse weitreichende Forderungen geltend, die über den Streitgegenstand hinausgingen. Zudem stellte er im Bundesgerichtsverfahren ein Ausstandsgesuch gegen die Instruktionsrichterin.
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9C_298/2025: Steuerrechtliche Behandlung des Gewinns aus der Veräusserung einer landwirtschaftlichen Parzelle im Kanton Genf
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ und sein Bruder, Miteigentümer einer landwirtschaftlichen Parzelle im Kanton Genf (Parzelle Nr. xxx), verkauften diese 2016 an den Kanton Genf. Die Parzelle wurde zuvor von der landwirtschaftlichen Nutzung entbunden (Désassujettissement durch die CFA). Die Steuerbehörden erhoben daraufhin Einkommenssteuern auf den Gewinn aus diesem Verkauf, was vom Steuerpflichtigen wegen eines behaupteten steuerlichen Privilegs für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bestritten wurde. Der Steuerpflichtige focht die Entscheidungen der kantonalen Instanzen bis zum Bundesgericht an.
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7B_1343/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte beim Bundesgericht am 8. Dezember 2025 eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Chambre pénale de recours der Cour de justice des Kantons Genf vom 30. Oktober 2025 ein. In diesem Entscheid wurde das Gesuch der Beschwerdeführerin um Ablehnung der Staatsanwältin Olivia Dilonardo abgewiesen.
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5A_94/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde von B.________ für eine Forderung von CHF 8'600.-- betrieben, gegen welche A.________ Rechtsvorschlag erhob. Am 15. Januar 2026 erhob er Beschwerde gegen diese Betreibung, worauf das Obergericht des Kantons Bern als Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen am 20. Januar 2026 auf die Beschwerde nicht eintrat. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin am 30. Januar 2026 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_1329/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erstattete Strafanzeige gegen B.________ wegen Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft sistierte daraufhin das Verfahren, was A.________ beanstandete. Seine Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung der Sistierung wurde vom Obergericht des Kantons Aargau wegen Nichtleistung einer Sicherheitsleistung nicht behandelt. Dagegen reichte A.________ Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.
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8C_200/2025: Invaliditätsbemessung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ (geboren 1961) erlitt 2016 einen Arbeitsunfall, der in der Folge mehrere medizinische Eingriffe und berufliche Wiedereingliederungsmassnahmen nach sich zog. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (CNA) stellte fest, dass ab September 2020 volle Arbeitsfähigkeit in geeigneter Tätigkeit bestand und lehnte eine Rente ab. Die Invalidenversicherung bewilligte nur zeitlich begrenzte Rentenzahlungen. Dies führte zu einem letztinstanzlichen Verfahren, in welchem A.________ eine unbefristete ganze Rente ab 1. November 2017 verlangte.
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7F_40/2025: Unzulässigkeit der Revision
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte die Revision des Entscheids des Bundesgerichts (7B_505/2025) vom 18. August 2025, der seine Beschwerde als unzulässig erklärt hatte. Zur Begründung führte A.________ neue Tatsachen an, die seiner Ansicht nach den ursprünglichen Entscheid beeinflussen könnten.
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5A_1063/2025: Verfügung des Bundesgerichts betreffend die Abschreibung des Verfahrens wegen Gegenstandslosigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Bank B.________ leitete eine Betreibung gegen die Beschwerdeführerin ein. Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen den Zahlungsbefehl, die von der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft abgewiesen wurde. Im Verlauf des Verfahrens vor Bundesgericht wurde die Betreibung zurückgezogen, wodurch das Verfahren gegenstandslos wurde.
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2C_728/2025: Urteil betreffend Übertritt eines Kindes in die Kleinklasse
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde richtet sich gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen, welche die Zuweisung eines Kindes (C.A., geboren 2015) von der Regelklasse in die Kleinklasse bestätigte. C.A., die seit dem 1. August 2019 in das Schulsystem eintrat, wurde aufgrund erheblicher deficits (insbesondere in den Bereichen Sprache, soziale/emotionale Entwicklung und kognitive Leistungen) sonderpädagogisch betreut. Die Vorinstanz gestützt sich auf ein schulpsychologisches Gutachten und stellte die Kleinklasse als geeigneter dar. Die Eltern strebten den Verbleib in der Regelklasse an.
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7B_1095/2025: Urteil zur Nichtanhandnahme und Rechtsverzögerung sowie zu den formellen Anforderungen an Beschwerden
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH in Liquidation, vertreten durch die frühere Geschäftsführerin B.________, führte Beschwerden vor dem Bundesgericht betreffend Rechtsverzögerung und Nichtanhandnahmeverfügungen der Staatsanwaltschaften in den Kantonen Schaffhausen und Thurgau. Die Beschwerden betrafen sowohl abgelehnte Wiederherstellungsgesuche als auch die Verweigerung des Eintretens auf jeweilige Beschwerden durch die Obergerichte der genannten Kantone. Die Eingaben wurden von B.________ unterzeichnet, deren Vertretungsbefugnis erneut in Frage stand.
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