Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
7B_178/2026: Urteil zur Rechtmässigkeit einer Sicherheitshaft und zur Verletzung rechtlichen Gehörs
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde der gewerbsmässige Betrug in Höhe von CHF 28.1 Mio. vorgeworfen. Nachdem er aufgrund eines internationalen Haftbefehls verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert worden war, befand er sich in Sicherheitshaft. Vom 23. November bis zum 28. November 2025 sowie vom 23. November bis zum 15. Dezember 2025 befand er sich laut kantonalen Feststellungen unrechtmässig in Haft. Gegen die Verlängerung der Sicherheitshaft nach mehreren haftrechtlichen Entscheidungen erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht und rügte insbesondere die Verletzung seines Replikrechts.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht stellte die Zulässigkeit der Beschwerde fest, da die übrigen Sachurteilsvoraussetzungen gegeben waren. Es wies jedoch darauf hin, dass eine nachträgliche Eingabe aufgrund der Fristüberschreitung unbeachtlich sei. - **E.2:** Kritisiert wurde, dass die angefochtene Präsidialverfügung mangelhaft begründet war, was sowohl einen Verstoss gegen Art. 112 Abs. 1 BGG darstellte als auch die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit erschwerte. - **E.3:** Das Replikrecht von A.________ wurde verletzt, da ihm anlässlich der Haftverhandlung keine Möglichkeit gegeben wurde, zu den mündlichen Ausführungen der Staatsanwaltschaft Stellung zu nehmen. Dies ist sowohl nach nationaler als auch nach EGMR-Rechtsprechung ein zentraler Bestandteil des Anspruchs auf rechtliches Gehör. - **E.4:** Die Rückweisung an die Vorinstanz wurde erforderlich, um ein kontradiktorisches Haftverfahren durchzuführen. Eine materielle Prüfung der Haftvoraussetzungen konnte das Bundesgericht nicht vornehmen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, die angefochtene Verfügung aufgehoben und die Vorinstanz zur Durchführung eines neuen Haftverfahrens verpflichtet. Die Kosten wurden dem Kanton Zürich auferlegt.
2C_120/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde im anwaltsrechtlichen Disziplinarverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde im Rahmen eines anwaltsrechtlichen Disziplinarverfahrens von der Anwaltsaufsichtskommission des Kantons Appenzell Ausserrhoden gebüsst. Dagegen erhob er Beschwerde beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden, welches darauf jedoch wegen verspäteter Einreichung nicht eintrat. Diesen Nichteintretensentscheid focht A.________ vor dem Bundesgericht an und machte geltend, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen eine fristgemässe Handlungsweise verhindert hätten. Zudem beanstandete er die angeblich unterschiedlich gehandhabte Berücksichtigung ärztlicher Atteste durch die Vorinstanz.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Anwaltsaufsichtskommission des Kantons Appenzell Ausserrhoden hatte A.________ wegen Verletzung der Berufsregeln mit einer Busse von Fr. 3'000.-- belegt. Die vom Beschwerdeführer eingelegte Beschwerde an das Obergericht wurde als verspätet beurteilt. Die vorinstanzliche Verfügung ist ein letztinstanzlicher kantonaler Endentscheid in öffentlich-rechtlicher Angelegenheit, wogegen die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zulässig ist. Die Beschwerdeschrift hat spezifische Anforderungen zu erfüllen, die im vorliegenden Fall an die gerichtliche Begründungspflicht insbesondere bei der Rüge kantonaler Rechtsverletzungen (qualifizierte Rügepflicht) gebunden sind. Die Sachverhaltsermittlung der Vorinstanz kann nur unter engen Voraussetzungen angefochten werden (offensichtlich unrichtige Sachverhaltsfeststellung). Die Vorinstanz verwarf die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Fristwiederherstellung, da die Belege (Arztzeugnisse) nicht hinreichend begründen konnten, weshalb eine Drittperson nicht beauftragt werden konnte. Die Unterlagen des Beschwerdeführers und seine Argumentation, die Vorinstanz habe eine frühere Fristerstreckung bewilligt, fanden keine Stütze im angefochtenen Entscheid. Auch konkreten Rechtsverletzungen wurde nicht rechtsgenüglich nachgegangen. Die Beschwerde erwies sich als offensichtlich unzureichend begründet, was das Nichteintreten auf dieses Rechtsmittel zur Folge hatte.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt, ohne dass eine Parteientschädigung gesprochen wurde.
2C_382/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und Abweisung der subsidiären Verfassungsbeschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ beantragte Förderbeiträge für die Sanierung ihres Gebäudes nach Minergie-Standard. Die Baudirektion des Kantons Zürich bewilligte eine Subvention von maximal 649'880 CHF, was die Beschwerdeführerin gerichtlich anfocht, da sie eine höhere Subvention von 1'174'700 CHF oder Mindestbeträge verlangte. Sowohl Regierungsrat als auch Verwaltungsgericht Zürich wiesen ihre Rechtsmittel ab. A.________ erhob daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten sowie subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit und stellt fest, dass es sich bei der Subvention um eine Ermessenssubvention handelt und somit die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nach Art. 83 lit. k BGG unzulässig ist. Es wird geprüft, ob die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zulässig ist. Diese sei nur im Zusammenhang mit der Rüge des Vertrauensschutzes zulässig. Die Beschwerdeführerin beruft sich auf den Vertrauensschutz bezüglich einer Berechnung des Fördergeldrechners. Das Bundesgericht erkennt keine ausreichende Vertrauensgrundlage, da der Rechner eine unverbindliche Schätzung enthielt und bereits eine verbindliche Verfügung der Baudirektion bestand. Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen, da sie unbegründet ist.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ein und wies die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ab. Die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.
8C_402/2025: Abweisung des Antrags auf Prämienverbilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte die Berücksichtigung von fiktiven, nicht verfügbaren Vermögenswerten bei der Berechnung der Prämienverbilligung 2024. Der Antrag wurde von der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn abgelehnt, da das steuerbare Vermögen den massgeblichen Grenzwert überstieg. Der Einspracheentscheid wurde durch das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn bestätigt.
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6B_182/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte am 6. März 2026 Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 5. März 2026 ein, das jedoch lediglich mündlich eröffnet wurde und noch keine schriftliche Urteilsbegründung enthält.
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6B_803/2025: Urteil des Bundesgerichts 6B_803/2025
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wurde vom Strafgericht des Kantons Zug am 7. März 2024 wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs und einer Widerhandlung gegen Art. 44 FINMAG zu fünf Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, eine Ersatzforderung von CHF 300'000.-- wurde ausgesprochen. Das Obergericht erhöhte die Freiheitsstrafe am 19. August 2025 auf sieben Jahre, setzte die Ersatzforderung auf CHF 798'296.20 fest und ordnete die Zwangsverwertung einer beschlagnahmten Liegenschaft in Spanien an. A.________ verlangte mit Beschwerde eine teilweisen Freispruch, eine Strafherabsetzung und modifizierte Ersatzforderungen.
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5A_199/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien hatten im Rahmen einer Scheidungskonvention Vereinbarungen über eine Lebensversicherung der Kinder und den Verkauf einer Liegenschaft getroffen. Nachdem es zu Differenzen über die Beauftragung eines Maklers gekommen war, ermächtigte das Zivilkreisgericht die Beschwerdegegnerin, alleine einen Makler zu beauftragen. Diese Entscheidung wurde vom Kantonsgericht Basel-Landschaft bestätigt. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde an das Bundesgericht.
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6B_128/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ reichte beim Bundesgericht ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung der Vorinstanz ein. Dabei ging es um ein Urteil der Cour d’appel pénal des Tribunal cantonal de l'État de Fribourg vom 28. November 2025, wobei der Beschwerdeführer vor allem die ausgefällte Freiheitsstrafe von 42 Monaten sowie die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme beanstandete. Der Beschwerdeführer legte den Beschwerdegegenstand jedoch nicht hinreichend dar und versäumte die Frist zur Einreichung der Beschwerde.
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8C_58/2026: Unzulässigkeit einer Beschwerde in einem Verfahren betreffend Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ richtete eine Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Kantonsgerichts Luzern, in der sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit einer Hilflosenentschädigung abgewiesen wurde. Streitig waren insbesondere die Pflicht zur Kostenvorschussleistung und die Notwendigkeit eines unentgeltlichen Rechtsbeistands.
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2C_131/2026: Urteil betreffend die Verlängerung der Ausschaffungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, der unter mehreren Identitäten bekannt ist, wurde wegen mehrfacher strafrechtlicher Vergehen aus der Schweiz sowie dem Schengen-Raum und der EU weggewiesen. Nach einer Ausschaffungshaft von sechs Monaten wurde die Haft auf drei weitere Monate verlängert. Das Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt als Verwaltungsgericht bestätigte diese Verlängerung. A.________ reichte gegen dieses Urteil beim Bundesgericht Beschwerde ein.
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9C_371/2025: Abweisung der Beschwerde wegen Steuerhinterziehung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Steuerpflichtige war Leiter eines Unternehmens im Luxusbereich und wurde aufgrund von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung, sowohl als natürliche Person als auch in Verbindung mit seiner Unternehmung, gebüsst. Zuvor hatte die kantonale Steuerverwaltung von Genf mehrere Verfahren zur Steuerhinterziehung eingeleitet. Im Ergebnis wurden gegen den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau Nachsteuerauflagen und Bussen verhängt.
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5A_673/2025: Ehelichenunterhalt im Eheschutzverfahren (Unzulässigkeit der Beschwerde)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________) wurde in einem Eheschutzverfahren vom erstinstanzlichen Gericht verpflichtet, an die Beschwerdegegnerin (B.________) ab Juli 2024 monatlichen Ehegattenunterhalt von CHF 4'690.– zu leisten. Seine Berufung gegen diese Verfügung wurde im Juli 2025 vom Obergericht des Kantons Solothurn abgewiesen. Daraufhin erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht mit dem Ziel, dass auf das Unterhaltsbegehren der Beschwerdegegnerin nicht eingetreten oder der Entscheid zur erneuten Beurteilung an das Obergericht zurückgewiesen wird.
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7B_1422/2025: Urteil zur amtlichen Verteidigung und Nichteintretensentscheid im vereinfachten Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Kantonsgericht Luzern entliess am 18. November 2025 die amtliche Verteidigerin Michèle Ackermann und forderte den Beschwerdeführer auf, eine neue amtliche Verteidigung zu bestimmen. Nachdem dieser nicht binnen der gesetzten Frist reagierte, wurde ihm rückwirkend ein neuer amtlicher Verteidiger bestimmt. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer zwei Beschwerden, die das Bundesgericht nun behandelt.
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5A_188/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Zahlungsbefehl
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Zahlungsbefehl wurde durch das Betreibungsamt Region Rorschach gegenüber der Erbschaft von C.________ ausgestellt. D.________, der Bruder des Beschwerdeführers und Mitglied der Erbengemeinschaft, nahm als Vertreter der Erbschaft die Zustellung entgegen, ohne Rechtsvorschlag zu erheben. Der Beschwerdeführer reichte mehrere Beschwerden ein, die sowohl vom Kreisgericht Rorschach als auch vom Kantonsgericht St. Gallen (Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs) abgewiesen oder darauf nicht eingetreten wurde. Vor Bundesgericht brachte der Beschwerdeführer eine \"Revisionsbeschwerde\" vor, die als Beschwerde behandelt wurde.
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6B_995/2025: Urteil zur Strafzumessung und Ausschreibung im Schengener Informationssystem
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Bezirksgericht Dietikon am 25. Januar 2024 wegen versuchten Raubes, einfacher Körperverletzung, mehrfachen Hausfriedensbruchs und geringfügigen Diebstahls zu 25 Monaten Freiheitsstrafe und einer Busse sowie einer sechsjährigen Landesverweisung verurteilt. Das Bezirksgericht ordnete ausserdem die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) an. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte dieses Urteil am 8. Oktober 2025. A.________ legte Beschwerde in Strafsachen ein und beantragte die Aufhebung der Sanktionspunkte sowie der Ausschreibung im SIS.
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7B_1395/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Wechsel der amtlichen Verteidigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen eine Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz vom 19. August 2025 bezüglich des Wechsels der amtlichen Verteidigung. Das Kantonsgericht Schwyz trat mangels rechtzeitiger Einreichung nicht auf die Beschwerde ein. Gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
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6B_605/2024: Teileweise Gutheissung der Beschwerde zur Kostenverteilung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________) wurde in erster Instanz u.a. wegen mehrfacher Delikte wie einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Fahrens eines nicht haftpflichtversicherten Fahrzeugs zu Freiheits- und Geldstrafen sowie zu einer Busse verurteilt. Er focht dieses Urteil an, wobei die Vorinstanz einige Schuldsprüche aufhob oder anpasste. Strittig waren u.a. die Berücksichtigung des rechtlichen Gehörs, die Glaubwürdigkeit von Aussagen eines nicht anwesenden Belastungszeugen sowie die Kostenverteilung der Vorinstanz.
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2C_388/2024: Urteil betreffend Geschäftsplanänderung und Tarifanpassung in der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, tätig im Bereich der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung, beantragte 2021 bei der FINMA die Genehmigung von Prämienerhöhungen für mehrere Produkte, darunter \"Notfallversicherung\" (NV, +6.3%) und \"Versicherung für Chronisch-Krankenpflege\" (VCK, +8.2%). Die FINMA genehmigte nur reduzierte Erhöhungen (NV: +2.7%, VCK: +2.5%) und lehnte die Hauptanträge ab. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid, und die A.________ AG erhob Beschwerde ans Bundesgericht.
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8C_695/2025: Urteil zum Versicherungsrecht (Berufskrankheit)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ meldete im Jahr 2022 gesundheitliche Beschwerden infolge Geruchsemissionen am Arbeitsplatz. Nach medizinischen Abklärungen und einem Raumluftgutachten lehnte die SOLIDA Versicherungen AG die Anerkennung als Berufskrankheit sowie die Ausrichtung von Versicherungsleistungen ab. Die Vorinstanz wies die Beschwerde gegen diesen Entscheid ab.
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5A_548/2025: Urteil zum Thema Eheschutzmassnahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin (A.________) und der Beschwerdegegner (B.________) sind getrenntlebende Eltern eines Sohnes. Nach gerichtlicher Trennung wurden Obhut und Unterhaltsansprüche geregelt. Das Kantonsgericht St. Gallen übertrug die Obhut für den Sohn superprovisorisch und danach definitiv an den Vater, während es der Mutter ein geregeltes Kontaktrecht gewährte. Zudem wurde das angespannte Verhältnis zwischen den Parteien durch familienpsychologische Gutachten und Einschränkungen (u.a. Ausreisesperre) beeinflusst. Die jeweiligen Kosten- und Unterhaltsregelungen sowie das Gesuch der Mutter um unentgeltliche Rechtspflege waren Gegenstand des Verfahrens.
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2C_66/2026: Urteil zur Ausschaffungshaft einer burundischen Staatsangehörigen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die burundische Staatsangehörige A.________, deren 2022 beantragtes Asylgesuch 2024 rechtskräftig abgewiesen wurde, verblieb nach Ablauf der Ausreisefrist in der Schweiz und weigerte sich, ihr Heimatland unter Berufung auf gesundheitliche und politische Gründe freiwillig zu verlassen. Nach einem gescheiterten Rückführungsversuch im November 2025 aufgrund ihres Verhaltens wurde sie in Ausschaffungshaft genommen. Mit Beschwerde vor Bundesgericht beantragte sie ihre Entlassung aus der Haft unter Verweis auf die Unverhältnismässigkeit der Massnahme, Absehbarkeit des Vollziehens der Wegweisung und ihre Hafterstehungsfähigkeit.
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