Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
7B_1297/2025: Urteil zur Kostenauflage im Zusammenhang mit der amtlichen Verteidigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Verfahren betreffend die Einsetzung eines privaten Verteidigers als amtliche Verteidigung und im Rahmen der Diskussion über die unentgeltliche Rechtspflege des Beschuldigten entscheidet das Bundesgericht über die Auferlegung von Verfahrenskosten an den Rechtsvertreter. Die Vorinstanz (Obergericht Zürich) hatte den Verteidiger aufgrund anwaltlicher Pflichtverletzung anteilig kostenpflichtig gemacht.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E. 1:** Die Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers, welcher als privater Verteidiger des Beschuldigten am Verfahren teilgenommen hat, wird bejaht. Die formellen Voraussetzungen für die Beschwerdeführung liegen vor. Auf die Beschwerde ist einzutreten. - **E. 2.1:** Der Beschwerdeführer kritisiert die ihm auferlegte Kostenpflicht und argumentiert, er habe keine Verfahrensfehler begangen. - **E. 2.2:** Gemäss Art. 417 StPO können Verfahrenskosten Dritten auferlegt werden, wenn sie durch Fehler im Verfahren verursacht wurden. Die Kostenauflage an Rechtsbeistände ist aber nur in klaren Fällen schwerwiegender Fehler verhältnismässig. - **E. 2.3:** Das erneute Einreichen eines Gesuchs um amtliche Verteidigung mit identischen Argumenten und ungenügenden Unterlagen, trotz anderweitiger Hinweise seitens des Gerichts, wird als offensichtlicher anwaltlicher Kunstfehler qualifiziert, der die vorinstanzliche Kostenauflage rechtfertigt. - **E. 3:** Zusammenfassend sieht das Gericht keine Verletzung von Bundesrecht in der angefochtenen Kostenauflage.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen, und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Zudem erfolgt die schriftliche Mitteilung des Urteils an die Beteiligten.
9C_578/2025: Einkommensabzug für Einkauf in die 2. Säule und dreijährige Sperrfrist gemäß Art. 79b Abs. 3 Satz 1 BVG
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer beantragten, eine Unterstützungsleistung von Fr. 93'600.-, die von der ehemaligen Arbeitgeberin aus einem Härtefallfonds geleistet und in die Pensionskasse einbezahlt wurde, für das Steuerjahr 2021 steuerlich abzuziehen. Die kantonale Steuerverwaltung verweigerte den Abzug, da innerhalb der in Art. 79b Abs. 3 Satz 1 BVG vorgesehenen Dreijahresfrist Kapitalleistungen aus der Pensionskasse bezogen wurden. Diese Entscheidung wurde durch das Kantonsgericht Basel-Landschaft bestätigt, weshalb die Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht erhoben.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht behandelt zwei Beschwerden (direkte Bundessteuer und Staatssteuern des Kantons Basel-Landschaft) gemeinsam, da sie denselben Sachverhalt und dieselbe Rechtsfrage betreffen. Die Beschwerden sind zulässig. - **E.3-E.3.3:** Streitig ist, ob die Einzahlung von Fr. 93'600.- steuerlich abziehbar ist. Aufgrund der gesetzlichen Dreijahressperrfrist gemäß Art. 79b Abs. 3 Satz 1 BVG darf ein Einkauf in die 2. Säule nicht steuerlich abgezogen werden, wenn innerhalb von drei Jahren Kapitalleistungen bezogen werden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Bezug aus der gleichen oder einer anderen Vorsorgeeinrichtung erfolgt. - **E.5:** Das Bundesgericht bestätigt, dass die Kapitalleistungen, die die Beschwerdeführerin aus der Pensionskasse bezogen hat, den steuerlichen Abzug des Einkaufs ausschließen. Eine Differenzierung zwischen \"Rententopf\" und \"Kapitaltopf\" besteht steuerlich nicht. - **E.5.2.1-E.5.2.2:** Auch der Verweis auf frühere Urteile, in denen steuerliche Abzüge für Überbrückungsrenten geprüft wurden, ist unbehelflich, da im vorliegenden Fall keine gezielte Finanzierung einer befristeten Überbrückungsrente vorliegt. - **E.5.3:** Die Anwendung von Art. 24 lit. c DBG, der unter bestimmten Bedingungen Kapitalzahlungen steuerneutral stellt, wird abgelehnt, da die Unterstützungsleistung nicht in die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers, sondern in die Pensionskasse der früheren Arbeitgeberin einbezahlt wurde. - **E.5.4:** Ein Anspruch auf Vertrauensschutz wird verneint, da die eingereichte behördliche Auskunft keine verbindliche Zusicherung der beantragten Steuerneutralität enthielt. Zudem fehlte es an einer klaren Vermögensdisposition.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht weist beide Beschwerden ab und auferlegt den Beschwerdeführern die Kosten des Verfahrens. Die Verfahren werden vereinigt.
6B_370/2025: Urteil über Vertrauensmissbrauch und betrügerischen Konkurs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.A.________, wurde im Zusammenhang mit Investitionen in Immobilien in osteuropäischen Ländern und der damit verbundenen Verwaltung erheblicher Geldmittel verurteilt. Das Verfahren umfasst Vorwürfe wie Vertrauensmissbrauch (Art. 138 Abs. 1 Ziff. 2 StGB), betrügerischen Konkurs (Art. 163 Ziff. 1 StGB) und die tatsächliche Vermögensverminderung zum Nachteil der Gläubiger (Art. 164 Ziff. 1 StGB). Die Vorinstanz hatte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten verurteilt. Gegen das Urteil legte A.A.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Berufung auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen eines Urteils in Abwesenheit wurde geprüft. Die Bundesrichter stellten fest, dass die Voraussetzungen für ein Verfahren in Abwesenheit gemäß Art. 366 StPO erfüllt waren. Der Beschwerdeführer habe sich aktiv der Teilnahme entzogen, indem er seinen Aufenthaltsort verschleierte. - **E.2:** Zur Prozessführung durch die Nebenklägerinnen (B.________ Ltd, C.________ Inc. und D.________ Sàrl) wurde die Berechtigung festgestellt, selbst ohne Zivilforderungen ein rechtsschutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der erstinstanzlichen Entscheidung zu haben. - **E.3:** Der Antrag auf Beweiserhebungen (z. B. persönliche Anhörung von Zeugen) wurde abgelehnt, da dies in Anbetracht der Aktenlage nicht entscheidrelevant sei. - **E.4:** Der Schuldspruch wegen Vertrauensmissbrauchs wurde bestätigt, da der Beschwerdeführer ihm anvertraute Mittel für persönliche Zwecke missbraucht hatte, darunter der Erwerb von Luxusgütern. - **E.5:** Bezüglich des Strafmasses wurde die verhängte Strafe – unter Berücksichtigung des Verstoßes gegen den Beschleunigungsgrundsatz durch die Vorinstanz – als gesetzeskonform angesehen. Es wurde eine Reduktion um 10 % für den Verfahrensverzug anerkannt. - **E.6:** Die Rügen hinsichtlich der Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes wurden abgewiesen, da die verhängte Sanktion dem Sachverhalt angemessen war.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und dem Beschwerdeführer wurden die Verfahrenskosten sowie Parteientschädigungen an Nebenklägerinnen auferlegt. Insgesamt wurden fundierte rechtliche Entscheidungen im Dispositiv wiedergegeben.
9C_140/2026: Urteil zur Grundstückgewinnsteuer des Kantons Bern für die Steuerperiode 2018
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG hatte beim Regierungsstatthalteramt Bern um Erlass der Grundstückgewinnsteuer für die Steuerperiode 2018 ersucht. Die Steuerrekurskommission des Kantons Bern trat aufgrund verspäteter Einreichung auf das Rechtsmittel nicht ein. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte diesen Entscheid. Dagegen erhoben die A.________ AG und B.________ Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor Bundesgericht.
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4A_108/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit unentgeltlicher Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Kantonsgericht St. Gallen wies ein Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege für ein Berufungsverfahren ab. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer eine nicht begründete Beschwerde beim Bundesgericht ein und ersuchte zusätzlich um eine unzulässige Verlängerung der gesetzlichen Beschwerdefrist.
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5A_48/2026: Urteil betreffend Konkurseröffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit Urteil vom 21. Oktober 2025 eröffnete das Bezirksgericht Horgen den Konkurs über den Beschwerdeführer. Das Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, wies die dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil vom 12. Januar 2026 ab und eröffnete den Konkurs erneut. Der Beschwerdeführer führte daraufhin Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.
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6B_389/2025: Überprüfung eines Schuldspruchs wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung in einem Strassenverkehrsfall
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vorgeworfen, am 9. Dezember 2021 als Fahrzeuglenkerin eine Fussgängerin auf einem Fussgängerstreifen in U.________ aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit übersehen und dadurch verletzt zu haben. Die Vorinstanzen verurteilten sie wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung. Dagegen erhob A.________ Beschwerde und beantragte, vom Vorwurf freigesprochen zu werden bzw. das Verfahren einzustellen.
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8C_135/2026: Urteil betreffend Nichteintreten auf Beschwerden gegen Zwischenverfügungen in einem Sozialhilfeverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ begehrte in einem Streit mit der Gemeinde Zollikon über Sozialhilfeleistungen mehrfach vorsorgliche Massnahmen vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, was dieses abwies. Dagegen erhob A.________ Beschwerde ans Bundesgericht. Bereits eine frühere Beschwerde wurde mit Urteil 8C_80/2026 vom 9. Februar 2026 als ungenügend begründet abgewiesen. Die vorliegenden Beschwerden (8C_135/2026 und 8C_136/2026) betreffen erneute Zwischenverfügungen des Verwaltungsgerichts vom 19. und 29. Januar 2026.
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5A_343/2025: Pfandausfallschein im Spezialliquidationsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Rahmen des Konkurses über die C.________ AG führte das Konkursamt ein Spezialliquidationsverfahren nach Art. 230a Abs. 2 SchKG durch, bei dem ein Pfandausfallschein für die Bank B.________ als Grundpfandgläubigerin ausgestellt wurde. Der Beschwerdeführer A.________, Solidarbürge der konkursiten Gesellschaft, erhob beim Kantonsgericht Beschwerde gegen den Pfandausfallschein, die abgewiesen wurde.
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1C_110/2026: Entscheid betreffend Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erstattete im September 2025 Strafanzeige gegen verschiedene Personen, darunter einen Staatsanwalt und Personen der Kantonspolizei St. Gallen, wegen angeblicher unrechtmässiger Handlungen im Zusammenhang mit der Behandlung vorausgegangener Strafanzeigen. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte mit Entscheid vom 4. Februar 2026 die Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen die betroffenen Personen. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht.
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6B_68/2025: Abweisung der Beschwerde bezüglich sexueller Nötigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Polizeigericht des Bezirks La Broye und Nord vaudois am 3. Juni 2024 vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen. Nach Berufung durch die beschwerdegegnerische Partei B.________ änderte das Kantonsgericht Waadt das Urteil ab und verurteilte A.________ am 29. Oktober 2024 wegen sexueller Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren sowie zur Landesverweisung für fünf Jahre. Der Beschwerdeführer rügte vor dem Bundesgericht eine Verletzung der Unschuldsvermutung sowie eine willkürliche Beweiswürdigung.
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4A_112/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde und des Ausstandsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wandte sich mit einer Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 20. Januar 2026, mit dem ihr Gesuch um Erlass der ihr auferlegten Verfahrensgebühren abgewiesen wurde. Sie stellte zudem ein Ausstandsgesuch gegen Bundesrichter Hurni sowie die gesamte I. zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts.
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9C_146/2026: Urteil betreffend Verwaltungsgebühren des Kantons Solothurn für die Steuerperiode 2025
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde eine Verwaltungsgebühr in Höhe von CHF 58.30 seitens des Finanzdepartements des Kantons Solothurn wegen einer Tagebuchabweisung im Grundbuch auferlegt. Das Finanzdepartement trat auf das erhobene Rechtsmittel mangels Kostenvorschusses nicht ein. Das Kantonale Steuergericht Solothurn wies die Beschwerde von A.________ am 12. Januar 2026 ab, soweit es darauf eintrat. A.________ beantragte sodann beim Bundesgericht die Rückabwicklung eines Liegenschaftskaufs bzw. die Rückzahlung eines Geldbetrags samt Zinsen und Genugtuung.
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7B_1063/2023: Urteil betreffend Misswirtschaft, Anklagegrundsatz, Strafzumessung und Ersatzforderung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde strafrechtlich belangt, unter anderem wegen Misswirtschaft nach Art. 165 StGB und wegen Unterlassens der Buchführung (Art. 166 StGB). Die Kantonale Staatsanwaltschaft Aargau erliess 2020 einen Strafbefehl, der A.________ eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen und eine Busse von CHF 10'000.– sowie eine Ersatzforderung von CHF 430'000.– auferlegte. Nach Einsprache und Berufung reduzierte die strafrechtlich zuständige 2. Kammer des Obergerichts des Kantons Aargau 2023 die Ersatzforderung auf CHF 311'043.20, hielt jedoch an der bedingten Geldstrafe und Busse fest. Der Hauptvorwurf betraf nicht deklarierte Gewinne aus Immobilientransaktionen, fehlende Buchführung und unrechtmässige Vermögensauszahlungen.
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7B_1296/2025: Einsetzung eines amtlichen Verteidigers in einem Strafverfahren und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ ist in einem Strafverfahren wegen schwerwiegender Vorwürfe angeklagt. Sein Versuch, Rechtsanwalt B.________ nachträglich als amtlichen Verteidiger einsetzen zu lassen, wurde mehrfach abgewiesen. Die von ihm und seinem Anwalt dagegen erhobenen Beschwerden richteten sich u.a. gegen die Abweisung einer unentgeltlichen Verteidigung und die Verweigerung der Umwandlung der Wahlverteidigung in eine amtliche Verteidigung.
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9C_673/2025: Urteil betreffend Restfinanzierung von Pflegekosten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, seit 2015 unter kombinierter Beistandschaft nach ZGB, war mehrfach in verschiedenen Institutionen untergebracht, bevor er 2019 in ein Pflegeheim eintrat. Die Restfinanzierung der Pflegekosten wurde gemäss Verfügung der Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen (20. Juni 2019) zulasten der Stadt Rorschach festgelegt. Diese Verfügung erwuchs in Rechtskraft. Später stellte die Stadt Rorschach ein Wiedererwägungsgesuch, das von der Ausgleichskasse und nachfolgend vom Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen abgewiesen wurde.
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9C_263/2025: Entscheid über die Hilflosenentschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________, geboren 1934, beantragte im April 2024 eine Hilflosenentschädigung. Die zuständige kantonale Ausgleichskasse gewährte aufgrund eines medizinischen Berichts und ergänzender Informationen ab 1. Juni 2024 eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades; nach Einwand der Versicherten wurde diese per Entscheid vom 7. August 2024 teilweise auf eine Entschädigung geringen Grades ab 1. April 2023 und mittleren Grades ab 1. Januar 2024 angepasst. Das kantonale Gericht hob auf Beschwerde der Versicherten hin den zweitinstanzlichen Entscheid teilweise auf und sprach eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades ab 1. April 2023 zu. Gegen diesen Entscheid erhob A.A.________ Beschwerde an das Bundesgericht und verlangte die Anerkennung einer Hilflosenentschädigung schweren Grades.
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7B_359/2025: Anordnung eines DNA-Profils
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein brasilianischer Staatsangehöriger, wurde wegen verschiedener Straftaten verdächtigt, darunter Drohungen, Nötigung und Versuche hierzu sowie Betäubungsmittelkonsum. Nach wiederholten Vorfällen im familiären Umfeld ordnete die Genfer Staatsanwaltschaft am 21. Februar 2025 die Erstellung eines DNA-Profils an, was die Vorinstanz am 21. März 2025 bestätigte. Der Beschwerdeführer wandte sich ans Bundesgericht und verlangte die Aufhebung der Verfügung sowie die Löschung eines allfällig erstellten DNA-Profils.
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4D_32/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde und Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragte vor dem Bezirksgericht Zofingen unentgeltliche Rechtspflege, was durch Entscheid vom 19. November 2025 abgelehnt wurde. Eine dagegen gerichtete Beschwerde an das Obergericht des Kantons Aargau blieb am 5. Januar 2026 erfolglos. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin am 27./28. Februar 2026 Beschwerde beim Bundesgericht ein, verbunden mit dem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren.
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9C_719/2025: Abweisung des Antrags auf unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.A., vertreten durch ihren Vater, erhob gegen den Entscheid des Tribunals der Invalidenversicherung des Kantons Waadt betreffend die Beiträge für die Assistenzleistungen Beschwerde beim kantonalen Gericht. Im November 2025 beantragte die Beschwerdeführerin beim kantonalen Gericht unentgeltliche Rechtspflege. Dieser Antrag wurde abgelehnt, worauf die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht einlegte.
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1C_108/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde im Zusammenhang mit Meinungsfreiheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerinnen machten beim Rektorat der Universität Genf eine Verletzung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit geltend, im Zusammenhang mit unzureichender Information des Grossen Rates Genfs über eine von ihnen eingereichte Petition. Nachdem das Verfahren von mehreren Instanzen behandelt wurde, erklärte das Rektorat der Universität ihre Eingabe am 1. Dezember 2025 als unzulässig, was die Vorinstanz veranlasste, die Beschwerde wegen Gegenstandslosigkeit abzuschreiben. Die Beschwerdeführer verlangten vor dem Bundesgericht die Aufhebung des entsprechenden Entscheids sowie die Weiterführung des Verfahrens.
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4A_63/2026: Abschreibung der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin (A.________ Inc.) legte eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Luzern vom 19. Dezember 2025 ein. Im Verfahren vor dem Bundesgericht zog die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde jedoch durch Schreiben vom 25. Februar 2026 zurück.
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7B_1006/2024: Urteil betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erstattete am 7. Oktober 2022 Strafanzeige gegen B.________, einen Angestellten der C.________ AG, da B.________ angeblich durch sein Verhalten dazu beigetragen habe, dass A.________ die falsche Partei (D.________ AG statt C.________ AG) eingeklagt habe. Dies führte zur Abweisung der Klage und verursachte erhebliche Kosten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren am 16. Januar 2024 ein. Das Obergericht des Kantons Zürich wies eine gegen die Einstellungsverfügung gerichtete Beschwerde am 4. Juli 2024 ab, soweit es darauf eintrat.
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7B_895/2025: Aufschub des Vollzugs einer Freiheitsstrafe
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Schweizer Staatsangehöriger, wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung und zusätzlicher Delikte rechtskräftig zu 32 Monaten Freiheitsstrafe und 57 Tagen Geldstrafe verurteilt. Der Vollzug der Strafe sollte am 16. Dezember 2024 beginnen. A.________ ersuchte um einen Aufschub der Strafe bis zum Abschluss seiner Berufsausbildung im September 2027. Die Vorinstanz wies das Gesuch sowie einen anschliessenden kantonalen Rechtsmittelprozess ab.
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4D_5/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen die Abweisung eines Rechtsöffnungsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer ersuchte um provisorische Rechtsöffnung im Zusammenhang mit der Auszahlung eines Nettosalärs. Dieses Gesuch wurde durch den Einzelrichter des Bezirksgerichts Höfe abgewiesen, ebenso sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Das Kantonsgericht Schwyz bestätigte diese Abweisung. Der Beschwerdeführer brachte daraufhin eine Beschwerde an das Bundesgericht ein und verlangte die Auszahlung seines Nettosalärs oder eine Rückweisung an die Vorinstanz. Zudem beantragte er unentgeltliche Rechtspflege.
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7B_840/2025: Anordnung einer Verwahrung gemäss Art. 62c Abs. 4 i.V.m. Art. 64 Abs. 1 lit. b StGB
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bezirksgericht Baden verurteilte A.________ im Jahr 2012 wegen Mordes, mehrfachen, teilweise versuchten und qualifizierten Raubs sowie versuchter qualifizierter Brandstiftung zu 20 Jahren Freiheitsstrafe und ordnete eine ambulante Massnahme zur Behandlung psychischer Störungen an. Diese ambulante Massnahme wurde 2021 aufgehoben und durch eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 StGB ersetzt, die jedoch 2024 wegen Aussichtslosigkeit und fehlender geeigneter Einrichtungen aufgehoben wurde. Nach Antrag der Vollzugsbehörde auf Verwahrung ordnete das Bezirksgericht Baden diese 2024 an, was das Obergericht des Kantons Aargau 2025 bestätigte.
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4A_84/2026: Nichtentgegennahme einer Beschwerde betreffend Mieterausweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Einzelgericht Audienz des Bezirksgerichts Zürich wies den Beschwerdeführer am 15. Dezember 2025 an, seine Einzimmerwohnung unverzüglich zu räumen. Eine hiergegen gerichtete Beschwerde wurde vom Obergericht des Kantons Zürich am 14. Januar 2026 abgewiesen. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin am 16. Februar 2026 an das Bundesgericht. Ein Gesuch um aufschiebende Wirkung wurde zuvor vom Präsidenten der I. zivilrechtlichen Abteilung am 20. Februar 2026 abgelehnt.
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8C_587/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, wandte sich gegen ein Urteil der Vorinstanz (Tribunal cantonal des Kantons Waadt, Cour des assurances sociales), das ihre Beschwerde gegen einen Einspracheentscheid der Hotela Assurances SA als unzulässig erklärt hatte. Sie machte insbesondere geltend, dass sie die Mängel ihrer ursprünglichen Rechtsschrift rechtzeitig behoben habe, was von der Vorinstanz anders beurteilt wurde.
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4D_2/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer hatte beim Obergericht des Kantons Solothurn ein Erlassgesuch gestellt, welches am 11. November 2025 abgewiesen wurde. Gegen diese Verfügung hat er Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Dabei stellte er diverse Anträge, darunter ein Ausstandsgesuch gegen Bundesrichter, die Einsetzung eines Rechtsanwalts sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.
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