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Bundesgericht neue Urteile vom 11.04.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

1C_462/2024: Urteil betreffend Ausstandsgesuch im Kanton Graubünden

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________ reichten beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden ein Ausstandsgesuch gegen mehrere Richter ein, welches wegen ungebührlicher Formulierung zur Verbesserung zurückgewiesen wurde. Nach nicht erfolgter Korrektur trat das Gericht auf das Gesuch nicht ein. Das Bundesgericht hatte über eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Nichteintretensentscheid zu befinden.

Zusammenfassung der Erwägungen

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist ein letztinstanzlicher Zwischenentscheid über das Ausstandsgesuch, der kantonales Recht betrifft. Das Bundesgericht prüft in diesem Zusammenhang lediglich Willkür. Das Bundesgericht beschränkt sich auf die Prüfung, ob die Vorinstanz den Nichteintretensentscheid korrekt gefällt hat, und lässt sich nicht zu materiellen Aussagen über die Vorwürfe oder geltend gemachte Ausstandsgründe ein. Nach Art. 38 VRG/GR müssen Rechtsschriften sachlich, in einer Amtssprache und ohne ungebührliche Formulierungen verfasst sein. Das Verwaltungsgericht hatte eine Frist zur Korrektur gesetzt, die nicht eingehalten wurde. Es war rechtmässig, dass das Verwaltungsgericht auf die Eingabe vom 17. Juni 2024 nicht eingetreten ist, da diese erneut ungebührliche Formulierungen enthielt und keine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Eingabe vorlag. Die Pauschalvorwürfe gegen die Richter wurden nur wiederholt, ohne konkrete Beweise. Die Eingabe wurde korrekt als Ausstandsgesuch in Bezug auf ein konkret anhängiges Verfahren (R 24 51) behandelt, da ein allgemeines Ausstandsgesuch für alle Verfahren unzulässig ist.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten den Beschwerdeführern auferlegt.


9C_122/2025: Entscheid des Bundesgerichts zur Invalidenversicherung: Prozessvoraussetzungen und Formmängel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ verlangte mit einem „vorsorglichen“ Rekurs an das Bundesgericht die Überprüfung einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 2025, die seinen Anspruch auf eine Invalidenrente und berufliche Eingliederungsmassnahmen verneinte. Der Rekurs sollte entweder die Anerkennung einer Invalidenrente ab 23. Januar 2014 oder die Rückweisung an die zuständige Invalidenversicherung (UAIE) zur erneuten Beurteilung bewirken. Die Eingabe enthielt jedoch keine ausreichende Begründung und war formell unzulässig.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. (Art. 29 Abs. 1 BGG) Das Bundesgericht prüft von Amts wegen seine Zuständigkeit und die Zulässigkeit von Rechtsmitteln. Der Rekurs erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht, da er keine schlüssige Begründung enthält. 2. (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG) Der Rekurs muss unter anderem die Anträge, Begründung und die Beweismittel darlegen. Der Beschwerdeführer reichte lediglich ein Gesuch um Fristenverlängerung sowie Hinweise auf laufende medizinische Abklärungen ein, ohne substantielle Argumente vorzulegen. 3. (Art. 47 Abs. 1 BGG) Es wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass gesetzliche Fristen, wie jene für einen Rekurs, nicht verlängert werden können. 4. (Art. 50 BGG) Eine Fristwiederherstellung ist nur möglich bei bereits abgelaufener Frist, welche hier nicht gegeben war. 5. (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG) Aufgrund der mangelnden formellen Anforderungen wurde der Rekurs im vereinfachten Verfahren als unzulässig erklärt. 6. (Art. 66 Abs. 1 zweite Satz BGG) Aufgrund der Umstände des Falls wurden keine Gerichtskosten erhoben. 7. (Art. 64 Abs. 1 und 2 BGG) Der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurde mangels Erfolgsaussichten abgelehnt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Der Rekurs wird als unzulässig erklärt und der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.


2C_445/2024: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligungen und Wegweisung aus der Schweiz

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. und B. (Staatsangehörige des Kosovo) sowie ihre Kinder leben seit mehr als 10 Jahren in der Schweiz. Aufgrund hoher Schulden und wirtschaftlicher Sozialhilfe wurden die Eltern mehrfach ermahnt. Die Aufenthaltsbewilligungen der Eltern wurden nur unter Bedingungen verlängert, die sie nicht erfüllten. Anschliessend wurden diese nicht weiter verlängert, und die Familie sollte weggewiesen werden. Das Verwaltungsgericht und das Bundesgericht bestätigten diese Entscheide.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eingetreten, da ein potenzieller Anspruch auf Aufenthalt nach Art. 8 EMRK besteht und die Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt sind. Das Bundesgericht prüft das vorinstanzliche Urteil auf Rechtsverletzungen. Es akzeptiert keine ungenügend begründeten Sachverhaltsrügen oder neue Tatsachen, die erst nach dem vorinstanzlichen Urteil entstanden sind. Die Vorinstanz hat korrekt festgestellt, dass die Eltern die Bedingungen für die Aufenthaltsbewilligung ohne entschuldbaren Grund nicht erfüllten: Sie haben neue Schulden gemacht, keine Bemühungen zum Abbau bestehender Schulden gezeigt und die geforderte Erwerbstätigkeit nicht rechtzeitig aufgenommen. Dies hat den Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG sowie fehlende Integration gemäss Art. 63 AIG begründet. Die Interessenabwägung zeigt, dass das öffentliche Interesse die privaten Interessen überwiegt. Trotz ihrer langen Aufenthaltsdauer und der Geburt ihrer Kinder in der Schweiz haben die Eltern wirtschaftlich nie Fuss gefasst, waren auf Sozialhilfe angewiesen und zeigten keine Integrationsbemühungen. Die Rückkehr in den Kosovo, wo sie und ihre Kinder kulturell und gesellschaftlich verwurzelt sind, ist zumutbar und verhältnismässig.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurden abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden den Eltern auferlegt.


6B_259/2025: Einfuhrsteuerbetrug und Zollhinterziehung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde zunächst durch die Pretura penale des Kantons Tessin wegen Zollhinterziehung und Einfuhrsteuerbetrug verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, zwischen dem 27. Januar 2014 und dem 16. Oktober 2015 insgesamt 39 unerlaubte Transporte durch die Firma B.________ AG mit drei im Ausland immatrikulierten Lastwagen der Firma B.________ S.p.A. durchgeführt zu haben. Diese Verurteilung wurde durch die kantonale Berufungsinstanz (CARP) teilweise abgeändert und eine Schuld nur für 14 Transporte zwischen Mitte Juni und 16. Oktober 2015 festgestellt. A.________ wandte sich daraufhin mit einer Beschwerde ans Bundesgericht.


8C_150/2025: Zuständigkeitsfrage bei Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob am 12. Dezember 2024 Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Luzern vom 21. November 2024, der die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen zur AHV ab dem 31. Juli 2024 einstellte. Die Ausgleichskasse begründete dies mit der Zuständigkeit des Kantons Tessin für die Festsetzung und Auszahlung, basierend auf Art. 21 ELG, da der Wohnsitz von A.________ sich in Ascona befinde.
Das Kantonsgericht Luzern trat auf die Beschwerde nicht ein und überwies die Akten für eine weitere Prüfung an das Versicherungsgericht des Kantons Tessin. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin Beschwerde vor Bundesgericht ein.


1C_163/2025: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine baurechtliche Zwischenentscheidung im Kanton Genf

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhielt eine Baubewilligung für die technischen Anpassungen und den Umbau der Dachgeschosse von zwei Immobilien in Genf. Diese Bewilligung wurde von der Verwaltungsgerichtskammer des Kantons Genf aufgehoben, da die Anforderungen gemäss Art. 43 Abs. 1 der kantonalen Gesetzgebung über den Schutz der Mietwohnungen (LDTR) nicht eingehalten wurden. Der Fall wurde zur Prüfung an die kantonale Behörde zurückgewiesen. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


7B_946/2024: Entscheid zur Frage der Qualität als Partei und zur Disjunktion einer Strafsache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fall betrifft die A.________ AG, die nach einer Fusion mit der strafrechtlich verfolgten B.________ AG zur Partei in einem Verfahren wurde. Hintergrund ist eine vom Bundesstrafgericht behandelte Strafsache, die auf Geldwäscherei und Verletzungen des Art. 102 Abs. 2 StGB sowie Art. 305bis StGB basiert. Nach der Fusion plädierte A.________ AG auf Einstellung des Verfahrens und Disjunktion der Fälle. Das Bundesstrafgericht wies diese Anträge ab, was A.________ AG vor das Bundesgericht brachte.


7B_225/2025: Entscheidung zur Verlängerung der Sicherheitshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Kantonsgericht Schaffhausen wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahrens ohne Berechtigung und in fahrunfähigem Zustand zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt. Nach Einreichung einer Berufung wurde die Sicherheitshaft mehrfach verlängert. Aufgrund eines Ausstandsentscheids mussten Teile des Berufungsverfahrens wiederholt werden. Das Obergericht verlängerte die Sicherheitshaft bis zum rechtskräftigen Entscheid des Berufungsgerichts. A.________ reichte eine Beschwerde in Strafsachen ein, um eine Haftentlassung und Feststellung von Rechtsverzögerung zu erwirken.


1C_109/2024: Gerichtliche Überprüfung eines kurzfristigen Polizeigewahrsams nach Entlassung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde am 1. Mai 2023 von der Kantonspolizei Basel-Stadt kontrolliert, auf den Polizeiposten verbracht und in einer Sammelzelle bis zum Abend festgehalten. Anschliessend wurde ihm ein Platzverweis erteilt. Mit Gesuch vom 11. Mai 2023 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung eines widerrechtlichen Freiheitsentzugs, verschiedener Grundrechteverletzungen sowie die Löschung erkennungsdienstlicher Daten und Filmaufnahmen. Das Zwangsmassnahmengericht erklärte sich für unzuständig und überwies die Sache an das Appellationsgericht Basel-Stadt, welches ebenfalls auf das Gesuch nicht eintrat und die Angelegenheit zur Verfügungserstellung an die Kantonspolizei Basel-Stadt zurückwies.


2C_449/2024: Entscheid zur Vergabe einer Taxi-Bewilligung gemäss Übergangsregelung der neuen Genfer Taxisgesetzgebung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein Taxi-Chauffeur, der seit einem Verkehrsunfall im April 2021 während zwei Jahren vollständig arbeitsunfähig war, beantragte im Mai 2023 beim zuständigen kantonalen Dienst in Genf eine Bewilligung für die Nutzung des öffentlichen Domain mit erhöhter Intensität. Dabei berief er sich auf die Übergangsbestimmungen des neuen Genfer Taxisgesetzes (LTVTC/GE), welches die Vergabe solcher Bewilligungen unter bestimmten Bedingungen gewährte. Der Antrag wurde abgelehnt, da A.________ nicht als \"effektiver Nutzer\" einer Bewilligung am Stichtag der Gesetzesadoption (28. Januar 2022) galt. Die kantonalen Instanzen bestätigten die Ablehnung, weshalb A.________ ans Bundesgericht gelangte. Er argumentierte, dass sein Anspruch auf Gleichbehandlung und wirtschaftliche Freiheit verletzt worden sei.


6B_255/2025: Unzulässigkeit eines Strafrechtsrekurses wegen ungenügender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ rekurrierte gegen einen Entscheid der Strafkammer des Kantons Genf, der seine Forderung nach Revision eines früheren Entscheids (Ordnungsmässigkeit einer Strafverfügung vom 25. April 2022) als unzulässig erklärt hatte. Der ursprüngliche Entscheid verurteilte ihn wegen der Veruntreuung von gerichtlich gesperrten Vermögenswerten zu einer Geldstrafe und einer Busse, beide mit einem dreijährigen bedingten Strafvollzug.


9C_139/2025: Entscheid betreffend die Verlängerung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ rügte eine Entscheidung der Steuerbehörden des Kantons Waadt, die eine Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung für das Steuerjahr 2022 verweigerte. Er berief sich auf eine angebliche gesundheitliche Einschränkung, die ihn daran gehindert habe, fristgemäss zu handeln. Das kantonale Gericht wies seine Beschwerde zurück, da keine ausreichenden Beweise vorgelegt wurden, und empfahl, gegebenenfalls eine Vertretung zu beauftragen.


1C_111/2024: Entscheid betreffend gerichtliche Überprüfung eines Polizeigewahrsams

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde am 1. Mai 2023 in Basel einer Verkehrskontrolle unterzogen und anschliessend in Polizeigewahrsam genommen. Nach ihrer Freilassung beantragte sie beim Zwangsmassnahmengericht eine Feststellung der Rechtswidrigkeit des Freiheitsentzugs, verschiedener Grundrechtseingriffe sowie anderer polizeilicher Massnahmen. Das Zwangsmassnahmengericht und später das Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht erklärten sich für nicht zuständig und verwiesen die Sache an die Kantonspolizei zur Verfügungserlass. A.________ legte daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht ein.


1C_127/2024: Urteil zur Baubewilligung und Anrechenbarkeit eines Attikageschosses

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Eigentümer einer Parzelle in Rheinfelden, beantragte den Rückbau eines bestehenden Einfamilienhauses und den Neubau eines Hauses mit Einliegerwohnung. Die Gemeinde Rheinfelden erteilte die Baubewilligung unter Auflagen, welche teilweise vom kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt geändert wurden. Gegen den Entscheid dieses Departements erhoben B.B.________ und C.B.________ Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, welches die Baubewilligung vollständig aufhob. Dagegen wandten sich A.________ und die Stadt Rheinfelden an das Bundesgericht.


4A_124/2025: Entscheidung zur Zulässigkeit der Beschwerde und unentgeltlichen Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer machte diverse Ansprüche aus einer Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung sowie Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend. Das Bezirksgericht trat auf die Klage nicht ein, teilweise wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit und teilweise wegen Nichtdurchführung eines Schlichtungsverfahrens. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die Berufung gegen diesen Entscheid ab. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht ein.


9C_26/2025: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels in einem Fall der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte am 11. Januar 2025 Rechtsmittel gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts des Wallis vom 10. Januar 2025 ein. Dabei war die Eingabe unvollständig und entsprach nicht den Anforderungen von Artikel 42 Absätze 1 und 2 BGG (Bundesgerichtsgesetz). Ein Ergänzungsschreiben des Beschwerdeführers, datiert vom 13. Februar 2025, wurde als verspätet eingereicht gewertet.


4A_126/2025: Urteil zur Mieterausweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG (Beschwerdeführerin) wurde durch Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 3. Februar 2025 angewiesen, bestimmte Büroräumlichkeiten der B.________ (Beschwerdegegnerin) zu räumen und zurückzugeben. Gegen dieses Urteil erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte deren superprovisorische aufschiebende Wirkung. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde.


2C_477/2024: Entscheid zu einer Bewilligung für ein verstärktes öffentliches Nutzungsrecht nach Genfer Taxi-Gesetz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Taxifahrer, beantragte basierend auf Übergangsbestimmungen des Genfer Taxi-Gesetzes, ihm eine Bewilligung für ein verstärktes öffentliches Nutzungsrecht zu erteilen. Er argumentierte, dass seine vorherige Nutzung solcher Genehmigungen aufgrund der COVID-19-Pandemie unterbrochen wurde, was einen Härtefall darstelle. Der Antrag wurde vom zuständigen kantonalen Amt sowie der Genfer Cour de Justice abgelehnt, da der Beschwerdeführer die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllte, insbesondere nicht die Bedingung erfüllte, am Stichtag (28. Januar 2022) ein effektiver Nutzer einer solchen Genehmigung zu sein.


2C_536/2024: Entscheid betreffend Vergabe einer Autorisation für erhöhten öffentlichen Raumgebrauch

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Taxi-Chauffeur in Genf, beantragte basierend auf den Übergangsbestimmungen des Genfer Gesetzes über Taxis (LTVTC/GE) eine Autorisation für den erhöhten Gebrauch des öffentlichen Raums, da er zuvor als Mieter solcher Autorisationen tätig war. Die zuständigen Behörden lehnten den Antrag ab, da er die maßgebliche Bedingung des „effektiven Nutzers“ zum Zeitpunkt der Gesetzesannahme (28. Januar 2022) nicht erfüllte. Trotz eines Einspruchs vor kantonalen Instanzen blieb der Antrag erfolglos. Vor dem Bundesgericht argumentierte A.________ zudem für eine Ausnahme („Härtefall“) unter Berufung auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Das Bundesgericht wies den Rekurs zurück.


5A_102/2024: Urteil zur Frage des Usufruits und der Forderung nach Sicherheiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fall betrifft die rechtliche Auseinandersetzung zwischen B.A.________, Inhaber eines Usufruits und eines Wohnrechts, und seiner Tochter A.A.________, der sie als Nackteigentümerin zur Rückgabe von Gebäudeschlüsseln verpflichten wollte. A.A.________ beantragte hingegen unter anderem den Entzug des Usufruits ihres Vaters oder alternativ die Hinterlegung von Sicherheiten.


2C_467/2024: Begehren einer Aufenthaltsverlängerung und Prüfung eines Aufenthaltsrechts nach ALCP

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die portugiesische Beschwerdeführerin A.________, seit 2010 in der Schweiz lebend, beantragte die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA. Die kantonalen Behörden lehnten dies ab, da A.________ nicht mehr als Arbeitnehmerin qualifiziert werden konnte und seit mehreren Jahren Sozialhilfegelder bezog. Trotz gesundheitlicher Probleme wurde ihr eine Fähigkeit zur Erwerbstätigkeit attestiert. Das Bundesgericht prüft den Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht nach dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit und gemäss Art. 8 EMRK.


1C_100/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz des Kantons Zürich

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ ist Beschwerdeführer gegen mehrere Kontaktverbotsanordnungen der Kantonspolizei Zürich und Entscheide des Bezirksgerichts Winterthur (Zwangsmassnahmengericht) sowie des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich betreffend Verlängerungen dieser Massnahmen. Die Streitigkeiten betreffen die Anwendung des kantonalen Gewaltschutzgesetzes (GSG/ZH).


4A_357/2024: Streit um die Rückerstattung bei Baumängeln im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, Käufer von Stockwerkeigentum, verlangen von der Verkäuferin C.________ SA Schadenersatz wegen Baumängel im Rahmen eines Gewährleistungsprozesses. Das erstinstanzliche Urteil verpflichtete C.________ SA zur Zahlung einer Preisreduktion entsprechend den Kosten für die Behebung bestimmter Mängel, während die Berufungsinstanz sämtliche Ansprüche ablehnte. Die Käufer rügen insbesondere die Missachtung der Gewährleistungspflichten sowie den Vorwurf der verspäteten Mängelanzeige.


7B_63/2025: Unzulässigkeit, Ausstand und Nichteintreten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob gegen die Staatsanwältin der 2. Abteilung des Kantons Schwyz eine Beschwerde und ein Ausstandsgesuch. Das Kantonsgericht Schwyz trat auf die Eingabe mangels hinreichender Begründung nicht ein. Die Beschwerdeführerin reichte daraufhin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.


2C_613/2024: Entscheid betreffend die Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der portugiesische Staatsbürger A.________, wohnhaft in der Schweiz seit 2004, kämpfte wiederholt mit finanziellen und rechtlichen Problemen, einschliesslich Abhängigkeit von Sozialhilfe und strafrechtlicher Verurteilungen. Nach wiederholten Verlängerungen seiner Aufenthaltsbewilligung verweigerte der Kanton Waadt im Jahr 2023 die weitere Verlängerung und ordnete seine Wegweisung an.


4A_145/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im Zusammenhang mit unentgeltlicher Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin hatte das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau um Revision eines früheren Urteils gebeten, in welchem sie zur Rückzahlung von CHF 71'598.70 zuzüglich Zinsen verpflichtet wurde. Gleichzeitig stellte sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes. Das Verwaltungsgericht wies das Gesuch als aussichtslos ab. Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Bundesgericht und verlangte ebenfalls unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren.


9C_56/2024: Steuersachverhalt betreffend Übertragung von Immobilien aus der Geschäfts- in die Privatvermögen der Steuerpflichtigen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Steuerpflichtigen A.A.________ und B.A.________ sind im Kanton Waadt wohnhaft. Der Fall betrifft die steuerliche Behandlung von Immobilien (Parzelle n° xxx), die 1985 von A.A.________ aus dem Nachlass seines Vaters geerbt und seither in seinem Geschäftsvermögen verblieben sind. 2017 wurden mehrere Stockwerkeinheiten aus diesem Objekt an den Sohn von A.A.________ verschenkt. Die Behörden betrachteten die Schenkung als Übertragung dieser Immobilien aus dem Geschäftsvermögen in die Privatvermögen, wodurch ein steuerpflichtiger Gewinn erzielt wurde. Die Steuerpflichtigen bestritten dies und argumentierten, dass die Immobilien bereits im Privatvermögen waren.


2C_340/2024: Bewilligung für die verstärkte Nutzung des öffentlichen Raums als Taxifahrer

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Taxifahrer, A.________, der seit 2017 eine Berufskarte besitzt, beantragt unter den Übergangsbestimmungen der neuen Genfer Gesetzgebung über Taxis eine Bewilligung für die verstärkte Nutzung des öffentlichen Raums. Er hatte zuvor eine solche Bewilligung von einem Dritten gemietet. Die kantonalen Behörden und die Genfer Gerichte lehnen den Antrag ab, weil er den entscheidenden Zeitpunkt (28. Januar 2022) nicht als effektiver Nutzer der Bewilligung erfüllte, da er während einer längeren Zeitspanne nicht tätig war.


1C_110/2024: Zuständigkeit bei nachträglicher Prüfung polizeilichen Freiheitsentzugs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 1. Mai 2023 wurde A.________ im Rahmen einer Verkehrskontrolle polizeilich festgehalten und bis zum Abend desselben Tages in Gewahrsam genommen. Nach seiner Freilassung stellte er am 11. Mai 2023 ein Gesuch zur richterlichen Überprüfung des Freiheitsentzugs und anderer polizeilicher Massnahmen. Zwangsmassnahmengericht und Appellationsgericht Basel-Stadt lehnten es jeweils ab, direkt einzutreten, und überwiesen das Gesuch an die Kantonspolizei Basel-Stadt. A.________ reichte daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht ein, um das Urteil des Appellationsgerichts aufzuheben und die Sache zur inhaltlichen Beurteilung zurückzuweisen.


1C_170/2024: Beurteilung der Zuständigkeit und Verfahren bei Baugesuchen ausserhalb der Bauzone

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Landwirt plante den Bau einer Halle in Zizers, die in der Landwirtschafts- und Landschaftsschutzzone liegt. Die Gemeinde Zizers verweigerte die Baubewilligung wegen fehlender Zonenkonformität, Standortgebundenheit und unzureichender Erschliessung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden bestätigte diesen Entscheid. Der Beschwerdeführer rügte, dass sein Baugesuch unrechtmässig nicht der zuständigen kantonalen Behörde vorgelegt wurde.


8C_161/2025: Urteil zur unentgeltlichen Rechtspflege in einem Invalidenversicherungsprozess

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen eine Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden und beantragte die unentgeltliche Rechtspflege, einschliesslich der Beiordnung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters. Das Obergericht Appenzell Ausserrhoden gewährte ihm vorläufig die Befreiung von Gerichtskosten, lehnte jedoch die Beiordnung eines Rechtsvertreters ab. Dagegen erhob er Beschwerde vor Bundesgericht.


4A_42/2025: Entscheid bezüglich der Zulässigkeit eines Mietrechtsbeschwerdeverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht gegen einen Entscheid der Cour d'appel civile des Kantons Neuenburg vom 9. Dezember 2024 ein. Gegenstand war ein Streit um einen Mietvertrag. Das Bundesgericht stellte fest, dass die geforderte Verfahrenskostenvorschuss nicht fristgerecht bezahlt wurde, und erklärte den Rekurs in Anwendung von Art. 62 Abs. 3 Bundesgerichtsgesetz (BGG) für unzulässig.


1C_103/2024: Überprüfung der Zuständigkeit eines kantonalen Gerichts zur Behandlung eines Gesuchs um Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Massnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beteiligte sich am 1. Mai 2023 in Basel an einer Kundgebung und wurde von der Kantonspolizei eingekesselt, einer Personenkontrolle unterzogen, auf den Polizeiposten gebracht und später entlassen. Mit Gesuch vom 11. Mai 2023 verlangte er beim Zwangsmassnahmengericht unter anderem die Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner kurzzeitigen polizeilichen Inhaftierung. Die Zuständigkeit wurde zunächst an das kantonale Appellationsgericht und danach an die Kantonspolizei Basel-Stadt überwiesen. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, um die Zuständigkeit des Appellationsgerichts zu klären.


8C_147/2025: Urteil betreffend Prämienverbilligung und Prozessvoraussetzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, der Beschwerdeführer, beanstandete einen Entscheid der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich betreffend die definitive Festlegung seines individuellen Prämienverbilligungsanspruchs für das Jahr 2021 und die Höhe einer Rückerstattungsschuld. Die Vorinstanz, das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, bestätigte den Einspracheentscheid der Sozialversicherungsanstalt.


2C_394/2024: Entscheid zum Nicht-Eintreten auf Beschwerden betreffend Familiennachzug und Sistierungsentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo, stellte ein Gesuch um Familiennachzug zur seiner Tochter mit Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz. Das Migrationsamt sistierte das Verfahren aufgrund eines parallel laufenden Asylverfahrens. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Beschwerde wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn abgewiesen. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht.


6B_16/2025: Nichteintreten auf Beschwerde wegen unentschuldigtem Fernbleiben von der Hauptverhandlung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde vorgeladen, um an einer Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau teilzunehmen. Trotz ordnungsgemässer Zustellung der Vorladung sowie Hinweis auf die Säumnisfolgen blieb er der Verhandlung unentschuldigt fern. Das Regionalgericht erkannte in Anwendung von Art. 356 Abs. 4 StPO den Strafbefehl als rechtskräftig. Das Obergericht des Kantons Bern wies die Beschwerde dagegen ab. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.


2C_71/2025: Aufenthaltstitel und Rückkehranordnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein äquatorianischer Staatsangehöriger, der vor seiner Heirat in der Schweiz illegal lebte, beantragte die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis nach der endgültigen Trennung von seiner zweiten Ehefrau. Diese beantragte Verlängerung sowie sein Widerspruch gegen die Rückkehranordnung wurden von den kantonalen Behörden abgelehnt. Der Betroffene machte geltend, dass Gründe persönlicher Härte seine weitere Anwesenheit in der Schweiz rechtfertigen würden.