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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 13.03.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

1C_71/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Änderung des Zonenplans

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft eine Beschwerde von A.________ und B.________, Miteigentümern zweier Grundstücke im Gemeindegebiet Torricella-Taverne, gegen eine Änderung des Zonenplans. Die Vorinstanzen hatten den Plan teilweise genehmigt, jedoch bestimmte Einschränkungen (z. B. Nutzungs- und Parkplatzzonierungen) aufgrund mangelnder Interessenabwägung und unzureichender Begründung aufgehoben und das Verfahren an die untere Instanz zurückgewiesen.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen die Zulässigkeit der Beschwerde und hält fest, dass der angefochtene Entscheid eine Zwischenverfügung im Sinne von Art. 93 BGG darstellt, da es sich um eine Rückweisung an die Vorinstanz handelt. - **E.1.5:** Die Rückweisung beinhaltet keine abschliessende Regelung, und es wird kein irreparabler Nachteil ausgewiesen, der die Zulässigkeit der Beschwerde rechtfertigen würde. Auch eine besonders aufwendige Beweisführung liegt nicht vor. - **E.1.6:** Das Bundesgericht bestätigt, dass die Verlängerung der Verfahrensdauer oder zusätzliche Kosten kein irreparabler Schaden im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG darstellen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt, und die Gerichtskosten werden den Beschwerdeführenden auferlegt.


9C_512/2024: Anspruch auf Invalidenrente aufgrund von Chronic Fatigue Syndrome (CFS)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die 1992 geborene A.________ beantragte 2017 Leistungen der Invalidenversicherung aufgrund eines Chronic Fatigue Syndrome (CFS). Nach medizinischen Abklärungen verneinte die IV-Stelle Thurgau einen Leistungsanspruch. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau wies die Sache zunächst zur Durchführung weiterer Abklärungen an die IV-Stelle zurück. Nach einer erneut negativen Verfügung der IV-Stelle wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde letztlich ab, was die Beschwerdeführerin vor Bundesgericht anfocht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- E.1: Es wird auf den Verfahrensgegenstand und die rechtlichen Prüfungsgrundlagen nach dem BGG hingewiesen. Feststellungen zum Gesundheitszustand und zur Arbeitsfähigkeit werden grundsätzlich als Tatfragen betrachtet. - E.2: Die Vorinstanz hat die relevanten rechtlichen Grundlagen korrekt dargestellt, insbesondere zur Invaliditätsbemessung. - E.3: Die Vorinstanz berücksichtigte das Gutachten des ABI, wonach keine arbeitsfähigkeitsrelevanten Diagnosen festgestellt wurden. - E.4: Die medizinischen Feststellungen des ABI-Gutachtens wurden unter Rückgriff auf die Aussagen der Vorinstanz geprüft. Das Bundesgericht beanstandet die Bezugnahme der Vorinstanz auf das ABI-Gutachten, da dieses die spezifischen diagnostischen Anforderungen bei CFS nicht hinreichend würdigte. - E.5: Das Urteil stimmt zu, dass eine psychologische und psychosomatische Abklärung notwendig ist. Eine stationäre Behandlung wurde empfohlen, um die Arbeitsfähigkeit besser abzuklären. Entsprechend sei die Sache zur weiteren Sachverhaltsabklärung an die IV-Stelle zurückzuweisen. - E.6: Die Kosten werden gemäss den gesetzlichen Vorgaben der unterliegenden Partei auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde gutgeheissen, das Urteil des Verwaltungsgerichts und die Verfügung der IV-Stelle aufgehoben, wobei die Angelegenheit zur erneuten Prüfung an die IV-Stelle zurückgewiesen wurde und Kosten auferlegt wurden.


7B_1323/2025: Entscheid betreffend die Gewährung der amtlichen Verteidigung in einem Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Luzern und danach durch das Bezirksgericht Willisau wegen verschiedener Delikte schuldig gesprochen und eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse ausgesprochen. Vor dem Obergericht des Kantons Luzern beantragte er die Gewährung der amtlichen Verteidigung, was abgelehnt wurde. Mit Beschwerde an das Bundesgericht beantragte A.________ die Aufhebung des kantonalen Entscheids und die Gewährung einer amtlichen Verteidigung.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Beschwerde ist zulässig, da es sich um einen letztinstanzlichen Zwischenentscheid handelt, der einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann, sofern die Voraussetzungen von Art. 132 StPO geprüft werden. - **E.2.1 bis E.2.2:** Nach Art. 132 StPO ist eine amtliche Verteidigung geboten, wenn die erforderlichen Mittel fehlen und der Fall nicht als Bagatellfall einzustufen ist. Die Kriterien nach Art. 132 Abs. 3 StPO wurden von der Vorinstanz geprüft, wobei diese von einem Bagatellfall ausging. - **E.2.3:** Der Beschwerdeführer erfüllt die Anforderungen an die Begründung der Beschwerde nicht hinreichend, da er vielfach nur appellatorische Kritik vorbringt und sich nicht mit der Argumentation der Vorinstanz auseinandersetzt. - **E.2.4:** Die weiteren Vorbringen des Beschwerdeführers zur drohenden Landesverweisung, internationalen Streitigkeiten und sprachlichen Hindernissen sind ungenügend begründet und wurden durch die Vorinstanz korrekt beurteilt. - **E.2.5:** Kein Gehörsverstoß liegt vor, da die Begründung der Vorinstanz klaren Argumenten folgt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurden abgewiesen. Zudem wurden Gerichtskosten auferlegt.


1C_90/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________, Eigentümerin eines Grundstücks in Gambarogno, beantragte eine Baubewilligung zum Ersatz bestehender Passerellen durch neue Plattformen aus Stahl und Beton. Die Nachbarn C.________ und D.________ erhoben Einsprache. Das Baugesuch wurde durch den Gemeinderat und vom Staatsrat des Kantons Tessin abgelehnt, ebenso wie die daraufhin erhobene Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Tessin.


9C_678/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde zur Fristwiederherstellung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde durch das kantonale Amt für Invalidenversicherung die beantragte Leistung verweigert. In der Folge erklärte das Kantonsgericht Waadt die Beschwerde von A.________ wegen nicht bezahlter Vorschusskosten als unzulässig, nachdem A.________ keine ausreichenden Gründe für eine Fristwiederherstellung geltend gemacht hatte.


5A_75/2026: Rückführung der Kinder nach Mexiko

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (Schweizerin) und B.________ (Italiener) stritten um die Rückführung der gemeinsamen Kinder C.________ (geb. 2012) und D.________ (geb. 2015) nach Mexiko gemäss Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (CArap). Die Mutter war mit den Kindern von Mexiko in die Schweiz gezogen, ohne das Einverständnis des Vaters. Die Vorinstanz, die Camera di protezione des Appellationsgerichts des Kantons Tessin, ordnete in Anwendung der CArap die Rückführung der Kinder nach Mexiko an.


7B_48/2026: Urteil zum Wechsel der amtlichen Verteidigung und Ausstand

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.________) reichte eine Beschwerde gegen eine Verfügung des Kantonsgerichts Luzern betreffend amtliche Verteidigung und Ausstand ein. Das Bundesgericht forderte den Beschwerdeführer zur Leistung eines Kostenvorschusses auf, dem er trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachkam.


4A_639/2025: Rückzug einer Beschwerde im Zusammenhang mit einem Entscheid des Kantonsgerichts Wallis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________ Sàrl) erhob Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Wallis (Zivilkammer) vom 10. November 2025. Sie beantragte gleichzeitig die Gewährung der aufschiebenden Wirkung. Es wurden mehrmals Fristen zur Kostenvorschussleistung angesetzt und verlängert sowie der Beschwerdegegnerin eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Mit Eingabe vom 10. Februar 2026 zog die Beschwerdeführerin die Beschwerde zurück.


5A_980/2025: Urteil zur Vollstreckung eines Besuchsrechts und Umgang mit superprovisorischen Änderungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (Vater) beantragt die Vollstreckung eines Besuchsrechts, das ursprünglich im Urteil des Amtsgerichtspräsidenten des Richteramts Bucheggberg-Wasseramt vom 18. April 2024 geregelt wurde. Die KESB änderte dieses Besuchsrecht am 10. April 2025 mit einer superprovisorischen Verfügung. Das Obergericht des Kantons Solothurn hob das Urteil des Amtsgerichtspräsidenten teilweise auf und erklärte das ursprüngliche Besuchsrecht für nicht mehr vollstreckbar, sodass der Beschwerdeführer beim Bundesgericht Beschwerde einlegte.


2C_456/2025: Abschreibung des Verfahrens betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung infolge Gegenstandslosigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der aus Uganda stammende A.________ erhielt 2021 eine Aufenthaltsbewilligung nach Eintragung einer Partnerschaft mit einem ungarischen Staatsangehörigen. Nach der Trennung des Paares wurde die Bewilligung im Oktober 2024 nicht verlängert, da keine weiteren Bewilligungsansprüche vorlägen. A.________ erhob Beschwerde und machte geltend, er sei in Uganda aufgrund seiner sexuellen Orientierung Gefahr ausgesetzt. Im Verlauf des Verfahrens heiratete er im Oktober 2025 eine italienische Staatsangehörige und erhielt daraufhin eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA. Das Beschwerdeverfahren wurde daher gegenstandslos.


6B_226/2023: Urteil über eine unbewilligte Klimademonstration

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, nahm am 20. Juni 2020 an einer unbewilligten Klimademonstration auf der Quaibrücke in Zürich teil, die von rund 350 Personen besucht wurde. Durch die behördlich tolerierte Versammlung wurde der öffentliche und private Verkehr beeinträchtigt, was durch taktische Sitzblockaden der Aktivisten forciert wurde. A.________ schwenkte Fahnen und befand sich teils auf der Fahrbahn, jedoch nicht im Mittelpunkt der Sitzblockade. Das Bezirksgericht und später das Obergericht Zürich verurteilten ihn wegen Nötigung (Art. 181 StGB) sowie der Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen (Art. 239 Ziff. 1 StGB). Dagegen erhob er Beschwerde vor dem Bundesgericht.


5A_27/2026: Urteil betreffend Vollstreckung (Herausgabe von Dokumenten)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ hatte gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich Beschwerde in Zivilsachen erhoben, welches im Zusammenhang mit der Vollstreckung eines Urteils des Bezirksgerichts Hinwil aus dem Jahr 2024 ergangen war. Der Streit betraf die Herausgabe von Dokumenten, insbesondere Maklerofferten, unter Androhung einer Ordnungsbusse sowie die Verpflichtung bestimmter Dritter zur Herausgabe von Dokumenten. Vor Bundesgericht konnte der Beschwerdeführer die geforderten Prozessvoraussetzungen nicht erfüllen, insbesondere hat er den Kostenvorschuss nicht bezahlt.


9C_718/2025: Urteil zur Krankenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, war seit 2016 bei der Sansan Versicherungen AG krankenversichert, welche durch Fusionen später zur Helsana Versicherungen AG wurde. Die Helsana Versicherungen AG forderte von der Beschwerdeführerin ausstehenden Prämien, Beteiligungen, Zinsen, Mahn- und Betreibungskosten ein. Das kantonale Versicherungsgericht St. Gallen reduzierte die Forderung geringfügig und verpflichtete die Beschwerdeführerin zur Zahlung. Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht erhob A.________ unter anderem den Vorwurf fiktiver Betreibungen und verlangte die Aufhebung der entsprechenden Verpflichtung sowie eine Rückerstattung.


9C_672/2025: Entscheid des Bundesgerichts 9C_672/2025

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ hatte am 29. November 2025 eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Tribunal cantonal des Kantons Waadt, Cour des assurances sociales, vom 27. Oktober 2025 eingereicht. Am 20. Februar 2026 zog sie diese Beschwerde zurück.


8C_19/2026: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________, Bezügerin von Ergänzungsleistungen zur Altersrente, stritt mit der Ausgleichskasse Freiburg über die Anpassung ihrer Leistungen für die Jahre 2024 und 2025. Strittig war insbesondere die Berücksichtigung von Wohnkosten. Die kantonale Instanz reduzierte die Ergänzungsleistungen entsprechend den gesetzlichen Höchstbeträgen und die Teilung der Wohnkosten im gemeinsamen Haushalt mit ihrer Tochter.


9C_574/2025: Urteil betreffend Krankenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht hatte über eine Beschwerde von A.________ gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht, vom 20. August 2025, zu entscheiden. Im Verlauf des Verfahrens wurde der Beschwerdeführer wiederholt aufgefordert, einen Kostenvorschuss zu leisten. Diese Aufforderung blieb auch nach Erstreckung der Frist unbeantwortet.


4A_57/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde aufgrund unzureichender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht hatte eine Beschwerde von A.________ und B.________ gegen ein Urteil der Cour d'appel civile des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 28. November 2025 zu beurteilen. Gegenstand des Verfahrens war die angeblich ungenügende Begründung der vorinstanzlichen Entscheidung, die sich auf Werkverträge sowie rückforderbare Honorare stützte. Die Vorinstanz hatte den ursprünglichen Entscheid teilweise abgeändert, indem sie eine Forderung von D.________S.A. abwies und die Kostenverteilung anpasste.


7B_1406/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob am 22. Dezember 2025 Beschwerde vor dem Bundesgericht gegen eine Nichteintretensverfügung des Präsidenten der Autorität für Beschwerden in Strafsachen des Kantonsgerichts Neuenburg. Diese Verfügung betraf eine Nichtanhandnahmeverfügung, die am 30. Oktober 2025 vom Staatsanwalt des Kantons Neuenburg erlassen wurde.


1C_561/2024: Entscheid über Genehmigung einer Wassernutzungskonzession

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasste sich mit einer Beschwerde des WWF Schweiz und des WWF Wallis, die sich gegen die Genehmigung einer Wassernutzungskonzession sowie der Errichtung eines Wasserkraftwerks auf der Haute Vièze durch die Gemeinde Champéry richtete. Die Beschwerdeführer argumentierten, das Projekt verletze Vorschriften des Umwelt- und Raumplanungsrechts, beeinträchtige Biotope und die Biodiversität und stehe im Widerspruch zu Vorgaben für Restwassermengen.


6B_1491/2022: Urteil betreffend Nötigung und Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, im Rahmen einer unbewilligten Demonstration

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Teilnehmerin einer unbewilligten Klimademonstration der Gruppierung „Extinction Rebellion“ im Juni 2020 wurde wegen Nötigung (Art. 181 StGB) und der Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen (Art. 239 Ziff. 1 StGB), strafrechtlich belangt. Die Demonstration blockierte die Quaibrücke in Zürich, wobei sowohl der Individualverkehr als auch der Tramverkehr erheblich gestört wurden. Die Beschwerdeführerin bestritt die Vorwürfe und berief sich u.a. auf ihre Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit.


1C_98/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Herausgabe eines Einvernahmeprotokolls

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine führte ein Strafverfahren und ersuchte die Schweiz um internationale Rechtshilfe. Der Beschwerdeführer, A.________, wurde als Auskunftsperson befragt, machte jedoch von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Das zuständige schweizerische Bundesstrafgericht wies eine von A.________ erhobene Beschwerde gegen die Herausgabe des entsprechenden Einvernahmeprotokolls an die ukrainischen Behörden ab. Vor Bundesgericht beantragte der Beschwerdeführer die Verweigerung der Herausgabe des Protokolls bzw. alternativ eine summarische Information.


7B_1203/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ausweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsangehöriger, wurde wegen schwerer Verletzungen des Betäubungsmittelgesetzes und des Ausländer- und Integrationsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und aus der Schweiz für 20 Jahre ausgewiesen. Seine wiederholten Anträge auf Aufschub der obligatorischen Ausweisung wurden von den Behörden abgelehnt. Die letzte Entscheidung der Vorinstanz wurde angefochten, wobei der Beschwerdeführer geltend machte, dass ihm im Falle seiner Ausweisung in Nigeria Verfolgung und Gefahr für sein Leben drohen würden.


9C_27/2025: Gutheissung des Anspruchs auf Invalidenrente aus der beruflichen Vorsorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________, ehemalige Angestellte der B.________ SA, beantragte Leistungen der beruflichen Vorsorge ab 2009. Ihre Invalidenrente gemäss IVG wurde ab 2019 zugesprochen. Sie berief sich auf Ansprüche ab 2016 aus der beruflichen Vorsorge. Die Vorinstanz wies die Klage ab. Streitig ist der Beginn des Anspruchs auf eine Invalidenrente aus der weitergehenden beruflichen Vorsorge sowie einer Zusatzrente für das Kind.


5A_156/2026: Entscheid betreffend Besuchsrecht und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin ist die Mutter eines Kindes, das unter ihrer Obhut steht. Das Familiengericht Rheinfelden gewährte dem Vater des Kindes ein unbegleitetes Besuchsrecht und wies die Beschwerdeführerin an, dieses zu ermöglichen. Eine von der Beschwerdeführerin dagegen erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Aargau ab. Mit ihrer Beschwerde ans Bundesgericht machte die Beschwerdeführerin geltend, dass das Kindeswohl gefährdet sei und ihre Vorbringen von der Vorinstanz nicht hinreichend gewürdigt wurden.


9C_699/2025: Steuererlass bei der direkten Bundessteuer, Steuerperiode 2009

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Steuerpflichtigen verlangten den Erlass der geschuldeten direkten Bundessteuer für die Steuerperiode 2009. Die Vorinstanz wies das Erlassgesuch ab mit der Begründung, dass weder eine Notlage noch eine \"grosse Härte\" im Sinne von Art. 167 Abs. 1 DBG vorliege. Das Reinvermögen der Steuerpflichtigen sei weiterhin erheblich, und die vorgebrachten Billigkeitsüberlegungen rechtfertigten keinen Steuererlass.


7B_1052/2024: Entscheid zu den Modalitäten der Vermögensbeschlagnahme

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen einer Strafuntersuchung gegen B.________ wurden verschiedene Vermögenswerte der B.________ und der A.________ AG beschlagnahmt. Die A.________ AG beantragte daraufhin im Berufungsverfahren u.a., die beschlagnahmten Vermögenswerte sicher, werterhaltend und ertragbringend anzulegen, beispielsweise bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung oder einem Sparkonto. Zudem verlangte sie die Beauftragung eines privaten Vermögensverwalters. Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts wies diese Anträge ab. Dagegen erhob die A.________ AG Beschwerde ans Bundesgericht.


2F_31/2025: Revision eines bundesgerichtlichen Urteils betreffend Staatshaftung und Ausstandsbegehren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin beantragte im Revisionsgesuch die Aufhebung des Bundesgerichtsurteils vom 16. September 2025 (2C_551/2024), mit dem das Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Abweisung ihrer Staatshaftungsklage durch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern abgewiesen hatte. Sie machte Verfahrensmängel geltend, unter anderem Befangenheit bei der Besetzung des Spruchkörpers. Zudem beantragte sie Einsicht in interne Verfahrensakten des Bundesgerichts.


1C_488/2025: none

Zusammenfassung des Sachverhalts

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8C_632/2025: Nichteintreten der Beschwerde wegen Unzulässigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die kantonale Ausgleichskasse forderte von A.________ die Rückerstattung zu Unrecht bezogener Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligungen und Krankheitskosten in Höhe von CHF 182'582.45. Grund war nicht deklariertes Vermögen aus einem Immobilienverkauf in Italien. Das kantonale Versicherungsgericht reduzierte den Rückforderungszeitraum und verwies den Fall zur Klärung möglicher weiterer Verfehlungen und des Rückforderungsbetrags an die Ausgleichskasse zurück.


8C_25/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A. und B.A. legten beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid der Chambre administrative der Cour de justice de la République et canton de Genève vom 28. Oktober 2025 ein. Diese hatte die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen eine Verfügung des Hospice général als unzulässig erklärt. Die Beschwerde ans Bundesgericht wurde am 19. Dezember 2025 und 14. Januar 2026 eingereicht.


4A_103/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis und der unentgeltlichen Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ focht die Kündigung eines Mietverhältnisses an und beantragte eventualiter eine Erstreckung. Gleichzeitig stellte er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, welches vom Kantonsgericht Schaffhausen aufgrund Aussichtslosigkeit abgewiesen wurde. Nach Ablehnung seiner Beschwerde durch das Obergericht Schaffhausen und das Bundesgericht im Jahr 2025 wurde die Klage mangels Kostenvorschusshinterlegung vom Kantonsgericht nicht behandelt. Auch das Obergericht trat auf seine Berufung nicht ein, da er keine Vorschüsse leistete. A.________ reichte schliesslich eine Beschwerde gegen diese Verfügung des Obergerichts beim Bundesgericht ein.


1C_473/2025: Kündigung während der Probezeit im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein französischer Staatsbürger wurde von der Stadt Genf für eine Position als Finanz- und Investitionsleiter im Departement für Stadtplanung und Bau (DACM) eingestellt. Während der zweijährigen Probezeit wurde sein öffentlich-rechtlicher Arbeitsvertrag aufgrund angeblicher Mängel im Rekrutierungsprozess und mangelnder Transparenz seinerseits gekündigt. Die Vorinstanz (Kammeradministrative des Kantons Genf) stellte fest, dass das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt wurde, und sprach ihm eine Entschädigung von drei Monatslöhnen zu.


7B_32/2026: Unzulässigkeit eines Ausstandsgesuchs und abgewiesene Rechtsverweigerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte eine Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau ein, welcher die Abweisung eines Ausstandsgesuchs sowie eine behauptete Rechtsverweigerung betraf. Streitgegenstand waren der beantragte Ausstand einer Bezirksrichterin, die bereits zum Ausstand bewilligt worden war, und ein erneutes Ausstandsgesuch gegen den Präsidenten des Bezirksgerichts Muri.


6B_1496/2022: Urteil zur Strafbarkeit im Zusammenhang mit Klimademonstrationen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde für ihre Teilnahme an einer unbewilligten Klimademonstration am 20.06.2020 auf der Quaibrücke in Zürich vom Bezirksgericht Zürich und später vom Obergericht Zürich verurteilt. Ziel der Demonstration war, den Verkehr auf der Brücke zu blockieren. Die Beschwerdeführerin agierte als \"peace keeperin\" und dokumentierte das Geschehen, blieb aber aktiv auf den Fahrbahnen und Tramtrassees, was zur Sperrung durch die Polizei führte. Sie beantragte vor Bundesgericht einen Freispruch.


8C_186/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde aufgrund verspäteter Einreichung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin zog sich am 23. Januar 2024 durch das Rucken ihrer Hunde auf die Leine Schmerzen in der rechten Schulter zu. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) verweigerte am 27. August 2024 nach Einspracheentscheid vom 4. Oktober 2024 jegliche Leistungen, da die Beschwerden nicht einem Unfall oder einer unfallähnlichen Körperschädigung zugeordnet werden konnten. Das kantonale Gericht erklärte die von der Beschwerdeführerin dagegen erhobene Beschwerde aufgrund verspäteter Einreichung am 17. Februar 2025 für unzulässig.


9C_17/2026: Besteuerung von gewährten Darlehen und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit steuerlich relevanten Vorteilen in Geldeswert

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer, wohnhaft im Kanton Genf, stritten mit der Steuerverwaltung des Kantons Genf über die steuerliche Qualifikation eines im Jahr 2013 gewährten Darlehens von einer Gesellschaft an deren Aktionär (Beschwerdeführer). Dieses Darlehen wurde von der Verwaltung als simuliertes Darlehen und somit als steuerpflichtige geldwerte Leistung qualifiziert. Die darauf basierenden Steuerrechnungen für die Jahre 2013, 2015 und 2016 sowie Steuerbussen wurden angefochten.


4D_25/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den Entscheid der definitiven Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bezirksgericht Meilen erteilte der Stadt Zürich in einer Betreibung teilweise definitive Rechtsöffnung. Eine gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde wurde vom Obergericht des Kantons Zürich nicht behandelt. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.


7B_1264/2025: Entsiegelung von Unterlagen und Datenträgern nach einer Hausdurchsuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen führte ein Strafverfahren wegen Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen sowie Widerhandlung gegen das UWG und beschlagnahmte bei einer Hausdurchsuchung Unterlagen und elektronische Daten. Die Betroffenen forderten deren Siegelung, während die Staatsanwaltschaft die Entsiegelung beantragte. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht entschied teilweise über die Entsiegelung und teilweise über die Fortführung der Siegelung. Die Beschwerdeführenden (A.________ und drei beteiligte Unternehmen) legten Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht ein, um die Entsiegelung endgültig zu verhindern.


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