Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
9C_14/2026: Anspruch auf berufliche Eingliederungsmassnahmen und Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein 1965 geborener ehemaliger Kommissionierer, meldete sich im Januar 2023 aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug an. Nach einem polydisziplinären Gutachten wurde eine 75%ige Arbeitsfähigkeit in leidensangepassten Tätigkeiten festgestellt. Die IV-Stelle Solothurn verneinte daraufhin jeglichen Anspruch auf berufliche Eingliederungsmassnahmen und eine Invalidenrente. Diese Ablehnung wurde vom Versicherungsgericht des Kantons Solothurn bestätigt. Mit der Beschwerde verlangte A.________ eine erneute medizinische Abklärung.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüft die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nur in Bezug auf die geltend gemachten Rügen. Die Vorinstanz verfügt über einen erheblichen Ermessensspielraum im Bereich der Beweiswürdigung. Appellatorische Kritik genügt nicht, um das Bundesgericht zum Eingreifen zu bewegen. Streitgegenstand war die Frage, ob die Verneinung des Leistungsanspruchs auf berufliche Eingliederungsmassnahmen und eine Invalidenrente bundesrechtskonform war. Das polydisziplinäre Gutachten der medaffairs AG vom 6. Oktober 2024 wird als beweiskräftig anerkannt. Die medizinischen Feststellungen und die darauf beruhenden Entscheidungen der Vorinstanz werden als rechtskonform beurteilt. Der Beschwerdeführer konnte keine willkürliche Beweiswürdigung nachweisen. Die von ihm vorgebrachten Argumente, wie etwa sprachliche Barrieren oder weitere gesundheitliche Aspekte, wurden als unbegründet erachtet. Eine Rückweisung zur zusätzlichen Abklärung wurde aus Gründen der antizipierten Beweiswürdigung abgelehnt, da keine weiterführenden Erkenntnisse zu erwarten sind.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, es wurden keine Gerichtskosten erhoben, und der Entscheid wurde den Parteien schriftlich mitgeteilt.
7B_1008/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Bestätigung der amtlichen Verteidigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid der Strafrechtlichen Beschwerdekammer des Kantonsgerichts Waadt ein, welche am 12. August 2025 den Entscheid des Staatsanwalts des Bezirks Nordwaadt bestätigte, Me B.________ weiterhin als amtlichen Verteidiger zu belassen und den Wunsch von A.________, Me C.________ als amtlichen Verteidiger zu bestimmen, ablehnte.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen seine Zuständigkeit und die Zulässigkeit der Beschwerde. Die angefochtene Zwischenverfügung führt nicht unmittelbar zu einem irreparablen Nachteil, der eine Beschwerde rechtfertigt. Ein solcher Schaden wäre nur bei besonderen Umständen denkbar, die hier nicht gegeben sind. - **E.1.1 – 1.1.2:** Nach der Rechtsprechung stellt der Entscheid, den amtlichen Verteidiger beizubehalten oder einen Wechsel abzulehnen, grundsätzlich keinen irreparablen Schaden im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG dar. Nur wenn objektive Gründe vorliegen, die eine effiziente Interessenvertretung durch den amtlichen Verteidiger verhindern, könnte eine Ausnahme gemacht werden, was hier nicht der Fall ist. - **E.1.2:** Das Kantonsgericht stützte sich auf die bisherigen Verfahrensumstände: A.________ akzeptierte ursprünglich die Vertretung durch Me B.________, es liegen keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten von Me B.________ vor, und es wurde keine ernsthafte Vertrauensstörung glaubhaft gemacht. - **E.1.3:** Die Beschwerde enthält keine hinreichende Begründung für einen irreparablen Nachteil. Der blosse Vertrauensverlust in den amtlichen Verteidiger ohne objektive oder rechtlich relevante Begründung reicht nicht aus. - **E.1.4:** Die Entscheidung des Kantonsgerichts hat keine effektive Verteidigung von A.________ verhindert und erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Beschwerde gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG. - **E.2:** Aufgrund der fehlenden Begründung ist die Beschwerde nach der vereinfachten Verfahrensweise von Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG unzulässig.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Entscheid wurde den Verfahrensbeteiligten zugestellt.
6B_218/2025: Urteil zur strafrechtlichen Verurteilung wegen Sexualdelikten und weiteren Straftaten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein kosovarischer Staatsbürger, A.________, wurde u.a. wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, Pornografie und Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht verurteilt. Das erstinstanzliche Strafgericht verhängte eine teilbedingt ausgesetzte Freiheitsstrafe von 20 Monaten und ordnete die Landesverweisung für fünf Jahre sowie deren Eintrag ins SIS an. In zweiter Instanz wurde die Freiheitsstrafe auf 27 Monate erhöht, davon 21 Monate bedingt, und die Landesverweisung sowie der SIS-Eintrag bestätigt. Der Beschwerdeführer wandte sich ans Bundesgericht und machte u.a. Verstösse gegen das rechtliche Gehör und die Beweiswürdigung geltend.
Zusammenfassung der Erwägungen
- Das Bundesgericht prüfte die Anforderungen an die Motivierungsverpflichtung bei Beschwerden. Es wies darauf hin, dass der Beschwerdeführer teilweise bloss appellatorisch argumentierte, ohne die dazugehörigen Erwägungen der Vorinstanz richtig zu erfassen. Solche Einwände seien unzulässig. - Die Vorinstanz hatte korrekt festgestellt, dass die Verletzungen von Erziehungs- und Fürsorgepflichten auch nach 2014 andauerten, gestützt auf übereinstimmende Aussagen der Geschädigten. Einwände dazu seien unsubstanziiert. - Das Argument des angeblichen aufrichtigen Bedauerns wurde abgewiesen, da keine Anzeichen eines unentgeltlichen und besonderen Wiedergutmachungsverhaltens gegeben waren. - Bezüglich der obligatorischen Landesverweisung wurde keine klare Verletzung durch die Vorinstanz gefunden, da die gesundheitlichen Umstände des Beschwerdeführers adäquat geprüft wurden. Die medizinische Versorgung im Kosovo sei ausreichend, und eine disproportionale Härte liege nicht vor. - Die Vorinstanz habe jedoch den obligatorischen Eintrag der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) unzureichend geprüft und nicht hinreichend begründet. Das Urteil sei insoweit mangelhaft und müsse zurückgewiesen werden.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht hob den Punkt zur SIS-Signalisierung auf und wies die Sache zur Neubeurteilung zurück, während die anderen Anträge abgewiesen wurden, soweit darauf eingetreten wurde.
2C_674/2025: Entscheidung zur Wiedererwägung einer ausländerrechtlichen Familienzusammenführungsanfrage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein serbischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung, beantragte mehrfach die Familienzusammenführung zugunsten seiner Ehefrau und Kinder, die alle volljährig sind und im Ausland leben. Seine Anträge wurden von den kantonalen Behörden abgelehnt, zuletzt mit der Begründung, dass keine neuen relevanten Umstände zur Wiedererwägung vorliegen. Der Beschwerdeführer reichte letztlich eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, die unter anderem auch die Frage der Zulässigkeit und der neuen Umstände aufgriff.
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1C_289/2025: Zugang zu behördlichen Dokumenten im Rahmen der LIPAD
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte Zugang zu verschiedenen Dokumenten (Agenda eines Polizeibeamten und E-Mail-Kommunikation) auf Grundlage der LIPAD des Kantons Genf. Die Polizeikommandantin verweigerte den Zugang, mit der Begründung, dass die betreffenden Informationen Teil einer laufenden Strafuntersuchung seien und kein öffentlich zugänglicher Charakter bestehe. Nach einer erfolglosen Mediation beantragte A.________ eine gerichtliche Überprüfung. Die Vorinstanz wies die Beschwerde ab und argumentierte, dass die E-Mails von der LIPAD ausgeschlossen seien und das angeforderte Agenda-Dokument persönliche Notizen darstelle, die ebenfalls dem Zugang entzogen seien. Mit Beschwerde an das Bundesgericht verlangte A.________ die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids.
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6B_1279/2023: Urteil zur Rückerstattung eines Restbetrags einer Ersatzforderung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen reichte Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen ein. Streitpunkt war die angeordnete Rückerstattung eines allfälligen Restbetrags einer Ersatzforderung an den Beschuldigten A.A.________. Das Kantonsgericht hatte ihn zuvor wegen mehrerer Delikte (Betrug, Urkundenfälschung u.a.) zu 6 ½ Jahren Freiheitsstrafe und einer Busse verurteilt. Gleichzeitig war eine Ersatzforderung von CHF 1'180'000 angeordnet worden. Das Bundesgericht prüfte die Frage der rechtlichen Grundlage für die Rückerstattung des Restbetrags.
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2D_4/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der philippinische Staatsangehörige A.________, der 2013 in die Schweiz eingereist ist, erhielt eine Aufenthaltsbewilligung für Studienzwecke, die im Oktober 2017 ablief. Ein Gesuch um Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung wurde abgelehnt, und es folgten mehrere erfolglose Rechtsmittel gegen diese Entscheidungen. Ein weiteres Gesuch aus dem Jahr 2024, gestützt auf einen \"Härtefall\" (Art. 30 Abs. 1 Bst. b AIG), wurde ebenfalls abgelehnt, und auch die weiteren Rechtsbehelfe blieben ohne Erfolg.
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6B_1014/2024: Urteil zur strafrechtlichen Verurteilung wegen Angriffs, geringfügigen Diebstahls, Strafzumessung, Landesverweisung und Ausschreibung im Schengener Informationssystem
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein eritreischer Staatsangehöriger, wurde vom Bezirksgericht Zürich wegen Angriffs und räuberischen Diebstahls zu einer 24-monatigen bedingten Freiheitsstrafe mit Probezeit, einer fünfjährigen Landesverweisung sowie einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) verurteilt. Das Gericht sprach Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen teilweise zu. Das Obergericht reduzierte den Deliktstatbestand von räuberischem Diebstahl zu geringfügigem Diebstahl, hielt aber sonst am erstinstanzlichen Entscheid fest. A.________ führte Beschwerde ans Bundesgericht zur vollständigen Aufhebung des Urteils.
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2C_510/2025: Urteil zum Familiennachzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Schweizer Staatsangehörige (A.________) und ihr minderjähriger Sohn (ebenfalls Schweizer Bürger) beantragten im März 2024 den Nachzug des in der Türkei lebenden Ehegatten und Vaters (C.B.________). Das Migrationsamt des Kantons Zürich wies das Gesuch ab, da die gesetzliche Nachzugsfrist von fünf Jahren gemäss Art. 47 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a AIG abgelaufen war und wichtige familiäre Gründe für einen nachträglichen Nachzug gemäss Art. 47 Abs. 4 AIG fehlten. Die dagegen eingereichten Rekurse blieben erfolglos, weshalb die Familie Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.
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8C_20/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen den Einspracheentscheid und ein formelles Schreiben der Ausgleichskasse des Kantons Bern aus dem Jahr 2025, im Zusammenhang mit Rückforderungen und Nachzahlungen durch die Invalidenversicherung. Im Beschwerdeverfahren hatte die Vorinstanz das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen. Da die Beschwerdeführerin den angesetzten Kostenvorschuss nicht fristgerecht bezahlt hatte, trat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern nicht auf die Beschwerde ein.
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2C_105/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Widerruf der vorläufigen Aufnahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein afghanischer Staatsangehöriger beantragte Asyl, welches 2003 abgelehnt wurde. Aufgrund der Unzumutbarkeit des Vollzugs seines Wegweisungsentscheids wurde ihm eine vorläufige Aufnahme gewährt, die 2017 widerrufen wurde. In der Folge beantragte er mehrere Überprüfungen dieser Entscheidung, die alle abgelehnt wurden. Der Beschwerdeführer legte 2025 erneut einen Überprüfungsantrag vor, der vom Staatssekretariat für Migration (SEM) ohne formellen Entscheid gemäss Art. 111b Abs. 4 AsylG behandelt wurde.
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7B_69/2026: Urteil betreffend Rechtsverzögerung und Rechtsverweigerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Baden führt ein Strafverfahren gegen B.________ wegen Sexualdelikten. A.A.________ erstattete eine Aufsichtsbeschwerde und ein Ausstandsbegehren gegen die zuständige Staatsanwältin. Darüber hinaus beantragte sie die sofortige IT-forensische Sicherung eines Krypto-Wallets. Nachdem das Obergericht des Kantons Aargau auf ihre Rechtsverzögerungsbeschwerde und ihr Gesuch um superprovisorische Massnahmen nicht eingetreten war, reichte A.A.________ Beschwerde wegen Rechtsverzögerung und Rechtsverweigerung beim Bundesgericht ein.
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7B_30/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 23. Dezember 2025, mit welchem dessen Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen abgewiesen wurde, soweit darauf eingetreten wurde.
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6B_96/2024: Ausweisungspflicht bei Verstössen gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung terroristischer Gruppen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A. A.________ wurde vom Bundesstrafgericht am 6. April 2023 unter anderem wegen Verstosses gegen Art. 2 LAQEI und Art. 135 StGB verurteilt. Das Gericht sah von einer obligatorischen oder fakultativen Ausweisung ab. B. Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts bestätigte am 23. November 2023 die Verurteilung teilweise und erhöhte die Geldstrafe, verzichtete jedoch erneut auf eine Ausweisung. C. Der Beschwerdeführer, das Bundesstrafgericht, beantragte beim Bundesgericht die Aufhebung des Verzichts auf eine Ausweisung und den Rückweis der Sache zur erneuten Entscheidung im Sinne der Erwägungen.
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1C_266/2025: Öffentliche-rechtliche Kündigung während der Probezeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses während der Probezeit durch die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB). Der Beschwerdeführer, der als \"CoC Engineer\" angestellt war, legte eine ADHS-Diagnose offen, nachdem ihm erstmals Kritik bezüglich seiner Arbeitsleistung und seines Verhaltens geäussert worden war. Die SBB kündigten das Arbeitsverhältnis wegen Leistungsmängeln und Verhaltensauffälligkeiten. Der Beschwerdeführer sieht die Kündigung als diskriminierend und missbräuchlich an.
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7B_340/2025: Antrag auf bedingte Entlassung aus der Massnahme des strafrechtlichen Verwahrungsinternierung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte die bedingte Entlassung aus einer laufenden Massnahme des strafrechtlichen Verwahrungsinternierung (Art. 64 StGB). Sein Antrag wurde von den kantonalen Instanzen abgelehnt. Die Begründung stützte sich darauf, dass keine positive Entwicklung seiner Situation vorliegt und ein erhebliches Risiko für erneute Straftaten besteht, insbesondere gegen Kinder. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht und beanstandete diverse rechtliche Punkte, unter anderem die Nichtanordnung einer neuen psychiatrischen Begutachtung und eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs.
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8C_143/2024: Urteil betreffend Unfallversicherung und Rückfallproblematik
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Rückfall im Jahr 2021 zu einem Unfall aus dem Jahr 2010 (Schädel-Hirn-Trauma) führte zu einer Kontroverse zwischen der Suva und der versicherten Person A.________, insbesondere im Hinblick auf eine potenziell reduzierte Arbeitsfähigkeit und den kausalen Zusammenhang der Beschwerden mit dem ursprünglichen Unfall.
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1C_104/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde im Bereich der internationalen Rechtshilfe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte einen Beschwerdefall im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen zu beurteilen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin hatte Werte in der Schweiz beschlagnahmen lassen, die mit einem italienischen Strafverfahren gegen B.________, den alleinigen Verwaltungsrat der A.________ SA, in Zusammenhang standen. Die Vorinstanz, die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts (CRP), wies eine Beschwerde der A.________ SA als unzulässig ab, da diese verspätet eingebracht worden war.
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8C_156/2026: Verfügung zur Abschreibung des Verfahrens infolge Rückzugs der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hatte gegen ein Urteil vom 16. Januar 2026 eine Beschwerde erhoben, welche jedoch am 24. Februar 2026 von der Beschwerdeführerin zurückgezogen wurde. Gegenstand dieses Rechtsstreits war eine Angelegenheit der Invalidenversicherung, konkret die Prozessvoraussetzungen.
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9C_43/2025: Aufhebung einer Invalidenrente und einer Hilflosenentschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Jahrgang 1963, erhielt seit 2007 eine ganze Invalidenrente und ab 2008 zusätzlich eine Hilflosenentschädigung leichten Grades aufgrund gesundheitlicher Beschwerden nach einem Arbeitsunfall im Jahr 2001. Nachdem die IV-Stelle des Kantons Zürich im Jahr 2020 erneut ein Rentenrevisionsverfahren einleitete und gestützt auf ein polydisziplinäres Gutachten vom 7. Juli 2022 eine Verbesserung des Gesundheitszustands feststellte, hob sie die Invalidenrente auf Ende Dezember 2023 und die Hilflosenentschädigung auf Ende Januar 2024 auf. Die hiergegen erhobenen Beschwerden wies das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich ab. Der Beschwerdeführer rügte vor Bundesgericht eine fehlerhafte Beurteilung des Gesundheitszustandes und beantragte die Weitergewährung der Leistungen.
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8C_377/2025: Urteil zur Invalidenversicherung – Invalidenrente und Arbeitsunfähigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine kaufmännische Angestellte, meldete sich ab April 2022 bei der Invalidenversicherung mit Bezug auf psychische Beeinträchtigungen zum Leistungsbezug an. Die IV-Stelle Schwyz holte diverse medizinische Berichte ein, darunter ein psychiatrisches Gutachten, und lehnte das Gesuch aufgrund mangelnder Überzeugungskraft der diagnostischen und gutachterlichen Aussagen ab. Gegen die Verfügung der IV-Stelle erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, welches diese abwies.
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1C_141/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Kostenverteilung für Untersuchungs-, Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit der Beschwerde der A.________ AG, die sich gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 24. Januar 2024 richtet. Gegenstand des Verfahrens ist die Kostenverteilung für Untersuchungs-, Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen an einem belasteten Grundstück in Luzern, das als sanierungsbedürftig eingestuft wurde. Im kantonalen Verfahren wurden Kosten teilweise den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und der A.________ AG auferlegt. Das Kantonsgericht hatte den Entscheid des Regierungsrats aufgehoben, wobei die endgültige Kostenverteilung von einem Sanierungsverfahren und einer entsprechenden Verfügung abhängig gemacht wurde.
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6B_811/2024: Urteil zur Strafzumessung und Landesverweisung bei mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind und Pornografie
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein brasilianischer Staatsangehöriger, wurde beschuldigt, 2022 mit einer 14-jährigen Person zwei Mal sexuelle Handlungen vorgenommen sowie Bilder pornografischen Inhalts ausgetauscht zu haben. Das Bezirksgericht Bremgarten sprach ihn teilweise frei und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen (jeweils mit einer Probezeit von 3 Jahren), einer Verbindungsbusse und einer Landesverweisung (inklusive Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS)). Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte das erstinstanzliche Urteil.
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7B_1069/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in Strafsachen und der Frage der Verweigerung der Rechtsprechung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob unter anderem wegen angeblicher Verweigerung der Rechtsprechung und verspätetem Handeln des Staatsanwalts des Kantons Genf Beschwerde gegen ein Urteil der Chambre pénale de recours der Cour de justice der Republik und des Kantons Genf vom 29. September 2025. Der Beschwerdeführer beantragte zudem die Gewährung von unentgeltlicher Rechtspflege.
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1C_26/2025: Bau- und Betriebsbewilligung für Terrasse mit Service-Cabanon
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gemeinde Lutry beantragte die Bau- und Betriebsbewilligung für eine neue Terrasse mit 80 Plätzen und einem 12 m² grossen Service-Cabanon auf dem öffentlichen Quai. Nach erfolgter öffentlicher Auflage und mehreren Einsprachen teilte die kantonale Direktion für Umwelt (DGE) dem Bauvorhaben unter Auflagen einen positiven Vorbescheid mit. Die Gemeinde bewilligte das Vorhaben, mit Einschränkungen wie der Betriebszeit von 7:00 bis 23:00 Uhr. Die Vorinstanz bestätigte den Entscheid, wogegen die Nachbarn beim Bundesgericht Beschwerde erhoben.
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2C_35/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ Sàrl, eine Gesellschaft mit Sitz in Lausanne, betreibt Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, einschließlich privater Kinderkrippen. Das Service d'autorisation et de surveillance de l'accueil de jour des Kantons Genf widerrief am 26. Juni 2025 die Betriebserlaubnis für eine Kinderkrippe, da A.________ Sàrl die Anforderungen der UPE (Usages dans le domaine de la petite enfance) nicht einhielt. Im anschließenden Verfahren bei der Cour de justice des Kantons Genf beantragte A.________ Sàrl erfolglos die Aussetzung des Verfahrens bis zur Klärung eines parallel anhängigen Falls (2C_462/2024), der ähnliche rechtliche Fragen aufwarf. Gegen die Ablehnung der Verfahrensaussetzung erhob die Gesellschaft Beschwerde vor dem Bundesgericht.
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5A_179/2026: Unzulässigkeit der Beschwerden betreffend Kindesschutzmassnahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer verlangte am 18. Dezember 2025 beim Bezirksgericht Hinwil superprovisorisch die Aufhebung bestehender Kindesschutzmassnahmen und eventualiter die Aufhebung der Besuchsbegleitung betreffend seine Tochter. Das Bezirksgericht trat nicht darauf ein und überwies das Gesuch an die KESB Hinwil. Gegen diese Entscheidung reichte der Beschwerdeführer zwei Beschwerden beim Obergericht Zürich ein, welches in beiden Fällen wegen formeller Mängel (unzureichende Anträge/Begründung; Fristversäumnis) auf die Beschwerden nicht eintrat.
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9C_156/2025: Rechtsfragen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde betrifft die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten für zwei Kinder im Kanton Genf im Steuerjahr 2022. Die Eltern, beide voll erwerbstätig, beantragten Abzüge für Kosten, die im Rahmen von Sprachkursen und Ferienlagern entstanden, die von der Gesellschaft E.________ organisiert wurden. Die kantonale Steuerverwaltung verweigerte teilweise die Anerkennung der Abzüge und gewährte lediglich eine pauschale Reduktion für Ferienlager. Nach Einsprache der Eltern und deren Weiterzug zu den kantonalen Gerichten bejahte die Cour de justice des Kantons Genf die vollständige Abzugsfähigkeit der fraglichen Betreuungskosten, was zu einer Beschwerde der kantonalen Steuerverwaltung vor Bundesgericht führte.
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6F_39/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin A.________ erhob ein erneutes Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts vom 12. Februar 2025 (6F_2/2025), in welchem dieses auf ein früheres Revisionsgesuch nicht eingetreten war. Die Gesuchstellerin konnte im vorliegenden Verfahren keinen zulässigen Revisionsgrund im Sinne von Art. 121 ff. BGG darlegen.
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1C_107/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH, Eigentümerin eines Grundstücks in Flüelen, beantragte den Umbau von Gewerberäumen in Wohnungen, beging jedoch verschiedene Abweichungen (Brandschutz, nicht bewilligte Aussenbeleuchtung und eine zusätzliche Kleinwohnung). Die Verfahren führten zu mehreren Entscheiden und letztlich zu einem Streit um einen angekündigten Augenschein. Der Gemeinderat, der Regierungsrat und das Obergericht wiesen die entsprechenden Beschwerden der A.________ GmbH ab, soweit sie darauf eintraten.
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8C_52/2025: Leistungspflicht der Unfallversicherung bei Berufskrankheit (Long Covid)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, tätig als Behindertenbetreuerin, zog sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit am 17. November 2020 eine Covid-19-Infektion zu. Die Unfallversicherung (Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG) erkannte die Krankheit als Berufskrankheit an und erbrachte Leistungen (Taggeld, Heilbehandlung). Nach Einholung eines polydisziplinären Gutachtens stellte die Versicherung ihre Leistungen rückwirkend per 31. Dezember 2021 ein. Sie argumentierte, dass die andauernden Beschwerden nicht mehr überwiegend wahrscheinlich kausal durch die Covid-19-Infektion bedingt seien. Einsprache und Beschwerde bei der Vorinstanz wurden abgewiesen, worauf sich die Versicherte an das Bundesgericht wandte.
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6B_582/2025: Entscheid betreffend Parteientschädigung und rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Einstellung eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wurde in zwei Strafbefehlen zu Bussen verurteilt, da sie ein gerichtliches Besuchsrecht nicht gewährleistet haben soll. Nach einer Einsprache und der Sistierung des Verfahrens stellte zunächst das Bezirksgericht Lenzburg das Verfahren ein, verweigerte jedoch eine Parteientschädigung. Im erstinstanzlichen Rechtsmittelverfahren wurde die Angelegenheit zur neuen Beurteilung zurückgewiesen, wobei im zweiten Entscheid erneut keine Entschädigung gewährt wurde. Das Obergericht bestätigte diesen Entscheid und wies die Beschwerdeführerin zudem zur Tragung der Verfahrenskosten an.
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9F_30/2025: Revisionsgesuch betreffend Verpflichtung zur Krankenversicherungspflicht in der Schweiz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ beantragte die Revision des Urteils des Bundesgerichts 9C_598/2025 vom 19. November 2025. In jenem Urteil war das Bundesgericht auf seine Beschwerde gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 28. August 2025 nicht eingetreten. Das kantonale Gericht hatte eine Beschwerde gegen einen Einspracheentscheid der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich abgewiesen. Dieser betraf die Frage der rechtzeitigen Ausübung eines Optionsrechts zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz.
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6B_97/2024: Ausweisung im Zusammenhang mit einem Verstoss gegen die LAQEI und Art. 135 StGB
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde in erster Instanz vom Bundesstrafgericht am 14. April 2023 wegen einer Verletzung von Art. 2 LAQEI und Art. 135 StGB verurteilt. Eine obligatorische oder fakultative strafrechtliche Landesverweisung wurde von den Vorinstanzen abgelehnt. Der Beschwerdeführer (Staatsanwaltschaft des Bundes) focht dies vor dem Bundesgericht mit der Forderung nach obligatorischer Landesverweisung an.
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2C_508/2025: Abweisung der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ SA beantragten beim Kanton Wallis eine Subvention für Sanierungsarbeiten an einer als schützenswert eingestuften Liegenschaft. Der Kanton wies die Subventionsanfrage zurück, da die Liegenschaft lediglich von kommunaler Bedeutung sei und die Entscheidung grundsätzlich der zuständigen Gemeinde obliege. Nach erfolgloser Anfechtung durch das kantonale Gericht gelangten die Beschwerdeführer an das Bundesgericht und verlangten die Aufhebung des Entscheids sowie eine Neubeurteilung der Angelegenheit durch den Staatsrat.
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9C_100/2026: Entscheidung zur Haushaltabgabe und unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wandte sich gegen die Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts, welches sein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mit der Begründung ablehnte, die Beschwerde sei aussichtslos. Die Vorinstanz verweigerte zudem eine Befreiung von der Haushaltabgabe, da ein Opting Out seit 2019 aufgrund fehlender Empfangsmöglichkeit nicht mehr möglich sei. A.________ beantragte beim Bundesgericht die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege sowohl für die Verfahren vor der Vorinstanz als auch für das bundesgerichtliche Verfahren.
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6B_1/2025: Teilweise Gutheissung der Beschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.A.________ wurde vom Polizeigericht des Bezirks Broye und Nordwaadt 2024 wegen Drohungen, qualifizierten Drohungen, Nötigung und falscher Anschuldigung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 CHF verurteilt. Im November 2024 senkte die Strafappellationskammer des Waadtländer Kantonsgerichts die Tagessatzhöhe auf 20 CHF, wobei die Schuldsprüche grundsätzlich bestätigt wurden. Der Beschwerdeführer argumentierte vor dem Bundesgericht, dass sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden sei, insbesondere durch die Nichtzulassung eines Zeugen und eines Tonbandaufzeichnungsvorschlags.
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1C_17/2025: Abweisung der Beschwerde gegen die Baubewilligung für ein Wohngebäude
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer (Nachbareigentümer und eine Gesellschaft) wenden sich gegen die Baubewilligung für ein Wohngebäude mit 19 Wohnungen sowie die dafür erforderlichen Abweichungen und Baumassnahmen. Die betroffene Parzelle gehört zum ISOS-Bereich (Objektschutz Ziel A) im Sektor \"Clos-Belmont\" in Genf. Zentral war die Abwägung zwischen Schutz des architektonischen Erbes und den Vorschriften zum Aufstellen von Bebauungsplänen für verdichtetes Bauen. Die Vorinstanz hatte die Beschwerde abgewiesen.
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1C_525/2025: Zugang zu Dokumenten nach LIPAD (Genf)
Zusammenfassung des Sachverhalts
- Der Kalender und die E-Mails betrafen eine laufende Strafsache gegen A.________.
- Das kantonale Gericht lehnte den Zugang ab, da die Dokumente unter den Ausschluss des Anwendungsbereichs der LIPAD fielen.
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8C_138/2026: Urteil betreffend Ergänzungsleistung zur AHV/IV
Zusammenfassung des Sachverhalts
Gegenstand des Verfahrens war die Rückforderung unrechtmässig bezogener Ergänzungsleistungen zur AHV/IV für den Zeitraum von Juni 2020 bis August 2024. Die Ausgleichskasse Basel-Landschaft hatte diese Rückforderung unter Berücksichtigung eines Freizügigkeitsguthabens verfügt. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hob den Einspracheentscheid der Ausgleichskasse aus formellen Gründen auf und wies die Angelegenheit zur Neubeurteilung an diese zurück.
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2C_106/2026: Entscheid zur Rechtmässigkeit der Administrativhaft in Zusammenhang mit einem geplanten Wegweisungsvollzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hatte am 9. Dezember 2024 in der Schweiz Asyl beantragt, nachdem ihm in Frankreich bereits der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden war. Sein Asylgesuch wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM) am 6. Mai 2025 jedoch als unzulässig erklärt, da er über eine gültige französische Aufenthaltsbewilligung verfügte. Nach seiner Rückkehr in die Schweiz am 5. Januar 2026 wurde ihm am 13. Januar 2026 eine Einreisesperre auferlegt, und am 19. Januar 2026 wurde vom Service de la population et des migrations des Kantons Wallis eine Administrativhaft von drei Monaten für den geplanten Wegweisungsvollzug angeordnet. A.________ legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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6B_1282/2023: Betrug und Urkundenfälschung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Dem Beschwerdeführer, A.A.________, wurde vorgeworfen, von 2007 bis 2019 durch zahlreiche betrügerische Handlungen eine Gesamtsumme von CHF 4.8 Mio. erlangt zu haben. Diese Handlungen richteten sich u.a. gegen enge Familienmitglieder, Glaubensbrüder, seinen ehemaligen Arbeitgeber sowie gegen den Staat. Zu den angeklagten Delikten zählten mehrfacher gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung, Steuerbetrug sowie ordnungswidrige Buchführung.
Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigte das erstinstanzliche Urteil, sprach den Beschwerdeführer für mehrere Tatbestände schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 6 ½ Jahren. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen diesen Entscheid.
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4A_294/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ Limited (zyprisches Recht) und die B.________ SA (Schweiz) haben einen Vertrag über die Lieferung und Bezahlung von Uranium abgeschlossen. Es kam zu einem Streit darüber, ob A.________ Limited den Vertrag 2021 durch Schreiben vom 17. April 2023 wirksam beendet habe, da B.________ SA ihrer vertraglichen Verpflichtung angeblich nicht nachkommen wolle. Letztlich erklärte B.________ SA den Vertrag als beendet. Ein Schiedsgericht wies die Forderungen von A.________ Limited im Verfahren nach ICC-Schiedsregeln ab.
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2D_2/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde in Wegweisungsangelegenheiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine kolumbianische Staatsangehörige, hielt sich seit 2022 ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz auf und unterlag bis Mai 2027 einem Einreiseverbot. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ordnete am 7. Oktober 2025 ihre Wegweisung aus der Schweiz mit Ausreisefrist bis zum 6. November 2025 an. Dagegen legte sie beim Verwaltungsgericht des Kantons Waadt Beschwerde ein und beantragte die Verlängerung der Ausreisefrist, um eine Heiratsvorbereitung abzuschliessen. Das kantonale Gericht wies die Beschwerde am 22. Dezember 2025 ab, soweit es darauf eintrat, und setzte eine neue Ausreisefrist zum 22. Januar 2026. Nun wendet sich die Beschwerdeführerin an das Bundesgericht, wobei sie eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör in Bezug auf die Festsetzung der Ausreisefrist rügt.
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2C_415/2025: Abweisung eines Ausstandsgesuchs im Rahmen einer rundfunkrechtlichen Streitigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, erhob Popularbeschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gegen zwei Publikationen des Schweizer Radios und Fernsehens (SRF). Im Rahmen des Verfahrens stellte er ein Ausstandsbegehren gegen die Präsidentin und die Vizepräsidentin der UBI wegen behaupteter Befangenheit. Die UBI wies das Ausstandsbegehren einstimmig ab. Der Beschwerdeführer rekurrierte ans Bundesgericht.
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8C_272/2025: Urteil zur Verneinung eines Rentenanspruchs aus der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein gelernter Koch, meldete sich 2018 bei der Invalidenversicherung mit medizinischen und psychischen Beschwerden sowie nach einem Unfall zur Prüfung eines Rentenanspruchs. Die IV-Stelle lehnte seinen Anspruch auf eine Invalidenrente mit Verfügung aus dem Jahr 2024 ab, wobei ein Invaliditätsgrad von 24 % ermittelt wurde. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde des Beschwerdeführers ab, worauf dieser vor Bundesgericht erneut eine Invalidenrente beantragte.
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