Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_164/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde im Kindesschutzverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte bei der KESB Bern eine Gefährdungsmeldung betreffend seine zwei Kinder ein und beantragte beim Obergericht des Kantons Bern, die KESB zur unverzüglichen Prüfung und Ergreifung von Kindesschutzmassnahmen anzuhalten. Das Obergericht wies die Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten werden konnte. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
- (E. 1) Der Beschwerdeführer beantragte unter anderem unverzügliche Kindesschutzmassnahmen, nachdem er der KESB eine Gefährdungsmeldung übermittelt hatte. Das Obergericht stellte fest, dass die KESB Abklärungen durch die Beiständin angeordnet hatte und keine Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung vorliege. - (E. 2) Die Beschwerde hätte gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG eine klare Auseinandersetzung mit den entscheidwesentlichen Erwägungen der Vorinstanz erfordert. - (E. 3) Das Obergericht bewertete die Dringlichkeit der Schutzmassnahmen anders als der Beschwerdeführer und sah keine unmittelbare Gefahr für die Kinder. Die längerfristige Abklärung wurde als angemessen eingestuft. Der Beschwerdeführer erhob dazu keine hinreichende Sachverhaltsrüge. - (E. 4) Der Beschwerdeführer brachte keine ausreichende Begründung für eine Verletzung von Rechtsnormen vor und konnte insbesondere nicht schlüssig darlegen, inwiefern das Obergericht die Dringlichkeit falsch beurteilt habe.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht entschied, auf die Beschwerde nicht einzutreten und erhob keine Gerichtskosten.
9C_32/2026: Urteil zur Alters- und Hinterlassenenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern die einmalige Neuberechnung seiner AHV-Altersrente gemäss Art. 29bis Abs. 3 und 4 AHVG für Personen, die nach dem Alter von 65 Jahren Beiträge entrichten. Das Gericht wies seinen Antrag sowie seinen Eventualantrag auf Rückerstattung von AHV-Beiträgen ab. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Nach Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG muss eine Beschwerdeschrift Begehren und Begründung enthalten, wobei konkret auf die vorinstanzlichen Erwägungen einzugehen ist und dargelegt werden muss, worin die Verletzung von Bundesrecht liegt. - **E.2:** Die Eingabe des Beschwerdeführers vom 4. Februar 2026 ist aufgrund der Fristversäumnis gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG unbeachtlich, da die Rechtsmittelfrist am 2. Februar 2026 endete. Zudem enthält die Eingabe keine wesentliche Ergänzung zur ursprünglichen Beschwerdeführung. - **E.3:** Die Vorinstanz wies den Hauptantrag des Beschwerdeführers ab, da die Übergangsbestimmungen zur Änderung des AHVG vom 17. Dezember 2021 Personen ausschliessen, die am 1. Januar 2024 das 70. Altersjahr bereits vollendet haben. Dies betrifft den Beschwerdeführer als im Jahr 1953 Geborenen. - **E.4:** Der Eventualantrag auf Rückerstattung von AHV-Beiträgen, die nach dem Referenzalter entrichtet wurden, wurde ebenfalls abgewiesen, da solche Beiträge keine gesetzliche Grundlage für eine Rückerstattung haben und als Solidaritätsbeiträge gelten (Art. 29bis Abs. 2 AHVG). - **E.5:** Die Beschwerdeschrift erfüllt die inhaltlichen Anforderungen nicht, da der Beschwerdeführer keine konkrete Rechtsverletzung darlegt, sondern lediglich die Gesetzgebung als ungerecht beklagt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein und erließ keine Gerichtskosten. Die Entscheidung wurde an die relevanten Parteien kommuniziert.
8C_308/2025: Urteil zur Invalidenrente nach Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer verletzte sich 2017 beim Fussballspielen am Knie und bezog daraufhin Leistungen der Suva. Nach Rückfallmeldungen und weiteren Untersuchungen wurde der Fallabschluss per 31. Juli 2022 vorgenommen und die Invalidenrente verweigert. In einem letztlich erfolgreichen Arbeitsversuch konnte der Beschwerdeführer ein Pensum von 75 % erzielen. Die Vorinstanz bestätigte den Entscheid der Suva, wogegen der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht erhob.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Es wird auf die Rechtsgrundlagen der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hingewiesen. Das Bundesgericht ist nicht an die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz gebunden, wenn es um Geldleistungen der Unfallversicherung geht. - **E.2:** Die Vorinstanz hat korrekt die rechtlichen Grundlagen für den Fallabschluss und die Bemessung des Invaliditätsgrades (Art. 19 Abs. 1 UVG, Art. 18 Abs. 1 UVG, Art. 16 ATSG) dargestellt. Die Berichte versicherungsinterner Ärzte haben Beweiskraft, solange sie schlüssig und nachvollziehbar begründet sind, doch es gelten strenge Anforderungen an deren Beweiswürdigung. Parteigutachten sind einer Prüfung zu unterziehen, ob sie überzeugen. - **E.3:** Gestützt auf die Untersuchungen der Versicherungsmedizinerin Dr. med. C.________ entschied die Suva den Fallabschluss und verneinte einen Rentenanspruch. - **E.4:** Der Beschwerdeführer rügt die Beweiswürdigung der Vorinstanz. Er beruft sich auf ein Parteigutachten sowie die Erkenntnisse aus einem Arbeitsversuch, die seine Restbeschwerden und Einschränkungen stützen und eine hohe Arbeitsunfähigkeit belegen könnten. - **E.5:** Das Bundesgericht stellt fest, dass die Suva und die Vorinstanz entscheidende Akten (Parteigutachten und Bericht zur beruflichen Integration) nicht hinreichend berücksichtigt oder zur Stellungnahme durch ärztliche Fachpersonen vorgelegt haben. Eine ausreichende Klärung des Sachverhalts wäre notwendig gewesen. - **E.6:** Für eine abschliessende Beurteilung des Sachverhalts fehlen derzeit belastbare medizinische Abklärungen über die zumutbare Arbeitsfähigkeit. - **E.7:** Die Rückweisung der Sache an die Suva gilt als vollständiges Obsiegen des Beschwerdeführers hinsichtlich der Gerichtskosten und Parteientschädigung.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, das ursprüngliche Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verfügung an die Suva zurückgewiesen. Zudem wurden der Suva die Gerichtskosten auferlegt und eine Parteientschädigung für den Beschwerdeführer angeordnet.
7B_400/2024: Unzulässigkeit einer Strafanfrage nach einem Skiunfall
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, eine selbständige Osteopathin, hat am 27. Januar 2023 eine Strafanzeige gegen die Gesellschaft B.________ SA erstattet, nachdem sie auf einer Skipiste gestürzt und schwer verletzt worden war. Ihre Klage wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde vom regionalen Staatsministerium des Zentralwallis am 3. Oktober 2023 mangels ausreichenden Tatverdachts abgewiesen. Die Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis wies eine dagegen erhobene Beschwerde am 28. Februar 2024 ab. Vor dem Bundesgericht beantragte A.________ die Eröffnung eines Strafverfahrens sowie Schadensersatzforderungen.
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1C_511/2025: Abweisung der Beschwerde gegen Abbruchbefehl einer nicht bewilligten Konstruktion
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA, Eigentümerin mehrerer Parzellen in Genthod, errichtete auf Parzelle Nr. 1'810 eine nicht bewilligte Veranda-Büro-Konstruktion. Trotz eines nachträglich gestellten Baugesuchs verweigerte das zuständige Genfer Departement des Territoriums die Genehmigung und ordnete den Abbruch sowie die Wiederherstellung des natürlichen Terrains an. Diese Entscheide wurden von der Rekurrentin erfolglos auf kantonaler Ebene angefochten.
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4A_359/2025: Entscheid zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesellschaft B. (Beschwerdegegnerin), eine vom ukrainischen Staat kontrollierte Gesellschaft, und die Gesellschaft A. (Beschwerdeführerin), eine russische Gesellschaft, hatten eine Vereinbarung zur Organisation des Transports von Erdgas durch die Ukraine geschlossen. Nach Meinungsverschiedenheiten aufgrund des Ukraine-Kriegs reichte die Beschwerdegegnerin eine Schiedsklage ein. Das Schiedsgericht stellte die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung fest und verurteilte die Beschwerdeführerin zu Zahlungen gemäss der vertraglich vereinbarten Ship-or-Pay-Klausel. Die Beschwerdeführerin focht den Schiedsspruch vor dem Bundesgericht an.
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7B_1290/2025: Beschwerde gegen die Abweisung eines Ausstandsgesuchs eines Staatsanwalts
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ stellte ein Ausstandsgesuch gegen den fallführenden Staatsanwalt Ulrich Krättli mit der Behauptung, seine Äusserungen hätten den Anschein der Befangenheit erweckt. Das Obergericht des Kantons Zürich wies das Gesuch ab. Mit Beschwerde an das Bundesgericht verlangte A.________ die Ausstandsverfügung gegen den Staatsanwalt sowie unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung für das Verfahren vor Bundesgericht.
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7B_1236/2025: Entscheidung betreffend die Disjunktionen von Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird strafrechtlich verfolgt aufgrund von mutmasslichen Vermögensdelikten in Zusammenhang mit der Verwaltung von Geldern von D.________, die ihm über die E.________ Limited übertragen wurden. Das Verfahren wurde auf B.________ und C.________ ausgeweitet, mit Vorwürfen wie einfache und unrechtmässige Aneignung, Betrug, ungetreue Geschäftsführung und Geldwäscherei. Am 28. Mai 2025 entschied das Ministerium des Kantons Tessin, das Verfahren betreffend A.________, B.________ und C.________ (MP 2019.4985) von anderen Verfahren zu trennen, was A.________ vor der kantonalen Rekursinstanz bestritt. Diese lehnte den Rekurs ab. A.________ erhob daraufhin Beschwerde vor dem Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der Disjunktion oder eine Rückweisung.
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7B_1411/2025: Entscheid über die Kompetenz zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin reichte eine Strafanzeige gegen den Beschwerdegegner wegen Nötigung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung ein. Die zentrale Frage der Kompetenz zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht wurde diskutiert, basierend auf der strittigen Einschätzung des Alters des Beschwerdegegners. Eine medizinische Expertise ergab, dass der Beschwerdegegner wahrscheinlich über 18 Jahre alt war, jedoch nicht mit letzter Sicherheit.
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8C_489/2024: Entscheidung zur Revision einer Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, seit einem Autounfall 2002 teilweise invalid, bezog seit 2008 eine ganze Invalidenrente, basierend auf einem Invaliditätsgrad von 80 %. Nach einer psychiatrischen Begutachtung und einer neuen Einschätzung durch die IV-Stelle wurde der Invaliditätsgrad auf 0 % reduziert und der Rentenanspruch aufgehoben. Nach einer erfolglosen Beschwerde beim Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen wandte sich A.________ an das Bundesgericht.
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8C_116/2026: Entscheid betreffend Sistierung des Verfahrens in der Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin hatte im kantonalen Verfahren ein Sistierungsgesuch gestellt, um die Durchsetzung von Lohnansprüchen im Zusammenhang mit der Anerkennung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung zu ermöglichen. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies dieses Gesuch mit Verfügung vom 8. Dezember 2025 ab. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.
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2C_103/2026: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die nordmazedonische Staatsangehörige A.________ erhielt nach ihrer Heirat mit einem bulgarischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und zog 2019 in die Schweiz. Aufgrund ihrer endgültigen Trennung vom Ehegatten im April 2022 widerrief das Migrationsamt des Kantons Zürich ihre Aufenthaltsbewilligung. Ihre Tochter, die ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung hält, lebt seit 2019 in der Schweiz. Auf kantonaler Ebene wurden ihre Rechtsmittel gegen diese Entscheidung abgewiesen. Sie reichte eine Beschwerde an das Bundesgericht ein und beantragte sinngemäss die Erteilung einer neuen Aufenthaltsbewilligung.
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4A_591/2025: Urteil betreffend Nichtleistung des Kostenvorschusses im Mietrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH erhob Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich betreffend eine mietrechtliche Streitigkeit. Nach der Einreichung der Beschwerde wurden der Beschwerdeführerin Kostenvorschüsse auferlegt, die sie trotz Nachfristsetzung nicht bezahlte. Das Bundesgericht beurteilte die Nichtleistung des Kostenvorschusses und entschied, auf die Beschwerde nicht einzutreten.
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5A_190/2026: Nichteintretensentscheid betreffend Konkurseröffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH hatte durch das Bezirksgericht Willisau am 19. November 2025 Konkurs eröffnet bekommen. Sie erhob am 1. Dezember 2025 eine Beschwerde, welche das Kantonsgericht Luzern am 19. Januar 2026 (nach Berichtigung des ursprünglichen Entscheids) abwies. Gegen diesen Entscheid erhob sie am 23. Februar 2026 Beschwerde ans Bundesgericht.
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2C_459/2025: Rücknahme vom Markt von Lebensmittelerzeugnissen und ergänzende Kontrollmassnahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA, ansässig im Kanton Genf, ist im Bereich der Einfuhr und Vermarktung von pharmazeutischen und diätetischen Produkten tätig und vertreibt u.a. die Erzeugnisse \"Ginsor+\" und \"Ail noir Aubépine\". Der kantonale Verbraucherschutz- und Veterinärdienst (SCAV Genf) bewertete diese Produkte als nicht konform mit den Vorschriften des Lebensmittelrechts, da diese als \"neuartige Arten von Lebensmitteln\" gelten und ohne vorherige Genehmigung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Es wurde der sofortige Rückzug der Produkte aus dem Markt sowie deren Nichtvertrieb angeordnet.
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7B_1398/2025: Beschwerde betreffend Restitution der Frist und Nichtzahlung des Kostenvorschusses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich an das Bundesgericht gegen einen Entscheid der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg vom 6. November 2025, welcher ihre Beschwerde gegen die Verweigerung der Wiederherstellung der Frist durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg abgewiesen hatte. Der vorliegende Fall bezieht sich darauf, dass die Beschwerdeführerin den geforderten Vorschuss für die Gerichtskosten trotz mehrmaliger Aufforderung nicht bezahlt hat.
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2C_446/2025: Entscheid zum Wechsel des Schulstandorts und zur Prozesskostenhilfe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Schulwechsel wurde von den kantonalen Schulbehörden angeordnet, da die Beziehung zwischen den Eltern und der Schule stark belastet war. Die Eltern führten mehrere Beschwerden gegen diese Entscheidung und verlangten unter anderem die Verpflichtung der Schulleitung und der Lehrpersonen, sich gesetzeskonform zu verhalten. Der Konflikt hatte eine erhebliche Belastung für die Schule und deren Betrieb zur Folge, die Ressourcen waren erschöpft.
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1C_26/2026: Prüfung der Zuständigkeit des Bundesgerichts bei einer Entscheidung des Tribunals kantonales in Planungssachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft eine Variante des kommunalen Richtplans von Chiasso, die unter anderem die Standortwahl für Mobilfunkantennen regeln soll. Nach Beratungen und Verhandlungen genehmigte der Regierungsrat des Kantons Tessin die Regelung mit Änderungen. Gegen diese Entscheidung legten Mobilfunkbetreiber Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht ein, welches die Entscheidung teilweise aufhob und die Akten zur Neubearbeitung an den Gemeinderat zurückschickte. Die Mobilfunkbetreiber wandten sich gegen diese Rückweisung an das Bundesgericht.
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8C_306/2025: Urteil betreffend Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, geboren 1989, meldete sich bei der Invalidenversicherung wegen unfallbedingter Beschwerden am rechten Knie. Die IV-Stelle gewährte ihm diverse Eingliederungsmassnahmen, darunter einen Ausbildungskurs und einen Arbeitsversuch mit Taggeld. Die IV-Stelle sprach ihm eine befristete Invalidenrente vom 1. November 2020 bis zum 31. Mai 2022 zu. Einen über diesen Zeitraum hinausgehenden Rentenanspruch lehnte sie ab. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diese Verfügung. Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung des Urteils und die Zusprechung der gesetzlichen Leistungen, eventuellerweise eine Rückweisung zur weiteren Abklärung.
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5A_184/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen fürsorgerische Unterbringung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit Entscheid vom 31. Oktober 2024 wurde der Beschwerdeführer von der KESB Region Solothurn fürsorgerisch in einer geschützten Abteilung des Alters- und Pflegeheims B.________ untergebracht. Die Massnahme wurde durch die KESB am 11. Dezember 2025 überprüft und unverändert weitergeführt. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer zuerst Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, welches sie am 26. Januar 2026 abwies, und anschließend Beschwerde an das Bundesgericht.
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9C_126/2024: Urteil zur steuerlichen Behandlung eines Immobilienverkaufs im Rahmen der direkten Bundessteuer
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Erben von A.A.________ bestritten die steuerliche Einordnung einer Liegenschaft als Geschäftsvermögen durch die Steuerbehörde Zürich, die auf dieser Grundlage einen steuerbaren Liquidationsgewinn für das Jahr 2016 veranlagt hatte. Sie argumentierten, dass die Liegenschaft seit Jahrzehnten zum Privatvermögen gehörte. Das Verwaltungsgericht Zürich hielt an der Qualifikation als Geschäftsvermögen fest.
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1F_2/2026: Urteil betreffend Revision in öffentlich-rechtlicher Angelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke Nr. 10963 und Nr. 10318 in Vétroz streiten über die Rechtmässigkeit einer auf Grundstück Nr. 10963 errichteten Konstruktion, die angeblich gegen Bauvorschriften verstösst. Nach langwierigen verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Verfahren begehren die Eigentümer des Grundstücks Nr. 10318, A.________ und B.A.________, die Revision eines Bundesgerichtsentscheids aus dem Jahr 2015. Sie machen geltend, neue Tatsachen und Beweise seien bekannt geworden, welche auf angebliche Unregelmässigkeiten und Straftaten durch Gemeindebehörden bei der Behandlung des Baugesuchs hinweisen.
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5A_504/2025: Urteil zum Prozesskostenvorschuss und zur unentgeltlichen Rechtspflege im Scheidungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte am 3. Juli 2024 beim Bezirksgericht Winterthur eine Scheidungsklage ein und beantragte die Verpflichtung seiner Ehefrau zur Zahlung eines Prozesskostenvorschusses von Fr. 6'000.--. Eventualiter ersuchte er um unentgeltliche Rechtspflege. Das Bezirksgericht wies diese Gesuche mit Verfügung vom 7. November 2024 ab, da die Bedürftigkeit nicht hinreichend substanziiert sei. Die hiergegen erhobene Beschwerde vor dem Obergericht des Kantons Zürich wurde am 22. Mai 2025 ebenfalls abgewiesen. A.________ wandte sich mit Beschwerde an das Bundesgericht, wobei er die gleichen Anträge stellte.
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1C_543/2025: Entscheid betreffend Baubewilligung in Maloja
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde betrifft das Baugesuch der B.________ AG für die Errichtung eines neuen Zweifamilienhauses, einer Garage und einer Terrasse im Gemeindegebiet von Maloja. Der Nachbar A.________ hatte gegen die Bewilligung des Projekts beim Gemeinderat von Bregaglia und später beim Kantonsgericht erfolglos Einsprache erhoben. Gegen das letztinstanzliche Urteil des Kantonsgerichts Graubünden (28. August 2025) erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.
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