Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
7B_6/2026: Nichteintreten auf Beschwerde in Strafsachen wegen ungenügender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich mit Beschwerde in Strafsachen gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 4. Dezember 2025. Dieses Obergericht war zuvor nicht auf seine Beschwerde eingetreten, die sich gegen die Einstellungsverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 7. August 2025 richtete.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Obergericht des Kantons Bern trat auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wegen fehlender Legitimation nicht ein. - **E.2:** Die Eingabe des Beschwerdeführers erfüllt die Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde an das Bundesgericht gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht, insbesondere hinsichtlich eines Zivilanspruchs im Sinne von Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG. Es wurden keine formellen Rügen im Sinne der sogenannten \"Star-Praxis\" erhoben. Das Verfahren wird gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG vereinfacht abgeschlossen, wobei die Unzulässigkeit knapp begründet wird (Art. 108 Abs. 3 BGG). - **E.3:** Gemäss Art. 66 Abs. 1 BGG werden die Gerichtskosten von Fr. 500.-- dem Beschwerdeführer auferlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Urteil entschied, dass auf die Beschwerde nicht eingetreten werde und auferlegte dem Beschwerdeführer die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 500.--.
5A_186/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde gegen die von der Chambre de surveillance des Kantons Genf am 5. Februar 2026 erlassene Verfügung, welche der von ihm eingereichten Beschwerde gegen ein Lohnsicherungsprotokoll des Betreibungsamts Genf keine aufschiebende Wirkung gewährte. Der Beschwerdeführer begehrte zudem die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Eingabe des Beschwerdeführers wurde als Beschwerde in Zivilsachen im Sinne von Art. 72 Abs. 2 lit. a BGG behandelt. - **E.2:** Der Beschwerdeführer hat die zehntägige Frist gemäss Art. 100 Abs. 2 lit. a BGG nicht eingehalten, da die angefochtene Verfügung am 13. Februar 2026 als zugestellt galt und die Beschwerde erst am 24. Februar 2026 der Post übergeben wurde. - **E.3:** Das Bundesgericht wies ferner darauf hin, dass die angefochtene Verfügung, die sich auf die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung bezieht, als vorsorgliche Massnahme im Sinne von Art. 98 BGG gilt. Daher können nur Verletzungen verfassungsmässiger Rechte gerügt werden, die klar und detailliert darzulegen sind (Art. 106 Abs. 2 BGG). Diese Anforderungen wurden nicht erfüllt. - **E.4:** Das Bundesgericht führte weiter aus, dass die von der Vorinstanz herangezogenen Argumente zur Ablehnung der aufschiebenden Wirkung, insbesondere zur Nichtberücksichtigung von Krankenkassenprämien und Sportkosten der Kinder, ausreichend und nachvollziehbar begründet waren. Der Beschwerdeführer konnte diese Einschätzungen nicht substanziiert widerlegen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, und der Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten von 500 CHF übernehmen.
5A_177/2026: Urteil zur Frage der fürsorgerischen Unterbringung durch die KESB
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde durch die KESB Thun am 9. Januar 2026 fürsorgerisch untergebracht. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte diese Massnahme auf Beschwerde hin am 4. Februar 2026. Der Beschwerdeführer wandte sich wiederholt ans Bundesgericht, insbesondere mit einer Eingabe vom 21. Februar 2026, die als Beschwerdebegründung überschrieben war und seine Ablehnung der fürsorgerischen Unterbringung betonte.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Eingabe, in der der Beschwerdeführer seine Missstände schilderte und die Aufhebung der fürsorgerischen Unterbringung verlangte. Er machte geltend, sich an Abmachungen gehalten zu haben und keinen weiteren Betreuungs- oder Behandlungsbedarf zu haben. Das Gericht stellte fest, dass die Beschwerde keine hinreichende Begründung enthielt, insbesondere weil keine Rechtsverletzung oder offensichtlich unrichtige Sachverhaltsfeststellung durch das Obergericht dargelegt wurde. Zudem wurde das Scheitern des ambulanten Settings sowie die psychische Dekompensation ausführlich vom Obergericht begründet, ohne dass der Beschwerdeführer dies widerlegte. Der Präsident des Bundesgerichts trat auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht ein gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG. Es wurde entschieden, keine Gerichtskosten zu erheben (Art. 66 Abs. 1 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten, und es werden keine Gerichtskosten erhoben.
8C_56/2025: Unfallversicherung und Kausalzusammenhang
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erlitt am 23. Dezember 2022 bei einem Autounfall eine Prellung der Halswirbelsäule sowie eine leichte Handdistorsion links. Später wurde eine traumatische Supra-/Infraspinatussehnenruptur rechts diagnostiziert, die von der Suva nicht als unfallbedingt anerkannt wurde. Die hiergegen von A.________ erhobene Einsprache und die anschliessende Beschwerde wurden abgewiesen.
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8C_300/2025: Urteil betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (Tarifanpassung und Meldepflicht)
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, handelnd für ihre verstorbene Mutter B.________ sel., beantragte die Berücksichtigung einer Tarifanpassung des Pflegeheims bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Die Ausgleichskasse des Kantons Bern verweigerte dies unter Berufung auf eine nicht eingehaltene Meldefrist von sechs Monaten. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte die Haltung der Ausgleichskasse. A.________ erhob Beschwerde vor dem Bundesgericht.
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7B_1374/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht, nachdem das Obergericht des Kantons Bern ein Berufungsverfahren infolge Rückzugs der Berufung durch die amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers abgeschrieben hatte. Gegenstand des Verfahrens war die Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 Abs. 4 StGB.
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4A_607/2024: Urteil betreffend Aktionärsvereinbarung: Recht auf Ausstieg und Vorkaufsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil behandelt die rechtlichen Streitigkeiten zwischen Aktionären einer Gesellschaft, die eine Aktionärsvereinbarung unterzeichnet haben. Der Kern des Konflikts liegt in der Frage der Auslegung des Rechts auf Ausstieg und des Vorkaufsrechts der \"Aktionäre Minderheit\" gegenüber der \"Aktionäre Mehrheit\". Die Investoren beanspruchen eine finanzielle Entschädigung, gestützt auf diesen Vertrag, bei der Ausübung ihrer Rechte gemäss der Vereinbarung, während die Mitglieder der Familie A.________ als \"Aktionäre Mehrheit\" ihre Verpflichtungen bestreiten.
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6B_127/2026: Entscheid zur Strafzumessung und Kostenverteilung in einem Fall von Angriff
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wurde vom Obergericht des Kantons Zürich des Angriffs schuldig gesprochen und zu einer teilbedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Sie erhob Beschwerde in Strafsachen und rügte unter anderem die Strafzumessung sowie die Nichtanrechnung von Ersatzmassnahmen auf die Strafe. Zudem kritisierte sie die Kostenverteilung als unverhältnismässig.
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5A_122/2026: Entscheid zur aufschiebenden Wirkung von Beschwerden im Zusammenhang mit Behandlungen ohne Zustimmung gemäss Art. 434 ZGB
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde am 12. Dezember 2025 fürsorgerisch untergebracht. Nach Bestätigung der Unterbringung durch die KESB ordnete die Klinik B.________ am 5. Januar 2026 eine Behandlung ohne Zustimmung gemäss Art. 434 ZGB an. Eine dagegen gerichtete Beschwerde wurde vom Gericht für fürsorgerische Unterbringungen des Kantons Basel-Stadt (FU-Gericht) abgewiesen. A.________ legte eine Beschwerde in Zivilsachen gegen diesen Entscheid ein, beantragte die Aufhebung der Zwangsbehandlung und stellte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.
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7F_54/2025: Revisionsgesuch betreffend Urteil des Bundesgerichts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin beantragte, das Urteil des Bundesgerichts vom 7. Oktober 2025 für nichtig zu erklären sowie sämtliche Vollstreckungs-, Kosten- und Betreibungsfolgen einzustellen. Das Revisionsgesuch betrifft ein Urteil in einem Strafverfahren.
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6B_783/2025: Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wurde vom Obergericht des Kantons Zürich zweitinstanzlich wegen mengenmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Ihr wurden eine Freiheitsstrafe von 48 Monaten, der Vollzug einer Geldstrafe und eine Landesverweisung für 8 Jahre auferlegt. Die Beschwerdeführerin beantragte beim Bundesgericht ihren Freispruch, die Aufhebung der Landesverweisung und die Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung von Nebenfolgen.
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7B_1233/2025: Ablehnung eines Antrags auf Ablehnung einer Staatsanwältin
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ fordert die Ablehnung der Staatsanwältin Myriam Bourquin im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung gegen ihn. Die Untersuchung bezieht sich auf mehrere Delikte, darunter Diebstahl, Drohung und Körperverletzung. Die Beschwerde richtet sich gegen die Entscheidung der Strafkammer des Kantonsgerichts Waadt, die den Antrag auf Ablehnung der Staatsanwältin zurückgewiesen hat. A.________ bringt unter anderem frühere Konflikte mit der Staatsanwältin aus dem Jahr 2015 vor.
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5A_176/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die fürsorgerische Unterbringung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Graubünden, Zweigstelle Prättigau/Davos, ordnete die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens und anschliessend die fürsorgerische Unterbringung der Beschwerdeführerin in der Klinik B.________ an. Ausserdem wurde der Antrag der Beschwerdeführerin, die Beistandschaft aufzuheben, abgelehnt. Das Obergericht des Kantons Graubünden wies ihre gegen die fürsorgerische Unterbringung gerichtete Beschwerde ab. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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2C_556/2025: Urteil betreffend Wiedererwägungsgesuch zur Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo, hielt sich seit 1987 in der Schweiz auf und erhielt mehrmals Aufenthaltsbewilligungen, die aufgrund von Familiennachzug und nachehelichem Aufenthaltsrecht verlängert wurden. Nach mehrfacher Straffälligkeit sowie erheblicher Verschuldung wurde die Verlängerung seiner Bewilligung letztinstanzlich verweigert. In einem Wiedererwägungsgesuch machte er geltend, sein Gesundheitszustand sowie die medizinische Versorgungslage im Heimatland hätten sich erheblich verschlechtert. Die kantonalen Behörden und das Verwaltungsgericht Zürich lehnten das Gesuch ab und traten nicht darauf ein. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht.
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6B_532/2025: Urteil betreffend einfache Körperverletzung und Tätlichkeiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ wurde vorgeworfen, B.A.________ zwischen 2019 und 2021 mehrfach körperlich misshandelt zu haben. Die Vorfälle umfassten Handgreiflichkeiten während einer Autofahrt im Jahr 2019 sowie wiederholte gewalttätige Übergriffe bis November 2021. Die Vorinstanz verurteilte ihn wegen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. A.A.________ beantragte vor Bundesgericht seinen Freispruch und die Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils.
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6B_100/2026: Nichteintreten auf ein Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin reichte ein Revisionsgesuch ein, auf das die Vorinstanz nicht eintrat. Die Vorinstanz begründete ihr Nichteintreten damit, dass das Gesuch den gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht genüge und die Beschwerdeführerin nicht prozessfähig sei. Die Beschwerdeführerin legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_1421/2025: Nichtanhandnahme im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Kantonsgericht Luzern trat mit Verfügung vom 12. Dezember 2025 nicht auf die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Luzern ein. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.
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6B_692/2025: Urteil über versuchte schwere Körperverletzung, Strafzumessung und Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Kreisgericht St. Gallen am 5. Oktober 2022 wegen verschiedener Straftaten (versuchte Tötung, einfache Körperverletzung, Raufhandel und Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz) zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten sowie einer Landesverweisung von 12 Jahren verurteilt. Das Kantonsgericht St. Gallen milderte am 20. Februar 2025 das Strafmass und qualifizierte die Tat als versuchte schwere Körperverletzung, bestätigte jedoch die Landesverweisung. Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht eine Freisprechung von der versuchten schweren Körperverletzung sowie ein Absehen von der Landesverweisung.
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7B_18/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde in Strafsachen gegen den Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, welches die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt abgewiesen hatte. Mit seiner Eingabe an das Bundesgericht machte der Beschwerdeführer geltend, durch die Einstellung des Strafverfahrens in seinen Rechten verletzt worden zu sein.
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5A_175/2026: Entscheid zur aufschiebenden Wirkung in einer betreibungsrechtlichen Angelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich in betreibungsrechtlichen Anliegen (Arrest, Existenzminimumberechnung beim Pfändungsvollzug, Grundstückschätzung) zunächst an das Bezirksgericht Kriens, welches seine Beschwerde am 11. Februar 2026 abwies, soweit es darauf eintrat. Nach weiterer Beschwerde wies das Kantonsgericht Luzern am 19. Februar 2026 sein Gesuch um aufschiebende Wirkung ab. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.
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5A_11/2026: Abweisung der Beschwerde zur Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________, beide serbischer Staatsangehörigkeit, heirateten 2007 in U.________. Nach der Trennung im Jahr 2008 zog B.________ nach Serbien und beantragte die Scheidung. In Serbien wurde 2018 ein rechtskräftiges Scheidungsurteil gefällt. A.________ stellte 2017 in der Schweiz einen einseitigen Scheidungsantrag, der von den Gerichten mit Verweis auf die Anerkennung des serbischen Urteils abgelehnt wurde.
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8C_327/2025: Abweisung eines Rentenanspruchs durch die Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ meldete sich mehrmals bei der IV-Stelle des Kantons Aargau an, um Leistungen der Invalidenversicherung zu beantragen. Nach langjährigem Bezug von medizinischen Beurteilungen und Abklärungen wies die IV-Stelle sein erneutes Leistungsbegehren betreffend einer Invalidenrente am 5. Juli 2024 ab. Die Vorinstanz, das Versicherungsgericht des Kantons Aargau, bestätigte diesen Entscheid. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht.
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8C_438/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde im Sozialhilfebereich wegen Nichtleistens eines Kostenvorschusses
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte eine Rechtsverweigerungs- bzw. Rechtsverzögerungsbeschwerde ein. Das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau entschied abschreibend. Dagegen erhob A.________ beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Beschwerde, welches am 22. Juli 2025 wegen nicht fristgerechter Zahlung des Kostenvorschusses auf die Beschwerde nicht eintrat. Mit Urteil vom 3. Juli 2025 hatte dieses ihm eine letzte, nicht erstreckbare Frist zur Vorschusszahlung gesetzt und das Nichteintreten bei unterbleibender Zahlung angedroht. A.________ erhob daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde.
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6B_1013/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Einsprache gegen einen Strafbefehl
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde mit Strafbefehl vom 28. Oktober 2024 u.a. wegen übler Nachrede, Identitätsmissbrauchs und Urheberrechtsverletzung verurteilt. Nach Einsprache und Nicht-Erscheinen zur Hauptverhandlung wurde der Strafbefehl rechtskräftig. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen wies eine Beschwerde gegen den Verfahrensabschluss ab, worauf sich der Beschwerdeführer an das Bundesgericht wandte.
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1C_57/2026: Nicht-Eintreten auf die Beschwerde zur Fristwiederherstellung im baupolizeilichen Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob Beschwerde gegen eine baupolizeiliche Verfügung der Einwohnergemeinde Inkwil betreffend die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Nachdem die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern die Beschwerde am 1. Dezember 2025 abgewiesen hatte, reichte A.________ eine verspätete Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern ein, das aufgrund abgelaufener Frist nicht auf diese eingetreten ist. A.________ verlangte anschliessend eine Fristwiederherstellung und wandte sich mit Beschwerde an das Bundesgericht.
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6B_774/2025: Urteil zu Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung und Geldwäscherei
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ wurde vom Obergericht des Kantons Zürich zweitinstanzlich u.a. wegen Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung und Geldwäscherei zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt und mit einer Landesverweisung von 7 Jahren belegt. Zudem wurden Ersatzforderungen und Schadenersatz zugunsten mehrerer Geschädigter sowie solidarische Haftung ausgesprochen. Vom Vorwurf der mehrfachen Erschleichung einer falschen Beurkundung wurde A.A.________ freigesprochen.
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5A_37/2026: Entscheid zur Frage der Ablehnung einer Richterin im Rahmen eines Scheidungsverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Frau (A.A.) beantragte im Scheidungsverfahren gegen ihren Ehemann (B.A.) die Ablehnung der Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirks Lausanne. Sie begründete ihre Forderung mit einer angeblichen Verletzung ihres rechtlichen Gehörs und Zweifel an der Unparteilichkeit der Richterin. Der Antrag wurde von den zuständigen Vorinstanzen abgewiesen.
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6B_501/2025: Urteil zur Strafzumessung und bedingtem Strafvollzug bei SVG-Widerhandlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wurde wegen diverser Strassenverkehrsdelikte (mehrfache Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, fahrlässiges Nichtbeherrschen eines Fahrzeugs, Nichtgenügen der Meldepflicht sowie weitere SVG-Widerhandlungen) vom Bezirksgericht Laufenburg zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, einer Busse von CHF 2'000.– und einer Landesverweisung verurteilt. Nach Berufung und Teilaufhebung durch das Bundesgericht wurde die Freiheitsstrafe durch das Obergericht auf neun Monate reduziert, während die Landesverweisung nicht erneut angeordnet wurde. Mit der vorliegenden Beschwerde verlangt A.________ die Anordnung einer bedingten oder teilbedingten Strafe sowie eine Neubeurteilung der Kosten- und Entschädigungsregelung.
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6B_989/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde gegen den Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich mit Beschwerde gegen den Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen vom 27. November 2025. Gegenstand der Streitigkeit war die Gültigkeit der Einsprache gegen einen Strafbefehl betreffend SVG-Widerhandlungen.
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6B_962/2025: Entscheid betreffend Rechtzeitigkeit einer Einsprache gegen einen Strafbefehl
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob am 20. Mai 2025 Einsprache gegen einen ihr am 7. Mai 2025 zugestellten Strafbefehl. Das Bezirksgericht Höfe trat mit Verfügung vom 25. Juni 2025 wegen Verspätung nicht auf die Einsprache ein. Das Kantonsgericht Schwyz wies eine dagegen erhobene Beschwerde am 21. Oktober 2025 ab. Die Beschwerdeführerin gelangte daraufhin mit einer Beschwerde an das Bundesgericht. Es handelt sich um eine Streitfrage betreffend die Rechtzeitigkeit der Einsprache und die Anwendung der Verfahrensvorschriften.
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