Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
6B_744/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde wegen verschiedener Straftatbestände wie Strafbare Handlungen gegen das Vermögen, Ehrverletzung, Nötigung, und Hausfriedensbruch aufgrund seines langanhaltenden systematischen Verhaltens gegenüber zwei Frauen (B.________ und C.________) in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren, einer Busse sowie zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Nach Berufung reduzierte die kantonale Appellationsinstanz die Strafe auf sechs Monate und ergänzte diese mit einer Geldstrafe. A.________ reichte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die formelle Zulässigkeit der Beschwerde und verwies auf die Anforderungen gemäss Art. 100 Abs. 1 und Art. 121 BGG. Die Forderung nach Revision wurde als unzulässig erachtet, da der ordentliche Rechtsmittelweg offen war. A.________ bemängelte die Entscheidungsfindung und die Ablehnung von Beweisanträgen durch die kantonale Instanz. Das Bundesgericht erklärte die entsprechenden Rügen aufgrund mangelnder Substantiierung und fehlender spezifischer Argumentation für unzulässig. Die Vorwürfe bezüglich der Verletzung von Grundrechten wie des Rechts auf ein faires Verfahren und der fehlerhaften Feststellung der Sachverhalte wurden als appellatorische Kritik abgewiesen. Die kantonale Instanz hatte bei der Beweiswürdigung ausführlich argumentiert, darunter auch die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Geschädigten und der Widerspruch in den Angaben von A.________. Die Argumentation bezüglich der strafrechtlichen Einordnung gemäss Art. 144 StGB (Sachbeschädigung) fand im vorliegenden Fall keine ausreichende Grundlage, um darauf einzugehen. Da der Beschwerdeführer mit seinem Antrag keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde die beantragte unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt.
1C_75/2025: Urteil über die Nichteintretensbeschwerde betreffend Verlängerung von Schutzmassnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Kantonspolizei Zürich ordnete basierend auf dem Gewaltschutzgesetz des Kantons Zürich gegen A.A.________ eine Wegweisung aus der ehelichen Wohnung sowie ein Rayon- und Kontaktverbot an. Das Bezirksgericht Bülach (Zwangsmassnahmengericht) verlängerte teilweise die Schutzmassnahmen, wobei A.A.________ Einsprache erhob. Diese wurde wegen Verspätung abgewiesen. Das Verwaltungsgericht Zürich bestätigte den Nichteintretensentscheid, worauf A.A.________ Beschwerde beim Bundesgericht erhob.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **(1)** Die Kantonspolizei Zürich hinterlegte die Verfügung des Zwangsmassnahmenrichters rechtzeitig gemäss § 4 Abs. 3 GSG/ZH, wodurch die Zustellungsfiktion greift. Die Einsprachefrist wurde korrekt berechnet, und die Einsprache war verspätet (Erwägung 4.2). - **(2)** Der Beschwerdeführer hat vor Bundesgericht keine ausreichende Begründung geliefert, welche sich mit den rechtlichen Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzt. Er kritisiert pauschal die Beweiswürdigung und bemängelt ein unfaires Verfahren sowie Verstösse gegen die EMRK, ohne substanziierte Argumente zu liefern. Die Beschwerde genügt den Anforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG daher nicht (Erwägung 4.2).
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein und erhob keine Gerichtskosten oder Parteientschädigungen.
7B_60/2025: Entscheid zur Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung und verwirkten Beschwerdefrist
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, der Beschwerdeführer, wurde von der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis am 7. Oktober 2024 über die Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung informiert. Aufgrund einer Rücksendung durch die ungarische Post wurde die Verfügung am 22. November 2024 erneut versandt. Der Beschwerdeführer stellte am 2. Dezember 2024 ein Gesuch um Fristerstreckung, welches vom Kantonsgericht Wallis am 13. Dezember 2024 abgelehnt wurde. Das Gericht stellte fest, dass die gesetzliche Beschwerdefrist bereits verwirkt war. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin eine Beschwerde ans Bundesgericht ein, die verschiedene Rechtsbegehren umfasste.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. (E.1) Das Kantonsgericht stellte fest, dass die gesetzliche Beschwerdefrist abgelaufen sei. Hierauf basierte die Ablehnung des Fristerstreckungsgesuchs. 2. (E.2) Der Beschwerdeführer stellte diverse Begehren ans Bundesgericht, darunter die Erklärung bestimmter gesetzlicher Fristen als nichtig und die Anweisung an das Kantonsgericht, Fristen anzupassen und Ermittlungen einzusetzen. 3. (E.3) Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer die Anforderungen an eine ordnungsgemässe Begründung gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG nicht erfüllt hat und sich nicht sachbezogen mit den vorinstanzlichen Überlegungen auseinandergesetzt hat. Seine Eingabe wurde als querulatorisch bezeichnet, da sie hauptsächlich auf allgemeine Kritik an der Walliser Justiz abzielt. 4. (E.4) Aufgrund dieser Mängel trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein (Art. 108 Abs. 1 lit. b und c BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde nicht berücksichtigt und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
1C_607/2024: Urteil zur Stimmrechts- und Abstimmungsbeschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Anschluss an die eidgenössische Volksabstimmung vom 22. September 2024 über die Biodiversitätsinitiative sowie kommunale Abstimmungen in der Stadt Zürich erhoben die Beschwerdeführerinnen Stimmrechts- und Abstimmungsbeschwerden, wobei sie unter anderem das Stimmrecht für Minderjährige und Wildbienen in Umweltangelegenheiten sowie die Ungültigkeitserklärung der Abstimmung verlangten. Der Regierungsrat Zürich trat teilweise auf die Beschwerden nicht ein; eine bestehende Beschwerde wurde abgewiesen. Nun riefen die Beschwerdeführerinnen das Bundesgericht an, welches die Beschwerden ebenfalls prüfte.
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1C_119/2024: Streit um die Entfernung eines Fussgängerstreifens in der Gemeinde Niederhelfenschwil
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gemeinde Niederhelfenschwil wehrt sich gegen die Entfernung des Fussgängerstreifens Nr. 1375 auf der Kantonsstrasse Nr. 42 in Lenggenwil, angeordnet durch die Kantonspolizei St. Gallen im Rahmen einer Strassensanierung. Nach mehreren kantonalen Instanzen rügte die Gemeinde vor Bundesgericht eine Verletzung ihres rechtlichen Gehörs und beantragte die Rückweisung der Angelegenheit zur Neubeurteilung.
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1C_22/2025: Verfügung des Bundesgerichts betreffend Rückzug einer öffentlich-rechtlichen Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, Inhaberin von Baurechten, focht eine Baubewilligung der Genossenschaft Wasserversorgung Rapperswil-Jona an, welche den Ersatzbau eines Pumpwerks und den Neubau von Werkleitungen betrifft. Nach erfolglosen Rekursen beim kantonalen Bau- und Umweltdepartement sowie einer abgewiesenen Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen reichte die A.________ AG Beschwerde beim Bundesgericht ein. Während des Verfahrens zog sie ihre Beschwerden zurück, nachdem sie die Sachlage als ausreichend geklärt erachtete.
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1C_201/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Abklärung der Fahreignung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wandte sich mit einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht, um die Verfügung der Fachstelle Administrativmassnahmen des Kantons Glarus vom 20. März 2025 aufzuheben. Gegen diese Verfügung war gemäss Rechtsmittelbelehrung eine kostenpflichtige Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus innert 10 Tagen möglich. A.________ führte an, sein Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit des Kantons sei erschüttert, und legte die Beschwerde direkt beim Bundesgericht ein.
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1C_13/2025: Rückzug einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor Bundesgericht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Kanton Zürich hatte gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Es ging um eine Lohneinstufung im öffentlichen Personalrecht. Während des Verfahrens wurde eine Vergleichsvereinbarung zwischen den Parteien geschlossen, worauf der Kanton Zürich die Beschwerde zurückzog.
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6B_178/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde wegen fehlendem Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob am 20. Februar 2025 eine Beschwerde gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich vom 23. Januar 2025 betreffend eine Entscheidung zur Nichtabgabe einer Berufungserklärung in einem Fall von mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben musste der Beschwerdeführer einen Kostenvorschuss leisten, welchem er nicht nachkam, auch nicht nach einer Nachfrist.
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9C_158/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Steuerverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Steuerverwaltung des Kantons Zug belegte die A.________ AG wegen Nichteinreichung der Steuererklärung 2022 mit einer Ordnungsbusse. Die Vorinstanz schrieb das Verfahren nach Rückzug der A.________ AG als erledigt ab, nachdem diese der Hauptverhandlung unentschuldigt fernblieb. Die A.________ AG legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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2C_364/2024: Entscheid zur Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine slowenische Staatsangehörige, hielt sich über längere Zeit in der Schweiz auf und beantragte erneut die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA. Nachdem das kantonale Migrationsamt und die Vorinstanzen dies verweigerten, reichte sie Beschwerde beim Bundesgericht ein. Hauptstreitpunkte waren ein Anspruch auf Aufenthalt gemäss den Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäss Art. 8 EMRK.
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1C_106/2025: Führerausweisentzug nach Geschwindigkeitsüberschreitung – Nichteintreten auf Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer überschritt am 22. März 2024 innerorts die Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h (nach Sicherheitsabzug). Nach einem rechtskräftigen Strafbefehl wurde ihm vom Strassenverkehrsamt Luzern der Führerausweis gestützt auf Art. 16b Abs. 2 lit. e SVG für mindestens zwei Jahre auf unbestimmte Zeit entzogen. Die Wiedererteilung sollte von einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten abhängig gemacht werden. Vom Kantonsgericht Luzern wurde die dagegen erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde abgewiesen.
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6B_1265/2023: Unzulässigkeit der Beschwerden und teilweise Stattgabe der Beschwerde von A.A.________
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Fall betrifft mehrere strafrechtliche Vorwürfe gegen A.A.________, darunter Betrug, Falschbeurkundung, Geldwäscherei und weitere wirtschaftsbezogene Delikte. Vorwürfe umfassen unter anderem die Betrugsfälle über eine angebliche Finanzplattform, Irreführung bei einem Öl-Projekt, missbräuchliche Handhabung von COVID-19-Krediten sowie den Handel und die Aneignung von Goldbarren. Neben A.A.________ war auch D.A.________ beteiligt. Streitpunkte betrafen unter anderem die Qualifikation der Straftaten (Betrug vs. Veruntreuung) und die Höhe der Strafen.
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7B_1069/2024: Einstellung eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ stellte nach einem Vorfall auf einem Festival Strafantrag gegen unbekannte Täterschaft wegen Tätlichkeiten, geringfügigen Diebstahls und später versuchter einfacher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen B.________ ein. Das Obergericht des Kantons Obwalden bestätigte die Einstellung. A.________ verlangte vor dem Bundesgericht die Weiterführung des Verfahrens und die Anklageerhebung.
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7B_48/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasste sich mit einer Beschwerde von A.________ (Beschwerdeführer) gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern, das auf seine Beschwerde wegen unzureichender Sicherheitsleistung nicht eingetreten war. Hintergrund der Beschwerde war die Einstellung eines Strafverfahrens der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland gegen B.________ wegen Tätlichkeiten und einfacher Körperverletzung.
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7B_226/2025: Entscheid betreffend Rechtsverweigerung und Ausstand
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde bezieht sich auf eine Verfügung des Kantonsgerichts Wallis, das eine Beschwerde von A.________ wegen Rechtsverweigerung durch die Staatsanwaltschaft abgewiesen hatte. Hintergrund war eine Strafanzeige, die unzureichend formuliert und nicht konkret genug war, sodass die Staatsanwaltschaft eine detailliertere Ausführung verlangte. A.________ beantragt die Aufhebung der Verfügung und fordert eine Entschädigung. Im Rahmen einer Ergänzungsbeschwerde fordert er zudem den Ausstand verschiedener Mitglieder von kantonalen Justizbehörden.
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1D_7/2024: Beschwerde betreffend Rechtsverzögerung im Einbürgerungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________, ein syrischer Staatsangehöriger, beantragte 2018 die Einbürgerung im Kanton Thurgau. Nach mehreren Instanzenentscheiden und einem positiven Urteil durch das Bundesgericht, das die Erteilung des Gemeindebürgerrechts verfügte, verzögerte sich die Behandlung seines Gesuchs um das Kantonsbürgerrecht durch den Grossen Rat des Kantons Thurgau. A.A.________ erhob eine Rechtsverzögerungsbeschwerde. Das Verwaltungsgericht wies diese ab, da die Einbürgerungsbewilligung des Bundes noch bis Mai 2025 gültig sei. A.A.________ gelangte daraufhin wiederum an das Bundesgericht.
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7B_86/2025: Entscheid betreffend Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte nach einer Strafanzeige eine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Bundesanwaltschaft ein. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts trat teilweise darauf ein und wies sie ab. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht.
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5A_223/2025: Urteil zur Verfahrenseröffnung bei Konkursanfechtung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen die Liquidation der Gesellschaft B.________ und beantragte beim Bundesgericht, das Verfahren zur Konkursanfechtung wegen mutmasslicher rechtswidriger Vermögensbeschlagnahme zu prüfen. Zuvor wurde seine Beschwerde von der kantonalen Beschwerdekammer für Beschwerden und Konkurse des Kantons Fribourg aufgrund formeller Mängel als unzulässig erklärt.
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6B_394/2024: Unzulässigkeit des Rekurses
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde wegen Insolvenz während der COVID-19-Krise im Jahr 2020 strafrechtlich verfolgt, da er falsche Angaben in Kreditformularen machte, um COVID-19-Kredite zu beantragen. Er verwendete die erhaltenen Gelder entgegen den Vertragsbedingungen für die Sanierung seines Unternehmens und die interne Schuldentilgung. Die kantonalen Gerichte hatten ihn zunächst zu einer Geldstrafe verurteilt, die das Bundesgericht bestätigte.
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2C_347/2024: Entscheid über die Zulässigkeit von Beschwerden in Bezug auf die Vergabe von Helikopter-Rettungsdienstleistungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Gegenstand des Urteils ist die Vergabe von Mandaten für den kantonalen Helikopter-Rettungsdienst im Kanton Wallis. Zwei Unternehmen, A.________ und B.________ SA, hatten Rechtsmittel gegen die Entscheidungen erhoben, die ihre Angebote zugunsten zweier anderer Gesellschaften ablehnten. Sie beanspruchten sowohl die Vergabe entsprechender Mandate als auch die Durchführung einer neuen Ausschreibung.
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8C_469/2024: Einstellung in der Anspruchsberechtigung bei Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte nach Beendigung seines Temporärarbeitsverhältnisses Arbeitslosenentschädigung. Nach unzureichender Rückmeldung und Ablehnung eines Angebots der B.________ AG stellte das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich (AWA) die Anspruchsberechtigung für 29 Tage ein. Dies wurde vor dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigt. A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.
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9C_176/2025: Entscheid betreffend die Zulässigkeit eines Beschwerdeverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte am 13. Januar 2025 beim kantonalen Sozialversicherungsgericht Freiburg eine Beschwerde gegen die Einspracheentscheidung der Sanitas Grundversicherungen AG vom 16. Dezember 2024 ein. Die kantonale Instanz erklärte die Beschwerde am 21. Februar 2025 wegen verspäteter Zahlung des ersten Vorschusses für die Gerichtsgebühren als unzulässig. A.________ wandte sich am 19. März 2025 mit einer Eingabe an das Bundesgericht, unter Nennung von diversen finanziellen Argumenten und Vorschlägen zur Beilegung des Konflikts.
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6B_900/2024: Urteil zur Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und Strafzumessung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.A.________ wurde vom Regionalgericht Bern-Mittelland und später vom Obergericht des Kantons Bern wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung, anderer Delikte sowie weiterer begleitender Massnahmen verurteilt. Das Obergericht erhöhte die Freiheitsstrafe auf 13 Jahre und drei Monate und die Genugtuungszahlung für ein Opfer. A.A.________ beantragte vor dem Bundesgericht eine Wiederholung der Berufungsverhandlung, Freisprüche von Sexualdelikten, reduzierte Strafen sowie unentgeltliche Rechtspflege.
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6B_902/2024: Entschädigung der amtlichen Verteidigung im Berufungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Rechtsanwalt Dr. A.________, als amtlicher Verteidiger von B.________, reichte Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 30. Januar 2024 ein, mit dem ihm für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von CHF 18'057.75 zugesprochen wurde. Er beantragte eine Erhöhung um CHF 6'500.-- zuzüglich Mehrwertsteuer, da er der Ansicht war, dass insbesondere der Aufwand für Aktenstudium, Plädoyer und Nachbesprechungen nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
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1C_105/2025: Entscheidung zum Zwischenentscheid in Bezug auf Baubewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, Eigentümerin von Nachbarparzellen, erhob Beschwerde gegen die vom Stadtrat Lenzburg erteilte Baubewilligung für das Bauvorhaben von B.________ auf Parzelle Nr. 1179. Die Baubewilligung beinhaltet Nebenbestimmungen, welche vor Baubeginn zusätzliche Genehmigungen und Unterlagen erfordern. Vorinstanzen, darunter der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, wiesen die Beschwerde der A.________ AG ab. Diese wandte sich daraufhin ans Bundesgericht.
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7B_452/2024: Beschwerde gegen erkennungsdienstliche Erfassung durch die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt führte ein Verfahren gegen A.________ wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und Störung des öffentlichen Verkehrs. Im Rahmen des Verfahrens wurde am 16. Mai 2023 eine erkennungsdienstliche Erfassung angeordnet und durchgeführt. Das Appellationsgericht Basel-Stadt hatte die kantonale Beschwerde von A.________ gegen diese Massnahme abgewiesen. Mit einer Beschwerde in Strafsachen beantragte A.________ unter anderem die Aufhebung des Befehls zur erkennungsdienstlichen Erfassung sowie die Vernichtung der erhobenen Daten.
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7B_67/2025: Urteil zu einer Nichtanhandnahmeverfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH erstattete Strafanzeige gegen die B.________ AG und unbekannte Täterschaft wegen übler Nachrede, Verleumdung und unlauteren Wettbewerbs. Hintergrund war das Rücktreten einer Auftraggeberin vom Anlagevertrag, nachdem die Sicherheitsabteilung der B.________ AG die Überweisung als potenziell betrügerisch bezeichnet hatte. Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland nahm das Strafverfahren nicht an Hand. Eine von der A.________ GmbH daraufhin gegen die Nichtanhandnahmeverfügung erhobene Beschwerde wurde vom Obergericht des Kantons Bern abgewiesen. Mit der vorliegenden Beschwerde an das Bundesgericht wollte die A.________ GmbH die Anweisung erwirken, das Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft zu eröffnen.
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4F_2/2025: Revisionsgesuch gegen ein Urteil betreffend Provisionssatz und Vertragsübernahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Rahmen eines Streits zwischen der A.________ Europe Sàrl und der B.________ AG beantragte die Gesuchstellerin die Revision eines früheren Urteils des Bundesgerichts (4A_348/2024), das ihre Beschwerde gegen Entscheidungen der kantonalen Gerichte abgewiesen hatte. Die wesentliche Streitfrage betrifft die Anwendbarkeit eines Provisionssatzes aus einem vor der Gründung der Gesuchstellerin abgeschlossenen Vertrag (\"Intermediary Agreement\"). Die kantonalen Gerichte und das Bundesgericht befanden, dass keine ausreichenden Hinweise auf eine Vertragsübernahme bestehen. Die Gesuchstellerin begründet ihr Revisionsgesuch mit angeblichen Verfahrensfehlern und neuen Tatsachen.
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