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Bundesgericht neue Urteile vom 02.03.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

5A_157/2026: Entscheidung betreffend unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit Berufung zu Kindesunterhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragt unentgeltliche Rechtspflege für ein Berufungsverfahren, das sich gegen eine Abänderung seines Scheidungsurteils richtet, wodurch die Unterhaltsbeiträge für eines seiner Kinder erhöht wurden. Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat sein Gesuch abgewiesen und ihn zur Leistung eines Kostenvorschusses verpflichtet. Der Beschwerdeführer hat gegen diese Verfügung Beschwerde beim Bundesgericht erhoben.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht verweist darauf, dass die Beschwerdebegründung gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG darlegen muss, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt, und ausführlich mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheides auseinandergesetzt werden muss. Das Appellationsgericht hat festgestellt, dass der Beschwerdeführer über einen monatlichen Überschuss verfügt und die Gerichtskosten in Raten begleichen kann. Dabei wurden Belege zu geltend gemachten Ausgaben trotz Aufforderung nicht eingereicht. Der Beschwerdeführer hat gegenüber dem Bundesgericht keine zulässigen neuen Belege oder hinreichende Begründungen vorgebracht, womit die Beschwerde den Anforderungen von Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht genügt. Die Beschwerde wird als von vornherein aussichtslos eingestuft, weshalb ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren ebenfalls abzuweisen ist (Art. 64 Abs. 1 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht tritt nicht auf die Beschwerde ein und weist das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, während dem Beschwerdeführer die Gerichtskosten auferlegt werden.


6B_87/2024: Urteil betreffend Raufhandel und Willkür

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am Abend des 26. Juli 2017 kam es am U.________platz in V.________ zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen. A.________ wurde vorgeworfen, B.________ mit einem Klappmesser Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt zu haben. Darüber hinaus führte A.________ in fahrunfähigem Zustand einen Elektroscooter und besass sowie konsumierte unerlaubt Marihuana. Das Kriminalgericht Luzern verurteilte ihn wegen Raufhandels und weiterer Straftaten, wobei es die versuchte schwere Körperverletzung infolge entschuldbarer Notwehr als straflos erkannte. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte den Schuldspruch wegen Raufhandels. A.________ erhob Beschwerde beim Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

Der Beschwerdeführer rügt die willkürliche Feststellung des Sachverhalts durch die Vorinstanz und beruft sich auf den Grundsatz \"in dubio pro reo\". Das Bundesgericht prüft die Begründungspflichten und das Willkürverbot gemäss Art. 9 BV. Es stellt fest, dass die Beweiswürdigung der Vorinstanz nicht offensichtlich unrichtig sei. Das Bundesgericht verweist darauf, dass der Sachverhalt von der Vorinstanz sachlich, räumlich und zeitlich als Einheit gewürdigt wurde. Es beurteilt die Auseinandersetzung nicht als getrennte Handlungsabschnitte und bestätigt die Einschätzung, dass sich der Beschwerdeführer eventualvorsätzlich am Raufhandel beteiligte. Art. 133 Abs. 2 StGB (Ausschluss bei ausschliesslicher Abwehr) sei nicht anwendbar, da der Beschwerdeführer bereits zu Beginn der Auseinandersetzung durch Tätlichkeiten aktiv teilgenommen habe. Zum Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung in entschuldbarer Notwehr stellt das Bundesgericht fest, dass diese Tat nicht den Raufhandel konsumiert. Beide Strafnormen stehen in echter Konkurrenz. Die Rüge des Beschwerdeführers gegen den Strafpunkt und die Kostenverteilung wird nicht weiter geprüft, da die Beschwerde in Bezug auf den Schuldspruch erfolglos bleibt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und lehnt das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Die Kosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.


7B_1344/2025: Nichtleistung des Kostenvorschusses führt zum Nichteintreten der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG hat eine Beschwerde in Strafsachen gegen die Verfügung des Kantonsgerichts des Kantons Wallis, Strafkammer, vom 3. Dezember 2025 erhoben. Das Verfahren betraf eine angeordnete Einstellung bzw. ein Nichteintreten. Die Beschwerdeführerin wurde vom Bundesgericht aufgefordert, einen Kostenvorschuss von CHF 800.– zu leisten. Nachdem sie diese Verpflichtung trotz angesetzter Frist und gesetzlich vorgeschriebener Nachfrist nicht erfüllte, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Beschwerdeführerin erhob am 8. Dezember 2025 Beschwerde in Strafsachen gegen die Verfügung des Kantonsgerichts des Kantons Wallis.
- **E.2:** Gemäss Art. 62 Abs. 1 BGG ist ein Kostenvorschuss zu leisten, wenn das Verfahren eingeleitet wird.
- **E.3:** Der Kostenvorschuss wurde innerhalb der angesetzten Frist sowie einer gesetzlich vorgeschriebenen Nachfrist nicht geleistet. Die entsprechenden Verfügungen wurden der Beschwerdeführerin rechtsgültig zugestellt. Die Nichtleistung des Vorschusses führt gemäss Art. 62 Abs. 3 BGG im Verfahren nach Art. 108 BGG dazu, dass auf die Beschwerde nicht eingetreten wird.
- **E.4:** Mangels Leistung des Vorschusses entschied die Einzelrichterin auf Nichteintreten und auferlegte der Beschwerdeführerin Gerichtskosten.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und auferlegte der Beschwerdeführerin Gerichtskosten von CHF 500.–.


7B_72/2026: Untersuchungshaft und Ersatzmassnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird eine qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, da er den mutmasslichen Verkauf von zwei Kilogramm Kokain organisiert haben soll. Er wurde am 14. Dezember 2024 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft, die mehrfach verlängert wurde. Der Beschwerdeführer beantragte seine Haftentlassung, verbunden mit der Gewährung von Ersatzmassnahmen, was sowohl vom Zwangsmassnahmengericht als auch vom Obergericht des Kantons Aargau abgelehnt wurde. Auch das Bundesgericht beschäftigte sich bereits mit früheren Beschwerden sowie der Frage der besonderen Haftgründe, namentlich der Kollusions- und Fluchtgefahr.


9C_628/2025: Urteil zur Leistungspflicht bei berufsvorsorgerechtlicher Invalidität

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein Zimmermann und Techniker mit verschiedenen beruflichen Qualifikationen, wurde bis Ende 2019 von der Helvetia Sammelstiftung für Personalvorsorge und ab Januar 2020 von der AXA Stiftung Berufliche Vorsorge versichert. Nach gesundheitlichen Beschwerden aufgrund einer Depression und einer Schizophrenie beantragte er im November 2020 eine Invalidenrente, die von der Invalidenversicherung ab Oktober 2021 zugesprochen wurde. Die AXA gewährte ihm unter Vorleistungspflicht Rentenleistungen ab Oktober 2022 und verlangte daraufhin Regress gegenüber der Helvetia. Das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt wies diesen Anspruch ab. Die AXA erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht.


9C_99/2026: Urteil zur Rechtsverweigerungsbeschwerde in einem Steuerstreit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, wohnhaft in U.________, erhob eine Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen das Kantonale Steueramt Solothurn mit der Begründung, sein Revisionsgesuch vom 2. September 2025 bezüglich einer Sicherstellungsverfügung sei nicht beantwortet worden. Das Kantonale Steuergericht Solothurn wies die Rechtsverweigerungsbeschwerde mit Urteil vom 1. Dezember 2025 ab.


9C_584/2025: Entscheid zum Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, geboren 1967, reichte im Juni 2019 ein Gesuch um Leistungen der Invalidenversicherung ein. Das zuständige kantonale Invalidenversicherungsamt führte zwei medizinische Expertisen durch. Mit Verfügung vom 10. April 2024 wurde der Anspruch auf berufliche Massnahmen und eine Invalidenrente verneint. Das kantonale Versicherungsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde am 11. September 2025 ab. Der Beschwerdeführer verlangte vor dem Bundesgericht primär die Ausrichtung einer ganzen Invalidenrente, sekundär die Rückweisung für weitere Abklärungen.


7F_23/2024: Unzulässigkeit einer Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte ein Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts (7B_183/2024) vom 12. März 2024 ein, in welchem seine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung und unrechtmässiger Verzögerung durch die Strafrechtskammer der Berner Oberinstanz nicht eingetreten wurde. Im Gesuch verlangt er zudem den Effekt der aufschiebenden Wirkung und beantragt unentgeltliche Rechtspflege.


9C_22/2025: Nacherhebung von Einfuhrabgaben auf Erdnussöl im Verfahren der aktiven Veredelung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG führte von 2015 bis 2020 Erdnussöl im Verfahren der aktiven Veredelung in die Schweiz ein. Nach Erläuterungen der A.________ AG wurden dabei Produktionsverluste in internen Excel-Tabellen geführt, die von den Zollbehörden akzeptiert, jedoch nicht periodengerecht ausgewiesen wurden. Beim Übergang zur Schlussabrechnung meldete die Zollbehörde Differenzen von 226'992.70 Kilogramm, für die Einfuhrabgaben von CHF 311'544.45 nachgefordert wurden. Die A.________ AG rügte, die Verluste seien in Zahlungssalden der folgenden Bewilligungsperioden eingeschlossen gewesen, sei aber nie explizit von den Zollbehörden hierzu verpflichtet worden. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Nachforderung, woraufhin die A.________ AG Beschwerde beim Bundesgericht führte.


7B_934/2024: Entscheid betreffend die Aufhebung von Siegelungen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Strafverfahren betrifft den Verdacht auf Geldwäscherei und Bestechung ausländischer Amtsträger. Dem Beschwerdeführer, einem ehemaligen Mitarbeiter und Geschäftspartner einer betroffenen Bank, wird vorgeworfen, durch Handlungen oder unterlassene Handlungen bei der Verschleierung und Sicherstellung illegaler Gelder mitgewirkt zu haben. Im Rahmen dieses Verfahrens beantragte die Bundesanwaltschaft (BA) die Aufhebung der Siegelungen bestimmter elektronischer Daten aus der persönlichen Mailbox des Beschwerdeführers. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Waadt verfügte die teilweise Aufhebung der Siegelungen.


7B_133/2024: Entscheid zur Frage des Teilklassierungsentscheids betreffend Menschenhandel

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, zwei ausländische Staatsangehörige ohne Aufenthaltserlaubnis, arbeiteten seit Mai 2020 für D.J.________ und C.J.________ in Genf und zeitweise in Frankreich unter prekären Bedingungen. Sie tätigten verschiedene hauswirtschaftliche Aufgaben, kümmerten sich um die Mutter von D.J.________ sowie um die Kinder des Ehepaars. 2021 meldeten sie Fälle von sexuellen Übergriffen und Missbrauch an die Behörden und beanstandeten, Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf schloss die Untersuchung teilweise ab und entschied, gewisse Vorwürfe, darunter Menschenhandel, fallen zu lassen. In einem Urteil vom 22. Dezember 2023 bestätigte die Chambre pénale de recours des Kantons Genf diesen Teilklassierungsentscheid. Beide Beschwerdeführerinnen legten gegen diesen Entscheid vor Bundesgericht Beschwerde ein.


8C_40/2025: Urteil zur Invalidenrente (Invaliditätsgrad ab Juni 2019)

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte aufgrund „diverser“ gesundheitlicher Beeinträchtigungen Leistungen der Invalidenversicherung. Die IV-Stelle des Kantons Aargau nahm zahlreiche Abklärungen vor, darunter ein polydisziplinäres Gutachten der MEDAS Interlaken, und sprach ihm zunächst eine ganze (für den Zeitraum vom Januar 2017 bis Mai 2019) sowie anschliessend eine halbe Invalidenrente ab Juni 2019 zu. Nach Rückweisung durch das Bundesgericht wegen Verfahrensmängeln änderte das Versicherungsgericht des Kantons Aargau diese Verfügung und sprach A.________ ab Juni 2019 eine Dreiviertelsrente zu. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht mit dem Antrag, ihm sei auch über Juni 2019 hinaus eine unbefristete ganze Invalidenrente zuzusprechen.


7B_1075/2025: Entscheid betreffend die Entsiegelung von Unterlagen und Datenträgern im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft führt gegen A.A.________ eine strafrechtliche Untersuchung wegen versuchten Mordes, einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Sie beschuldigt ihn, am 13. Juli 2025 seinen Bruder mit einem Rollgabelschlüssel und einem metallenen Fleischklopfer angegriffen und schwere Kopfverletzungen verursacht zu haben. Im Zuge der Untersuchung wurden elektronische Datenträger (u.a. Mobiltelefon, Laptop, Festplatte) und diverse schriftliche Unterlagen unter Siegel genommen. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Basel-Landschaft hatte das Entsiegelungsbegehren teilweise gutgeheissen, jedoch zeitlich eingeschränkt.


5A_74/2025: Entscheid zur Regelung der persönlichen Beziehungen eines nicht sorgeberechtigten Elternteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ sind unverheiratete Eltern der 2017 geborenen Tochter C.________. Die elterliche Beziehung endete im Februar 2021. Die unterschiedlichen Versionen der Parteien über die frühere Betreuungssituation von C.________ führten zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen über das Besuchsrecht sowie die Betreuung von C.________. Ursprünglich wurde die alleinige Obhut vorläufig der Mutter zugesprochen, später wurden die Besuchsregelungen erweitert. Der Vater beantragte schliesslich beim Bundesgericht die Einführung eines Wechselmodells und eine weitere Ausweitung der Besuchszeiten, was abgelehnt wurde.


5A_95/2026: Entscheid zur Beschwerde eines Schuldners gegen Pfändungsurkunden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde durch das Betreibungsamt Berner Jura-Seeland betrieben, welches am 5. November 2025 Pfändungsurkunden ausstellte. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 22. November 2025 beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde, welche als verspätet beurteilt wurde. Das Obergericht trat nicht darauf ein. Der Beschwerdeführer focht diesen Entscheid mit einer Beschwerde vor Bundesgericht an, wobei das Gericht ebenfalls auf die Beschwerde nicht eintrat.


7B_952/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde aufgrund unzureichender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde gegen eine Verfügung der Nichteintretensentscheide des Genfer Staatsanwalts vom 29. Mai 2025 ein, die von der Vorinstanz am 4. September 2025 abgewiesen wurde. Grund hierfür war eine verspätete Einzahlung der von der Vorinstanz geforderten Sicherheitsleistung. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin eine Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.


7B_1102/2025: Nichtbehandlung von Beschwerden in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte Beschwerden gegen zwei Entscheidungen des Obergerichts des Kantons Zürich ein: eine Verfügung vom 11. September 2025 betreffend erneute Beweisabnahme und einen Beschluss vom 7. November 2025 über die Nichtbearbeitung der Beschwerden zu Einstellungsverfügungen. Beide Beschwerden wurden vom Bundesgericht gemeinsam behandelt.


7B_435/2024: Nichteintreten wegen verspäteter Einreichung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein gegen die Entscheidung der Strafrekurskammer des Berner Obergerichts vom 23. Oktober 2023, die eine Beschwerde gegen die Verfügung des Staatsanwalts hinsichtlich einer Nichteintretensverfügung vom 12. September 2023 abgewiesen hatte. Der Beschwerdeführer beanstandete unter anderem, dass die Verfahren und der Entscheid nicht in französischer Sprache abgefasst waren, obwohl er dies beantragt hatte, und verlangte deren Nichtigerklärung. Zudem ersuchte er um Wiederherstellung der Frist, eine aufschiebende Wirkung sowie unentgeltliche Rechtspflege.


6B_429/2025: Vorwurf unwahrer Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden (Art. 153 StGB)

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird vorgeworfen, beim Handelsregisteramt des Kantons Zürich anlässlich der Gründung der C.________ AG am 25. März 2015 falsche Angaben gemacht zu haben, indem er durch die Unterzeichnung der Stampa-Erklärung erklärte, keine Sachübernahme zu planen, obwohl er Bauinventar und Werkzeuge von B.________ für CHF 55'000.– übernahm. Das Kreisgericht Wil sprach ihn schuldig und auferlegte ihm eine bedingte Geldstrafe. Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigte diesen Schuldspruch und stellte eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest. Mit Beschwerde in Strafsachen beantragte A.________, freigesprochen zu werden oder den Fall zur Neubeurteilung zurückzuweisen, subeventualiter eine Strafbefreiung gemäss Art. 52 StGB.


6B_307/2025: Urteil zu einer Strafsache betreffend Betäubungsmittelvergehen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird vorgeworfen, am 1. Juli 2020 mit seinem Fahrzeug aus Deutschland kommend 992 Gramm Methamphetamin in die Schweiz transportiert zu haben. Die Drogen wurden in einem Hohlraum hinter der Reserveradmulde des Fahrzeugs gefunden.


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