Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
6B_88/2025: Urteil zur Strafzumessung bei versuchter schwerer Körperverletzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt, nachdem er mit einem Fahrzeug absichtlich eine Person angefahren hatte. Das Obergericht des Kantons Aargau setzte eine teilbedingte Freiheitsstrafe mit einem vollziehbaren Anteil von einem Jahr fest. Der Beschwerdeführer focht die Strafzumessung vor dem Bundesgericht an.
Zusammenfassung der Erwägungen
Rückweisungsentscheid binden die Vorinstanz und das Bundesgericht. Rügen, die gegen das erste Urteil hätten erhoben werden können, sind im zweiten Urteil nicht erneut zulässig. Die rechtliche und faktische Prüfung des Beschwerdeführers wird beschränkt. Die Vorinstanz richtete sich nach den Erwägungen des Bundesgerichts aus dem rückweisenden Entscheid und setzte keine neue bedingte Geldstrafe fest. Gemäss Art. 47 StGB wurde die Strafzumessung anhand des Verschuldens des Täters und seines Vorlebens vorgenommen. Der erhebliche Ermessensspielraum der Vorinstanz bei der Gewichtung verschiedener Faktoren wird bestätigt. Die Berücksichtigung der potenziellen Lebensgefahr bei der Tat als straferschwerendes Element folgte rechtmässig aus der Nähe zur vorsätzlichen Tötung und verletzte nicht das Doppelverwertungsverbot. Ein Strafmilderungsgrund wie eine ernsthafte Versuchung gemäss Art. 48 lit. b StGB wurde nicht festgestellt, da das Verhalten des Geschädigten keine entsprechende Provokation darstellte. Keine entschuldbare heftige Gemütsbewegung gemäss Art. 48 lit. c StGB, da massgebliche Tatumstände vom Beschwerdeführer nicht ausreichend vorgebracht und keine Verhältnismässigkeit festgestellt wurden. Die Festlegung der Freiheitsstrafe im Bereich des teilbedingten Vollzugs ist stichhaltig und verletzte weder Art. 42 noch Art. 43 StGB. Die Vorinstanz berücksichtigte die Legalprognose hinreichend. Die Vorinstanz bezog sich auf die fehlende Einsicht des Beschwerdeführers und stellte ihm eine nicht gänzlich schlechte Legalprognose. Der vollziehbare Anteil der Strafe wurde rechtskonform auf ein Jahr festgelegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde des Beschwerdeführers wurde abgewiesen und ihm wurden die Gerichtskosten auferlegt.
6B_891/2025: Urteil betreffend Raufhandel, einfache Körperverletzung und Willkür
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg warf dem Beschwerdeführer A.________ vor, am 7. Juli 2019 während einer Geburtstagsfeier in U.________ mehrfach auf B.B.________ eingeschlagen zu haben. Die Vorinstanzen beurteilten die Tat unterschiedlich, was schliesslich zur Beschwerde vor dem Bundesgericht führte.
Zusammenfassung der Erwägungen
Der Beschwerdeführer machte geltend, die Vorinstanz habe willkürlich entschieden, da keine direkten Beweise für seine Anwesenheit am Tatort vorlägen und entlastende Aussagen nicht berücksichtigt worden seien. Das Bundesgericht wies diese Vorbringen zurück, da die Vorinstanz plausibel begründet habe, dass mehrere Zeugenaussagen und Indizien seine Anwesenheit belegten. Die Beweiswürdigung sei weder offensichtlich unhaltbar noch willkürlich. Das Bundesgericht erläuterte die rechtlichen Grundlagen zur Beweiswürdigung und stellte klar, dass Indizienbeweise bei der Feststellung von Tatsachen zulässig seien. Auch indirekte Beweise können bei einer Gesamtschau der Beweislage den nötigen Nachweis erbringen. Entlastende Aussagen wurden berücksichtigt und nachvollziehbar gewürdigt. Die Rüge des Beschwerdeführers, wonach weitere Aussagen ihn hätten entlasten können, wurde abgewiesen, da diese Aussagen bereits von der Vorinstanz gewürdigt und als unglaubwürdig bewertet wurden. Insbesondere wurden Widersprüche zwischen den Aussagen des Beschwerdeführers und seiner Mitbeschuldigten hervorgehoben. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Beweiswürdigung der Vorinstanz nicht willkürlich sei und dem Sachverhalt angemessen entspreche.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und lehnte das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
7B_421/2025: Parteistellung der Erbschaft in einer Strafsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die verstorbene A.________ hatte Strafanzeige gegen B.________ und C.________ erstattet und sich als Privatklägerin in einem Straf- und Zivilverfahren konstituiert. Nach ihrem Tod ohne bekannte Erben erfolgte eine amtliche Erbschaftsverwaltung durch einen vom Friedensrichter ernannten Administrateur d’office, welcher die Fortführung des Verfahrens in seiner Eigenschaft als Privatkläger verlangte. Die Vorinstanz verweigerte der Erbschaft die Parteistellung.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht bejahte die Zulässigkeit der Beschwerde, da es sich um eine endgültige Entscheidung einer letzten kantonalen Instanz handelt (Art. 90 BGG).
- **E.2:** Der Beschwerdeführer machte geltend, dass gemäß Art. 560 ZGB alle übertragbaren Vermögensrechte des Verstorbenen automatisch den Erben zufallen und diese dadurch auch prozessuale Rechte übernehmen können.
- **E.3:** Die Vorinstanz argumentierte, dass die Voraussetzungen einer Subrogation nach Art. 121 Abs. 2 StPO nicht erfüllt seien. Das Bundesgericht stellte klar, dass die universelle Nachfolge gemäß Art. 560 ZGB eine gesetzliche Subrogation darstellt und auf die Erben übergeht.
- **E.4:** Das Bundesgericht interpretierte Art. 121 Abs. 2 StPO dahingehend, dass die Erbschaft, auch wenn der Staat als alleiniger Erbe auftritt, die prozessuale Möglichkeit hat, eine Zivilklage im Strafverfahren fortzuführen. Die Vorinstanz hat das Recht des Administrateurs d’office auf prozessuale Vertretung der Erbschaft zu Unrecht verneint.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde gutgeheissen, der Administrateur d’office wird als Privatkläger zugelassen. Die Vorinstanz muss über die Kosten neu entscheiden, und Prozesskosten werden den Beschwerdegegnern auferlegt.
6B_530/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen mehrfacher versuchter Nötigung und Verfahrenssistierung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Bezirksgericht Brig, Östlich-Raron und Goms der mehrfachen versuchten Nötigung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt. Nach Berufung bestätigte das Kantonsgericht Wallis den Schuldspruch, reduzierte jedoch die Geldstrafe. Das Gesuch des Beschwerdeführers um Sistierung des Verfahrens aufgrund angeblicher Verhandlungsunfähigkeit wurde abgelehnt. Der Beschwerdeführer führte Beschwerde vor Bundesgericht, wobei er Freispruch, Rückweisung zur weiteren Prüfung seiner Verhandlungsfähigkeit oder Sistierung des Verfahrens beantragte.
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5A_90/2026: Ausstand beim Bezirksgericht Muri
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde ein, die sich gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 14. Januar 2026 richtete. Das Obergericht hatte Ausstandsgesuche teilweise gutgeheissen (in Bezug auf Gerichtspräsidentin Baumgartner und Gerichtsschreiber Bühler) und verworfen (in Bezug auf die übrigen Mitglieder des Bezirksgerichts Muri). Der Beschwerdeführer verlangte beim Bundesgericht unter anderem die Revision aller bisherigen Entscheide des Bezirksgerichts und die Sistierung laufender Massnahmen.
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7B_1384/2025: Bundesgerichtsurteil zur formellen Rechtsverweigerung bei Ausstandsbegehren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich mit drei persönlichen Schreiben an das Obergericht des Kantons Bern, in denen er die Eröffnung eines Ausstandsverfahrens beantragte. Das Obergericht forderte die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers zur Klärung auf, ob diese Eingaben als Ausstandsgesuch zu behandeln seien, und legte die Eingaben mangels Antwort ad acta. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein, mit dem sinngemässen Antrag auf Aufhebung dieser Verfügung und auf Eröffnung des Ausstandsverfahrens.
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7B_1364/2025: Entsiegelung von Mobiltelefonen im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde in Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung wegen Angriffs durchsucht, wobei diverse Mobiltelefone der Marke Apple iPhone sichergestellt wurden. A.________ verlangte deren Siegelung. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl beantragte die Entsiegelung. Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirksgerichts Zürich entschied, dass kein gültiges Siegelungsbegehren vorliege und die Mobiltelefone zur Durchsuchung und Nutzung in der Strafuntersuchung freigegeben seien. A.________ erhob Beschwerde an das Bundesgericht mit dem Ziel, die Verfügung aufzuheben, das Entsiegelungsgesuch abzuweisen und die Durchsuchung zu untersagen.
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2C_55/2026: Urteil betreffend Tierbetreuungskosten und Verfahrensmängel
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Veterinäramt des Kantons Zürich auferlegte A.________ Kosten in Höhe von CHF 11'912.50 für die Betreuung von vier Pferden. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich trat auf den Rekurs gegen diese Verfügung mangels rechtsgenügender Begründung nicht ein. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigte dies und trat ebenfalls mangels Begründung auf die Beschwerde gegen die Verfügung der Gesundheitsdirektion nicht ein. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung oder Reduktion der ihr auferlegten Kosten.
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2C_263/2025: Widerruf der Niederlassungsbewilligung aufgrund von Sozialhilfeabhängigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ aus Bosnien und Herzegowina lebt seit 1992 in der Schweiz und ist seit 1997 im Besitz der Niederlassungsbewilligung. Trotz mehrfacher Sozialhilfebezüge ab dem Jahr 2000 ist er seit 2013 dauerhaft von wirtschaftlicher Sozialhilfe abhängig. Eine Invalidenrente wurde ihm nicht gewährt, und er hat sich nie nachhaltig um eine Erwerbstätigkeit bemüht. Im Jahr 2024 beschloss das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau den Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung und die Wegweisung. Dagegen erhob A.________ Beschwerde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau wies diese ab.
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7B_1363/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Protokollberichtigung im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ erhob Beschwerde in Strafsachen gegen die Verfügung und den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 4. Dezember 2025 betreffend Protokollberichtigung. Sie beanstandete unter anderem die nicht vollständige oder verkürzte Protokollierung bestimmter Eingriffe des Vorsitzenden und behauptete eine Verletzung der verfassungsrechtlichen Verfahrensordnung, ohne jedoch detailliert darzulegen, inwiefern Bundesrecht verletzt worden sein soll.
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2C_11/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Schadenersatzklage gegen AOZ Asyl-Organisation Zürich
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte eine Klage beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ein, in der sie Schadenersatz und Genugtuung wegen widerrechtlicher Persönlichkeitsverletzung sowie die Feststellung der Nichtigkeit einer Klausel in einer Hausordnung der AOZ Asyl-Organisation Zürich verlangte. Das Verwaltungsgericht trat wegen fehlender Zuständigkeit nicht auf die Klage ein und wies das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege ab. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht ein.
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7F_51/2025: Revisionsgesuch betreffend Urteil
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hat ein Revisionsgesuch betreffend das Bundesgerichtsurteil 7B_383/2025 eingereicht. In diesem Urteil trat das Bundesgericht nicht auf seine Beschwerde gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Zug ein. Der Gesuchsteller verlangt im Revisionsgesuch unter anderem die Wiederaufnahme der Verfahren und die Rückerstattung von Kosten.
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5A_56/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur Imputation eines hypothetischen Einkommens im Kontext von Unterhaltsbeiträgen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft eine Streitigkeit über die Festlegung von Unterhaltsbeiträgen zugunsten eines Kindes. Der Vater, der selbstständig tätig ist, hatte vor dem Bundesgericht die Imputation eines hypothetischen Einkommens angefochten, welches ihm von den kantonalen Gerichten zugeschrieben wurde, da er keine ausreichende Angaben zu seiner Einkommenssituation machte.
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6B_544/2025: Urteil betreffend Strafverfahren und Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit einem Mordversuch und einer versuchten Nötigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde von A.________ gegen ein Urteil des kantonalen Strafgerichts des Kantons Waadt. Der Beschwerdeführer wurde unter anderem wegen versuchten Mordes aus Leidenschaft und versuchter Nötigung verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde die Strafe leicht reduziert und die Geldstrafe gestrichen. Der Beschwerdeführer erhebt verschiedene Rügen, darunter eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie Mängel im Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung.
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6B_697/2025: Urteil betreffend Mord, Anklagegrundsatz und Strafzumessung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft A.________, der beschuldigt wird, einen Mord zum Nachteil von B.________ begangen zu haben. Die Tat ereignete sich 2007, wobei das Opfer am 13. Dezember tot aufgefunden wurde. Nach jahrelangen Unterbrechungen und Wiederaufnahmen des Strafverfahrens wurde A.________ schliesslich verurteilt. Das Obergericht des Kantons Thurgau sprach ihn des Mordes schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren, wobei das Opfer unter falschem Vorwand in einen Wald gelockt und schliesslich getötet wurde. A.________ schlug vor Bundesgericht diverse Verfahrensrügen und beanstandete die Sachverhaltsfeststellung sowie die Strafzumessung.
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6B_928/2025: Entscheidung zu Landesverweisung und Härtefallprüfung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Dem somalischen Beschwerdeführer A.________ wird versuchte schwere Körperverletzung und mehrfache Drohung vorgeworfen, begangen am 28. April 2023. Hierbei soll er die Privatklägerin brutal angegriffen und schwer verletzt haben. Die Vorinstanz sprach ihn schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von drei dreiviertel Jahren sowie eine Landesverweisung für acht Jahre. Der Beschwerdegegner wendet sich einzig gegen die Anordnung der Landesverweisung.
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7B_1334/2025: Urteil betreffend Nichtanhandnahmeverfahren und Nichteintreten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht behandelt eine Beschwerde in Strafsachen von A.________ gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, welcher von der Nichtanhandnahmeverfügungen der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm betroffen ist. Das Obergericht war am 24. Oktober 2025 nicht auf die Beschwerde eingetreten.
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7B_1295/2025: Abweisung einer Beschwerde betreffend die Verweigerung der vorzeitigen Strafvollstreckung einer Massnahme für junge Erwachsene
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein irakischer Staatsbürger (geboren 2002) wurde wegen zahlreicher Vorwürfe, darunter schwerer Raub, Vergewaltigung und Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz, verhaftet und befindet sich in Untersuchungshaft. Aufgrund einer psychiatrischen Begutachtung wurde eine Massnahme für junge Erwachsene gemäss Art. 61 StGB als geeignet bewertet, jedoch wurde ein Antrag auf vorzeitige Strafvollstreckung durch die kantonalen Instanzen abgelehnt. Der Beschwerdeführer beantragte vor dem Bundesgericht die Anordnung der vorzeitigen Vollstreckung oder die Rückweisung an die Vorinstanz zur Neubeurteilung.
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6B_488/2025: Nötigung und Verletzung von Verkehrsregeln
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ wird zur Last gelegt, am 12. Juni 2021 seinen Bruder B.A.________ durch aggressives Verhalten genötigt und Verkehrsregeln verletzt zu haben. Er habe mit seinem Fahrzeug die Gegenfahrbahn blockiert und seinen Bruder in seinem Fahrzeug bedroht und beschimpft. Die Staatsanwaltschaft sowie das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilten A.A.________. Das Obergericht des Kantons Thurgau sprach ihn teilweise frei (Beschimpfung) und verurteilte ihn wegen Nötigung und einfacher Verletzung der Verkehrsregeln.
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6B_762/2025: Urteil zur Beschwerde gegen ein Mordurteil
Zusammenfassung des Sachverhalts
Dem Beschwerdeführer A.________ wird vorgeworfen, zwischen Mai und August 2019 eine grössere Geldsumme von † G.B.________ durch falsche Darstellungen erhalten zu haben. Nach mehrfachen Zahlungsaufforderungen von † G.B.________ soll A.________ ihn durch Lügen vertröstet haben. In der Tatnacht des 4./5. August 2019 soll A.________ mit † G.B.________ zum Parkplatz des Freibads U1.________ in W.________ gefahren sein, wo er † G.B.________ mit einer Faustfeuerwaffe erschossen haben soll. Die Vorinstanz verurteilte A.________ wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18¼ Jahren.
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6B_764/2024: Entscheid betreffend Straftatbestände gemäss Art. 191 aCP
Zusammenfassung des Sachverhalts
B.________ wurde vom Strafgericht des Bezirks Lausanne am 9. Februar 2022 wegen sexueller Handlungen an einer widerstandsunfähigen Person (nach Art. 191 aCP) gegenüber C.________ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit einer bedingten Probezeit von drei Jahren verurteilt. Die Berufung von A.________ gegen diesen Entscheid wurde durch die Cour d'appel pénale des Kantons Waadt am 16. August 2022 abgewiesen. Das Bundesgericht hob den Entscheid der Berufungsinstanz (Urteil vom 3. Juli 2023) auf und wies die Sache zur Neubeurteilung zurück. Die Berufungsinstanz bestätigte am 27. März 2024 erneut das erstinstanzliche Urteil. A.________ erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.
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7B_57/2026: Entscheid zur Anordnung von Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird wegen Raubes und weiterer Delikte, darunter Diebstahl, Körperverletzung und Bedrohung mit einem Messer, strafrechtlich verfolgt. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland setzte ihn in Untersuchungshaft, da sie Wiederholungsgefahr erkannte. Das Zwangsmassnahmengericht sowie das Obergericht des Kantons Bern bestätigten diese Massnahme. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und verlangte seine Freilassung oder eine Suchtbehandlung als Ersatzmassnahme.
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1C_79/2025: Entscheid zur Bewilligung einer Geländeanpassung in der Gemeinde Terre di Pedemonte
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde betrifft eine Baubewilligung für die Geländeanpassung auf Grundstücken der Baugenossenschaft B.________ in der Gemeinde Terre di Pedemonte. Nach mehreren früheren Urteilen bezüglich angrenzender Bauvorhaben und Einsprüchen des Nachbarn A.________ (nun vertreten durch seine Witwe C.________) beanstandet diese erneut die Anpassung des natürlichen Geländes mit einer Kolmation aus Aushubmaterial, insbesondere unter Berufung auf mögliche Verstösse gegen Umweltrecht und mangelhafte Beweisführung.
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2F_19/2025: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs und der unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils 2C_403/2025, 2C_417/2025 vom 21. August 2025, welches u.a. Rechtsverweigerungs- und Nichteintretensfragen behandelt hatte. Der Gesuchsteller machte im Revisionsgesuch verschiedene Fehler geltend, darunter eine angeblich unrichtige Feststellung von Tatsachen, unbeachtete Anträge sowie Verletzungen des rechtlichen Gehörs.
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7B_760/2023: Urteil zur mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Diebstahl
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vorgeworfen, in mehreren Fällen Kokain in unterschiedlichen Mengen und Reinheitsgraden weitergegeben sowie ein Elektrofahrrad entwendet zu haben. Das Kreisgericht Oberwallis hatte ihn wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahls, und weiterer Delikte verurteilt. Die Berufung vor dem Kantonsgericht führte zu einer weitgehenden Bestätigung des Urteils. Gegen diese Entscheidung gelangte A.________ mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.
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7B_61/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, ein portugiesischer Staatsbürger, wurde wegen des Verdachts auf Sexualdelikte gegen Minderjährige in Untersuchungshaft genommen. Gegen ihn läuft ein Strafverfahren des Staatsanwalts des Kantons Wallis, und ihm wird unter anderem vorgeworfen, seine Tochter sowie die Tochter einer Bekannten seiner Ehefrau sexuell belästigt zu haben. Die Vorinstanz verlängerte die Untersuchungshaft zuletzt bis zum 17. Februar 2026, wogegen der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht erhebt.
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7F_44/2025: Revisionsgesuch betreffend Bundesgerichtsurteil 7B_264/2025
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin A.________ beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils 7B_264/2025, mit welchem das Bundesgericht am 24. Juni 2025 nicht auf ihre Beschwerde gegen eine Verfügung des Kantonsgerichts Schwyz vom 12. Februar 2025 eingetreten war. Die Gesuchstellerin reichte ihr Revisionsgesuch am 15. September 2025 ein und verlangte u.a. die Wiederaufnahme des Strafverfahrens sowie die Anwendung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen (StGB, DSG, URG).
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6B_157/2025: Urteil betreffend Betrug und mehrfachen Pfändungsbetrug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde vom Kreisgericht St. Gallen 2022 des Betrugs und mehrfachen Pfändungsbetrugs schuldig gesprochen. Das Urteil wurde vom Kantonsgericht St. Gallen 2024 im Wesentlichen bestätigt, wobei eine Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt wurde.
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7B_1381/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Untersuchungshaft und Begutachtung zur Massnahme nach Art. 60 StGB
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, gegen den ein umfangreiches Strafverfahren wegen diverser Delikte geführt wird, wurde zunächst aus der Untersuchungshaft entlassen (15. Oktober 2024), aber am 6. August 2025 erneut festgenommen und später bis zum 10. Februar 2026 in Untersuchungshaft versetzt. Die Staatsanwaltschaft hat zwischendurch Entscheidungen zur Begutachtung nach Art. 60 StGB aufgeschoben. A.________ verlangt nun vor Bundesgericht die Feststellung einer Rechtsverweigerung sowie die Anweisung der Staatsanwaltschaft zur sofortigen Einleitung einer Begutachtung.
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5A_10/2026: Unzulässigkeit einer Beschwerde bezüglich eines Prozesskostenvorschusses
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ führte ein Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung der regionalen Schutzbehörde 3 von Lugano vom 2./10. Dezember 2025. Der Präsident der Schutzkammer des Berufungsgerichts des Kantons Tessin ordnete am 23. Dezember 2025 an, dass A.________ einen Vorschuss von CHF 300.— für die voraussichtlichen Verfahrenskosten bis zum 8. Januar 2026 leisten soll. Mit Beschwerde vom 30. Dezember 2025 beantragte A.________ beim Bundesgericht, vom Vorschuss befreit zu werden.
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7B_1262/2025: Urteil betreffend Nichtanhandnahme und Sicherheitsleistung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer richtete sich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht gegen eine Verfügung der Anklagekammer des Kantons St. Gallen, welche ihm auftrug, eine Sicherheitsleistung von CHF 1'500.– zu hinterlegen. Diese Sicherheitsleistung war erforderlich, um ein von ihm eingeleitetes Beschwerdeverfahren gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft weiterzuverfolgen. Ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung und den Verzicht auf die Sicherheitsleistung wurde vor der kantonalen Instanz nicht gestellt.
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6B_501/2024: Einschränkungen der beruflichen Tätigkeiten und sexuelle Straftaten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht behandelte zwei Beschwerden (6B_501/2024 und 6B_512/2024), wobei sich eine vom Staatsanwalt des Kantons Waadt und die andere vom Beschwerdeführer A.________ gegen ein kantonales Urteil richtete. A.________ war wegen Exhibitionismus, Konsum von pädophiler Pornographie sowie wegen einer Verletzung des Betäubungsmittelgesetzes verurteilt worden. Das Urteil sah eine Freiheitsstrafe und eine lebenslange Tätigkeitseinschränkung im Zusammenhang mit Minderjährigen vor. Die kantonale Instanz hatte die Einschränkung auf zehn Jahre reduziert.
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