Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_58/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte über eine Beschwerde der A.________ Sagl in Liquidation zu entscheiden, die gegen ein Urteil der Kantonsgerichtsbarkeit des Kantons Tessin gerichtet war. Der Ausgangspunkt war eine vom Einzelrichter des Bezirks Lugano am 8. Oktober 2025 ausgesprochene Konkurseröffnung, gegen welche die Beschwerdeführerin schon vor der kantonalen Instanz erfolglos Rekurs geführt hatte. Hauptstreitpunkte waren das Vorliegen der Voraussetzungen für die Konkurseröffnung, insbesondere die Frage der Solvenz der Gesellschaft.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht analysierte die Ausführungen der Vorinstanz. Diese hatte festgestellt, dass die Beschwerdeführerin ihre Zahlungsfähigkeit nicht hinreichend glaubhaft gemacht hatte, unter anderem aufgrund zahlreicher Verlustscheine und anhängiger Betreibungen. Die Beschwerdeführerin brachte im wesentlichen dieselben Argumente vor wie vor der kantonalen Instanz, ohne sich substantiell mit deren Begründung auseinanderzusetzen. Dies verstösst gegen die aus Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG abgeleiteten Begründungsanforderungen. Die Beschwerde wurde wegen ungenügender Begründung als unzulässig beurteilt. Die Verfahrenskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt, da sie unterlag, während keine Parteientschädigungen zugesprochen wurden.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt und die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.
8C_287/2025: Verweigerung von Leistungen der Invalidenversicherung aufgrund von Verletzung der Schadenminderungspflicht
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, geboren 1979, beantragte im Mai 2021 Leistungen der Invalidenversicherung unter Verweis auf eine Alkoholabhängigkeit. Die IV-Stelle Solothurn forderte ihn nach einem medizinischen Gutachten vom Swiss Medical Assessment- and Business-Center (SMAB) zu Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen auf, die jedoch beide abgebrochen wurden. Mit Verfügung vom 2. September 2024 verweigerte die IV-Stelle die beantragten Leistungen. Die hiergegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn ab.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht legt seinem Entscheid die vorinstanzlich festgestellten Tatsachen zugrunde, es sei denn, diese seien offensichtlich unrichtig oder rechtswidrig. Streitpunkt ist die Zulässigkeit der Leistungsverweigerung nach Durchführung eines Mahn- und Bedenkzeitverfahrens bei Alkoholabhängigkeit. Die Vorinstanz hat die geltenden Grundsätze zur Invalidität, zum Beweiswert von Gutachten und zur Schadenminderungspflicht korrekt dargelegt. Insbesondere sei die Schadenminderungspflicht auch bei Vorliegen eines Abhängigkeitssyndroms anwendbar. Eine Leistungsverweigerung sei nach Abbruch der angeordneten Therapie zulässig. Das SMAB-Gutachten bestätigt eine Abhängigkeitserkrankung und empfiehlt eine stationäre Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung. Der Beschwerdeführer brach jedoch zweimal eine Therapie ab. Die Fachärzte sahen keine unüberwindbaren Hindernisse für eine erneute Behandlung. Eine Verletzung der Schadenminderungspflicht durch den Beschwerdeführer liegt vor. Die Argumentation, dass er aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage sei, die Auflagen zu erfüllen, wird abgelehnt. Auch der Einwand zur Befugnis des RAD-Arztes vermag die Entscheidung nicht zu beeinflussen. Die Vorinstanz bestätigte rechtskonform, dass der Beschwerdeführer ausreichend auf die Folgen der Nichterfüllung der Schadenminderungspflicht hingewiesen wurde. Der Antrag auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen, da keine Aussicht auf Erfolg bestand.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ebenfalls. Zudem wurden die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.
7B_312/2023: Urteil zur Entsiegelung von Unterlagen und Datenmedien im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich führt ein Strafverfahren gegen Rechtsanwalt B.A.________ wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und gewerbsmässigem Betrug im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung von Stammanteilen der \"C.________ International (IP) GmbH\" an die \"C.________ Foundation\". Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurden Unterlagen und elektronische Daten sicherstellt, deren Entsiegelung durch das Zwangsmassnahmengericht angeordnet wurde. Die betroffenen Parteien, Rechtsanwalt B.A.________ und die A.________ AG, erhoben Beschwerde gegen diese Entsiegelungsentscheidung.
Zusammenfassung der Erwägungen
**E.1**: Die Beschwerde in Strafsachen ist gegen den letztinstanzlichen kantonalen Entscheid über die Entsiegelung grundsätzlich zulässig (Art. 78-80 BGG). Bei der A.________ AG fehlt jedoch ein eigenes rechtlich geschütztes Interesse an der Anfechtung, weshalb auf ihre Beschwerde nicht eingetreten wird. B.A.________ ist zur Beschwerde berechtigt, da ihm ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG droht.
**E.2**: Strafprozessuale Zwangsmassnahmen, wie die Hausdurchsuchung, sind gemäss Art. 197 Abs. 1 lit. c und d sowie Art. 265 Abs. 4 StPO verhältnismässig. Die Editionspflicht nach Art. 265 Abs. 2 StPO war im vorliegenden Fall aufgrund des Selbstbelastungsprivilegs nicht anwendbar. Die Hausdurchsuchung war notwendig und gerechtfertigt, und sämtliche gesetzliche Voraussetzungen wurden erfüllt.
**E.3**: Die zeitliche Ausdehnung der zu entsiegelnden Daten (von 2009 bis 2023) ist zulässig, da Dokumente aus diesem Zeitraum potenziell relevant für die Untersuchung sein können. Der Verdacht erstreckt sich auf Handlungen, die vor und nach dem Deliktszeitraum (2011-2015) stattgefunden haben könnten. Die Entsiegelung ist somit verhältnismässig.
**E.4**: Der Beschwerdeführer machte geltend, dass eine Vorab-Triage zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses bezüglich Drittmandaten erforderlich sei. Dieser Argumentation wird nicht gefolgt: Der Beschwerdeführer hätte seine Mitwirkungs- und Substanziierungsobliegenheit erfüllen müssen, um die betroffenen Mandate ausreichend zu kennzeichnen. Die Vorinstanz hat korrekt entschieden, dass die Sicherstellung und Entsiegelung den Geheimnisschutz von Drittmandaten nicht verletzt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Auf die Beschwerde im ersten Verfahren wird nicht eingetreten und die Beschwerde im zweiten Verfahren wird abgewiesen. Die Gerichtskosten werden teilweise der einen und teilweise der anderen Partei auferlegt.
8C_577/2025: Entscheid zur Löschung eines Verfahrens aufgrund des Rückzugs der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hatte gegen eine Entscheidung der Cour des assurances sociales des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 4. September 2025 Beschwerde eingereicht. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2025 erklärte A.________ jedoch den Rückzug der Beschwerde, die er am 30. September 2025 eingereicht hatte.
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7B_1194/2024: Ausstandsgesuch in einem Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ wird ein Verfahren wegen sozialversicherungsrechtlichen Verstössen vor dem Kreisgericht See-Gaster geführt. Nachdem der verfahrensleitende Richter eine amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung der Verhandlungsfähigkeit von A.A.________s Rechtsanwalt B.________ angeordnet hatte, stellte dieser ein Ausstandsgesuch gegen den Richter. Das Gesuch wurde durch die Anklagekammer des Kantons St. Gallen abgewiesen.
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5A_9/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hat Beschwerde gegen eine Entscheidd der Chambre de surveillance de la Cour de justice des Kantons Genf erhoben, welche sie zur Leistung eines Kostenvorschusses von CHF 400 im Zusammenhang mit der amtlichen Ernennung eines Beistands aufgefordert hatte.
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7B_47/2026: Anordnung der Sicherheitshaft im Zusammenhang mit der Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde 2002 und 2011 wegen schwerer Sexualdelikte verurteilt und zuletzt einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB unterstellt. Im Jahr 2025 stellte sich die Frage der Verlängerung der Massnahme, die ursprünglich am 12. November 2025 auslief. Aufgrund einer ausstehenden psychiatrischen Begutachtung ordnete das Tribunal des mesures de contrainte (TMC) am 5. November 2025 Sicherheitshaft gemäss Art. 364b StPO an. Der Beschwerdeführer verlangte seine Haftentlassung, da die zuständigen Behörden die rechtzeitige Verlängerung der Massnahme nicht beantragt hätten. Das Kantonsgericht Wallis stellte eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Beschwerdeführers fest, wies die Beschwerde aber im Übrigen ab.
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7B_947/2023: Urteil betreffend Entsiegelung von Daten im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft eine Strafuntersuchung gegen Rechtsanwalt B.A.________ wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und gewerbsmässigen Betrugs im Zusammenhang mit der Übertragung von Patenten des C.________-Konzerns an eine Stiftung. Bei Hausdurchsuchungen wurden diverse Unterlagen und Datenträger sichergestellt, deren Entsiegelung die Staatsanwaltschaft beantragte. Nach einer vom Zwangsmassnahmengericht durchgeführten Triageverhandlung wurden die Daten teilweise freigegeben und teilweise zurückgehalten. B.A.________ und die B.________ AG erhoben dagegen Beschwerde an das Bundesgericht.
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7B_473/2023: Urteil betreffend die Entsiegelung von Aufzeichnungen eines Rechtsanwalts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Rechtsanwalt B.A.________ wurde im Rahmen einer Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich wegen mehrfacher Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Gehilfenschaft zu Betrug oder Geldwäscherei verdächtigt. Es wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt, Datenträger (insbesondere ein Mobiltelefon und eine SIM-Karte) wurden sichergestellt, und eine Siegelung wurde beantragt. Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Zürich gab dem Entsiegelungsgesuch der Staatsanwaltschaft statt. B.A.________ legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7F_59/2025: Urteil zum Revisionsgesuch betreffend Wechsel der amtlichen Verteidigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht wies mit Urteil 7B_792/2025 vom 24. Oktober 2025 die Beschwerde von A.________ gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich betreffend einen Wechsel der amtlichen Verteidigung ab, soweit es darauf eintrat. Mit Eingabe vom 12. Dezember 2025 beantragte A.________ die Revision des bundesgerichtlichen Urteils.
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8C_384/2025: Abweisung der Beschwerde bezüglich Invalidenrente und Integritätsentschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, erlitt 2021 einen Unfall mit einer Trimalleolarfraktur des rechten Sprunggelenks. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (CNA) übernahm die Kosten der Behandlung und gewährte eine Integritätsentschädigung von 10 %, lehnte jedoch eine Invalidenrente ab. Nach dem Einspracheentscheid vom Januar 2024 wies das kantonale Gericht im Mai 2025 die Beschwerde des Versicherten ab. Der Beschwerdeführer verlangte vor dem Bundesgericht eine Invalidenrente auf Basis eines Invaliditätsgrades von mindestens 31 % sowie eine erhöhte Integritätsentschädigung von mindestens 15 %.
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9C_59/2026: Entscheid zur Steuerveranlagung für die Jahre 2015-2022
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Steuerpflichtige A.________ focht Steuerveranlagungen der Steuerbehörde des Kantons Tessin für die Jahre 2015-2022 an. Die kantonalen Behörden hatten zusätzliche Einkünfte (\"andere Einkommen\") berücksichtigt, basierend auf einer Bilanzierung von Aktiven und Passiven sowie festgestellten Leistungen in Geld durch die B.________ SA. Die Vorinstanz, die Camera di diritto tributario des Tribunale d'appello des Kantons Tessin, wies die Beschwerde von A.________ ab. Dagegen erhob dieser Beschwerde beim Bundesgericht.
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7B_529/2025: Gutheissung der Beschwerde gegen DNA-Profilanordnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, Staatsangehöriger von B.________ ohne festen Wohnsitz, wurde von der Polizei mehrfach wegen Verdachts auf Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) kontrolliert. In einer der Strafverfahren wurde ein DNA-Profil des Beschwerdeführers angeordnet, wobei die Möglichkeit bestand, vergangene, den Behörden noch unbekannte Delikte aufzudecken. Die kantonale Instanz bestätigte die Anordnung. A.________ reichte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein, u.a. mit der Begründung, die Anordnung verletze seine Persönlichkeitsrechte und sei unverhältnismässig.
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7B_1402/2024: Versuchter Mord und Komplizenschaft bei Sexualdelikten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Strafgericht der Broye und des Nord-Vaudois unter anderem wegen versuchten Mordes und diverser Komplizenschaftstatbestände im Zusammenhang mit Sexualdelikten gegen Kinder und weiteren Gewaltdelikten verurteilt. Sie legte Berufung gegen dieses Urteil ein, welche vom Berufungsgericht des Kantons Waadt abgewiesen wurde. Die Beschwerdeführerin beantragt vor Bundesgericht ihre vollständige Freisprechung oder eine mildere Strafe. Im Fokus der Rechtsstreitigkeiten stehen die Feststellung der relevanten Tatsachen sowie die Strafbemessung.
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5A_38/2026: Abweisung der Gesuche um Fristverlängerung und Wiederherstellung der Frist
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft eine Beschwerde von A.________ gegen die Bestätigung des Konkurses ohne vorgängige Betreibung durch die Cour des poursuites et faillites des Kantonsgerichts Waadt. A.________ beantragte eine Verlängerung bzw. die Wiederherstellung der Frist zur Beschwerde beim Bundesgericht.
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7B_1178/2024: Unzulässigkeit im Verfahren wegen unentschuldigten Fernbleibens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im zugrundeliegenden Verfahren geht es um das unentschuldigte Fernbleiben von A.________ (Beschwerdeführer 1) und seines Rechtsanwalts B.________ (Beschwerdeführer 2) von der Hauptverhandlung des Kreisgerichts See-Gaster am 5. Juni 2024, welche in einem Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrugs stattfand. Die Hauptverhandlung wurde abgebrochen, und die Vorinstanz stellte in ihrem Beschluss fest, dass das Fernbleiben der Beschwerdeführenden unentschuldigt gewesen sei, ohne Sanktionen anzuordnen. Die Beschwerdeführenden beanstandeten diesen Entscheid. Nachdem die Anklagekammer des Kantons St. Gallen auf die Beschwerde nicht eingetreten war, gelangten sie ans Bundesgericht.
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8C_570/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragte die Berücksichtigung von nicht gezahlten Hypothekarzinsen bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie den Rückerstattungsanspruch für Prämien der Krankenkasse und Krankheitskosten. Die kantonale Ausgleichskasse und anschliessend das kantonale Versicherungsgericht hatten diese Ansprüche abgelehnt.
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