Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
1C_666/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Abstimmungsergebnisse
Zusammenfassung des Sachverhalts
Am 18. Mai 2025 fand in der Gemeinde Surpierre eine Abstimmung statt, bei der ein Generalrat für die Legislaturperiode 2026-2031 mit 178 zu 165 Stimmen angenommen wurde. Nathalie Dupré-Balmat erhob am 19. Mai 2025 Beschwerde vor dem kantonalen Verwaltungsgericht, um die Abstimmungsergebnisse aufgrund angeblicher Unregelmässigkeiten in der Abstimmungsvorbereitung anzufechten. Die Vorinstanz erklärte die Beschwerde mit Entscheid vom 4. November 2025 wegen verspäteter Einreichung als unzulässig. Die Beschwerdeführerin reichte daraufhin eine Beschwerde ans Bundesgericht ein, mit der sie die Aufhebung des Entscheids der Vorinstanz beantragte, wobei sie insbesondere die Auslegung der Fristenregelung kritisierte.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte seine Zuständigkeit zur Behandlung von Beschwerden im Bereich der politischen Rechte gemäss Art. 82 lit. c BGG. Die Beschwerde wurde rechtzeitig und von einer berechtigten Person eingereicht. Es wurden nur die Fragen zur Zulässigkeit der Beschwerde vor der Vorinstanz geprüft. Sachliche Vorbringen im Zusammenhang mit dem Abstimmungsergebnis waren nicht Gegenstand der Bundesgerichtskontrolle. Die Beschwerdeführerin rügte Willkür in der Beweiswürdigung und Verstösse gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Das Bundesgericht wies diese Vorwürfe zurück, da die Vorinstanz die relevanten Beweise korrekt berücksichtigt habe und keine Ungleichbehandlung vorlag. Das Hauptargument der Beschwerdeführerin betraf den Beginn der Beschwerdefrist. Das Bundesgericht bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dass die Beschwerdeführerin spätestens am 7. Mai 2025 (nach der offiziellen Informationsveranstaltung) Kenntnis von den relevanten Tatsachen gehabt haben musste. Die am 19. Mai 2025 eingereichte Beschwerde war somit verspätet.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.
5A_61/2026: Maßnahmen betreffend Wiederherstellung der persönlichen Beziehungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin beantragte bei der Justiz des Friedens im Bezirk Morges den Erlass von Maßnahmen zur Wiederherstellung der persönlichen Kontakte zu ihrem Sohn. Die entsprechende Anordnung wurde abgelehnt. Auf ihre Beschwerde hin verweigerte auch das Kantonsgericht Waadt als Vorinstanz den Erlass dringlicher Maßnahmen. Die Beschwerde vor Bundesgericht richtet sich gegen diese Verweigerung.
Zusammenfassung der Erwägungen
Eine Ausweitung der Eingabe nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist ist nicht möglich (Art. 100 Abs. 1 i.V.m. Art. 47 Abs. 1 BGG). Die entsprechende Bitte der Beschwerdeführerin, ihre Beschwerde zu ergänzen, ist daher zurückzuweisen. Die Beschwerde ist unzulässig, sofern sie sich gegen Entscheidungen der Justiz des Friedens richtet, da diese keine obere Gerichtsinstanz darstellt (Art. 75 Abs. 1 BGG). Ebenso unzulässig ist die Anfechtung von Entscheiden der nicht-gerichtlichen Direktion für Kindheit und Jugend (DGEJ). Die angefochtene Entscheidung stützte sich auf Art. 445 Abs. 2 ZGB (superprovisorische Maßnahmen). Nach ständiger Rechtsprechung unterliegen solche Entscheidungen nicht der Beschwerde in Zivilsachen. Die Beschwerdebegründung erfüllt nicht die Anforderungen von Art. 106 Abs. 2 BGG. Die Rügen sind weitgehend sachfremd und beziehen sich auf Themen, die nicht Gegenstand der angefochtenen Entscheidung sind. Die Beschwerdeführerin legt nicht dar, inwiefern die Vorinstanz in Willkür verfallen ist (Art. 9 BV). Die Vorinstanz stellte fest, dass die Voraussetzungen für superprovisorische Maßnahmen nicht glaubhaft gemacht worden seien.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde für unzulässig und wies den Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege ab. Zudem wurden Gerichtskosten auferlegt, und das Urteil wurde den beteiligten Parteien zugestellt.
5A_79/2026: Urteil zur Ablehnung eines Fristwiederherstellungsgesuchs im Kontext eines Rückführungsverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer ersuchte das Kantonsgericht Basel-Landschaft um Rückführung seines Sohnes nach Deutschland. Das Kantonsgericht verweigerte dies mit der Begründung, dass kein widerrechtliches Verbringen des Kindes vorliege, da die Mutter rechtmässig mit dem Kind in die Schweiz gezogen sei. Nach Zustellungsproblemen der gerichtlichen Verfügung beantragte die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers die Nichtigerklärung des Entscheids bzw. die Wiederherstellung der Rechtsmittelfrist. Das Kantonsgericht wies das Gesuch ab und überwies es ans Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht wies das Fristwiederherstellungsgesuch ab, weil das Nichthandeln der Rechtsvertreterin nicht auf unentschuldbare Hinderungsgründe im Sinne von Art. 50 Abs. 1 BGG zurückzuführen sei. Die Fehlleitung durch den Nachsendeauftrag lag im Verantwortungsbereich der Rechtsvertreterin. Zudem wurde keine gleichzeitige Beschwerdeeinreichung vorgenommen, wie es Art. 50 Abs. 1 BGG verlangt. Das Bundesgericht erklärte ergänzend, dass das Rückführungsgesuch auch materiell keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Die Mutter verfügte über die alleinige elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weshalb sie rechtmässig mit dem Kind in die Schweiz gezogen war, wo beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet hatten. Ein widerrechtliches Verbringen im Sinne des HKÜ liege nicht vor. Die Gerichtskosten wurden der Rechtsvertreterin aufgelegt, da die Fristversäumnis in deren Verantwortungsbereich lag.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat nicht auf das Fristwiederherstellungsgesuch ein und auferlegte die Gerichtskosten der Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers. Das Urteil wurde an die Parteien und weitere Stellen zugestellt.
9C_242/2025: Urteil zur Berechnung des Assistenzbeitrags im Bereich „Erziehung und Kinderbetreuung“
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdegegner, geboren 1978, leidet an amyotropher Lateralsklerose (ALS) und bezieht von der IV eine ganze Invalidenrente sowie einen Assistenzbeitrag. Strittig war die Höhe des Assistenzbeitrags ab dem 1. April 2019, insbesondere der Hilfebedarf im Bereich „Erziehung und Kinderbetreuung“. Nachdem das Versicherungsgericht des Kantons Aargau eine Berechnung der IV-Stelle für rechtswidrig befand, ordnete es mehrfach Rückweisungen zur Neuberechnung des Hilfebedarfs an. Gegen die entsprechenden Urteile legte die IV-Stelle Beschwerde ein.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_749/2025: Urteil zur Arbeitslosenversicherung und Prozessvoraussetzungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ legte gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte die Wiederherstellung der versäumten Beschwerdefrist. Hintergrund waren Verfügungen des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zug, welche eine vorübergehende Einstellung in der Arbeitslosenunterstützung vorsahen. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab, und A.________ konnte die Beschwerdefrist vor dem Bundesgericht nicht einhalten.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_570/2024: Abweisung der Beschwerde gegen die Umgestaltung eines Mobilitätsweges
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gemeinde Bulle plante die Umgestaltung eines Mobilitätsweges („chemin de mobilité douce“) entlang der Route de la Part-Dieu. Ziel war es, die bestehende gelbe Fussgängerzone durch eine kombinierte Fussgänger- und Fahrradspur (3 Meter Breite, getrennt von der Strasse durch einen Grünstreifen) auf einer Strecke von 505 Metern zu ersetzen. Damit verbunden war unter anderem die dauerhafte Beanspruchung von 1'890 Quadratmetern und die temporäre Nutzung von 630 Quadratmetern einer Parzelle. Ein Anwohner wehrte sich gegen das Projekt und rügte unter anderem, dass es unzweckmässig sei, die Interessen der Bodennutzung nicht genügend beachte und sichere Zugänge zu seiner Parzelle beeinträchtige. Nach Zurückweisung seiner Beschwerde durch kantonale und kommunale Instanzen erhob der Anwohner Beschwerde an das Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_765/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________) beantragte den Austausch seines türkischen Führerausweises in einen Schweizer Führerausweis. Nach einer nicht bestandenen Kontrollfahrt wurde ihm am 20. Februar 2024 die Fahrberechtigung entzogen, wogegen er keine fristgerechte Opposition erhob. Am 18. September 2025 beantragte er jedoch die Wiederherstellung der Einsprachefrist, was von den Vorinstanzen abgelehnt wurde. Der Beschwerdeführer beantragte in einem Beschwerdeverfahren zudem unentgeltliche Rechtspflege, die aufgrund fehlender Erfolgsaussichten verweigert wurde.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_33/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Bauprojekt
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ beantragten den Bau einer 2,5 Meter hohen Palisade mit einem Netz als Sichtschutz auf ihrem Grundstück im Kanton Neuenburg. Das Projekt wurde von mehreren Behörden abgelehnt, da es gegen Vorschriften des Planungs- und Baurechts verstösst, insbesondere im Hinblick auf die Sichtlinien und die Verkehrssicherheit. A.________ erhob Beschwerde bis zum Bundesgericht, welche sich gegen den Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts richtete.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_472/2024: Baubewilligung einer Ovalbahn für Islandpferde in der Spezialzone Pferdesport
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ und B.A.________ errichteten eine Ovalbahn für Islandpferde in der Spezialzone Pferdesport in der Gemeinde Sins. Die ursprünglich bewilligten Höhenkoten wurden um ca. 80 cm überschritten. Die betroffenen Behörden verlangten den Rückbau auf die bewilligte Höhe. Nach der Abweisung der dagegen erhobenen Beschwerden durch die kantonalen Instanzen gelangte die Bauherrschaft ans Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_343/2025: Urteil betreffend provisorische Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Schuldner (A.A.) verpflichtete sich im Rahmen eines Erbvertrages, nach dem Tod seiner Schwester eine Rente von CHF 5'000 monatlich an ihren Sohn (B.B.) zu zahlen. Diese Verpflichtung wurde später in einer Vereinbarung als Schuldanerkennung qualifiziert. Nach jahrelanger Aussetzung der Zahlungen wurde der Schuldner betrieben; er erhob Rechtsvorschlag.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_266/2025: Urteil betreffend Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, geboren 1966, meldete sich mehrfach bei der IV-Stelle des Kantons Bern zum Leistungsbezug an. Die IV-Stelle wies seinen Antrag zuletzt mit Verfügung vom 14. Oktober 2024 abgesehen von einer befristeten Rentenzusprache für den Zeitraum vom 1. August 2023 bis 29. Februar 2024 ab. Eine unbefristete Rente wurde aufgrund eines Invaliditätsgrades von maximal 29 % verneint. Das kantonale Verwaltungsgericht des Kantons Bern wies die gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde ab. Dagegen richtet sich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten des Beschwerdeführers beim Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_1269/2025: Nichteintretensverfügung betreffend gemeinnützige Arbeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer verlangte die Umwandlung seiner Strafe in gemeinnützige Arbeit, was von der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich abgelehnt wurde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Befreiung von der Kostenvorschusspflicht als aussichtslos ab. Es setzte ihm eine Notfrist, um den Kostenvorschuss zu bezahlen, andernfalls würde auf die Beschwerde nicht eingetreten. Der Beschwerdeführer wandte sich nun mit Beschwerde ans Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_434/2025: Urteil zur Beschwerde wegen Rechtsverzögerung im Berufungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob gegen ein bezirksgerichtliches Urteil Berufung und beantragte zusätzlich ein Ausstandsgesuch gegen den zuständigen Staatsanwalt. Nach über einem Jahr brachte A.________ eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung sowie der Verletzung des Beschleunigungsgebots an das Bundesgericht. Während des laufenden Verfahrens hatte das Obergericht des Kantons Zürich in der Zwischenzeit entschieden, auf die Berufung nicht einzutreten und das Ausstandsgesuch abzuweisen.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_175/2025: Urteil betreffend Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und Krankentaggeldleistungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdegegner (Verunfallter) erlitt im Januar 2021 einen Unfall, nach welchem diverse medizinische Untersuchungen und Abklärungen zu seiner Arbeitsfähigkeit stattfanden. Die SUVA stellte ihre Leistungen im Juni 2021 ein, da die Beschwerden nicht mehr als unfallbedingt betrachtet wurden. Die private Krankentaggeldversicherung der Beschwerdeführerin erbrachte daraufhin Leistungen, stellte diese jedoch im April 2022 ein, trotz mehrerer ärztlicher Bescheinigungen einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit. Der Beschwerdegegner reichte erfolglos eine Beschwerde beim Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt ein, worauf die Angelegenheit vor Bundesgericht gezogen wurde.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_153/2025: Überprüfung der Steuerbefreiung einer Stiftung betreffend Staats- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer für die Steuerperioden 2013–2019
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Stiftung A.________, gegründet 2013, wurde vom Kantonalen Steueramt St. Gallen von der Steuerpflicht befreit. Aufgrund eines Hinweises auf eine potenzielle verdeckte Gewinnausschüttung wurde die Steuerbefreiung vom Steueramt rückwirkend per 2021 widerrufen. Während die Vorinstanzen die Aufhebung der Steuerbefreiung für die Steuerperioden 2013 bis 2019 abwiesen, gelangte das Steueramt mit Beschwerde ans Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_332/2025: Entscheid über Antrag auf Renovierung und Umnutzung eines Wohngebäudes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA beantragte die Renovierung und Umnutzung eines Wohngebäudes und eines angrenzenden, nicht mehr genutzten Garagengebäudes, welches sich auf einer geschützten Parzelle in Chêne-Bourg (GE) befindet. Das Departement für Raumentwicklung des Kantons Genf bewilligte das Baugesuch, legte jedoch eine Mietzinsbeschränkung für die renovierten Wohnungen für fünf Jahre fest. Das Verwaltungsgericht des Kantons Genf (TAPI) und die Verwaltungsgerichtskammer des Kantons Genf wiesen die von der Bauherrin erhobenen Rechtsmittel gegen diese Beschränkung ab.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_295/2025: Urteil zur Anfechtung einer Kostenregelung im Zusammenhang mit einer vorsorglichen Beweisführung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Politische Gemeinde B.________ beauftragte die C.________ AG mit Arbeiten im Zusammenhang mit der Erneuerung einer Kraftwerksanlage. 2018 wurde die Anlage in Betrieb genommen, und 2021 trat ein Leck auf. Die Gemeinde beantragte beim Handelsgericht des Kantons St. Gallen eine vorsorgliche Beweisführung zur Klärung der Leckursache. Die C.________ AG verkündete den Streit der A.________ gmbh&co kg, welche sich am Verfahren beteiligte. Das Handelsgericht veranlasste die Erstellung von Expertisen und schrieb das Verfahren 2025 ab. Es entschied, dass die Verfahrenskosten der Gemeinde auferlegt werden, den Streitberufenen jedoch keine Entschädigung zugesprochen wird. Die A.________ gmbh&co kg focht den Entscheid beim Bundesgericht an und beantragte eine Parteientschädigung von mindestens CHF 58'220.75.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_1013/2025: Rechtliches Gehör, Übersetzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Freiburg führt eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen Betrugs. Ein Protokoll einer Befragung von C.________, das in Italienisch verfasst wurde, ist Bestandteil der Strafakten. A.________ stellte einen Antrag auf Übersetzung der Strafakten und die Unverwertbarkeit des Protokolls, da der Verteidiger bei der Befragung nicht anwesend sein konnte. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies ab. Das Kantonsgericht Freiburg wies die Staatsanwaltschaft an, das Protokoll unter Verschluss zu halten, hiess die Beschwerde teilweise gut, wies sie im Übrigen ab. A.________ legte beim Bundesgericht Beschwerde ein, insbesondere bezüglich der Übersetzung von wesentlichen Verfahrensakten.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
