Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_1095/2025: Sorgerecht und Recht auf persönlichen Verkehr eines ausserhalb der Ehe geborenen Kindes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wandte sich mit einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen eine Regelung des Sorgerechts und des Rechts auf persönlichen Verkehr bezüglich eines ausserhalb der Ehe geborenen Kindes. Gleichzeitig wurde eine dringliche Anfrage für vorsorgliche Massnahmen gestellt. Die Vorinstanz hatte bereits mehrfach Verfahren hierzu durchgeführt.
Zusammenfassung der Erwägungen
(E.1) Die Beschwerdeführerin wurde durch eine Verfügung vom 9. Dezember 2025 aufgefordert, die angefochtene Entscheidung bis zum 15. Dezember 2025 einzureichen, was jedoch unterblieb.
(E.2) Aufgrund der Nichtvorlage der angefochtenen Entscheidung erklärte das Bundesgericht die Beschwerde für unzulässig mittels eines vereinfachten Verfahrens gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 5 BGG.
(E.3) Das Bundesgericht stellte fest, dass das Argument eines behaupteten „Justizversagens“ angesichts der bereits mehrfach durchgeführten Verfahren zu diesem Thema durch die kantonalen Instanzen und durch das Bundesgericht mutmasslich haltlos sei.
(E.4) Beschlossen wurde, dass angesichts der Umstände keine Gerichtskosten erhoben werden (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG).
(E.5) Die Anfrage für vorsorgliche Massnahmen ist durch den Entscheid obsolet geworden. Das Bundesgericht behielt sich vor, zukünftige ähnliche Eingaben in einer besonderen Art zu handhaben.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt und es wurden keine Gerichtskosten erhoben. Der Entscheid wird den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt.
4A_340/2025: Entscheidung zur Anfechtung einer vorsorglichen Massnahme im Zusammenhang mit einem ergänzenden Schutzzertifikat
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdegegnerin, B.________ Inc., ist Inhaberin eines ergänzenden Schutzzertifikats (ESZ 019) für den Wirkstoff Lisdexamphetamindimesilat. Sie macht eine Schutzrechtsverletzung geltend, da die Beschwerdeführerin, A.________ AG, ein Generikum unter dem Handelsnamen Lisdexamfetamin Spirig HC vertreibt. Das Bundespatentgericht erliess vorsorgliche Massnahmen, die den Vertrieb dieses Generikums vorerst untersagen. Die Beschwerdeführerin reichte daraufhin eine Beschwerde ans Bundesgericht ein mit dem Ziel, den Massnahmenentscheid aufzuheben oder zurückzuweisen.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen die Zulässigkeit der Beschwerde und beurteilt den angefochtenen Entscheid des Bundespatentgerichts als Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 BGG. Solche Zwischenentscheide sind nur anfechtbar, wenn sie einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil rechtlicher Natur bewirken können. Die Beschwerdeführerin argumentiert, der Vertrieb der betroffenen Produkte sei aufgrund des Ablaufdatums unmöglich, sodass eine Vernichtung zwingend sei. Das Bundesgericht verneint diesen Nachteil und verweist darauf, dass ein risikobewusster Markteintritt unter der Geltung eines ergänzenden Schutzzertifikats als \"Launch at Risk\" zu werten sei. Die Beschwerdeführerin behauptet, ein Kollateralschaden in ausländischen Verfahren sei nicht nachträglich korrigierbar. Das Bundesgericht sieht keine vergleichbaren ausserordentlichen Umstände wie in früheren Fällen und lehnt diese Argumentation ab. Auch die angeblich vertraglich verpflichtende Rücknahme von Produkten stellt keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil dar, da die Beschwerdegegnerin den Schaden für bezifferbar und entschädigungsfähig hält, was die Beschwerdeführerin nicht ausreichend widerlegen kann. Insgesamt erfüllt die Beschwerdeführerin die Anforderungen von Art. 93 BGG nicht.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt, die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt und sie muss die Beschwerdegegnerin entschädigen.
7B_836/2023: Gehilfenschaft zum Raub, Schuldfähigkeit und Anklagegrundsatz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht des Kantons Thurgau wegen Gehilfenschaft zum Raub und qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 20 ½ Monaten verurteilt, unter Anrechnung von 1'341 Tagen Untersuchungshaft. Zudem wurde ihm eine Entschädigung von Fr. 128'000.-- zugesprochen. Das Bundesgericht hatte über eine Beschwerde zu entscheiden, in der der Schuldspruch, die Strafbemessung, die Feststellung der Schuldfähigkeit sowie eine Verletzung des Beschleunigungsgebots angefochten wurden.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Beschwerde in Strafsachen ist zulässig; der Beschwerdeführer erfüllt die Legitimationsvoraussetzungen gemäss Art. 81 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 1 BGG. - **E.2:** Der Antrag auf psychiatrisches Gutachten wurde abgewiesen. Die Vorinstanz urteilte, dass keine Anhaltspunkte für eine fehlende oder verminderte Schuldfähigkeit des Beschwerdeführers bestehen. Das Bundesgericht bekräftigt, dass keine konkreten Umstände eine Begutachtung rechtfertigten und keine Bundesrechtsverletzung vorliegt. - **E.3:** Die Anklage war in Bezug auf den Vorwurf der Gehilfenschaft zum Raub ungenügend. Der Beschwerdeführer wurde teils über das in der Anklage umschriebene hinaus verurteilt. Das Bundesgericht hebt diesen Schuldspruch auf. - **E.4:** Die Vorinstanz hat rechtsfehlerhaft angenommen, dass der Beschwerdeführer noch Gehilfenschaft leisten konnte, nachdem die Haupttat bereits beendet war. Somit ist der Schuldspruch wegen Gehilfenschaft zum Raub rechtswidrig. - **E.5:** In Bezug auf eine widerrechtliche Telefonüberwachung wies das Bundesgericht die Beschwerde ab. Die Persönlichkeitsrechte des Beschwerdeführers waren nicht direkt betroffen, da lediglich Telefonate seiner Familienmitglieder abgehört wurden.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, bestimmte Dispositiv-Ziffern wurden aufgehoben, und die Sache wurde zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Eine Parteientschädigung wurde zugesprochen.
1C_768/2025: Auslieferungshaft und Fristerstreckung im Rahmen eines Auslieferungsersuchens aus Deutschland
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die deutschen Behörden ersuchten die Schweiz um Verhaftung und Auslieferung von A.________ wegen gewerbsmässigen Betrugs. Dieser wurde am 18. November 2025 angehalten und in provisorische Auslieferungshaft versetzt. Das Bundesamt für Justiz (BJ) genehmigte eine Fristerstreckung des formellen Auslieferungsersuchens auf 40 Tage und wies ein Haftentlassungsgesuch des Betroffenen ab. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts bestätigte diesen Entscheid.
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5A_1044/2025: Unzulässigkeit einer Berufung zum Schutz der Persönlichkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ erhob gegen B.________ eine Klage auf Schutz der Persönlichkeit und beantragte Massnahmen. Der Richter des Bezirksgerichts Sion wies am 14. November 2025 das Gesuch der Beschwerdeführerin ab. A.________ legte Berufung vor der Cour civile II des Kantonsgerichts Wallis ein, welche am 26. November 2025 als unzulässig erklärt wurde. A.________ erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.
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2C_624/2025: Entscheid zum Recht auf Zugang zum Richter und zur Qualität für die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich an die Kommission für die Überwachung der Gesundheitsberufe und der Rechte der Patienten des Kantons Genf, um medizinische Gutachten des Centre Universitaire Romand de Médecine Légale zu beanstanden. Seine Anzeige wurde von der Kommission am 11. Juni 2025 als unbegründet abgeschlossen, da die Kommission keine Stellungnahmen zu Gutachten in laufenden gerichtlichen Verfahren gibt. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid bei der Genfer Verwaltungsgerichtskammer wurde am 14. Oktober 2025 als unzulässig erklärt, da A.________ lediglich als Anzeigender auftrat und nicht über die erforderliche Beschwerdebefugnis verfügte.
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6B_433/2025: Urteil zur Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Strafzumessung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wurde vom Bezirksgericht Zürich wegen verschiedener Delikte verurteilt, darunter qualifizierte grobe Verletzungen der Verkehrsregeln, einfache Körperverletzung, Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstösse gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung. Die Vorinstanz, das Obergericht des Kantons Zürich, bestätigte teilweise die Schuldsprüche und erhöhte die Strafe, indem es eine Gesamtfreiheitsstrafe von 43 Monaten, eine unbedingte Geldstrafe von 145 Tagessätzen zu Fr. 30.-- und eine Busse von Fr. 2'000.-- aussprach. Mit der Beschwerde ans Bundesgericht beantragte der Beschwerdeführer unter anderem den Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und eine Reduktion der Strafe.
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1C_277/2025: Erwerb eines Schiffsführerausweises unter Berücksichtigung einer Schwerhörigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zug den Erwerb eines Schiffsführerausweises der Kategorie A und erklärte dabei, schwerhörig zu sein. Die Schifffahrtskontrolle verweigerte die Zulassung zum Erwerb, da A.________ die verkehrsmedizinischen Mindestanforderungen nicht erfüllte, insbesondere die Hörweiten gemäss Verordnung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug wies seine Beschwerde ab. A.________ brachte die Angelegenheit ans Bundesgericht.
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9C_705/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ und B.A.________ beantragten vor dem kantonalen Gericht des Kantons Wallis eine beschränkte unentgeltliche Rechtspflege, um von der Pflicht zur Leistung eines Kostenvorschusses von CHF 1'000 dispensiert zu werden. Das kantonale Gericht wies den Antrag ab, da die Antragsteller weder ihre Bedürftigkeit noch die Erfolgsaussichten ihres Rechtsmittel aufzeigen konnten. Ihnen wurde eine Frist von 19 Tagen gesetzt, den Kostenvorschuss zu leisten, ansonsten das Rechtsmittel nicht behandelt werde. A.A.________ und B.A.________ legten daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht ein.
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6B_140/2025: Urteil zur Rechtskraft von Schuldsprüchen und den Folgen einer nationalen und internationalen Ausschreibung der Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein tunesischer Staatsangehöriger, wurde vom Kreisgericht Wil unter anderem wegen mehrfacher harter Pornografie, mehrfacher Gewaltdarstellungen, Diebstahls und Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Landesverweisung für sieben Jahre verurteilt. Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigte die Schuldsprüche sowie die Nebenstrafen, darunter das lebenslange Tätigkeitsverbot und die Landesverweisung. Der Beschwerdeführer beantragte mit Beschwerde beim Bundesgericht eine Neubewertung der Schuldpunkte, der Strafe sowie ein Absehen von der Landesverweisung und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS).
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8C_24/2025: Invalidenversicherung: Streit um den Rentenanspruch ab 1. August 2022
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine selbstständige Fotografin mit diagnostizierten psychischen Beeinträchtigungen (Depression, Angst- und Zwangsstörung), beantragte Invalidenversicherungsleistungen. Nach Durchführung verschiedener Eingliederungsmassnahmen sprach die IV-Stelle Zürich ihr befristet vom 1. Dezember 2019 bis 31. Juli 2022 eine ganze Rente zu. Im Anschluss lehnte die IV-Stelle eine Weitergewährung der Rente mit der Begründung einer gesundheitlichen Verbesserung ab. Das kantonale Sozialversicherungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
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2C_127/2023: Parteientschädigung im Beschwerdeverfahren vor der UBI
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hatte einen Kommentar auf Instagram unter einem Beitrag von SRF News veröffentlicht, welcher durch die Redaktion gelöscht wurde, da dieser nach ihrer Ansicht nicht mit der Netiquette vereinbar war. Dies führte zunächst zu einer Beanstandung bei der Ombudsstelle SRG Deutschschweiz und schliesslich zu einer Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), die jedoch auf die Beschwerde nicht eintrat. Das Bundesgericht hob den Entscheid der UBI auf und wies die Angelegenheit zurück. Im weiteren Verfahren verweigerte die UBI A.________ eine Parteientschädigung. Im vorliegenden Urteil prüft das Bundesgericht diese Frage.
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1C_540/2025: Entscheidung über die Festlegung eines Geburtsdatums im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) lehnte das Asylgesuch von A.________ ab und verfügte dessen Wegweisung. In der Verfügung wurde festgehalten, dass im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) das Geburtsdatum von A.________ erfasst werde (1. Januar 2006, mit Bestreitungsvermerk). A.________ erhob gegen diese Festlegung der Daten eine Beschwerde, die vom Bundesverwaltungsgericht mangels Einhaltung der Beschwerdefrist abgewiesen wurde. Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob die Vorinstanz zu Recht nicht auf die Beschwerde eingetreten war.
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5A_1072/2025: Entscheidung zur Rücknahme einer Beschwerde betreffend Forderungsbetreibung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ legte Beschwerde gegen eine Entscheidung der Chambre de surveillance des Offices des poursuites et faillites der Cour de justice des Kantons Genf betreffend die Benachrichtigung eines Zahlungsbefehls (Betreibungsort). Nach Einreichung der Beschwerde zog sie diese am 24. Dezember 2025 zurück.
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8C_746/2025: Entscheid zur Gültigkeit einer Beschwerdeschrift im Bereich der Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich mit einer Beschwerde gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen, mit dem ihr Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung wegen Nichterfüllung der Beitragszeit oder fehlenden Gründen für eine Beitragszeitbefreiung verneint wurde. Sie beantragte die Zusprache einer Arbeitslosenentschädigung und berief sich darauf, während eines Zeitraums von mindestens zwölf Monaten aufgrund von Arbeitsunfähigkeit beitragszeitbefreit gewesen zu sein.
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1C_12/2026: Annullierung des Führerausweises auf Probe – Fristwiederherstellungsgesuch und Nichteintreten auf Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn annullierte den Führerausweis auf Probe von A.________ und zog den unbefristeten Führerausweis ein. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn wies ein Fristwiederherstellungsgesuch ab und trat auf die dagegen gerichtete Beschwerde wegen Verspätung nicht ein. A.________ erhob daraufhin Beschwerde vor dem Bundesgericht und stellte wiederum ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist, welches ebenfalls abgewiesen wurde.
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2C_366/2025: Urteil zur Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der nordmazedonische Staatsangehörige A.________ lebt seit 1986 in der Schweiz und erhielt ursprünglich eine Niederlassungsbewilligung. Aufgrund rund 40 strafrechtlicher Verurteilungen und gravierender Verschuldung (Pfändungsverlustscheine von über Fr. 300'000) wurde seine Niederlassungsbewilligung 2021 widerrufen und durch eine befristete Aufenthaltsbewilligung ersetzt, verbunden mit diversen Bedingungen. Nach erneuter Missachtung der Bedingungen verweigerte das Migrationsamt Schaffhausen 2023 die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und wies ihn aus. Die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht.
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8C_558/2025: Entscheid zur Zulässigkeit einer Beschwerde im Bereich der sozialen Sicherheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, verlangt die Aufhebung eines Entscheids des Tribunal cantonal des Kantons Waadt, welcher ihre Beschwerde gegen eine Rückerstattungsaufforderung des Büros für Vorschüsse auf Unterhaltsbeiträge (BRAPA) abgewiesen hat. BRAPA forderte einen Betrag von CHF 9'000 zurück, welcher für die Zeit von März bis Dezember 2024 ausbezahlt wurde, nachdem die Beschwerdeführerin die gemeinschaftliche Lebensführung mit ihrem Ex-Ehemann wieder aufgenommen hatte.
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2C_57/2025: Entscheid über die Anerkennung des kommunalen Wohnsitzes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein libanesischer Staatsbürger, beantragte beim Gemeinde X.________ seine Eintragung in das Einwohnerregister mit Wohnsitz in einem Industriegebäude an der Adresse via www. Die Gemeinde verweigerte den kommunalen Wohnsitz, da am angegebenen Ort keine Wohnnutzung möglich war. Diese Weigerung wurde durch den Staatsrat des Kantons Tessin und das kantonale Verwaltungsgericht gestützt.
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9C_703/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde wegen formeller Mängel
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 18. September 2025 ein. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Rechtsschrift keinen beigelegten angefochtenen Entscheid enthielt, was einen Formmangel darstellt. Trotz Aufforderung und einer gesetzten Frist von Seiten des Bundesgerichts wurde dieser Mangel nicht behoben.
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8C_315/2025: Anspruch auf ausserordentliche Invalidenrente und Hilflosenentschädigung während eines Auslandaufenthalts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdegegner, geboren 1987 und seit Geburt an einer hypoxisch-ischämischen Hirnschädigung leidend, ist Bezüger einer ganzen ausserordentlichen Invalidenrente sowie einer Hilflosenentschädigung schweren Grades. Aufgrund eines sechsmonatigen Auslandaufenthalts in Italien verweigerte die IV-Stelle des Kantons Aargau die genannten Leistungen für die Zeit vom 1. Juni bis 31. Oktober 2023. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau korrigierte diesen Entscheid und sprach dem Beschwerdegegner die Leistungen dennoch zu.
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7B_1324/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ reichte eine Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Graubünden vom 21. November 2025 ein, der die Verlängerung seiner Untersuchungshaft wegen Tatverdachts und Kollusionsgefahr bestätigte. Er beantragte zudem die Bewilligung der amtlichen Verteidigung im Haftprüfungsverfahren.
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9C_509/2024: Urteil zur Rückerstattung von zu Unrecht abgerechneten Laborkosten in der Krankenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die tarifsuisse ag, handelnd für 23 Krankenversicherungen, klagte gegen die A.________ AG und verlangte die Rückerstattung von Fr. 375'042.-, da die Beklagte Zulassungsvorschriften für Laboratorien verletzt habe und somit zu Unrecht Leistungen abrechnete. Das Schiedsgericht des Kantons Zürich hiess die Klage gut, woraufhin die A.________ AG Beschwerde beim Bundesgericht erhob und unter anderem die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils sowie verschiedene weitere Anträge stellte.
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8C_356/2025: Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung (Rente und IPAI)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Versicherter erlitt am Arbeitsplatz einen Unfall, bei dem er von einem Gabelstapler erfasst und verletzt wurde (rechte Schläfe und rechter Fuss). Nach dem Unfall entwickelten sich schwerwiegende physische und psychische Beschwerden, darunter ein komplexes regionales Schmerzsyndrom im rechten unteren Extremitätenbereich und psychische Störungen. Die Unfallversicherung lehnte den Anspruch auf eine Rente wegen fehlender adäquater Kausalität der psychischen Beschwerden ab und sprach eine Integritätsentschädigung (IPAI) von 20 % zu. Das kantonale Gericht bestätigte diese Entscheidung.
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7B_691/2025: Entscheidung zum Verweigerten Vollzug der Freiheitsstrafe mittels elektronischer Überwachung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde mit einer rechtskräftigen Strafbefehlsentscheidung vom 4. April 2023 zu einer Freiheitsstrafe von 150 Tagen, einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie einer Busse von 2'000 CHF verurteilt. Die Erfüllung der Strafe in Form elektronischer Überwachung wurde ihm durch den Strafvollzugsdienst verweigert. A.________ stellte mehrfach Anträge auf alternative Vollzugsarten, die jedoch aus verschiedenen Gründen abgelehnt wurden. Die Beschwerde richtete sich gegen diesen Entscheid des Kantonsgerichts.
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2C_551/2025: Weigerung der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.A., ägyptischer Staatsangehöriger, beantragte eine Aufenthaltsbewilligung für seinen minderjährigen Sohn B.A. im Rahmen des Familiennachzugs. Die kantonalen Behörden lehnten den Antrag ab, da er verspätet eingereicht wurde und keine wesentlichen familiären Gründe vorlagen. Die Vorinstanzen bestätigten diese Entscheidung.
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4D_249/2025: Entscheid zum Kostenerlass und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer hatte vor dem Kreisgericht St. Gallen erfolglos ein Gesuch um Erlass von Gerichtskosten in der Höhe von CHF 150.– eingereicht. Gegen den Entscheid erhob er Beschwerde an das Kantonsgericht St. Gallen, welche abgewiesen wurde. Daraufhin reichte er Beschwerde an das Bundesgericht ein und beantragte zugleich unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren.
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2C_252/2025: Entscheid zur Nicht-Eintreten-Frage bezüglich einer Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Mutter A.A.________, die über einen vorläufigen Aufenthalt und später eine Aufenthaltsbewilligung verfügte, hatte ursprünglich eine Familiennachzugsanfrage für ihren Sohn gestellt, die angeblich vom Staatssekretariat für Migration (SEM) nicht bearbeitet wurde. 2023 wurde die Anfrage erneut eingereicht, nachdem der Sohn bereits volljährig war. Die Vorinstanzen lehnten die Bearbeitung der Anfrage ab und verwiesen auf das Prinzip der Exklusivität der Asylverfahren.
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2C_122/2025: Nichterteilung einer Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die russische Staatsangehörige A.A.________ (geb. 1942) reiste im Dezember 2019 mit einem Touristenvisum in die Schweiz ein. Aufgrund der Covid-19-Pandemie verlängerte sich ihr Aufenthalt. Im Mai 2022 beantragte ihre Tochter, B.A.________, die über das Schweizer Bürgerrecht verfügt, eine Aufenthaltsbewilligung für A.A.________. Das Amt für Migration des Kantons Basel-Landschaft wies den Antrag ab und verfügte die Wegweisung der Beschwerdeführerin. Die kantonalen Rechtsmittel blieben ohne Erfolg, worauf A.A.________ vor Bundesgericht Beschwerde einreichte.
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2C_486/2025: Rückerstattung von Gerichtskosten – Beschwerde betreffend verspätete Rechtsmittel
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhielt für eine Zivilrechtsstreitigkeit im Kanton Genf unentgeltliche Rechtspflege. Nach Aufforderung durch das Greffe de l'assistance juridique sollte er Informationen über seine finanzielle Situation zur Rückerstattung der gewährten Unterstützung bereitstellen. Ein entsprechender Entscheid der ersten Instanz vom 23. Juni 2025 wurde aufgrund einer erfolglosen Zustellung durch die Post als zugestellt angesehen. A.________ legte am 26. Juli 2025 Beschwerde ein, die von der zweiten kantonalen Instanz wegen Verspätung für unzulässig erklärt wurde.
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8C_69/2025: Entscheid zur Verneinung eines Invalidenrentenanspruchs wegen Arbeitsfähigkeit bei psychischem Leiden
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ meldete sich 2019 bei der Invalidenversicherung wegen psychischer Beschwerden (Burnout, Depression) an. Die IV-Stelle des Kantons Zürich verneinte schliesslich einen Invalidenrentenanspruch aufgrund eines Gutachtens, das volle Arbeitsfähigkeit seit Mai 2020 feststellte und nur eine remittierte Anpassungsstörung diagnostizierte. Gegen diese Verfügung vom 7. November 2023 erhob A.________ Beschwerde, die vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich abgewiesen wurde.
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4A_613/2025: Entscheid zur Kaution für Repetibilien
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte beim Bundesgericht eine Beschwerde in Zivilsachen gegen eine Entscheidung der II. Zivilkammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin vom 27. Oktober 2025 ein. Diese Entscheidung hatte ihn angewiesen, eine Kaution von CHF 21'000.-- zugunsten der B.________ SA als Garantie für mögliche Repetibilien einzuzahlen. Der Beschwerdeführer verlangte, dass statt der Einzahlung in bar auch eine geeignete Versicherungs- oder Bankgarantie gemäss Art. 100 ZPO akzeptiert werde.
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2C_559/2025: Entscheid betreffend die Zulässigkeit von Beschwerden gegen einen Zwischenentscheid im Zusammenhang mit einer Aufenthaltsbewilligung für selbständige Erwerbstätigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
C.________, ein kosovarischer Staatsbürger, beantragte nach dem Ablauf seiner Aufenthaltsbewilligung eine Erlaubnis für selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz, welche von den Behörden des Kantons Waadt verweigert wurde. Begleitet durch A.________ SA und B.________ Sàrl erhoben die Betroffenen mehrere Beschwerden gegen die Ablehnung der Bewilligung sowie den Entscheid, keine aufschiebenden Massnahmen zu gewähren. Die Vorinstanzen lehnten die Beschwerden ab, zuletzt das Tribunal cantonal des Kantons Waadt.
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2F_22/2025: Revisionsgesuch zur Flugtauglichkeit: Entscheid des Bundesgerichts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin A.________, eine ehemalige Flugbegleiterin, beantragt die Revision des Urteils des Bundesgerichts vom 20. August 2025 (2C_379/2025). Hintergrund ist die Verweigerung der Flugtauglichkeit durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), die zuvor wiederholt Gegenstand von Rechtsverfahren war. Nach erfolglosen Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesgericht beantragt sie nun eine Revision mit der Argumentation, sie habe gesundheitliche Nachweise erbracht und es seien erhebliche Tatsachen unberücksichtigt geblieben.
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7B_1110/2025: Nichtanhandnahmeverfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ reichte eine Beschwerde gegen eine Verfügung des Genfer Staatsanwalts (Nichtanhandnahme einer Strafanzeige wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses nach Art. 321 StGB) und gegen den darauf folgenden negativen Entscheid der Vorinstanz, der Chambre pénale de recours der Cour de justice de Genève, ein. Der Beschwerdeführer verlangte die Feststellung von Verstössen gegen Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 9 BV sowie die Pflicht zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft.
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2C_600/2025: Prüfungsentscheid zur Qualität für die Beschwerde des Anzeigeerstatters
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ war in einem Rechtsstreit gegen seinen Geschäftspartner auf die Vertretung eines Anwalts angewiesen. Nachdem das Mandat im Jahr 2024 endete, erstattete er Anzeige gegen diesen Anwalt wegen mutmasslicher Pflichtverletzungen vor der Kommission des Genferischen Advokatenstandes. Die Kommission schloss das Verfahren. A.________ erhob Beschwerde vor der kantonalen Verwaltungsgerichtsbarkeit, die seine Eingabe jedoch mangels Beschwerdequalität als Anzeigeerstatter für unzulässig erklärte. Daraufhin wandte sich A.________ ans Bundesgericht.
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5D_58/2025: Entscheid zur Nichtbegründung einer Beschwerde betreffend Bauhandwerkerpfandrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH begehrte die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes sowie die unentgeltliche Rechtspflege, welche von den Vorinstanzen abgelehnt wurden. Das Obergericht des Kantons Zürich wies zudem prozessuale Anträge auf aufschiebende Wirkung, superprovisorische und vorsorgliche Massnahmen ab. Gegen diesen Zwischenentscheid erhob die A.________ GmbH Beschwerde ans Bundesgericht.
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7B_887/2024: Entscheid zur Frage der Ablehnung eines ausserordentlichen Staatsanwalts
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Der Beschwerdeführer A.________ verlangte die Ablehnung des ausserordentlichen Staatsanwalts Pierre Aubert in einem Strafverfahren betreffend Abhörmethoden. Diese Ablehnungsgesuche erfolgten aufgrund von Medienberichten sowie Äusserungen des Staatsanwalts, die laut Beschwerdeführer eine Befangenheit nahelegen könnten. Die kantonale Instanz lehnte das Gesuch ab.
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2C_247/2024: Entscheid betreffend die Erteilung eines Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein in Libanon geborener Mann, lebt seit 1991 in der Schweiz und ist seither in einer rechtlichen Unsicherheit bezüglich seines Aufenthaltsstatus verwickelt. Bemühungen, seine Staatsangehörigkeit oder ein Aufenthaltsrecht zu klären, wurden wiederholt abgelehnt. Er war zeitweise provisorisch aufgenommen, erhielt ab 1996 eine Aufenthaltsbewilligung, die bis 2013 gültig war, und fiel danach in eine rechtlich prekäre Lage. Durch strafrechtliche Verurteilungen und Schulden wurde sein Aufenthalt zusätzlich erschwert und spätere Anträge auf Aufenthaltsbewilligungen abgelehnt. Die fehlenden Dokumente zur Ausreise machten eine Rückkehr faktisch unmöglich.
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