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Bundesgericht neue Urteile vom 05.01.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

1C_701/2025: Beschwerde gegen die internationale Rechtshilfe in Strafsachen betreffend Vermögenswerte in der Schweiz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Es geht um eine Rechtshilfeanfrage der italienischen Behörden an die Schweiz, in der im Rahmen eines Strafverfahrens die Herausgabe von Vermögenswerten zur Durchführung einer Konfiskation gefordert wird. Die Vermögenswerte befinden sich auf einem Konto bei einer Schweizer Bank, welches einer Limited-Gesellschaft gehört. Die italienischen Behörden stützen sich auf Vorgänge von mutmasslicher Unterschlagung, Anlagebetrug und Geldwäscherei. Das Bundesstrafgericht wies eine dagegen erhobene Beschwerde ab; nun wendet sich die Gesellschaft ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft, ob ein Fall vorliegt, der unter die Bestimmungen von Art. 84 BGG fällt. Die Zugangsbeschränkungen des Art. 84 BGG sollen gewährleisten, dass nur besonders wichtige Fälle vom Bundesgericht behandelt werden. Die Vorinstanz wurde korrekt wägend nicht vom Standpunkt abgebracht, dass das fragliche italienische Dekret zur Vermögenskonfiskation nicht gegen die EMRK verstösst. Die italienische Gesetzgebung erlaubt solche Massnahmen auch unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung, sofern ausreichend Hinweise auf eine illegale Herkunft der Vermögenswerte bestehen. Die Gesellschaft konnte nicht überzeugend darlegen, dass die von ihr angeführten Argumente den Fall zu einem \"besonders wichtigen\" im Sinne von Art. 84 BGG machen. Ein paralleler Gang zur Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bestätigt die gültigen Rechtswege und stützt die Auffassung des Bundesstrafgerichts. Das Verfahren vor dem Bundesgericht wird nicht als \"besonders wichtig\" eingestuft, sodass die materiellen Vorwürfe nicht vertieft geprüft werden.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht erklärt die Beschwerde als unzulässig und auferlegt der Beschwerdeführerin Gerichtskosten in Höhe von CHF 2'000. Die Entscheidung wird den relevanten Parteien und Behörden mitgeteilt.


7B_1314/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Verschiebung der strafrechtlichen Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte einen Rekurs gegen die Entscheidung des Service de la population des Kantons Waadt (SPOP) vom 23. Juli 2025 ein, welche die Verschiebung der strafrechtlichen Landesverweisung verweigerte. Das Kantonsgericht Waadt, Cour de droit administratif et public, wies den Rekurs mit Entscheid vom 31. Oktober 2025 ab. A.________ erhob am 26. November 2025 Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Beschwerdefrist beträgt gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG 30 Tage und kann nicht verlängert werden. Die Beschwerde wurde innerhalb der Frist eingereicht, doch ein \"zusätzlicher Fristaufschub\" zur Ergänzung der Eingabe kann gesetzlich nicht gewährt werden.
- **E.2:** Die Ernennung eines amtlichen Vertreters durch das Bundesgericht setzt gemäss Art. 41 Abs. 1 BGG die vollständige Unfähigkeit der Partei voraus, selbstständig zu handeln. Diese Bedingungen sind nicht erfüllt, da keine ausreichenden Umstände dargelegt wurden.
- **E.3.1:** Die Beschwerde muss die rechtliche Verletzung durch die kantonale Entscheidung präzise und sachlich begründen (Art. 42 Abs. 2 BGG).
- **E.3.2:** A.________ konnte keinen Bezug zu den rechtlichen Erwägungen des kantonalen Entscheids herstellen oder die behauptete Rechtsverletzung hinreichend darlegen.
- **E.3.3:** Wegen mangelhafter Begründung wird die Beschwerde als offensichtlich unzulässig erachtet und nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG im vereinfachten Verfahren behandelt.
- **E.4:** Es werden keine Gerichtskosten erhoben, daher erübrigt sich die Prüfung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege für diesen Punkt. Das Gesuch um Ernennung eines amtlichen Vertreters wird abgelehnt, da keine Erfolgsaussichten bestanden.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, es wurden keine Gerichtskosten erhoben, und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen.


8F_14/2025: Ablehnung einer Revisionsgesuch im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Versicherte A.________ beantragte die Revision eines Urteils des Bundesgerichts vom 4. August 2025, wobei sie der Ansicht war, dass gewisse Erkenntnisse des regionalen ärztlichen Dienstes nicht berücksichtigt wurden und die früheren Entscheidungen fehlerhaft seien. Das Bundesgericht prüfte, ob die Voraussetzungen für eine Revision gestützt auf die Art. 121-123 BGG erfüllt sind.

Zusammenfassung der Erwägungen

Nach Art. 61 BGG sind Entscheide des Bundesgerichts grundsätzlich endgültig, wobei eine Revision nur in den definierten Ausnahmefällen der Art. 121 bis 123 BGG möglich ist. Bei einer auf Irrecevabilité beruhenden Entscheidung beschränkt sich die Rechtskraft auf die Frage der Nichtzulassung des Rechtsmittels. Die Versicherte führte keinen spezifischen und zulässigen Revisionsgrund an, wie etwa neu entdeckte Tatsachen, die nicht vorher geltend gemacht werden konnten (Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG) oder offensichtliche Versehen (Art. 121 lit. d BGG). Stattdessen wollte sie ihre unzureichende ursprüngliche Beschwerdebegründung durch neue Argumente nachträglich ergänzen. Solche neuen Motive fallen jedoch nicht unter die Revisionsgründe der Art. 121 ff. BGG. Die Voraussetzungen für eine Revision waren nicht gegeben, weshalb die Revision abgelehnt wurde, und der Antragstellerin wurden die Kosten auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Revisionsgesuch wird abgelehnt, die Gerichtskosten werden der Antragstellerin auferlegt, und das Urteil wird den entsprechenden Parteien zugestellt.


1C_692/2025: Rückzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Fristberechnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das kantonale Amt für Fahrzeuge des Kantons Genf entzog A.________ am 13. Februar 2025 den Führerausweis für drei Monate wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Zustellung erfolgte per Versandart A+ und wurde am 14. Februar 2025 in seinem Briefkasten deponiert. A.________ legte am 24. März 2025 Beschwerde beim Tribunal administratif de première instance (TAPI) ein, mit der Begründung, dass ein Zustellzeitraum von einer Woche analog zum Einschreiben anzuwenden sei. Das TAPI erklärte die Beschwerde als verspätet und daher unzulässig. Die Chambre administrative der Cour de justice wies am 14. Oktober 2025 die Beschwerde ab, da die Frist gemäss geltender Rechtslage ab dem Tag nach der Zustellung zu laufen begann.


5A_1048/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Verlängerung einer fürsorgerischen Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein Jugendlicher mit schwerem Autismus und einem Entwicklungsstand eines dreijährigen Kindes, wurde nach der Kündigung seines Wohnheimplatzes per Ende Juli 2025 in die Psychiatrie Baselland (PBL) fürsorgerisch untergebracht. Die KESB Kreis Liestal verlängerte die Massnahme am 15. September 2025 \"auf unbestimmte Zeit\". Die Psychiatrie Baselland sowie die Mutter von A.________ erhoben daraufhin Beschwerden, die das Kantonsgericht Basel-Landschaft abwies. Die PBL als Beschwerdeführerin legte Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht ein und beantragte insbesondere die Aufhebung der fürsorgerischen Unterbringung.


1C_537/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Sache betrifft die Erteilung einer Baubewilligung für die Transformation einer bestehenden Mobilfunkanlage auf einer Parzelle in der Gemeinde Meyrin, die im Eigentum der Stiftung F.________ steht. Die Bewilligung wurde durch das Departement des Territoriums des Kantons Genf am 9. März 2022 erteilt und in einem anschliessenden Verfahren durch das Verwaltungsgericht erster Instanz am 12. Oktober 2023 bestätigt. Eine Beschwerde der Gemeinde Meyrin und verschiedener Privatpersonen gegen dieses Urteil wurde durch die Verwaltungsgerichtskammer der Genfer Cour de justice am 23. Juli 2024 abgewiesen. Die Beschwerdeführer hatten daraufhin eine Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht, diese jedoch vor der Entscheidung des Bundesgerichts zurückgezogen.


7B_1059/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde und Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung vom 7. Mai 2025 ein, welche durch die Staatsanwaltschaft des Bezirks Lausanne erlassen wurde. Die Beschwerde wurde von der Strafrekurskammer des Waadtländischen Kantonsgerichts mit Entscheid vom 9. September 2025 als unzulässig erklärt, da der Beschwerdeführer die Vorauszahlung der Kosten nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet hatte. A.________ erhob daraufhin am 6. Oktober 2025 Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht und beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege.


7B_1281/2025: Bundesgerichtsurteil zur Detaillierung der Provisionalentlassung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A., ein Schweizer Bürger, wurde beschuldigt, zwischen Juni und August 2025 wiederholt sexuelle Übergriffe auf seine minderjährige Enkeltochter, B.A., verübt zu haben. Diese Vorwürfe beinhalteten Blöße vor dem Kind, Masturbation in seiner Anwesenheit und das Angebot, ihm sexuelle Dienste zu leisten. Die Enkelin, die am 3. September 2025 mit ihrem Vater zur Polizei ging, berichtete von diesen Taten und übermittelte auch WhatsApp-Nachrichten, in denen A.A. ihr Sexualunterricht anbot. A.A. wurde daraufhin am 1. Oktober 2025 verhaftet und gestand teilweise diese Vorwürfe, bestritt jedoch die schwerwiegenderen Beschuldigungen. Das zuständige Gericht ordnete seine vorläufige Haft an, die er anfocht.


1C_456/2025: Verpflichtung zur Durchführung einer Kontrollfahrt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wollte eine Genehmigung für den professionellen Personentransport erlangen, scheiterte jedoch dreimal bei der praktischen Führerprüfung. Der Service des Automobiles et de la Navigation (SAN) des Kantons Waadt verpflichtete ihn daraufhin zu einer Kontrollfahrt. Nachdem der Beschwerdeführer gegen diese Verfügung erfolglos beim Kantonsgericht Beschwerde erhoben hatte, reichte er beim Bundesgericht eine Beschwerde ein, die sich gegen die Kontrollfahrt richtete. Diese wurde jedoch gegenstandslos, da der Beschwerdeführer die Kontrollfahrt inzwischen erfolgreich bestanden hatte.


7B_1435/2024: Bundesgerichtsbeschluss betreffend Entsiegelung und negative Gerichtsstandskonflikte

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit Beschwerden der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Verfügungen der Zwangsmassnahmengerichte der Bezirke Zürich und Winterthur, die aufgrund eines angeblichen Gerichtsstandskonflikts das Entsiegelungsgesuch der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich nicht behandelten. Nach Bereinigung des Gerichtsstandskonflikts durch das Obergericht des Kantons Zürich wird die Sache als gegenstandslos erklärt und die Verfahren abgeschrieben.


7B_1316/2025: Entscheid zur Verlängerung der Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 8. Mai 2025 in Untersuchungshaft aufgrund eines Strafverfahrens wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und eines möglichen Tötungsdelikts. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt wies am 14. November 2025 eine Beschwerde gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft ab und ordnete an, dass die Staatsanwaltschaft innert der geltenden Haftdauer Anklage erheben oder das Verfahren einstellen müsse.


1C_703/2025: Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Beschwerde gegen die Auslieferung von Vermögenswerten an Italien

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ war Gegenstand eines italienischen Strafverfahrens, das 2021 aufgrund der Verjährung der ihm vorgeworfenen Straftaten eingestellt wurde. Im Rahmen einer internationalen Rechtshilfe ersuchte Italien die Schweiz um Auslieferung beschlagnahmter Vermögenswerte, die mutmasslich aus kriminellen Handlungen stammen und in ein präventives Konfiskationsverfahren einbezogen sind. Der Beschwerdeführer begehrte die Aufhebung dieses Auslieferungsverfahrens und die Rückgabe der beschlagnahmten Vermögenswerte. Die Beschwerde richtet sich gegen die Entscheidungen der Schweizer Justiz, die die Auslieferung gestützt haben.


9F_24/2025: Revision eines Steuerurteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragt die Revision des Bundesgerichtsurteils vom 27. August 2025 (9F_14/2025), das selbst bereits eine Revision des Urteils vom 22. Mai 2025 (9C_155/2025) betraf. Die Streitigkeit betrifft Steuerfragen (kantonale und kommunale Steuer sowie direkte Bundessteuer) für die Steuerperioden 2014 bis 2020.


1C_699/2025: Entscheid zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen bezüglich Vermögenswerte

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde von A.________ gegen die Übertragung von in der Schweiz verwalteten Bankguthaben an die italienischen Behörden zum Zweck der Einziehung. Die ursprüngliche internationale Rechtshilfeanfrage der italienischen Behörden betrifft Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit Straftaten wie Betrug, Geldwäscherei und anderer deliktischer Aktivitäten stehen sollen. Die Vorinstanz (Tribunal penale federale, Corte dei reclami penali) hatte entschieden, die Verfügung des Bundesstrafgerichts zur Herausgabe der genannten Vermögenswerte zu stützen. A.________ argumentiert unter anderem, dass die italienische Einziehungsmaßnahme gegen Grundsätze der CEDU verstoße und das Verfahren von rechtlichen Mängeln geprägt sei.