Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
1C_705/2025: Verfügung betreffend Rückzug einer Stimmrechtsbeschwerde zur kantonalen Volksabstimmung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Karl Hotz reichte am 24. November 2025 eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Volksabstimmung vom 30. November 2025 betreffend die Teilrevision des Spitalgesetzes des Kantons Schaffhausen ein. Er ersuchte darin um die Verschiebung der Abstimmung. Die Beschwerde wurde zuständigkeitshalber dem Bundesgericht weitergeleitet. Der Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung lehnte das Verschiebungsgesuch mit Verfügung vom 26. November 2025 ab und setzte Fristen zur Leistung eines Kostenvorschusses sowie zur Vernehmlassung durch die Verfahrensbeteiligten an. Am 28. November 2025 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Beschwerde wurde durch den Beschwerdeführer am 28. November 2025 zurückgezogen. Gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG wird das Verfahren daher als erledigt abgeschrieben. Angesichts der Umstände wird auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet (Art. 66 Abs. 1 und 2 BGG). Parteientschädigungen sind nicht vorzusehen (Art. 68 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben, es entstehen keine Kosten, und die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt.
1C_595/2025: Urteil betreffend Abstimmungsbeschwerde zur Volksabstimmung über das E-ID-Gesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ramon Kübler erhob eine Abstimmungsbeschwerde an den Regierungsrat des Kantons Thurgau im Zusammenhang mit der bundesweiten Volksabstimmung vom 28. September 2025 über das E-ID-Gesetz. Er beantragte die Aufhebung des Abstimmungsergebnisses sowie die Erklärung der Abstimmung als nichtig oder ungültig. Der Regierungsrat trat mit Entscheid vom 6. Oktober 2025 auf die Beschwerde nicht ein, da die Beschwerdefrist gemäss Art. 77 Abs. 2 BPR nicht eingehalten wurde und die gerügten Unregelmässigkeiten kantonsübergreifende Auswirkungen hatten. Kübler reichte daraufhin Beschwerde in Stimmrechtssachen an das Bundesgericht ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Der Beschwerdeführer argumentiert, er habe die Beschwerdefrist gewahrt, indem er die Beschwerde am letzten Tag vor Mitternacht persönlich in den Briefkasten der Stadtverwaltung Frauenfeld eingeworfen. Das Bundesgericht zieht in Zweifel, ob eine persönliche Zustellung formgültig wäre, lässt diese Frage aber offen. - **E.2:** Die Vorinstanz trat zudem nicht auf die Abstimmungsbeschwerde ein, da die Unregelmässigkeiten kantonsübergreifende Auswirkungen hatten. Das Bundesgericht führt aus, dass solche Fragen grundsätzlich vor ihm geprüft werden könnten, wenn sie im kantonalen Verfahren bereits thematisiert wurden. - **E.3:** Die Beschwerde erfüllt nicht die Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG, da die Vorwürfe des Beschwerdeführers pauschal, unbelegt und teilweise unverständlich sind. Es ist nicht ersichtlich, wie seine politischen Rechte bei der Volksabstimmung verletzt worden sein könnten.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird als nicht eingetreten erklärt und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt, ohne Parteientschädigungen zuzusprechen.
6B_220/2025: Urteil zur versuchten vorsätzlichen Tötung und Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde der versuchten vorsätzlichen Tötung und mehrfacher Körperverletzung beschuldigt, nachdem er mit einem Küchenmesser einen Stich gegen den Oberkörper des Beschwerdegegners führte, der ihn schwer verletzte und eine Notoperation erforderte. Die Vorinstanzen verurteilten den Beschwerdeführer zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren, einer sechsjährigen Landesverweisung und Genugtuungszahlungen.
Zusammenfassung der Erwägungen
**E.1**: Die Akten wurden von Amtes wegen beigezogen, und das prozessuale Aktenbeizugsgesuch des Beschwerdeführers ist erfüllt. **E.2**: Es lagen keine schwerwiegenden Fehler in der amtlichen Verteidigung des Beschwerdeführers vor, und der Antrag auf Wiederholung aller Einvernahmen wurde abgewiesen. Es wurde kein Anspruch auf prozessuale Rückweisung der Anklage festgestellt. **E.3 bis E.6**: Willkür in der Sachverhaltsfeststellung wurde verneint. Die Strafe wurde basierend auf dem Eventualvorsatz, dem hohen Verschulden und der Gefährlichkeit des Täters bemessen. Der Antrag des Beschwerdeführers auf eine mildere Strafe wegen Strafregisterauszügen, verminderter Schuldfähigkeit und weiteren Umständen wurde abgelehnt. Die vorinstanzliche Würdigung des Notwehrarguments sowie der Qualifikation als versuchte vorsätzliche Tötung wurde bestätigt. **E.7**: Die Landesverweisung für sechs Jahre wurde bestätigt, da kein schwerer Härtefall vorliegt. Der Beschwerdeführer sowie seine Familie, die kosovarische Staatsbürger sind, können im Kosovo leben. Es wurde berücksichtigt, dass die Vorinstanz ausreichende Abwägungen des öffentlichen Interesses vorgenommen hat. **E.8**: Die Zivilforderungen des Beschwerdegegners und die Kostenauflagen im kantonalen Verfahren bleiben unverändert, da der beantragte Freispruch nicht erging.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt. Es wurde auf die Abweisung der Zivilforderungen und die unveränderten Kostenauflagen im kantonalen Verfahren hingewiesen.
8C_649/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde gegen einen Entscheid der Cour de droit administratif et public des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 30.09.2025. Die Vorinstanz hatte einerseits die Beschwerde gegen einen Hinweis der Direction générale de la cohésion sociale (DGCS) vom 31.03.2025 als unzulässig erklärt und andererseits die weiteren Beschwerden gegen eine Beschwerdeentscheidung der DGCS vom 06.05.2025 sowie eine Verfügung über vorsorgliche Massnahmen der DGCS vom 24.07.2025 als unbegründet abgewiesen. Die Streitigkeit betraf im Wesentlichen Fragen der Unterstützung im Bereich der sozialen Hilfe, insbesondere in Verbindung mit der Übernahme von Stromkosten.
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8C_458/2025: Zuweisung eines Arbeitgebers an einen UVG-Versicherer durch die Ersatzkasse
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Groupe Mutuel kündigte der A.________ AG die \"Unfallversicherung nach UVG\" per Ende 2024. Der Versicherungsbroker der A.________ AG beantragte bei der Ersatzkasse UVG die Zuweisung eines neuen Versicherers, da drei UVG-Versicherer Absagen erteilt hatten. Die Ersatzkasse wies die A.________ AG der SWICA Versicherungen AG zu. Die SWICA wandte sich gegen die Zuweisung, wurde aber durch Einspracheentscheid und kantonales Gericht bestätigt. Sie erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.
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7B_1212/2025: Entscheid zu Beschwerden wegen Nichtanhandnahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte Strafanzeigen wegen Sachentziehung und Nötigung sowie wegen behaupteter Persönlichkeitsverletzungen ein, die von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat mit Verfügungen vom 10. März 2025 bzw. 17. Juni 2025 nicht an Hand genommen wurden. Dies wurde vom Obergericht des Kantons Zürich bestätigt. Vor Bundesgericht beantragte der Beschwerdeführer die Beschwerde gegen diese Entscheide, legte jedoch seine Beschwerdelegitimation und die Verletzung von Verfahrensrechten nicht hinreichend dar.
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4A_664/2024: Urteil zum Vertriebsvertrag und Schadenersatzforderung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG und die B.________ LLC streiten aufgrund eines Vertriebsvertrages über ausstehende Rechnungen und Schadenersatzforderungen. Die A.________ AG hatte ab Januar 2019 fällige Rechnungen der B.________ LLC nicht mehr beglichen. Die B.________ LLC machte ausstehende Kaufpreisforderungen geltend, während die A.________ AG Gegenforderungen als Verrechnung vorbrachte, welche jedoch nur teilweise von der Vorinstanz akzeptiert wurden. Das Handelsgericht des Kantons Zürich hiess die ursprüngliche Klage teilweise gut und wies verrechnungsweise geltend gemachte Schadenersatzforderungen der Beschwerdeführerin ab. Das Bundesgericht prüfte die vorliegende Beschwerde gegen das Urteil des Handelsgerichts.
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1C_594/2025: Urteil über die Anfechtung einer Baubewilligung zur Errichtung eines Mauerwerks
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Rechtsstreit betrifft den Bau einer Mauer auf dem Grundstück des Beschwerdegegners in Bellinzona, die die Nutzung eines Weges durch den Beschwerdeführer und den Zugang zu einem halbunterirdischen Raum beeinträchtigt. Das Bauprojekt wurde vom Gemeinderat bewilligt, und dagegen erhoben der Beschwerdeführer und ein weiterer Eigentümer Einwände. Die kantonalen Behörden und der Verwaltungsgerichtshof wiesen die Beschwerden zurück, da keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse bestanden.
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1C_605/2025: Unzulässigkeit der Abstimmungsbeschwerde zur eidgenössischen Volksabstimmung über das E-ID-Gesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Martin Walder erhob am 1. Oktober 2025 beim Regierungsrat des Kantons Aargau eine Abstimmungsbeschwerde gegen die eidgenössische Volksabstimmung vom 28. September 2025 über das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz). Er beantragte, das Abstimmungsergebnis für nichtig, respektive für ungültig zu erklären, eventualiter das Verfahren zurückzuweisen. Der Regierungsrat wies die Beschwerde ab, soweit er darauf eintrat, und entschied, nicht auf Rügen mit kantonsübergreifenden Auswirkungen einzutreten. Die Beschwerde wurde am 15. Oktober 2025 an das Bundesgericht weitergezogen.
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4A_205/2025: Entscheid zum Mietvertrag und daraus resultierenden Schäden
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Mietvertrag über eine Villa in Mont-sur-Lausanne wurde zwischen den Parteien abgeschlossen. Nach Vertragsänderungen und mehreren Eigentümerwechseln kam es zu einem Wasserschaden durch eine Überschwemmung im Oktober 2016. Die Mieter machten massive Schäden geltend und kündigten aufgrund von Mängeln. Der Vermieter erhob dagegen Forderungen wegen ausstehender Mietzinsen.
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1C_673/2025: Verfügung betreffend kantonale Volksabstimmung zur Teilrevision des Spitalgesetzes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Jennifer Iseli erhob am 7. November 2025 Stimmrechtsbeschwerde in Bezug auf die kantonale Volksabstimmung vom 30. November 2025 zur Teilrevision des Spitalgesetzes im Kanton Schaffhausen. Sie beantragte vorsorgliche Massnahmen, darunter die Suspendierung der Abstimmung oder die Aufschiebung der Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses. Die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen leitete die Beschwerde zuständigkeitshalber an das Bundesgericht weiter. Nach einer Verfügung des Präsidenten der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung am 13. November 2025 zur Ablehnung der vorsorglichen Massnahmen und weiteren prozessualen Schritte zog die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde am 20. November 2025 zurück.
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4A_569/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Zwischenentscheid
Zusammenfassung des Sachverhalts
B.________ Sàrl reichte vor dem Tribunal de première instance in Genf am 29. November 2024 eine Eingabe gemäss Art. 731b OR gegen A.________ SA ein und ersuchte um die Bestellung eines Kommissars, der A.________ SA vertreten soll. Das erstinstanzliche Gericht ordnete am 25. April 2025 die Bestellung des Anwalts C.________ als Kommissar an. A.________ SA beantragte daraufhin die Ablehnung der Richterin wegen deren angeblicher Befangenheit. Mit Beschwerde an die Chambre civile der Cour de justice des Kantons Genf wurde die erstinstanzliche Entscheidung angefochten, jedoch aufgrund der fehlenden Darlegung eines schwer reparablen Nachteils als unzulässig erklärt.
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8C_313/2024: Entscheid betreffend Revision einer Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, seit 1992 Bezügerin einer ganzen Invalidenrente, wurde im Laufe der Jahre mehrfach ärztlich begutachtet und durch die IV-Stelle auf das Vorliegen eines Revisionsgrunds überprüft. Nach einem polydisziplinären Verlaufsgutachten von 2016, weiteren medizinischen Berichten und gescheiterten Integrationsmassnahmen wurde der Invaliditätsgrad 2022 von vormals 100 % auf 58 % und schliesslich durch die Vorinstanz auf 41 % herabgesetzt. Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde vor Bundesgericht und verlangte die Fortführung der ursprünglichen ganzen Rente.
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8C_648/2025: Entscheid über die Zulässigkeit einer sozialhilferechtlichen Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, reichte eine Beschwerde gegen den Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts (Tribunal cantonal des Kantons Waadt, Abteilung für öffentliches Recht) ein, die seine sozialhilferechtliche Beschwerde abgewiesen hatte. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit dieser Beschwerde insbesondere hinsichtlich der fristgerechten Einreichung.
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4A_559/2025: Urteil betreffend Ausweisungsbegehren und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wurde vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau zur Räumung ihrer Wohnung im Rechtsschutz in klaren Fällen verpflichtet. Sie legte erfolglos Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern sowie beim Bundesgericht ein, wobei sie auch unentgeltliche Rechtspflege beantragte. Gegenstand des Bundesgerichtsurteils war die Frage der Eintretensvoraussetzungen der Beschwerde sowie die Gewährung von unentgeltlicher Rechtspflege.
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1C_249/2025: Urteil zum Ausstandsbegehren einer Gerichtsschreiberin beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, Eigentümer einer Strassenparzelle, stellte ein Ausstandsbegehren gegen die Gerichtsschreiberin F.________ des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug, da er ihre Unvoreingenommenheit aufgrund möglicher Vorbefassung und persönlicher Verbindung zur Anwaltskanzlei des Rechtsvertreters der Beschwerdegegner anzweifelte. Das Ausstandsbegehren wurde von der Vorinstanz abgewiesen, worauf A.________ Beschwerde an das Bundesgericht erhob.
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4A_508/2025: Entscheid betreffend definitive Rechtsöffnung und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht prüft eine Beschwerde des Beschwerdeführers gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, das definitive Rechtsöffnung für Unterhaltsbeträge in der Höhe von Fr. 45'133.-- erteilt und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen hatte. Die Beschwerdeschrift an das Bundesgericht genügt den Begründungsanforderungen nicht. Ein Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren sowie um Bezeichnung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands liegt ebenfalls vor.
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1C_551/2025: Überprüfung einer behaupteten verzögerten Justiz im Zusammenhang mit einem interkommunalen Planungsprozess im Kanton Tessin
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ hatten am 15. Oktober 2020 Beschwerde gegen die Entscheidung des Regierungsrats des Kantons Tessin vom 9. September 2020 eingelegt, welche den interkommunalen Zonenplan PR-CIPPS der Gemeinden Collina d'Oro, Grancia und Lugano genehmigt hatte. Trotz mehrmaligen Aufforderungen wurde die Beschwerde vom Verwaltungsgericht des Kantons Tessin bis September 2025 weder entschieden noch anderweitig behandelt. Die Beschwerdeführer reichten deshalb eine Beschwerde wegen verzögerter Justiz beim Bundesgericht ein.
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7B_933/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde wegen ungenügender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ legte Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Abteilung 1 Luzern vom 26. Mai 2025 ein. Das Kantonsgericht Luzern trat jedoch am 10. Juli 2025 nicht darauf ein. Die Eingabe des Beschwerdeführers wurde daraufhin vom Kantonsgericht gemäss Art. 48 Abs. 3 BGG an das Bundesgericht weitergeleitet, das diese als Beschwerde in Strafsachen entgegennahm.
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4A_235/2025: Urteil zur Anfechtung eines internationalen Schiedsentscheids betreffend Kohlekaufverträge
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien stritten über den Abschluss und die Gültigkeit von Kohlekaufverträgen (2021 Verträge), welche eine Schiedsklausel enthielten. Während die Beschwerdegegnerin geltend machte, die Verträge seien rechtsgültig und die Beschwerdeführerin habe diese verletzt, bestritt die Beschwerdeführerin die Wirksamkeit der Verträge sowie des Schiedsverfahrens, da keine Zustimmung vorliege und keine Vertretung während der entscheidenden Vertragsabschlussphase bestanden habe. Das einschlägige Schiedsgericht befand, dass die Vertragsbedingungen erfüllt und der Vertrag verbindlich abgeschlossen worden seien. Entsprechend verurteilte es die Beschwerdeführerin zur Zahlung von USD 1'515'000.-- zuzüglich Zins.
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5A_996/2025: Überprüfung der Gültigkeit von Zustellungen im Betreibungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ stellte die Gültigkeit der Zustellung von drei Betreibungsakten infrage: ein Beschlagnahmeprotokoll vom 13. Mai 2024, ein Zahlungsbefehl vom 16. Mai 2024 und ein Pfändungsprotokoll vom 2. Juli 2025. Diese Akten konnten aufgrund ihrer angeblichen Unerreichbarkeit in Kroatien nicht zugestellt werden und wurden stattdessen mittels Zustellung durch die Polizei an ihrem Wohnsitz im Kanton Tessin zugestellt, was sie ablehnte. Die kantonale Behörde erklärte A.________'s Beschwerde gegen diese Zustellung für unzulässig und sprach eine Ordnungsbusse aus.
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1C_684/2025: Führerausweisentzug – Nichteintreten auf Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Dem Beschwerdeführer wurde vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern der Führerausweis für Motorfahrzeuge sowie der Schiffsführerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen. Nach mehreren Instanzen und der Rechtskraft eines Urteils der Rekurskommission des Kantons Bern vom 11. Dezember 2024 stellte der Beschwerdeführer neue Gesuche, die von der Rekurskommission als Revisionsgesuch behandelt und anschliessend abgewiesen wurden. Die hiergegen erhobene Beschwerde ans Bundesgericht erfüllt die gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht und wird daher nicht behandelt.
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1C_585/2025: Beschwerde in Stimmrechtssachen betreffend die Volksabstimmung über das E-ID-Gesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Richard Koller reichte eine Abstimmungsbeschwerde betreffend die eidgenössische Volksabstimmung vom 28. September 2025 über das E-ID-Gesetz ein. Er beantragte die Aufhebung des Urnengangs im Falle einer Annahme und beanstandete, dass die bundesrätlichen Abstimmungserläuterungen gegen Art. 10a und Art. 11 BPR sowie Art. 34 Abs. 2 BV verstossen hätten. Der Regierungsrat des Kantons Bern trat auf die Abstimmungsbeschwerde nicht ein. Koller erhob daraufhin Beschwerde in Stimmrechtssachen an das Bundesgericht, welches ebenfalls einen Nichteintretensentscheid fällte.
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2C_649/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im vorliegenden Fall lehnt sich die Verwaltungsstreitigkeit an ein Amtshilfegesuch der spanischen Finanzbehörde („Agencia Tributaria“) an, das Informationen betreffend A.________ für die Periode 2015 bis 2018 betraf. Basierend auf Art. 25bis des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Spanien (DBA CH-ES) gewährte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Amtshilfe, was von der Beschwerdeführerin vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten wurde. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab. Vor dem Bundesgericht war Kernfrage, ob die Vorinstanzen Fehler begangen hatten bzw. ob eine „Frage von grundsätzlicher Bedeutung“ vorliegt.
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6B_776/2024: Bundesgerichtsurteil zu Menschenhandel und Nötigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte A.________ zu 39 Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe aufgrund mehrfachen qualifizierten Menschenhandels, wobei die Berufung teilweise gutgeheissen wurde. Das Appellationsgericht sprach ihn von einigen Anklagepunkten frei und reduzierte die Freiheitsstrafe auf zwei Jahre. Die Staatsanwaltschaft führt Beschwerde mit dem Ziel, A.________ zu einer höheren Freiheitsstrafe zu verurteilen und die Berufung der Staatsanwaltschaft abzulehnen.
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1C_604/2025: Unzulässigkeit der Abstimmungsbeschwerde betreffend die eidgenössische Volksabstimmung über das E-ID-Gesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Thomas Markus Keller richtete eine Abstimmungsbeschwerde an die Standeskommission des Kantons Appenzell Innerrhoden, in der er Unregelmässigkeiten bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. September 2025 über das Bundesgesetz zum elektronischen Identitätsnachweis (E-ID-Gesetz) geltend machte. Er verlangte die Nichtigerklärung der Abstimmung. Die Standeskommission trat am 8. Oktober 2025 nicht auf die Beschwerde ein, da die gerügten Unregelmässigkeiten kantonsübergreifende Auswirkungen hätten. Keller erhob Beschwerde in Stimmrechtssachen an das Bundesgericht.
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6B_773/2025: Urteil zur Beschwerde gegen Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht behandelt eine Beschwerde in Strafsachen des Beschwerdeführers A.________ gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich bezüglich einer Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, der Anordnung einer Landesverweisung und der Genugtuungspflicht. A.________ beantragt primär seinen Freispruch, eventualiter eine Herabsetzung seiner Strafe und subeventualiter den Verzicht auf eine Landesverweisung.
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7B_65/2023: Beschwerde gegen Entscheidung zur Konfiskation und Entschädigung Dritter
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht beurteilt eine Beschwerde von A.________, B.________ Ltd, C.________ Ltd, D.________ Ltd und E.________ Ltd gegen eine Entscheidung der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts. Diese hatte eine Konfiskation und eine Ersatzforderung durch das Bundesstrafgericht teils bestätigt und teils aufgehoben, sowie die Frage der Entschädigung bei ungerechtfertigten Beschlagnahmen neu zur Beurteilung an das Bundesstrafgericht zurückgewiesen.
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7B_738/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde von A.A.________ gegen einen Entscheid der Chambre des recours pénale des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 19. Juni 2025. Die Vorinstanz hob eine Einstellungsverfügung des Ministère public de l'arrondissement de l'Est vaudois teilweise auf und wies die Angelegenheit zur weiteren Behandlung zurück. Gegenstand der Auseinandersetzung ist ein Verfahren wegen Sachbeschädigung, wobei A.A.________ nach einer Auseinandersetzung mit B.________ als Beschuldigter auftritt.
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2C_650/2025: Entscheid über Amtshilfe und Unzulässigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Am 16. Dezember 2020 stellte die spanische Steuerbehörde sechs Gesuche um Amtshilfe betreffend die Steuerzahlerin E.________ für den Zeitraum 2015–2018, gestützt auf Art. 25bis des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Spanien. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erliess daraufhin mehrere Editionsverfügungen und gewährte am 25. Februar 2022 die Amtshilfe. E.________, gemeinsam mit weiteren Beteiligten, focht diese Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) an. Mit Urteil vom 2. Oktober 2025 wies das BVGer die Beschwerde ab. Ein Hauptstreitpunkt war der Vorwurf zu einem möglichen Interessenkonflikt bei der spanischen Behörde, da deren Beamte angeblich leistungsbezogene Vergütungen erhielten. Mit Beschwerde an das Bundesgericht beantragten die Beschwerdeführenden zentral die Aufhebung des Urteils und hilfsweise das Schwärzen von Namen von Zahlungsempfängern.
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7B_1209/2025: Entscheid betreffend die Verlängerung der Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein französischer Staatsbürger, wurde am 21. Juni 2025 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Ihm werden schwerer Raub durch Bedrohung mit einem Messer sowie Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Die Vorinstanzen haben die Untersuchungshaft wegen konkret bestehender Fluchtgefahr bis zum 19. Dezember 2025 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte beim Bundesgericht die Aufhebung der Verlängerung und seine sofortige Freilassung, subsidiär unter Einhaltung von Ersatzmassnahmen (z.B. monatliche Kaution von 1'000 Euro, Kontrollmeldungen, etc.).
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7B_826/2025: Entscheidung zur Zulässigkeit einer Beschwerde betreffend die Ablehnung der bedingten Entlassung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob Beschwerde gegen eine kantonale Entscheidung vom 31. Juli 2025, mit der die Ablehnung seiner bedingten Entlassung durch das Office d'exécution des peines (OEP) des Kantons Waadt bestätigt wurde. Diese Ablehnung beruhte unter anderem darauf, dass die bedingte Entlassung aufgrund seiner jüngsten Platzierung im geschlossenen Curabilis sowie seiner Behandlung als verfrüht beurteilt wurde. A.________ brachte vor Bundesgericht erneut eine Beschwerde vor, welche gemäss Urteil jedoch als unzureichend motiviert erklärt und daher für unzulässig befunden wurde.
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4A_551/2025: Abschreibung des Mietschlichtungsverfahrens: Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, focht die Kündigung seiner 2,5-Zimmerwohnung an und beantragte die Unwirksamerklärung sowie hilfsweise die Erstreckung des Mietverhältnisses. Die Schlichtungsbehörde für Mietsachen des Kantons Schaffhausen setzte zunächst einen Schlichtungstermin, den sie aufgrund einer krankheitsbedingten Abwesenheitsmeldung des Beschwerdeführers verschob. Zum Ersatztermin erschien der Beschwerdeführer nicht, worauf die Schlichtungsbehörde sein Gesuch als zurückgezogen erklärte. Der Beschwerdeführer erhob Berufung, die vom Obergericht des Kantons Schaffhausen abgewiesen wurde. Daraufhin reichte der Beschwerdeführer eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, die mangels ausreichender Begründung nicht behandelt wurde.
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1C_601/2025: Unzulässigkeit von bundesrätlichen Abstimmungserläuterungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Michael Riggenbach erhob Abstimmungsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Bern, wobei er Ungültigkeit und Wiederholung der Abstimmung sowie eine erneute Stimmenzählung durch unabhängige Stellen verlangte. Seine Beschwerde betraf die eidgenössische Volksabstimmung über das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis. Der Regierungsrat trat nicht auf die Beschwerde ein mit Verweis auf mangelnde Anfechtbarkeit bundesrätlicher Abstimmungserläuterungen und kantonsübergreifender Natur der gerügten Unregelmässigkeiten.
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6B_487/2025: Hinderung einer Amtshandlung, Sachbeschädigung und Strafzumessung im Rahmen einer gefährlichen Fluchtfahrt
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Der Beschwerdeführer A.________ fuhr am 20. August 2022 mit mindestens 1.31 Gewichtspromille Alkoholkonzentration in seinem Blut und beging während einer Fluchtfahrt verschiedene schwere Verkehrsregelverletzungen. Dabei kollidierte er mit einem Polizeifahrzeug, welches einen Schaden von Fr. 18'176.85 erlitt. Das Bezirksgericht Baden verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten, davon 21 Monate bedingt, sowie einer Geldstrafe. Das Obergericht des Kantons Aargau erhöhte nach Berufung die Freiheitsstrafe auf 3 Jahre, gewährte für 2 Jahre den bedingten Strafvollzug und widerrief einen früher gewährten bedingten Strafvollzug.
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7B_862/2025: Nichteintreten auf Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob vor Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen gegen den Nichteintretensentscheid des Obergerichts des Kantons Aargau betreffend die Einstellung eines Strafverfahrens. Das Bundesgericht prüfte die Eingabe und stellte fest, dass die Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde an das Bundesgericht offensichtlich nicht erfüllt sind, insbesondere im Hinblick auf die Legitimation der Beschwerdeführerin.
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1C_680/2025: Nicht-Eintreten auf die Beschwerde betreffend öffentliches Personalrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ war Lehrer für Chemie an der Kantonsschule B.________. Sein Pensum wurde im Jahr 2023 auf 50 % reduziert, was das Kantonsgericht Luzern später als rechtswidrig einstufte. Die Kantonsschule kündigte das Arbeitsverhältnis am 24. Juli 2024 und entzog einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Das Kantonsgericht Luzern stellte in seinem Urteil vom 1. Oktober 2025 fest, dass die Kündigung rechtswidrig sei, verneinte jedoch deren Nichtigkeit.
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1C_602/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrats
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Stephan Werner Kocher, hat sich gegen das Abstimmungsergebnis der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. September 2025 über das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) gewandt. Die Abstimmungsbeschwerde wurde vom Regierungsrat des Kantons Aargau abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde.
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4A_581/2025: Mieterausweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde durch Entscheid des Zivilgerichts Basel-Stadt angewiesen, eine Mietwohnung bis spätestens 1. September 2025 zu räumen. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt wies die dagegen erhobene Berufung ab. Daraufhin erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht. Es wurden keine Vernehmlassungen eingeholt.
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4A_155/2025: Gültigkeit einer Transaktionsvereinbarung im Zusammenhang mit einer medizinischen Haftung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Patient wurde bei einer chirurgischen Intervention in einer Klinik schwer verletzt, da irrtümlich hochkonzentrierte Essigsäure (98%) verwendet wurde. Infolge der schweren Komplikationen einigten sich die Klinik und der Patient auf eine Transaktionsvereinbarung gegen Zahlung von 1,5 Millionen Franken. Der Patient erklärte später die Vereinbarung wegen Irrtums und Dol für nichtig und erhob eine Zivilklage.
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4A_467/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen fehlender Kostenvorschusszahlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ Sàrl legte am 22. September 2025 Beschwerde gegen ein Urteil der Cour d'appel civile des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 13. August 2025 ein. Die Sache betrifft einen Werkvertrag. Das Bundesgericht forderte die Beschwerdeführerin auf, eine Kostenvorschusszahlung innerhalb einer gesetzten Frist zu leisten. Diese Zahlung erfolgte nicht, weshalb das Bundesgericht die Beschwerde als unzulässig erklärte.
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