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Bundesgericht neue Urteile vom 22.12.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_1225/2025: Abschreibung der Beschwerde aufgrund Rückzugs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ legte am 11.11.2025 Beschwerde in Strafsachen gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern ein. Am 28.11.2025 zog sie ihre Beschwerde aus finanziellen Gründen zurück.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerdeführerin hat ihre Beschwerde am 28.11.2025 aus finanziellen Gründen zurückgezogen. Durch den Rückzug ist das Verfahren gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG als erledigt abzuschreiben. Da die Beschwerdeführerin das Verfahren durch den Rückzug selbst beendet hat, werden ihr die bundesgerichtlichen Kosten in Höhe von CHF 300.– gemäss Art. 66 BGG auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Verfahren wird aufgrund des Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben, und die Beschwerdeführerin wird mit Gerichtskosten von CHF 300.– belastet.


4D_221/2025: Entscheid betreffend Nichtanhandnahme einer Beschwerde mangels hinreichender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob gegen ein Rechtsöffnungsurteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 31. Juli 2025 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau. Das Obergericht trat am 20. Oktober 2025 auf die Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht ein. Der Beschwerdeführer wandte sich danach mit einer Beschwerde vom 3. November 2025 an das Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Obergericht des Kantons Aargau trat auf die Beschwerde des Beschwerdeführers nicht ein, da keine hinreichende Beschwerdebegründung vorlag. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde und stellte fest, dass die Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht erfüllt wurden. Entsprechend trat das Bundesgericht im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die Beschwerde nicht ein. Die Gerichtskosten werden nach Art. 66 Abs. 1 BGG dem Beschwerdeführer auferlegt; eine Parteientschädigung für den Beschwerdegegner erübrigt sich (Art. 68 Abs. 3 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und auferlegte dem Beschwerdeführer die Gerichtskosten von CHF 800.--. Es wurde keine Parteientschädigung gewährt.


5A_978/2025: Anordnung des summarischen Konkursverfahrens und Ablehnung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Über die Beschwerdeführerin A.________ GmbH in Liquidation wurde der Konkurs eröffnet. Das Bezirksgericht Frauenfeld ordnete anschliessend das summarische Konkursverfahren an. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diesen Entscheid sowie gegen die abgewiesene unentgeltliche Rechtspflege mehrere Beschwerden, die vor den kantonalen Instanzen erfolglos blieben. Das Bundesgericht befasst sich mit der Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 30. September 2025.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht kann nur den Entscheid des Obergerichts überprüfen, nicht denjenigen des Bezirksgerichts. Nach Art. 75 BGG sind kantonale Instanzen ausschöpfend zu durchlaufen. Begründungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG müssen gezielt und rechtskonform sein. Das Obergericht trat auf die Beschwerde vom 18. Dezember 2024 aufgrund der verspäteten Einreichung nicht ein und bestätigte die Nichtigkeit der Behauptungen der Beschwerdeführerin. Die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege beruhte auf deren Aussichtslosigkeit. Die Beschwerdeführerin behauptete Befangenheit der mitwirkenden Oberrichterin. Da kein legitim neuer Ausstandsgrund geltend gemacht wurde, ist diese Rüge unbegründet. Die Beschwerdeführerin wiederholte ihre Vorwürfe mangelhaft und konnte die Begründungsanforderungen nicht erfüllen. Ihre Behauptungen hinsichtlich der Kostenauflage sind ebenfalls unzureichend begründet. Die Beschwerde ist offensichtlich unzulässig und enthält keine hinreichende Begründung. Der Präsident tritt darauf im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. a und b BGG nicht ein. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen, und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird nicht behandelt, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen und die Beschwerdeführerin muss die Gerichtskosten tragen.


7B_1033/2025: Entscheidung zur Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich mittels Beschwerde ans Bundesgericht, nachdem das Kantonsgericht St. Gallen seine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Untersuchungsamt Gossau, abgewiesen hatte. Die Bundesgerichtsbeschwerde betrifft die Frage der Begründung und Zulässigkeit der Beschwerde hinsichtlich eines Zivilanspruchs gemäss Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG.


7B_884/2025: Entscheid betreffend Unzulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen und Ablehnung der Ausstandsbegehren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte mehrere Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesstrafgerichts ein, darunter die Nichtweiterverfolgung von Strafanzeigen durch die Bundesanwaltschaft, eine Abweisung eines Ausstandsbegehrens der Bundesstrafgerichtsbeschwerdekammer sowie die Streichung einer Revision durch die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts. Weiter verlangte er Massnahmen gemäss Art. 104 BGG und rügte einen angeblichen institutionellen Denial of Justice.


1C_129/2024: Urteil zur Baubewilligung für die Mobilfunkanlage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Swisscom plant den Neubau einer Mobilfunkanlage in Münchwilen, bestehend aus einem 30 m hohen Metallturm mit Antennen und einer Technik-Kabine. Einsprache gegen das Baugesuch führte zum Entscheid des Departements für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, welches die Baubewilligung mit Nebenbestimmungen erteilte. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau wurde abgewiesen. Das Verfahren wurde vor das Bundesgericht weitergezogen.


9C_636/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde und Abweisung des Antrags auf Wiederherstellung der Frist

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, geboren 1940, ist bei der Atupri Krankenkasse für die obligatorische Krankenversicherung nach KVG versichert. Nachdem sie die Prämie für Mai 2024 trotz kantonalem Zuschuss nicht bezahlt hatte, leitete Atupri eine Betreibung ein. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Tessin wies den von der Beschwerdeführerin erhobenen Einwand grösstenteils ab, reduzierte jedoch die Mahnkosten. Die Beschwerdeführerin beantragte beim Bundesgericht die Wiederherstellung der Frist, um gegen die Entscheidung des Sozialversicherungsgerichts Beschwerde einzureichen.


7B_928/2025: Bundesgerichtsurteil zur Qualität der Beschwerde in einer Strafsache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer (A.________ SA, B.________ Sàrl und C.________) richteten eine Beschwerde in Strafsachen gegen das Urteil der Chambre pénale de recours de la Cour de justice de la République et canton de Genève vom 31. Juli 2025, welches ihre vorhergehende Beschwerde betreffend eine Einstellungsverfügung vom 14. Februar 2025 abgewiesen hatte.


5A_1062/2025: Entscheid betreffend Konkurseröffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kantonsgericht Zug eröffnete auf Antrag der Ausgleichskasse Zug und IV-Stelle Zug den Konkurs über die A.________ AG wegen nicht gedeckter Forderungen in einem Betreibungsverfahren. Das Obergericht des Kantons Zug wies die hiergegen erhobene Beschwerde ab. Die A.________ AG erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte die Rückweisung zur neuen Entscheidung sowie die Gewährung der aufschiebenden Wirkung.


7B_1014/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde des Beschwerdeführers A.________ gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug und die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege durch das Obergericht des Kantons Zug.


5A_369/2025: Zugang zu einer Route auf fremden Grundstücken

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, Eigentümerin mehrerer Grundstücke in der Gemeinde U.________, nutzte eine über ihre Parzellen verlaufende Alproute zu landwirtschaftlichen Zwecken. Nachdem eine kantonale Instanz die Legalisierung dieser Route als Wanderweg verlangte, ordnete die Friedensrichterin des Kreises Veveyse die „Mise à ban“ der Route an, wobei bestimmte Ausnahmen wie der Zugang zu Wäldern und Weiden (gemäss Art. 699 Abs. 1 ZGB) bewahrt wurden. Aufgrund von oppositionellen Stellungnahmen modifizierte die Friedensrichterin die ursprüngliche Maßnahme. Dieser Entscheid wurde in kantonaler Instanz bestätigt. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht, um die vollständige Sperrung der Route für Einzelpersonen sowie bestimmte Gruppen durchzusetzen und den Einspruch von Tourismus- und Sportorganisationen für unzulässig zu erklären.


9C_54/2025: Steuerrechtliche Einordnung von Beteiligungen bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________, ein in Luzern wohnhafter und in Nidwalden tätiger selbständiger Rechtsanwalt, erzielte im Jahr 2019 Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien der C.________ AG und Dividenden von Aktien der D.________ AG. Die kantonale Steuerbehörde veranlagte die Einnahmen aus diesen Geschäften als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, was von den Beschwerdeführern angefochten wurde. Das Kantonsgericht Luzern wies die Beschwerde ab, worauf die Beschwerdeführer eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht einreichten.


2C_686/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 4. November 2025 ein, das ein Revisionsgesuch von A.________ betreffend ein kommunales Hilfsgesuch als unzulässig erklärt hatte. Das ursprüngliche Urteil des Kantonsgerichts vom 20. Oktober 2025 sowie das Revisionsgesuch thematisierten eine angebliche Verletzung verfassungsmässiger Rechte, insbesondere das Recht auf rechtliches Gehör und das Willkürverbot.


1C_575/2024: Urteil über ein kommunales Strassenbauprojekt

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Eigentümer zweier Grundstücke in Caslano, legte Einsprache gegen die zweite Phase eines kommunalen Strassensanierungsprojekts ein, das unter anderem die Verbreiterung der Strasse, den Bau eines Bürgersteigs und die Errichtung von Bushaltestellen vorsieht. Das Projekt wurde vom Gemeinderat von Caslano am 23. Februar 2022 und anschließend, trotz des Rechtsmittels von A.________, vom Staatsrat am 29. März 2023 genehmigt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin wies die Beschwerde gegen diese Entscheidungen am 29. August 2024 ab. Gegen dieses Urteil reichte A.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein.


7B_1017/2025: Urteil zur Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland erliess am 6. Mai 2025 eine Nichtanhandnahmeverfügung. Die Beschwerdeführerin A.________ focht diese Verfügung beim Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, an, welches ihre Beschwerde mit Beschluss vom 1. September 2025 abwies. Dagegen erhob sie Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht.


5A_454/2025: Urteil zur Haftung gemäss Art. 679 i.V.m. Art. 684 ZGB im Zusammenhang mit einem Grossbrand

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die B.________ AG ist Eigentümerin eines Grundstücks im Industriequartier 'D.________', auf dem am 29. Mai 2022 ein Grossbrand ausbrach, der auf benachbarte Liegenschaften übergriff. Hierbei wurden Lager, Inventar und Hanfprodukte der A.________ GmbH zerstört, was einen Schaden von etwa CHF 1.5 Mio. verursachte. Die A.________ GmbH machte Schadenersatzansprüche gegen die Grundeigentümerin der Nachbarliegenschaft geltend.


2C_691/2025: Entscheid zur Zulässigkeit einer Beschwerde im Asylrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der beninische Staatsangehörige A.________ stellte am 9. Oktober 2023 in der Schweiz ein Asylgesuch. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wies das Gesuch mit Verfügung vom 15. Mai 2025 ab und ordnete die Wegweisung aus der Schweiz an. Das Bundesverwaltungsgericht, Kammer V, wies am 21. November 2025 die Beschwerde von A.________ gegen diese Verfügung ab. Am 2. Dezember 2025 reichte A.________ ein Schreiben beim Bundesgericht ein, das als \"Antrag auf Überprüfung oder Revision\" bezeichnet wurde.


4D_168/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht ein, welche darauf abzielte, den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern vom 25. Juli 2025 aufzuheben. Mit diesem Entscheid war das Obergericht auf die Beschwerde des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit der Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für eine Forderung von CHF 1'000.-- nicht eingetreten.


4A_511/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Schiedsentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________, eine Privatperson, erhob Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 28. August 2025. In jenem Entscheid hatte das TAS eine Berufung der Beschwerdeführerin teilweise gutgeheissen und den Entscheid der Beschwerdegegnerin, der Union B.________, teilweise abgeändert. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde und entschied, diese als verspätet eingereichte Eingabe nicht zu behandeln.


5A_588/2024: Auflösung des Miteigentums an der Familienwohnung im Scheidungskontext

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (Beschwerdeführerin) und B.________ (Beschwerdegegner) sind getrennt lebende Eheleute und Eltern eines Sohnes. Die eheliche Familienwohnung wurde während des Getrenntlebens der Beschwerdeführerin zur alleinigen Benutzung zugewiesen. Neben einem Scheidungsverfahren klagte der Beschwerdegegner bereits früher separat auf Aufhebung des Miteigentums an der Liegenschaft. Das Bezirksgericht trat auf diese Klage nicht ein, was das Obergericht aufhob und die Sache zur neuen Entscheidung und Verfahrensergänzung zurückschickte. Die Beschwerdeführerin focht diese Rückweisung vor Bundesgericht mit einer Beschwerde an.


8C_174/2025: Urteil zur fristwahrenden elektronischen Eingabe einer Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, meldete sich bei der Invalidenversicherung erneut zum Leistungsbezug an, was von der IV-Stelle des Kantons Zürich abgelehnt wurde. Eine Beschwerde gegen diese Verfügung wurde elektronisch eingereicht, jedoch mit der Versandart \"Vertraulich\" statt \"Einschreiben\". Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich trat auf die Beschwerde nicht ein, da sie nicht rechtsgültig übermittelt worden sei.


1C_623/2025: Urteil betreffend Wiederaushändigung von Händlerschildern

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ ersuchte um die Wiederaushändigung von Händlerschildern, die zuvor aufgrund eines Standortwechsels durch das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich entzogen worden waren. Nach mehrfacher Anfechtung vor kantonalen Instanzen und einem früheren Bundesgerichtsentscheid (1C_294/2025) stellte A.________ erneut ein entsprechendes Gesuch, welches abgelehnt und von der Vorinstanz als rechtskräftig beurteilt wurde.


5A_496/2025: Urteil betreffend vorsorgliche Beweisführung im Erbrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Erblasserin hinterliess den Nachkommen ein Grundstück, das zu ihren Lebzeiten unter Verkehrswert an eine Tochter übertragen wurde. Die Beschwerdeführerin, eine der Erbinnen, machte diesbezüglich Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend und beantragte im Rahmen eines Gesuchs um vorsorgliche Beweisführung die Sperrung des Online-Speichers („myCloud“) des Erblassers, um potenziellen Beweisverlust zu verhindern.


6B_911/2024: Rückzug einer Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, reichte eine Beschwerde in Strafsachen gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Aargau, Strafgericht, 1. Kammer, ein. Streitgegenstand war die Entschädigung für seine Tätigkeit als amtlicher Verteidiger von B.________. Er forderte eine Entschädigung in Höhe von CHF 9'779.60 zuzüglich Mehrwertsteuer bzw. eine Rückweisung an das Obergericht zur Neubeurteilung. Mit Schreiben vom 25. November 2025 zog er die Beschwerde zurück.


9C_626/2025: Urteil betreffend unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit Steuerfragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen eventualvorsätzlicher Steuerhinterziehung bestraft und ihm wurden Nachsteuern auferlegt. Er ersuchte um Erlass und Stundung der Bussen und Verfahrenskosten, was das kantonale Steueramt ablehnte. Nachdem auch das Verwaltungsgericht St. Gallen ihn zur Zahlung eines Kostenvorschusses verpflichtete und die unentgeltliche Rechtspflege ablehnte, rief A.________ das Bundesgericht an mit der Beschwerde, ihm die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren.


4A_580/2025: Rückzug einer Beschwerde betreffend Mieterausweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH (Beschwerdeführerin) erhob Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 10. Oktober 2025 betreffend Mieterausweisung. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2025 zog die Beschwerdeführerin die Beschwerde zurück.


5A_844/2025: Urteil zur Konkurseröffnung über die A.________ GmbH in Liquidation

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG machte gegen die A.________ GmbH Forderungen in einer Betreibung geltend. Nach erfolgloser Konkurseröffnung durch den Einzelrichter des Bezirksgerichts March stellte die GmbH ein Beschwerdegesuch beim Kantonsgericht Schwyz, das abgewiesen wurde. Im Anschluss reichte die GmbH Beschwerde beim Bundesgericht ein, um die Aufhebung des Konkurses zu erreichen und das Konkursbegehren abzuweisen. Die A.________ GmbH legte geltend, sie habe die Schuld vollständig bezahlt und sei zahlungsfähig.


4A_187/2025: Urteil zur Nichtigkeit eines kantonsgerichtlichen Urteils und Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Aberkennungsprozess zwischen A.________ und der B.________ AG fällte Dr. iur. Pius Gebert als Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden am 15. Dezember 2023 das Urteil, dessen begründete schriftliche Ausfertigung später von MLaw Lorena Studer unterzeichnet wurde. Nach einer nicht fristgerechten Berufung beantragte A.________ die Revision des Nichteintretensentscheids des Obergerichts sowie die Feststellung der Nichtigkeit des kantonsgerichtlichen Urteils. Das Obergericht trat auf das Revisionsgesuch nicht ein und verneinte die Nichtigkeit. A.________ erhob daraufhin eine Beschwerde in Zivilsachen sowie eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht.


5A_1058/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die fürsorgerische Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde am 7. Oktober 2025 aufgrund einer ärztlichen Einweisung in der Klinik B.________ fürsorgerisch untergebracht. Ihre gegen diese Unterbringung gerichtete Beschwerde wurde vom Bezirksgericht Zürich am 14. Oktober 2025 abgewiesen. Während des Beschwerdeverfahrens vor dem Obergericht Zürich entschied die KESB Zürich am 3. November 2025 über die Unterbringung. In der Folge erklärte das Obergericht Zürich die ursprüngliche Beschwerde für gegenstandslos. Die Beschwerdeführerin wandte sich daraufhin mit Eingabe vom 6. Dezember 2025 an das Bundesgericht.


8C_604/2024: Überprüfung der Fristwahrungsanforderungen für elektronische Eingaben bei Behörden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin meldete sich 2020 bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug aufgrund von Migräne an. Die IV-Stelle Zürich lehnte den Antrag mit Verfügung vom 25. Juni 2024 ab. Die Beschwerdeführerin reichte ihre Beschwerde elektronisch ein, wobei sie eine nicht den Vorgaben entsprechende Versandart auf der Plattform PrivaSphere verwendete. Die Vorinstanz trat aufgrund der verspäteten und unrichtig übermittelten Eingabe nicht auf die Beschwerde ein.


9C_234/2025: Urteil zur Arbeitsunfähigkeit und Invalidenrente im Zusammenhang mit psychischen und somatischen Erkrankungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegnerin meldete sich im Februar 2018 bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug an, da sie unter psychischer Belastung aufgrund eines erhöhten Krebsrisikos litt. Nach mehrfachen medizinischen Untersuchungen und auf Grundlage eines strukturierten Beweisverfahrens lehnte die IV-Stelle eine Rentenleistung ab. Die Vorinstanz hob diese Verfügung auf, stellte eine Arbeitsunfähigkeit von 75 % seit August 2017 fest und wies die Sache an die IV-Stelle zurück, damit weitere Abklärungen vorgenommen werden. Die IV-Stelle wendet sich gegen das Urteil und beantragt die Bestätigung ihrer Verfügung sowie die Feststellung, dass die attestierte Arbeitsunfähigkeit normativ nicht haltbar sei.


6B_948/2025: Urteil zur Weiterleitung eines Fristwiederherstellungsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ ersuchte das Bundesgericht um Wiederherstellung einer versäumten Frist zur Einreichung einer Berufungserklärung im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen einfacher Körperverletzung. Das Bundesgericht stellte fest, dass es für das Fristwiederherstellungsgesuch nicht zuständig sei und das Gesuch an das Obergericht des Kantons Zürich als zuständige Behörde weiterzuleiten sei.


7B_372/2025: Urteil zur Suspendierung einer Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde nach einer Verurteilung wegen mengenmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) vom Obergericht des Kantons Bern zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Landesverweisung verurteilt. Im März 2025 beantragte er beim Obergericht, die rechtskräftige Landesverweisung für zwei bis drei Wochen zu suspendieren, um seine Kinder während der Frühlingsferien besuchen zu können. Das Gesuch wurde abgewiesen. Dagegen erhob A.________ Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.


1C_256/2025: Überprüfung des Reglements über das Polizeipersonal im Kanton Genf

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Reglement über das Polizeipersonal (RGPPol) des Kantons Genf, verabschiedet durch den Staatsrat, trat am 3. Juli 2024 in Kraft. Es enthält Regelungen zu Kompetenzen der Polizeihierarchie, Beförderungen sowie Befugnisse der Sicherheitsangestellten (ASP). Dagegen erhoben zwei Parteien Beschwerde beim Bundesgericht. Sie beantragten insbesondere die vollständige oder teilweise Aufhebung des Reglements, gestützt auf Rechtsverletzungen wie Ungleichbehandlung und Sicherheitsvorbehalte.


1C_688/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.________) wendet sich gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 2025, welcher nicht auf sein Gesuch um Revision des Entscheids vom 8. Oktober 2025 eingetreten ist. Letzterer Entscheid betraf die Anfechtung der Aufhebung seiner erleichterten Einbürgerung durch das Staatssekretariat für Migration. Das Bundesgericht hat in einem früheren Urteil (1C_667/2025) die Beschwerde gegen den ursprünglichen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts als unzulässig erklärt.