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Bundesgericht neue Urteile vom 16.04.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

1C_34/2025: Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses aufgrund langer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit der Kündigung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses von A.________ durch den Gemeinderat der Stadt Neuenburg aufgrund einer langen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. A.________, der als Konservator beim Museum für Ethnographie tätig war, machte geltend, die Kündigung sei missbräuchlich und seine Arbeitsunfähigkeit sei durch Mobbing verursacht worden. Der Gemeinderat hatte die Kündigung zunächst per Ende 2024 ausgesprochen, die Vorinstanz verlängerte den Kündigungszeitpunkt jedoch auf den 31. März 2025.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Das Bundesgericht erkennt die Zulässigkeit des Rechtsmittels (Art. 83 lit. g und Art. 90 LTF), da eine öffentlich-rechtliche und vermögensrechtliche Streitigkeit vorliegt. Die formalen Anforderungen (Art. 42 und Art. 100 LTF) wurden eingehalten. (2) Es wird festgestellt, dass der Sachverhalt der kantonalen Instanz entscheidend ist, wenn keine offensichtlichen Fehler oder Willkür vorliegen (Art. 105 Abs. 1 und 2 LTF). Die Vorbringen des Beschwerdeführers zur Ergänzung des Sachverhalts werden als ungenügend begründet und nicht weiter geprüft. (3) Der Beschwerdeführer sieht eine Verletzung von Art. 328 OR, Art. 6 Abs. 1 ArG, Art. 21 des Statuts des städtischen Personals und des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 BV). Das Bundesgericht stellt fest, dass die Kündigung rechtlich korrekt erfolgt ist und dass keine ausreichenden Hinweise für Mobbing vorliegen. (4) Die Existenz von Mobbing wird durch das Bundesgericht verneint, da keine systematische und wiederholte feindselige Handlungen über einen längeren Zeitraum nachgewiesen wurden. Einzelne Meinungsverschiedenheiten und Konflikte im Arbeitsumfeld erfüllen die rechtlichen Anforderungen an Mobbing nicht. (5) Die Vorinstanz hat die vom Beschwerdeführer angeregte Beweisführung (Audits und medizinischer Bericht) aus Gründen der Beweiswürdigung abgelehnt. Diese Begründung wird als nicht willkürlich betrachtet, da die relevanten Aspekte der Entscheidung bereits durch die vorgelegten Beweismittel geklärt wurden.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen, die Gerichtskosten trägt der Beschwerdeführer und es werden keine Parteikosten zugesprochen.


8C_173/2024: Urteil zur Zumutbarkeit der Selbsteingliederung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhielt nach einem Unfall befristete Invalidenrenten von der IV-Stelle des Kantons Zürich, die später aufgehoben wurden. Der Streit betrifft die Rentenaufhebung ab Ende 2019 und die Zumutbarkeit einer Selbsteingliederung des Beschwerdeführers in den Arbeitsmarkt. Vorinstanzliche Urteile haben dies unterschiedlich bewertet.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Das Bundesgericht prüft die Rechtslage unabhängig von der vorinstanzlichen oder beschwerdeweisen Argumentation, jedoch unter Beachtung der Begründungspflicht. Es berücksichtigt nur offensichtliche Sachverhaltsfehler und Rechtsverletzungen. (Art. 95-97 BGG) 2. Streitig ist die Zumutbarkeit der Selbsteingliederung ab Dezember 2019. Die Vorinstanz hielt die frühere Rentenaufhebung für rechtmässig, basierend auf der Annahme, dass der Beschwerdeführer sich eigenständig wieder eingliedern konnte, da er eine neue angepasste Tätigkeit aufgenommen hatte. 3. Das Bundesgericht kritisiert die Vorinstanz für die Missachtung der im Urteil 8C_705/2022 vom 23. August 2023 festgelegten Prüfungskriterien zur Zumutbarkeit der Selbsteingliederung. Es fehlen ausreichende konkrete Feststellungen zur Fähigkeit des Beschwerdeführers, sich ohne Hilfestellung in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wie es die bundesrechtliche Praxis gemäss BGE 145 V 209 verlangt. 4. Aufgrund widersprüchlicher Argumentation zur Bewertung der aktuellen Erwerbstätigkeit und fehlenden Sachverhaltsabklärungen wird das Urteil der Vorinstanz als rechtsfehlerhaft bewertet.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, das Urteil sowie bestimmte Verfügungen werden aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung zurückgewiesen.


6B_1000/2024: Urteil betreffend versuchte Nötigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde zweitinstanzlich vom Obergericht des Kantons Bern wegen versuchter Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Verbindungsbusse verurteilt. Er wandte sich mit einer Beschwerde gegen das Urteil und verlangte Freispruch oder Rückweisung an die Vorinstanz. Hintergrund der Straftat ist ein Brief, in dem er einen Arbeitnehmer aufforderte, seine Einsprache gegen ein Bauprojekt zurückzuziehen, und gleichzeitig mögliche negative Konsequenzen für dessen Arbeitsverhältnis implizit andeutete.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Die allgemeinen Anforderungen an die Beschwerdebegründung wurden thematisiert (Art. 42 und 106 BGG). Das Bundesgericht betonte, dass qualifizierte Rügeanforderungen gelten und appellatorische Kritik nicht genügt (1.1–1.2). 2. Zum Tatbestand der versuchten Nötigung wurde festgestellt, dass A.________ durch seinen Brief das Ziel verfolgte, C.________ zur Rücknahme seiner Einsprache zu veranlassen (2.1–2.2). Die Vorinstanz qualifizierte die dabei angedrohten Nachteile als ernstlich und unrechtmässig (2.4.1–2.4.5). Es wurde hervorgehoben, dass das Vorgehen geeignet war, den Willen einer besonnenen Person zu beeinträchtigen, und zwischen der Drohung und der geforderten Handlung kein rechtmässiger Zusammenhang bestand.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und der Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten tragen.


5F_15/2025: Unzulässigkeit einer Revisionsgesuch gegen ein früheres Urteil betreffend elterliche Angelegenheiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Vater (A.________) stellte ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts vom 11. März 2025 (5A_899/2024), welches seinen früheren Rekurs als unzulässig erklärte. Inhaltlich betraf das ursprüngliche Verfahren die Aufhebung des Suspensiveffekts einer kantonalen Entscheidung im Zusammenhang mit einer elterlichen Streitigkeit über das Kind D.________.


9C_2/2025: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels aufgrund Nichtleistung der Vorschusszahlung gemäss Art. 62 BGG

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte am 3. Januar 2025 beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Cour de justice des Kantons Genf vom 12. November 2024 ein. Gleichzeitig ersuchte er um unentgeltliche Rechtspflege. Mit Verfügung vom 4. Februar 2025 wurde das Ersuchen abgelehnt, und ihm wurde eine Frist von 14 Tagen zur Zahlung eines Kostenvorschusses von 800 CHF gesetzt. Diese Frist wurde am 7. März 2025 letztmalig und nicht verlängerbar bis zum 18. März 2025 erstreckt, unter Androhung der Irrecevabilität des Rechtsmittels bei Nichtzahlung.


7B_125/2025: Entscheid betreffend die Unzulässigkeit eines Beschwerdeverfahrens aufgrund Nichtzahlung der Verfahrenskostenvorschüsse

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte beim Präsidenten der kantonalen Strafrekursbehörde in Neuenburg Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung des kantonalen Staatsanwalts ein. Diese wurde jedoch wegen Nichtbehandlung verworfen. Im Anschluss reichte er eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.


9C_181/2024: Urteil über die Steuerbemessung und eine Steuerhinterziehung betreffend Vermögenswerte im Ausland

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht prüft den Rekurs von zwei Steuerpflichtigen (A.________ und B.________), die Vermögenswerte in Portugal nicht in ihren Steuererklärungen angaben. Die kantonalen Steuerbehörden im Kanton Freiburg erhielten im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs Hinweise auf Konten und Lebensversicherungen, die zu den steuerbaren Vermögensbestandteilen gehören könnten. Die Steuerpflichtigen bestritten dies, legten jedoch keine ausreichenden Beweise vor. Der Steuerbescheid schätzte die Vermögenswerte unter Berücksichtigung der fehlenden Mitwirkung und verhängte Rückforderungen sowie eine Strafe wegen Steuerhinterziehung.


4A_451/2024: Entscheidung zur Wiederherstellung gesetzlicher Zustände einer Gesellschaft mit organisatorischen Mängeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA, eine Aktiengesellschaft ohne Verwaltungsorgan und ohne gültigen rechtlichen Sitz, wurde vom Handelsregisteramt des Kantons Tessin aufgefordert, die gesetzlichen Zustände wiederherzustellen. Nach erfolgloser Fristsetzung wurde die Gesellschaft durch den Einzelrichter aufgelöst und in Liquidation gesetzt. Ein Einspruch und eine Fristerstreckungsanfrage im kantonalen Verfahren wurden abgelehnt. Die Gesellschaft beantragte beim Bundesgericht eine Rücksetzung der Frist und eine neuerliche Möglichkeit zur Behebung der organisatorischen Mängel.


7B_30/2025: Nichteintretensentscheid wegen fehlendem Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________ AG, erhob am 10. Januar 2025 Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Luzern vom 9. Dezember 2024 betreffend Ausstand. Es wurden Beweismittelergänzungen nachgereicht, jedoch der notwendige Kostenvorschuss trotz Fristensetzung und Nachfrist nicht geleistet.


9C_374/2024: Kompetenzfrage zur Besteuerung einer aufgelösten Rückstellung für Ersatzbeschaffung: Verhältnis Genf - Wallis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesellschaft A. führte ihre Geschäftstätigkeit im Kanton Genf aus und veräusserte eine Immobilie im Kanton Wallis in Form von Stockwerkeigentum mit einem Gewinn von 12'400'000 Franken. Um den Gewinn reinvestieren zu können, wurde eine Rückstellung für Ersatzbeschaffung gebildet, die teilweise im Geschäftsjahr 2016 aufgelöst wurde (Betrag: 8'267'000 Franken). Der Kanton Wallis und der Kanton Genf beanspruchten beide das Besteuerungsrecht für diesen aufgelösten Betrag.


9C_445/2024: Urteil zu verdeckten Gewinnausschüttungen und steuerrechtlichen Aufrechnungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht beurteilt zwei Beschwerden zum Urteil des Verwaltungsgerichts Aargau betreffend Staats- und Gemeindesteuern. Der Streitfall betrifft die Steuerperiode 2013 der A.________ AG und die Frage, ob steuerlich relevante verdeckte Gewinnausschüttungen erfolgten. Dies betrifft insbesondere den unterpreislichen Verkauf einer Liegenschaft und die anschliessende finanzielle Begünstigung von nahestehenden Personen.


9C_627/2024: Urteil zu berufsvorsorgerechtlicher Leistungspflicht bei Invalidität

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ war ab 2012 bei verschiedenen Arbeitgebern und Vorsorgeeinrichtungen berufsvorsorgeversichert, erlitt wiederholt psychotische Dekompensationen und schwere depressive Episoden und wurde teilweise stationär behandelt. Nachdem mehrere Vorsorgeeinrichtungen ihre Leistungspflicht verneinten, klagte A.________ vor dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, welches die Klage abwies. Vor dem Bundesgericht beantragte er die Feststellung der Leistungspflicht insbesondere der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich. Streitig war, ob ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen der Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität besteht.


1C_594/2024: Urteil zur Verkehrssicherheit und zur Zerstörung von bautechnisch nicht konformen Fahrzeugteilen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, wurde am 5. April 2024 von der Polizei in Lausanne kontrolliert, wobei sein Fahrzeug technische Modifikationen aufwies. Ein technischer Bericht des kantonalen Amts für Straßenverkehr (SAN) legte mehrere nicht konforme Modifikationen am Fahrzeug offen, insbesondere am Abgassystem. Das SAN ordnete die sofortige Fahrzeugstilllegung, den Entzug der Zulassung sowie die Konfiszierung und Zerstörung der modifizierten Fahrzeugteile an. Das kantonale Gericht des Kantons Waadt bestätigte diese Maßnahmen, worauf A.________ Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.


6B_49/2025: Unzulässigkeit eines bundesrechtlichen Strafrechtsrekurses aufgrund fehlender Vorauszahlung und ungenügender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin legte beim Bundesgericht einen Rekurs gegen ein Urteil der Strafkammer des kantonalen Gerichts Neuenburg ein. Dieses hatte den Rückzug ihres kantonalen Appells festgestellt, da sie der Berufungsverhandlung ohne ausreichende Begründung ferngeblieben war. Es wurde festgestellt, dass ein vorgelegtes medizinisches Zertifikat ihre Teilnahme an der Berufungsverhandlung nicht ausreichend entschuldigte.


5A_125/2025: Auslegung der Vertretungsbefugnis eines unter Curatelle stehenden Rechtsanwalts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Kanton Waadt wurde für die unter Curatelle stehende A.________ aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen eine Curatelle der Vertretung und Verwaltung angeordnet. Verschiedene gerichtliche Schritte und fachärztliche Gutachten bestätigten ihre eingeschränkte Urteilsfähigkeit hinsichtlich persönlicher und finanzieller Angelegenheiten. Ihr Rechtsanwalt, trotz Mandatskündigung durch die Curatorin, versuchte mehrfach, sie vor Gericht zu vertreten, was letztlich dazu führte, dass seine Vertretungsbefugnis infrage gestellt wurde.


4A_497/2024: Urteil zur Eintragung ins Aktienbuch nach Wiedereintragung einer Gesellschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die B.________ AG wurde 2005 im Handelsregister gelöscht und 2022 wieder eingetragen. Im Rahmen der Liquidation und der Anpassung der Statuten stellte A.________, ein Aktionär, ein Gesuch um Eintragung von 37 Namenaktien ins Aktienbuch. Die Vorinstanzen wiesen sein Gesuch mangels Nachweis hin.


9C_41/2024: Rückforderung von Umsatzabgaben durch Stiftungen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsplänen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Stiftung A.________ und die C.________ Foundation, letztere ab Oktober 2024 per Fusion mit der erstgenannten Stiftung verbunden, tätigten zwischen 2011 und 2016 diverse Käufe und Verkäufe von Aktien der B.________ Holding AG im Rahmen zweier Mitarbeiterbeteiligungspläne. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) qualifizierte die Stiftungen als Effektenhändler und erhob Umsatzabgaben. Die Stiftung A.________ sowie ihre Rechtsnachfolgerin bestritten die Abgabe und behaupteten, keine Effektenhändler zu sein.


6B_179/2025: Nichteintretensentscheidung betreffend Landesverweisung und SIS-Ausschreibung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bezirksgericht Hinwil verurteilte den Beschwerdeführer wegen verschiedener Straftaten, darunter Geldwäscherei und Verstösse gegen das Waffengesetz, zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, einer Geldstrafe und einer Landesverweisung für sieben Jahre mit SIS-Ausschreibung. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte die Landesverweisung und die SIS-Ausschreibung. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde wegen dieser Punkte vor dem Bundesgericht ein.


8C_500/2024: Beurteilung der Neuanmeldung bei der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ hatte erstmals im Juni 2019 Leistungen der Invalidenversicherung beantragt, welche wegen eines Invaliditätsgrades von 0% abgelehnt wurden. Ein späteres Gesuch um Kostengutsprache für einen Elektrorollstuhl wurde ebenfalls abgewiesen. Im Juni 2023 reichte sie eine Neuanmeldung bei der IV-Stelle Bern ein, gestützt auf eine behauptete Verschlechterung ihres Gesundheitszustands. Die IV-Stelle trat mangels Glaubhaftmachung einer anspruchserheblichen Änderung nicht auf das Gesuch ein. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern wies die hiergegen erhobene Beschwerde ab.


7B_153/2025: Beschwerde gegen Rückweisungsgutachten und Rechtsverweigerung im Kontext einer Freiheitsberaubung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts Zürich, welches eine neue Begutachtung zur zwangsweisen Fixierung und Medikation während eines fürsorgerischen Freiheitsentzugs beauftragte. Der Beschwerdeführer bemängelt eine angebliche Rechtsverweigerung, da die Vorinstanz nicht ausschliesslich auf das bestehende Gutachten von Dr. med. Platz abstellte, entgegen Rückweisungsvorgaben des Bundesgerichts.


7B_174/2025: Urteil zur Verlängerung der Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird verdächtigt, bei einer häuslichen Auseinandersetzung am 18. September 2024 mehrfach mit einem Messer auf ihren Lebenspartner eingestochen zu haben. Es wird u.a. wegen versuchter schwerer Körperverletzung ermittelt. Die Untersuchungshaft wurde mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts bis zum 18. Dezember 2024 angeordnet und später verlängert. Das Bundesgericht prüft die Rechtmässigkeit der weiteren Verlängerung der Untersuchungshaft, die vom Obergericht des Kantons Aargau bestätigt wurde.


9C_97/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Fristversäumnis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG erhob Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug, das wegen verspäteter Einreichung der Rechtsmittel nicht darauf eingetreten war. Das Verwaltungsgericht hatte festgestellt, dass die Rechtsmittelfrist von 30 Tagen mit Zustellung des Einspracheentscheids am 7. Dezember 2024 zu laufen begann und am 6. Januar 2025 endete. Die Beschwerdeführerin hatte die Rekurse jedoch erst am 8. Januar 2025 eingereicht. Im Verfahren vor Bundesgericht machte die Beschwerdeführerin die Nichtigkeit des vorinstanzlichen Urteils sowie die Beachtung eines Fristenstillstands geltend.


6B_177/2025: Urteil zur Wiederherstellung der Frist für die Berufungsanmeldung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde durch ein Jugendgericht wegen verschiedener Straftaten schuldig gesprochen und mit einer Freiheitsstrafe von einem Monat auf Bewährung belegt. Nach Ablauf der Frist zur Berufungsanmeldung beantragte er deren Wiederherstellung, da er während einer Reise im Ausland erkrankt sei. Sein Gesuch sowie die anschliessende Beschwerde wurden durch die kantonalen Instanzen abgewiesen.


6B_52/2025: Fahren in fahrunfähigem Zustand mit qualifizierter Atemalkoholkonzentration

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ fuhr am 16. Dezember 2022 mit einem Personenwagen, nachdem er Alkohol konsumiert hatte. Messungen ergaben eine Atemalkoholkonzentration von 0.4 mg/l, womit er nach den Vorschriften fahrunfähig war. Er wurde vom Obergericht Zürich wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht und verlangte Freispruch oder Neubeurteilung des Urteils.


6B_529/2024: Umgangnahme von Bestrafung bei rechtswidrigem Aufenthalt nach Art. 115 Abs. 1 lit. b AIG

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen rechtswidrigen Aufenthalts nach Art. 115 Abs. 1 lit. b AIG vom Bezirksgericht Uster zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen von je Fr. 10.-- verurteilt. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte den Schuldspruch, sah jedoch von einer Bestrafung ab, gestützt auf die EU-Rückführungsrichtlinie. Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich erhob dagegen Beschwerden beim Bundesgericht.


6B_780/2024: Urteil zur Verletzung des Anwaltsmonopols gemäss Zürcher Anwaltsgesetz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Obergericht des Kantons Zürich wegen Verletzung des Anwaltsmonopols gemäss § 40 Abs. 1 AnwG/ZH zu einer Busse von Fr. 2'000.-- verurteilt, da er ohne Eintrag in einem kantonalen Anwaltsregister als Rechtsbeistand für eine Drittperson auftrat. Vom Vorwurf der Anmassung der Berufsbezeichnung wurde er freigesprochen.


2C_186/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Asylverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der deutsche Staatsangehörige A.________ stellte ein Asylgesuch in der Schweiz, welches das Staatssekretariat für Migration (SEM) abwies und die Wegweisung sowie deren Vollzug anordnete. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid. Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht, ohne konkrete Anträge zu stellen.


8C_196/2025: Entscheid zu Prozessvoraussetzungen in der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, focht einen Einspracheentscheid der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) an, der eine Leistungspflicht für einen gemeldeten Rückfall zu früheren versicherten Ereignissen verweigerte. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft bestätigte diesen Entscheid. Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde beim Bundesgericht.


1C_648/2024: Entscheid über die unbefristete Führerausweisentziehung einer alkoholauffälligen Person

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein 1945 geborener pensionierter Unternehmer, wurde am 17. Februar 2023 bei einem Polizeikontrolltest mit einer Atemalkoholkonzentration von 0.83 mg/l festgestellt. Die zuständige kantonale Behörde entzog ihm daraufhin den Führerausweis unbefristet, verlangte eine medizinische Begutachtung sowie eine mindestens sechsmonatige alkoholfreie psychologische Betreuung. Nach erfolgter Bestätigung durch das kantonale Verwaltungsgericht focht A.________ die Entscheidung vor dem Bundesgericht an.


5A_366/2024: Urteil zur Frage einer Unterhaltsbeitragszahlung zwischen Ehegatten im Rahmen von Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien, beide 1963 geboren, heirateten 1995 und sind Eltern von drei mittlerweile volljährigen Kindern. Die Ehefrau führt seit 2000 eine gynäkologische Praxis, die sie bis 2019 mit ihrem Ehemann teilte. Der Ehemann ist seit 2019 aufgrund einer beruflichen und strafrechtlichen Problematik daran gehindert, im Gesundheitswesen zu arbeiten, und verfügt aktuell über keine Erwerbstätigkeit. Im Juli 2022 beantragte die Ehefrau Schutzmassnahmen der ehelichen Gemeinschaft, einschliesslich einer Kontakt- und Annäherungsverbotsverfügung sowie finanzieller Regelungen. Der Ehemann verlangte eine Unterhaltsbeitragszahlung von 10'050 CHF monatlich, die jedoch von den kantonalen Gerichten abgelehnt wurde.


8C_27/2024: Anspruch auf berufliche Massnahmen in Form eines Master-Studiums gemäss IVG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ begehrte eine Kostengutsprache für ein Master-Studium zum Oberstufenlehrer, nachdem ihm diese zuvor für ein Bachelor-Studium erteilt worden war. Die IV-Stelle lehnte die Kostengutsprache ab, ebenso das kantonale Gericht. Streitgegenstand ist die Gleichwertigkeit der Erwerbsmöglichkeiten im angestammten Beruf als Koch gegenüber dem angestrebten Beruf als Sekundarlehrer.


6B_310/2024: Verfahren betreffend Rückzugsfiktion der Berufung und notwendige Verteidigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bezirksgericht Dietikon am 21. Juli 2022 wegen einfacher und versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. Er legte Berufung ein, und die Staatsanwaltschaft Anschlussberufung. Zur Berufungsverhandlung am 29. Februar 2024 erschien weder A.________ noch sein amtlicher Verteidiger. Dies veranlasste das Obergericht des Kantons Zürich, das Verfahren als erledigt abzuschreiben (Rückzugsfiktion gemäss Art. 407 Abs. 1 lit. a StPO). A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht, verstarb jedoch während des Verfahrens am 28. Juli 2024. Rechtsanwalt Paul Hofer beantragte weiterhin unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung.


6B_224/2025: Entscheidung zur formellen Unzulässigkeit eines strafrechtlichen Rechtsmittels

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ legte eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg vom 16. Januar 2025 ein, welcher die Rechtsmittel gegen eine Verfügung des Polizeirichters vom 15. Oktober 2024 als unzulässig erklärte. Hintergrund war die verspätete Einreichung eines Oppositionsschreibens gegen einen Strafbefehl vom 16. August 2024. Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage der formalen Zulässigkeit der Beschwerde zu befassen.


8C_550/2024: Unfallversicherungsrechtliches Urteil zur Arbeitsfähigkeit, Invalidenrente und Integritätsentschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Serviceangestellter, erlitt während Ferien in Tunesien ein Polytrauma beim Herabfallen von Hartplastik-Paletten. Die Unfallversicherung (AXA) erbrachte Heilungskosten und Taggelder, stellte jedoch die Leistungen per 31. Oktober 2022 ein, verneinte einen Rentenanspruch und sprach Integritätsentschädigungen von insgesamt 20 % zu. Der Beschwerdeführer verlangte höhere Leistungen und zusätzliche Abklärungen, was vor dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich abgelehnt wurde. Die Beschwerde vor dem Bundesgericht beanstandete die Fallabschlüsse, die Verneinung des Rentenanspruchs, die Integritätsentschädigung sowie das Invalideneinkommen.


6B_556/2024: Urteil über Vergewaltigung, Landesverweisung und Beweisführung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde beschuldigt, B.________ in einer Tiefgarage vergewaltigt zu haben. Während A.________ den Geschlechtsverkehr bestätigt, behauptet er, dass dieser einvernehmlich gewesen sei. Erstinstanzlich wurde A.________ wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, davon 20 Monate auf Bewährung, ohne Landesverweisung. Die Berufungsinstanz bestätigte den Schuldspruch, erhöhte jedoch die Strafe durch eine Landesverweisung von sieben Jahren. Der Beschwerdeführer wendet sich ans Bundesgericht und beantragt Freispruch oder Verzicht auf Landesverweisung, mit weiteren Eventualanträgen.


6B_1109/2023: Urteil zur Strafzumessung bei Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ehemaliger Verwaltungsratsmitglied der B.________ AG, wurde wegen Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Trotz der Überschuldung des Unternehmens und zahlreicher offener Forderungen liess er gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen gemäss Art. 725 Abs. 2 OR unter. Mehrere Vorstrafen, darunter eine einschlägige wegen Misswirtschaft, und laufende Strafverfahren wurden berücksichtigt. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts Bülach.


8C_569/2024: Urteil zur Kurzarbeitsentschädigung einer ausländischen Zweigniederlassung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die ausländische Firma A.________ Inc. beantragte für ihre Schweizer Zweigniederlassung Kurzarbeitsentschädigung für den Zeitraum März bis Mai 2020. Das zuständige Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich hob eine ursprünglich positive Verfügung nach Wiedererwägung auf und verneinte die Anspruchsberechtigung. Es argumentierte, dass die Zweigniederlassung nicht mehr aktiv sei und die Voraussetzungen für Kurzarbeitsentschädigung nicht erfüllt seien. Die Beschwerde ans Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich blieb erfolglos. Auch das Bundesgericht weist die Beschwerde ab.


6B_1026/2024: Urteil zur Zustellfiktion und Fristwahrung bei verspäteter Berufungserklärung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhielt ein begründetes Urteil, das er aufgrund einer verlängerten Abholfrist verspätet abholte. Dadurch erfolgte die Berufungserklärung nach Ablauf der gesetzlichen Frist, was zur Nichteintretensverfügung führte.


9C_455/2024: Urteil zur steuerlichen Berücksichtigung einer Forderungsabschreibung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG gewährte der J.________ AG ein Darlehen von Fr. 700'000.-, das später für uneinbringlich erklärt wurde. Die steuerliche Behandlung der Abschreibung dieser Forderung von Fr. 525'000.- führte zu Streitigkeiten. Das Kantonale Steueramt Aargau und das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau verweigerten den Abzug der Abschreibung mit der Begründung, dass der Abschreibungsbedarf bereits in der vorhergehenden Steuerperiode bestanden hätte. Die A.________ AG wehrte sich dagegen und erhob Beschwerde beim Bundesgericht.


9C_690/2023: Verrechnungssteuer: Ausschüttung von Kapitaleinlagereserven und deren Voraussetzungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG erhielt im Jahr 2012 im Nachlass ihrer verstorbenen Aktionärin ein Vermächtnis in Form von Liegenschaften. Die entsprechenden Werte wurden in der Handelsbilanz zunächst als ausserordentlicher Ertrag verbucht und führten zu einem Jahresgewinn. Aufgrund steuerrechtlicher Besonderheiten erfolgte jedoch keine Besteuerung des Gewinns. Nachträglich wurde die Verbuchung der Vermächtniswerte auf ein gesondertes Konto \"Reserven aus Kapitaleinlagen\" korrigiert, wobei die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Anerkennung dieser Kapitaleinlagereserven verweigerte. Diese Entscheidung betrifft eine verrechnungssteuerfreie Ausschüttung für eine Zahlung im Jahr 2017, die sich aus diesen Kapitaleinlagereserven speiste.


6B_631/2024: Bundesgerichtsurteil zu schweren Körperverletzungen und sexuellem Missbrauch

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde durch das Bundesgericht verurteilt, nachdem er in erster Instanz wegen verschiedener schwerwiegender Straftaten, einschließlich Körperverletzung, sexuellen Übergriffs auf Kinder und Incest, zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden war. Diese Strafe wurde teilweise im Berufungsverfahren bestätigt, wobei einige Anschuldigungen aufgrund unzureichender Beweise fallengelassen wurden. A.________ hatte zudem eine Tochter aus einer Beziehung mit B.B.________ und wird beschuldigt, sie über mehrere Jahre sexuell missbraucht zu haben. Es gab auch Vorwürfe bezüglich körperlicher Gewalt gegen seine andere Tochter E.E.________. Die Taten wurden an verschiedenen Orten und über einen längeren Zeitraum hinweg verübt. Das Urteil umfasst auch die Verhängung eines lebenslangen Berufsverbots im Umgang mit Minderjährigen und eine Ausweisung aus der Schweiz für 15 Jahre.


8C_635/2024: Entscheidung zur Gewährung einer Hilflosenentschädigung nach IVG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________, geboren 1961, machte eine Hilflosenentschädigung aus der Invalidenversicherung geltend. Sie begründete ihre Anfrage mit medizinischen Berichten und Angaben zu einem Bedarf an Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben und einem Begleitbedarf für die grundlegenden Bedürfnisse des Lebens aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Das kantonale Versicherungsgericht von Vaud wies den Antrag ab, worauf sie Beschwerde an das Bundesgericht erhob.


5A_131/2025: Urteil betreffend Eröffnung der Konkurs über eine Gesellschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

B. hatte gegen A. Sàrl eine Betreibung in Höhe von CHF 12'753.65 eingeleitet. Nach erfolgter Betreibung und Zahlungsbefehl beantragte B. die Eröffnung des Konkurses. Der Bezirksrichter von Monthey eröffnete am 5. Dezember 2024 den Konkurs. A. Sàrl erhob dagegen am 17. Dezember 2024 Beschwerde beim Kantonsgericht und beantragte deren Aufhebung. Diese wurde am 9. Januar 2025 vom kantonalen Richter abgelehnt. Am 10. Februar 2025 erhob A. Sàrl Beschwerde beim Bundesgericht.