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Bundesgericht neue Urteile vom 24.12.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

6B_688/2024: Urteil zum Vorwurf des fahrlässigen Tötungsdelikts im Zusammenhang mit einer Skisportanlage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht entschied über eine Beschwerde von A.________, der in zwei vorangehenden Gerichtsurteilen wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit einem Skiunfall im Jahr 2014 verurteilt worden war. Ausgangspunkt war ein tödlicher Unfall, bei dem C.C.________ gegen eine nicht ausreichend gekennzeichnete Sicherheitskordel im Bereich einer Skiliftanlage prallte und infolge schwerer Verletzungen verstarb. A.________, als damaliger \"Chef der Pisten\" und vorübergehender Ersatz des Sicherheitsleiters, wurde als Garant für eine ordnungsgemäss gesicherte und beschilderte Sicherheitszone angesehen.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht ist keine Berufungsinstanz und überprüft die Feststellungen der Vorinstanz nur unter dem Gesichtspunkt von Rechtverletzungen oder willkürlicher Sachverhaltsfeststellung gemäss Art. 97 Abs. 1 und Art. 105 Abs. 2 BGG. Der Beschwerdeführer beanstandet, die Vorinstanz habe in mehreren Punkten willkürlich und unter Verletzung des Grundsatzes in dubio pro reo gehandelt, insbesondere hinsichtlich des Tragens von Kontaktlinsen durch die verstorbene C.C.________ und der Sichtbarkeit der Sicherheitskordel. Das Bundesgericht bestätigt die nachvollziehbare Beweiswürdigung der Vorinstanz, wonach C.C.________ die Sicherheitskordel aufgrund fehlender Warnsignale und ihrer Position nicht rechtzeitig erkennen konnte. Zur Prüfung der fahrlässigen Tötung gemäss Art. 117 StGB bestätigt das Gericht die Pflichtverletzung, da A.________ die Sicherung der Gefahrenzone nicht ausreichend kontrolliert hatte, obwohl ihm dies aufgrund seiner Position als \"Chef der Pisten\" und Ersatz des Sicherheitsleiters oblag. Das Bundesgericht weist zurück, dass organisatorische Unklarheiten innerhalb von B.________ SA oder das Fehlen eines spezifischen Pflichtenhefts die Garantenpflicht des Beschwerdeführers aufheben würden. Es stellt fest, dass A.________ nachweislich für die Sicherheitsvorkehrungen und deren Kontrolle verantwortlich war. Die Anwendung von Art. 53 StGB wird abgelehnt, da die Entschädigung komplett von der Arbeitgeberin B.________ SA getragen wurde, ohne persönliche Beteiligung des Beschwerdeführers. Eine Verletzung des Gebots der Verfahrensbeschleunigung wird allein auf die Berufungsphase beschränkt. Die bereits von der Vorinstanz gewährte Reduktion der Strafe um 80 % wurde als ausreichend erachtet, eine gänzliche Strafbefreiung abgelehnt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Dispositiv beinhaltet die Abweisung der Beschwerde und die Auferlegung von Gerichtskosten auf den Beschwerdeführer. Zudem wird das Urteil an die Parteien und die Vorinstanz kommuniziert.


5D_54/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin streitet seit Jahren mit der Beschwerdegegnerin, einer Stockwerkeigentümergemeinschaft, und ficht notorisch sämtliche Verfügungen und Urteile an. Im vorliegenden Fall wurde sie vom Bezirksgericht Zürich zur Zahlung von CHF 15'000 an die Stockwerkeigentümergemeinschaft für Anwaltskosten verpflichtet. Ihre Berufung beim Obergericht des Kantons Zürich wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Mit einer subsidiären Verfassungsbeschwerde vor Bundesgericht verlangte sie unter anderem die Feststellung der Nichtigkeit sowie diverse weitere Begehren strafrechtlicher Natur.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Urteil betrifft eine Zivilstreitigkeit mit einem Streitwert unter CHF 30'000, weshalb die subsidiäre Verfassungsbeschwerde gemäss Art. 113 BGG anzuwenden ist. - **E.2:** Mit der Verfassungsbeschwerde kann lediglich die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden (Art. 116 BGG). Es gilt das strenge Rügeprinzip, d.h., die Beschwerdeführerin hätte klar und detailliert darlegen müssen, welche Rechte verletzt worden seien. - **E.3:** Auf strafrechtliche Begehren, Feststellungsbegehren ohne Bezug zum Streitgegenstand und Begehren gegenüber anderen Urteilen wird nicht eingetreten. Gegenstand des Verfahrens ist ausschliesslich das Urteil des Obergerichts. - **E.4:** Die Beschwerde besteht überwiegend aus allgemeinen und appellatorischen Ausführungen, die keine konkreten Verfassungsrügen begründen. Ihre Behauptungen zur fehlenden Existenz der Stockwerkeigentümergemeinschaft und ihrem Streitwert wurden weder detailliert begründet noch waren sie geeignet, Verfassungsverletzungen darzulegen. Zudem hielt das Obergericht die Legitimation und Vertretung der Beschwerdegegnerin für ordnungsgemäss. - **E.5:** Die Beschwerde ist offensichtlich unzulänglich begründet und daher unzulässig. Der Präsident des Bundesgerichts entscheidet im vereinfachten Verfahren (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein und auferlegte der Beschwerdeführerin die Gerichtskosten.


6B_414/2024: Urteil zur Revision eines Urteils aufgrund eines schweren Willensmangels in einem abgekürzten Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde 2021 vom Strafgericht Lausanne in einem abgekürzten Verfahren wegen schwerer Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Ausländer- und Integrationsgesetz verurteilt. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt (davon 12 Monate unbedingt) und aus der Schweiz für 8 Jahre ausgewiesen. 2024 verlangte sie eine Revision des Urteils, da sie ihren Willen zur Zustimmung des abgekürzten Verfahrens aufgrund eines schweren Willensmangels als beeinträchtigt geltend machte, der im Zusammenhang mit Menschenhandel und psychischen Störungen stünde. Die kantonale Berufungsinstanz erklärte die Revisionsgesuche für unzulässig; dagegen erhob A.________ eine Beschwerde vor Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerde ist nur zulässig bezüglich der Annullierung des kantonalen Urteils und der Rückweisung an die kantonale Instanz, da die Zulässigkeit des Revisionsgesuchs den Streitgegenstand bildet. Die Aussagen der Beschwerdeführerin zu einem schweren Willensmangel und ihrem Status als Opfer von Menschenhandel, gestützt auf Art. 4 und 6 EMRK, wurden nur unzureichend von der kantonalen Berufungsinstanz geprüft. Diese ignorierte relevante Beweise und berücksichtigte nicht die internationale Rechtsprechung der europäischen Gerichtshöfe. Die kantonale Rechtsinstanz wies die relevanten Beweismittel (wie Atteste und Zeugenaussagen) zurück und berief sich auf Bestimmungen zur Revision, die nicht anwendbar gewesen seien. Dies stellt eine Verletzung von Art. 412 StPO dar. Die kantonale Instanz hätte in die zweite Phase des Revisionsverfahrens übergehen müssen, um eine gründliche Bewertung der durch Willensmangel beanstandeten Punkte vorzunehmen. Die kantonale Instanz prüfte den mutmasslichen Umstand des Menschenhandels nicht zureichend und liess die möglichen psychischen Störungen der Beschwerdeführerin unbeachtet. Der Bundesgerichtshof rügt die kantonale Instanz und ordnet eine neue, vertiefte Prüfung des Willensmangels an.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut und hob das vorherige Urteil auf, wobei es die Rückweisung an die kantonale Berufungsinstanz anordnete. Zudem wurden keine Gerichtskosten erhoben, und die Anwaltskosten mussten vom Kanton Waadt übernommen werden.


1C_375/2025: Urteil betreffend die amtliche Vermessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________, Miteigentümer des Grundstücks Nr. 2130 in Horw, stellten den Grenzverlauf ihres Grundstücks im Zusammenhang mit dem Vermessungswerk infrage und beantragten eine beschwerdefähige Verfügung. Die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) des Kantons Luzern bestätigte den Grenzverlauf gemäss den aktuellen Plänen und auferlegte Fr. 1'200.-- für die Nachführung des Vermessungswerkes. Das Kantonsgericht Luzern wies die darauf folgende Verwaltungsgerichtsbeschwerde ab. Die Beschwerdeführer erhoben sodann Beschwerde beim Bundesgericht und machten insbesondere geltend, die Angelegenheit sei privatrechtlicher Natur und das Urteil der Vorinstanzen sei deshalb nichtig.


2C_310/2025: Entscheid zur Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung einer türkischen Staatsangehörigen und ihrer Kinder

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die türkische Staatsangehörige A.A.________ sowie ihre beiden Kinder reisten 2019 in die Schweiz ein. Nach Ablauf des visumsfreien Aufenthalts und nachfolgenden Gesuchen (u.a. Härtefallgesuch) wurden sowohl die Aufenthaltsbewilligung verweigert als auch die Wegweisung angeordnet. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern wies die Beschwerde gegen diese Verfügung ab, woraufhin die Beschwerdeführenden eine Beschwerde ans Bundesgericht erhoben.


6B_539/2025: Urteil zur Strafzumessung bei qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. __________ überschritt am 10. April 2023 bei einem Überholmanöver mit seinem Fahrzeug Audi A6 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 61 km/h (gemessen: 141 km/h nach Toleranzabzug). Das Obergericht des Kantons Aargau verurteilte ihn am 8. Mai 2025 wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 3 und 4 lit. c SVG zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einer Verbindungsbusse von Fr. 2'500.--. A.________ verlangte mit Beschwerde eine mildere Bestrafung oder eine Rückweisung zur neuen Strafzumessung.


6B_322/2024: Urteil über Gewalt- und Drohverhalten in familiärer Auseinandersetzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

In einer familiären Auseinandersetzung zeigte A.________ am Abend des 17. Dezember 2021 Gewalt- und Drohverhalten gegenüber seinem Sohn C.________ und anderen Betroffenen. Das Strafgericht des Kantons Neuenburg erkannte ihn schuldig wegen mehrerer Delikte, darunter Körperverletzung, Drohung und Verleumdung, und bestrafte ihn u.a. mit Freiheitsstrafe auf Bewährung, Geldstrafe und einer zusätzlichen Busse. Die Vorinstanz änderte das Urteil teilweise, indem sie A.________ von einem Delikt freisprach, aber alle anderen Anklagepunkte aufrechterhielt. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte Freispruch sowie verschiedene Entschädigungen.


6B_299/2025: Urteil vom 27.11.2025

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Obergericht des Kantons Solothurn am 26. November 2024 wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Zudem wurde eine Landesverweisung von 8 Jahren samt Ausschreibung im Schengener Informationssystem angeordnet. A.________ strebt mit der Beschwerde Freispruch, Genugtuung, Verzicht auf Landesverweisung und Herausgabe eines Feuerzeugs an. Er rügt zudem eine Verletzung des Beschleunigungsgebots. Das Bundesgericht prüft die Vorwürfe und hält am erstinstanzlichen Schuldspruch fest.


5A_532/2024: Anfechtung von Beschlüssen einer Stockwerkeigentümerversammlung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin beanstandet die Gültigkeit der an einer Stockwerkeigentümerversammlung gefassten Beschlüsse und verlangt deren Nichtigerklärung. Sie wirft unter anderem vor, die Versammlung sei nicht statutengemäss einberufen worden. Auf ihre Klage trat das Bezirksgericht Zürich nicht ein, und das Obergericht Zürich wies die Berufung ab. Mit Beschwerde ans Bundesgericht rügte sie verschiedene rechtliche Punkte und verlangte zudem Strafanzeigen gegen Personen wegen Urkundenfälschung.


6B_12/2025: Entscheid zur strafrechtlichen Beschwerde betreffend Veruntreuung und Nebenforderungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde von mehreren Angehörigen der verstorbenen H.________ wegen des Verdachts der Veruntreuung und des Betrugs angezeigt. Es wird ihm vorgeworfen, zwischen 2015 und 2017 Werte im Betrag von EUR 1'309'462.74 widerrechtlich angeeignet und zum eigenen Vorteil sowie zugunsten Dritter verwendet zu haben. Er wurde durch kantonale Instanzen schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe sowie Schadensersatzzahlungen an die Privatkläger verurteilt.


8C_677/2025: Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin hatte innerhalb der Nachfrist den Kostenvorschuss nicht bezahlt, was zur Folge hatte, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Bern auf die Beschwerde nicht eintrat. Sie argumentierte vor Bundesgericht mit \"triftigen Gründen\" für die Nichtbezahlung und rügte die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege durch die Vorinstanz.


1C_372/2024: Nutzungsplanung der Gemeinde Riemenstalden, Standort für Werkhof und Wohnzonen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeinde Riemenstalden erstellt eine Nutzungsplanung, die unter anderem den Standort für eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Werkhof) sowie eine Wohnzone regelt. Die Planung führt zu Einsprachen von Eigentümern angrenzender Grundstücke (KTN 21 und KTN 23). Die Vorinstanzen genehmigen die Planung unter Berücksichtigung eines Naturgefahrennachweises und nach Interessens- und Alternativenabwägung.


6B_610/2025: Urteil betreffend Komplizenschaft bei qualifizierter ungetreuer Geschäftsführung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde in einem Strafverfahren wegen Komplizenschaft bei qualifizierter ungetreuer Geschäftsführung verurteilt. Ursprünglich war er vom Strafgericht Genf freigesprochen worden, später jedoch durch das Berufungsgericht schuldig gesprochen und bestraft. Gegen dieses Urteil legte er Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die Vorwürfe betreffen Zahlungen von A.________ an einen Geschäftspartner (E.________), die dieser zum Nachteil von Hotelbetreibergesellschaften, bei denen er als Geschäftsführer tätig war, entgegennahm.


6B_968/2025: Nicht-Eintreten auf Beschwerde im Verfahren nach Art. 108 BGG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob am 5. Dezember 2025 Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 31. Oktober 2025, welches jedoch nur im Dispositiv vorliegt und keine vollständige Begründung enthält.


6B_193/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend Vermögenswerte und Ersatzforderung wegen Wettbewerbsverstössen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA wurde vorgeworfen, in der Schweiz irreführende Preisangaben mit durchgestrichenen Preisen zu verwenden, ohne dass diese den geltenden Vorschriften entsprachen. Das erstinstanzliche Gericht erkannte die Gesellschaft der Verstösse gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) für schuldig und verhängte eine Busse sowie eine Ersatzforderung zugunsten des Staates. Die Berufungsinstanz bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung und teilte die Verfahrenskosten anteilig den Parteien zu.


5A_641/2024: Umsetzung eines erbrechtlichen Vergleichs betreffend die Aufteilung von Grundstücken

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien, Nachkommen des Erblassers D.________, streiten über die Umsetzung eines erbrechtlichen Vergleichs betreffend die Aufteilung von Grundstücken. Insbesondere geht es um die Einrichtung und Modalitäten einer Servitut (Durchfahrtsrecht) auf der Parzelle Nr. 55, die zum Zugang zu einer zukünftigen Parzelle Nr. 343 dient. Der Erblasser hatte einen partiarischen Pakt verabschiedet, um die Verteilung seiner Grundstücke zwischen den Nachkommen zu regeln. Vorinstanzen hatten die Einrichtung der Servitut im Sinne einer gerechten Nutzung angeordnet.


6B_507/2025: Urteil zur Anwendung von Art. 285 StGB (Gewalt oder Drohung gegen Behörden und Beamte)

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Polizeigericht des Bezirks Lausanne wegen Gewalt oder Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB) zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 CHF verurteilt. Das Strafgericht sah es als erwiesen an, dass A.________ am 26. Oktober 2023 bei einer polizeilichen Intervention in Lausanne einem Beamten einen Faustschlag gegen die Schulter versetzte und ein Mobiltelefon wegwarf. Die Berufung beim Kantonsgericht Waadt wurde abgewiesen, wodurch das erstinstanzliche Urteil bestätigt wurde. Vor dem Bundesgericht beantragte A.________ die Freisprechung bzw. zumindest die Rückweisung der Sache an die kantonale Instanz.


1C_406/2024: Nichtigkeit einer erleichterten Einbürgerung: Prüfung der Voraussetzungen und des Ehewillens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein ägyptischer Staatsangehöriger, erlangte 2017 durch eine Ehe mit einer Schweizer Staatsangehörigen die erleichterte Einbürgerung. Nach der Scheidung 2020 wurde ihm aufgrund angeblicher falscher Angaben und Verheimlichung erheblicher Tatsachen die erleichterte Einbürgerung vom Staatssekretariat für Migration (SEM) für nichtig erklärt, was das Bundesverwaltungsgericht bestätigte. A.________ erhob Beschwerde an das Bundesgericht mit dem Ziel, die Entscheide aufzuheben.


2C_609/2024: Elektrizitätstarife 2009/2010: Zuordnung der Gewinnabgabe an die Stadt Bern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen eines Tarifprüfungsverfahrens korrigierte die ElCom buchhalterische Positionen der Energie Wasser Bern (ewb) zu Vorliegerkosten Netz und Elektrizitätstarifen für die Jahre 2009 und 2010. Nach mehreren Rechtsgängen stand zur Diskussion, ob eine kommunale Gewinnablieferung der ewb an die Stadt Bern dem Energietarif oder dem Netznutzungsentgelt zuzuordnen sei. Die ElCom und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vertraten die Ansicht, die Abgabe sei Bestandteil des Netznutzungsentgelts. Die ewb und ihre Rechtsvertretung argumentierten, die Abgabe sei energiebezogen und dem Energietarif zuzuordnen.


9C_728/2024: Urteil zu Einfuhrabgaben und Schwerverkehrsabgabe bei grenzüberschreitendem Busverkehr

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, ein mazedonisches Unternehmen, betreibt Linienbusverkehr zwischen Mazedonien und der Schweiz mit Zwischenhalten in der Schweiz. Gegen sie wurde von der Zollbehörde (Zoll Nord, später BAZG) eine Nachforderung über Einfuhrzölle, Mehrwertsteuer und Schwerverkehrsabgaben in der Höhe von Fr. 436'045.80 geltend gemacht, da Binnentransporte (sog. Kabotage) durch ausländische Beförderungsmittel erfolgt seien. Die Beschwerde gegen die Verfügung des BAZG wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Die Beschwerdeführerin brachte die Angelegenheit vor das Bundesgericht.


1C_171/2025: Streit über die Vergütung eines Arzt-Lohns am Hôpital B.________

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein Facharzt für Kardiologie, ist seit 1992 am Hôpital B.________ als Oberarzt angestellt. Im Jahr 2013 wurde sein Arbeitsvertrag überarbeitet und seine Vergütung aus einem Grundgehalt sowie Honoraren für persönlich erbrachte Leistungen zusammengesetzt. Nach einer Systemänderung im Jahr 2017 (SwissDRG-Tarif) wurde 2018 eine neue Vertragsänderung unterschrieben. A.________ machte jedoch geltend, er habe zwischen 2018 und 2020 aufgrund einer vermeintlich geänderten Entlohnungsstruktur finanzielle Einbussen erlitten und forderte Schadenersatz. Die Vorinstanz wies seinen Anspruch zurück.


6F_25/2025: Unzulässigkeit einer Revisionsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragte die Revision eines früheren Entscheids des Bundesgerichts (Urteil vom 12. Juni 2025, 6F_11/2025), in welchem eine frühere Beschwerde für unzulässig erklärt und seine verlangte unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen wurde. Die jetzige Eingabe wird als erneute Revisionsgesuch gewertet und führt zu einer Prüfung der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen.


8C_754/2024: Urteil zur Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit Covid-19

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG beantragte für mehrere Zeiträume Kurzarbeitsentschädigung bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau (ÖALK). Nach Abweisung des Anspruchs durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) wegen fehlender wirtschaftlicher Gründe und Rückforderungen bereits ausgezahlter Entschädigungen führte die Beschwerdeführerin ein Beschwerdeverfahren vor dem Versicherungsgericht des Kantons Aargau, welches letztlich die Abweisung bestätigte. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde im Rahmen dieser Entscheidung und beurteilte insbesondere die Gehörsrügen sowie den materiellen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung.


5A_789/2024: Urteil betreffend Kostenauferlegung im Zusammenhang mit der Abberufung einer Verwaltung im Stockwerkeigentum

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin beantragte die Abberufung eines Verwalters einer Stockwerkeigentümergemeinschaft. Nach einem Rückzug ihres Gesuchs wurde das ursprüngliche Verfahren durch das Bezirksgericht Zürich eingestellt, wobei Kosten für die Beschwerdeführerin festgesetzt wurden. Sie erhob eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Kostenauferlegung vor dem Obergericht des Kantons Zürich, welches diese abwies. Mit Beschwerde an das Bundesgericht verlangte sie die Nichtigerklärung des obergerichtlichen Urteils sowie die entsprechende Neuverlegung der Kosten.


6B_755/2025: Urteil betreffend qualifizierte sexuelle Nötigung und Verwahrung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden sprach A.________ u.a. der qualifizierten sexuellen Nötigung schuldig und ordnete eine Verwahrung an. Auf Berufung hin sprach das Obergericht A.________ teilweise frei, hielt jedoch den Schuldspruch wegen qualifizierter sexueller Nötigung und die Verwahrung aufrecht. A.________ erhob dagegen Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte Freisprüche sowie die Aufhebung der Verwahrung.


5D_3/2025: Entscheid zur subsidiären Verfassungsbeschwerde gegen einen Rückweisungsentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, die häufig gerichtliche Entscheidungen anfechtet, erhebt in Zusammenhang mit einer Betreibung von Fr. 133.-- nebst Zins und Kosten gegen sie durch einen Stockwerkeigentümer eine negative Feststellungsklage (Art. 85a SchKG). Das Bezirksgericht Zürich wies die Klage ab. Das Obergericht des Kantons Zürich hob den Entscheid jedoch auf und wies die Sache zur erneuten Prüfung zurück. Gegen den Rückweisungsentscheid wandte sich die Beschwerdeführerin mit einer subsidiären Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht.


8C_653/2025: Urteil zur Sozialhilfe (Prozessvoraussetzung)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.________) reichte eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich ein, welches seinerseits den Beschluss der Gemeinde Eglisau geschützt hatte, den Grundbedarf des Beschwerdeführers um 15 % für maximal zwölf Monate zu kürzen. Diese Leistungskürzung wurde aufgrund der Missachtung einer Auflage (persönliches Erscheinen zu einem Gespräch oder Einreichung eines Arztzeugnisses) verfügt.


9C_482/2025: Steuerliche Behandlung von rückwirkend ausbezahlten Renten der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft die steuerliche Behandlung von rückwirkend ausbezahlten Renten der Invalidenversicherung, die einem Ehepaar (A.A.________ und B.A.________) aus dem Kanton Freiburg im Steuerjahr 2023 gutgeschrieben wurden. Die kantonalen Steuerbehörden setzten in ihrer ursprünglichen Veranlagung höhere Einkommensteuerbeträge an als vom Ehepaar gefordert. Die Steuerpflichtigen reichten gegen die Verfügung Beschwerde ein, worauf die Vorinstanz die Veranlagung teilweise anpasste und die Sache in Bezug auf die kantonalen Steuern zur Neubeurteilung an die Steuerbehörden zurückwies. Der Fall wurde schliesslich vor das Bundesgericht gezogen.


6B_103/2025: Urteil zur qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Uri, das den Beschwerdeführer wegen qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung und grober Verkehrsregelverletzung verurteilt hatte. Gegenstand sind eine Geschwindigkeitsüberschreitung und ein ungenügender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Der Beschwerdeführer verlangt einen Freispruch und rügt die Sachverhaltsfeststellung sowie die Beweiswürdigung der Vorinstanz.


6B_362/2025: Grobe Verletzung der Verkehrsregeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde beschuldigt, am 15. Juli 2022 auf der Autobahn A1 bei U.________ die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge um 46 km/h überschritten zu haben. Das Bezirksgericht Baden und das Obergericht des Kantons Aargau verurteilten ihn wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 120 sowie einer Busse von CHF 1'200. Der Beschwerdeführer focht das Urteil an, beantragte einen Freispruch und verlangte eine geringfügigere Sanktion gestützt auf die OBV.


1C_183/2025: Bewilligung zusätzlicher Parkplätze auf der Parzelle Nr. 737 in Dallenwil

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hat im Jahr 2006 eine Baubewilligung für den Neubau eines Einfamilienhauses erhalten. Im Jahr 2020 reichte er ein nachträgliches Baugesuch für die Errichtung zusätzlicher Parkplätze ein, welches der Gemeinderat teilweise abwies. Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden und daraufhin das Verwaltungsgericht wiesen die gegen die Abweisung erhobenen Beschwerden ab, soweit darauf eingetreten wurde. Der Streitgegenstand des aktuellen bundesgerichtlichen Verfahrens beschränkt sich auf die Bewilligung dieser zusätzlichen Parkplätze und nicht auf ein behauptetes Nutzungsverbot anderer Flächen. Es wird geklärt, ob eine Bewilligung bereits bei der ursprünglichen Baubewilligung vorlag oder ob diese neue Entscheidung rechtmässig ist.


5A_1043/2025: Unzulässigkeit des Rechtsmittels

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, wohnhaft in Österreich, reichte am 10. Juni 2025 beim Bezirksgericht Meilen eine Vaterschaftsklage ein, da die Tochter in Österreich lebt. Das Bezirksgericht trat auf die Klage nicht ein, da der Beschwerdegegner unter der angegebenen Adresse nicht auffindbar war und in Österreich bereits ein rechtskräftiger Beschluss zur Vaterschaft vorliegt. Das Obergericht des Kantons Zürich trat auf die Berufung der Beschwerdeführerin am 29. Oktober 2025 ebenfalls nicht ein. Die Beschwerdeführerin verlangte daraufhin vor Bundesgericht die Aufhebung des Beschlusses des Obergerichts und eine Rückweisung zur materiellen Prüfung.


1C_470/2024: Urteil zur Verknüpfung einer Baubewilligung mit einem Beseitigungsrevers

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Pächter eines Landwirtschaftsbetriebs in Grüningen (Landwirtschaftszone), erhielt u.a. für den Neubau einer Remise und einer Futterzone eine Baubewilligung. Die Baudirektion des Kantons Zürich verlangte in der Baubewilligung die Grundbucheintragung einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung (Beseitigungsrevers). Nach Gutheissung eines Rekurses durch das Baurekursgericht des Kantons Zürich und Abweisung der Beschwerde der Baudirektion durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich gelangte die Baudirektion ans Bundesgericht.


1C_358/2025: Entscheid zur Inventarisierung von Schutzobjekten im Kanton Genf

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA, Eigentümerin einer Parzelle in Collonge-Bellerive (GE) mit historischer Villa im Heimatstil und einem dazugehörigen Garten, beantragte im Februar 2023 die Genehmigung zur Demolierung ihrer Gebäude und die Errichtung eines Wohnkomplexes mit Tiefgarage. Aufgrund eines eingeschätzten hohen kulturellen und architektonischen Wertes dieser Objekte beschloss das zuständige Departement die Eintragung der Liegenschaft und ihrer Umgebung in das kantonale Inventar für Schutzobjekte, was die spätere Demolierung untersagte. Der kantonale Entscheid wurde von der Eigentümerin ans Verwaltungsgericht Genf weitergezogen und von diesem bestätigt.


5A_94/2025: Fristenstillstand bei Rechtsvorschlag wegen fehlenden neuen Vermögens gemäss Art. 88 Abs. 2 SchKG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil des Bundesgerichts behandelt die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Jahresfrist für die Stellung eines Fortsetzungsbegehrens gemäss Art. 88 Abs. 2 SchKG stillsteht, wenn ein Schuldner Rechtsvorschlag wegen fehlenden neuen Vermögens erhebt. Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Obergerichts des Kantons Graubünden auf und weist das Betreibungsamt an, dem gestellten Fortsetzungsbegehren zu entsprechen und die Pfändung zu vollziehen.


6B_794/2025: Abweisung der Beschwerde gegen die Ausweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein brasilianischer Staatsangehöriger, wurde am 20. Januar 2025 vom Bezirksgericht Sion u.a. wegen qualifizierten Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 und 3 lit. a und b StGB), mehrerer Verstösse gegen die Verkehrsregeln (Art. 91 ff. SVG) sowie anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten und einer Geldstrafe von 300 Franken verurteilt. Zudem wurde seine Ausweisung aus der Schweiz für sieben Jahre angeordnet. Das Kantonsgericht Wallis bestätigte am 24. Juli 2025 das erstinstanzliche Urteil. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte hauptsächlich den Verzicht auf die Ausweisung.


7B_710/2025: Urteil betreffend Rechtsverweigerung und Strafvollzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte mehrere Beschwerden gegen Entscheide des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich ein, die verschiedene Aspekte seines Strafvollzugs und das Verfahren der Rechtsverweigerung bzw. Rechtsverzögerung betrafen. Zwei Beschwerden wurden vom Verwaltungsgericht als gegenstandslos abgeschrieben bzw. abgewiesen, und auf zwei weitere Revisionsgesuche wurde nicht eingetreten. Der Beschwerdeführer rügte unter anderem die Unterzeichnung der Entscheide durch die Vorinstanz.


5A_1032/2025: Urteil zum Kindesschutzverfahren und zur Anordnung einer Beistandschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Luzern eröffnete ein Kindesschutzverfahren für vier Kinder des Beschwerdeführers, nachdem eine Gefährdungsmeldung eingegangen war. Sie ordnete eine Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB für alle Kinder an. Das Kantonsgericht Luzern beschränkte die Beistandschaft auf zwei der Kinder (C.________ und D.________) und umriss den Aufgabenkreis des Beistands neu. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Entscheid Beschwerde ans Bundesgericht.


5A_1071/2025: Urteil betreffend fürsorgerische Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde am 4. November 2025 mittels ärztlicher Einweisung fürsorgerisch in der Klinik C.________ untergebracht. Das Obergericht des Kantons Bern wies die dagegen erhobene Beschwerde am 14. November 2025 ab. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin ans Bundesgericht und beantragte u.a. die Aufhebung des Entscheids, die Anordnung eines Zweitgutachtens sowie die Rückweisung an eine neutrale Stelle.


8C_696/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte eine Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) ein, welche vom Verwaltungsgericht des Kantons Zug als verspätet abgewiesen wurde. Die Vorinstanz verneinte die Voraussetzungen für die Wiederherstellung der Frist und trat auf die Beschwerde nicht ein.


6B_821/2025: Entscheid zur Ausweisung und Schengener Informationssystem (SIS)-Eintrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein Staatsangehöriger des Bénin, wurde vom Tribunal regional Jura bernois-Seeland wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (LStup), einer Übertretung der LStup, einer Straftat nach dem Heilmittelgesetz sowie Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten (mit zweijährigem bedingten Strafvollzug) verurteilt und zur Ausweisung aus der Schweiz für sieben Jahre verurteilt. Die Vorinstanz, die 2. Strafkammer des Berner Obergerichts, bestätigte die Ausweisung am 19. August 2025.


5D_53/2024: Urteil betreffend Forderungen einer Stockwerkeigentümergemeinschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, die notorisch alle Verfügungen und Urteile anfechtet, wurde durch das Bezirksgericht Zürich verpflichtet, der Stockwerkeigentümergemeinschaft Fr. 29'164.15 für Beiträge in den Erneuerungsfonds und weitere Kosten der Jahre 2017-2021 zu bezahlen. Das Obergericht des Kantons Zürich wies ihre Berufung ab, soweit darauf eingetreten wurde. Mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde gelangte die Beschwerdeführerin ans Bundesgericht.


7B_480/2024: Einstellungsverfügung wegen Straftaten gegen die sexuelle Integrität

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ hat gegen ihren ehemaligen Ehemann B.________ eine Strafanzeige wegen sexueller Übergriffe (Art. 189, 190 und 191 StGB) erstattet. Die Vorwürfe betreffen sexuelle Gewalt während ihrer Ehe sowie die Zeit davor. Der zuständige Staatsanwalt stellte die Strafuntersuchung ein. Die Beschwerdeführerin rügte diverse Verfahrensmängel und beantragte die Anklageerhebung gegen B.________. Die kantonale Instanz wies ihre Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung ab, woraufhin sie an das Bundesgericht gelangte.


4A_334/2025: Entscheidung zur internationalen Sport-Schiedsgerichtsbarkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein russischer Profifussballverein (A.________) und ein englischer Fussballclub (B.________) hatten eine Vereinbarung über die Überweisung der zweite Tranche eines Transferbetrags für einen Spieler. Der Zahlungsverkehr wurde durch internationale Sanktionen gegen Russland erschwert. Eine Entscheidung der FIFA-Spielerstatuskammer (CSJ) verpflichtete B.________ zur Zahlung. Diese wurde teilweise durch das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) abgeändert, und A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.


6B_37/2025: Anordnung einer Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein somalischer Staatsangehöriger, wurde wegen sexueller Nötigung und Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz vom Regionalgericht Bern-Mittelland zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, einer Busse von Fr. 200.--, einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot und einer Landesverweisung für die Dauer von fünf Jahren verurteilt. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte den Schuldspruch und die verhängte Strafe sowie die Landesverweisung und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS). Mit Beschwerde in Strafsachen forderte der Beschwerdeführer den Verzicht auf die Landesverweisung und deren Ausschreibung im SIS. Eventualiter beantragte er die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.