Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
1C_662/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob am 14. August 2025 beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde gegen einen Rekursentscheid der kantonalen Sicherheitsdirektion betreffend eine Gebührenauflage. Das Verwaltungsgericht setzte eine Frist für die Zahlung eines Kostenvorschusses, welche ungenutzt blieb. In der Folge trat das Verwaltungsgericht mit Verfügung vom 30. September 2025 auf die Beschwerde nicht ein. Dagegen erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
- E.1: Das Verwaltungsgericht hatte A.________ korrekterweise auf die Verpflichtung hingewiesen, einen Kostenvorschuss zu leisten, und nahm das Nichteintreten im Falle eines nicht geleisteten Vorschusses gemäss Androhung vor.
- E.2: Das Bundesgericht prüfte, ob die Beschwerde den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG genügt. Es stellte fest, dass keine hinreichende Auseinandersetzung mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids erfolgt war.
- E.3: Aufgrund der offensichtlichen Unzulänglichkeit der Beschwerde trat das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 Abs. 1 BGG nicht darauf ein.
- E.4: Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt, und es wurden keine Parteientschädigungen zugesprochen (Art. 66 Abs. 1 und Art. 68 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und auferlegte die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer. Das Urteil wurde den Parteien schriftlich mitgeteilt.
8C_616/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde im Bereich der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich ans Bundesgericht mit der Bitte um vollständige oder teilweise Schuldenerlass oder, alternativ, einer Zahlungserleichterung. Das Bundesgericht forderte die Beschwerdeführerin auf, die angefochtene Entscheidung innert gesetzter Frist beizubringen (Art. 42 Abs. 5 BGG), was jedoch nicht geschah.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Eingabe der Beschwerde ohne Beilage der angefochtenen Entscheidung. - **E.2:** Festlegung einer Frist zur Behebung des Mangels unter Hinweis auf die Folgen bei Nichtbehebung (Art. 42 Abs. 5 BGG). - **E.3:** Anwendung von Art. 108 Abs. 1 BGG zur sofortigen Abweisung offensichtlich unzulässiger Beschwerden in einem vereinfachten Verfahren durch den Einzelrichter. - **E.4:** Die fehlende Beilage der angefochtenen Entscheidung führt zur Unzulässigkeit der Beschwerde gemäss Art. 42 Abs. 3 und 5 BGG. - **E.5:** Ausnahmsweise keine Erhebung von Gerichtskosten gemäss Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Gericht stellte fest, dass die Beschwerde unzulässig ist und erhebt keine Gerichtskosten.
1C_634/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Baubewilligung und Einsprachelegitimation
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ stellte eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom 17. September 2025. In diesem Entscheid war das Verwaltungsgericht auf eine Beschwerde von A.________ nicht eingetreten, da dieser den verlangten Kostenvorschuss nicht fristgerecht geleistet hatte. Die zugrunde liegende Streitigkeit betraf die Erteilung einer Baubewilligung für drei Mehrfamilienhäuser in Arbon an die B.________ AG und die Abweisung der Einsprache von A.________.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Verwaltungsgericht Thurgau trat auf die Beschwerde von A.________ nicht ein, weil der Kostenvorschuss nicht geleistet wurde. A.________ reichte eine sogenannte \"sinngemässe Beschwerde\" beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht verzichtete auf die Einholung von Vernehmlassungen. Nach Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG sind die Begründungsanforderungen präzisiert. Die Vorinstanz begründete detailliert den Nichteintretensentscheid. Die Beschwerde an das Bundesgericht setzt sich nicht mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinander und erfüllt die Begründungsanforderungen offensichtlich nicht. Aufgrund ungenügender Begründung wird auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG nicht eingetreten. Das Revisionsverfahren vor der Vorinstanz wird durch den Entscheid des Bundesgerichts nicht beeinflusst. Keine Kosten werden erhoben; ein allfälliges Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist gegenstandslos. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt und es entstehen keine Kosten. Den Verfahrensbeteiligten wird mitgeteilt, dass das Urteil schriftlich erfolgt.
1C_590/2025: Urteil betreffend polizeiliche Fernhaltung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Kantonspolizei Bern erliess eine Fernhalteverfügung gemäss Art. 83 des kantonalen Polizeigesetzes (PolG/BE) gegen A.________, welche ihm untersagte, ein bestimmtes Gebiet um die russische Botschaft zu betreten. Nachdem die Sicherheitsdirektion Bern die Verfügung bestätigte, trat das Verwaltungsgericht Bern auf die Beschwerde von A.________ wegen unzureichender Begründung nicht ein. A.________ wandte sich hierauf an das Bundesgericht.
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9C_629/2024: Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheide
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, geboren 1967, beantragte im Jahr 2016 Leistungen der Invalidenversicherung. Sein Antrag auf eine Invalidenrente wurde 2020 mit der Begründung abgelehnt, dass der Invaliditätsgrad von 35 % unter der Schwelle von 40 % liege. Diese Entscheidung wurde durch das Bundesgericht im Entscheid 9C_308/2021 bestätigt. Im März 2022 stellte A.________ einen erneuten Antrag auf berufliche Massnahmen, der von der IV-Stelle des Kantons Waadt am 7. August 2023 abgelehnt wurde. Die Vorinstanz (Kantonsgericht Waadt) wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. A.________ rief erneut das Bundesgericht an und beantragte die Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheide sowie eine Rückweisung der Sache zur neuen Beurteilung.
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7B_878/2025: Urteil zur Legitimation der Privatklägerschaft zur Beschwerde in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erstattete 2023 Strafanzeige gegen B.________ wegen falscher Anschuldigung, was die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen zu einem Ermittlungsverfahren veranlasste. Dieses wurde 2024 eingestellt. Der gegen die Einstellung gerichtete Rechtsbehelf wurde vom Obergericht des Kantons Schaffhausen 2025 abgewiesen. Gegen diesen Entscheid reichte A.________ Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein, mit dem Antrag, das Verfahren erneut aufzunehmen.
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4D_208/2025: Urteil des Bundesgerichts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________) hat eine Beschwerde gegen ein Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts Freiburg vom 22.09.2025 eingereicht, welche ihn im Verfahren mit dem Staat Waadt betrifft. Die Beschwerde wurde jedoch am 13.11.2025 zurückgezogen.
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4D_166/2025: Entscheid über die Beschwerde hinsichtlich eines Mandatsvertrags
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer beauftragten den Beschwerdegegner, einen Anwalt, mit der Vertretung in einer zivilrechtlichen Streitigkeit bezüglich einer Hypothek auf ihrem Grundstück. Nach Beendigung des Mandats entstand eine Honorarnote, deren Restbetrag die Beschwerdeführer nicht bezahlten. Nach einer gerichtlichen Modifikation der Honorarnote und verschiedenen Rechtsstreitigkeiten über die Exekution, zahlten die Beschwerdeführer den ausstehenden Betrag nicht und der Anwalt erwirkte eine definitive Rechtsöffnung. Eine anschliessende Beschwerde der Mandanten gegen die Entscheidung der kantonalen Instanz wurde vor das Bundesgericht gebracht, welches über den Fall entschied.
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9C_609/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen eine Steuerveranlagung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Waadt vom 30. September 2025. Gegenstand war eine Steuerveranlagung, bei der die Frage der Zulässigkeit einer verspäteten Reklamation und deren ausreichende Begründung strittig war. Die Vorinstanz hatte die Reklamation der Beschwerdeführerin teilweise wegen Fristversäumnis und unzureichender Begründung abgelehnt.
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6B_659/2023: Rückerstattung von Sicherheitsleistungen und Verfahrensrechte
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ verlangt die Rückerstattung von 40'000 CHF aus Sicherheitsleistungen, die zur Sicherung der Freilassung ihres Ehegatten C.________ geleistet wurden. Sie beruft sich darauf, dass diese Sicherheiten von ihr erbracht worden seien. Die kantonale Instanz hatte ihre entsprechenden Gesuche für unzulässig erklärt. Das Bundesgericht hatte zuvor einen Teilaspekt in einem früheren Verfahren (17. Januar 2022, 6B_367/2020, 6B_369/2020) beurteilt und die Beschwerde des Ehegatten der Beschwerdeführerin teilweise gutgeheissen. Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass die kantonale Instanz ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt und ihre Parteiqualität zu Unrecht verneint habe. Zusätzlich bestreitet sie die endgültige Zuweisung der Sicherheitsleistung an Verfahrenskosten und teilweise an eine Entschädigungszahlung an die Gegenpartei B.________.
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2C_669/2025: Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen das Amt für Migration und das Kantonsgericht Basel-Landschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte beim Bundesgericht insbesondere die Feststellung seiner Staatenlosigkeit und die Verpflichtung des Kantons Basel-Landschaft zur Ausstellung von Reise- und Legitimationsdokumenten für Staatenlose. Er erhob sinngemäss Rechtsverzögerungs- bzw. Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen das Migrationsamt und das Kantonsgericht Basel-Landschaft, da diese auf seine Eingaben nicht reagiert hätten.
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6B_430/2025: Urteil zur vorsätzlichen Tötung, Strafzumessung und Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde beschuldigt, am 3. März 2022 die Tat des vorsätzlichen Tötens eines Bekannten, B.________, begangen zu haben, indem er diesen mit einer Holzkeule und anschliessend mit Fäusten und Füssen angegriffen habe, wodurch B.________ an seinen Verletzungen verstarb. Weitere Vorwürfe betrafen Diebstahl, Hausfriedensbruch und geringfügigen Betrug. Die Vorinstanz verhängte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und eine Landesverweisung von zwölf Jahren.
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1C_635/2025: Urteil betreffend Abbruchbewilligung und Baubewilligung für Ersatzbauten sowie Ausstand und unentgeltliche Prozessführung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A. und B.A. legten beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid des Departements für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau ein, welcher ihr Ausstandsgesuch und Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen hatte. Das Verwaltungsgericht trat mangels Kostenvorschusses nicht auf die Beschwerde ein. Daraufhin erhoben A.A. und B.A. beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts.
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1C_663/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zum Bau- und Planungsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________) reichte bei der Gemeinde Emmen ein Baugesuch für den Umbau eines Wohnhauses ein. Die Gemeinde erteilte eine Baubewilligung unter Auflagen und Bedingungen, inklusive einer Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstands. Der Beschwerdeführer erhob Verwaltungsgerichtsbeschwerde, die vom Kantonsgericht Luzern abgewiesen wurde. Gegen diesen Entscheid wandte sich der Beschwerdeführer mit einer Beschwerde an das Bundesgericht.
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4A_557/2024: Entscheid betreffend die Kündigung eines Mietvertrags und deren Anfechtung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Vermieter, eine Aktiengesellschaft, kündigte das Mietverhältnis eines Arztes über Geschäftsräume, da dieser und seine Familie offiziell an der Geschäftsadresse angemeldet waren – angeblich entgegen der vereinbarten Nutzung zu gewerblichen Zwecken. Der Mieter beantragte die Kündigungsanfechtung und berief sich darauf, dass die Nennung der Adresse rein administrativen Zwecken diente und die Räume nie als Wohnstätte genutzt wurden. Die Vorinstanzen erklärten die Kündigung wegen fehlender gesetzmässiger Grundlage und unangemessener Begründung als nichtig.
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8C_594/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde hinsichtlich der Ergänzungsleistungen zur IV
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, geboren 1976, erhält seit Oktober 2020 eine Invalidenrente. Sie beantragte im Dezember 2023 Ergänzungsleistungen beim zuständigen Dienst in Genf. Aufgrund nicht rechtzeitig eingereichter Dokumente, insbesondere einer Entscheidung zur beruflichen Vorsorge (Rente BVG), wurde die Bearbeitung ihres Antrags im Juli 2024 ausgesetzt. Eine neue Entscheidung wurde erst im Januar 2025 gefällt, welche Leistungen ab Oktober 2024 zusprach. Die Beschwerdeführerin verlangte vor der kantonalen Justiz ergänzende Leistungen bereits ab Dezember 2023, was letztlich abgelehnt wurde.
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7B_896/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.A.________ erstattete Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung gegen das Personal des Universitätsspitals Basel. Er machte medizinische Behandlungsfehler, die Gabe umstrittener Medikamente und eine durch Morphingabe hervorgerufene Erstickung geltend. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt stellte das Verfahren aufgrund fehlender Tatbestandsmässigkeit ein. Das Appellationsgericht Basel-Stadt bestätigte dies und qualifizierte die Einstellungsverfügung als Verfahrensabschluss nach Art. 319 ff. StPO. Der Beschwerdeführer verlangt vor Bundesgericht die Wiederaufnahme des Verfahrens.
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7B_723/2025: Gutheissung einer Beschwerde wegen Befangenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, ein Anwalt, wurde wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung vor dem Strafgericht des Bezirks Lausanne angeklagt. Nach verschiedenen Instanzenentscheiden und der Aufhebung eines erstinstanzlichen Urteils durch die Berufungsgerichte wegen schwerwiegender Verfahrensmängel beantragte A.________ die Abweisung des Vorsitzenden des erstinstanzlichen Gerichts, Lionel Chambour, wegen Befangenheit. Diese Anfrage wurde von der kantonalen Beschwerdeinstanz abgelehnt, was zur vorliegenden Beschwerde beim Bundesgericht führte.
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4A_279/2025: Urteil betreffend Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege einer juristischen Person
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA, eine Gesellschaft, die sich mit der Agro-Industrie von Hanf beschäftigt, reichte beim Zivilgericht des Bezirks Sarine eine Zahlungsklage gegen den Anwalt B.________ ein. Dieser soll durch fehlerhaftes Handeln die Verjährung von Ansprüchen gegen den Staat Freiburg verursacht haben. Zudem beantragte die Gesellschaft unentgeltliche Rechtspflege für die Prozesskosten. Die Vorinstanzen lehnten die Gewährung ab, da die Gesellschaft und ihr wirtschaftlicher Eigentümer nicht als mittellos eingestuft wurden und noch weitere Aktiven vorhanden seien.
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8C_129/2025: Versicherungspflicht bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (CNA) für Reinigungsunternehmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA, ein Unternehmen für Gebäudereinigung, widersetzt sich der Entscheidung der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (CNA), welche die Versicherungspflicht für ihre Mitarbeitenden gemäss Art. 66 Abs. 1 LAA und Art. 73 lit. b OLAA ab dem 1. Januar 2022 festgelegt hat. Vorinstanzlich bestätigte das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung. Die A.________ SA beantragte vor dem Bundesgericht deren Aufhebung oder Rückweisung.
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