Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
2C_153/2025: Urteil zur Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung wegen Scheineheverdacht
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, eine chinesische Staatsangehörige, ersuchte mehrfach um Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung, welche auf ihrer Ehe mit einem Schweizer Bürger basierte. Das Migrationsamt des Kantons St. Gallen verweigerte die Verlängerung wegen Verdachts einer Scheinehe. Der Verdacht stützte sich insbesondere auf die fehlende tatsächliche Wohngemeinschaft sowie widersprüchliche und unplausible Angaben der Ehegatten. Die Beschwerden an die kantonalen Instanzen blieben erfolglos.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüft die formellen Voraussetzungen und stellt fest, dass es sich um eine zulässige Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten handelt, da ein Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung geltend gemacht wird. Der Anspruch wird gestützt auf Art. 42 Abs. 1 AIG behauptet. Die rechtlichen Mängel und die Verletzung von Bundes- oder Völkerrecht können gerügt werden. Das Bundesgericht legt dem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den die Vorinstanz festgestellt hat (Art. 105 Abs. 1 BGG). Prüfung der Ansprüche auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 1 und Abs. 2 BV). Die Vorinstanz habe die Aussagen vom 17. Mai 2019 und das Vorgehen des Migrationsamts zu Recht als verwertbar erachtet. Die Verfahrensdauer sei zwar überlang gewesen, jedoch keine Gehörsverletzung ersichtlich. Das Bundesgericht bestätigt die Einschätzung der Vorinstanz, dass zahlreiche Indizien für eine Scheinehe vorliegen. Dazu zählen u.a. das Fehlen einer Wohngemeinschaft, widersprüchliche Aussagen der Ehegatten, oberflächliche Kenntnisse über die Lebensumstände des Partners und geringe sprachliche Verständigung. Die Beweiswürdigung der Vorinstanz ist nicht offensichtlich unrichtig oder willkürlich. Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist rechtlich nicht unverhältnismässig, da die Voraussetzungen gemäss Art. 42 Abs. 1 AIG aufgrund des Scheineheverdachts nicht erfüllt sind.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt, und es wurde keine Parteientschädigung zugesprochen.
8C_583/2025: Urteil betreffend Invalidenversicherung (Invalidenrente)
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, welcher im Jahr 1972 geboren ist, erlitt am 26. September 2000 einen Unfall und erhielt ab September 2001 eine ganze Invalidenrente. Diese Rente wurde revisionsweise per Ende Oktober 2013 aufgehoben. Nach mehrfachen Neuanmeldungen ohne Erfolg meldete sich A.________ am 11. Februar 2022 erneut zum Leistungsbezug bei der IV-Stelle des Kantons Aargau an. Die IV-Stelle verneinte schliesslich mit Verfügung vom 9. Dezember 2024 einen Rentenanspruch, da keine relevante Invalidität vorlag. Die hiergegen erhobene Beschwerde wurde vom Versicherungsgericht des Kantons Aargau am 18. August 2025 abgewiesen.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Das Bundesgericht prüft Rechtsverletzungen nach Art. 95 f. BGG und wendet das Recht von Amtes wegen an (Art. 106 Abs. 1 BGG). Es legt den Sachverhalt gemäss Feststellung der Vorinstanz zugrunde und kann deren Sachverhaltsfeststellungen berichtigen, wenn diese offensichtlich unrichtig sind (Art. 97 Abs. 1 und Art. 105 Abs. 2 BGG). - **E.2**: Gegenstand des Verfahrens ist die Überprüfung der Vorinstanz, welche die Verfügung der IV-Stelle bestätigte. Dabei ging es um die Frage, ob ein Rentenanspruch des Beschwerdeführers besteht. - **E.3**: Die Vorinstanz hat die relevanten Rechtsgrundlagen korrekterweise angewandt. - **E.4**: - **E.4.1**: Die Vorinstanz würdigte die medaffairs-Expertise vom 9. August 2024 als vollumfänglich beweistauglich und stellte auf deren Grundlage fest, dass eine 100%ige Arbeitsfähigkeit des Versicherten in einer angepassten Tätigkeit seit September 2016 gegeben sei. Temporäre Arbeitsunfähigkeiten in bestimmten Zeiträumen führten aufgrund der Neuanmeldung im Februar 2022 nicht zu einem Rentenanspruch. - **E.4.2**: - **E.4.2.1**: Der Beschwerdeführer bemängelt in appellatorischer Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanz, ohne das strenge Rügeprinzip zu beachten. - **E.4.2.2**: Die Aussagen im orthopädischen Teilgutachten wurden korrekt und vollständig gewürdigt, weshalb die Rüge des Beschwerdeführers unbegründet ist. - **E.4.2.3**: Die psychiatrische Beurteilung wurde gutachterlich und vorinstanzlich stichhaltig gewertet. Der Beschwerdeführer zeigt keine Rechtswidrigkeiten der Würdigung auf. - **E.4.2.4**: Hinweise auf Aggravation oder Simulation wurden berücksichtigt. Die Vorinstanz stellte dies willkürfrei fest. - **E.4.3**: Die Beschwerde ist offensichtlich unbegründet und wird im vereinfachten Verfahren nach Art. 109 BGG behandelt. - **E.5**: Die Gerichtskosten werden dem unterliegenden Beschwerdeführer auferlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde des Beschwerdeführers wurde abgewiesen und die Gerichtskosten ihm auferlegt.
8C_720/2024: Entscheid über Versicherungsschutz und Kausalität bei Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Versicherte (geboren 1966) erlitt am 17. November 2014 bei einer beruflichen Tätigkeit einen Unfall, bei dem er einen Meniskusschaden am rechten Knie zugezogen hatte. Mehrere Folgeoperationen und Komplikationen betrafen beide Knie. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) stellte ihre Leistungen ab dem 4. August 2015 ein und erkannte eine chondrocalcinosenbedingte Degeneration als Ursache der Beschwerden. Der Versicherte focht die Entscheidungen der SUVA wiederholt an, zuletzt vor der Genfer kantonalen Versicherungskammer, und beantragte vor Bundesgericht die Übernahme weiterer Kosten und Leistungen.
Zusammenfassung der Erwägungen
E.1: Der Rechtsmittelführer hat sämtliche formalen Anforderungen an die Einreichung des Beschwerdeverfahrens erfüllt. Die Beschwerde ist zulässig. E.2.1: Die Forderungen des Beschwerdeführers bezüglich Zahnbehandlungskosten und weiterer medizinischer Leistungen über die von der SUVA gesetzte Leistungsgrenze hinaus wurden präzisiert und teilweise ausgeschlossen. Nur die Behandlungskosten infolge des Unfalls vom 16. März 2017 wurden zugelassen. E.2.2: Neue Tatsachen oder Beweise im Verfahren nach Art. 99 Abs. 1 BGG wurden nicht berücksichtigt. E.3: Das Gericht prüfte die gesetzlichen Grundlagen aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 UVG sowie die Rechtsprechung zu Ursachen und Kausalität, wie sie für den Unfall und die Krankheiten des Versicherten relevant sind. E.5: Der Versicherte sah eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen mangelhafter Begründung des kantonalen Urteils. Das Bundesgericht wies diesen Vorwurf zurück und befand, dass die kantonale Instanz ihre Entscheidungen angemessen begründete und sich mit den Argumenten des Versicherten ausführlich auseinandersetzte. E.6: Das Bundesgericht bestätigte die vollständige Beweiskraft der SUVA-Expertise des Dr. B., welche die Beschwerden des Beschwerdeführers als durch chondrocalcinosenbedingte Degeneration erklärbar einordnete. Zudem waren weitere medizinische Meinungen konsistent mit dieser Sichtweise. E.7: Das Bundesgericht wies die Beschwerde in der Sache schliesslich vollständig ab.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde des Versicherten wurde in der Sache abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden ihm auferlegt.
4D_227/2025: Mieterausweisung: Beschwerde gegen Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde betrifft die Mieterausweisung aus einer Wohnung aufgrund einer Kündigung des Mietverhältnisses. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Entscheide des Bezirksgerichts Baden und Obergerichts des Kantons Aargau, die die Auflösung des Mietverhältnisses sowie die Räumung des Mietobjekts verfügten. Das Bundesgericht prüfte die Eingabe des Beschwerdeführers, richtete diese jedoch als subsidiäre Verfassungsbeschwerde und trat darauf nicht ein, da die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt waren.
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6B_331/2025: Verkehrsregelverletzung und Anwendbarkeit des Ordnungsbussenverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer überholte am 7. März 2023 bei stockendem Kolonnenverkehr auf der Autobahn A3 auf dem Pannenstreifen mehrere Fahrzeuge, um die Ausfahrt Urdorf-Nord zu erreichen. Das Bezirksgericht Dietikon sprach ihn im erstinstanzlichen Verfahren vom Vorwurf des Verstosses gegen das Verbot des Rechtsüberholens frei, das Obergericht Zürich verurteilte ihn jedoch zweitinstanzlich u.a. deswegen zur Zahlung einer Busse von Fr. 350.--. Der Beschwerdeführer verlangt vor dem Bundesgericht einen Freispruch bezüglich des Rechtsüberholens und die Anwendung einer Ordnungsbusse für das Befahren des Pannenstreifens.
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4A_527/2025: Rückzug der Beschwerde vor Bundesgericht im Zivilverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft eine zivilrechtliche Streitigkeit zwischen A.________ als Beschwerdeführer und der B.________ AG als Beschwerdegegnerin. Die Beschwerde wurde von A.________ gegen einen Entscheid der Chambre civile der Cour de justice des Kantons Genf vom 16. September 2025 erhoben. Am 7. November 2025 hat der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers dem Bundesgericht mitgeteilt, dass die Beschwerde zurückgezogen wird.
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7B_1183/2025: Verlängerung der Untersuchungshaft aufgrund von Verdachtsmomenten und möglicher Kollusionsgefahr
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________, ein Schweizer Staatsbürger, wurde wegen des Verdachts auf Beteiligung an einem organisierten Netzwerk für den Handel mit Betäubungsmitteln und Geldwäscherei gemäss Art. 19 Abs. 1 und 2 BetmG sowie Art. 305bis StGB festgenommen. Das Netzwerk operierte im Kanton W.________ sowie der Westschweiz und generierte erhebliche Einnahmen, unter anderem durch den Verkauf von Kokain. Verschiedene Beweismittel wurden bei der Festnahme gefunden, darunter Betäubungsmittel, Bargeld und Luxusgüter. A.A.________ bestreitet jegliche Beteiligung an strafbaren Handlungen.
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4A_555/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Schadenersatz und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin verlangte Schadenersatz und beantragte unentgeltliche Rechtspflege. Das Bezirksgericht Winterthur trat auf ihre Forderungsklage sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nicht ein. Das Obergericht des Kantons Zürich trat auf die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den bezirksgerichtlichen Beschluss aufgrund unzureichender Begründung ebenfalls nicht ein. Mit Eingabe vom 31. Oktober 2025 erhob die Beschwerdeführerin beim Bundesgericht Beschwerde gegen den obergerichtlichen Beschluss.
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5A_658/2025: Beurteilung der Aufhebung von Kindesschutzmassnahmen und Beistandschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eltern A.________ und B.________ streiten um die Kindesschutzmassnahmen und die Beistandschaft bezüglich ihrer zwei Kinder, insbesondere um die Aufhebung einer Erziehungsbeistandschaft. Nach mehrfachen Platzierungen der Kinder und eingerichteten Schutzmassnahmen durch die KESB stimmte die KESB Leimental schliesslich der Aufhebung der Beistandschaft und der Kindesschutzmassnahmen zu. Die Mutter hatte zwischenzeitlich die alleinige Obhut der Kinder erhalten. Der Vater wollte die Beistandschaft aufrechterhalten, was die kantonale Vorinstanz durch Abweisung der Beschwerde ablehnte.
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1C_676/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Verfügung des Genfer Staatsanwalts
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ Ltd und B.________ legten beim Bundesstrafgericht, Beschwerdekammer, Beschwerde gegen eine Verfügung des Genfer Staatsanwalts vom 22. September 2025 ein, mit der die Freigabe von beschlagnahmten Bankvermögen verweigert wurde. Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, da die eingereichten Beweismittel die Existenz der Gesellschaft und die Vertretungsbefugnis ihres Direktors nicht nachwiesen. Eine gerichtliche Beschwerde vom 3. November 2025, ergänzt mit neuen Beweismitteln, wurde dem Bundesgericht zur Entscheidung vorgelegt.
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4D_184/2025: Beschluss betreffend Rückzug einer Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA reichte am 23. September 2025 eine Beschwerde gegen den Entscheid der Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichts vom 29. August 2025 ein. Die Partei wurde aufgefordert, eine Gerichtskostenvorschusszahlung von CHF 800 bis zum 27. Oktober 2025 zu leisten. Nach einem weiteren nicht verlängerbaren Nachfristbeschluss bis zum 14. November 2025 erfolgte keine Zahlung. Am 17. November 2025 erklärte die A.________ SA den Rückzug ihrer Beschwerde.
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4A_505/2025: Darlehen und Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Streit zwischen A.________ (Beschwerdeführer) und B.________ (Beschwerdegegnerin) ging es um die Rückzahlung eines Darlehens. Erstinstanzlich sprach das Bezirksgericht Zürich der Beschwerdegegnerin Fr. 40'000.-- zu, wies jedoch die Klage bezüglich anderer Beträge ab. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung des Beschwerdeführers ab, soweit es darauf eintrat. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, inklusive eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege.
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6B_861/2024: Urteil über mehrfachen Vermögensbetrug und arglistige Täuschung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine 1990 geborene Frau (A.________) wurde wegen mehrfacher Vermögensstraftaten und Induktion der Justiz in Irrtum verurteilt. Sie erhielt unrechtmässig Renten und Sozialleistungen, indem sie falsche Angaben über ihren Familienstand, ihre Wohnverhältnisse und andere relevante Umstände machte. Zudem täuschte sie einen Einbruch ins Fahrzeug vor, um Versicherungsgelder zu erlangen.
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2C_673/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde bezüglich Verlängerung der Administrativhaft im Hinblick auf Ausschaffung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der marokkanische Staatsbürger A.________, geboren 1990, wurde am 15. August 2022 durch die Strafkammer für Berufung und Revision des Kantons Genf für fünf Jahre strafrechtlich aus der Schweiz ausgewiesen. Am 18. Dezember 2024 ordnete der Polizeikommissar des Kantons Genf zunächst eine dreimonatige Administrativhaft an, die mehrfach verlängert wurde, zuletzt durch das Urteil des Verwaltungsgerichts erster Instanz des Kantons Genf vom 12. November 2025, mit einer Haftdauer bis zum 16. Januar 2026.
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4D_217/2025: Entscheidung des Bundesgerichts zum Rückzug einer Beschwerde in arbeitsrechtlicher Angelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte am 31. Oktober 2025 eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Chambre des recours civile des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 21. August 2025 ein. Die Beschwerde betraf eine arbeitsrechtliche Streitigkeit zwischen A.________ und B.________. Am 14. November 2025 (Datum des Poststempels) informierte A.________ das Bundesgericht schriftlich, dass sie ihre Beschwerde zurückzieht.
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1C_243/2025: Urteil betreffend die Festlegung des Gewässerraums am Tankgraben
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde gegen die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Glarus Nord betrifft den Verzicht auf die Festlegung eines Gewässerraums beim Tankgraben. Nachdem das DBU des Kantons Glarus den Verzicht bestätigte, trat der Präsident des Verwaltungsgerichts des Kantons Glarus unter Hinweis auf res iudicata nicht auf die Beschwerde ein. Naturschutzorganisationen wandten sich hiergegen ans Bundesgericht.
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4D_157/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen fehlender Vorschussleistung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Schuldner hatte eine definitive Rechtsöffnung über CHF 112.– betreffend eines Zahlungsbefehls, der durch die Gläubigerin erwirkt wurde, angefochten. Der Einzelrichter des Bezirks Monthey gewährte die definitive Rechtsöffnung, was von der Zivilkammer des Kantonsgerichts Wallis am 4. August 2025 bestätigt wurde. Gegen dieses Urteil reichte der Beschwerdeführer am 28. August 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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2F_26/2025: Urteil betreffend die Revision eines früheren Urteils zur Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________) beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils vom 17. September 2025 (2C_425/2025), welches die Revokation seiner Aufenthaltsbewilligung und seine Wegweisung bestätigte. Zur Begründung machte er eine unrichtige Sachverhaltswürdigung sowie neue Tatsachen geltend. Konkret führte er an, das Bundesgericht habe materielle und häusliche Gewalt sowie eine länger bestehende eheliche Gemeinschaft unberücksichtigt gelassen.
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6B_1367/2023: Urteil des Bundesgerichts über die Berufung im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde am 19. Januar 2022 vom Bezirksgericht des Distrikts Vaud wegen sexueller Handlungen mit einem Kind zu einer Geldstrafe verurteilt. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe und wurde für alle Berufe mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen lebenslang gesperrt. Er wurde zudem zu Entschädigungszahlungen an das Opfer verurteilt. Die Berufung gegen diesen Entscheid wurde am 28. April 2022 von der kantonalen Berufungsinstanz abgewiesen. Nach einer Aufhebung des Urteils durch das Bundesgericht wegen unzureichender Prüfung eines Beschwerdegrundes wurde der Fall zurück an die kantonale Instanz weitergeleitet. Am 31. Oktober 2023 entschied die kantonale Instanz erneut über die Berufung, wies sie ab und verpflichtete A.________ zur Zahlung bestimmter Gerichtskosten. Der Angeklagte ist 1983 geboren, hat eine Ausbildung als Automechaniker und hat keine Vorstrafen. Er hat seine Berufstätigkeit als Techniker im Jahr 2022 aufgenommen. Am 22. September 2019 hat A.________ in einem Schwimmbad in unangemessener Weise agiert, indem er seinen Badeanzug teilweise ablegte und sexuelle Handlungen an sich vornahm, während ein 11-jähriges Kind in seiner Nähe war. Diese Vorfälle fanden mehrfach in einem kurzen Zeitraum statt.
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2C_625/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde hinsichtlich Behördenhaft zur Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs
Zusammenfassung des Sachverhalts
In diesem Verfahren beschwert sich ein tunesischer Staatsangehöriger gegen seinen Wegweisungsbescheid und die damit verbundene Haft zur Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs. Das Bundesgericht stellt fest, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung innerhalb der ihm gesetzten Frist (bis 13. November 2025) nicht eingereicht hat. Da diese Voraussetzung nicht erfüllt wurde, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.
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1C_416/2024: Urteil über den Bau einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Swisscom (Schweiz) AG plante den Neubau einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone im Berner Jura, um das Gemeindegebiet von Schelten besser mit Mobilfunk zu versorgen. Die Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 RPG wurde erteilt, was von mehreren Anwohnerinnen und Anwohnern abgelehnt wurde. Diese führten in mehreren Instanzen Beschwerde. Zuletzt gelangten sie ans Bundesgericht.
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1F_18/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch gegen ein kantonales Nichteintreten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ beantragten die Revision eines bundesgerichtlichen Urteils, welches die Abweisung zweier Beschwerden gegen kantonale Nichteintretensentscheide bestätigte. Gegenstand der ursprünglichen Verfahren war die Aufhebung einer Landschaftsschutzzone sowie Fragen zu einem Land- und Forstwirtschaftsweg. Die Beschwerdeführer rügten eine Verletzung diverser Verfahrensvorschriften und Menschenrechtsgarantien.
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6B_286/2025: Urteil des Bundesgerichts über sexuelle Handlungen mit Minderjährigen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Bezirksgericht Sierre am 8. April 2024 für sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sowie für sexuelle Nötigung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die um die bereits verbüßte Haftzeit vom 27. Mai 2020 bis 25. Juni 2020 reduziert wurde. Zusätzlich wurde er zu 9 Monaten Haft auf Bewährung mit einer Probezeit von 3 Jahren verurteilt. Es wurde ihm zudem untersagt, Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen auszuüben. In der Berufung wurde das Urteil des Bezirksgerichts vom 14. Februar 2025 durch die Strafgericht I des Kantons Wallis bestätigt. A.________ wandte ein, sein Recht auf rechtliches Gehör sei verletzt worden, da der Gerichtshof seine Beweisanträge abgelehnt habe. Vor dem Bundesgericht wurde eine Beschwerde eingelegt, in der A.________ seine Freisprechung und die Aufhebung der Maßnahmen nach Artikel 67 StGB beantragt.
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4D_173/2025: Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht prüfte eine Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, welches seinerseits die Berufung gegen die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung durch das Bezirksgericht Hinwil abgewiesen hatte. Der Beschwerdeführer beantragte die Anordnung von Ratenzahlung des Kostenvorschusses und später die unentgeltliche Rechtspflege, versäumte jedoch die Fristen.
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1C_550/2024: Baubewilligung für Aussenbeleuchtung der Pfarrkirche St. Heinrich in Beckenried
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gemeinderat von Beckenried erteilte der römisch-katholischen Kirchgemeinde Beckenried eine Baubewilligung für die geplante Aussenbeleuchtung der Pfarrkirche St. Heinrich. Die Beleuchtung soll bestimmte Abschnitte der Kirche betonen und nachts zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr deaktiviert werden. Gegen dieses Projekt wehrte sich B.________, ehemalige Eigentümerin einer benachbarten Parzelle, und legte Beschwerde ein. Nach Erwerb dieser Parzelle durch A.________ setzte dieser das Verfahren fort. Das kantonale Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab. A.________ erhob daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht.
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4A_540/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde aufgrund mangelnder Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob am 22.12.2023 eine Zahlungsklage gegen B.________ SA, welche das Tribunal civil du Littoral et du Val-de-Travers am 03.06.2025 abwies. Die Cour d'appel civile des Tribunal cantonal des Kantons Neuenburg erklärte am 13.10.2025 die Berufung von A.________ für unzulässig, da der Berufungsschriftsatz die Anforderungen an die Begründung gemäss Art. 311 Abs. 1 ZPO nicht erfüllte. Am 28.10.2025 reichte A.________ eine Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht ein und beantragte gleichzeitig die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.
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2C_297/2025: Nichtverlängerung einer Bewilligung zur beruflichen Haltung von Tieren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin betrieb seit Jahrzehnten ein Tierheim im Kanton Waadt. Nach Einführung eines neuen Bewilligungsregimes im Jahr 2014 für die berufliche Haltung von Tieren erhielt sie nach einer Übergangsphase eine einjährige Bewilligung. Zahlreiche Missstände betreffend Hygiene, Sicherheit und Tierwohl wurden wiederholt bei unangekündigten Kontrollen festgestellt. Im Jahr 2024 verweigerte die kantonale Veterinärbehörde die Verlängerung der Bewilligung und ordnete die Rückgabe oder Vermittlung der Tiere an. Die kantonale gerichtliche Vorinstanz bestätigte diese Entscheidung.
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1C_641/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Entschädigungsregelung im Rahmen eines Rückweisungsentscheids
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Ortsgemeinde Thal erhob Beschwerde gegen die Entschädigungsregelung eines Rückweisungsentscheids des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. September 2025 im Zusammenhang mit dem Sondernutzungsplan und der Baubewilligung für drei Mehrfamilienhäuser. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde, da es sich um einen Zwischenentscheid nach Art. 93 BGG handelt.
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8C_492/2025: Urteil zur Nichtleistung des Kostenvorschusses im Beschwerdeverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob gegen das Versicherungsgericht des Kantons Aargau eine Rechtsverweigerungs- bzw. Rechtsverzögerungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem IV-Verfahren. Das Bundesgericht verpflichtete ihn daraufhin zur Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von CHF 500.- bis zum 10. November 2025. Dem Antrag auf unentgeltliche Prozessführung wurde in der Verfügung vom 24. Oktober 2025 nicht stattgegeben. Der Beschwerdeführer leistete den Kostenvorschuss innerhalb der Frist jedoch nicht.
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2C_668/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein tunesischer Staatsangehöriger (A.________) erhielt 2018 eine Aufenthaltsbewilligung für Studienzwecke bis 31. Januar 2024. Die kantonale Sicherheitsdirektion Bern verweigerte ihm am 5. September 2025 eine Aufenthaltsbewilligung zur Erwerbstätigkeit bzw. aus Härtegründen. Gegen diese ablehnenden Entscheide ersuchte A.________ vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern um unentgeltliche Rechtspflege, was dieses am 15. Oktober 2025 ablehnte. A.________ legte hiergegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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6B_699/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Einsprache gegen einen Strafbefehl
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde durch Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau am 24. März 2025 wegen mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen verurteilt. Er erhob Einsprache, die nach Durchführung einer Hauptverhandlung durch das Regionalgericht Emmental-Oberaargau gemäss Art. 356 Abs. 4 StPO als zurückgezogen bewertet wurde, da er trotz ordnungsgemässer Vorladung nicht erschien und auch keinen Vertreter entsandte. Die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Bern ab, soweit darauf eingetreten wurde.
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2F_27/2025: Ablehnung einer Revisions- bzw. Reexamensgesuch im Zusammenhang mit einer Verfügung zum Rechtsbeistand
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ beantragte eine Revision einer bundesgerichtlichen Verfügung vom 28. Oktober 2025, mit der ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt wurde. Dabei machte sie eine fehlerhafte Sachverhaltsbewertung sowie die Nichtprüfung wesentlicher Rechtsfragen geltend. Die Beschwerdeführerin hatte zuvor erfolglos um die Möglichkeit gebeten, vier gescheiterte Prüfungen im Rahmen ihrer Ausbildung zum 'Master of Advanced Studies in Humanitarian Action' an der Universität Genf erneut abzulegen.
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4D_200/2025: Rückzugsbedingtes Verfahrensende bei arbeitsrechtlicher Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob am 13. Oktober 2025 eine arbeitsrechtliche Beschwerde gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft. Während des Verfahrens beantragte er die unentgeltliche Rechtspflege, zog jedoch am 5. November 2025 die Beschwerde zurück.
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2C_489/2025: Entscheid zur Bewilligung im Zusammenhang mit einem verspäteten Familiennachzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der kosovarische Staatsangehörige A.________ beantragte eine Aufenthaltsbewilligung für einen nachträglichen Familiennachzug zu seinem Vater, der über eine Niederlassungsbewilligung verfügt. Die ursprüngliche Bewilligung seines Vaters stammte aus dem Jahr 2018, A.________ stellte jedoch erst 2021 eine Anfrage, welche vom Bundesgericht als verspätet beurteilt wurde. Später lebte A.________ seit Sommer 2024 in der Schweiz, ohne jedoch über eine gültige Bewilligung zu verfügen. Er stützte einen neuen Antrag auf die Niederlassungsbewilligung seines Vaters sowie auf von ihm geltend gemachte familiäre Gründe wie die Unterstützung seines jüngeren Bruders.
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9C_603/2025: Rückzug der Beschwerde und Löschung der Rechtssache aus dem Verfahrensregister
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ Limited hatte eine Beschwerde gegen ein Urteil der Cour de justice de la République et canton de Genève, Chambre administrative, betreffend kantonale und kommunale Steuern sowie direkte Bundessteuer für die Steuerperioden 2010-2014, eingereicht. Mit Schreiben vom 17. November 2025 erklärte die Beschwerdeführerin jedoch den Rückzug ihrer Beschwerde.
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2C_428/2025: Entscheid betreffend Verfahren zu Massnahmen im Zusammenhang mit dem Berufsgeheimnis
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, vertreten durch ihren Curator B.________, reichte mehrere Beschwerden an die kantonale Kommission für die Überwachung der Gesundheitsberufe ein. Sie beanstandete u. a. Verstösse gegen das Berufsgeheimnis durch das Personal eines Genfer Alters- und Pflegeheims (EMS). Die kantonale Überwachungskommission lehnte den Antrag auf Massnahmen ab, und die Vorinstanz, die Cour de justice des Kantons Genf, wies die Beschwerde gegen diese Ablehnung zurück. A.________ erhob daraufhin eine Beschwerde an das Bundesgericht.
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7B_551/2025: Streit um die Ausführung einer therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wurde 2020 für diverse Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren, 5 Monaten und 10 Tagen sowie einer therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB verurteilt. In der Folge wurde die Freiheitsstrafe ausgesetzt und die Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung begonnen. Im Jahr 2024 wurde er dann in eine offene Kolonie verlegt. Der Beschwerdeführer beanstandete, dass die offene Kolonie kein geeigneter Ort für die Ausführung der Massnahme sei und legte wiederholt Beschwerde ein. Die kantonalen Gerichte bestätigten jedoch die Entscheidungen der zuständigen Behörden, sodass er schließlich vor das Bundesgericht gelangte.
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2C_334/2025: Entscheid über die Unzulässigkeit der Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung
Zusammenfassung des Sachverhalts
D.B.________, Schülerin der 10. Primarstufe (VP) im Kanton Waadt, erhielt im Erdkundentest am 07.03.2024 wegen Täuschung eine Note von 3.0 (ursprünglich 5.0, durch Abzug von zwei Punkten). Diese Entscheidung wurde durch die Schulleitung und später durch das kantonale Departement für Bildung bestätigt. Die Eltern von D.B.________ legten Beschwerde ein, welche durch das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt abgewiesen wurde, da kein aktuelles rechtliches Interesse bestand. Die Versetzung der Schülerin in die nächste Stufe (11. VP) war nicht gefährdet.
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2C_257/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten bei Prüfungsbewertungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ scheiterte am 15. April 2023 an der schriftlichen Prüfung für das Notariatszeugnis, die eine schriftliche Ausarbeitung mehrerer Akte und Gesuche umfasste. Nach einer mündlichen Erläuterung am 15. Juni 2023 und einer schriftlichen Begründung vom 8. September 2023 betrug die Bewertung 54 von 90 Punkten, wobei 60 Punkte zur Bestehensgrenze erforderlich waren. Vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Tessin gelangte der Beschwerdeführer, und dieses setzte seinen Punktestand auf 59 Punkte herauf, bestätigte jedoch das Nichtbestehen der Prüfung (Urteil vom 11. April 2024). Dagegen erhob der Beschwerdeführer eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und subsidiär eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht.
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2C_563/2025: Entscheid betreffend Parteistellung als Anzeiger im Verfahren vor der Anwaltskammer
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte bei der Anwaltskammer des Kantons St. Gallen eine Aufsichtsbeschwerde gegen Rechtsanwältin B.________ ein, welche ihn im familienrechtlichen Scheidungsverfahren vertreten hatte. Die Anwaltskammer entschied, kein Disziplinarverfahren zu eröffnen. Eine dagegen erhobene Beschwerde von A.________ wurde durch das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen nicht weiter behandelt, da ihm als Anzeiger im Verfahren keine Parteistellung zukommt. A.________ wandte sich anschliessend an das Bundesgericht.
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