Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
7B_956/2024: Abweisung der Beschwerde gegen die Einstellungsverfügungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.A., als gesetzliche Vertreterin ihrer Tochter B.A., reichte Strafanzeige gegen C.C., E.C. und F.F. wegen Tätlichkeiten, einfacher Körperverletzung, Beschimpfung und Sachbeschädigung ein, die aus einem Vorfall am 13.01.2023 resultierten. Nach Anhörungen wurden entsprechende Strafverfahren gegen C.C. und F.F. eröffnet. Am 04.03.2024 verfügte das Jugendgericht des Kantons Genf die Einstellung der Strafverfahren gegen die Beschuldigten. Die Beschwerde von A.A. gegen die Einstellungsverfügungen wurde von der kantonalen Beschwerdekammer am 10.07.2024 abgewiesen. A.A. legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit sowie die Zulässigkeit der Beschwerde. Die Beschwerdeführerin hat ein hinreichendes Interesse an der Anfechtung, da die angefochtene Entscheidung Auswirkungen auf zivilrechtliche Ansprüche haben könnte. Das Bundesgericht stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Strafbefreiung gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. b DPMin erfüllt sind, da die Schuld der Beschuldigten und die Folgen der Tat als gering einzustufen sind. Die Kantonale Instanz habe die Umstände wie den Kontext des Vorfalls, das Verhalten der Beschuldigten nach dem Vorfall (Reue und Entschuldigung), sowie das Fehlen weiterer Vorfälle korrekt gewürdigt. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege durch die kantonale Instanz ist unbegründet, da keine ausreichende Begründung hierfür vorlag. Weitere Rechtsverletzungen wurden durch die Beschwerdeführerin nicht substanziiert dargelegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgelehnt und es werden Gerichtskosten in Höhe von 1'200 CHF auferlegt.
2C_627/2025: Entscheid betreffend den Aufenthaltstitel
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________, binationale russisch-georgische Staatsangehörige, lebten in der Schweiz zwischen 2020 und 2023 mit einer Aufenthaltsbewilligung zum Studium. Am 29.01.2024 beantragten sie gemeinsam mit ihren zwei Kindern beim kantonalen Amt eine Aufenthaltsbewilligung. Der Antrag wurde abgelehnt, und der Wegweisung wurde verfügt. Ein vorübergehendes Arbeitsbewilligungsgesuch wurde zwar für A.________ anfangs genehmigt, jedoch abschliessend verweigert. Ihre Berufstätigkeit allein begründete keine hinreichende Integration. Vorinstanzliche Rechtsmittel blieben erfolglos.
Zusammenfassung der Erwägungen
Gemäss Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG ist der Beschwerdeweg zu verweigerten Aufenthaltsbewilligungen geschlossen, sofern kein innerstaatlicher oder völkerrechtlicher Rechtsanspruch besteht. Weder Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG noch Art. 31 VZAE verleihen in ihrem Fall ein solches Recht. Die Beschwerdeführenden stützen sich auf das Recht auf Privat- und Familienleben nach Art. 8 EMRK und Art. 13 BV. Die Aufenthaltsdauer von drei Jahren mit einer Studienbewilligung wird gemäss gefestigter Praxis nicht zum dauerhaften Aufenthalt gerechnet. Eine \"aussergewöhnliche Integration\", die unter Umständen Ansprüche begründen könnte, lag nicht vor. Der in Art. 3 KRK verankerte Kindeswohlgrundsatz gewährt keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Aufenthalt. Keine geltend gemachten Vorschriften verleihen den Beschwerdeführenden ein Bleiberecht. Der ordentliche Rechtsweg gemäss BGG ist unzulässig, weshalb die Angelegenheit auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde beschränkt verbleibt. Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde setzt einen rechtlich geschützten Anspruch voraus. Mangels schutzwürdiger Rechtsposition bleibt die Beschwerde auch insoweit unzulässig. Der Vorwurf formeller Rechtsverstösse (z.B. Willkür oder Schutz von berechtigten Erwartungen nach Art. 9 BV) wurde lediglich im Sachzusammenhang und nicht hinreichend begründet. Ergebnis: Irrelevanz der Gesuche sowie Kostentragungspflicht der Beschwerdeführenden.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen, die Verfahrenskosten werden den Beschwerdeführenden auferlegt, und es wird keine Parteientschädigung gewährt.
1C_497/2025: Öffentlich-rechtliche Beschwerde gegen Baubewilligung für Trinkwasserreservoirs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer haben eine öffentlich-rechtliche Beschwerde gegen die erteilte Baubewilligung für zwei Trinkwasserreservoirs auf einem Gelände in Lugano eingereicht. Das betroffene Grundstück liegt in einer Zone für öffentliche Bauten (AP-EP) und war ursprünglich als Gemeindelager vorgesehen. Die Beschwerdeführer machen geltend, die Baubewilligung sowie die zugrundeliegende Planungsvariante verletzten verschiedene Rechtsnormen, insbesondere hinsichtlich des Einfügens in die Landschaft und der Informationspflicht während des Planungsverfahrens.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Beschwerde ist grundsätzlich zulässig (E.1.1). Fragen der Parteisubstitution müssen nicht weiter geprüft werden, da die Beschwerde ohnehin abzuweisen ist (E.1.2). Das Bundesgericht beschränkt sich auf die Prüfung der verletzten Bundesrechtsnormen und erhebt keine eigene Sachverhaltsrügen (E.2.1-2.2). Die Vorinstanz hat die Frage des Einfügens der Bauten in die Landschaft hinreichend geprüft und begründet, weshalb sie von einem geordneten und harmonischen Einfügen der Trinkwasserreservoirs ausgeht. Die Nichtberücksichtigung einer technischen Stellungnahme der Beschwerdeführer verletzt das rechtliche Gehör nicht (E.3.1-3.3). Das Bundesgericht bestätigt die Rechtsprechung, wonach im Planungsverfahren kein separates persönliches Aviso an angrenzende Grundeigentümer erforderlich ist, sofern die fundierten Normen dies nicht vorsehen. Die Beschwerdeführer hätten Einwendungen bereits während der Planungsphase erheben müssen, was jedoch unterblieben ist (E.4.1-4.3.4). Die Vorinstanz hat die Planeseleganz-Klausel (Art. 104 LST) korrekt angewendet. Die ästhetischen Anpassungen am Projekt (u.a. Begrünung, abgerundete Kanten) wurden ordnungsgemäss berücksichtigt und verringern die visuelle Beeinträchtigung. Ein Ausnahmefall, bei dem die Zonenvorschriften aus Gründen des Landschaftsschutzes ausgehebelt werden müssten, ist nicht gegeben (E.5.1-5.3.6). Die behaupteten Verkehrsauswirkungen sind nicht Gegenstand der strittigen Baubewilligung. Eventuelle Probleme könnten durch separate Verkehrsregulierungen gelöst werden (E.5.5).
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird in der Sache abgewiesen und den Beschwerdeführern werden Gerichtskosten auferlegt.
2C_617/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Aufenthaltsbewilligung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein kamerunischer Staatsangehöriger, gelangte am 18. Dezember 2023 mit einem Schengen-Visum in die Schweiz und stellte am 15. April 2024 ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die zuständige kantonale Behörde lehnte das Gesuch ab, da die geplante Tätigkeit keinen wichtigen öffentlichen und wirtschaftlichen Interessen diente. Nach Ablehnungen durch mehrere Instanzen beschwerte sich der Beschwerdeführer beim Bundesgericht.
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8C_321/2025: Urteil betreffend Neuanmeldung bei der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, meldete sich erstmals 2005 bei der IV-Stelle Basel-Stadt zur Prüfung eines Anspruchs auf berufliche Massnahmen an, erhielt in der Folge verschiedene Unterstützungen und brach mehrere Ausbildungen ab. Ein Mahn- und Bedenkzeitverfahren führte 2019 zur Einstellung dieser Massnahmen. 2023 beantragte sie bei der IV-Stelle die erneute Prüfung ihrer Ansprüche; das Nichteintreten dieser Neuanmeldung wurde kantonal bestätigt (Urteil vom 15. Januar 2025).
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2C_357/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde bei Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine kosovarische Familie (bestehend aus den Eltern und ihren Kindern) beantragte in der Schweiz Aufenthaltsbewilligungen aufgrund von Härtefällen sowie eine Aufhebung ihres Wegweisungsentscheids. Der Vater und die Mutter der Familie wurden mehrfach strafrechtlich verurteilt, insbesondere wegen Urkundenfälschung, versuchter Widerhandlung gegen ausländerrechtliche Bestimmungen, Steuerhinterziehung und anderen Straftaten. Zudem bestanden erhebliche Schulden und Betreibungen gegen sie. Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wurde zuletzt vom Staatssekretariat für Migration (SEM) abgelehnt. Gegen dieses Urteil erhoben die Beschwerdeführer Beschwerde, unter anderem unter Berufung auf Art. 8 EMRK und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Beschwerde abgewiesen, worauf die Familie das Bundesgericht anrief.
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9C_370/2025: Abweisung der Beschwerde der A.________ AG bezüglich Mehrwertsteuerpflicht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG ist ein Unternehmen, das Rechte zum Decken von Zuchtstuten durch Vollblut-Hengste erwirbt und weiterveräussert. Nach einer Prüfung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für die Jahre 2015–2017 wurde festgestellt, dass sie Steuerschulden aus nicht gemeldeten Dienstleistungen aus dem Ausland hatte. Die ESTV forderte rund 2,75 Mio. CHF an Mehrwertsteuer aufgrund des Erwerbs von Leistungen im Ausland. Die Vorinstanzen haben die entsprechenden Entscheidungen bestätigt.
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8C_719/2024: Urteil zur Invaliditätsbemessung in der Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erlitt 2018 einen Unfall, infolgedessen er bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen davontrug. Die Suva sprach ihm nach medizinischen und rechtlichen Abklärungen eine Invalidenrente von 12 % und eine Integritätsentschädigung bei 25%iger Integritätseinbusse zu. Das Kantonsgericht Luzern erhöhte im Beschwerdeverfahren den Invaliditätsgrad leicht auf 13 %. Gegen dieses Urteil reichte die Suva Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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2C_621/2025: Urteil betreffend die Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein türkischer Staatsangehöriger beantragte im Rahmen des Familiennachzugs und gestützt auf seine Ehe mit einer Schweizerin die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung, nachdem die eheliche Gemeinschaft aufgelöst und die Scheidung eingeleitet worden war. Das Migrationsamt des Kantons Zürich sowie die kantonalen Rechtsmittelinstanzen wiesen sein Gesuch ab, da kein Anspruch auf eine Verlängerung bestand.
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7B_1137/2024: Urteil zu einer Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die französische Gesellschaft A.________ SAS (Beschwerdeführerin) hatte Ende 2023 bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Genf Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft sowie die Bank B.________ AG eingereicht. Sie warf der Bank vor, unvollständige Auskünfte in einem Rechtshilfeverfahren gegeben und dadurch Urkundenfälschung, Betrug sowie weitere Straftatbestände begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Zürich stellte jedoch fest, dass die Bank die verlangten Auskünfte vollständig geliefert hatte, und stellte das Strafverfahren ein. Auf die von der Beschwerdeführerin erhobene Beschwerde trat das Obergericht des Kantons Zürich wegen fehlender Legitimation nicht ein.
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5A_896/2025: Entscheid zur Nichtgewährung unentgeltlicher Rechtspflege in einem Schlichtungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Beschwerdeführer hatte ein Schlichtungsgesuch gegen eine Stiftung eingereicht und dabei unentgeltliche Rechtspflege beantragt. Dieses Gesuch wurde vom Bezirksgericht sowie in den darauf folgenden Beschwerdeverfahren beim Obergericht des Kantons Zürich abgelehnt. Im Weiteren wurde der Antrag des Beschwerdeführers abgelehnt, das Verfahren zu sistieren, bis die Stiftung ins Handelsregister eingetragen würde. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_838/2025: Urteil betreffend Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland nahm ein Strafverfahren wegen unbefugter Datenbeschaffung und unbefugtem Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem nicht an die Hand. A.________ erhob hiergegen Beschwerde an das Obergericht des Kantons Bern und beantragte unentgeltliche Rechtspflege. Das Obergericht wies dieses Gesuch ab und setzte eine Sicherheitsleistung für die Weiterführung des Verfahrens fest. A.________ reichte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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2C_437/2025: Unzulässigkeit der subsidiären Verfassungsbeschwerde und Abweisung der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, eine senegalesische Staatsangehörige, welche zwischen 2003 und 2012 sowie seit 2013 in der Schweiz lebte, ersuchte um unentgeltliche Rechtspflege für ein Beschwerdeverfahren, das sich gegen den Entscheid des kantonalen Migrationsamtes von Genf richtete, ihre Aufenthaltsbewilligung nicht zu verlängern und sie aus der Schweiz auszuweisen. Sie lebt in prekären Verhältnissen, bezieht Sozialhilfe und wurde strafrechtlich verurteilt. Die unteren Instanzen verneinten die Gewährung von unentgeltlicher Rechtspflege wegen fehlender Erfolgsaussichten, was sie ans Bundesgericht weiterzog.
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6B_1173/2023: Urteil über die Verurteilung wegen mehrfacher Nötigung und Störung von Betrieben im Dienste der Allgemeinheit im Zusammenhang mit unbewilligten Klimakundgebungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde erstinstanzlich wegen mehrfacher Nötigung (Art. 181 StGB) und Störung von Betrieben im Dienste der Allgemeinheit (Art. 239 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an zwei unbewilligten Klimakundgebungen in Zürich, organisiert von der Gruppierung \"Extinction Rebellion\", verurteilt. Die Straftaten betrafen die Blockade der Quaibrücke am 20. Juni 2020 sowie der Uraniastrasse am 4. Oktober 2021. Bei beiden Aktionen wurde der Strassen- und öffentliche Verkehr erheblich gestört. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte die Verurteilung. Dagegen erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.
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6B_94/2025: Urteil betreffend mehrfache Drohung und die Anforderungen an die Begründung von Sachverhaltsfeststellungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, B.________ im Juli 2019 durch mehrfaches Versenden bedrohlicher E-Mails in Angst versetzt zu haben. Die E-Mails stellten schwerwiegende berufliche und persönliche Nachteile in Aussicht. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte A.________, das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte die Verurteilung weitgehend, reduzierte jedoch den Tagessatz der bedingten Geldstrafe.
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5A_90/2025: Urteil zum Konkurswiderruf und zeitlichem Verhältnis zwischen Auflösungsentscheid und Konkurseröffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft eine Beschwerde der A.________ G.m.b.H, welche gegen das Konkursamt Aargau und dessen Verfügung zum Widerruf des Konkurses gerichtet ist. Die Beschwerdeführerin beantragte u.a. den Widerruf des Konkurses über die B.________ AG und die ordentliche Beendigung des Konkursverfahrens. Sowohl das Konkursamt als auch die kantonale Aufsichtsbehörde (Obergericht Aargau) verweigerten den Widerruf. Die Vorinstanz erklärte die ursprüngliche Konkurseröffnung zudem als nichtig, da sie im zeitlichen Verhältnis von Auflösungsentscheid und Konkurseröffnung gestützt auf Art. 731b OR und Wettbewerbsverhältnisse in der Liquidation stand. Das Bundesgericht prüfte die Anträge der Beschwerdeführerin, insbesondere zur Geltung der Konkurseröffnung.
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2C_432/2025: Zuschlag eines öffentlichen Beschaffungsauftrags und die verweigerte aufschiebende Wirkung
Zusammenfassung des Sachverhalts
B.________ SA schrieb im November 2024 einen öffentlichen Auftrag für den Bau einer Stahlstruktur aus. A.________ SA und C.________ SA reichten fristgerecht Angebote ein, wobei A.________ SA ihr Angebot später korrigieren musste. Nach einer Überprüfung und Anpassung der technischen Anforderungen durch B.________ SA erhielt C.________ SA im April 2025 den Zuschlag, während A.________ SA auf Platz zwei kam. A.________ SA erhob beim Tribunal cantonal des Kantons Neuenburg Beschwerde gegen die Zuschlagsentscheidung und beantragte eine aufschiebende Wirkung. Mit Entscheid vom 6. August 2025 verweigerte das Tribunal cantonal die aufschiebende Wirkung. A.________ SA zog diesen Entscheid ans Bundesgericht.
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5A_894/2025: Urteil zur unentgeltlichen Rechtspflege für ein Schlichtungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer stellte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für ein Schlichtungsverfahren, nachdem das Friedensrichteramt einen Kostenvorschuss verlangt hatte. Das Bezirksgericht wies das Gesuch ab, und der Beschwerdeführer erhob dagegen mehrfach Beschwerde, ohne Erfolg. Zuletzt wies das Obergericht des Kantons Zürich die Beschwerde ab und schrieb ein Sistierungsgesuch ab. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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8C_311/2025: Abweisung der Beschwerde einer Lehrerin nach einem Verkehrsunfall
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine Lehrerin, erlitt im Juni 2014 einen Verkehrsunfall und meldete nachfolgende gesundheitliche Beschwerden, darunter psychische Störungen. Ihre Unfallversicherung beendete ihre Leistungen per 31. Dezember 2014 mit der Begründung, die Beschwerden stünden nicht mehr in einem natürlichen Kausalzusammenhang zum Unfall. Nach mehreren Verfahren bis zur kantonalen Instanz führte das Bundesgericht eine Überprüfung der adequaten Kausalität der gesundheitlichen Beschwerden durch.
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8C_561/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Rückerstattungsanträge
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, ein Bezüger von Revenu d’insertion (RI), beantragte im Februar 2025 die rückwirkende Rückerstattung von Grundsteuerzahlungen (für die Jahre 2009 bis 2018 sowie 2022 bis 2024) sowie von Heizkosten (für die Jahre 2009 bis 2018). Das Centre social régional (CSR) von Bex lehnte dies am 28. März 2025 ab, da keine entsprechenden Rechnungen rechtzeitig eingereicht wurden. Diese Ablehnung wurde von der Direction générale de la cohésion sociale (DGCS) am 27. Mai 2025 bestätigt. Das Waadtländer Kantonsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde am 17. September 2025 ab, woraufhin A.________ das Bundesgericht anrief.
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2C_616/2025: Urteil betreffend Staatshaftung und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ stellte beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau eine Klage über 100 Millionen Franken im Zusammenhang mit einer Enteignung in den frühen 1990er Jahren sowie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Das Verwaltungsgericht lehnte das Gesuch ab, qualifizierte die Klage als aussichtslos und setzte eine Frist für den Kostenvorschuss.
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5A_1014/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________, die unter einer umfassenden Vertretungs- und Vermögensverwaltungskuratelle steht, legte am 20. November 2025 Beschwerde gegen einen Entscheid der Cour de protection de l'enfant et de l'adulte des Kantonsgerichts Freiburg vom 27. August 2025 ein. Dieser Entscheid erklärte ihre Beschwerde gegen die Ratifizierung eines Vertrags über den Verkauf eines von ihr zuvor besessenen Grundstücks durch die Justice de paix de l'arrondissement de la Glâne für unzulässig.
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7B_611/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte mit Eingabe vom 17. April 2025 bei der Chambre des recours pénale des Kantonsgerichts Waadt die Nachlassung von Verfahrenskosten, die ihm im Rahmen eines früheren Verfahrens (Entscheid vom 25. September 2024) auferlegt worden waren. Die Chambre des recours pénale wies sein Gesuch am 2. Mai 2025 ab, soweit darauf eingetreten wurde. Hiergegen reichte A.________ am 2. Juli 2025 Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.
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4F_23/2025: Streichung der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA hatte gegen ein Urteil der II. Zivilkammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin eine Beschwerde vor dem Bundesgericht eingereicht, welche dieses mit Urteil vom 12. Juni 2025 in Anwendung von Art. 108 BGG als unzulässig erklärte. Mit Eingabe vom 28. Juni 2025 beantragte die A.________ SA die Sistierung dieses Urteils sowie eine Fristverlängerung zur Einreichung eines Revisionsgesuchs mit der Begründung, ihr Alleinverwalter sei hospitalisiert.
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7B_1129/2025: Urteil betreffend Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde in Strafsachen gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich. Er warf der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis und der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung vor. Die Vorinstanz wies die Beschwerde ab und hielt unter anderem fest, dass die Beurteilung einer Aufsichtsbeschwerde in den Zuständigkeitsbereich der kantonalen Justizdirektion falle. Der Beschwerdeführer setzte sich in seiner Beschwerde nicht mit der Begründung der Vorinstanz auseinander.
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7B_829/2025: Urteil betreffend Rechtsverweigerung/Rechtsverzögerung und Nichteintreten auf eine Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ ficht einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 12. August 2025 an, worin teilweise seiner Beschwerde wegen Rechtsverweigerung/Rechtsverzögerung durch die Staatsanwaltschaft stattgegeben wurde. Das Obergericht trat hinsichtlich einer älteren Strafanzeige nicht auf die Beschwerde ein und auferlegte A.________ in diesem teilweise obsiegenden Verfahren eine reduzierte Staatsgebühr.
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2F_17/2025: Abweisung eines Revisions- und Fristwiederherstellungsgesuchs bzgl. Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin, eine kosovarische Staatsangehörige, machte ein Revisions- und ein Fristwiederherstellungsgesuch gegen das Nichteintretensurteil des Bundesgerichts vom 19. Mai 2025 geltend. Letzteres erfolgte wegen Nichtbezahlung des Kostenvorschusses. Sie begründete ihr Gesuch mit angeblich neuen Tatsachen und Beweismitteln sowie einer begründeten psychischen und wirtschaftlichen Ausnahmesituation, die die Fristversäumnis entschuldigen sollte.
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2F_23/2025: Wiederherstellung der Beschwerdefrist
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte die Wiederherstellung der Beschwerdefrist gegen ein Urteil des kantonalen Gerichts im Kanton Waadt vom 30. Juli 2025. Die ursprüngliche Beschwerde wurde durch das Bundesgericht mit Entscheid vom 24. September 2025 wegen Fristversäumnis als unzulässig erklärt. Der Beschwerdeführer begründet seine Verspätung mit persönlichen Umständen, insbesondere einem Auslandsaufenthalt.
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2C_491/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde aufgrund fehlenden aktuellen Interesses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte eine Aufenthaltsbewilligung für Studienzwecke, die durch das kantonale Amt für Bevölkerung und Migration abgelehnt wurde. Nach weiteren erfolglosen Rechtsmitteln stellte der Beschwerdeführer einen zweiten Antrag, der von den kantonalen Behörden als Wiedererwägungsgesuch behandelt und ebenfalls abgelehnt wurde. Für das Verfahren vor dem Tribunal administratif de première instance beantragte der Beschwerdeführer unentgeltliche Rechtspflege, was in der Folge abgelehnt wurde. Gegen die Abweisung der unentgeltlichen Rechtspflege gelangte der Beschwerdeführer letztlich an das Bundesgericht.
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8C_97/2025: Urteil zur Invalidenversicherung (Invalidenrente, Leidensabzug)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Jahrgang 1972, meldete sich 2020 aufgrund gesundheitlicher Probleme (Diskushernie, Schulterprobleme, psychische Erkrankungen) bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug an. Nach medizinischen Abklärungen wurde ihm von der IV-Stelle des Kantons Zürich eine Viertelsrente ab September 2021 basierend auf einem Invaliditätsgrad von 47 % zugesprochen. Das kantonale Sozialversicherungsgericht wies eine dagegen erhobene Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer verlangte vor Bundesgericht die Zusprechung einer vollen Invalidenrente, eine Rückweisung zur Einholung eines psychiatrischen Obergutachtens oder die Gewährung beruflicher Massnahmen.
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7B_794/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ reichten am 14.10.2020 Strafanzeige gegen unbekannte Täter ein wegen verschiedener Delikte (u.a. Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch). Gegenstand war die Räumung eines Apartments, wobei persönliche Gegenstände der Antragsteller, inklusive eines Tresors, in ein Lager überführt wurden. Im Rahmen eines späteren Strafverfahrens wurde der Mitaktionär der involvierten Gesellschaft, C.________, beschuldigt. Am 26.03.2025 verfügte die Staatsanwaltschaft die Verfahrenseinstellung, was vor der Vorinstanz erfolglos angefochten worden ist. Mit Beschwerde verlangten die Beschwerdeführer die Weiterführung des Verfahrens und die Befragung des Beschuldigten.
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6B_569/2025: Urteil zu mehrfach versuchtem Mord, Strafzumessung, Widerruf bedingter Geldstrafe und Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde durch das Bezirksgericht Münchwilen wegen mehrfach versuchten Mordes, Widerrufs der bedingten Geldstrafe, Landesverweisung und Schadenersatzpflicht gegenüber den Privatklägern B.________ und C.________ zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Obergericht des Kantons Thurgau bestätigte das Urteil weitgehend, erhöhte die Freiheitsstrafe auf 15 Jahre und erachtete die besonderen Umstände, Beweggründe und Ausführung der Tat als schwerwiegend. Am Abend des 23. Mai 2021 hatte A.________ bei einem Hinterhofstreit mehrfach auf die zwei Geschädigten geschossen.
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8C_535/2024: Urteil zur Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit und Anspruch auf eine Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, geboren 1978, bezog von Februar 2005 bis Oktober 2013 aufgrund einer generalisierten Angststörung eine halbe Invalidenrente. Nach einer Neuanmeldung als Leistungsbezügerin im Juni 2021 lehnte die IV-Stelle des Kantons St. Gallen im August 2023 den Rentenanspruch mit der Feststellung eines Invaliditätsgrades von 0 % ab. Die gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen ab. Die Beschwerdeführerin verlangte vor Bundesgericht eine ganze Invalidenrente ab Mai 2023.
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6B_776/2025: Abweisung der Beschwerde gegen die Ausweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Staatsangehöriger von Mauritius, wurde vom Bezirksgericht La Côte im Jahr 2024 wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Tätlichkeiten, qualifizierter Drohung, versuchter qualifizierter Drohung und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten (24 Monate auf Bewährung) sowie einer Busse von 500 Franken verurteilt. Zudem wurde seine Ausweisung aus der Schweiz für fünf Jahre angeordnet. Die Berufung bei der Strafkammer des Kantonsgerichts Waadt wurde im April 2025 abgewiesen. Mit seiner Beschwerde vor Bundesgericht beantragte A.________ die Aufhebung der Ausweisung.
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1C_303/2025: Entschädigung bei formeller Enteignung
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Es geht um die Entschädigungsfestsetzung infolge einer formellen Enteignung von 17 m² Land der A.________ SA, das für ein kantonales Strassenprojekt im Gemeindegebiet Chiasso teilweise enteignet wurde. Die Vorinstanzen hatten unterschiedliche Entschädigungsbeträge festgelegt.
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2C_294/2025: Ablehnung der Aufenthaltsbewilligung für Heiratszwecke und Rückführung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo, kam 1994 im Alter von sieben Jahren in die Schweiz. Er heiratete 2008 eine Schweizerin und hatte mit ihr zwei Kinder. Nach einem geschiedenen Verfahren im Jahr 2014 erhielt die Ex-Frau das Sorgerecht, und der Beschwerdeführer musste seinen Kontakt zu den Kindern einschränken. In den folgenden Jahren hatte er mehrere strafrechtliche Verurteilungen wegen Gewalt, Diebstahl und Drogenvergehen. 2018 wurde seine Aufenthaltsbewilligung widerrufen und er sollte die Schweiz verlassen, was er nicht tat. Im Rahmen einer neuen Heiratsanfrage stellte der Beschwerdeführer 2024 einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, um die Schweizerin erneut zu heiraten. Der Antrag wurde abgelehnt und auch seine Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde vom Kantonsgericht abgewiesen.
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9C_437/2025: Nichteintretensfrage bei einer Beschwerde im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, vertreten durch ihren Rechtsanwalt, erhob Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 25. Juni 2025. Die Vorinstanz war auf ihre Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung der IV-Stelle betreffend Gutachtensanordnung nicht eingetreten, da kein Fristwiederherstellungsgrund vorlag.
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1C_655/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestätigung des Abstimmungsergebnisses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Am 28. September 2025 wurde die Bundesgesetzgebung über die elektronische Identität (e-ID-Gesetz) in einer Volksabstimmung mit einer knappen Mehrheit bundesweit angenommen. Christian Studer, ein Wähler aus dem Kanton Neuenburg, beantragte die Suspendierung der offiziellen Bestätigung des Abstimmungsergebnisses und die Durchführung einer Nachzählung in allen Kantonen, da er statistische Unregelmässigkeiten und Verzögerungen bei der Bekanntgabe der Resultate feststellte. Die Bundeskanzlei leitete den Antrag an den Staatsrat von Neuenburg weiter, welcher die Eingabe aufgrund fehlender Zuständigkeit als unzulässig beurteilte. Studer erhob Beschwerde beim kantonalen Gericht, welches den Fall schliesslich an das Bundesgericht weiterleitete.
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2C_649/2024: Entscheidung zur Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der kosovarische Staatsangehörige A.________ reiste 1999 in die Schweiz ein und erhielt aufgrund einer Ehe mit einer französischen Staatsangehörigen eine Aufenthalts- und später eine Niederlassungsbewilligung. Nach der Scheidung und weiteren Jahren in der Schweiz widerrief das Migrationsamt Zürich aufgrund erheblicher Schulden, Sozialhilfebezugs und strafrechtlich relevanter Vorfälle seine Niederlassungsbewilligung und erteilte ihm stattdessen eine befristete Aufenthaltsbewilligung unter bestimmten Bedingungen (keine Neuverschuldung, einwandfreies Verhalten). Da A.________ diese Bedingungen erneut verletzte, verweigerte das Migrationsamt die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und ordnete die Wegweisung an. Die Vorinstanzen bestätigten diese Entscheide.
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5A_860/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen fehlender Kostenvorschusszahlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob Beschwerde gegen die Entscheidung der Chambre de surveillance des Offices des poursuites et faillites der Cour de justice des Kantons Genf vom 9. September 2025 betreffend die Nichtigkeit einer Betreibung. Trotz mehrfacher Aufforderungen und gewährter Fristverlängerungen leistete A.________ die geforderte Kostenvorschusszahlung von 3'000 CHF nicht.
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1C_357/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen fehlender Beschwerdelegitimation
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Präsidentin des Obergerichts des Kantons Thurgau setzte aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls der Friedensrichterin des Bezirks Arbon zwei ausserordentliche Stellvertreter nacheinander ein: Thomas Huber (ab dem 2. September 2024) und Andrea Blust (ab dem 1. Mai 2025). Patrick Peter reichte Beschwerde dagegen ein, weil er die Einsetzung solcher Stellvertreter ohne Volkswahl als Verletzung politischer Rechte erachtete.
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7B_1126/2025: Urteil zur Frage der Rechtsverzögerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich (III. Strafkammer) vom 15. Oktober 2025, in welchem das Obergericht eine Rechtsverzögerung durch die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis im Zusammenhang mit seinem Gesuch zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen Tätlichkeit aus dem Jahr 2019 verneinte.
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