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Bundesgericht neue Urteile vom 02.12.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

6B_333/2025: Urteil betreffend Strafverfahren gegen Beschwerdeführer wegen Sexualdelikten, Gewalt gegen Personen und Drogendelikten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die drei Beschwerdeführer (A.________, B.________ und C.C.________) wurden wegen verschiedener Strafdelikte schuldig gesprochen, darunter schwerwiegende Sexualdelikte und Drogenhandel. Die Strafen umfassen langjährige Freiheitsstrafen und teilweise Landesverweisungen. Die Vorinstanz (Tribunal cantonal du Valais, Cour pénale I) hatte den erstinstanzlichen Entscheid teilweise reformiert. Die Verurteilten wendeten sich gegen die Urteile mit Beschwerden ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1:** Die Verfahren aller drei Beschwerdeführer wurden für eine einheitliche Entscheidung gemäß Art. 71 BGG und Art. 24 BG vereinigt. **E.2:** Die Beschwerdeführer beanstandeten die Ablehnung der erneuten Anhörung der Opferzeugin durch die Vorinstanz. Das Bundesgericht bestätigte die Haltung der Vorinstanz, dass diese aufgrund der früheren Polizei- und Staatsanwaltsbefragungen sowie einer filmischen Rekonstruktion genügend Beweise gesammelt hatte und keine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorlag. **E.3:** Die Beschwerdeführer kritisierten die Beweiswürdigung der Vorinstanz und machten geltend, dass der Grundsatz *in dubio pro reo* verletzt worden sei. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz ihre Beurteilung auf eine Gesamtwürdigung der Beweise stützte und keine willkürlichen Entscheidungen getroffen wurden. **E.4:** Der erste Beschwerdeführer (A.________) rügte eine Verletzung des Verbots der *reformatio in pejus*. Das Bundesgericht führte aus, dass die Berufung des Staatsanwalts rechtens war und die Verschärfung der Strafe keine Verletzung des Verbots darstellte. **E.6 und E.7:** Die beiden Landesverweisungen (gegen B.________ und C.C.________) wurden ausführlich geprüft. Das Bundesgericht betonte die Schwere der Straftaten, den Schwellenwert der Freiheitsstrafe und den bestehenden Sicherheitsgefahren. Die Interessen der Beschwerdeführer an einem Verbleib in der Schweiz wurden gegenüber den öffentlichen Interessen abgewogen. Die Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit der Landesverweisung wurden bestätigt. Ebenso war die Dauer der Landesverweisungen angemessen. **E.6.4:** Die Beschwerde von B.________ betreffend Nichtaufnahme ins Schengen-Informationssystem (SIS) wurde zurückgewiesen. **E.8:** Die Eingaben zu aufschiebender Wirkung und weiteren provisorischen Massnahmen wurden gegenstandslos, da die Hauptsache entschieden wurde.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerden wurden abgewiesen und die Verfahren vereinigt. Zudem wurden Verfahrenskosten von 3'000 CHF je Beschwerdeführer auferlegt.


6B_440/2025: Verfügung zum Rückzug einer Beschwerde in einer Strafsache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer hatte am 15. Mai 2025 Beschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 12. März 2025 eingereicht. Mit Eingabe vom 14. November 2025 wurde die Beschwerde zurückgezogen.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Präsidentin stellt fest, dass das Verfahren infolge des Rückzugs der Beschwerde abzuschreiben ist. - **E.2:** In Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG wird entschieden, auf die Erhebung von Gerichtskosten zu verzichten.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Verfahren wurde aufgrund des Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. Es werden keine Kosten auferlegt und die Entscheidung wird den Parteien schriftlich mitgeteilt.


7B_1387/2024: Verletzung von Verkehrsregeln nach Art. 90 Abs. 2 SVG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Schweizer Staatsbürger, wurde zunächst vom Bezirksgericht der Broye und des Nordwaadtlands und später von der kantonalen Berufungskammer des Kantons Waadt wegen schwerer Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 2 SVG) verurteilt. Am 29. Januar 2023 hatte er auf der Autobahn A5 ein Polizeifahrzeug über eine längere Distanz mit einem Abstand von ca. 15 Metern und bei hoher Geschwindigkeit verfolgt. Die Beweise wurden teils unter Verletzung von rechtlichen Informationspflichten erlangt, was im Verfahren strittig war.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Die Prozessvoraussetzungen für die Beschwerde sind erfüllt. Die Beschwerde ist form- und fristgerecht eingereicht worden, und der Beschwerdeführer ist legitimiert, da er direkt betroffen ist. - **E.2 bis E.2.4**: Die Beweisführung durch die Polizei, insbesondere die informelle Befragung des Beschwerdeführers und die Rekonstruktion der Situation, erfolgte teils unter Verletzung von Art. 158 StPO. Solche Beweise sind gemäss Art. 158 Abs. 2 StPO nicht verwertbar. Die später ordnungsgemäss erlangten Beweise bleiben jedoch verwertbar. Die kantonale Berufungskammer hätte den Beweisverwertungsfehler erkennen und würdigen müssen. - **E.3**: Die Berufungskammer hat die Sachverhaltsfeststellung nicht willkürlich vorgenommen. Die Angaben der Polizeibeamten zur Abstandsmessung basieren auf plausiblen und normierten visuellen Anhaltspunkten (Markierungslinien auf der Autobahn). - **E.5**: Die gefahrene Geschwindigkeit von 110 km/h und der Abstand von 15 Metern reichen nach der Rechtsprechung (inkl. Mindestabstand laut BGer-Praxis) aus, um die Voraussetzungen der schweren Verkehrsregelverletzung zu erfüllen. - **E.6**: Der Beschwerdegegner (die Polizei) hat korrekt gehandelt, und die Feststellung der schweren Regelverletzung bleibt bestehen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen, und die Gerichtskosten in Höhe von 3'000 CHF sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen. Es erfolgt keine Parteientschädigung.


6B_724/2025: Verfügung zur Abschreibung eines Verfahrens infolge Beschwerderückzugs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Wallis und ersuchte gleichzeitig um unentgeltliche Rechtspflege. Nach einer mehrfach verlängerten Frist für die Belegung des Gesuchs und der Einreichung einer Vollmacht erfolgte kein weiterer Input vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter, woraufhin der Rückzug der Beschwerde erklärt wurde.


2D_16/2024: Entscheid betreffend Aufenthaltsbewilligung und Härtefallgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.A.________ (geb. 1991), ist Staatsangehörige Sri Lankas und reiste illegal in die Schweiz ein. Ihr Aufenthaltsbewilligungsgesuch aus dem Jahr 2017 zwecks Familiennachzug wurde rechtskräftig abgewiesen. Zwei nachfolgende Gesuche (einschliesslich ein Härtefallgesuch) aus den Jahren 2022 und 2023 wurden ebenfalls nicht behandelt bzw. abgewiesen. Mit einer subsidiären Verfassungsbeschwerde beantragt sie die Überprüfung der Angelegenheit.


4A_338/2025: Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts im Zusammenhang mit Streitwertfragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Streitigkeit betrifft die Herausgabe von Unterlagen im Zusammenhang mit einem beendeten Mandat zwischen der Stiftung B.________ und der A.________ AG. Die Klägerin fordert Korrespondenz der letzten zehn Jahre mit Dritten, welche für die Ausführung des Mandats beigezogen wurden. Die Beklagte erhob die Unzuständigkeitseinrede des Handelsgerichts, mit der Behauptung, dass der Streitwert unter der Grenze von Fr. 30'000.-- liege. Das Handelsgericht des Kantons Zürich wies ihre Einrede ab, ebenso wie ihre weiteren prozessualen Anträge (Neuansetzung der Antwortfrist etc.).


5A_822/2025: Nichtbegründung einer Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob am 22. September 2025 Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 1. September 2025 sowie gegen einen Beschluss desselben Gerichts vom 20. August 2025. Das Verfahren betrifft eine Streitigkeit über die Rechtmässigkeit von Pfändungsankündigungen und die Rückweisung eines Rechtsmittels durch die Vorinstanzen aufgrund von rechtsmissbräuchlichem Verhalten der Beschwerdeführerin. Das Bundesgericht hatte bereits während des laufenden Verfahrens Anträge der Beschwerdeführerin auf aufschiebende Wirkung und Verzicht auf Kostenvorschüsse abgewiesen.


6B_628/2025: Einsprache gegen Strafbefehl, Rückzugsfiktion

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde von der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt mit Strafbefehl vom 14. Februar 2025 wegen Verletzung von Verkehrsregeln mit einer Busse von Fr. 40.– und Verfahrenskosten von Fr. 205.80 belegt. Gegen diesen Strafbefehl erhob A.________ Einsprache. Da er unentschuldigt der Hauptverhandlung vor der Einzelrichterin des Strafgerichts am 16. April 2025 fernblieb, wurde die Einsprache gemäss Art. 356 Abs. 4 StPO als zurückgezogen erklärt. Dies bestätigte das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt. A.________ reichte Beschwerde beim Bundesgericht ein mit dem Antrag, den Entscheid des Appellationsgerichts aufzuheben oder die Sache zur erneuten Behandlung zurückzuweisen.


6B_801/2025: Nichteintreten auf Beschwerde gegen vorinstanzliche Verfügung wegen unzureichender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, erhob Beschwerde gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Schaffhausen, welches am 5. September 2025 auf eine Einsprache gegen einen Strafbefehl wegen unzureichender Beschwerdebegründung nicht eingetreten war. Der Beschwerdeführer äusserte sich in seiner Eingabe hauptsächlich zur materiellen Seite der Angelegenheit und verlangte einen Freispruch bzw. eine Strafreduktion sowie Schadenersatz. Die Beschwerde an das Bundesgericht erfüllte die gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht, insbesondere fehlte eine sachbezogene Auseinandersetzung mit der vorinstanzlichen Nichteintretensverfügung.


5A_977/2025: Urteil betreffend superprovisorische Massnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die nicht verheirateten Eltern einer 2016 geborenen Tochter streiten um elterliche Angelegenheiten. Der Vater ersuchte im Rahmen eines hängigen KESB-Abänderungsverfahrens um superprovisorische Regelung des persönlichen Verkehrs, was sowohl KESB als auch die kantonalen Instanzen ablehnten. Das Obergericht des Kantons Zürich trat auf die Beschwerde des Vaters nicht ein, da gegen superprovisorische Verfügungen auf kantonaler Ebene kein Rechtsmittel eröffnet sei.


6B_542/2024: Teilweise Gutheissung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland verurteilte A.A.________ am 2. Juni 2022 wegen verschiedener Delikte (u.a. Gefährdung des Lebens, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, mehrfacher Nötigung) zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen sowie einer Landesverweisung von 7 Jahren. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte am 9. November 2023 die Schuldsprüche im Wesentlichen. Es erhöhte die Freiheitsstrafe auf 5 Jahre und bestätigte die Landesverweisung. A.A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte Freispruch in bestimmten Punkten, eine mildere Strafe und den Verzicht auf die Landesverweisung.


2C_40/2025: Entscheid zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die ecuadorianische Staatsangehörige A.________ beantragte nach der Einreise in die Schweiz mit ihrem Schweizer und ecuadorianischen Ehemann B.________ eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs. Die Behörden verweigerten die Erteilung unter Berufung auf die Prognose einer erheblichen und dauerhaften Sozialhilfeabhängigkeit. Die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos, und die Angelegenheit gelangte ans Bundesgericht.


8C_449/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde wegen nicht geleistetem Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, reichte eine Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 27. März 2025 ein. Im Verlauf des Verfahrens wurde ihm in Zusammenhang mit der Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege die Verpflichtung zur Zahlung eines Kostenvorschusses auferlegt. Die vorgeschriebene Zahlung erfolgte weder innerhalb der ursprünglichen Frist noch innerhalb einer eingeräumten Nachfrist.


8C_320/2025: Urteil zur Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ meldete sich 2016 aufgrund eines Unfalls bei der IV-Stelle Obwalden zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an. Nach medizinischen und beruflichen Abklärungen, gestützt auf ein Gutachten der medexperts AG, lehnte die IV-Stelle seinen Rentenanspruch mit Verfügung vom 6. Dezember 2023 ab, da der Invaliditätsgrad bei lediglich 13 % lag. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen diese Verfügung, die jedoch vom Obergericht des Kantons Obwalden am 10. April 2025 abgewiesen wurde. Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beantragte A.________ eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 %.


5A_858/2024: Anerkennung eines ausländischen Urteils und Kindesbelangen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (Vater) und die Beschwerdegegnerin (Mutter) sind die unverheirateten Eltern eines gemeinsamen Kindes, für das elterliche Sorge besteht. Nachdem die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt (KESB) das Kind unter die Obhut der Mutter stellte und die Mutter mit dem Kind nach Frankreich umzog, entschied das Tribunal Judiciaire de Paris, den Wohnsitz des Kindes beim Vater in der Schweiz festzulegen. Die Mutter beantragte daraufhin bei der KESB Basel-Stadt, dieses Urteil nicht anzuerkennen und weiterhin die früheren Entscheide der Schweizer Behörden zu vollstrecken. Der Vater erhob gegen den Nichtanerkennungsentscheid der KESB Basel-Stadt Beschwerde beim Appellationsgericht Basel-Stadt. Dieses trat wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses nicht auf die Beschwerde ein. Im weiteren Verlauf nahm die Mutter in der Schweiz Wohnsitz, und das Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant Genf eröffnete ein Kindesschutzverfahren und erliess superprovisorische Massnahmen.


2C_16/2025: Disziplinarverfahren gegen einen Anwalt wegen der Erhebung eines zusätzlichen Honorars im Rahmen des kostenlosen Rechtsbeistands

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Anwalt verlangte ein zusätzliches Honorar von einer durch kostenlosen Rechtsbeistand begünstigten Klientin, wofür er disziplinarrechtlich sanktioniert wurde. Die Vorinstanzen stellten fest, dass diese Forderung nicht mit den Regeln zur kostenlosen Rechtsvertretung vereinbar war.


6B_661/2025: Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Bern betreffend Verfahrenskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragte vor dem Obergericht des Kantons Bern einen vollständigen oder teilweisen Erlass der ihm auferlegten Verfahrenskosten von Fr. 13'066.95, subsidiär eine Stundung mit stark reduzierten Raten. Das Obergericht bewilligte ihm Ratenzahlungen (24 Raten zu Fr. 500.-- und eine letzte Rate zu Fr. 1’066.95), wies das Gesuch im Übrigen jedoch ab. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.


5A_974/2025: Wiederherstellung der Berufungsfrist in einer zivilrechtlichen Angelegenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerinnen, A.________ und B.________, sind Miteigentümerinnen einer Stockwerkeinheit, die Teil eines Mehrfamilienhauses ist. Sie befinden sich seit Jahren in rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Stockwerkeigentümergemeinschaft C.________. Nach einem Entscheid des Bezirksgerichts Brig, Östlich Raron und Goms vom 27. Juni 2025 wollten die Beschwerdeführerinnen Berufung einlegen und stellten gleichzeitig ein Gesuch um Wiederherstellung der Berufungsfrist. Das Kantonsgericht des Kantons Wallis wies dieses Gesuch ab, woraufhin die Beschwerdeführerinnen eine Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht einreichten.


2F_24/2025: Urteil betreffend ein Revisionsgesuch zu einem Nichteintretensentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte ein Revisionsgesuch ein, um die Wiederaufnahme von zwei bundesgerichtlichen Verfahren zu erreichen, in welchen das Bundesgericht aus Gründen der Unzulässigkeit und mangels rechtsgenügender Begründung nicht auf die Beschwerden eingetreten war. Das Gesuch enthält weder rechtsgenügende Begründungen noch einen hinreichenden Verweis auf einen gesetzlichen Revisionsgrund gemäss Art. 121 ff. BGG. Das Bundesgericht hat mangels entsprechender Voraussetzungen für die Revision entschieden, auf das Gesuch nicht einzutreten.


9C_301/2025: Steuerliche Behandlung von Lizenzgebühren im Steuerstreit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft die steuerliche Behandlung von Lizenzgebühren zwischen der Schweizer Firma A.________ Genève und der luxemburgischen Firma A.________ Luxembourg. Im Zentrum steht die Frage, ob die an A.________ Luxembourg geleisteten Lizenzzahlungen steuerlich gerechtfertigt sind oder als verdeckte Gewinnausschüttung gelten. Die Steuerverwaltung des Kantons Genf führte eine Wiedereinforderung von Steuerbeträgen für die Steuerjahre 2004 bis 2010 durch und argumentierte, dass zwischen den Unternehmen eine Nahebeziehung bestehe, basierend auf einer in späteren Prüfungen entdeckten Gruppenstruktur.


9C_607/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde aufgrund fehlender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________ führten beim Tribunal cantonal des Kantons Waadt, Cour de droit administratif et public, Beschwerde gegen eine Entscheidung der Administration cantonale des impôts des Kantons Waadt vom 17. Juli 2025 betreffend kantonale und kommunale Steuern sowie die direkte Bundessteuer für die Steuerperiode 2023. Das kantonale Gericht trat mit Entscheid vom 2. Oktober 2025 auf die Beschwerde nicht ein, weil die geforderte Kostenvorschusszahlung nicht geleistet wurde. Gegen diesen Entscheid erhoben die Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht.


7B_379/2025: Urteil betreffend Entsiegelung von sichergestellten Gegenständen im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft führt ein Strafverfahren gegen C.________ wegen verschiedener Straftaten, darunter Körperverletzung, mehrfacher Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz. Im Rahmen von Hausdurchsuchungen wurden elektronische Geräte und Unterlagen bei C.________, ihrem Ehemann B.________ und der A.________ GmbH sichergestellt und versiegelt. Gegen die Entsiegelung dieser Gegenstände beantragten die A.________ GmbH und B.________ die Aufhebung des Entscheids des Zwangsmassnahmengerichts Basel-Landschaft.


6B_982/2024: Urteil zur Entführung und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde betreffend die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Entführung (Art. 183 Ziff. 1 Abs. 2 StGB) und der Anordnung einer Landesverweisung (Art. 66a Abs. 1 lit. g StGB). Der Beschwerdeführer verlangt die Aufhebung des Schuldspruchs und der Landesverweisung sowie eine unentgeltliche Rechtspflege. Die Vorinstanz stellte das Verfahren teilweise ein, sprach den Beschwerdeführer wegen anderer Delikte frei, hielt jedoch den Schuldspruch wegen Entführung und anderer Straftaten aufrecht und ordnete eine ambulante Massnahme sowie eine siebenjährige Landesverweisung an.


2C_453/2024: Urteil zur Überschreitung von THC-Höchstwerten in CBD-Ölen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die B.________ GmbH betrieb eine Drogerie, in der CBD-Öle verschiedener Konzentrationen angeboten wurden. Bei amtlichen Kontrollen durch das Kantonale Laboratorium Thurgau im Jahr 2021 wurde festgestellt, dass diese Öle teils massiv die Höchstwerte für THC gemäss der Kontaminantenverordnung überschritten. Das Laboratorium verfügte unter anderem ein Verkaufsverbot, einen Warenrückruf und die Entfernung der Produkte aus dem Online-Angebot. A.________, als verantwortliche Person für die Drogerie, focht die Entscheidungen über alle Instanzen hinweg an.


5A_967/2025: Urteil zur Gegenstandslosigkeit eines Nachbarrechtsstreits

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer und die Beschwerdegegnerin sind Eigentümer angrenzender Parzellen, wobei ein privates Fahrwegrecht zugunsten des Beschwerdeführers zu Lasten der Beschwerdegegnerin besteht. Nach einer Baubewilligung für einen Park- und Wendeplatz auf der Parzelle des Beschwerdeführers erhob die Beschwerdegegnerin privatrechtliche Einsprachen. Der Beschwerdeführer verzichtete rechtsverbindlich auf das ursprüngliche Bauprojekt, was zur Gegenstandslosigkeit des Verfahrens führte. Die Vorinstanzen behandelten die Rückzüge sowie die Zuständigkeit zu neu aufkommenden Streitgegenständen.


5A_875/2025: Entscheidung betreffend Rechtsstillstand und Pfändung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer hat nach einer verweigerten Gewährung von Rechtsstillstand und erfolgter Pfändung Beschwerde beim Kreisgericht Rheintal erhoben. Das Kreisgericht trat wegen Nichteinhaltung der formellen Anforderungen nicht darauf ein. Anschliessend reichte der Beschwerdeführer eine verspätete Beschwerde beim Kantonsgericht St. Gallen ein. Das Kantonsgericht verweigerte die Wiederherstellung der Beschwerdefrist und trat ebenfalls nicht ein. Der Streitgegenstand wurde schliesslich vor das Bundesgericht gebracht.


6B_351/2024: Urteil zur Strafzumessung, Landesverweisung und deren Ausschreibung im SIS

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein nigerianischer Staatsangehöriger, wurde wegen mengen- und bandenmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Er beging zwischen 2018 und 2019 Kokaintransporte in die Schweiz, wobei es sich um insgesamt 5,4 Kilogramm Kokaingemisch (3,78 Kilogramm reines Kokain) handelte. Nach erstinstanzlicher Verurteilung zu 3 Jahren und 10 Monaten Freiheitsstrafe und zehnjähriger Landesverweisung wurde die Strafe im Berufungsverfahren auf 3 Jahre und 7 Monate Freiheitsstrafe und die Landesverweisung auf acht Jahre reduziert.


2C_75/2025: Qualifikation von CBD-Ölen als Lebensmittel oder kosmetische Mittel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG, ein Unternehmen mit Sitz in U.________, vertreibt CBD-Öle. Das Amt für Verbraucherschutz des Kantons Zug (AVS) stufte diese Öle als nicht verkehrsfähige Lebensmittel ein und untersagte deren Verkauf. Trotz Verkaufsverbot wurden die Öle weiterhin vertrieben, woraufhin das AVS eine Einziehung sowie Rückruf der Produkte anordnete. Die A.________ AG focht die entsprechenden Verfügungen vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Zug und anschliessend vor dem Bundesgericht an. Streitpunkt war die Qualifikation der CBD-Öle als Lebensmittel oder kosmetische Mittel.


6B_932/2024: Urteil zur Strafzumessung, Landesverweisung und Vollzug bei versuchter schwerer Körperverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde zweierlei Delikte beschuldigt: der versuchten schweren Körperverletzung gemäss Art. 122 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB sowie des Raufhandels gemäss Art. 133 Abs. 1 StGB. Das Strafgericht Zug verurteilte ihn zu einer 30-monatigen Freiheitsstrafe und sprach eine fünfjährige Landesverweisung aus. Das Obergericht des Kantons Zug bestätigte weitgehend das erstinstanzliche Urteil, schob jedoch den Vollzug von 18 Monaten der Freiheitsstrafe bei einer Probezeit von fünf Jahren auf. Die Landesverweisung sowie die Verweisung der Schadenersatzforderung auf den Zivilweg blieben bestehen.


6B_449/2025: Wiederherstellung der Einsprachefrist

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasste sich mit der Beschwerde eines Beschwerdeführers, dessen Gesuch um Wiederherstellung der Einsprachefrist zu einem Strafbefehl von der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Thurgau sowie vom Obergericht des Kantons Thurgau abgelehnt worden war. Der Beschwerdeführer verlangte die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids und brachte vielfältige Vorwürfe gegen die Vorinstanzen vor. Zudem beantragte er unentgeltliche Rechtspflege.


5A_985/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im Konkursverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde in zwei Betreibungen durch das Betreibungsamt Oberland betrieben, und es wurden am 26. August 2025 Konkursandrohungen erlassen, die am 14. Oktober 2025 zugestellt wurden. Die daraufhin erhobene Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern wurde aufgrund verspäteter Einreichung als unzulässig erklärt. Das Obergericht traf zusätzlich eine Eventualerwägung, wonach die Beschwerde inhaltlich abzuweisen wäre. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht, ohne substantiiert auf die Entscheidungsgrundlagen einzugehen.


4A_332/2025: Urteil zu einer ausserordentlichen Mietkündigung infolge Zahlungsrückstands

Zusammenfassung des Sachverhalts

Zwischen der A.________ AG (Vermieterin) und der B.________ GmbH (Mieterin) bestand ein Mietverhältnis über ein Ladenlokal. Die Mieterin geriet wiederholt in Zahlungsrückstand, indem sie jeweils nur reduzierte Beträge entrichtete. Infolgedessen kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis ausserordentlich per 31. August 2023. In der Folge beantragte die Vermieterin die Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung sowie weitere Ansprüche, die sowohl vor dem Mietgericht Winterthur als auch vor dem Obergericht des Kantons Zürich abgewiesen wurden. Das Bundesgericht hatte über die Wirksamkeit der Kündigung zu entscheiden.


6B_111/2025: Vorwurf des Führens eines Fahrzeugs in qualifiziert angetrunkenem Zustand

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Obergericht Aargau wegen Führens eines Motorfahrzeugs in qualifiziert angetrunkenem Zustand verurteilt. Es verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je Fr. 120.-- mit einer Probezeit von drei Jahren sowie eine Busse von Fr. 1'500.--, respektive Ersatzfreiheitsstrafe von 13 Tagen. Es lag ein Atemalkoholwert von 0.71 mg/l vor. A.________ bestreitet, das Fahrzeug selbst gelenkt zu haben, und kritisiert die Beweiswürdigung der Vorinstanz als willkürlich.


2C_152/2025: Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, eine slowenische Staatsbürgerin, und B.________, ein kosovarischer Staatsbürger, beantragten nach ihrer Einreise in die Schweiz im Jahr 2022 eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, welche ihnen zunächst bis 2029 gewährt wurde. Aufgrund einer anonymen Anzeige wegen des Verdachts einer Scheinbeschäftigung führte das Amt für Bevölkerung und Migration eine Untersuchung durch. Dies mündete im Widerruf der Bewilligungen und der Wegweisung aus der Schweiz. Das Kantonsgericht Freiburg wies eine dagegen erhobene Beschwerde ab. Die Beschwerdeführer gelangten daraufhin ans Bundesgericht.


5A_973/2025: Entscheid zur Wiederherstellung der Berufungsfrist

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerinnen, A.________ und B.________, Eigentümerinnen einer Stockwerkeinheit, beantragten die Wiederherstellung der Berufungsfrist, da sie die Frist trotz fristgerechter Eingabe für nicht gewahrt hielten und gleichzeitig durch persönliche Belastungen beeinträchtigt gewesen seien. Das Kantonsgericht Wallis wies das Gesuch ab. Das Bundesgericht beurteilt die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen gegen diesen Entscheid.


5A_936/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde betreffend Beistandswechsel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Streit um den Beistandswechsel für ein Kind, dessen Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wurde, verlangte der Beschwerdeführer die Aufhebung verschiedener Beschlüsse der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und die Erstellung eines Rückführungsplans. Die kantonalen Instanzen traten auf die Eingaben entweder mangels Zuständigkeit oder mangels ausreichender Begründung nicht ein. Das Obergericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat, und verweigerte die unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


6F_27/2025: Nichteintreten auf Revisionsgesuch wegen fehlendem Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ reichte ein Revisionsgesuch gegen das Bundesgerichtsurteil vom 27. März 2025 (Verfahren 6B_14/2025) ein. Er verweigerte die Zahlung des Kostenvorschusses von CHF 2'000.--, indem er dessen Höhe erneut beanstandete und alternative Zahlungsbeträge vorschlug. Nach zweimaliger Fristansetzung durch das Bundesgericht blieb die vollständige Zahlung aus. Ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde verspätet eingereicht.


6B_637/2025: Urteil zur Strafzumessung und Verhältnismässigkeit des Freiheitsstrafenvollzugs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wurde vom Bezirksgericht Kulm (erste Instanz) unter anderem der einfachen Körperverletzung, Drohung, Nötigung und weiteren Delikten für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt sowie einer Busse verurteilt. Sie wurde zudem zur Bezahlung von Schadenersatz und Genugtuung verpflichtet. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft verhängte das Obergericht des Kantons Aargau (zweite Instanz) eine unbedingte Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren und bestätigte weitere Sanktionen. Die Beschwerdeführerin legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und rügte die Strafzumessung wie auch die fehlende Möglichkeit zur Stellungnahme zur Unbedingtheit der Strafe.


6B_899/2024: Urteil zur Landesverweisung und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ wurde vom Amtsgerichtspräsidenten Bucheggberg-Wasseramt wegen mehrfachen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt und mit einer Landesverweisung für die Dauer von sieben Jahren belegt. Zudem erfolgte die Ausschreibung dieser Massnahme im SIS. Das Obergericht des Kantons Solothurn verkürzte auf Berufung hin die Dauer der Landesverweisung auf fünf Jahre und bestätigte deren Ausschreibung im SIS. Mit Beschwerde in Strafsachen verlangte der Beschwerdeführer vor Bundesgericht die Aufhebung dieser Massnahmen, wobei die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Solothurn die Abweisung der Beschwerde beantragte.


9C_546/2024: Entscheidung zur Rückforderung von Leistungen der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, geboren 2007, erhielt eine Hilflosenentschädigung für Minderjährige sowie einen Intensivpflegezuschlag aufgrund einer schweren Hilflosigkeit. Nach Kontrolle der Abrechnungen stellte das kantonale Amt für Invalidenversicherung fest, dass Leistungen für Tage fakturiert wurden, an denen das Kind intern in der Schule C.________ untergebracht war. Rückforderungsansprüche wurden geltend gemacht.


6B_963/2024: Urteil zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit in Bezug auf Covid-19-Kredite

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte im Jahr 2020 einen Covid-19-Kredit in der Höhe von CHF 190'000.–. Dabei machte er bewusst falsche Angaben zu den Umsatzdaten seines Unternehmens, wodurch ihm ein Kredit in einer Höhe gewährt wurde, die über der zulässigen Kreditsumme lag. In erster Instanz wurde er wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt. Das Appellationsgericht bestätigte den Schuldspruch, reduzierte jedoch die Geldstrafe und verwies die Schadenersatzforderung teilweise auf den Zivilweg. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde mit dem Ziel, von den strafrechtlichen Vorwürfen vollständig freigesprochen zu werden.


6B_469/2025: Urteil zur Widerhandlung gegen das Geldspielgesetz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde beschuldigt, einen Spielautomaten mit verschiedenen Spielen in einem Restaurant aufgestellt, betrieben und gewartet zu haben, ohne über die erforderlichen Konzessionen oder Bewilligungen zu verfügen. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) qualifizierte die betreffenden Spiele bereits in früheren Qualifikationsverfügungen als Glücksspiele. Sie verurteilte A.________ zu einer bedingten Geldstrafe. Nach Einsprachen wurde die Strafe vom Bezirksgericht Kulm sowie in Berufung vom Obergericht des Kantons Aargau bestätigt und zuletzt angepasst. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und verlangte Freispruch oder Rückweisung zur neuen Beurteilung.


2F_25/2025: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller (A.________) beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens 2C_566/2025 mit der Begründung, neue medizinische und finanzielle Nachweise vorzulegen. Neben der Revision fordert er die Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes.