Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
6B_458/2025: Schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein eritreischer Staatsangehöriger, wurde wegen schwerer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) schuldig gesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, im internationalen Drogenhandel tätig gewesen zu sein, indem er große Mengen Kokain transportierte und lieferte. Die Vorinstanzen verhängten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine Landesverweisung für die Dauer von zehn Jahren, verbunden mit einem Eintrag im Schengener Informationssystem (SIS).
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Das Bundesgericht prüfte die Vorwürfe des Beschwerdeführers, wonach eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung sowie eine Verletzung des Grundsatzes *in dubio pro reo* vorliegen würden. Das Gericht stellte fest, dass die kantonale Instanz ihre Feststellungen auf eine Vielzahl übereinstimmender Indizien stützte und keine Willkür vorlag. Die Einstufung des Beschwerdeführers als Mittäter (und nicht nur als Gehilfe) wurde bestätigt. - **E.2**: Hinsichtlich der Bemessung der Strafe merkte das Bundesgericht an, dass die kantonalen Instanzen die Schwere der Tat, einschließlich der großen Menge Kokain und des internationalen Bezugs des Drogenhandels, korrekt würdigten. Die Forderung nach einem teilweisen oder vollständigen Strafaufschub wurde zurückgewiesen. - **E.3**: Die angeordnete Landesverweisung des Beschwerdeführers wurde als verhältnismäßig beurteilt. Angesichts der Schwere der Straftat wurde keine außergewöhnliche persönliche Härte festgestellt, die eine Abweichung von der Regelverweisung rechtfertigen würde. Auch der Eintrag im Schengener Informationssystem wurde als angemessen und verhältnismäßig beurteilt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten von 1'200 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
6B_665/2025: Urteil des Bundesgerichts zur Quotität der Strafmaßnahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde durch Urteil des Gerichts des Bezirks Veveyse am 3. Oktober 2022 wegen Gewalt, sexueller Gewalt, Vergewaltigung und unbefugtem Zugriff auf ein Computersystem schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt, wovon 2 Jahre bedingt sind. Am 20. Dezember 2023 reduzierte das Obergericht des Kantons Freiburg die Strafe auf 2 Jahre, bedingt für 5 Jahre. Der Bundesgerichtshof gab jedoch am 7. November 2024 dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Freiburg statt, hob das Urteil auf und wies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Am 6. Juni 2025 verurteilte das Obergericht A.________ zu 33 Monaten Freiheitsstrafe, 12 Monate unbedingt und 21 Monate bedingt. A.________ erhebt Beschwerde gegen dieses Urteil und fordert die Herabsetzung der Strafe auf 24 Monate mit vollständigem Strafvollzug oder alternativ eine Reduzierung der unbedingt zu verbüßenden Strafe auf 3 bis 6 Monate.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. Der Beschwerdeführer argumentiert, sein Recht auf Anhörung sei verletzt worden, da das Obergericht eine beantragte Verschiebung der Verhandlung am 6. Juni 2025 abgelehnt habe. Das Bundesgericht hebt hervor, dass der Beschwerdeführer zu einer audiovisuellen Befragung bereit war, wodurch das Recht auf Einlass in die Verhandlung nicht verletzt wurde. 2.1. Der Beschwerdeführer beanstandet die Höhe der Strafe, da sie seiner Meinung nach nicht der Schwere seines Verhaltens entspreche. Das Bundesgericht stellt fest, dass die Festlegung von Strafen im Ermessen des Richters liegt, jedoch nicht außerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgen darf. In diesem Fall wurde festgestellt, dass die Strafe von 24 Monaten, die der Beschwerdeführer fordert, klar zu niedrig ist. 2.2. Der Beschwerdeführer beanstandet, dass ihm kein vollständiger Strafaufschub gewährt wurde, was jedoch unzulässig ist, da die Strafe über 2 Jahren liegt. Die vom Obergericht verhängte Strafe wurde als angemessen erachtet, und die Gründe für eine aufschiebende Wirkung sind nicht ausreichend.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Beschwerdeführers ab und bestätigte die Strafe von 33 Monaten, ebenfalls die Gerichtskosten wurden ihm auferlegt.
6B_475/2025: Entscheid zu den Beschwerden betreffend fahrlässige einfache Körperverletzung, Willkür und Verletzung des rechtlichen Gehörs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien A.________ und B.________, Mitarbeitende des Skiunternehmens D.________ SA, waren für die ordnungsgemässe Funktion eines Skilifts mit gesetzlichen Sicherheitsvorgaben verantwortlich. Am 29. Februar 2016 wurde der belgische Tourist C.________ nach einer Kollision mit einem Skiliftbügel schwer verletzt. Die Vorinstanz verurteilte die Beschwerdeführer wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 1 StGB. Beide wurden zu Geldstrafen verurteilt, mit einer zweijährigen Probezeit. Die Beschwerdeführer fechten diese Entscheidung an.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.2**: Der Grundsatz *ne bis in idem* wurde nicht verletzt. Es bestanden neue Beweise und Fakten, die eine Wiederaufnahme der bisherigen Einstellungsverfügung rechtfertigten (Art. 323 Abs. 1 CPP).
- **E.3**: Der Beschwerdeführer B.________ konnte sein rechtliches Gehör ausüben, hatte jedoch keine weiteren Beweisanträge gestellt, weshalb kein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 3 der EMRK bzw. Art. 29 Abs. 2 BV vorliegt.
- **E.4**: Die erhobenen Einwände gegen die Wertigkeit der durchgeführten Expertisen hinsichtlich der Höhe der Schneedecke und des Abstandes des Skiliftbügels zur Schneefläche wurden als unbegründet angesehen. Die Vorinstanz konnte sich ohne Willkür auf die Ergebnisse der Expertisen stützen.
- **E.5**: Die Vorinstanz hat weder die Fakten willkürlich ermittelt, noch die Unschuldsvermutung verletzt. Es bestand aufgrund der Umstände keine Unsicherheit hinsichtlich des Unfallhergangs und der relevanten Faktoren.
- **E.6**: Fahrlässigkeit wurde bei beiden Beschwerdeführern bejaht, da sie gegen ihre Sorgfaltspflichten (z. B. Kontrolle der Schneehöhe und Berücksichtigung von Sicherheitsvorgaben) verstossen haben. Die Vorinstanz stellte korrekt fest, dass die Verletzungen des Opfers in einem natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhang zu den Versäumnissen der Beschwerdeführer stehen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerden wurden abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden den Beschwerdeführern auferlegt, während keine Parteientschädigungen zugesprochen wurden.
2C_369/2025: Überprüfung einer Eingrenzungsanordnung nach Art. 74 AIG gegen einen ausländischen Staatsangehörigen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der indische Staatsangehörige A.________, gegen den ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid vorliegt, rügte die vom Migrationsamt des Kantons Zürich angeordnete Eingrenzung auf den Bezirk V.________ sowie deren räumliche Anpassung durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich als unverhältnismässig. Das Bundesgericht bestätigte die Eingrenzung unter Berücksichtigung der erweiterten Rahmenbedingungen (Einbezug des Wohnorts seiner Kinder). Die Eingrenzung dient der Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs und ist nach Auffassung des Bundesgerichts verhältnismässig.
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4A_405/2025: Urteil zur internationalen Sportschiedsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein ehemaliger serbischer Fußballspieler, beansprucht gegenüber einem polnischen Fußballclub als vermeintlichem Rechtsnachfolger eines insolventen Vereins ausstehende Zahlungen. Frühere FIFA-Entscheidungen und ein Verfahren vor dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) hatten keine für ihn günstigen Ergebnisse erbracht. Nach einem erneuten Disziplinarverfahren wies das TAS unter Berufung auf die Verbindlichkeit seines früheren Entscheides (Res iudicata) die Forderungen des Spielers ab. Mit einer Beschwerde ans Bundesgericht machte er eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend.
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5A_722/2024: Schutzmassnahmen der ehelichen Gemeinschaft (Unterhaltsbeiträge)
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ (Jahrgang 1981) und B.A.________ (Jahrgang 1988) heirateten im Jahr 2008 und haben zwei gemeinsame Kinder (geboren 2012 und 2016). Seit dem 7. Februar 2021 leben sie getrennt. Im Rahmen von Schutzmassnahmen der ehelichen Gemeinschaft wurde im Jahr 2022 die alternierende Obhut der Kinder angeordnet und Unterhaltsbeiträge festgelegt, die mehrfach von den Vorinstanzen angepasst wurden. Der Streit drehte sich insbesondere um die Höhe des Unterhaltsbeitrags zugunsten der Ehefrau ab dem 1. Mai 2022.
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6B_632/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen ungenügender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde vom Bezirksgericht Zürich am 14. Dezember 2023 wegen Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung und mehrfacher Geldwäscherei zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Obergericht des Kantons Zürich änderte diese Strafe zu einer unbedingten Freiheitsstrafe. Gegen diese Entscheidung erhob der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht und rügte insbesondere eine Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie des Rechts auf ein faires Verfahren.
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5A_785/2024: Abänderung eines Scheidungsurteils bezüglich Unterhaltszahlungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde vor dem Bundesgericht betrifft die Abänderung eines Scheidungsurteils aus dem Jahr 2012 in Bezug auf die Unterhaltszahlungen des Beschwerdeführers für seine beiden Töchter aus erster Ehe, B.A.________ und C.A.________. Die zu ändernden Unterhaltsbeiträge stehen im Mittelpunkt eines Konflikts, welcher sich über mehrere Jahre hinweg vor den unteren Instanzen abspielte. Zentral waren unter anderem die Prüfung neuer Tatsachen, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien und der Ausbildungsstand der Kinder. Die Vorinstanz, das Waadtländer Kantonsgericht (Cour d'appel civile), hat das Scheidungsurteil teilweise abgeändert und neue Unterhaltsbeiträge festgelegt.
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1C_470/2025: Nicht-Eintreten auf Beschwerden betreffend Schutzvertrag und Baubewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hat Beschwerden von A.A.________ und B.A.________ gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich geprüft. Diese betreffen die Genehmigung eines Schutzvertrags für einen unter Schutz gestellten Bergahorn und die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus mit Garage auf demselben Grundstück. Aufgrund der Verknüpfung beider Verfahren wurde entschieden, dass diese nur als Zwischenentscheide betrachtet werden können und keiner der Entscheide das Verfahren abschliesst.
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7B_911/2025: Urteil zur Nichteintretensentscheidung betreffend Ausstand und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte, die Vorinstanz zu verpflichten, sein Ausstandsgesuch gegen die zuständige Staatsanwältin anzunehmen und ihm unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde gegen die Verfügung des Kantonsgerichts Luzern, trat jedoch unter Hinweis auf die ungenügende Begründung der Eingabe nicht darauf ein. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen.
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2C_588/2025: Ausschaffungshaft – Beurteilung der Beschwerde von A.________
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein türkischer Staatsangehöriger, stellte 2022 ein Asylgesuch, welches 2025 abgelehnt wurde. Seine Beschwerde gegen den negativen Entscheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht verworfen. Er verließ das zugewiesene Asylzentrum, tauchte unter und wurde am 30. September 2025 von der Polizei aufgegriffen. Das zuständige Amt ordnete Ausschaffungshaft an, welche durch die Vorinstanz bestätigt wurde. Dagegen reichte A.________ beim Bundesgericht eine Beschwerde ein.
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4D_215/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und C.________ wurden vom Tribunal des baux et loyers in Genf am 28. August 2025 dazu verurteilt, eine möblierte Wohnung zu räumen und der Vermieterin B.________ SA 2'800 CHF (zzgl. Zinsen) zu zahlen. A.________ legte gegen Punkte 2 und 3 des Dispositivs Beschwerde ein, welche die Chambre des baux et loyers des Kantonsgerichts Genf am 24. September 2025 als unzulässig erklärte. Dagegen reichte A.________ am 30. Oktober 2025 eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht ein, begleitet von einem Gesuch um aufschiebende Wirkung und unentgeltliche Rechtspflege.
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4A_125/2025: Urteil zu Forderungsansprüchen aus Werkvertrag
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, ein Bauunternehmen, verlangt gestützt auf ihre Leistungen im Rahmen der Sanierung der B.________-Halle vom Kanton Basel-Stadt die Zahlung von Fr. 259'798.65 bzw. Fr. 267'779.45 nebst Zins. Die von ihr behauptete Grundlage ist ein Werkvertrag vom 25. Juni 2018, dessen Zustandekommen aber vom Beschwerdegegner bestritten wird. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen, da das Zustandekommen des Werkvertrags nicht bewiesen sei.
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7B_813/2025: Urteil über die Genehmigung eines Zufallsfundes aus einer Überwachung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Strafverfahren beruht auf einer umfangreichen Überwachungsaktion gegen drei Hauptbeschuldigte wegen Menschenhandels und anderer Delikte. Dabei ergaben sich Zufallsfunde, die die Person A.________ belasteten. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Genehmigung zur Verwendung dieser Erkenntnisse im Jahr 2022. A.________ erhob Beschwerde gegen die Genehmigung, die vom Obergericht des Kantons Bern grösstenteils abgewiesen wurde.
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4A_293/2025: Urteil betreffend Werkvertrag und Nachtragsforderungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG (Beschwerdeführerin) schloss mit der Gemeinde U.________ (Beschwerdegegnerin) einen Werkvertrag zur Errichtung eines Hochwasserschutzprojekts, bei dem es zu unerwarteten Mehrmengen und Zusatzleistungen aufgrund unvorhergesehener Bodenverhältnisse kam. Die Schlussabrechnung wurde durch das kantonale Verfahren strittig. Der Werkvertrag sah die Anwendung der SIA-Norm 118 vor. Die Beschwerdeführerin machte einen weitergehenden Restwerklohn geltend; die Vorinstanzen erkannten jedoch nur einen Teilbetrag als geschuldet an.
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5F_63/2025: Unzulässigkeit des Revisonsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Entscheid betrifft ein Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts (5A_503/2025) vom 10. September 2025, welches eine Beschwerde gegen ein Urteil der Vorinstanz (Entscheid vom 4. Juni 2025 der Cour des poursuites et faillites des Tribunal cantonal des Kantons Waadt) für unzulässig erklärte. Das ursprüngliche Urteil des Bundesgerichts erklärte die Beschwerde aufgrund einer nicht fristgerechten Bezahlung des Kostenvorschusses als unzulässig. Die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege wurde im vorangegangenen Verfahren rechtskräftig. Ein Gesuch um Revision gemäss Art. 121 ff. BGG wurde am 6. Oktober 2025 eingereicht. Das Revisionsgesuch wurde als unklar und unbegründet beurteilt. Insbesondere wurde es als unzulässig erachtet, da es unter anderem zu spät eingereicht wurde (Art. 124 Abs. 1 lit. b BGG). Das Gesuch um Ablehnung von Bundesrichtern erschien gemäss Bundesgericht missbräuchlich und wurde deshalb abgewiesen. Die Gerichtskosten im Betrag von 800 Franken wurden dem Gesuchsteller auferlegt. Eine weitere Behandlung gleichartiger Eingaben des Gesuchstellers wird vorbehalten.
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5A_664/2025: Testament und Erbvertrag im Konflikt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der verstorbene E.A. hatte ein Testament erstellt, in dem er seinen Sohn A.A. enterbt hatte und stattdessen dessen Sohn I.A. als Erben eingesetzt hatte. Diese Eintrittsregelung stand jedoch im Widerspruch zu einem früheren Erbvertrag, in dem E.A. festgelegt hatte, dass seine drei Kinder zu gleichen Teilen erben. Nach dem Tod von E.A. wurde die Erbteilung und die Frage der Annullierung des Testaments sowie der Enterbung von A.A. streitig. A.A. hatte nachträglich den Versuch unternommen, bestimmte Nachlasswerte und angeblich unrechtmässige Zuwendungen an andere Erben wieder in die Erbmasse einzubringen.
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2C_581/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein griechischer Staatsangehöriger, beantragte die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, nachdem diese bis zum 11. Februar 2024 gültig gewesen war. Das Migrationsamt des Kantons Zürich lehnte am 11. November 2024 die Verlängerung ab und ordnete seine Wegweisung an. Zwei zugestellte Schreiben wurden nicht rechtzeitig abgeholt, und die Frist zur Einreichung eines Rechtsmittels verstrich am 20. Dezember 2024. Ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist wurde von der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich abgelehnt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diesen Entscheid, woraufhin der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht erhob.
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6B_358/2025: Urteil betreffend versuchte Tötung und Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
Dem Beschwerdeführer A.________ wird zur Last gelegt, am 26. Juni 2022 in Basel B.________ mit einem Hammer schwer am Kopf verletzt zu haben. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt qualifizierte diese Tat als versuchte Tötung, stellte jedoch aufgrund einer paranoiden Schizophrenie seine Schuldunfähigkeit fest und ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an.
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6B_658/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde mangels Kostenvorschusses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer hatte gegen ein Urteil der Cour d'appel pénale des Tribunal cantonal des Kantons Waadt in einer Strafsache Beschwerde erhoben. Die Beschwerde wurde mangels fristgerechter Bezahlung des Kostenvorschusses für unzulässig erklärt.
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4A_76/2025: Legitimationsprüfung bei Bankgeschäften und Genehmigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Mehrheitsaktionär einer Unternehmensgruppe, führte über eine Bank diverse Konti und Depots, darunter ein Rubrik-Konto, welches aufgrund einer mutmasslich gefälschten Unterschrift durch einen ehemaligen Kundenberater eröffnet worden sein soll. Über dieses Konto wurden mehrfach Zahlungen in Millionenhöhe getätigt, was letztlich zu einem finanziellen Schaden des Beschwerdeführers führte. Die Bank argumentierte, basierend auf Vereinbarungen und AGB, dass der Beschwerdeführer für einen allfälligen Schaden haftbar sei, da kein grobes Verschulden der Bank vorliege und die Transaktionen als genehmigt gelten.
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4A_518/2025: Beschwerderückzug in einem zivilrechtlichen Verfahren vor dem Bundesgericht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ hatten am 15. Oktober 2025 eine Beschwerde gegen das Urteil der Zivilkammer des Kantonsgerichts Wallis vom 11. September 2025 eingereicht. Der Streitgegenstand betraf eine Ausweisung sowie eine Revision. Am 3. November 2025 teilte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer dem Bundesgericht mit, dass die Beschwerde zurückgezogen wurde.
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5A_897/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde und Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte eine Anpassung der Eheschutzmassnahmen beim erstinstanzlichen Gericht in Genf, welches seine Unterhaltspflichten reduzierte bzw. aufhob. Nach einem abgelehnten Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und einer nicht geleisteten Kostenvorschussforderung von der Vorinstanz zog A.________ die Angelegenheiten mehrfach vor höhere Instanzen, einschliesslich das Bundesgericht, welches in vorherigen Urteilen bereits negative Entscheide gefällt hatte. Der aktuelle Streitpunkt bezieht sich auf die Verpflichtung zur Leistung des Kostenvorschusses.
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7B_712/2024: Abweisung der Beschwerde wegen Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen den Beschuldigten ein. Er machte geltend, dass der Beschuldigte ihm die finanzielle Lage eines Unternehmens absichtlich verschleiert habe, was ihn zu finanziellen Verpflichtungen veranlasst habe. Am 3. Oktober 2023 lehnte die Staatsanwaltschaft Genf eine Beweisaufnahme und eine Eröffnung der Strafuntersuchung ab. Die Chambre pénale de recours des Kantons Genf wies am 24. Mai 2024 die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft ab. Die Vorinstanz stellte fest, dass keine ausreichenden Verdachtsmomente für den behaupteten Betrug vorlägen. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte die Aufhebung der Nichtanhandnahmeverfügung sowie die Rückweisung an die Vorinstanz oder die Staatsanwaltschaft zur Wiederaufnahme der Strafuntersuchung.
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6B_520/2025: Entscheid 6B_520/2025
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Strafgericht des Saanebezirks (FR) wegen Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung, versuchter Nötigung sowie Abhörens und Aufzeichnens von Gesprächen zwischen anderen Personen zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, davon 12 Monate unbedingt und 24 Monate bedingt. Die bedingte Strafe wurde an eine psychotherapeutische Betreuung geknüpft. Das Kantonsgericht Freiburg bestätigte dieses Urteil in vollem Umfang. A.________ beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung der Schuldsprüche und des Strafurteils.
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2C_527/2024: Urteil zur Verweigerung der Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung der Ehegemeinschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Staatsangehöriger Kolumbiens, erhielt aufgrund seiner Ehe mit einer Schweizerin eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Die Ehegemeinschaft löste sich jedoch spätestens am 7. Oktober 2022, und am 12. Januar 2023 erfolgte die einvernehmliche Scheidung. Sein Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wurde abgelehnt, da die notwendigen Voraussetzungen gemäss Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG nicht erfüllt waren.
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8C_743/2024: Urteil betreffend Invalidenversicherung (Invalidenrente)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin meldete sich zweimal bei der IV-Stelle des Kantons Aargau zum Leistungsbezug an. Nach einem Arbeitsunfall 2016, bei dem es zu Amputationen an der rechten Hand kam, wurde ein SMAB-Gutachten eingeholt. Auf dieser Grundlage sprach die IV-Stelle befristet für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 31. Mai 2018 eine ganze Invalidenrente zu. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau wies die Beschwerde dagegen ab. Die Beschwerdeführerin verlangte vor Bundesgericht eine unbefristete ganze Rente oder die Rückweisung zur weiteren Abklärung.
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9C_428/2025: Urteil zur Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, arbeitete in einem Teilzeitpensum als Tiermedizinische Praxisassistentin. Nach vollständiger Arbeitsunfähigkeit seit Februar 2023 meldete sie sich wegen „Burnout“ bei der IV-Stelle Bern zum Leistungsbezug an. Mit Verfügung vom 21. November 2024 lehnte die IV-Stelle den Antrag ab, da kein Gesundheitsschaden mit invalidisierender Wirkung im Rechtssinne vorliege. Das Verwaltungsgericht Bern bestätigte am 17. Juni 2025 die Abweisung.
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