Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
1C_545/2025: Fristlose Auflösung eines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Personalrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ehemaliger Mitarbeiter des Polizeilichen Assistenzdienstes (PAD) der Stadtpolizei Zürich, wurde am 16. Februar 2024 fristlos entlassen, nachdem ihm vorgeworfen wurde, im Rahmen eines Einsatzes am Weltwirtschaftsforum (WEF) eine Arbeitskollegin sexuell belästigt zu haben. Der Stadtrat Zürich wies sein Gesuch um Neubeurteilung der Kündigung ab, ebenso der Bezirksrat Zürich. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diese Entscheide am 20. August 2025.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht prüft die formellen Anforderungen an die Beschwerde nach Art. 42 BGG. Es verweist auf die qualifizierte Rüge- und Begründungspflicht, insbesondere bei der Geltendmachung von Grundrechtsverletzungen und willkürlicher Sachverhaltsfeststellung (Art. 106 Abs. 2 BGG). Rein appellatorische Kritik wird nicht anerkannt. - **E.2:** Der Beschwerdeführer lässt eine substantielle Auseinandersetzung mit den Erwägungen der Vorinstanz vermissen. Seine Vorbringen genügen den gesetzlichen Anforderungen nicht und sind rein appellatorischer Natur. Es wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht wies die Beschwerde zurück und erhob keine Kosten oder Parteientschädigungen.
5A_961/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Pfändungsurkunde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wurde vom Betreibungsamt Oberland gepfändet, und eine entsprechende Pfändungsurkunde wurde ihr zugestellt. Gegen diese Pfändungsurkunde erhob sie beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde, welche abgewiesen wurde. Anschliessend wandte sie sich an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
- E.1: Das Bundesgericht betont die Anforderungen an eine hinreichende Begründung gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG. Die Beschwerdebegründung muss sich mit den entscheidenden Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzen und darlegen, welche Rechte bzw. Rechtsnormen verletzt worden seien. - E.2: Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass ein nicht entschiedenes Verfahren (4D_129/2025) ihre Pfändung verhindere. Das Bundesgericht weist jedoch darauf hin, dass im erwähnten Verfahren bereits ein Entscheid gefällt wurde (Nichteintreten) und dass eine aufschiebende Wirkung nicht automatisch besteht. Ausserdem setzt sich die Beschwerdeführerin nicht sachgerecht mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinander. - E.3: Das Gericht stellt fest, dass die Beschwerde offensichtlich keine ausreichende Begründung enthält und tritt im vereinfachten Verfahren nicht darauf ein (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde nicht gutgeheissen, und die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.
4D_222/2025: Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen kantonale Behörden
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer rügt Rechtsverzögerung durch das Arbeitsgericht Affoltern am Albis und die Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich. Er verlangt eine Feststellung der Verletzung seines Anspruchs auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist (Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK), sowie eine Anweisung an den Kanton Zürich zur unverzüglichen Fortführung des Verfahrens. Zusätzlich wird eine Weiterleitung der Eingabe an die Verwaltungskommission beantragt.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Die Rechtsverzögerungsbeschwerde ist keine eigenständige Beschwerdeart, sondern hängt vom betroffenen Rechtsgebiet ab; vorliegend handelt es sich um Zivilsachen. Das Bezirksgericht Affoltern am Albis und die Verwaltungskommission des Obergerichts Zürich erfüllen nicht die Voraussetzungen als letzte kantonale Instanzen, weshalb die Beschwerde unzulässig ist. - **E.2**: Das Bundesgericht hat keine Aufsichtsrolle über kantonale Gerichte oder Aufsichtsbehörden. Daher kann auch die Rechtsverzögerung seitens der Verwaltungskommission des Obergerichts Zürich nicht Gegenstand der Beschwerde sein. - **E.3**: Die Beschwerde ist ausnahmslos unzulässig; eine Weiterleitung der Eingabe an die kantonale Verwaltungskommission ist rechtlich nicht vorgesehen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird nicht gutgeheissen und es werden Gerichtskosten auferlegt.
2C_655/2025: Entscheidung über die Zulässigkeit einer Beschwerde im Asylverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, kongolesischer Staatsangehöriger, dessen Asylgesuch vom Staatssekretariat für Migration am 18. Juli 2025 abgelehnt wurde, beantragte beim Bundesverwaltungsgericht die materielle Prüfung dieser Ablehnung. Aufgrund der Nichtzahlung des Kostenvorschusses trat das Bundesverwaltungsgericht nicht auf die Beschwerde ein. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin ans Bundesgericht, welches die Beschwerde als unzulässig erklärte.
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7B_850/2025: Urteil zur Nichtanhandnahme und unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ erhob Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau. Das Obergericht des Kantons Bern wies sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und setzte eine Sicherheit von Fr. 1'000.-- fest, andernfalls auf die Beschwerde nicht eingetreten werde.
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9C_551/2025: Beschwerde betreffend Invalidenversicherung: Rentenanspruch und Arbeitsfähigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, beantragte aufgrund verschiedener gesundheitlicher Einschränkungen eine Invalidenrente bei der IV-Stelle des Kantons Aargau. Nach medizinischen Abklärungen, insbesondere Gutachten von zwei Institutionen aus den Jahren 2022 und 2023, wurde sein Gesuch mangels einer rentenbegründenden Invalidität abgelehnt. Das kantonale Versicherungsgericht bestätigte diese Verfügung. Die vorliegende Beschwerde beim Bundesgericht richtet sich gegen das Urteil des Versicherungsgerichts Aargau mit dem Ziel einer ganzen Invalidenrente oder der Rückweisung zur Durchführung weiterer Abklärungen.
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8F_15/2025: Revisionsurteil betreffend Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils 8C_391/2025 vom 11. August 2025. In diesem Urteil wurde entschieden, dass das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich auf die ausserhalb der Frist eingereichte Einsprache des Gesuchstellers gegen Verfügungen zu Recht nicht eingetreten sei. A.________ machte im Revisionsgesuch geltend, das Bundesgericht habe gewisse seiner Rechtsbegehren nicht beurteilt und relevante Tatsachen unberücksichtigt gelassen.
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7B_1167/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen Ausstand und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ richtete sich mit einer Beschwerde gegen den Beschluss des Kantonsgerichts Luzern, welches auf ihr Ausstandsgesuch nicht eingetreten war und ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen hatte. Das Bundesgericht entschied, die Beschwerde nicht anzunehmen, da die Begründung den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte. Ebenso wurde die unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit verweigert.
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1C_637/2024: Zugang zu nicht publizierten Informationen zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ verlangten vom Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Zugang zu nicht publizierten Informationen im Zusammenhang mit der Sitzung der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) vom 23. November 2023. Das Gesundheitsdepartement trat mit Verfügung vom 2. Februar 2024 nicht auf das Gesuch ein. Die Beschwerdeführer legten Beschwerde an das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt als Verwaltungsgericht ein, das diese am 13. September 2024 abwies. Das Bundesgericht prüft die Rechtmässigkeit des vorinstanzlichen Urteils und bestätigt dessen Abweisung.
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5A_854/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Zustellung eines Zahlungsbefehls
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen die Zustellung eines Zahlungsbefehls (E.1). Das Bezirksgericht Winterthur wies diese am 31. Juli 2025 ab, ebenso das Obergericht des Kantons Zürich am 8. September 2025. Vor Bundesgericht rügte die Beschwerdeführerin unter anderem formale Fehler und wirkte mit Argumenten, die dem Umfeld von Staatsverweigerer-Bewegungen zugeordnet werden (E.3).
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1C_468/2025: Zuständigkeit des Consiglio della Magistratura und Legitimationsfrage des Beschwerdeführers
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer meldete mutmassliche Verstösse von zwei Richterinnen des Kantons Ticino im Kontext eines zivilrechtlichen Nachlassverfahrens. Der Consiglio della Magistratura entschied, aufgrund fehlender Zuständigkeit keine Disziplinaruntersuchung einzuleiten. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung sowie weitere in Vorbereitung stehende Verfahren wurde von der kantonalen Rekurskommission abgewiesen. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht.
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5A_962/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde bezüglich einer Pfändungsurkunde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die ihm zugestellte Pfändungsurkunde vom 8. August 2025. Das Obergericht des Kantons Bern wies die dagegen erhobene Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat, und erließ seinen Entscheid am 14. Oktober 2025. Der Beschwerdeführer brachte die Angelegenheit vor das Bundesgericht, jedoch ohne hinreichende Auseinandersetzung mit den Erwägungen der Vorinstanz.
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4F_40/2025: Urteil zur Abweisung eines Fristwiederherstellungsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin (A.________ N.V.) beantragte die Wiederherstellung der Beschwerdefrist, nachdem das Bundesgericht mit Urteil 4A_282/2025 vom 5. September 2025 auf ihre ursprüngliche Beschwerde gegen den Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 29. April 2025 nicht eingetreten war. Als Grund wurde die nicht fristgerechte Einreichung der Beschwerde angegeben.
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4F_42/2025: Entscheidung zum Fristwiederherstellungsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin verlangte die Wiederherstellung der Beschwerdefrist nach Art. 50 BGG, nachdem das Bundesgericht mit Urteil 4A_284/2025 vom 5. September 2025 nicht auf ihre Beschwerde eingetreten war. Grund für die Nichteintretensentscheidung war die Versäumung der gesetzlichen Beschwerdefrist.
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7B_730/2025: Urteil über Nichtanhandnahmen und Nichteintreten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob zwei Beschwerden in Strafsachen gegen Entscheide des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 26. Juni 2025 betreffend Nichtanhandnahmen. Das Bundesgericht vereinigt die beiden Verfahren aufgrund eines engen sachlichen Zusammenhangs. Der Beschwerdeführer versäumte es jedoch, die geforderten Kostenvorschüsse innerhalb der gesetzten Fristen zu begleichen, obwohl ihm eine gesetzlich vorgeschriebene Nachfrist angesetzt wurde.
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1C_281/2025: Projekt Windpark Burg: Ausstandsbegehren gegen Mitglieder des Gemeinderats Kienberg
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die F.________ AG plant die Errichtung eines Windparks mit fünf Windenergieanlagen im Gebiet Burg (vier im Kanton Solothurn, eine im Kanton Aargau). Der Gemeinderat Kienberg hat für das Projekt einen Sondernutzungsplan öffentlich aufgelegt. A.________ und B.________, die Einsprache gegen den Plan erhoben und Ausstandsbegehren gegen mehrere Gemeinderatsmitglieder gestellt haben, argumentieren, dass die Nähe des Gemeinderats zur Projektantin F.________ AG einen Ausstand begründe. Die Einsprache und die Ausstandsbegehren wurden von den kantonalen Instanzen abgewiesen.
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4A_451/2025: Entscheid zur Inanspruchnahme eines termingemässen Kostenvorschusses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ verlangte von der B.________ SA fr. 77'112.40 aus einem Vertrag. Die Erstinstanz (Pretore des Bezirks Lugano) wies die Klage zurück. Die II. Zivilkammer des kantonalen Appellationsgerichts Ticino wies die Berufung von A.________ ab, soweit sie zulässig war. A.________ erhob gegen dieses Urteil Beschwerde beim Bundesgericht, versäumte jedoch, den auferlegten Kostenvorschuss innerhalb der gesetzten Frist zu leisten, auch nach Verlängerung.
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7B_67/2023: Beschwerde in Bezug auf strafrechtliche Vorwürfe
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde in Bezug auf mehrere strafrechtliche Vorwürfe, darunter das Verhalten gegenüber Behörden, Aufenthalt ohne gültige Erlaubnis und die Ausübung einer Tätigkeit ohne Bewilligung, verurteilt. Der ursprünglich vom Polizeigericht des Kantons Genf ergangene Entscheid wurde von der kantonalen Instanz teilweise abgeändert, indem weitere Verurteilungen ausgesprochen und die Strafdauer erhöht wurden. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und verlangte eine umfassende Revision des kantonalen Urteils.
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8C_489/2025: Urteil betreffend Invalidenrente und Revisionsgrund
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ (geboren 1967) meldete sich wiederholt bei der IV-Stelle des Kantons Zürich zum Leistungsbezug an, zuletzt mit einem Gesuch vom 22. Dezember 2020 unter Hinweis auf psychische und somatische Leiden. Nach einer medizinischen Expertise lehnte die IV-Stelle das Gesuch mit Verfügung vom 14. Februar 2024 ab. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diese Verfügung mit Urteil vom 8. Juli 2025.
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1C_652/2025: Führerausweisentzug: Nicht-Eintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde mehrfach wegen Verkehrsregelverletzungen und einer groben Verletzung der Verkehrsregeln rechtskräftig bestraft. Die Fachstelle Administrativmassnahmen des Kantons Glarus entzog gestützt auf Art. 16c Abs. 1 und Abs. 2 lit. c SVG den Führerausweis für zwölf Monate und ordnete den Besuch von Verkehrsunterricht an. Das Verwaltungsgericht des Kantons Glarus wies die hiergegen erhobene Beschwerde ab.
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4F_46/2025: Urteil zur Unzulässigkeit eines erneuten Revisionsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller, A.________, beantragte die Revision eines Bundesgerichtsurteils vom 26. Juni 2025 (Urteil 4F_18/2025), welches selbst eine frühere subsidiäre Verfassungsbeschwerde und ein Revisionsgesuch abwies bzw. darauf nicht eintrat. Das erneute Revisionsgesuch datiert vom 9. Oktober 2025.
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9C_353/2025: Nachsteuerverfahren und Steuerhinterziehung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Kantonspolizei Zürich informierte das Kantonale Steueramt im Jahr 2017 über eine Strafuntersuchung gegen A.A.________ wegen Wuchers. Dies führte zu einem Nachsteuer- und Bussenverfahren betreffend nicht deklarierte Darlehen und Zinseinnahmen der Steuerperioden 2008 bis 2015. Durch Einsprache und Berufung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wurden Nachsteuerbeträge korrigiert, und die Nachbesteuerung der Steuerperioden 2008 und 2009 infolge Verjährung ausgeschlossen. Die Bussenverfahren wurden getrennt vom Hauptsachverfahren behandelt. Streitig war, ob die Zinseinnahmen korrekt nachbesteuert wurden und die damit verbundene Ermessenseinschätzung der Steuerbehörde rechtmässig war.
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1C_659/2024: Urteil zur nachträglichen Baubewilligung ausserhalb der Bauzone und zu Kostenfolgen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer hatte in der Landwirtschaftszone ohne Baubewilligung eine Natursteinstützmauer und einen Brennholzunterstand errichtet. Nach einer Einwandung durch einen Landschaftsschutzverband und einem negativen Gesamtbewilligungsentscheid der Baudirektion wurden sein Baugesuch sowie seine Beschwerden auf kantonaler Ebene abgewiesen. Das Bundesgericht musste über die Verweigerung der nachträglichen Baubewilligung, die Rückbauanordnung sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen entscheiden.
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7B_857/2025: Entscheidung zur Fortdauer der Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Schweizer Bürger, hat einen umfangreichen Strafregister, der mehrere Verurteilungen zwischen 1994 und 2018 umfasst, darunter auch Verurteilungen wegen sexueller Übergriffe auf Kinder. Nach mehreren Verlängerungen seiner therapeutischen Massnahme ordnete der zuständige Strafrichter die Fortsetzung seiner Haft für Sicherheitsgründe an. Der Beschwerdeführer legt gegen diesen Haftentscheid Beschwerde ein, um die Illegalität seiner Inhaftierung und seine sofortige Freilassung zu beantragen, immerhin läuft aber bereits ein Berufungsverfahren gegen eine frühere Entscheidung zur Verlängerung der therapeutischen Massnahme.
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7B_1009/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde wegen fehlendem Anfechtungsobjekt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte am 14. August 2025 beim Bundesgericht eine Versetzung. Obwohl er dazu aufgefordert wurde, konnte er keinen anfechtbaren Entscheid vorlegen, der seinen Antrag stützen würde. Das Bundesgericht stellte fest, dass es für die erstinstanzliche Entscheidung über einen Antrag auf Versetzung nicht zuständig ist.
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9C_662/2024: Urteil zur Abzugsfähigkeit von Kinderrenten bei der Einkommensteuer für die Steuerperiode 2019
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhielt 2019 rückwirkende Rentenzahlungen aus der Pensionskasse für die Jahre 2011 bis 2019. Die Sozialbehörde forderte die für die Jahre 2011 bis 2015 bezogenen Kinderrenten von Fr. 83'752.- zur Rückerstattung ein. Nach Rechtskraft der Steuerveranlagungen für 2019, in denen diese Renten besteuert wurden, beantragte A.________ die Revision der Steuerveranlagung, da die Kinderrenten durch die Rückerstattungsforderung der Sozialbehörde als Unterhaltsbeiträge einkommensmindernd zu berücksichtigen seien. Das Revisionsgesuch wurde vom kantonalen Steueramt abgelehnt, ebenso die kantonalen Rechtsmittel, weshalb A.________ Beschwerde beim Bundesgericht erhob.
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1C_568/2024: Urteil zur Ortsplanungsrevision der Gemeinde Beromünster
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gemeinde Beromünster führte eine Gesamtrevision ihrer Ortsplanung durch, die u.a. die Festsetzung einer Verkehrszone für eine geplante Ost- und Westumfahrung enthielt. Die Beschwerdeführenden A.________ und B.________ wehren sich dagegen, da die Verkehrszone teilweise ihr Grundstück betrifft, das im Perimeter einer überlagernden Ortsbildschutzzone liegt. Sie machten geltend, dass die Nutzungsplanung rechtswidrig sei und die Interessenabwägung, insbesondere im Hinblick auf den Schutz des schützenswerten Ortsbilds von Beromünster (ISOS), nicht korrekt vorgenommen worden sei.
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5F_57/2025: Entscheid zum Revisionsgesuch betreffend Urteil 5A_689/2025
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin beantragte, das Urteil 5A_689/2025 vom 4. September 2025 sowie die damit verbundene Kostenauflage für nichtig zu erklären und zurückzunehmen. Sie rügte insbesondere die falsche Rubrumgestaltung und die fehlenden eigenhändigen richterlichen Unterschriften.
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7B_425/2024: Entscheidung zu einem Verfahren über das Absehen von Strafverfolgung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, der Anzeiger und nach einer Scheidung mit gemeinsamen elterlichen Sorge mit seiner Ex-Frau B.________ betraut, zeigte Mitglieder der Autorität regionaler Schutz (ARP1) wegen Missbrauchs der Autorität und Nötigung an. Anlass war die umstrittene sofortige Vollstreckbarkeit einer Entscheidung vom 6. Juli 2022, die seiner Einschätzung nach zu einer Benachteiligung seiner Position als Vater geführt hatte. Das Verfahren wurde zunächst vom Ministerium des Kantons Ticino eingestellt und später von der kantonalen Beschwerdeinstanz zur weiteren Untersuchung zurückgewiesen. Der Anzeiger reichte daraufhin Beschwerde gegen einen neuen Entscheid der kantonalen Beschwerdeinstanz ein.
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4F_43/2025: Nichteintreten auf das Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
A. Der Gesuchsteller A.________ reichte am 12. Oktober 2025 ein Revisionsgesuch gegen das Bundesgerichtsurteil 4F_34/2025 vom 22. September 2025 ein. B. Das Bundesgericht verzichtete darauf, Vernehmlassungen zum Gesuch einzuholen.
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5A_929/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend Pfändungsverlustschein
Zusammenfassung des Sachverhalts
In der Betreibung gegen den Beschwerdeführer wurde am 1. September 2025 ein Verlustschein gemäss Art. 115 SchKG ausgestellt. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen den Verlustschein, auf welche das Bezirksgericht Hochdorf nicht eintrat. Das Kantonsgericht Luzern wies den Weiterzug der Beschwerde mangels genügender Begründung ebenfalls mit Nichteintretensentscheid ab. Der Beschwerdeführer gelangte daraufhin ans Bundesgericht.
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4A_286/2025: Urteil zum Streitwerterfordernis bei der Revision eines nationalen Schiedsspruchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein schweizerischer Fussballclub (FC A.________) forderte die Annullierung des Spielresultats eines Meisterschaftsspiels und machte geltend, der Gegner habe zu viele nicht lokal ausgebildete Spieler eingesetzt. Nach Ablehnung durch verschiedene Instanzen beantragte der Club beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) die Revision des Schiedsspruchs wegen eines Wohnsitzverfahrensfehlers des Einzelschiedsrichters, was ebenfalls abgelehnt wurde. Eine Beschwerde an das Tribunal cantonal de Vaud scheiterte ebenso, und gegen diesen Entscheid wandte sich der Club an das Bundesgericht.
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7B_1018/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte beim Statthalteramt des Bezirks Dielsdorf ein Gesuch um Wiederherstellung eines Einvernahmetermins ein, das am 26. Juni 2025 abgewiesen wurde. Gegen diese Verfügung erhob er Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich, jedoch in französischer Sprache. Das Obergericht setzte eine Nachfrist zur Einreichung der Beschwerde in deutscher Sprache und drohte bei Säumnis das Nichteintreten an. Die unterbliebene Abholung der entsprechenden Verfügung führte schliesslich zum Nichteintreten am 12. September 2025. A.________ wandte sich danach ans Bundesgericht.
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7B_1132/2025: Bundesgerichtsurteil zur vorläufigen Haft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird vorgeworfen, am 13. März 2024 in den öffentlichen Toiletten des Bahnhofs U.________ B.________ vergewaltigt zu haben. Er hat illegal in der Schweiz Aufenthalt genommen und wurde am 24. September 2025 festgenommen. Der Staatsanwalt beantragte am 25. September 2025 die Anordnung der vorläufigen Haft für drei Monate aufgrund von Flucht- und Kontaktgefahr. Das Zwangsmassnahmengericht ordnete am 27. September 2025 die vorläufige Haft für zwei Monate bis zum 23. November 2025 an. Die kantonale Beschwerdekammer wies am 2. Oktober 2025 den Beschwerde des A.________ gegen diese Anordnung ab. A.________ erhob daraufhin am Bundesgericht Beschwerde und beantragte seine sofortige Freilassung sowie die Gewährung von Rechtsschutz.
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8C_54/2025: Urteil betreffend Invalidenrente der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer meldete sich 2019 wegen gesundheitlicher Beschwerden bei der Invalidenversicherung an. Nach umfangreichen Ermittlungen wurde ihm eine befristete ganze Invalidenrente vom 1. Dezember 2019 bis 31. Mai 2023 zugesprochen. Eine darüber hinausgehende Invalidenrente oder berufliche Eingliederungsmassnahmen wurden von der IV-Stelle im Februar 2024 verweigert. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies die dagegen erhobene Beschwerde ab.
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1C_496/2023: Urteil zur Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Salt Mobile SA beantragte den Bau einer Mobilfunkanlage in Sennwald SG. Die A.________ Genossenschaft erhob Einsprache, unter anderem wegen der angeblich mangelhaften Erschliessung des Baugrundstücks. Der Streit durchlief mehrere Instanzen, bis das Bundesgericht eingeschaltet wurde. Kernfragen waren die Erschliessung des Grundstücks sowie die Einhaltung der Grenzwerte nach der NISV.
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5F_56/2025: Entscheidung zu einem Revisionsgesuch gegen Urteil
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils 5A_675/2025 vom 4. September 2025. Sie rügte unter anderem Fehler im Rubrum, mangelnde eigenhändige richterliche Unterschriften sowie eine unzulässige Kostenauflage. Das ursprüngliche Verfahren war bereits abgeschlossen, und die Eingabe vom 20. September 2025 wurde als Revisionsgesuch entgegengenommen.
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