Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
4D_206/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Erteilung einer definitiven Rechtsöffnung und Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, welches auf seine ursprüngliche Beschwerde gegen die Erteilung einer definitiven Rechtsöffnung nicht eingetreten war, weil der Kostenvorschuss nicht geleistet wurde. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde des Beschwerdeführers und trat darauf ebenfalls nicht ein, da die Begründungsanforderungen nicht erfüllt wurden.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Das Obergericht des Kantons Bern trat auf die ursprüngliche Beschwerde des Beschwerdeführers nicht ein, da dieser den Kostenvorschuss nicht leistete. - **E.2**: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde des Beschwerdeführers die gesetzlichen Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht erfüllte. Es entschied im vereinfachten Verfahren (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG), dass auf die Beschwerde nicht eingetreten wird. - **E.3**: Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, da die Beschwerde als von vornherein aussichtslos betrachtet wurde (Art. 64 Abs. 1 BGG). - **E.4**: Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dem Beschwerdegegner wurde keine Parteientschädigung zugesprochen, da ihm kein Aufwand entstanden war.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurden abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.
6B_163/2024: Abweisung der Beschwerde wegen Unterlassung der Nothilfe und unzulässiger Beschäftigung von Ausländern
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Bezirksgericht Luzern u.a. wegen Unterlassung der Nothilfe und mehrfacher Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von neun Monaten, einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte weitgehend die Verurteilung und nahm geringfügige Anpassungen vor. A.________ legte Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein, um u.a. Freisprüche zu erwirken.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht prüfte die Vorwürfe von A.________ und stellte klar, dass es auf die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz abstellt. Es erläuterte eingehend, wie Willkürrügen und die Unschuldsvermutung geprüft werden. - **E.1.3-1.3.7:** Die Vorinstanz stellte fest, dass A.________ zwei Personen ohne Bewilligungen als Gerüstbauer beschäftigt habe und einem von ihnen nach einem schweren Unfall keine Nothilfe geleistet wurde. Indizien wie DNA-Spuren, Mobilfunkdaten und Aussagen von Zeugen stützen die Feststellungen. - **E.1.4-1.4.6:** Das Bundesgericht verwarf detaillierte Rügen von A.________, die sich gegen die Sachverhaltsfeststellungen und die Beweiswürdigung richteten. Es hielt fest, dass die Vorinstanz kohärent und nachvollziehbar auf eine unzulässige Beschäftigung sowie eine unterlassene Nothilfe schloss. - **E.2:** Weitere Anträge (wie die Rückgabe beschlagnahmter Beträge) wurden mangels Freispruchs nicht weiter behandelt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden A.________ auferlegt.
7G_2/2025: Unzulässigkeit der Eingabe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ forderte eine Berichtigung oder Ergänzung eines früheren Bundesgerichtsurteils (7F_36/2025) vom 7. Oktober 2025 nach Art. 129 BGG. Dabei bemängelte er, dass in jenem Urteil bestimmte Überlegungen, insbesondere im Zusammenhang mit einer behaupteten Expertise, unberücksichtigt geblieben seien.
Zusammenfassung der Erwägungen
E.1 Das Bundesgericht erläuterte, dass Art. 129 BGG nur für Berichtigungen oder Interpretationen des Urteilstextes gilt, wenn etwa das Dispositiv unklar, inkohärent oder fehlerhaft ist. Der Beschwerdeführer verkennt, dass diese Bestimmungen nicht dazu dienen, inhaltliche Änderungen an einer Entscheidung vorzunehmen. Seine Eingabe erfüllt nicht die Anforderungen von Art. 129 BGG und ist daher unzulässig. E.2 Der Beschwerdeführer bringt vor, es sei ein Revisionsgrund betreffend Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG übersehen worden, jedoch ist dies nicht belegt. Auch wenn die Eingabe als Revisionsgesuch interpretiert wird, fehlt es an den Voraussetzungen dafür. E.3 Angesichts der Umstände werden keine Gerichtskosten erhoben. E.4 Dem Beschwerdeführer wird angedroht, dass zukünftige gleichartige Eingaben zu den betreffenden Verfahren ohne weitere Prüfung unbeachtet bleiben könnten.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Eingabe wurde als unzulässig erklärt, es wurden keine Gerichtskosten erhoben.
6B_360/2025: Teilweise Gutheissung der Beschwerde betreffend gewerbsmässigen Betrug und Urkundenfälschung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Immobilienmakler und -vermittler, wurde von der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt des gewerbsmässigen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung angezeigt. Es wurde ihm vorgeworfen, Betrugshandlungen und Fälschungen vorzunehmen, um finanzielle Vorteile zu erlangen. Das Appellationsgericht Basel-Stadt verurteilte ihn rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen. A.________ erhob dagegen eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht.
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2C_573/2023: Ausstandsbegehren im aufsichtsrechtlichen Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, die A.________ AG, betreibt ein Rehabilitationszentrum. Aufgrund eines aufsichtsrechtlichen Hinweises initiierte das Amt für Soziales des Kantons Appenzell Ausserrhoden eine Prüfung. Die A.________ AG forderte den Ausstand des Leiters des Amts für Soziales, B.________, der jedoch vom kantonalen Departement Gesundheit und Soziales sowie vom Obergericht abgelehnt wurde. Mit der vor Bundesgericht erhobenen Beschwerde beantragte die Beschwerdeführerin die Aufhebung des Urteils und die Rückweisung an die Vorinstanz.
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4A_486/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in einem Rechtsöffnungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Zürich trat auf eine Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen eine Verfügung des Bezirksgerichts Zürich im Rechtsöffnungsverfahren nicht ein. Daraufhin erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Bundesgericht. Ferner wandte sie sich gegen die Abweisung eines Gesuchs um aufschiebende Wirkung und reichte zusätzliche Eingaben ein.
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4D_154/2025: Nichtzulassung einer Beschwerde betreffend definitive Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Abweisung seiner Beschwerde durch das Kantonsgericht Wallis betreffend den Rechtsöffnungsentscheid des Bezirksgerichts Brig, Östlich-Raron und Goms. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde.
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6B_285/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl und Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde beschuldigt, zwischen Juni 2020 und März 2021 in Mittäterschaft gewerbs- und bandenmässige Diebstähle begangen zu haben und mit einer entwendeten Bankkarte Fr. 800.-- abgehoben zu haben. Er habe dabei als Fahrer agiert, die Mittäter zu Tatorten gebracht und Schmiere gestanden. Zudem wurden Zivilansprüche gegen ihn geltend gemacht. Das Bezirksgericht Bülach verurteilte A.________ zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren, einer fünfjährigen Landesverweisung und Schadenersatzleistungen. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte das Urteil, wobei es die solidarische Haftung des Beschwerdeführers mit einem Mittäter für die Schadenersatzforderungen festlegte.
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6B_32/2025: Urteil bezüglich Übertretung des Spielbankengesetzes
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ und B.A.________ wird vorgeworfen, Glücksspiele ausserhalb konzessionierter Spielbanken organisiert zu haben. A.A.________ betrieb das Lokal C.________ mit Automaten und Plattformen für Glücksspiel, während B.A.________ als Eigentümer der Räumlichkeiten diese Verfügung stellte und in die Führung eingebunden war. Nach polizeilichen Kontrollen und Strafverfügungen der ESBK wurden beide zu Bussen und Ersatzforderungen verurteilt. Vorinstanzen bestätigten diese Entscheidungen.
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4A_667/2024: Entscheid betreffend die Existenz eines Mietvertrags und räumliche Räumung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die angebliche Existenz eines Mietvertrags bezüglich Geschäftsräumen in Genf, deren Mietvertrag von den Mietern fristgerecht gekündigt wurde. Nach Ablauf des ursprünglichen Mietvertrags und fortwährender Nutzung der Räumlichkeiten durch die bisherigen Mieter kam es zu Verhandlungen über einen neuen Mietvertrag, welche jedoch nicht zum Abschluss eines neuen Vertrags führten. Die vormaligen Mieter zahlten während dieser Zeit monatliche Zahlungen, die der Vermieter als Entschädigung für eine unrechtmässige Nutzung der Räumlichkeiten wertete. Die Mieter erblickten darin jedoch ein konkludentes Verhalten zur Begründung eines neuen Mietvertrags.
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8C_573/2025: Urteil zur Prozessvoraussetzung im Unfallversicherungsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhebt Beschwerde gegen das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau vom 15. August 2025, mit dem die Ablehnung der Leistungspflicht der Suva für Beschwerden am Handgelenk aufgrund fehlender Kausalität zum Unfall bestätigt wurde. Die Vorinstanz stützte sich auf die Beurteilung eines Versicherungsmediziners und berücksichtigte auch weitere Arztberichte, in denen keine Aussagen gefunden wurden, die der Einschätzung der fehlenden Kausalität widersprechen.
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4D_169/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im Rechtsöffnungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen, welches die Rechtsöffnung verweigerte und die vorinstanzliche Entscheidung bestätigte. Die Beschwerde zielte auf die definitive Rechtsöffnung und umfasste zudem weitere Anträge, die jedoch ausserhalb des Beschwerdegegenstands lagen.
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4A_488/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich ein, in der auf ihren Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung nicht eingetreten wurde. Die Beschwerdeführerin wiederholte ihre Gesuche um aufschiebende Wirkung und Sistierung des Verfahrens während des Bundesgerichtsverfahrens. Das Bundesgericht prüfte die Eingaben und befand, dass die Beschwerde die gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht erfülle.
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4D_152/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________) erhob Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Wallis, welches seine Beschwerde bezüglich eines Rechtsöffnungsentscheids abwies. Gegen diesen Entscheid des Kantonsgerichts reichte er Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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5A_916/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (APEA) im Kanton Jura ordnete eine Erziehungsbeistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 ZGB für mehrere Kinder von A.________ und B.________ aufgrund von Schutzbedürftigkeit an und erweiterte die Massnahme später auf zwei weitere Kinder. Die Eltern fochten diese Massnahmen vor der Cour administrative des Tribunal cantonal des Kantons Jura an, die sie bestätigte. Die Eltern erhoben eine Beschwerde ans Bundesgericht.
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4A_375/2025: Entscheid zur örtlichen Zuständigkeit und Prozessvoraussetzungen einer Schadenersatzklage
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte Klage gegen B.B.________ (in Marokko wohnhaft) über etwa CHF 2 Mio. ein, die zwei Verträge über Grundstücke in Spanien betrifft. Nach Einreden zur Zuständigkeit beschränkte das Kantonsgericht das Verfahren auf die Prüfung der Prozessvoraussetzungen. Später erweiterte A.________ die Klage auf C.B.________, C.________ und D.________. Beide Klagen wurden vom Kantonsgericht abgewiesen (Nichteintreten). Das Obergericht des Kantons Zug trat ebenfalls nicht auf die Berufung ein.
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6B_743/2025: Urteil zur Landesverweisung eines Straftäters
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde wegen qualifizierten Raubes und anderer Delikte rechtskräftig zu fünf Jahren Freiheitsstrafe sowie einer Landesverweisung von acht Jahren verurteilt. Er ist seit 2008 in der Schweiz, war vorläufig aufgenommen und lebt in prekären Verhältnissen. Gegen die Landesverweisung legte er Beschwerde ein und argumentierte, künftige Vollzugshindernisse seien bereits jetzt zu berücksichtigen.
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7B_1094/2025: Beschwerde betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde wegen Verdachts auf diverse Wirtschaftsstraftaten (u.a. Betrug, Geldwäscherei) verhaftet. Die Untersuchungshaft wurde mehrmals durch den Richter der Zwangsmassnahmen verlängert. A.________ erhob Beschwerde gegen die letzte Verlängerung vor der kantonalen Instanz und verlangte seine Freilassung bzw. subsidiär die Anordnung von Ersatzmassnahmen. Die kantonale Beschwerde wurde abgewiesen, weshalb er die Angelegenheit vor das Bundesgericht brachte.
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4D_153/2025: Unzulässigkeit bei Nichtleistung des Kostenvorschusses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Zürich forderte den Beschwerdeführer in einer Rechtsöffnungsangelegenheit zur Leistung eines Kostenvorschusses auf. Der Beschwerdeführer reichte Beschwerde ans Bundesgericht ein, verpasste jedoch die Frist zur Einzahlung des ihm auferlegten Kostenvorschusses. Trotz Verlängerung um eine nicht erstreckbare Nachfrist kam der Beschwerdeführer seiner Zahlungspflicht nicht nach.
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5A_913/2025: Urteil zum Antrag auf Feststellung eines Beschwerdegegenstands
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Autorität für Kindesschutz und Erwachsenenschutz des Kantons Jura (APEA) ordnete am 11. September 2025 den fürsorgerischen Freiheitsentzug von A.________ zu Zwecken einer Expertise. Gegen diese Entscheidung legte A.________ Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Jura ein. Dieses stellte jedoch fest, dass die Beschwerde gegenstandslos geworden war und strich das Verfahren aus dem Register. A.________ erhob daraufhin eine Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.
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6B_277/2024: Urteil betreffend mehrfaches Ausstellen eines falschen ärztlichen Zeugnisses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein Arzt, wurde beschuldigt, 17 falsche ärztliche Zeugnisse ausgestellt zu haben, insbesondere Masken- und Impfdispense. Erstinstanzlich wurde er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten und einer Busse verurteilt, während 80 weitere Fälle zu seinen Gunsten entschieden wurden. Die Vorinstanz bestätigte das Urteil, obwohl Beweise, darunter durch Auswertung eines Mobiltelefons des Beschwerdeführers, absolute Verwertbarkeitsprobleme aufwiesen. Der Beschwerdeführer wandte sich an das Bundesgericht mit der Beschwerde.
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6B_709/2024: Urteil des Bundesgerichts zu sexuellen Übergriffen auf Minderjährige
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde in mehreren Urteilen wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige sowie anderer Delikte, einschließlich Nötigung, verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von insgesamt 34 Monaten, wobei 12 Monate unbedingt und 22 Monate bedingt mit einer Bewährungszeit von fünf Jahren verhängt wurden. Zudem muss er eine Geldstrafe von 1'000 Franken zahlen. A.________ war als Fußballtrainer tätig und hatte mehrere Minoren betreut, darunter B.________ und C.________, die Opfer in diesem Verfahren wurden. Trotz seiner Behauptungen über die Unschuld verteidigte er sich gegen die schweren Vorwürfe, die sich über ein längeres Zeitfenster erstreckten. Das Gericht stellte fest, dass A.________ durch seine Beziehung zu den Opfern eine erhebliche psychologische Kontrolle ausübte.
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2C_246/2025: CO2-Sanktion gemäss CO2-Gesetz: Einspruch gegen Fristablauf und Berechnungsmethode
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesamt für Energie (BFE) verhängte gegen die A.________ AG eine CO2-Sanktion von Fr. 52'609.05 für das Jahr 2021, da diese nicht rechtzeitig ihre CoC-basierten Fahrzeugdaten eingereicht hatte. Die A.________ AG beantragte die Berücksichtigung weiterer CoC-Daten, die nach Fristablauf eingereicht wurden, was das BFE ablehnte. Eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht wurde abgewiesen, nun gelangte die A.________ AG an das Bundesgericht.
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2C_164/2025: Unzulässigkeit der Aufenthaltsbewilligung und Visumsverlängerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________, beide Bürger Russlands und Eltern einer in der Schweiz lebenden Tochter mit Schweizer Staatsangehörigkeit, beantragten die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung und die Verlängerung ihres Schengenvisums. Sie begründeten ihr Gesuch unter anderem mit gesundheitlichen Problemen, welche eine Unterstützung durch ihre Tochter erforderlich machen würden. Die kantonalen Behörden wiesen die Gesuche ab. Die Beschwerde durchlief mehrere Instanzen, bevor sie das Bundesgericht erreichte.
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5A_943/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde und Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer 1 reichte beim Kreisgericht St. Gallen eine Verantwortlichkeitsklage gemäss Art. 454 ZGB ein und beantragte den Erlass der unentgeltlichen Rechtspflege. Nachdem das Kreisgericht mitgeteilt hatte, dass das Verfahren länger andauern könnte, reichten die Beschwerdeführer eine Rechtsverzögerungsbeschwerde ein. Das Kantonsgericht trat auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 nicht ein und wies diejenige des Beschwerdeführers 1 ab. Die Beschwerdeführer erhoben dagegen Beschwerde vor Bundesgericht.
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2D_21/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den Vollzug der Wegweisung und Wiedererwägung eines Asylentscheids
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der nigerianische Staatsangehörige A.________ reichte ein Asylgesuch ein, das vom Staatssekretariat für Migration (SEM) am 6. Februar 2025 abgelehnt wurde. Nach Nichtbezahlung des Kostenvorschusses trat das Bundesverwaltungsgericht nicht auf die dagegen erhobene Beschwerde ein. Auch ein Wiedererwägungsgesuch vom 4. Juli 2025 wurde abgewiesen. Gegen die Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 2025, mit der unter anderem ein Gesuch um aufschiebende Wirkung abgelehnt wurde, erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht.
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5A_738/2024: Rückforderung irrtümlich geleisteter Abschlagszahlungen – Kompetenzen des Betreibungsamts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Zwischen den Parteien A.________ (Gläubigerin) und B.________ (Betreibungsschuldner) bestehen Streitigkeiten bezüglich einer Betreibung, die zeitweise vorläufig eingestellt war. Das Betreibungsamt Emmen forderte mit Verfügung die Rückzahlung von Abschlagszahlungen, die während der Einstellung der Betreibung irrtümlich ausbezahlt wurden. A.________ focht diese Verfügung zunächst vor dem Bezirksgericht Hochdorf und anschliessend vor dem Kantonsgericht Luzern an, jedoch erfolglos. Sie erhob letztlich Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.
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7G_4/2025: Ergänzung und Berichtigung des Urteils
Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit Urteil vom 15. Oktober 2025 (7B_980/2025) hatte das Bundesgericht die Haftentlassung von A.________ angeordnet und dabei die Staatsanwaltschaft angewiesen, ihn unverzüglich freizulassen. Das Dispositiv enthielt jedoch keine Regelung zu den Kosten- und Entschädigungsfolgen im Verfahren vor dem Obergericht des Kantons Bern. Dies wird nun im vorliegenden Urteil berichtigt.
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4D_178/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Gegenstand des Verfahrens ist eine Rechtsöffnungssache. Der Beschwerdeführer hatte beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 14. August 2025 erhoben. Das Obergericht war zuvor auf eine Beschwerde des Beschwerdeführers gegen das Rechtsöffnungsurteil des Bezirksgerichts Zürich vom 4. Juli 2025 nicht eingetreten und hatte dessen Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. Das Bundesgericht behandelte auch ein Gesuch des Beschwerdeführers um Verlängerung der Beschwerdefrist und lehnte dieses ab.
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8C_684/2024: Entscheid zur Verneinung eines Rentenanspruchs und beruflicher Massnahmen in der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ meldete sich erstmals 2014 bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug an, was 2015 abgelehnt wurde. Eine 2017 erneut ausgelöste Abklärung ergab wiederum keinen Invaliditätsgrad. Nach einem erneuten Antrag 2022 verneinte die IV-Stelle mit Verfügung vom 16. November 2023 erneut einen Anspruch auf berufliche Massnahmen und Rentenleistungen. Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen bestätigte diese Entscheidung. A.________ reichte Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein, um die Rückweisung der Sache an die IV-Stelle zu beantragen.
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4D_180/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Exequatur und definitive Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wandte sich ans Bundesgericht gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, durch welchen auf ihre Beschwerde im Zusammenhang mit der Vollstreckbarerklärung und der Erteilung definitiver Rechtsöffnung für den Betrag von CHF 7'802.51 nicht eingetreten wurde.
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5A_960/2025: Urteil zur Einkommenspfändung und Existenzminimumsberechnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Betreibungsamt Bern-Mittelland führte am 5. August 2025 eine Pfändung durch und setzte am 11. August 2025 das Existenzminimum des Beschwerdeführers fest. Gegen diese Festsetzung und gegen eine später vorgenommene Neuberechnung des Existenzminimums erhob der Beschwerdeführer erfolglos Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern, welches teilweise korrigierend eingriff. Der Beschwerdeführer legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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8C_439/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde im Versicherungsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Bern, hatte am 10. Juli 2025 entschieden, den Rekurs von A.________ gegen eine Entscheidung der CNA wegen verspäteter Einreichung als unzulässig zu erklären (E.1). Daraufhin legte A.________ am 8. August 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein (E.2).
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7B_608/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.A.________ und B.A.________ erhoben Beschwerde beim Bundesgericht gegen das Urteil des Kantonsgerichts Freiburg, Strafkammer, vom 4. Juni 2025. Dieses hatte die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 15. April 2025 abgewiesen.
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5A_55/2025: Entscheidung über Unterhalt, Obhut und persönlichen Verkehr in einem Streit um Kinderbelange
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein nicht verheiratetes Elternpaar stritt vor den Gerichten des Kantons Zürich über die elterliche Obhut, Betreuungsregelungen sowie den Kindesunterhalt für ihren Sohn C.________ (geb. 2017). Vor dem Bezirksgericht Bülach einigten sich die Parteien teilweise, liessen jedoch weitere Aspekte entscheiden. Das Bezirksgericht ordnete eine alternierende Obhut an, welche das Obergericht später in alleinige Obhut der Mutter änderte, verbunden mit einem geregelten persönlichen Verkehr des Vaters und einer Neufestsetzung der Unterhaltsbeiträge. Der Vater legte gegen das Urteil des Obergerichts Beschwerde an das Bundesgericht ein und verlangte die Wiederherstellung der alternierenden Obhut oder zumindest die Erhöhung des Besuchsrechts.
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5F_70/2025: Urteil zum Revisionsgesuch gegen das Urteil 5A_630/2025
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Rahmen eines langjährigen Scheidungsverfahrens beantragte der Gesuchsteller die Revision des Bundesgerichtsurteils 5A_630/2025, das auf eine frühere Eingabe des Gesuchstellers mangels Kostenvorschuss nicht eingetreten war. Er verlangte im Revisionsverfahren unter anderem den Ausstand der beteiligten Gerichtsmitglieder, die Sistierung des früheren Verfahrens und unentgeltliche Rechtspflege.
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8C_35/2025: Urteil betreffend Arbeitslosenentschädigung und Einstellung in der Anspruchsberechtigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdegegnerin (A.________) war nach Beendigung ihres Mutterschaftsurlaubs zunächst arbeitslos und beantragte Arbeitslosenentschädigung. Nachdem sie eine ihr zugewiesene Stelle aufgrund der angegebenen Lohnhöhe nicht angetreten hatte, stellte das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) Baselland ihre Anspruchsberechtigung für 38 Tage ein. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hob diesen Einspracheentscheid auf, da die finanzielle Zumutbarkeit der Stelle nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte, womit Beweislosigkeit bestand.
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2C_64/2025: Anforderungen an die Identitätsnachweise bei der Umwandlung einer vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein eritreischer Staatsangehöriger, der seit 2014 in der Schweiz lebt und über eine vorläufige Aufnahme verfügt, beantragte die Umwandlung in eine Aufenthaltsbewilligung. Obwohl er alle Integrationskriterien erfüllte, verweigerten die zuständigen Behörden die Bewilligung aufgrund eines fehlenden gültigen eritreischen Passes. Der Intimierte weigerte sich, eine sogenannte \"Reueerklärung\" zu unterschreiben, die von der eritreischen Regierung für die Passausstellung verlangt wird und ein Eingeständnis illegalen Verhaltens beinhaltet. Die kantonale Gerichtsinstanz entschied zugunsten des Intimierten und hielt fest, dass die Behörden ihn nicht zur Vorlage eines Passes zwingen können. Das SEM legte Beschwerde an das Bundesgericht ein.
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9C_373/2025: Unzulässigkeit der subsidiären Verfassungsbeschwerde und Aufhebung des Urteils des Kantonsgerichts Waadt
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A. und B.A., steuerpflichtige Personen im Kanton Waadt, reichten ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 am 14. Juni 2023 ein. Die Steuerbehörde erliess am 21. Juli 2023 die Veranlagung und bestätigte diese am 1. September 2023 trotz einer Eingabe der Steuerpflichtigen. Ihre Beschwerde beim Kantonsgericht Waadt gegen einen behaupteten Justizverweigerungsakt bezüglich der ursprünglichen Veranlagungsentscheidung wurde am 3. Juni 2025 als unzulässig abgewiesen, weil keine anfechtbare Entscheidung vorlag.
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4D_149/2025: Entscheidung zur Unzulässigkeit einer Beschwerde im Rechtsöffnungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob vor Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 3. Juli 2025, welcher eine frühere Rechtsöffnung des Bezirksgerichts Aarau bestätigte. Diese definitive Rechtsöffnung betraf die Vollstreckung eines Betrags von CHF 24'411.46 sowie polnische gerichtliche Beschlüsse im Scheidungs- und Abänderungsverfahren. Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers wurde vor Bundesgericht geprüft.
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2F_21/2025: Urteil zur Nichtzulassung eines Revisionsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte bei der Anwaltskammer des Kantons St. Gallen Aufsichtsanzeigen gegen zwei Rechtsanwältinnen ein. Beide Anzeigen wurden ohne Eröffnung eines Disziplinarverfahrens abgeschlossen. Der Versuch von A.________, diese Entscheidungen vor dem Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen anzufechten, scheiterte, da das Gericht mangels Beschwerdebefugnis auf die Beschwerden nicht eintrat. Das Bundesgericht trat wiederum mit Urteil 2C_502/2025 und 2C_503/2025 mangels rechtsgenügender Begründung nicht auf die Beschwerde gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts ein. Der Gesuchsteller beantragte schliesslich die Revision dieses Urteils.
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