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Bundesgericht neue Urteile vom 19.11.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_1025/2025: Nichteintreten auf eine verspätet erhobene Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob am 30. September 2025 Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich vom 25. August 2025, mit welcher ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit der Einstellung durch das Statthalteramt des Bezirks Dietikon abgewiesen wurde. Die Beschwerdefrist war jedoch am 29. September 2025 abgelaufen.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Das Obergericht hatte die Verfügung der Beschwerdeführerin am 28. August 2025 zugestellt. Gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG endete die Beschwerdefrist am 29. September 2025. Die am 30. September 2025 der Schweizerischen Post übergebene Beschwerde war demnach verspätet.
- **E.2**: Aufgrund der verspäteten Einreichung der Beschwerde ist nach Art. 108 BGG nicht auf diese einzutreten.
- **E.3**: Die Gerichtskosten in Höhe von CHF 500 werden nach Art. 66 Abs. 1 BGG der Beschwerdeführerin auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.


1C_529/2025: Beschwerde gegen die Unzulässigkeit wegen verspäteter Zahlung der Verfahrenskosten im Zusammenhang mit einem Führerausweisentzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte gegen die Verfügung des Führerausweisentzugs durch den Service des Automobiles et de la Navigation des Kantons Waadt (5. Mai 2025) Beschwerde beim Kantonsgericht Waadt ein. Die Instruktionsrichterin setzte eine Vorauszahlung von Kosten fest, die in drei Teilbeträgen zu zahlen war. Nachdem der erste Teilbetrag nicht fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingegangen war, erklärte die Vorinstanz die Beschwerde als unzulässig. A.________ erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht und machte geltend, dass er die Zahlung rechtzeitig angewiesen habe. Er konnte den rechtzeitigen Debit seines Kontos jedoch nicht hinreichend nachweisen.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Der Rückgriff auf das Bundesgericht ist als Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zulässig, da keine Ausnahmetatbestände nach Art. 83 LTF vorliegen. - **E.3**: Das Bundesgericht prüfte, ob die Zahlung des ersten Teilbetrags fristgerecht erfolgte. Wenngleich A.________ darlegte, dass die Zahlung angewiesen wurde, konnte er nicht beweisen, dass sein Konto vor Ablauf der Frist belastet wurde. Die Rechtsprechung verlangt den Nachweis, dass die Zahlung im Rahmen der Frist verarbeitet wurde. - **E.4**: Aufgrund des nicht erbachten Nachweises wurde die Beschwerde abgelehnt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, es wurden keine Gerichtskosten erhoben und das Urteil wird den betroffenen Parteien zugestellt.


5A_938/2025: Entscheidung zu Maßnahmen des Persönlichkeitsschutzes im Zusammenhang mit der Betreuung eines Kindes

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer A.A. und B.A., Eltern eines im Jahr 2014 geborenen Kindes, hatten beim Präsidenten des Zivilgerichts des Bezirks Lausanne superprovisorische und provisorische Maßnahmen gegen C.________ beantragt. Das Zivilgericht erklärte sich jedoch für unzuständig und ließ die Anträge nicht zu. Die Eltern legten gegen diese Entscheidung Berufung ein und stellten erneut eine entsprechende Antragstellung, die ebenfalls als unzulässig beurteilt wurde.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.3.1:** Die kantonale Instanz stellte fest, dass Streitigkeiten zwischen einem öffentlichen Krankenhaus und einem Patienten über die Betreuung dem öffentlich-rechtlichen Bereich unterliegen, wofür die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig sei. Das Recht auf Zugang zur Justiz sei durch die existierenden Verwaltungsrechtswege und die daraus resultierenden Entscheidungen der Gerichtsbarkeit gewahrt.
- **E.3.2:** Die Beschwerde genügte nicht den gesetzlichen Anforderungen betreffend Begründung, da sie die Unzuständigkeit des Zivilgerichts und die Möglichkeit des Rechtszugangs nicht substantiiert angegriffen habe.
- **E.4:** Aufgrund fehlender Erfolgsaussichten wurden sowohl die Beschwerde als auch der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege zurückgewiesen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und die Gerichtskosten den Beschwerdeführern auferlegt.


7B_1073/2025: Urteil zur Verlängerung der Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Innerrhoden führt gegen A.________ ein Strafverfahren wegen mehrerer schwerer Delikte, darunter Freiheitsberaubung, Entführung und sexuelle Übergriffe. Es wird ihm vorgeworfen, B.________ unter dem Vorwand falscher Versprechungen in die Schweiz gelockt zu haben und gegen ihren Willen sexuelle Handlungen vorzunehmen. Am 16. Mai 2025 wurde er in Untersuchungshaft genommen, die mehrfach verlängert wurde. A.________ wollte die Haftdauer durch eine Beschwerde vor dem Kantonsgericht verkürzen, wurde jedoch abgewiesen. In den Vorwürfen wird insbesondere auf die Fluchtgefahr und den dringenden Tatverdacht eingegangen, da er trotz der Feststellungen der Polizei und den Aussagen von B.________ in Haft blieb. Er legt gegen diese Entscheidungen Beschwerde beim Bundesgericht ein.


7B_848/2025: Entscheid zu Massnahmen als Ersatz für Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde verdächtigt, die zuständige Staatsanwältin mit bedrohlichen Aussagen wie „will ihr Leben verderben“ und „will sie schlagen“ verbal bedroht zu haben. Die zuständigen kantonalen Behörden hatten daraufhin Massnahmen als Ersatz für Untersuchungshaft verhängt, wie Kontakt- und Annäherungsverbote. Gegen diese Entscheidungen legte A.________ jeweils Beschwerde ein. Die kantonale letzte Instanz hielt die Massnahmen für gerechtfertigt und bestätigte sie. A.________ wandte sich anschliessend ans Bundesgericht.


8C_398/2025: Einstellung von Leistungen der Unfallversicherung und deren Neubeurteilung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegnerin A.________ erlitt am 27. Oktober 2021 bei der Arbeit einen Treppensturz mit einem Bruch des rechten Arms. Die obligatorische Unfallversicherung durch Hotela Versicherungen AG erbrachte zunächst die gesetzlichen Leistungen. Diese wurden jedoch per Verfügung vom 3. Mai 2023 beendet. Der Einspracheentscheid vom 8. November 2023 bestätigte diese Einstellung. Das Verwaltungsgericht Nidwalden hob den Einspracheentscheid teilweise auf und wies die Angelegenheit zur neuen Berechnung der Invalidität und Integritätsentschädigung zurück, basierend auf einem Integritätsschaden von 25 %.


4D_175/2025: Nicht-Eintretensentscheid betreffend eine Rechtsöffnungs-Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, welches ihre Rechtsöffnungs-Beschwerde abgewiesen hatte. Das Bundesgericht entschied im vereinfachten Verfahren, nicht auf die Beschwerde einzutreten, da diese die Begründungsanforderungen nicht erfüllte.


1C_372/2025: Unzulässigkeit der Einbürgerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein tunesischer Staatsangehöriger, der durch erleichterte Einbürgerung Schweizer Bürger wurde, hatte zum Zeitpunkt der Einbürgerung möglicherweise falsche Angaben zur Stabilität seiner Ehe gemacht. Die Ehe wurde kurz nach der Einbürgerung geschieden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) annullierte sowohl seine als auch die darauf basierende Einbürgerung seiner Tochter. Das Bundesverwaltungsgericht (TAF) wies die hiergegen erhobene Beschwerde ab.


4A_270/2025: Urteil zum Werkvertrag zwischen der A.________ AG und der B.________ AG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die B.________ AG (Klägerin/Beschwerdegegnerin) lieferte 2011 Balkonelemente aus Beton an die A.________ AG (Beklagte/Beschwerdeführerin) gemäss einem Werkvertrag. Nach Beanstandung der Mangelhaftigkeit der gelieferten Bauteile ließ die Beklagte die Mängel durch Ersatzvornahme beheben. Die Klägerin forderte 2021 gerichtlich den ausstehenden Werklohn von CHF 218'803.70. Das Bezirksgericht Kriens verpflichtete die Beklagte, CHF 161'495.-- zu zahlen. Dieses Urteil wurde vom Kantonsgericht Luzern bestätigt, worauf die Beklagte Beschwerde an das Bundesgericht erhob.


5A_899/2025: Entscheid zur Frage der Ablehnung eines Magistraten im Rahmen von Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte die Ablehnung des Pretors der Gerichtsbarkeit Locarno-Campagna sowie weiterer Magistraten und beschuldigte diese der Befangenheit in einem Verfahren betreffend Schutzmassnahmen für die eheliche Gemeinschaft gegen seine Ehefrau B.________. Nach Ablehnung durch das Pretorenamt und das Kantonsgericht reichte A.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein, welche sich teils mit Themen ausserhalb des Verfahrensgegenstands befasste und die Anforderungen an die Beschwerdebegründung gemäss Bundesgerichtsgesetz nicht erfüllte.


2C_575/2025: Entscheidung über die administrative Haft zwecks Ausweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der algerische Staatsbürger A.________, geboren 1982, ist in der Schweiz wiederholt straffällig geworden und wurde mehrfach verurteilt. Nachdem er strafrechtliche Sanktionen verbüsst hatte, ordnete der Polizeikommissar des Kantons Genf am 22. August 2025 eine administrative Haft zwecks Ausweisung an, da die Behörden Schritte zur Identifikation und zum Rücktransport in sein Heimatland unternommen hatten. Der Gegenstand des vorliegenden Falls ist der Rekurs von A.________ gegen die Haftandrohung. Die Vorinstanzen bestätigten die Massnahme.


9C_559/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde aufgrund unzureichender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen die Nichteintretensverfügung des Bundesverwaltungsgerichts, das ihre Beschwerde aufgrund eines nicht geleisteten Kostenvorschusses abgewiesen hatte. Sie beantragte vor dem Bundesgericht die Sistierung des Verfahrens und die Überweisung an die Staatsanwaltschaft wegen mutmasslicher strafbarer Handlungen von Mitarbeitenden des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit.


6B_399/2024: Urteil über einfache Körperverletzung, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. wurde vom erstinstanzlichen Strafgericht des Saanebezirks wegen einfacher Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten (teilbedingt) und einer Geldstrafe verurteilt. Zivilansprüche der geschädigten B. wurden teilweise gutgeheissen. Im Berufungsverfahren vor dem Kantonsgericht Freiburg wurde A. von sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen, und die Zivilforderungen wurden abgewiesen. Dagegen erhoben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die geschädigte B. Beschwerden an das Bundesgericht.


4D_156/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde wegen fehlendem Kostenvorschuss und ungenügender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH wandte sich mit Beschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, welches das Verfahren wegen einer ungenügenden Beschwerde innert Frist abschrieb. Das Bundesgericht forderte den Kostenvorschuss von Fr. 800.-- an, der weder innert Frist noch innert Nachfrist geleistet wurde. Zudem genügten die Begründungen der Beschwerde den Anforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG nicht.


7F_41/2025: Revisionsgesuch gegen schweizerisches Bundesgerichtsurteil

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller, A.________, beantragt die Revision des Bundesgerichtsurteils 7B_480/2023 vom 29. Oktober 2024, welches eine Beschwerde in Strafsachen gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau betreffend Strafzumessung abwies. Das Revisionsgesuch wurde mit verschiedenen Rügen, darunter eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und die Nichtberücksichtigung erheblicher Tatsachen, begründet.


8F_12/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch in Angelegenheit Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller, A.________, stellte ein Revisionsgesuch gegen ein Nichteintretensurteil des Bundesgerichts (Urteil 8C_251/2025 vom 18. Juni 2025), welches aufgrund mangelhafter Beschwerdebegründung ergangen war. Das Bundesgericht prüfte, ob ein rechtlich relevanter Revisionsgrund nach Art. 121 ff. BGG vorliegt.


4D_155/2025: Nicht-Eintreten auf Beschwerde wegen fehlender Vorschusszahlung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Aargau ein. Dieses hatte ihm eine Frist zur Bezahlung des Kostenvorschusses gesetzt. Trotz Aufforderungen und Nachfristen des Bundesgerichts zahlte der Beschwerdeführer den Vorschuss nicht.


1C_618/2025: Verfahrenserledigung durch Rückzug der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Martin Üre Villoria erhob Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Entscheid der Rekurskommission der Katholischen Kirche im Kanton Zürich vom 2. Oktober 2025. Gegenstand war die Kirchgemeindeversammlung der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Herz Jesu Turbenthal vom 22. Juni 2025. In seinem Gesuch verlangte er die aufschiebende Wirkung. Nach Stellungnahmen der Gegenseite und der Kirchgemeinde zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde am 31. Oktober 2025 zurück.


8C_430/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (geb. 1964) erhielt seit 1. Oktober 2019 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Die Ausgleichskasse des Kantons Freiburg verlangte mit Verfügung vom 15. Januar 2024 die Rückerstattung von Fr. 44'230.– für zu Unrecht bezogene Leistungen, da eine rückwirkende Rentenerhöhung der Unfallversicherung festgestellt wurde. Ein Gesuch um Erlass der Rückerstattung wurde wegen fehlender Gutgläubigkeit des Versicherten von der Kasse und in der Folge auch vom kantonalen Gericht abgelehnt.


7B_844/2025: Urteil betreffend die formellen Anforderungen der Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte gegen die Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts des östlichen Waadt vom 7. Juli 2025 erfolglos eine Beschwerde bei der Strafrechtlichen Beschwerdekammer des Kantonsgerichts Waadt ein. Mit Eingabe vom 7. August 2025 reichte er eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein, wobei er die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege beantragte.


4D_164/2025: Nichteintreten einer Beschwerde im Rechtsöffnungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, welches auf eine Beschwerde betreffend Rechtsöffnung nicht eingetreten war. Sie führte das Verfahren weiter vor das Bundesgericht.


8C_437/2025: Entscheidung zur Nichtleistung eines Kostenvorschusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Beschwerde gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 3. Juli 2025 bezüglich Sozialhilfe. Das Bundesgericht forderte ihn zur Leistung eines Kostenvorschusses auf, wies seinen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege ab und setze eine Nachfrist zur Vorschusszahlung bis zum 27. Oktober 2025. Der Beschwerdeführer brachte innerhalb der Nachfrist keinen Kostenvorschuss auf und beantragte ausserhalb der Frist eine Neubeurteilung seines Gesuchs sowie Fristwiederherstellung.


5A_275/2025: Entscheid betreffend die Löschung eines Nutzniessungsrechts im Kontext einer Scheidung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, die seit 2010 verheiratet sind und ein Kind aus ihrer Ehe haben, schieden im Jahr 2020 voneinander. Im Zuge des Scheidungsverfahrens bestand Streit über die Löschung eines Nutzniessungsrechts, das zugunsten von A.________ auf zwei Grundstücken eingetragen worden war, welche B.________ 2018 allein erworben hatte. Ziel war es, sicherzustellen, dass das gemeinsame Kind später alleiniger Erbe des Immobilienbesitzes wird. Nach der Trennung beantragte A.________ eine Abfindung von CHF 189'432 für die Löschung des Nutzniessungsrechts, während B.________ eine Abfindung in Höhe von maximal CHF 60'758 vorschlug. Das Nutzniessungsrecht wurde schliesslich durch die kantonalen Instanzen als nutzlos erachtet und gelöscht, ohne dass A.________ eine Entschädigung erhielt.


1C_449/2025: Entscheid zur Wohnraumschutzverordnung des Kantons Basel-Stadt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschloss am 17. Juni 2025 eine teilweise Änderung der Wohnraumschutzverordnung (WRSchV/BS) vom 26. April 2022. Diese Änderung wurde vom Basler Mieterinnen- und Mieterverband sowie zwei Privatpersonen mittels Beschwerde vor dem Bundesgericht angefochten. Sie verlangten die Aufhebung von § 5 WRSchV in der neuen Fassung.


7G_3/2025: Berichtigung eines Urteils betreffend amtliche Verteidigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht berichtigte einen Fehler im Urteil vom 10. Oktober 2025 (7B_964/2025), bei dem ein falscher Anwalt als amtliche Verteidigung bezeichnet worden war. Der Beschwerdeführer hatte in seinem ursprünglichen Rekurs Me Azzedine Diab als Vertreter benannt, doch Me Olivier Derivaz war versehentlich im Dispositiv als anwaltliche Vertretung genannt worden.


7B_577/2025: Abweisung eines Begehrens um Aufhebung des Strafprozessualen Arrests

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht hatte über die Beibehaltung von strafprozessualen Arrestmassnahmen zu befinden, die sich auf Vermögenswerte und Diamanten beziehen, die im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens gegen die Beschwerdeführer — eine Gesellschaft und ihren Geschäftsführer — beschlagnahmt wurden. Gegenstand des Verfahrens war unter anderem der Vorwurf verschiedener Delikte, darunter Urkundenfälschung, Betrug und Missbrauch von Sozialhilfegeldern.


4D_165/2025: Nichteintreten auf Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen den Entscheid des Obergerichts Bern, welches das Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist und das Ersuchen um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen hatte. Zudem erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen den ursprünglichen Rechtsöffnungsentscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.


4A_43/2025: Urteil zur Werkeigentümerhaftung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf der Autobahn A3W

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Autobus kollidierte am 16. Dezember 2018 auf der Autobahn A3W in Zürich mit einer Mauer am Ende eines Strassenstummels, wobei zwei Insassen starben und Schäden am Fahrzeug entstanden. Die Eigentümerin des Busses verlangte von der Schweizerischen Eidgenossenschaft Schadenersatz gemäss Art. 58 OR wegen eines behaupteten Werkmangels. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die Hauptklage der Busbesitzerin ab und stellte in Gutheissung der Widerklage fest, dass keine Forderung aus dem Unfallhergang zustehe. Diese Entscheidung wurde vor Bundesgericht angefochten.


5A_931/2025: Entscheid zu Kinderbelangen und Zuständigkeitsfragen der KESB

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer und die Kindsmutter sind die unverheirateten Eltern eines Kindes. Die KESB hatte einen Entscheid über die Zuweisung elterlicher Rechte gefällt, den der Beschwerdeführer erneut vor Gericht angriff. Das Regionalgericht Bern-Mittelland trat aus Zuständigkeitsmangel nicht auf die Klage zur Wiederherstellung elterlicher Rechte ein. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte die Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers, weshalb dieser das Bundesgericht anrief.