Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
2C_623/2025: Entscheid zur Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung im Asylverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, ersuchte erfolglos um Asyl in der Schweiz. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) lehnte sein Gesuch ab und ordnete die Wegweisung. Gegen dieses Hauptsachentscheid erhob er Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, das seine Gesuche um unentgeltliche Prozessführung und amtliche Rechtsverbeiständung ablehnte und ihn zur Leistung eines Kostenvorschusses aufforderte. Danach wandte sich der Beschwerdeführer mit einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
- E.1: Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit und Eintretensvoraussetzungen von Amtes wegen. Es verweist darauf, dass die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gemäss Art. 83 lit. d Ziff. 1 BGG für Asylentscheide, die vom Bundesverwaltungsgericht getroffen wurden, grundsätzlich unzulässig ist, es sei denn, es liege ein Auslieferungsersuchen durch den Herkunftsstaat vor, was vorliegend nicht zutrifft. - E.2: Nach dem Grundsatz der Einheit des Verfahrens folgt der Rechtsweg bei Zwischenentscheiden demjenigen der Hauptsache. Da die Hauptsache ein Asylentscheid ist, ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten unzulässig. Eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist aufgrund von Art. 113 BGG ebenfalls ausgeschlossen. - E.3: Das Bundesgericht entscheidet im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 BGG. Es erklärt die Beschwerde als offensichtlich unzulässig und weist das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung wegen Aussichtslosigkeit ab.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und es fallen keine Gerichtskosten an.
7B_1066/2025: Eintretensvoraussetzungen einer Beschwerde in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte am 4. Oktober 2025 beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid der Chambre des recours pénale des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 30. Juni 2025 ein. Die kantonale Instanz erklärte die Beschwerde von A.________ gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Staatsanwalts des Arrondissements Lausanne vom 26. Mai 2025 für unzulässig. Neben der Beschwerde beantragte A.________ die Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege.
Zusammenfassung der Erwägungen
E.1 Das Bundesgericht betont, dass Beschwerden gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG ausreichend begründet sein müssen, indem der Beschwerdeführer darlegt, inwiefern die angefochtene Entscheidung Bundesrecht oder Verfassungsrecht verletzt. A.________ hat diese Anforderungen nicht erfüllt, indem er lediglich die Nichtanhandnahmeverfügung allgemein beanstandete, ohne konkret auf die Erwägungen der kantonalen Instanz einzugehen. Der Beschwerde fehlt es offensichtlich an einer genügenden Begründung, weshalb sie als unzulässig erklärt wird (E.1.1–1.3). E.2 Die Gesuchstellung auf unentgeltliche Rechtspflege wird abgelehnt, da die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg hatte und die gesetzliche Grundlage dies ausdrücklich ausschliesst (Art. 64 Abs. 1 BGG). Der Einzelrichter entscheidet gemäss Art. 108 Abs. 1 und 64 Abs. 3 BGG. Die Gerichtskosten von 500 CHF werden unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Beschwerdeführers festgesetzt (Art. 65 Abs. 2 und 66 Abs. 1 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt.
5A_564/2024: Ehescheidung und Nebenfolgen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eheleute A.________ und B.________, die Eltern zweier Töchter, trennten sich im Jahr 2017. Ein hochstrittiges Eheschutzverfahren folgte, dem ein Scheidungsprozess vor dem Bezirksgericht Einsiedeln und anschliessend ein Berufungsverfahren vor dem Kantonsgericht Schwyz nachgingen. Streitpunkte waren die Betreuung der Kinder, Kindesunterhalt sowie die Verteilung der Gerichtskosten. Die Kinder wurden schliesslich dem Vater zur alleinigen Sorge und Obhut zugeteilt. Beide kantonalen Gerichte belasteten den Vater vollständig mit den Prozesskosten.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht stellt fest, dass die Beschwerde zulässig ist. - **E.2:** Es erläutert, dass die Rügepflicht und die Prüfung der Rechtsfragen sowie des Sachverhalts sich auf die geltend gemachten formellen und materiellen Rechtsverletzungen beschränken. - **E.3:** Das Gericht verneint die Möglichkeit, den Kindesunterhalt rückwirkend zu regeln, da dieser Gegenstand einer rechtskräftigen Vereinbarung war. Der Beschwerdeführer konnte diese Vereinbarung nicht ausreichend begründet angreifen. - **E.4.1-4.4:** Die Kostenverteilung des erstinstanzlichen und berufungsrechtlichen Verfahrens war nicht willkürlich. Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Verhalten beider Parteien rechtfertigen die auferlegte Kostenlast.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.
6B_740/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde in Straf- und Zivilfragen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, B.________, C.________, D.________ und E.________ erhoben Beschwerde gegen ein Urteil des Strafgerichts des Kantons Neuenburg, welches F.________ von der Anklage des fahrlässigen Tötens freisprach, ihn jedoch wegen fahrlässiger Verletzung der Regeln der Baukunst verurteilte und die zivilrechtlichen Ansprüche der Beschwerdeführer zurückwies. Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Beschwerde im Straf- und Zivilrechtsbereich.
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5A_626/2025: Abschreibung einer Beschwerde betreffend Betreibung aufgrund von Gegenstandslosigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
- Der Beschwerdeführer erhob beim Bezirksgericht Lenzburg Beschwerde gegen die Betreibung Nr. xxx, die jedoch abgewiesen wurde. - Das Obergericht des Kantons Aargau wies die kantonale Beschwerde ebenfalls ab, soweit sie nicht gegenstandslos geworden war. - Das Bundesgericht prüfte die fortbestehende Relevanz des Beschwerdeinteresses und stellte fest, dass die Betreibung Nr. xxx rechtskräftig zurückgewiesen und damit nicht mehr fortsetzbar ist.
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5A_829/2025: Unzulässigkeit bei Zahlungsbefehlen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin reichte eine Beschwerde gegen zwei Zahlungsbefehle beim Bezirksgericht Zürich ein. In diesem Verfahren ersuchte sie um Fristerstreckung und Sistierung, welche vom Bezirksgericht abgelehnt wurden. Gegen diese Entscheidung erhob sie Beschwerde vor dem Obergericht des Kantons Zürich, das jedoch auf die Beschwerde nicht eintrat. In weiterer Folge wandte sich die Beschwerdeführerin an das Bundesgericht.
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7B_1092/2025: Prüfung der Zulässigkeit einer Beschwerde betreffend die Verwertbarkeit von Beweismitteln
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob beim Bundesgericht eine Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid des Einzelrichters der Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis vom 12. September 2025, welcher einen Antrag auf Aussonderung und Wiederholung von Beweismitteln, die zwischen dem 21. Mai 2024 und dem 16. Januar 2025 erlangt wurden, abgewiesen hatte. A.________ beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren vor dem Bundesgericht.
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7B_798/2023: Urteil zur Revision eines strafrechtlichen Beschlusses betreffend Verkehrsregelverletzungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wurde wegen Verletzung von Verkehrsregeln, insbesondere ungenügendem Abstandhalten beim Hintereinanderfahren, verurteilt. Ein späteres Revisionsgesuch aufgrund von angeblichen Erinnerungslücken des Belastungszeugen wurde vom Kantonsgericht Luzern abgewiesen. Der Beschwerdeführer focht diesen Beschluss vor Bundesgericht an.
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6B_528/2024: Bundesgerichtsurteil zu Sexualdelikten gegen ein Kind
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im vorliegenden Fall wurde A.________ vom Regionalgericht La Broye und Nord vaudois am 28. November 2022 wegen sexueller Handlungen gegen Kinder, sexueller Nötigung und anderer Delikte verurteilt. Es wurde eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren verhängt, die um bereits verbüßte Hafttage reduziert wurde. Zudem wurde A.________ mit einer 10-jährigen Tätigkeitseinschränkung im Umgang mit Minderjährigen belegt. C.B.________, die Mutter des Kindes, erhielt eine Haftstrafe mit bedingtem Vollzug. Die Zivilklage gegen A.________ und C.B.________ wegen Schadensersatz an die minderjährige B.B.________ wurde ebenfalls anerkannt. B.B.________ wurde sexuell missbraucht, was sich in physischen und psychologischen Schädigungen äußerte. Die Mutter C.B.________ unternahm keine Maßnahmen, um ihre Tochter zu schützen, trotz Kenntnis der Vorfälle. A.________ und C.B.________ haben B.B.________ zudem weitere Misshandlungen zugefügt und sie psychisch belastet. Die Taten wurden nach mehreren Berichten verschiedener Fachleute dokumentiert, die die glaubwürdigkeit der Aussagen von B.B.________ bestätigten.
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2C_158/2024: Publikation eines Schlussberichts der Wettbewerbskommission (WEKO) betreffend kartellrechtliche Vorabklärung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die WEKO führte eine Vorabklärung gegen die A.________ AG betreffend kartellrechtliche Verwendung von Monopolbereich-Daten. Im Schlussbericht wurde entschieden, dass keine Wettbewerbsbeschränkung vorliegt, und der Bericht sollte veröffentlicht werden. Das Unternehmen wollte die Publikation verhindern oder zumindest Einschränkungen in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse und eine Gegendarstellung durchsetzen. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab.
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1C_643/2025: Entscheid zur Beschwerde gegen einen Auslieferungshaftbefehl
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte über die Beschwerde von A.________ zu entscheiden, die sich gegen einen Auslieferungshaftbefehl und das Urteil des Bundesstrafgerichts richtete. A.________ wurde in der Schweiz verhaftet, nachdem er im Schengener Informationssystem ausgeschrieben wurde. Die deutschen Behörden ersuchten um seine Auslieferung zur Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde wegen fehlender Erfüllung der Kriterien eines besonders bedeutenden Falles als unzulässig und trat nicht darauf ein.
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7B_802/2025: Entscheid zur Nichtanhandnahmeverfügung: Nichteintreten und Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde in Strafsachen gegen die Abweisung seiner Beschwerde durch das Kantonsgericht Appenzell-Innerrhoden, welche sich gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell-Innerrhoden richtete. Das Bundesgericht entschied über die offensichtliche Unzulässigkeit der Beschwerde.
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4A_437/2025: Patentrecht: Vereinigung der Verfahren und Rückzug der Nichtigkeitsklage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH hatte vor dem Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage gegen ein europäischen Patent der B.________, Inc. erhoben, welches für die Schweiz eingetragen war. Das Bundespatentgericht hiess die Klage am 12. August 2025 gut und erklärte das Patent für nichtig. Beide Parteien erhoben danach Beschwerde beim Bundesgericht. Die Klägerin beantragte die Überprüfung von Teilen der vorinstanzlichen Erwägungen, während die Beklagte die vollumfängliche Aufhebung des Urteils sowie Nichteintreten oder Abweisung der Klage verlangte. Vor Abschluss des Beschwerdeverfahrens zog die Klägerin jedoch sowohl ihre ursprüngliche Klage als auch die Beschwerde unwiderruflich zurück.
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7B_977/2025: Nichteintreten auf Beschwerde gegen Entsiegelungsverfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis führt eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen des Verdachts der Vergewaltigung und stellte bei einer Hausdurchsuchung Datenträger sicher (Mobiltelefon und SIM-Karten). Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirksgerichts Zürich bewilligte das Entsiegelungsgesuch. A.________ erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der Verfügung, blieb jedoch unbegründet hinsichtlich der Eintretensvoraussetzungen.
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1C_653/2025: Entscheid betreffend Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde wegen häuslicher Gewalt durch Schutzmassnahmen von der gemeinsamen Wohnung weggewiesen, erhielt ein Kontaktverbot gegenüber B.________ und ein Rayonverbot. Diese Massnahmen wurden teilweise verlängert. Nachdem das Zwangsmassnahmengericht dies teilweise aufgehoben hatte, wandte sich A.________ ans Verwaltungsgericht, welches jedoch seine Angelegenheit abwies.
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2C_615/2025: Urteil zur provisorischen Promotion einer Schülerin
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Schülerin wurde von der Kantonsschule D.________ aufgrund ihrer Noten provisorisch in das nächste Schulsemester promoviert. Später verweigerte die Schule die definitive Promotion in die nächste Klasse. Die Eltern der Schülerin erhoben Beschwerde gegen die provisorische Promotion. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde ab. Gegen dieses Urteil reichte eine der Elternteile Beschwerde vor Bundesgericht ein mit dem Antrag, ihre Tochter ohne Provisorium zu promoten.
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5F_44/2025: Urteil zum Revisionsgesuch betreffend Schuldbetreibung und Konkurs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin stellte ein Revisionsgesuch gegen ein früheres Urteil des Bundesgerichts (5A_594/2025) und erhob zugleich weitere Beschwerden sowie ein Ausstandsgesuch gegen beteiligte Gerichtspersonen. Das Bundesgericht entschied über die Zulässigkeit des Revisionsgesuchs und des Ausstandsgesuchs, prüfte die behaupteten Verfahrensfehler und nahm Stellung zu den Kostenfolgen.
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7B_335/2025: Beschwerde gegen ein Urteil betreffend Realisierung von konfiszierten Fahrzeugen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde durch eine frühere strafrechtliche Verurteilung für mehrfache Fahrten ohne Fahrerlaubnis sowie Verstösse gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung belangt, begleitet von der Konfiskation bestimmter Fahrzeuge. Später beantragte A.________ eine Ergänzung des ursprünglichen Urteils, um die Nutzung des Erlöses der konfiszierten Fahrzeuge gemäss Art. 90a Abs. 2 Strassenverkehrsgesetz (SVG) festzulegen. Die kantonalen Gerichte wiesen diesen Antrag ab und verneinten die rechtlichen Grundlagen hierfür. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_1193/2024: Urteil zur erkennungsdienstlichen Erfassung und DNA-Analyse
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird verdächtigt, am 4. April 2023 im Stadion St. Jakob-Park Straftaten begangen zu haben (versuchte qualifizierte einfache Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz). Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ordnete mittels Verfügungen vom 7. März 2024 erkennungsdienstliche Massnahmen einschliesslich DNA-Analyse an. A.________ focht dies vor dem Appellationsgericht Basel-Stadt an, das die Massnahmen teilweise aufhob, im Übrigen jedoch seine Beschwerde abwies. A.________ reichte Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.
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5F_40/2025: Abweisung eines Revisions- und Fristwiederherstellungsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchsteller beantragten die Revision eines bundesgerichtlichen Urteils (5A_266/2025) sowie die Wiederherstellung der Frist im zugrundeliegenden Verfahren. Beide Begehren stützen sich auf vermeintliche Fehler bei der Berücksichtigung von Zustelldaten und den AGB eines eingesetzten Postdienstleisters. Das Bundesgericht prüfte die vorgebrachten Argumente.
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5A_953/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend Lohnpfändung und Existenzminimumsberechnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer ist in einer Pfändungsgruppe des Betreibungsamtes Bern-Mittelland eingereiht und wurde betrieben. Nach der Pfändung und Zustellung der Lohnpfändungsanzeige inklusive Existenzminimumsberechnung erhob er Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern, die abgewiesen wurde. Gegen diesen Entscheid wandte er sich mit Beschwerde an das Bundesgericht.
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5A_651/2025: Urteil zur Beschwerde gegen die Errichtung einer Beistandschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Sohn von B.________, wandte sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Frenkentäler (KESB), die für seine Mutter eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung einrichtete und einen Berufsbeistand einsetzte. A.________, der selbst als Beistand fungieren wollte, erhob dagegen Beschwerde. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft wies diese mit Entscheid vom 16. April 2025 ab. Vor Bundesgericht beantragte A.________ die Aufhebung des kantonalen Urteils und seine Einsetzung als Beistand, eventualiter die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz.
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