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Bundesgericht neue Urteile vom 17.11.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_673/2025: Urteil betreffend Nichtanhandnahme und Nichteintreten auf Beschwerden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin richtet vier Beschwerden ans Bundesgericht gegen Verfügungen des Obergerichts des Kantons Zürich vom 24. Juni 2025. Sie verweigert die Annahme der gerichtlichen Zustellungen und leistet den auferlegten Kostenvorschuss nicht. Zusätzlich fehlen in den Beschwerden substantielle Begründungen, die eine rechtliche Überprüfung ermöglichen würden.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die wiederholte rechtsmissbräuchliche Praxis der Beschwerdeführerin, Beschwerden zu erheben, die aus formellen Gründen nicht auf ihre Anliegen eingehen können, wird festgestellt. Der fehlende Kostenvorschuss und mangelnde Begründung führen dazu, dass auf die Beschwerden nicht eingetreten werden kann.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerden werden nicht behandelt und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.


7B_202/2025: Amtliche Verteidigung im Jugendstrafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft A.A.________, einen Jugendlichen (Jahrgang 2011), gegen den ein Jugendstrafverfahren geführt wurde. Ihm wird vorgeworfen, im Mai 2024 ein unverschlossenes E-Trottinett widerrechtlich entwendet zu haben. Er ersuchte im Juli 2024, dass Rechtsanwalt Dr. Max Bleuler als sein amtlicher Verteidiger eingesetzt werde, was von der zuständigen Jugendanwaltschaft abgewiesen wurde. Trotz Einsprache gegen einen Strafbefehl und einer Beschwerde an das Obergericht des Kantons Zürich wurde die Bestellung eines amtlichen Verteidigers weiterhin verweigert.

Zusammenfassung der Erwägungen

E.1: Das Bundesgericht beurteilt die Zulässigkeit der Beschwerde und erklärt, dass die Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt sind. Es wird auf die Beschwerde eingetreten. E.2: Es wird die Begründungspflicht nach Art. 42 und Art. 106 Abs. 2 BGG hervorgehoben. Der Beschwerdeführer hat keine ausreichende konkrete Rechtsverletzung durch die Vorinstanz dargelegt. E.3: Die Voraussetzungen für eine amtliche Verteidigung gemäss Art. 24 lit. b JStPO werden geprüft. Es wird festgestellt, dass weder besondere Komplexität des Sachverhalts noch eine schwerwiegende Tat vorliegt. Der Beschwerdeführer erhält Unterstützung durch einen bestellten Beistand, und es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die darauf hinweisen, dass der Beistand die Verfahrensinteressen nicht ausreichend wahrnehmen könnte. E.4: Die Beschwerde wird aus den genannten Gründen abgewiesen. Auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege werden abgewiesen; es fallen keine Gerichtskosten an.


5A_858/2021: Verfahrensvereinigung und Abbruch von Kinder- und Erwachsenenschutzverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit drei Verfahren, die sich auf kinder- und erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen zugunsten der Tochter der Parteien, geboren 2016, beziehen. Gegenstand der Verfahren waren unter anderem die Schutzmassnahmen, die territoriale Zuständigkeit, der Entzug der elterlichen Sorge und die Errichtung von Vertretungskuratelen. Die Verfahren wurden aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen und in Belgien homologierten Vergleichs beendet, der den Rückzug der Beschwerden beinhaltete.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Verfahren werden wegen des Rückzugs der Beschwerden durch beide Parteien verbunden und gemeinsam behandelt. - **E.2:** Die Beschwerden werden aufgrund des Rückzugs der Parteien gestrichen. - **E.3:** Die Gerichtskosten von CHF 4’000 werden aufgrund der getroffenen Vereinbarung und der bisherigen Verfahrensaktivitäten zu gleichen Teilen den Parteien auferlegt. - **E.4:** Da beide Parteien einen Verzicht auf Parteientschädigungen vereinbart haben, werden keine solchen zugesprochen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Verfahren werden vereinigt und die Beschwerden werden gestrichen, wobei keine Parteientschädigungen zugesprochen werden.


1C_242/2025: Entscheid zum Thema Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einer ungenehmigten Baute

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ errichtete ohne Genehmigung eine Überdachung auf seiner Parzelle. Nachdem die Gemeinde Noble-Contrée (ehemals Veyras) ihn darüber informierte, dass die Baute gegen Bauvorschriften bezüglich Abständen verstosse, forderte sie ihn auf, diese entweder abzureissen oder gesetzeskonform zu positionieren. Der Rat des Staats Wallis und das Verwaltungsgericht Wallis lehnten die Beschwerden von A.________ gegen die Anordnungen ab. Der Fall wurde vor das Bundesgericht gebracht, wobei A.________ eine Aufhebung der getroffenen Entscheidungen verlangte.


1D_14/2025: Urteil betreffend Disziplinarblame gegen einen Lehrer

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Lehrer für Physik in einem Genfer Schulzyklus, verweigerte zweimal die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen mit Aktivitäten, die er als nicht würdig für seine Berufsausübung betrachtete. Dies führte zu einer Disziplinarstrafe in Form eines Blames, da diese Veranstaltungen als integrierter Bestandteil seiner beruflichen Aufgaben angesehen wurden. Vor dem Bundesgericht beantragte er die Aufhebung des Blames sowie Schadenersatz.


9C_507/2024: Unzulässigkeit der gegen A.________ SA gerichteten Forderung

Zusammenfassung des Sachverhalts

KPT Caisse-maladie SA verlangte im Jahr 2019 vom Arzt B.________ die Rückerstattung von Leistungen in Höhe von insgesamt CHF 243'936.80 und CHF 95'260.15, die Ärzte ohne entsprechende Zulassung unter Verwendung des Institutionencodes der A.________ SA und E.________ zu Unrecht fakturiert hatten. Die Vorinstanz erklärte A.________ SA nachträglich als Partei des Verfahrens und verurteilte sie zur Zahlung von CHF 197'087 an KPT. A.________ SA legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte, die gegen sie gerichtete Forderung für unzulässig zu erklären.


7B_367/2025: Schlittelunfall: Bundesgericht beurteilt Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erlitt bei einem Schlittelunfall im Winter 2021 schwere Verletzungen, als er auf einer Schlittelpiste in einer Linkskurve über den Pistenrand hinausfuhr und mit einer hölzernen Lawinenverbauung kollidierte. Er stellte Strafantrag gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus verfügte eine Nichtanhandnahme des Verfahrens. A.________ erhob hiergegen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Glarus, welche abgewiesen wurde. Mit Beschwerde in Strafsachen verlangte A.________ die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen die Schulgemeinde U.________ und die Betreiberin der Sportbahnen V.________ AG.


4A_371/2025: Entscheid betreffend arbeitsrechtliche Streitigkeit über Lohnforderungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ und die Beschwerdegegnerin B.________ schlossen im Mai 2022 einen Arbeitsvertrag. Die Beschwerdegegnerin klagte später auf ausstehende Lohnzahlung und Zustellung von Lohnabrechnungen. Erstinstanzlich wurde der Beschwerdeführer zur Zahlung und zur Zustellung der Lohnabrechnungen verurteilt. Die Berufung des Beschwerdeführers blieb vor dem Kantonsgericht Basel-Landschaft erfolglos. Anschliessend erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Zivilsachen und Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht.


9C_185/2025: Urteil betreffend Steuerstreitigkeiten für die Steuerperioden 2011 und 2012

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ Sàrl, eine im Wein- und Spirituosenhandel tätige Gesellschaft, erklärte für die Steuerperioden 2011 und 2012 steuerbare Gewinne. Nach einer Überprüfung durch den kantonalen Steuerdienst des Kantons Wallis wurden Unregelmässigkeiten festgestellt, darunter Verkäufe zu ungewöhnlich niedrigen Preisen, nicht verbuchte Einkäufe, der Erwerb eines Luxusfahrzeugs und fragwürdige Marketingausgaben. Der Steuerdienst nahm daraufhin Korrekturen vor. Die Gesellschaft bestritt die Änderungen vor verschiedenen Instanzen, darunter das Bundesgericht, und beanstandete insbesondere die Höhe und Rechtmässigkeit der Steuerkorrekturen.


1C_180/2025: Bewilligungserfordernisse für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Baugesellschaften hatten bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Bewilligung für Bauarbeiten beantragt, einschliesslich der Nutzungsänderung in einen Salon und eine Tanzfläche. Der Bauantrag wurde abgelehnt, da er unvollständige oder ungenaue Unterlagen enthielt, und ein formaler Mangel an den Plänen wurde festgestellt.


7B_1032/2025: Urteil zur Nichtanhandnahme einer Strafsache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 19. August 2025. Das Obergericht des Kantons Solothurn wies seine Beschwerde am 24. September 2025 ab. Mit einer Beschwerde in Strafsachen vom 1. Oktober 2025 verlangte der Beschwerdeführer die Überprüfung durch das Bundesgericht.


7B_796/2025: Entscheidung zur Nichtanhandnahme und Nichteintreten einer Strafuntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Verfügung des Kantonsgerichts Schwyz, welches am 16. Juli 2025 die Beschwerden gegen die Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung gemäss Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz teilweise zurückwies und teilweise nicht darauf eintrat. Es ordnete eine Rückweisung zur weiteren Klärung strafrechtlicher Verantwortlichkeiten an. Der Beschwerdeführer beantragte vor dem Bundesgericht, die Verfügung aufzuheben und eine Strafuntersuchung zu eröffnen.


7B_487/2025: Urteil zur Bestellung einer amtlichen Verteidigung im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht beurteilt eine Beschwerde von A.________, der in einem Strafverfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern verwickelt ist. Dieser beantragt die Bestellung eines notwendigen oder amtlichen Verteidigers (Rechtsanwalt Jürg Oskar Luginbühl). Zuvor hatte das Obergericht des Kantons Zürich die entsprechende Beschwerde abgewiesen.


1C_302/2023: Entschädigung bei der Umzonung eines Grundstücks

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Eigentümer einer Parzelle in der Gemeinde Ormont-Dessus, verlangte eine Entschädigung von 4'301'500 CHF wegen materieller Enteignung. Der ursprüngliche Zonenplan von 1982 hatte das Grundstück als Bauland ausgewiesen. Im Rahmen der Anpassung des Zonenplans 2018 wurde die Parzelle jedoch in die Landwirtschaftszone umklassiert. A.________ argumentierte, dass die Änderung eine Entschädigungspflicht begründe. Auf kantonaler Ebene entschied die Cour de droit administratif et public (CDAP), dass es sich um einen Fall der Umzonung handle. Die Frage einer Entschädigung sei weiter zu prüfen. Der Staat Waadt erhob gegen dieses Urteil Beschwerde beim Bundesgericht.


1C_265/2025: Urteil zum Führerausweisentzug wegen Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb innerorts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ überschritt am 27. Oktober 2019 auf der Schwarzwaldallee in Basel innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h. Das Strafgericht verurteilte ihn zu einer Busse von CHF 600. Nach Abschluss des Strafverfahrens ordnete das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA) einen Führerausweisentzug für einen Monat wegen mittelschwerer Widerhandlung an. Dagegen erhob A.________ Beschwerde, welche jedoch von der Rekurskommission des Kantons Bern abgewiesen wurde. Mit Beschwerde an das Bundesgericht rügte A.________ die Verjährung der Massnahme sowie die Qualifikation der Widerhandlung als mittelschwer und verlangte die Aufhebung des Entzugs.


7B_681/2025: Nichteintretensfrage bei Sicherheitsleistung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob vor Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich. Die Vorinstanz war auf seine Beschwerde nicht eingetreten, da er die für die Beschwerdebearbeitung geforderte Sicherheitsleistung nicht innert Frist erbracht hatte.


7B_482/2025: Entscheid zur bedingten Entlassung aus der lebenslänglichen Freiheitsstrafe bei angeordneter Verwahrung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde 2017 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit gleichzeitiger Verwahrung verurteilt. Nachdem er 15 Jahre der lebenslänglichen Freiheitsstrafe verbüsst hatte, wurde ein Antrag auf bedingte Entlassung vom Strafgericht des Kantons Zug und später von der I. Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Zug abgelehnt. Grundlage waren Gutachten über die Legalprognose und die weiterhin hohe Rückfallgefahr für verschiedene Deliktarten sowie eine als ungenügend eingeschätzte Therapieeignung. A.________ erhob Beschwerde, worin er insbesondere eine Verletzung seiner Rechte gemäss Art. 3 und Art. 13 EMRK geltend machte und die Bereitstellung einer Therapie sowie ein neues Gutachten verlangte.


4A_222/2025: Urteil zu Informationsansprüchen aus einem Agenturvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien, die A.________ AG (Klägerin) und die B.________ AG (Beklagte), schlossen am 30. September 2020 einen Agenturvertrag über die Vermittlung von Kundschaft durch die Klägerin gegen Erfolgshonorierung. Nach der Vertragskündigung durch die Beklagte ergab sich Streit über den verbleibenden Provisionsanspruch der Klägerin, wobei die Klägerin zunächst umfangreiche Rechenschaftsablage zum Umsatz mit vermittelten Kunden fordert. Ein Teil der Klägerin bearbeiteten Kunden wurde vor Bundesgericht vorfrageweise ausgeschlossen.


1C_324/2025: Urteil über die Nichtanhandnahme einer Beschwerde betreffend materielle Enteignung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Eigentümer einer unter Schutz gestellten Immobilie in Zürich, verlangte eine Entschädigung wegen materieller Enteignung. Sowohl die Schätzungskommission als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wiesen den Antrag mit der Begründung ab, dass die Unterschutzstellung keine materielle Enteignung bewirkt habe. Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht beantragte A.________ die Aufhebung des Verwaltungsgerichtsentscheids und die Rückweisung der Sache an die Schätzungskommission zur Neuermittlung des Verkehrswerts nach der Ertragswertmethode.


4A_376/2025: Urteil betreffend Mieterausweisung und Vollstreckung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde durch den Amtsgerichtspräsidenten von Olten-Gösgen zur Räumung eines Einfamilienhauses verpflichtet. Das Obergericht des Kantons Solothurn trat auf ihre Berufung nicht ein und wies das Gesuch um Aufschub der Vollstreckung ab. Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde ans Bundesgericht.


4D_181/2025: Urteil des Bundesgerichts betreffend Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht gegen den Nichteintretensentscheid des Kantonsgerichts Luzern (1. Abteilung, Einzelrichterin) vom 19. August 2025. Das Kantonsgericht war seinerseits auf die Beschwerde gegen die Rechtsöffnung des Bezirksgerichts Hochdorf vom 2. Mai 2025 nicht eingetreten.


4A_109/2025: Entscheid zur Arbeitsunfähigkeit und Taggeldansprüchen gemäss VVG

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein Metallbauer, erlitt 2022 einen Thalamusinfarkt (Schlaganfall) und wurde während der Probezeit von seiner Arbeitgeberin entlassen. Er war über einen Kollektiv-Versicherungsvertrag nach VVG bei der B.________ AG gegen Erwerbsausfall versichert. Die Versicherung erbrachte zunächst Taggeldzahlungen von Fr. 133.65, kürzte jedoch ab März 2023 auf die Hälfte, da sie eine angepasste Tätigkeit im Umfang von 50 % als möglich betrachtete. A.________ verlangte vor dem Kantonsgericht Basel-Landschaft volle Taggeldleistungen. Das Kantonsgericht wies die Klage ab, da die medizinischen Unterlagen eine Arbeitsfähigkeit von 50 % unterstützten und neu diagnostizierte gesundheitliche Beschwerden nicht durch den Versicherungsvertrag gedeckt waren.


4A_274/2025: Anspruch auf Gewinnherausgabe bei Urheberrechtsverletzung und dessen Berechnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Kläger, der Werke zur Gesichterlesekunst verfasst hatte, wirft dem Beklagten vor, Inhalte seiner Werke ohne Zustimmung genutzt, angepasst und in eigene Lehrbücher übernommen zu haben. Der Beklagte unterrichtete mit diesen Lehrmitteln und schloss einen Vertrag mit einem Teilnehmer, D.________. Der Kläger verlangte vom Beklagten die Gewinnherausgabe und eine Genugtuung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung. Die Vorinstanz sprach dem Kläger einen Teil des Nettogewinns (10%) zu, basierend auf dem Anteil der urheberrechtsverletzenden Passagen im Lehrmaterial.


7B_839/2025: Entscheid zur Beschlagnahme eines Hundes

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn führt eine Strafuntersuchung gegen B.A.________ und A.A.________ wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verletzung des kantonalen Hundegesetzes. Im Zusammenhang mit der mutmasslichen Beissattacke ihres Hundes \"C.________\" wurde dessen Beschlagnahme angeordnet. Das Obergericht des Kantons Solothurn wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. Die Beschwerdeführenden reichten daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht ein, verlangten die Aufhebung des vorinstanzlichen Beschlusses und die Rückgabe des Hundes.


1D_20/2025: Entscheid betreffend die Beschwerde gegen die Verweigerung des Gemeindebürgerrechts

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte am 26. Juni 2025 eine Fristverlängerung für die Anfechtung des Entscheids der Gemeinde Renens vom 27. Mai 2025, mit welchem ihm die Gemeindebürgerrechte verweigert wurden. Die Juge instructrice der Cour de droit administratif et public des Kantons Waadt informierte ihn daraufhin, dass der gesetzliche Beschwerdefrist von 30 Tagen nicht verlängert werden könne und sein Antrag unzureichende Begründungen enthalte. Nach Ablauf der Beschwerdefrist und ohne weitere Mitteilungen von A.________ entschied die Juge instructrice am 2. Oktober 2025, die Angelegenheit ohne Kosten und Entschädigungen vom Protokoll zu streichen. Gegen diesen Entscheid stellte A.________ am 27. Oktober 2025 Beschwerde vor dem Bundesgericht.


8C_603/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer stellt eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Versicherungsgerichts des Kantons Tessin, welche eine Überprüfung oder Überarbeitung eines Entscheids der Arbeitslosenkasse OCST betrifft. Das Bundesgericht prüft die geltend gemachten formellen und materiellen Gründe für die Beschwerde.


1C_263/2024: Entscheid zum Schutzbeschluss des Fraubrunnenmooses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern (WEU) hat die Fläche des Fraubrunnenmooses und benachbarte Parzellen aufgrund ihrer hohen Biodiversität und Bedeutung für die bedrohte Vogelart Kiebitz unter kantonalen Naturschutz gestellt. Die Einwohnergemeinde Fraubrunnen sowie weitere Parteien erhoben darauf Einspruch. Nach Abweisung der Einsprachen durch die WEU und des Schutzbeschlusses durch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern gelangten die Beschwerdeführenden an das Bundesgericht.


1C_271/2025: Urteil betreffend Baugesuch für einen Aufzug in einem geschützten Gebäude

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA beantragte einen Baupermits für die Installation eines Aufzugs in einem geschützten Gebäude in Estavayer-le-Lac. Das betroffene Gebäude liegt in der mittelalterlichen Altstadt und ist sowohl im Bundesinventar der schützenswerten Baugruppen (ISOS) mit Schutzkategorie A als auch im kantonalen Schutzperimeter eingetragen. Der Antrag wurde vom kantonalen Service für den Schutz des kulturellen Erbes und anderen behördlichen Stellen abgelehnt, da der Aufzug die archäologische Substanz des Gebäudes erheblich beeinträchtigen würde. Nach der Ablehnung durch die Präfektur und das kantonale Verwaltungsgericht legte die Eigentümerin beim Bundesgericht Beschwerde ein, um die Erlaubnis zur Installation zu erzielen.


7B_902/2025: Entscheid betreffend amtliche Verteidigung und Nichteintreten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde von der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Untersuchungsamt Gossau, beschuldigt, im Rahmen eines Rechtsöffnungsverfahrens gefälschte Dokumente eingereicht zu haben. Er beantragte eine amtliche Verteidigung, die sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von der Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigert wurde, weil der Fall als Bagatellsache im Sinne von Art. 132 Abs. 3 StPO eingestuft wurde. Dagegen erhob er Beschwerde an das Bundesgericht.


9C_690/2024: Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, geboren 1970 und als Hausangestellte tätig, leidet seit März 2021 an Rückenschmerzen, welche ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen sollen. Sie beantragte im September 2021 Leistungen der Invalidenversicherung. Die IV-Stelle lehnte den Anspruch auf eine Rente sowie auf berufliche Eingliederungsmassnahmen ab, da keine Invalidität festgestellt werden konnte und der Invaliditätsgrad unter der Schwelle für eine Rentenberechtigung lag. Die Vorinstanz, das Kantonsgericht Wallis, hob die Ablehnung der beruflichen Massnahmen auf und wies die Sache zu ergänzender Abklärung zurück, bestätigte jedoch die Ablehnung der Rente.