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Bundesgericht neue Urteile vom 14.11.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

8C_160/2025: Entscheid betreffend Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erlitt 2018 eine Knieverletzung und konnte in seiner bisherigen Tätigkeit nicht weiterarbeiten. Die IV wies seine ursprüngliche Anfrage 2020 ab, da er in angepassten Tätigkeiten als vollständig arbeitsfähig eingestuft wurde (Invaliditätsgrad: 12,75 %, keine Rentenberechtigung). Ein neuer Antrag 2023, gestützt auf angebliche Verschlechterungen seines Gesundheitszustands, wurde 2024 von der IV ablehnend beurteilt. Das Tribunal administratif fédéral bestätigte die Ablehnung 2025.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Der Rechtsbehelf ist zulässig; es handelt sich um eine Angelegenheit des öffentlichen Rechts. - **E.2:** Das Bundesgericht prüft die Rechtsanwendung und die von der Vorinstanz festgestellten Tatsachen unter den engen Bedingungen des Willkürverbots. - **E.3:** Die entscheidende Frage liegt darin, ob eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands vorliegt. Die IV und die Vorinstanz stellten fest, dass trotz des erneuten Eingriffs am Meniskus im Jahr 2021 und der Berichte von Ärzten keine Veränderung der Arbeitsfähigkeit in einem angepassten Tätigkeitsbereich zu verzeichnen ist. - **E.4:** Die medizinischen Gutachten, insbesondere das von der Schweizerischen Unfallversicherung (CNA), bestätigen eine Stabilisierung des Zustands. Hypothetische Risiken, wie etwa eine mögliche Knieprothesenoperation, wurden nicht ausreichend medizinisch begründet. - **E.5:** Die Vorinstanz lehnte eine ergänzende Expertise ab, da die eingereichten Berichte ausreichend und aktuell seien. - **E.6:** Der Beschwerdeführer hat nicht nachgewiesen, dass seine Arbeitsfähigkeit wesentlich eingeschränkt ist. Folglich wird der Anspruch auf eine Invalidenrente weiterhin verneint.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gewährung von unentgeltlicher Rechtspflege verweigert.


5A_70/2025: Beschwerde gegen die Entscheidung zur Zusammensetzung des Stiftungsrats einer gemeinnützigen Stiftung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die gemeinnützige Stiftung A.________, gegründet 2018, streitet mit ehemaligen und aktuellen Ratsmitgliedern über die Zusammensetzung ihres Stiftungsrats und die Gültigkeit von Entscheidungen. Die Vorinstanzen befassten sich unter anderem mit der Abberufung und Wiedereinsetzung eines Ratsmitglieds sowie mit Beschuldigungen zu Interessenkonflikten und Verstößen gegen Treuepflichten.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1:** Die Beschwerde wurde formgerecht und rechtzeitig eingereicht. Die Vorinstanz entschied korrekt, dass die Bundesgerichtsbeschwerde zulässig ist, auch wenn die Stiftung durch mögliche Interessenkonflikte innerhalb ihres Rats belastet wurde.
**E.2:** Das Bundesgericht prüft nur die geltend gemachten Rechtsverletzungen und stellt fest, dass die Vorinstanz die Fakten korrekt ermittelt hat, wobei sie sich zurückhaltend in die Bemessung des Ermessens der Behörde einmischen wird.
**E.4:** Die Frage der Interessenkonflikte wird vertieft behandelt. Es wurde festgestellt, dass die Stimmen von Ratsmitgliedern, die unter Art. 68 ZGB von der Stimme ausgeschlossen sind, nicht gültig sind. Die Abberufung des betreffenden Ratsmitglieds war formell nicht korrekt, da der entsprechende Entscheid nicht rechtsgültig getroffen wurde. Ein Stimmrecht hätte aufgrund von potenziellen Interessenkonflikten für einzelne Ratsmitglieder im konkreten Fall berücksichtigt werden müssen.
**E.6:** Es gibt keine Beweise für ein konkretes Risiko, dass die Vermögenswerte der Stiftung nicht ihrem Zweck entsprechend genutzt wurden. Trotz interner Konflikte war die Stiftung in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen. Die schwere Maßnahme der Abberufung ist daher nicht gerechtfertigt.
**E.7:** Die Zuständigkeit der Behörde für interne Entscheidungen der Stiftung ist von der Vorinstanz korrekt abgegrenzt worden, und das Bundesgericht sieht keinen Rechtsfehler in der Entscheidung bezüglich der Verhältnismäßigkeit.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Gerichtskosten auferlegt und eine Entschädigung zu Lasten der Beschwerdeführerin festgesetzt.


7B_1027/2025: Urteil zur Nichtanhandnahme und Nichteintreten von Beschwerden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte Beschwerden gegen vier Entscheidungen des Appellationsgerichts Basel-Stadt ein, welche die Nichtanhandnahme von Strafverfahren betreffen. Diese Strafverfahren waren gegen verschiedene Personen, darunter Staatsbeamte und eine Bundesrichterin, initiiert worden. Drei dieser Beschwerden wurden vom Appellationsgericht abgewiesen oder darauf nicht eingetreten, eine Sache wurde zur Bundesanwaltschaft weitergeleitet.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Zusammenführung der Verfahren wird gemäss Art. 71 BGG sowie einschlägiger Bundesgerichtspraxis vorgenommen. - **E.2:** Der Beschwerdeführer wird als querulatorisch und rechtsmissbräuchlich eingestuft, da seine Eingaben weder formelle Anforderungen erfüllen noch respektvolle Anstandsformen wahren. Potenziell ehrverletzende Aussagen verstärken diesen Eindruck. - **E.3:** Es wird festgestellt, dass die Beschwerden die nötige Begründung in keiner Weise erfüllen, weshalb ein Entscheid im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 BGG gerechtfertigt ist. - **E.4:** Klarstellung, dass zukünftige querulatorische Eingaben ohne Weiterverfolgung abgelegt werden, es sei denn, sie genügen den formellen Anforderungen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerden werden nicht behandelt und es werden Gerichtskosten auferlegt.


5A_72/2024: Entscheid bezüglich Rückzug der Beschwerde in einer zivilrechtlichen Angelegenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ legte am 1. Februar 2024 eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichts vom 13. Dezember 2023 ein. Die Streitfrage betraf die Gültigkeit einer Klausel zur Liquidation eines Ehevertrags (Art. 242 ZGB). Die Durchführung des Verfahrens wurde mehrfach ausgesetzt aufgrund von Vergleichsverhandlungen. Letztlich informierte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin am 31. Oktober 2025 das Bundesgericht über die Einigung der Parteien und erklärte den Rückzug der Beschwerde.


7B_875/2025: Entscheidung zur Beschwerde gegen eine Vorladung zur Einvernahme

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden eröffnete ein Strafverfahren gegen A.________ wegen Verleumdung, basierend auf einem Strafantrag von B.________. Mit Strafbefehl vom 3. Juli 2025 wurde A.________ der üblen Nachrede schuldig gesprochen. Nach Einsprache gegen den Strafbefehl wurde A.________ zu einer Einvernahme vorgeladen. Gegen diese Vorladung erhob er Beschwerde beim Obergericht Graubünden, das diese abwies. Dagegen führte A.________ Beschwerde in Strafsachen vor Bundesgericht.


2C_594/2024: Abweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Gesellschaft beantragte im Kanton Genf die Bewilligung zur Führung einer Organisation für Pflege und Hilfe zu Hause. Die zuständige kantonale Behörde wies die Gesuche der Gesellschaft dreimal zurück, zuletzt mit Verfügung vom 16. Mai 2024. Begründet wurde dies damit, dass das eingereichte Dokumentationsdossier unsystematisch, unvollständig und nicht operationell anwendbar sei. Zudem erfülle die geplante Organisation weder die gesetzlichen Anforderungen noch die Qualitätsvorgaben. Die Beschwerde an die Cour de justice de la République et Canton de Genève hatte keinen Erfolg, woraufhin die Gesellschaft Beschwerde ans Bundesgericht erhob.


7B_1067/2025: Entscheidung zur Frage der Fortdauer der Sicherheitshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Tribunal criminel des Kantons Waadt wegen schwerer Delikte, darunter versuchter Mord, zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete zusätzlich die Fortdauer der Sicherheitshaft an. A.________ focht diese Haftanordnung vor der kantonalen Beschwerdekammer an, welche die Sicherheitshaft bestätigte. Mit seiner Beschwerde an das Bundesgericht verlangt A.________ primär die Aufhebung dieser Entscheidung und seine sofortige Freilassung.


7B_788/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur amtlichen Verteidigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte einen Wechsel seiner amtlichen Verteidigung, was vom Obergericht des Kantons Solothurn abgelehnt wurde. Hiergegen erhob er eine Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. Die Beschwerde enthielt keine ausreichende Begründung und wurde daher nicht behandelt.


5A_78/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde einer Überwachungsbehörde in Stiftungsfragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Autorität der Überwachung von Stiftungen der Eidgenossenschaft (ASF) erhob Beschwerde gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts II des Bundesverwaltungsgerichts. Dieser hatte die Wiederaufnahme eines Mitglieds in den Stiftungsrat beschlossen und den Fall für eine neue Entscheidung zurücküberwiesen.


7B_1125/2025: Entscheid betreffend Haftentlassung bzw. Verlängerung der Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage der Verlängerung der Untersuchungshaft des Beschwerdeführers A.________. Dieser befindet sich seit seiner Verhaftung am 10. Juli 2024 in Haft wegen zahlreicher Vermögensdelikte, darunter Betrug, Urkundenfälschung und weitere ähnliche Straftaten. Das Obergericht Zürich wies ein Gesuch um Haftentlassung sowie eine Beschwerde gegen die Verlängerung der Haft ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer erneut Beschwerde in Strafsachen und beantragte seine Entlassung oder die Anordnung von Ersatzmassnahmen.


5A_666/2024: Erbrechtliche Streitigkeit betreffend Auslegung eines handschriftlichen Testaments

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer (Kinder des Erblassers) und die Beschwerdegegnerin (Ehefrau des Erblassers) streiten um die Erbenstellung der Beschwerdegegnerin sowie die Auslegung des Testaments des Erblassers. Das Testament von 2001 enthält Anordnungen zur Erbteilung. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass sie sowohl gesetzliche wie auch gewillkürte Erben seien und der Beschwerdegegnerin keine Erbenstellung zukomme. Die Beschwerdegegnerin hingegen sieht sich als gesetzliche Erbin und beansprucht eine Erbquote gemäss gesetzlicher Ordnung.


4A_472/2025: Nichteintreten auf eine verspätet erhobene Beschwerde im Haftpflichtrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ legten Beschwerde gegen einen Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 13. August 2025 ein. Die Eingabe wurde jedoch nicht fristgerecht der Post übergeben, wodurch die Frist zur Einreichung nicht eingehalten wurde.


7B_800/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer legte Beschwerde in Strafsachen gegen das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Wallis vom 8. Juli 2025 ein, welches die Nichtanhandnahme einer Strafsache seitens der Staatsanwaltschaft Unterwallis betraf. Das Bundesgericht setzte dem Beschwerdeführer für die Beschwerde einen Kostenvorschuss von CHF 800.– und eine Nachfrist zur Zahlung an. Der Beschwerdeführer verweigerte die Zahlung unter Bezugnahme auf angebliche Mitteilungen eines Bundesgerichtspräsidenten, die jedoch unbeachtlich blieben. Der Kostenvorschuss wurde nicht geleistet.


9C_561/2025: Entscheidung zum Streit über die Abgabepflicht gemäss RTVG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Streit ging es um die Abgabepflicht des Beschwerdeführers nach dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG). Serafe AG verfügte dessen Abgabepflicht, da kein aktueller Nachweis über den Bezug von Ergänzungsleistungen (EL) erbracht wurde. Der Beschwerdeführer legte gegen diese Verfügung beim BAKOM und anschliessend vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos Beschwerde ein. Er erhob daraufhin Beschwerde vor Bundesgericht, welche jedoch mangels hinreichender Begründung nicht geprüft wurde.


7B_648/2025: Nichteintreten auf Beschwerden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte beim Kantonsgericht Basel-Landschaft drei Beschwerden gegen Nichtanhandnahmeverfügungen der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ein, die am 7. April 2025 erlassen worden waren. Das Kantonsgericht trat am 3. Juni 2025 auf diese Beschwerden nicht ein. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerden in Strafsachen ans Bundesgericht.


1C_264/2025: Entscheid zu Fragen der Zustellung und des Fristenlaufs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte am 20. November 2023 Beschwerde gegen die Entscheidungen des Oberamtmanns der Broye ein, der der B.________ SA am 16. Oktober 2023 u.a. eine Abbruch- und Baugleichbewilligung erteilt hatte. Die Beschwerde wurde durch das Kantonsgericht Freiburg wegen verspäteter Einreichung als unzulässig erklärt, da die Zustellung der fraglichen Entscheidung am 17. Oktober 2023 an die Mutter von A.________ erfolgt war. Nach einer erneuten Überprüfung aufgrund eines Bundesgerichtsurteils wurde das ursprüngliche Ergebnis vom Verwaltungsgericht bestätigt.


7B_1062/2023: Urteil des Bundesgerichts zur versuchten Tötung und zur Beweiswürdigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ geriet mit seiner Familie in eine heftige Streitigkeit, bei der er seine Ehefrau verletzte und anschliessend seinen Sohn C.A.________ mit einem Messer bedrohte. Das Bezirksgericht Muri sprach ihn vom Vorwurf der versuchten Tötung frei, das Obergericht Aargau hingegen verurteilte ihn wegen versuchter Tötung. Mit der Beschwerde ans Bundesgericht beantragte A.A.________ die Aufhebung des Schuldspruchs wegen versuchter Tötung.


4A_422/2025: Entscheid zur Rücknahme einer Beschwerde in einem internationalen Sport-Schiedsgerichtsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Beschwerde ans Bundesgericht gegen einen Entscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 4. August 2025 ein. Die Beschwerde betrifft ein internationales Schiedsverfahren im Bereich Sport gegen das Anti-Doping Center of the Republic of Bulgaria. Der Beschwerdeführer zog seine Beschwerde mit Schreiben seines Rechtsanwalts am 15. Oktober 2025 zurück.


2C_73/2025: Urteil zur Festlegung der Kosten und Finanzierungsbeiträge für Leistungen der Pflege und Hilfe zu Hause

Zusammenfassung des Sachverhalts

Acht Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause (OSAD) im Kanton Wallis reichten Beschwerde beim Bundesgericht gegen ein am 18. Dezember 2024 erlassenes Dekret des Walliser Staatsrats ein. Das Dekret regelt die fakturierbaren Kosten sowie die von öffentlichen Stellen zu leistenden Restfinanzierungsbeiträge für Pflegeleistungen und unterscheidet dabei zwischen Organisationen, die eine branchenspezifische GAV anwenden, und solchen, die dies nicht tun. Die Beschwerdeführer forderten die vollständige Aufhebung des Dekrets. Die Präsidentin der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung wies den Antrag auf aufschiebende Wirkung ab. Der Staatsrat hielt in seiner Stellungnahme am Dekret fest.


2C_18/2025: Aufenthaltsbewilligung und Rückweisung einer Bürgerin aus Tunesien

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine 1987 geborene tunesische Staatsbürgerin, lebte seit 2017 in der Schweiz und hatte eine Aufenthaltsbewilligung auf Grundlage eines registrierten Partnerschaftsvertrags. Die Partnerschaft wurde 2023 aufgelöst, und ihre finanzielle Unterstützung durch Sozialhilfe belief sich auf über 217'000 Franken. Ihr Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wurde vom kantonalen Amt für Bevölkerung und vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt, was ihren Wegzug aus der Schweiz zur Folge hätte. Sie erhob Beschwerde vor dem Bundesgericht.


4A_382/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme nach fehlender Teilnahme an einer Schlichtungsverhandlung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA forderte mittels Klage auf Zahlung von B.________ SA zwei Beträge (241'257.68 CHF und 5'270 CHF). Aufgrund des Nichterscheinens der A.________ SA zur Schlichtungsverhandlung stellte das erstinstanzliche Gericht fest, dass die Angelegenheit gegenstandslos geworden war, und schrieb die Klage ab. Die Berufung der A.________ SA gegen diesen Entscheid wurde von der zivilrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts Genf als unzulässig erklärt, da die formellen und materiellen Anforderungen gemäss Art. 321 Abs. 1 ZPO nicht erfüllt waren.


1C_528/2025: Entscheidung zum Rückbau von baurechtswidrigen Bauwerken in der Landwirtschaftszone

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Parzelle in Neggio, die gemäss Zonenplan der Landwirtschaftszone zugewiesen ist. Für das Grundstück wurden zuvor Baubewilligungen für Umbauten und Neubauten erteilt. Es stellte sich heraus, dass mehrere Bauwerke erheblich vom genehmigten Umfang abweichen. Nach Ablehnung eines Sanierungsgesuchs ordnete der Gemeinderat von Neggio den Rückbau der nicht bewilligten Bauten und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an. Die Entscheidung wurde durch die kantonalen Instanzen bestätigt. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde an das Bundesgericht.


4A_86/2025: Urteil betreffend Zahlungsklage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Jahr 2007 erwarb A.________ von B.________ SA eine Eigentumswohnung unter Vorbehalt der Bewilligung nach der LFAIE. Später vermietete sie das Apartment zur Nutzung an eine Dritte. Im Jahr 2014 vereinbarten die Parteien, dass B.________ SA die von der Vermietung generierten Einnahmen seit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises bis zur Eintragung ins Grundbuch an A.________ zahlen würde. A.________ klagte auf Zahlung von CHF 66'806.35. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab mit der Begründung, dass die Zahlung des Kaufpreises und der zu erstellende Abrechnungsbetrag nicht nachgewiesen seien.


5D_40/2025: Entscheid zu einem subsidiären Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffend Massnahmenrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A. und B.A. reichten bei der Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirks Lausanne eine Gesuch um vorsorgliche Massnahmen ein, damit C. nötige medizinische Behandlungen für ihren Sohn D.A. fortsetzt. Das Massnahmengesuch wurde zurückgezogen, da C. die Weiterführung der Behandlungen zusicherte. Die Präsidentin des Zivilgerichts nahm den Rückzug zur Kenntnis und entzog das Verfahren dem Prozessregister. A.A. und B.A. legten Berufung ein, um die Punkte I (Feststellung des Rückzugs) und II (Streichung aus dem Prozessregister) aufzuheben und neu über die Massnahmen zu entscheiden. Die Juge unique der Berufungsinstanz des Kantonsgerichts Waadt erklärte die Berufung als unzulässig. Darauf reichten A.A. und B.A. eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht ein.


7B_725/2025: Entscheid des Bundesgerichts betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich mit einer Beschwerde in Strafsachen gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 12. Juni 2025, welches die Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen vom 29. Januar 2025 abgewiesen hatte.


2C_190/2025: Widerruf einer Niederlassungsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der portugiesische Staatsbürger A.________ lebt seit 1982 in der Schweiz und besitzt eine Niederlassungsbewilligung nach dem EU/EFTA-Abkommen. Seit 2011 ist er durchgehend auf Sozialhilfe angewiesen und hat eine erhebliche Schuldenlast angehäuft. Zudem wurde er wiederholt strafrechtlich verurteilt, u.a. wegen Sozialhilfebetrug, Körperverletzung und Verstössen gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung. Angesichts seiner anhaltenden Abhängigkeit von staatlichen Leistungen und mehrfacher Verfehlungen wurde seine Niederlassungsbewilligung durch die kantonalen Behörden widerrufen und eine Wegweisung aus der Schweiz angeordnet.


9C_389/2025: Entscheidung zur Besteuerung von Gewinnen aus Immobilienveräusserungen im Kanton Tessin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Steuerpflichtige A.________ hat im Jahr 2022 eine Einheit einer Stockwerkeigentumsgemeinschaft im Kanton Tessin verkauft. Streitpunkt ist die Berechnung des Gewinns aus der Veräusserung und die Anerkennung von nachträglichen Kosten für angebliche Renovationsarbeiten als abzugsfähige Investitionen, die der Steuerpflichtige geltend gemacht hat. Sowohl die kantonale Steuerbehörde als auch das Kantonsgericht lehnten den Grossteil der geltend gemachten Kosten ab und erkannten nur eine geringfügige Abzugsfähigkeit an. Der Steuerpflichtige legte Beschwerde beim Bundesgericht ein, um eine vollständige Anerkennung seiner geltend gemachten Kosten zu erreichen.


7B_880/2025: Nichteintreten bei Wiederaufnahme des Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte die Wiederaufnahme einer Strafuntersuchung gegen B.________ wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich lehnte den Antrag ab, und das Obergericht des Kantons Zürich trat nicht auf die dagegen erhobene Beschwerde ein, da sie verspätet eingereicht wurde. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


9C_432/2025: Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde im Rahmen des Bundesgerichtsgesetzes

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich mit einer Beschwerde gegen den Entscheid der Cour de justice der Republik und des Kantons Genf, welche bestätigt hatte, dass ihr Anspruch auf eine Invalidenrente verweigert wurde. Die Vorinstanz stützte sich auf das Ergebnis einer Haushaltsabklärung und stellte fest, dass die Beschwerdeführerin einen Invaliditätsgrad von 12 % aufweist und als nicht erwerbstätige Person gilt.


7B_606/2025: Entscheidung über die Nichtanhandnahme und Prozesskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte die Rückerstattung des Prozesskostenvorschusses, den er im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat geleistet hatte. Das Obergericht des Kantons Zürich wies diesen Antrag mit Verfügung vom 17. Juni 2025 ab. Gegen diesen Zwischenentscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.


7B_706/2025: Urteil zur Nichteintretensverfügung in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte Beschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich ein, welches ihre Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich abgewiesen hatte. Das Bundesgericht prüfte, ob die Eingabe den Anforderungen an die Begründung erfüllt und ob die Beschwerdeführerin die erforderliche Sachlegitimation dargelegt hat.


2C_524/2025: Unzulässigkeit des Kostenvorschusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein brasilianischer Staatsangehöriger, verlor seine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, da die gemeinsame eheliche Lebensführung mit seiner portugiesischen Ehefrau beendet wurde. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Widerrufsentscheid blieb erfolglos. Gegen das letztinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich legte er am Bundesgericht Beschwerde ein, jedoch verpasste er die fristgerechte Zahlung des Kostenvorschusses.


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