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Bundesgericht neue Urteile vom 13.11.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

4D_143/2025: Entscheid zum Nichteintreten auf eine Beschwerde in einem Rechtsöffnungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, das auf eine vorige Beschwerde gegen ein Rechtsöffnungsurteil des Bezirksgerichts Zürich nicht eingetreten war. Das Bundesgericht verlangte die Bezahlung eines Kostenvorschusses, welcher vom Beschwerdeführer auch nach einer Nachfrist nicht geleistet wurde.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer den Kostenvorschuss nach zweimaliger Aufforderung nicht bezahlt hatte, was gemäss Art. 62 Abs. 3 BGG zwingend zum Nichteintreten auf die Beschwerde führt. - **E.2:** Die Eingabe des Beschwerdeführers genügte zudem offensichtlich nicht den Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG, sodass auch aus diesem Grund nicht darauf einzutreten wäre. - **E.3:** Die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt, eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen, da dem Beschwerdegegner kein Aufwand entstanden ist.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird nicht gutgeheissen, und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.


1C_182/2025: Entscheid über die Führerausweisentziehung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ verursachte am 19. Oktober 2018 in Martigny einen Verkehrsunfall, indem er mit einem Zugfahrzeug ohne rechtzeitige Vorsortierung und mit missachteter Vorsicht nach rechts abbog, wodurch ein auf einer Radspur fahrender Scooterfahrer schwer verletzt wurde. Der Führerausweis von A.________ wurde nach einer strafrechtlichen Verurteilung wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung für 12 Monate entzogen, da eine schwere Verkehrsregelverletzung nach Art. 16c Abs. 2 lit. c SVG vorlag. Dagegen führte er Beschwerde, um die Entzugsdauer zu reduzieren.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerde ist grundsätzlich zulässig, da es sich um eine kantonal letztinstanzliche Entscheidung über eine Führerausweisentziehung handelt. Das Bundesgericht hält an den vom Obergericht festgestellten Tatsachen fest, da keine willkürliche oder rechtswidrige Sachverhaltsfeststellung nachgewiesen wurde. Die schwere Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 16c SVG wurde rechtlich korrekt bestätigt. A.________ hat sich nicht vorschriftsgemäss vorsortiert und das Übersehen des Scooters durch ungenügende Aufmerksamkeit begünstigt. Der Fehler war objektiv und subjektiv schwerwiegend, vor allem angesichts früherer Fälle. Der Führerausweisentzug für 12 Monate entspricht der gesetzlichen Mindestdauer angesichts eines vorherigen Entzugs innert fünf Jahren (Art. 16c Abs. 2 lit. c SVG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


6B_480/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen fehlender Zivilforderungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob gegen B.________ den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Nach Freisprüchen vor dem Bezirksgericht Küssnacht und dem Kantonsgericht Schwyz gelangte A.________ mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Sie verlangte u. a. die Verurteilung von B.________ wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie die Übernahme der Kosten und eine angemessene Entschädigung. Vor Bundesgericht machte sie keine ordnungsgemäss bezifferte Zivilforderungen geltend.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Privatklägerschaft ist nur beschwerdeberechtigt, wenn Zivilansprüche im Sinne von Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG betroffen sind. Die Beschwerdeführerin hat keine konkreten Zivilforderungen gestellt und die Voraussetzungen der Beschwerdeberechtigung sind nicht erfüllt. Auf die Beschwerde wird insoweit nicht eingetreten. - **E.2:** Die Rüge der Verletzung von Verfahrensrechten im formellen Sinn ist zulässig. Das Bundesgericht erkennt jedoch keine formelle Rechtsverweigerung durch die Vorinstanz, da diese sich mit der Kritik der Beschwerdeführerin befasst und eine Begründung geliefert hat. Auf die Beschwerde wird auch in diesem Punkt nicht eingetreten.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird nicht behandelt, die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.


6B_304/2025: Urteil betreffend Revision eines Abschreibungsbeschlusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde im Jahr 2023 vor dem Strafgericht Basel-Landschaft wegen zahlreicher Delikte zu Freiheits-, Geld- und Bussenstrafen verurteilt, unter anderem mit zusätzlicher Landesverweisung. Ein gegen dieses Urteil eingeleitetes Berufungsverfahren wurde vom Kantonsgericht Basel-Landschaft im April 2024 infolge Rückzugsfiktion als gegenstandslos erklärt. A.________ beantragte später die Revision dieses Abschreibungsbeschlusses und stellte zusätzlich ein Wiedererwägungsgesuch sowie ein Ausstandsgesuch. Diese Gesuche wurden von der Vorinstanz im März 2025 als unzulässig erklärt bzw. nicht berücksichtigt. Hiergegen erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht.


9C_556/2024: Urteil zur Vorsteuerkorrektur bei gemischter Verwendung von Bildungs- und Versicherungsleistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Steuerpflichtige, eine MWST-Gruppe bestehend aus mehreren Unternehmen, bietet ihren Kunden Bildungs- und Reiseprogramme sowie einen optionalen Versicherungsschutz an. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) stellte fest, dass der Versicherungsschutz als eigenständige steuerausgenommene Leistung zu betrachten sei, weshalb eine Vorsteuerkorrektur für den gemischt verwendeten Bereich erforderlich sei. Die Steuerpflichtige bestritt diese Einschätzung und beantragte eine Abänderung der Vorsteuerkorrektur. Nach einem Einspracheentscheid zugunsten der ESTV und einer Abweisung der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht gelangte die Steuerpflichtige ans Bundesgericht.


4A_542/2025: Urteil zur Nichteintretensfrage bei einer Beschwerde im Mietrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer wurden vom Bezirksgericht Hochdorf zur Räumung ihrer Mietwohnung zugunsten der Beschwerdegegnerin verpflichtet. Die dagegen erhobene Berufung beim Kantonsgericht Luzern wurde aufgrund mangelnder Rüge- und Begründungsanforderungen nicht behandelt. Das Kantonsgericht hielt jedoch fest, dass die Berufung unabhängig davon abzuweisen gewesen wäre. Die Beschwerdeführer gelangten danach mit einer Beschwerde an das Bundesgericht und beantragten zusätzlich die unentgeltliche Rechtspflege.


4A_578/2024: Streit um Vertragsauslegung und Schadenersatz betreffend einen Werkvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ SA, ein Unternehmen im Bereich Ingenieurdienstleistungen und Wartung, beauftragte B.________ SA mit der Herstellung von Metallkammern für medizinische Zwecke. Es entstanden Streitpunkte über angeblich nicht erfüllte Vertragsarbeiten, Lieferverzögerungen und Schadenersatzforderungen seitens A.________ SA. B.________ SA klagte auf Begleichung offener Rechnungen, worauf A.________ SA eine Gegenforderung in Form von Schadenersatz geltend machte.


4D_170/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Rechtsöffnung einer Steuerforderung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich, welches sowohl die Erteilung einer definitiven Rechtsöffnung über eine Steuerforderung von Fr. 2'014.80 zuzüglich Zins und Kosten als auch ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen hatte.


5A_778/2025: Nichteintreten auf Beschwerde betreffend Konkurseröffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG in Liquidation erhob gegen die Konkurseröffnung durch das Kreisgericht Rheintal und die Abweisung ihrer Beschwerde durch das Kantonsgericht St. Gallen Rechtsmittel an das Bundesgericht. Die Beschwerdeführerin unterliess die fristgerechte Zahlung des Kostenvorschusses, weshalb das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht eintritt.


2C_1/2025: Urteil bezüglich Rechtsverweigerung bei der Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein polnischer Staatsangehöriger, A.________, reiste 2019 mit einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA in die Schweiz ein, die bis April 2024 galt. Vor Ablauf seiner Bewilligung hat er im April 2024 eine Rechtsverweigerungsbeschwerde eingereicht, weil das Verlängerungsverfahren seiner Meinung nach nicht automatisch initiiert wurde. Das Verwaltungsgericht Zürich entschied, dass kein Anspruch auf eine automatische Verlängerung besteht und wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Dagegen wandte sich A.________ ans Bundesgericht.


7B_709/2023: Urteil zur Entsiegelung von sichergestellten Gegenständen und Datenträgern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich führt eine Strafuntersuchung gegen A.________, u.a. wegen falscher Anschuldigung. Es wird ihm vorgeworfen, im Jahr 2020 falsche Anschuldigungen in Schreiben verbreitet zu haben. In diesem Zusammenhang stellte die Staatsanwaltschaft diverse Datenträger und Unterlagen sicher, deren Entsiegelung sie beantragte. Das Bezirksgericht Zürich, Zwangsmassnahmengericht, entschied teilweise zugunsten der Entsiegelung. A.________ erhob Beschwerde gegen diesen Entscheid, insbesondere hinsichtlich der Freigabe bestimmter Daten.


9C_699/2024: Urteil zur Invalidenrente und beruflichen Eingliederungsmassnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer meldete sich mehrmals bei der IV-Stelle des Kantons Solothurn zum Leistungsbezug an. Nach umfangreichen Abklärungen und begutachteten medizinischen Gutachten wurde ihm eine Invalidenrente und berufliche Eingliederungsmassnahmen verwehrt. Die Kürzungsgründe basierten auf einem Invaliditätsgrad von 20 %, welcher keinen Rentenanspruch begründet. Die Vorinstanz wies die Beschwerde des Beschwerdeführers ab. Dies führte zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor Bundesgericht.


7B_992/2025: Verfügung betreffend Rückzug einer Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ hatte eine Beschwerde in Strafsachen wegen Rechtsverweigerung gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich eingereicht. Später zog sie die Beschwerde zurück, da ihrer Ansicht nach die Angelegenheit geklärt worden sei.


5A_827/2025: Urteil zum Thema Beschwerdelegitimation in einer fürsorgerischen Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Wil-Uzwil verlängerte am 7. März 2025 die fürsorgerische Unterbringung von B.________ (geb. 1941). Ihr Sohn A.________ erhob hiergegen Beschwerde, welche von der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen mangels Beschwerdelegitimation abgewiesen wurde. Das Kantonsgericht St. Gallen wies die Beschwerde ebenfalls ab, soweit es darauf eintrat, und verneinte die Anerkennung A.________ als Vertrauensperson sowie die Notwendigkeit einer Verfahrensbeistandschaft für B.________. A.________ gelangte ans Bundesgericht, um die Angelegenheit klären zu lassen.


4D_172/2025: Entscheid zur Nichteintretensfrage bei einer Beschwerde betreffend Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich, das ihre Beschwerde gegen die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für eine Steuerforderung sowie ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abwies.


7B_934/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft des Bezirks Nordwaadt. Das Kantonsgericht Waadt wies die Beschwerde wegen fehlender rechtlicher und praktischer Interessenlage ab (Entscheid vom 30. Juli 2025). Daraufhin reichte A.________ eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein und ersuchte um Befreiung von den Gerichtskosten.


7B_1057/2025: Entscheid zur Anordnung der Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, wird verschiedener strafrechtlicher Vergehen beschuldigt, darunter Körperverletzung, Bedrohung und Vergewaltigung. Die zuständigen Behörden haben die Untersuchungshaft angeordnet, um unter anderem einem Fluchtrisiko entgegenzuwirken. Der Beschwerdeführer beantragte wiederholt seine Freilassung und ficht die Verlängerung der Untersuchungshaft vor dem Bundesgericht an.


1C_97/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen fehlender Mitwirkung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, Eigentümer einer Parzelle in der Gemeinde Lutry, hatte ohne die notwendigen Baubewilligungen zahlreiche Modifikationen auf seinem Grundstück vorgenommen. Nach Versäumnis der Mitwirkungspflicht ordnete die Gemeinde den Rückbau und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an. Der Beschwerdeführer focht diese Anordnung zunächst beim Kantonsgericht Waadt an, wo sein Rechtsmittel abgewiesen wurde. Dagegen erhob er Beschwerde vor Bundesgericht.


4D_146/2025: Urteil betreffend Nichtanhandnahme einer Beschwerde und Ablehnung zahlreicher Anträge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragte vor dem Obergericht des Kantons Solothurn den Erlass der Gerichtskosten aus einem Rechtsöffnungsverfahren. Das Gesuch wurde mit Verfügung vom 8. Juli 2025 abgewiesen. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht und stellte eine Vielzahl von Anträgen, darunter Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege, um Fristerstreckung, um Einsetzung eines Anwalts sowie um den Ausstand von Bundesrichterin Kiss. Zudem verlangte er die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde.


5A_694/2025: Entscheidung über die Beschwerde betreffend Inventaraufnahme gemäss Art. 83 Abs. 1 und Art. 162 SchKG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen eines Betreibungsverfahrens ordnete das Tribunal de première instance de Genève die Inventaraufnahme der Vermögenswerte der A.________ SA durch das Office cantonal des poursuites an. Mehrere Inventarberichte wurden von der Chambre de surveillance der Offices des poursuites und faillites der Cour de justice du canton de Genève beanstandet und die Vervollständigung der Inventaraufnahme angeordnet, zuletzt am 14. August 2025. Hiergegen legte die A.________ SA Beschwerde beim Bundesgericht ein.


4A_389/2025: Entscheid betreffend Mietrecht, Vollstreckung der Ausweisung und Ordnungsbusse

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und die Gemeinde B.________ (FR) stehen in einem Streit über die Räumung einer Parzelle. Gemäss einem Entscheid des Präsidenten des Mietgerichts vom 30. November 2023 musste A.________ bis zum 31. März 2024 die Parzelle inklusive Maschinen und andere bewegliche Güter räumen, anderenfalls eine Ordnungsbusse von CHF 200 pro Tag verhängt wird. Da die Räumung nicht rechtzeitig erfolgte, wurden am 17. Juli 2024 eine Busse von CHF 12'600 berechnet. Der kantonale Entscheid vom 5. September 2024 bestätigte diese Busse. Nach der Räumung am 6. Mai 2025 folgte eine weitere Ordnungsbusse von CHF 58'400, bestätigt durch das Urteil des kantonalen Gerichts vom 14. Juli 2025. A.________ focht dieses Urteil vor Bundesgericht an.


2C_683/2023: Urteil betreffend kartellrechtliche Sanktion und Anordnung im Zusammenhang mit Schweizer Eishockeyübertragungen im Pay-TV

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Sunrise GmbH (ehemals UPC Schweiz GmbH; Sunrise UPC GmbH) war auf dem Schweizer TV-Markt tätig und erwarb im Sommer 2016 exklusive Übertragungsrechte für Schweizer Eishockeyligen. Im Jahr 2017 lancierte sie den Sportsender \"MySports\", auf dem diese Rechte verwertet wurden. Die Swisscom und eine weitere Gesellschaft erstatteten 2017 Anzeige bei der Wettbewerbskommission (WEKO) mit dem Vorwurf, Sunrise verweigere ohne sachliche Rechtfertigung anderen TV-Plattformen den Zugang zu diesen Eishockeyinhalten. Die WEKO sah dies als unzulässige Verweigerung von Geschäftsbeziehungen und belegte Sunrise 2020 mit einer Sanktion von knapp 30 Millionen Franken und ordnete an, Sunrise müsse das Eishockeyangebot diskriminierungsfrei auch anderen Plattformen zugänglich machen.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2023 die Einschätzung der WEKO weitgehend, reduzierte jedoch die Sanktion leicht aufgrund einer kürzeren festgestellten Dauer des angeblichen Kartellrechtsverstosses. Sunrise gelangte in der Folge ans Bundesgericht.


4D_160/2025: Entscheid zur Rechtsöffnung und unentgeltlichen Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Abweisung einer Beschwerde durch das Kantonsgericht St. Gallen im Rahmen eines Rechtsöffnungsverfahrens und beantragte die unentgeltliche Rechtspflege sowie die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde.


5A_755/2025: Entscheid betreffend die aufschiebende Wirkung in einer Familiensache

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Genfer erstinstanzlichen Gericht durch Urteil vom 12. Juni 2025 verpflichtet, seiner Ehefrau B.________ monatlich CHF 1'950 als Unterhaltsbeitrag ab dem 1. Februar 2025 zu zahlen. A.________ stellte im Rahmen seiner Berufung gegen das Urteil einen Antrag auf aufschiebende Wirkung der Unterhaltsverpflichtung, welcher am 11. August 2025 von der Präsidentin der Zivilkammer der Genfer Cour de Justice abgelehnt wurde. Gegen diesen Entscheid reichte A.________ am 10. September 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein.


9C_555/2024: Urteil zur mehrwertsteuerrechtlichen Behandlung von Versicherungsleistungen und Vorsteuerkorrektur betreffend Schulungsprogramme im Ausland

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG, tätig im Bereich der Organisation und Durchführung von Schulungsprogrammen im Ausland (z. B. Sprachreisen, Studienreisen), bot eine Zusatzleistung in Form von Reiseversicherungen an. Diese Versicherungsdeckung wurde über einen Gruppenversicherungsvertrag mit der schwedischen Versicherungsgesellschaft B.________ AB bereitgestellt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) führte eine Kontrolle durch und stellte fest, dass es sich bei den Schulungsprogrammen um von der Mehrwertsteuer ausgenommene, optierbare Leistungen handle, während die Versicherungsleistungen eigenständige, nicht optierbare Leistungen seien. Die ESTV forderte eine Vorsteuerkorrektur aufgrund gemischter Verwendung der Eingangsleistungen. Teile dieser Einschätzung wurden von der Steuerpflichtigen bestritten.


5A_535/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Modalitäten des Besuchsrechts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Vater begehrte die Wiederaufnahme eines unüberwachten Besuchsrechts, wie es zuvor festgelegt war, während die bisherigen kantonalen Instanzen Maßnahmen zum Schutz der Kinder durch Überwachung als gerechtfertigt ansahen.


9C_270/2024: Entscheid über die Leistungen der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein 2016 geborener französischer Staatsbürger mit Autismus-Spektrum-Störung, beantragte durch seinen Vater Leistungen der Invalidenversicherung, darunter medizinische Massnahmen und eine Hilflosenentschädigung für Minderjährige. Das zuständige Amt lehnte die Gesuche am 13. September 2023 ab und begründete dies mit dem gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt des Kindes in Frankreich. Auf Beschwerde des Vaters hin hob die Vorinstanz die Entscheidungen auf und wies die Angelegenheit zur weiteren Prüfung an das Amt zurück. Das Amt wandte sich daraufhin mit einer Beschwerde ans Bundesgericht.


7B_640/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung des Office régional du Ministère public du Bas-Valais ein. Die Beschwerde wurde von der Vorinstanz, der Einzelrichterin der Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis, am 11. Juni 2025 für unzulässig erklärt. Gegen diesen Entscheid reichte A.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein, versäumte jedoch die fristgerechte Zahlung des Kostenvorschusses.


1C_608/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ wandten sich gegen den Sondernutzungsplan Mesmeren (SNPM) und die Baubewilligung für drei Mehrfamilienhäuser, welche vom Gemeinderat Thal am 6. Februar 2023 festgelegt wurden. Nach anfänglicher Gutheissung ihres Rekurses aus gewässerrechtlichen Gründen durch das Bau- und Umweltdepartement St. Gallen, wurde dieser Entscheid durch das Verwaltungsgericht St. Gallen aufgehoben und die Sache zur weiteren Prüfung ans Departement zurückgewiesen. Dagegen haben die Beschwerdeführer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht eingereicht.


7B_653/2025: Urteil zur Nichteintretensentscheiden bei Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wandte sich mit zwei Beschwerden gegen Nichteintretensentscheide des Obergerichts des Kantons Aargau, welches auf die Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau nicht eingetreten war. Vorliegend beurteilte das Bundesgericht die Beschwerdebegründung der Beschwerdeführerin.


7B_921/2025: Entscheid zur Beschwerde gegen ein Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hat am 8. September 2024 eine Strafanzeige gegen B.________ und C.________ wegen angeblicher Vermögensdelikte eingereicht. Gemäss A.________ hätten die Beschuldigten seine Gegenstände anstelle einer vereinbarten Veräusserung unrechtmässig nach Italien transportiert und sich zu eigen gemacht, ohne ihm etwas zurückzuerstatten. Die Staatsanwaltschaft verfügte am 3. Dezember 2024 den Nichtanhandnahmeentscheid, da keine Hinweise für strafrechtlich relevantes Verhalten vorlägen. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde von der kantonalen Vorinstanz abgewiesen.


2C_626/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten betreffend Staatshaftung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ verlangte die Staatshaftung verschiedener Behörden des Kantons St. Gallen in Bezug auf Schäden im Betrag von CHF 12'340.– bis CHF 20'034.–. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen trat auf seine Klage aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht ein. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht und ersuchte um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung.


7B_1154/2024: Urteil betreffend Siegelung im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen Geldwäscherei

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Bundesanwaltschaft eröffnete im September 2023 ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Geldwäscherei im sogenannten Mosambik-'Schuldenskandal'. Dabei verlangte sie von der A.________ Group AG sowie weiteren Firmen die Edition detaillierter Unterlagen und Informationen zu Compliance-Massnahmen und spezifischen Transaktionen. Nach der Übergabe verschlüsselter Daten beantragten die Unternehmen die Siegelung dieser Unterlagen. Die Bundesanwaltschaft wies das Siegelungsbegehren ab. Das Bundesstrafgericht bestätigte diese Abweisung.


4A_521/2025: Urteil betreffend Mieterausweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

In der vorliegenden Angelegenheit geht es um die Ausweisung von Mietern nach der Kündigung eines Mietvertrags für eine 3.5-Zimmerwohnung und eines Garagen-/Abstellplatzes. Nachdem die Vorinstanzen die Gültigkeit der Kündigung anerkannt und die Ausweisung angeordnet hatten, reichten die Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht ein.


4A_352/2025: Kostenvorschuss bei Nichtleistung und Nichteintreten einer Vorinstanz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG (Beschwerdeführerin) wurde vom Bezirksgericht Arbon in einem provisorischen Rechtsöffnungsverfahren zur Zahlung eines Kostenvorschusses verpflichtet. Das Obergericht des Kantons Thurgau trat auf die von der Beschwerdeführerin eingereichte Beschwerde nicht ein, weil der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig bezahlt wurde. Vor Bundesgericht beantragte die Beschwerdeführerin die Aufhebung dieses Entscheids, die verweigerte Rechtsöffnung sowie eventualiter die Rückweisung an die Vorinstanz, in Verbindung mit einem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.


5A_930/2025: Urteil zur fürsorgerischen Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde am 26. Juli 2025 ärztlich fürsorgerisch untergebracht. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Hinwil verlängerte die Unterbringung am 4. September 2025. Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde, die sowohl das Bezirksgericht Hinwil (15. September 2025) als auch das Obergericht des Kantons Zürich (22. Oktober 2025) abwiesen. Mit Eingabe vom 28. Oktober 2025 wandte sich die Beschwerdeführerin an das Bundesgericht.


1C_57/2024: Urteil zur Inventarentlassung eines Bauernhauses und dessen Nebengebäuden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Erbengemeinschaft A.________ sel. und der Stadtrat Schlieren beantragten beim Bundesgericht die Aufhebung eines kantonal letztinstanzlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Zürich. Dieses hatte die Schutzwürdigkeit eines ehemaligen Bauernhauses und dessen Nebengebäude festgestellt und den Stadtrat Schlieren zu einer Interessenabwägung und Schutzmassnahmen angewiesen. Das Bundesgericht musste über die Zulässigkeit der Zwischenentscheide sowie über den Schutz der Gebäude entscheiden.


4D_147/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH (Beschwerdeführerin) erhob gegen die Verfügung des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 7. August 2025 Beschwerde an das Bundesgericht. Die Beschwerdeführerin beantragte den Verzicht auf den Kostenvorschuss und die Einstellung des Beschwerdeverfahrens. Im Rahmen des bundesgerichtlichen Verfahrens ersuchte sie zusätzlich um unentgeltliche Rechtspflege. Der Streitgegenstand ist die Entscheidung betreffend Rechtsöffnung.


5A_674/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde betreffend Zahlungsbefehl

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Bank B.________ betreibt die Beschwerdeführerin für eine Forderung von CHF 755'000.- nebst Zinsen. Die Beschwerdeführerin erhob mehrfach Beschwerden gegen den Zahlungsbefehl beim Bezirksgericht Zürich, welche als querulatorisch und rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen wurden. Gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 29. Juli 2025 wandte sich die Beschwerdeführerin ans Bundesgericht, wobei sie erneut Ausstandsbegehren sowie weitere unbegründete Anträge stellte.