Neuigkeiten

Bundesgericht neue Urteile vom 12.11.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

5F_49/2025: Verfahren betreffend Revision eines Bundesgerichtsurteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, der Antragsteller, ersucht um Revision des zum Aktenzeichen 5A_570/2025 ergangenen bundesgerichtlichen Urteils vom 2. September 2025. Das ursprüngliche Verfahren betraf die Anfechtung einer superprovisionellen Massnahme im Rahmen einer Abänderung des Scheidungsurteils zwischen A.________ und B.________. Der Antragsteller macht geltend, das Urteil enthalte sachliche Fehler und habe wesentliche Einwände nicht ausreichend berücksichtigt.

Zusammenfassung der Erwägungen

(E.1) Die Vorinstanz, die Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichts, hatte das Rechtsmittel des Antragstellers gegen die superprovisionelle Massnahme für unzulässig erklärt. Das Bundesgericht wies die dagegen eingelegte Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten wurde. (E.2) Der Antragsteller begründet die Revision gemäss Art. 121 lit. d BGG und führt aus, das Bundesgericht habe wichtige Tatsachen übersehen oder falsch interpretiert, was eine Neuprüfung rechtfertige. (E.3) Die Revision wurde rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen eingereicht. Ergänzende Eingaben des Antragstellers wurden ebenfalls innerhalb der Frist eingereicht und sind daher zulässig. (E.4) Das Bundesgericht erachtet es als unnötig, das aktuelle und besonders begründete Interesse des Antragstellers an der Revision zu prüfen, da die Eingabe ohnehin erfolglos ist. (E.5) Das Bundesgericht stellte fest, dass die vom Antragsteller geltend gemachte \"Inadvertance\" (Art. 121 lit. d BGG) nicht vorliegt. Es führt aus, dass die behauptete unsachgemässe Behandlung von Rechtsgründen kein revisionsrechtlicher Grund sei und dass die vorgebrachte Kritik lediglich auf eine rechtliche Neubewertung abzielt, die im Rahmen der Revision nicht zulässig ist. (E.6) Die Forderungen des Antragstellers, etwa hinsichtlich angeblicher Missverständnisse zum Gegenstand der superprovisionellen Massnahmen, wurden explizit vom Bundesgericht behandelt und hatten keinen Einfluss auf den Ausgang des ursprünglichen Verfahrens. (E.7) Die Revision wird als offensichtlich unbegründet angesehen und für unzulässig erklärt. (E.8) Da keine Erfolgsaussichten bestehen, wird das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt. Die Kosten von CHF 1'500 werden dem Antragsteller auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Revision wird als unzulässig abgewiesen und die Kosten werden dem Antragsteller auferlegt.


6B_354/2025: Entscheidung zur Festsetzung der Entschädigung des amtlichen Verteidigers

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. Der amtliche Verteidiger A.________ wurde vom kantonalen Strafgericht des Kantons Neuenburg für die Verteidigung von B.________, seinem Mandanten, eine Entschädigung von CHF 4'395.95 (inklusive MwSt.) zugesprochen. Der Mandant soll diese gemäss Art. 135 Abs. 4 StPO zur Gänze zurückerstatten. B. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte eine Erhöhung dieser Entschädigung auf CHF 5'571.65 oder alternativ eine Rückweisung zur neuen Entscheidung. Der Kanton Neuenburg verzichtete auf Stellungnahmen, während die kantonale Staatsanwaltschaft die Richtigkeit der Beschwerde teilweise bestätigte.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. (E.1) Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit gemäss Art. 29 Abs. 1 BGG und bestätigt die Zulässigkeit der Beschwerde. Verteidiger können seit 2024 gemäss Art. 135 Abs. 3 StPO gegen die Festsetzung ihrer Entschädigung Beschwerde einreichen. 2. (E.2) Der Beschwerdeführer kritisiert die von der kantonalen Instanz festgelegte Zeitaufwandkürzung auf 21 Stunden. Insbesondere die Nichtberücksichtigung von klar dokumentierten und notwendigen Tätigkeiten wie die Teilnahme an Sitzungen wurde als willkürlich beanstandet. - (E.2.1) Das Bundesgericht führt aus, dass die kantonale Instanz über einen beträchtlichen Ermessensspielraum verfügt. Eingriffe seitens des Bundesgerichts erfolgen nur bei offensichtlichem Missbrauch dieses Ermessens. - (E.2.2) Es wird festgestellt, dass die kantonale Instanz ohne Begründung bestimmte Arbeitsposten nicht berücksichtigt hat, obwohl diese klar zur Aufgabe eines amtlichen Verteidigers gehören. Dies verletzt Art. 135 StPO sowie das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV). Die Angelegenheit ist zur erneuten Überprüfung an die kantonale Instanz zurückzuweisen. 3. (E.3) Da der Beschwerdeführer obsiegt, werden keine Gerichtskosten erhoben, und ihm wird eine Parteientschädigung von CHF 1'000 zugestanden.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde gutgeheissen, der Entscheid aufgehoben und die Angelegenheit zur neuen Entscheidung zurückgewiesen. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben und eine Entschädigung von CHF 1'000 zugesprochen.


1C_230/2025: Zugang zu einem Baupolizeidossier und Urheberrechtsschutz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesellschaft A.________ SA reichte Beschwerde beim Bundesgericht gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Waadt ein, das den Zugang zu einem Baupolizeidossier für B.________ und C.________ sowie deren Möglichkeit, Kopien davon anzufertigen, zugelassen hatte. Im Zentrum des Streits steht der Schutz der Urheberrechte an Planungsdokumenten, die im Rahmen des Bewilligungsverfahrens einer öffentlichen Bauanzeige unterzogen wurden.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Der Streit betrifft den Zugang zu amtlichen Dokumenten gemäss kantonalem und bundesrechtlichem Recht. Die Beschwerde ist in Bezug auf die Zulässigkeit der Kopien berechtigt, da die Schutzbestimmungen der LDA (Bundesgesetz über das Urheberrecht) Vorrang vor allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzen haben.
- **E.2.1 bis E.2.2**: Die Pläne der Bauanzeige sind gemäss LDA urheberrechtlich geschützt, durften jedoch durch die öffentliche Anzeige als „offenbart“ (divulgiert) gelten. Die ursprüngliche Herausgabe an die Behörde geschah freiwillig, womit der Zugriff durch Dritte für persönliche Verwendung möglich ist.
- **E.2.3 bis E.2.7**: Es gibt keine Beweise, dass B.________ und C.________ die Dokumente ausserhalb der Grenzen des privaten Gebrauchs im Sinne des Urheberrechts nutzen werden. Das Recht zur Anfertigung privater Kopien bleibt gewährleistet.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt und es wurden keine Parteientschädigungen zugesprochen.


7B_992/2024: Entscheid betreffend erkennungsdienstliche Erfassung und DNA-Profil

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt verdächtigt, Straftaten im Zusammenhang mit einer Demonstration am 1. Mai 2023 begangen zu haben. Es wurde eine Hausdurchsuchung, eine Festnahme, sowie Zwangsmassnahmen einschliesslich erkennungsdienstlicher Erfassung und DNA-Analyse angeordnet. Gegen diese Anordnungen erhob A.________ erfolglos Beschwerde beim Appellationsgericht Basel-Stadt.


8C_153/2025: Urteil zur Invalidenrente und Arbeitsfähigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erlitt nach seiner Auswanderung nach Kambodscha einen Herzinfarkt und kehrte in die Schweiz zurück, wo er erneut als Briefträger arbeitete. Aufgrund gesundheitlicher Probleme, insbesondere pneumologischer und kardiologischer Beeinträchtigungen, meldete er sich im Jahr 2017 bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug an. Die IV-Stelle gewährte berufliche Massnahmen und sprach ihm aufgrund eines polydisziplinären Gutachtens mit Verfügung vom 21. Februar 2024 rückwirkend ab November 2019 eine halbe Invalidenrente zu, basierend auf einem Invaliditätsgrad von 55 %.


5A_173/2025: Entscheid zur elterlichen Sorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (Beschwerdeführerin) und B.________ (Beschwerdegegner) sind die unverheirateten Eltern des minderjährigen Kindes C.________. Die KESB Stadt Luzern ordnete das gemeinsame elterliche Sorgerecht an, woraufhin A.________ beim Kantonsgericht Luzern Beschwerde erhob, um das alleinige Sorgerecht zu behalten. Das Kantonsgericht wies die Beschwerde ab. A.________ focht diesen Entscheid vor Bundesgericht an und beantragte die Zuteilung des alleinigen Sorgerechts.


5D_50/2025: Urteil zur Nachzahlungspflicht bei unentgeltlicher Rechtspflege im Eheschutz- und Scheidungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht behandelt eine Beschwerde in einem Fall, bei dem einem Beschwerdeführer im Rahmen eines Eheschutz- und Scheidungsverfahrens eine Nachzahlungspflicht von Fr. 12'092.75 auferlegt wurde. Diese resultiert aus Gerichtskosten und einer Entschädigung des Rechtsvertreters, die zunächst über die unentgeltliche Rechtspflege gedeckt wurden. Der Beschwerdeführer kritisiert u.a. den Umgang mit seiner Parteibezeichnung und führt Argumente aus dem Umfeld der Staatsverweigererbewegungen an.


9C_499/2025: Witwerrente im Kontext des EGMR-Urteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Witwer, beantragte die Fortführung seiner Witwerrente, welche zuvor infolge der Volljährigkeit seines Sohnes eingestellt wurde. Er berief sich auf das EGMR-Urteil 78630/12, das die Diskriminierung von Witwern aufgrund der Nichtanwendbarkeit der Altersgrenze für Witwenrenten als konventionswidrig erklärte. Sein Gesuch wurde von der Ausgleichskasse und später vom Verwaltungsgericht des Kantons Bern abgelehnt.


2C_578/2025: Nicht-Eintreten auf Beschwerde betreffend Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, algerischer Staatsbürger, lebt seit vielen Jahren ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Nach einem abgelehnten Gesuch um eine Härtefallbewilligung in Bern und erfolglosen Rechtsmitteln zog er nach Biel um und stellte dort ein weiteres ähnliches Gesuch, auf das die Behörden nicht eintraten. Die kantonalen Instanzen bestätigten diese Entscheide und führten aus, dass A.________ keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung habe. Vor Bundesgericht beantragte A.________ die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern sowie die Gewährung einer Aufenthaltsbewilligung oder vorläufigen Aufnahme. Er machte unter anderem geltend, dass die Rückkehr nach Algerien für ihn unzumutbar sei. Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein.


5A_693/2024: Urteil über die Einräumung eines Notwegrechts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer, Miteigentümer eines in der Landwirtschaftszone liegenden Grundstücks ohne ausreichende Fahrweganbindung, klagten zunächst auf Einräumung eines unbeschränkten Fuss- und Fahrwegrechts sowie auf Eintragung der entsprechenden Grundbuchanmeldung. Nach erfolglosem Schlichtungsverfahren und ebenfalls erfolgloser Berufung vor dem Obergericht Appenzell Ausserrhoden gelangten sie mit Beschwerde ans Bundesgericht.


5F_64/2025: Revisionsgesuch betreffend Pfändungsankündigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller ersuchte um Revision eines Bundesgerichtsurteils (5A_816/2025 vom 26. September 2025), welches seine Beschwerde gegen die Pfändungsankündigung des Betreibungsamts Bern-Mittelland abgewiesen hatte. Er berief sich dabei auf neue Beweismittel, die die fehlende Grundlage der Pfändung belegen sollen.


8C_574/2025: Rückzug der Beschwerde bei Streit über die Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hatte eine Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft eingereicht, das sich um Prozessvoraussetzungen im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung drehte. Nach Einreichung der Beschwerde zog A.________ diese zurück.


7B_655/2025: Urteil zum Strafvollzug betreffend Nichteintreten auf Beschwerden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Drei Beschwerden des Beschwerdeführers gegen Verfügungen des Verwaltungsgerichts Zürich, welche die Beanstandung von Rechtsverweigerung betreffen, wurden vom Bundesgericht vereinigt und behandelt. Es wurde festgestellt, dass die Begründung an die Anforderungen des Bundesgerichtsgesetzes nicht heranreicht.


5A_2/2025: Modifikation von Massnahmen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, verheiratet seit 2001 und Eltern von fünf Kindern, befinden sich im Scheidungsverfahren. Streitpunkt sind insbesondere Anpassungen der Unterhaltszahlungen zugunsten der Kinder sowie die Aufteilung einer von der Invalidenversicherung gezahlten Leistung (Allocation für impotent und zusätzlicher Beitrag für intensive Pflege). Zudem werden Änderungen der bisherigen Massnahmen zur Wahrung der ehelichen Gemeinschaft diskutiert. Der Beschwerdeführer (Ehemann) begehrt eine Reduktion der Unterhaltsbeträge und eine Auszahlung aus der Leistung für das behinderte Kind (F.________) aufgrund seiner Pflege während des Besuchsrechts. Die Beschwerdeführerin (Ehefrau) beantragt höhere Unterhaltsleistungen für mehrere Kinder sowie deren eigenen Unterhalt.


8C_92/2025: Urteil betreffend Invalidenrente und Arbeitsunfähigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ meldete sich aufgrund seit Dezember 2012 bestehender Rückenbeschwerden bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug an. Die IV-Stelle verneinte nach umfangreichen medizinischen Abklärungen, insbesondere gestützt auf das Gutachten der Videmus AG, einen Invaliditätsgrad von mindestens 40% und damit einen Anspruch auf eine Invalidenrente. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies die dagegen erhobene Beschwerde ab.


5A_843/2025: Verfahren betreffend superprovisorische und vorsorgliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Verfügungsmacht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte beim erstinstanzlichen Gericht eine \"Rechtsbegehren um superprovisorische Massnahmen\" ein, um den Verkauf der Firma C.________ Sàrl direkt im Grundbuch zu blockieren und eine Entschädigung von mindestens CHF 10'000 zu verlangen. Das Begehren wurde am 13. August 2025 vom Tribunal der Bezirke Hérens und Conthey abgewiesen, worauf sie im kantonalen Verfahren Rekurs beim Tribunal cantonal des Kantons Wallis einlegte, der ebenfalls abgewiesen wurde. Auf Bundesebene erhob sie Beschwerde gegen diesen Entscheid, verbunden mit einem Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege.


7B_1016/2025: Entscheidung zur Haft aus Sicherheitserwägungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Schweizer Arzt, wurde vorgeworfen, seine Ehefrau im Oktober 2021 vorsätzlich getötet und weitere Straftaten begangen zu haben, darunter unerlaubter Waffenbesitz sowie Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er befindet sich seit 2021 in Haft und wurde für schwerwiegende Delikte angeklagt, u.a. Mord und schwere Drogenvergehen. Basierend auf einer psychiatrischen Expertise wird ein mittleres Risiko für Gewalt- und Drogenrückfälle sowie ein hohes Risiko für häusliche Gewalt behauptet. Das Bundesgericht prüfte die Rechtmässigkeit der angeordneten Sicherheitshaft und mögliche Ersatzmassnahmen.


7B_898/2025: Entscheid zur Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, erstattete am 31. Januar 2024 Strafanzeige wegen Betrugs gegen B.________. Das Untersuchungsamt St. Gallen entschied am 2. Mai 2025, das Strafverfahren nicht an die Hand zu nehmen. Die dagegen erhobene Beschwerde bei der Anklagekammer des Kantons St. Gallen wurde am 3. Juli 2025 abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde.


9C_450/2025: Anspruch auf Parteientschädigung bei gegenstandslos gewordenem Verfahren im Sozialversicherungsrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Ausgleichskasse des Kantons Zürich entzog einer Einsprache der A.________ B.V. nachträglich die aufschiebende Wirkung und verpflichtete diese zur Zahlung provisorischer Lohnbeiträge sowie Verzugszinsen für die Jahre 2015 bis Juni 2020. Im kantonalen Verfahren wurde die Beschwerde der A.________ B.V. gegen die Verfügung der Ausgleichskasse mit Entschädigungsfolgen für die Kasse als gegenstandslos abgeschrieben, da die Beiträge zwischenzeitlich definitiv festgesetzt und bezahlt worden waren. Die Ausgleichskasse erhob beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Zusprache einer Parteientschädigung an die A.________ B.V.


5A_804/2025: Zulässigkeit einer Beschwerde in einem Konkursverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH in Liquidation erhob gegen die Konkurseröffnung durch das Kantonsgericht Glarus Beschwerde beim Obergericht des Kantons Glarus, das diese abwies. Sie wandte sich daraufhin ans Bundesgericht, das ein Verfahren eröffnete und die Zahlung eines Kostenvorschusses forderte. Trotz Nachfrist bis zum 21. Oktober 2025 wurde der Kostenvorschuss nicht bezahlt.


5A_810/2025: Entscheid zum Rechtsmittel in einer betreibungsrechtlichen Angelegenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte am 18. September 2025 Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht gegen einen Entscheid der Cour des poursuites et faillites des Tribunaux cantonaux des Kantons Waadt ein, welche am 1. September 2025 sein kantonales Rechtsmittel für ungenügend begründet und daher unzulässig erklärte. Streitpunkt ist die Irrecevabilité einer Beschwerde gegen eine seit 2016 abgeschlossene und seit 1996 bestehende Konkursabhängigkeit.


2C_92/2025: Erlöschen der Niederlassungsbewilligung wegen Landesabwesenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, kosovarische Staatsangehörige, lebte seit 1993 in der Schweiz und erhielt 2013 eine Niederlassungsbewilligung. Ab Frühling 2021 hielt sie sich mehrfach für längere Zeiträume im Kosovo auf, während sie nur vorübergehend in die Schweiz zurückkehrte. Das Migrationsamt Zürich erklärte die Niederlassungsbewilligung als erloschen und verweigerte die Wiedererteilung oder Ersatz durch eine Aufenthaltsbewilligung. Die Sicherheitsdirektion und das Verwaltungsgericht Zürich bestätigten die Verfügung. Vor Bundesgericht verlangt sie die Weitergeltung ihrer Bewilligung.


9C_210/2025: Entscheidung zu steuerrechtlicher Revision und Berichtigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Steuerpflichtigen A.A.________ und B.A.________ beantragten eine Revision und Berichtigung der rechtskräftigen Veranlagung für die Staats- und Gemeindesteuern 2022. Diese stützte sich auf eine erste Verkehrswertschätzung, bevor eine amtliche Neuschätzung aufgrund eines Neubaus durchgeführt wurde. Ihr Gesuch, den Verkehrswert und Eigenmietwert gemäss der Neuschätzung sowie den Eigenmietwert nur für viereinhalb Monate zu berücksichtigen, wurde von der Steuerverwaltung abgelehnt. Das Obergericht Appenzell Ausserrhoden bestätigte diesen Entscheid.


9C_451/2025: Entscheid zur Parteientschädigung im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Ausgleichskasse des Kantons Zürich entzog einer Einsprache der A.________ B.V. nachträglich die aufschiebende Wirkung und verpflichtete sie zur Bezahlung von vorsorglichen Lohnbeiträgen für die Jahre 2015 bis 2018. Nach einer definitiven Beitragsfestsetzung wurde das gerichtliche Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben, und die Ausgleichskasse wurde zur Zahlung einer Parteientschädigung an die A.________ B.V. verpflichtet. Die Ausgleichskasse erhob dagegen Beschwerde, da sie die Zusprache einer Parteientschädigung als bundesrechtswidrig betrachtete.


7B_741/2025: Zur Unzulässigkeit der Beschwerde und unzureichenden Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich an das Bundesgericht, nachdem der Präsident der Strafrekurskammer des Obergerichts des Kantons Bern mit Verfügung vom 29. Juli 2025 seine Beschwerde gegen eine Nicht-Eintretensverfügung des regionalen Staatsanwalts vom 11. Juli 2025 als unzulässig erklärt hatte. A.________ beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege im Bundesgericht.


7B_605/2025: Nichtanhandnahme eines strafrechtlichen Verfahrens; Nichteintreten auf die Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl sowie gegen die Abweisung seines Gesuchs um unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung durch das Obergericht des Kantons Zürich.


7B_920/2025: Nichteintreten auf Beschwerde aufgrund fehlender Vorauszahlung der Gerichtskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte eine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung des Genfer Staatsanwalts vom 2. Juni 2025 ein. Die Vorinstanz, die Strafkammer der Genfer Justiz, trat mit Entscheid vom 7. August 2025 nicht auf die Beschwerde ein und liess die Kosten der Beschwerde zulasten des Staates. A.________ erhob daraufhin eine Beschwerde ans Bundesgericht.


5A_922/2025: Entscheid betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde in Zivilsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob am 2. September 2025 Beschwerde gegen einen Entscheid der KESB Willisau-Wiggertal vom 8. Juli 2025 bezüglich Kinderbelangen (Wechsel des Aufenthaltsortes, Zuteilung der Obhut und persönlicher Verkehr). Das Kantonsgericht Luzern trat am 29. September 2025 wegen verspäteter Einreichung der Beschwerde nicht auf diese ein. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin am 27. Oktober 2025 an das Bundesgericht und beantragte die Überprüfung des kantonsgerichtlichen Nichteintretensentscheides.


7B_513/2025: Nichtanhandnahme und Nichteintreten auf eine Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden vom 31. März 2025. Das Obergericht des Kantons Graubünden trat mit Verfügung vom 14. Mai 2025 nicht auf seine Beschwerde ein. Mit Eingabe vom 26. Mai 2025 rekurrierte der Beschwerdeführer an das Bundesgericht, welche ihm weitergeleitet wurde.


7B_806/2025: Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 27. Juni 2024 kollidierte A.________ mit seinem E-Bike und B.________ mit einem Personenwagen an einer Kreuzung in Bülach, wodurch A.________ eine Schulterverletzung erlitt. Nach einem Strafantrag von A.________ wegen fahrlässiger Körperverletzung entschied die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland am 20. August 2024, die Strafuntersuchung nicht an Hand zu nehmen. Das Obergericht des Kantons Zürich wies sowohl das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege als auch die Beschwerde von A.________ ab. A.________ legte Beschwerde ans Bundesgericht ein.


7B_975/2025: Verfügung zu einer strafrechtlichen Beschwerde (Abschreibung infolge Rückzugs)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________ AG) reichte eine Beschwerde in Strafsachen gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Zug ein, welche eine Nichtanhandnahme und Rückzug zum Gegenstand hatte. Die Beschwerde wurde nachträglich durch die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 8. Oktober 2025 zurückgezogen.


5A_729/2025: Entscheidung des Bundesgerichts zur Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen fehlender Kostenübernahme

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA, eine Gesellschaft in Liquidation, legte Beschwerde gegen einen Entscheid der kantonalen Autorität von Wallis in Beschwerdesachen betreffend Schuldbetreibung und Konkurs ein. Die Vorinstanz hatte die Beschwerde gegen die Konkurserklärung der A.________ SA abgewiesen. Das Bundesgericht wurde angerufen, nachdem die Gesellschaft die Vorinstanzsbeschwerde verloren hatte.


5A_440/2025: Neuregelung der elterlichen Sorge und Besuchsrecht für ein Kind unverheirateter Eltern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit der Beschwerde des Vaters, der die alleinige elterliche Sorge für seinen Sohn beansprucht, nachdem die Vorinstanz das Sorgerecht der Mutter zugeteilt hatte. Kern des Streitfalls ist ein chronifizierter Elternkonflikt und dessen Auswirkungen auf das Kindeswohl. Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass eine wesentliche Änderung der Verhältnisse vorliege und die Alleinzuteilung der elterlichen Sorge an die Mutter zur Minderung der Konfliktbelastung des Kindes notwendig sei.


Nächster Beitrag