Neuigkeiten

Bundesgericht neue Urteile vom 11.11.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

5A_806/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend die Ablehnung einer Gerichtsgutachterin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführenden A.________ und B.________, verheiratet seit 2013 und getrennt seit 2020, befinden sich in einem Scheidungsverfahren. Strittig ist unter anderem die Vormundschaft über die gemeinsamen Kinder C.________ und D.________. Nach einer gerichtlichen Beurteilung wurden die Kinder zunächst der Mutter zur alleinigen Obhut übergeben, wobei für den Vater ein Besuchsrecht vorbehalten blieb. Im Scheidungsverfahren wurde eine neue psychologische Expertise angeordnet, die der Beschwerdeführende A.________ durch ein Gesuch zur Ablehnung der Gutachterin F.________ anzufechten versuchte.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1 bis E.3**: Das Bundesgericht stellt fest, dass die Beschwerde von A.________ gegenüber der kantonalen Entscheidung nicht ausreichend begründet und teilweise auf Streitpunkte ausserhalb des vorliegenden Verfahrens abzielt. Der Beschwerdeführende gelingt es nicht, eine objektive Besorgnis der Befangenheit der Gutachterin plausibel darzulegen. Auch die vorgebrachten rechtlichen Einwände werden als unzureichend oder nicht relevant erachtet. - **E.4**: Es liegt keine willkürliche oder rechtswidrige Beurteilung durch die kantonale Vorinstanz vor. Die substantielle Begründung der behaupteten Rechteverletzung gemäss den Anforderungen des Bundesgerichtsgesetzes (Art. 42 und 106 BGG) fehlt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführenden auferlegt.


8C_597/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer legte am Bundesgericht Beschwerde ein, nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid der IV-Stelle für Versicherte im Ausland bestätigt hatte, wonach kein Anspruch auf eine Invalidenrente besteht. Grundlage der Verfügung war ein polydisziplinäres Gutachten der ABI Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH Basel. Das Bundesverwaltungsgericht führte detailliert aus, warum dieses Gutachten überzeugend sei und die Vorbringen des Beschwerdeführers dem nicht entgegenstünden.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Gemäss Art. 95 und Art. 97 Abs. 1 BGG kann die Feststellung des Sachverhalts nur gerügt werden, wenn sie offensichtlich unrichtig oder rechtswidrig ist und entscheidend für den Verfahrensausgang sein kann. Die Anforderungen an eine hinreichende Begründung für die Beschwerde sind klar definiert; pauschale Kritik genügt nicht. - **E.2:** Das Bundesverwaltungsgericht stützte sich auf ein polydisziplinäres Gutachten von der ABI GmbH, um den fehlenden Anspruch auf eine Invalidenrente zu belegen. Es begründete, warum die Einwände des Beschwerdeführers nicht überzeugend waren. - **E.3:** Der Beschwerdeführer legte keine ausreichenden Begründungen für die behaupteten Rechtsverletzungen oder Sachverhaltsfehler vor. Seine Argumentation blieb oberflächlich und nahm keine ausreichende Bezugnahme auf die Erwägungen der Vorinstanz. - **E.4:** Wegen offensichtlicher Begründungsmängel wurde die Beschwerde im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht behandelt. - **E.5:** Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde aufgrund der fehlenden Erfolgsaussichten abgewiesen. Gerichtskosten wurden jedoch ausnahmsweise nicht erhoben.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ebenfalls, und es werden keine Gerichtskosten erhoben.


4F_28/2025: Nichteintretensentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller reichte ein Revisionsgesuch betreffend ein Urteil des Bundesgerichts vom 25. Juni 2025 ein, wobei die Eingabe zunächst nicht eigenhändig unterzeichnet war. Nach Aufforderung durch das Bundesgericht wurde die Unterschrift nachgereicht. Der Gesuchsteller wurde anschliessend zur Leistung eines Kostenvorschusses von CHF 1'000 aufgefordert. Sowohl innerhalb der Frist als auch innerhalb einer angesetzten Nachfrist wurde der Kostenvorschuss schlussendlich nicht bezahlt, weshalb das Bundesgericht auf das Gesuch nicht eintrat.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1**: Das Bundesgericht nimmt das Revisionsgesuch entgegen, obwohl es initial nicht eigenhändig unterzeichnet war. Nach Nachreichen der Unterschrift wird die formale Mangelhaftigkeit geheilt. **E.2**: Der Gesuchsteller wird zur Leistung eines Kostenvorschusses aufgefordert, und die aufschiebende Wirkung wird sinngemäss abgelehnt. Während der weiteren Kommunikation wurde das Gesuch um Erlass des Kostenvorschusses abgelehnt, da keine besonderen Gründe für einen Verzicht vorliegen. Der Gesuchsteller zahlte den Kostenvorschuss jedoch weder innerhalb der angesetzten Frist noch in der Nachfrist. **E.3**: Gemäss Art. 62 Abs. 3 BGG tritt das Bundesgericht auf Rechtsmittel nicht ein, wenn der gesetzte Kostenvorschuss auch innerhalb einer Nachfrist nicht bezahlt wurde. **E.4**: Weitere Eingaben des Gesuchstellers in dieser Sache werden nicht mehr beantwortet.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht hat auf das Revisionsgesuch nicht eingetreten und die Kosten dem Gesuchsteller auferlegt.


2C_591/2025: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines türkischen Staatsangehörigen nach Auflösung der Ehe mit einer Schweizer Bürgerin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der türkische Staatsangehörige A.________ heiratete 2019 eine Schweizer Bürgerin, erhielt daraufhin eine Aufenthaltsbewilligung und lebte weniger als drei Jahre in einer ehelichen Gemeinschaft. Nach der Trennung verweigerte das Migrationsamt des Kantons Zürich die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und wies ihn aus der Schweiz. Sicherheitsdirektion und Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wiesen seine Rechtsmittel ab. A.________ erhob Beschwerde an das Bundesgericht, berief sich dabei u.a. auf Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG und machte persönliche sowie gesundheitliche Gründe geltend.


4A_625/2024: Ausweisung von Mietobjekten und Rechtsschutz in klaren Fällen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Anlagestiftung A.________, vormals B.________ Anlagestiftung (Beschwerdeführerin), schloss einen Mietvertrag mit der E.________ AG über Büro- und Abstellflächen, welcher später von der C.________ AG übernommen wurde. Aufgrund ausstehender Mietzinsen wurde das Mietverhältnis per 30. November 2023 gekündigt, doch das Mietobjekt nicht zurückgegeben. Ein Ausweisungsgesuch gegen mehrere Beteiligte, darunter Untermieterinnen, wurde am Handelsgericht des Kantons Zürich eingereicht.


8C_586/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde im sozialhilferechtlichen Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Zwei Personen, A.A.________ und B.A.________, reichten am 2. Oktober 2025 eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 21. August 2025 ein. Die Beschwerde betrifft Fragen zur Sozialhilfe.


4A_206/2025: Entscheid zur negativen Feststellungsklage im Zusammenhang mit einem Haustürgeschäft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ schloss am 16. Mai 2022 ein Haustürgeschäft mit einem Vertriebspartner der Beschwerdegegnerin B.________ GmbH ab, wobei strittig ist, ob ein Kaufvertrag über ein Faksimile-Buch im Wert von Fr. 16'999.-- zustande gekommen ist. Der Kläger beantragte die Feststellung, dass die ihm in einem Zahlungsbefehl in Betreibung gesetzte Forderung nicht besteht, und die Löschung der Betreibung. Die Erstinstanz gab der negativen Feststellungsklage statt, während die Berufungsinstanz diese abwies.


9C_585/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Hundesteuer im Kanton Wallis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Steuerpflichtige, A.________, mit Wohnsitz in der Gemeinde U.________ im Kanton Wallis, erhob Einsprache gegen die Hundesteuer von Fr. 150.- pro Hund, welche die Gemeinde für die Steuerperiode 2025 erhoben hatte. Nachdem ihre Einsprache und anschliessenden Beschwerden vom Gemeinderat sowie dem Kantonsgericht des Kantons Wallis abgewiesen wurden, wandte sie sich ans Bundesgericht.


8C_543/2025: Entscheid zur Zwischenbeschwerde betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich forderte den Erben B.A.________ zur Rückerstattung von bezogenen Beihilfen und Gemeindezuschüssen in der Höhe von ursprünglich CHF 139'343.–, später reduziert auf CHF 84'000.–. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich führte an, dass zwar keine Verjährung eingetreten sei, jedoch weitere Abklärungen zum Nachlass erforderlich seien. Die Sache wurde an die Sozialversicherungsanstalt zurückgewiesen.


4F_37/2025: Urteil zum Revisionsgesuch gegen ein früheres Urteil

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller beantragte eine Revision des bundesgerichtlichen Urteils vom 1. September 2025 (4D_111/2025), in welchem das Bundesgericht mangels hinreichender Begründung nicht auf die Beschwerde eingetreten war. Daraufhin reichte der Gesuchsteller ein Revisionsgesuch ein, wobei er zudem die Gewährung aufschiebender Wirkung sowie unentgeltliche Rechtspflege beantragte. Die Anträge auf aufschiebende Wirkung wurden durch Verfügung des Abteilungspräsidenten abgewiesen. Im Revisionsverfahren machte der Gesuchsteller verschiedene Revisionsgründe geltend, welche das Bundesgericht prüfte.


2C_604/2025: Entscheid betreffend Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein brasilianischer Staatsangehöriger, A.________, besass eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA in der Schweiz aufgrund seiner Ehe mit einer portugiesischen Staatsbürgerin. Nach der Scheidung und weiteren Entwicklungen widerrief das Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern die Bewilligung und ordnete die Wegweisung aus der Schweiz und dem Schengen-Raum an. A.________ erhob wiederholt Beschwerden gegen die Entscheidungen, wobei zuletzt das Verwaltungsgericht des Kantons Bern diese abwies. Das Bundesgericht eröffnete ein Verfahren, nachdem A.________ eine Eingabe unter verschiedenen formellen Mängeln übermittelte und eine Fristwiederherstellung sowie unentgeltliche Rechtspflege beantragte.


8C_596/2025: Urteil betreffend Sozialhilfe (Prozessvoraussetzungen)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Zwei Personen (A.________ und B.________) reichten beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich ein. Streitgegenstand ist die Rückforderung von Sozialhilfegeldern in Höhe von CHF 512.85, welche die Stadt Uster basierend auf kantonalem Recht vorgenommen hat.


4F_47/2025: Urteil über ein Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ stellte ein Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts 4A_399/2025 vom 11. September 2025. Im genannten Urteil trat das Bundesgericht auf eine Beschwerde des Gesuchstellers gegen einen Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Zürich nicht ein und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Der Gesuchsteller beantragte die Aufhebung des Bundesgerichtsurteils, eine Kostenkorrektur sowie eine Entschädigung von Fr. 84'594.-- und unentgeltliche Rechtspflege für das Revisionsverfahren.


4A_468/2025: Urteil über die Zustellung von eingeschriebenen Sendungen und den Beginn der Beschwerdefrist

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bezirksgericht Luzern erteilte den Beschwerdegegnern die definitive Rechtsöffnung gegen den Beschwerdeführer. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern, welches aufgrund einer Fristversäumnis nicht auf die Beschwerde eintrat. Daraufhin reichte der Beschwerdeführer Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht ein und verlangte die Aufhebung des kantonalen Entscheids sowie eine Rückweisung der Angelegenheit zur Beurteilung.


2C_598/2025: Urteil betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der tunesische Staatsangehörige A.________, welcher seit 1996 in der Schweiz lebte und ursprünglich eine Niederlassungsbewilligung besass, wurde aufgrund langfristiger Sozialhilfeabhängigkeit und vertragswidrigen Verhaltens rückgestuft auf eine Aufenthaltsbewilligung mit Auflagen. Die Kriterien dieser Bewilligung wurden nicht erfüllt, weshalb die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert wurde und eine Wegweisung aus dem Schengen-Raum und der EU erfolgte. Seine Beschwerde wurde von der Vorinstanz abgewiesen.


4D_161/2025: Entscheidung zur Beschwerde in einem Rechtsöffnungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen, mit dem seine Beschwerden gegen Rechtsöffnungsentscheide des Kantonsgerichts Schaffhausen abgewiesen wurden. Er erhebt diverse Anträge und ersucht unter anderem um unentgeltliche Rechtspflege sowie um die Berichtigung einer Präsidialverfügung.


5A_805/2025: Entscheid zur elterlichen Obhut und zum Ortswechsel der Kinder im Scheidungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ sind seit 2013 verheiratet und haben zwei Kinder. Nach der Trennung der Eltern im Jahr 2020 wurde zunächst eine alternierende Obhut vereinbart, später jedoch ausschliesslich der Mutter die Obhut übertragen. Im Rahmen der Scheidungsverfahren beantragte der Vater vorsorglich, dass der Mutter der Umzug mit den Kindern verboten werde und er die exklusive Obhut erhalte. Das Bezirksgericht erlaubte der Mutter den Umzug mit den Kindern. Der Vater erhob Beschwerde gegen diesen Entscheid.


8C_663/2024: Entscheid zur Invalidenrente und deren Befristung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, der unter rezidivierender depressiver Störung leidet, beantragte die Weiterführung einer unbefristeten Invalidenrente. Die Vorinstanz setzte die Rente ab 31. März 2021 aus, da keine relevante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit mehr bestehe. Das Bundesgericht stellte fest, dass die vom Experten diagnostizierten psychischen Beeinträchtigungen rechtserheblich sind und eine vollständige Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit rechtfertigen. Ab Januar 2022 gilt eine Arbeitsfähigkeit von 64 % in einer angepassten Tätigkeit. Das Urteil der Vorinstanz und die Verfügung der IV-Stelle werden aufgehoben, und die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die IV-Stelle zurückgewiesen.


7B_456/2025: Urteil zur Nichtanhandnahme in strafrechtlicher Angelegenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer Beschwerde in Strafsachen gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern, der das Beschwerdeverfahren bezüglich einer Nichtanhandnahmeverfügung wegen Rückzugs der Beschwerde als erledigt abschrieb.


6B_914/2024: Urteil über den Vorwurf sexueller Handlungen mit einer widerstandsunfähigen Person

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht behandelt eine Beschwerde von A.________, die gegen das Urteil der Cour de justice der Republik und des Kantons Genf vom 1. Oktober 2024 gerichtet ist. Im Ereignis vom 18. April 2021 wird B.________ vorgeworfen, sexuelle Handlungen an A.________ vollzogen zu haben, die angeblich aufgrund ihrer starken Alkoholisierung widerstandsunfähig gewesen sein soll. Die Vorinstanz hat B.________ freigesprochen, da sie befand, dass A.________ zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht völlig unfähig war, Widerstand zu leisten.


4F_33/2025: Nicht-Eintreten auf ein Revisionsgesuch betreffend ein bundesgerichtliches Urteil zur Abweisung einer Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin hatte beim Bundesgericht die Revision eines früheren Urteils des Bundesgerichts vom 5. August 2025 betreffend eine abgewiesene Beschwerde beantragt. Das ursprüngliche Urteil war wegen querulatorischer und rechtsmissbräuchlicher Prozessführung auf die Beschwerde nicht eingetreten. Die Gesuchstellerin beantragte nun die Revision, stützte ihr Gesuch jedoch nicht auf gesetzlich anerkannte Revisionsgründe.


7B_586/2025: Nichtberücksichtigung einer Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin legte eine Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Staatsanwalts des Bezirks Lausanne ein. Die Vorinstanz (Chambre des recours pénale des Kantons Waadt) erklärte die Beschwerde als verspätet und damit unzulässig. Zudem lehnte sie die Ausstandsbegehren gegen die Staatsanwältin sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und erhob Verfahrenskosten gegen die Beschwerdeführerin.


8C_625/2025: Beschwerde gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau betreffend Arbeitslosenversicherung: Nichteintreten wegen fehlender Beilagen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob am 28. August 2025 eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom 23. Juli 2025 betreffend die Arbeitslosenversicherung. Die Beschwerde enthielt formale Mängel, insbesondere fehlende Beilagen, welche trotz einer gesetzten Nachfrist nicht behoben wurden.


5A_903/2025: Entscheid betreffend Vorschusszahlung und Wirkungen auf die Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Zwei Personen (A.________ und B.________) legten am Bundesgericht Beschwerde gegen die Aufforderung der Chambre de surveillance der Cour de justice des Kantons Genf ein, einen Vorschuss von 400 CHF im Zusammenhang mit einer curatelle und einem Wechsel des Curators zu leisten. Die Beschwerde wurde ergänzt durch ein Gesuch um aufschiebende Wirkung. Der Vorschuss wurde jedoch bezahlt, bevor das Bundesgericht über die Beschwerde entscheiden konnte.


1C_628/2025: Zwischenentscheid in einer Stimmrechtsbeschwerdeforderung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Stimmrechtsbeschwerde an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft betreffend die Gemeindeversammlung von Muttenz. Eine verfahrensleitende Verfügung der Finanz- und Kirchendirektion forderte A.________ zur Stellungnahme auf, woraufhin er dagegen Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft erhob. Dieses trat auf die Beschwerde nicht ein. A.________ wandte sich daraufhin an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des kantonsgerichtlichen Urteils und eine getrennte Behandlung seiner Beschwerden.


1C_294/2024: Beschwerden betreffend denkmalschutzrechtliche Anordnungen und Ersatzvornahme für die alte Schmiede auf Schloss Sonnenberg

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Eigentümer der unter Denkmalschutz stehenden alten Schmiede auf Schloss Sonnenberg in Stettfurt, wurde durch die Gemeinde im Rahmen einer Schutzmassnahme verpflichtet, auf eigene Kosten ein Notdach zu errichten. Die Gemeinde führte bei unterlassener Umsetzung eine Ersatzvornahme durch. A.________ und die B.________ AG erhoben diverse Beschwerden gegen die Entscheide der Gemeinde und des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau. Streitgegenstand sind denkmalschutzrechtliche Anordnungen sowie die Vollstreckungsverfügung der Gemeinde.


4D_126/2025: Urteil zur Fristwahrung bei Rechtsöffnungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ verlangte beim Bezirksgericht Muri die Rechtsöffnung für eine Forderung von CHF 10'000.-- gegen B.________, was abgewiesen wurde. Gegen diesen Entscheid erhob A.________ Beschwerde an das Obergericht des Kantons Aargau, welches aufgrund einer Fristversäumnis auf die Beschwerde nicht eintrat. Vor dem Bundesgericht machte A.________ geltend, dass die Vorinstanz Feiertage falsch berücksichtigt habe und dies eine Verletzung des Grundsatzes der Fairness darstelle.


4A_469/2025: Entscheid zu einer Beschwerde betreffend den provisorischen Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hat eine Beschwerde gegen die Entscheidung der kantonalen Kammer eingereicht, welche ihren Rekurs gegen den Entscheid des Pretors bezüglich der provisorischen Rechtsöffnung abgewiesen hatte. Der Pretore hatte die Opposition von A.________ gegen einen Zahlungsbefehl teilweise und provisorisch abgelehnt, da er ihre Behauptung, den zugrunde liegenden Vertrag nicht unterzeichnet zu haben, als unglaubwürdig einstufte. Die kantonale Kammer erklärte ihren Rekurs als unzulässig, da die Begründungsanforderungen gemäss Art. 321 Abs. 1 ZPO nicht erfüllt worden seien.


7B_532/2025: Strafvollzug in Form der elektronischen Überwachung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bezirksgericht Bülach wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und Misswirtschaft zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, mit einer teilweisen Vollzugsaufschiebung (30 Monate aufgeschoben, 6 Monate Vollzug), sowie einer Geldstrafe verurteilt. Nachdem er zunächst einen Antrag auf Halbgefangenschaft gestellt hatte, ersuchte er später um Strafverbüssung in Form der elektronischen Überwachung (Electronic Monitoring). Dieses Gesuch wurde vom Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich, sowie später von der Direktion der Justiz und des Innern und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich abgewiesen, da die Voraussetzungen für Electronic Monitoring (u.a. geregelte Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche) gemäss Art. 79b Abs. 2 lit. c StGB nicht erfüllt seien.


1C_255/2025: Entscheid bezüglich Baubewilligung und Parzellenzusammenlegung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer reichten ein Baugesuch für ein Mehrfamilienhaus in der Gemeinde Mendrisio ein, das eine Parzellenzusammenlegung voraussetzt. Nach Erhalt einer positiven kantonalen Stellungnahme wurden Einsprachen von Nachbarn abgewiesen, und die Baubewilligung wurde unter Vorbehalt der Parzellenzusammenlegung erteilt. Der Staatsrat wies die Beschwerden der Nachbarn ebenfalls ab. Das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin hob die Bewilligung auf, da die Parzellenzusammenlegung als unerlässliche Voraussetzung für die Bebaubarkeit der betroffenen Grundstücke angesehen wird. Dies führte zur Anrufung des Bundesgerichts.


4D_163/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Revision

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Schaffhausen ein, welches auf sein Revisionsgesuch betreffend frühere Entscheide nicht eingetreten ist. Zusätzlich stellte er diverse Begehren, darunter die Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege und die Berichtigung einer früheren Verfügung des Bundesgerichts.


7B_408/2024: Urteil zur Entsiegelung in einem Strafverfahren wegen Betäubungsmitteln

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg führt ein Strafverfahren gegen A.________ wegen eines Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Rahmen der Ermittlungen wurde die Entsiegelung zweier Mobiltelefone von A.________ beantragt. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau genehmigte die Entsiegelung und ordnete eine Triage bezüglich geschützter Daten (u.a. Anwaltskorrespondenz) an. Gegen diese Entscheidung erhob A.________ Beschwerde mit dem Ziel, die Entsiegelung abzuweisen, die Daten vernichten zu lassen und die Geräte zurückzuerhalten. Das Bundesgericht hatte insbesondere zu klären, ob ein nicht wieder gutzumachender Nachteil vorliegt, der ein Eintreten auf die Beschwerde rechtfertigen würde.


7B_641/2025: Nichteintreten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer hatte die Nichtanhandnahmeverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland angefochten. Das Obergericht des Kantons Bern wies die Beschwerde dagegen ab, soweit es darauf eintrat. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht.