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Bundesgericht neue Urteile vom 10.11.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

8C_606/2025: Urteil zur Prozessvoraussetzung in der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen einen Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich bezüglich der Ablehnung von Leistungen durch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva). Diese hatte festgestellt, dass kein Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall vom 5. September 2023 und bestehenden Beschwerden vorliegt und daher die Leistungspflicht über den 5. März 2024 hinaus nicht besteht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Voraussetzungen einer Beschwerde nach Art. 95 und 97 Abs. 2 BGG werden erläutert. Es wird klargestellt, dass die Begründung konkret auf die entscheidenden Erwägungen der Vorinstanz eingehen muss, um die Verletzung von Vorschriften darzulegen. - **E.2:** Die Vorinstanz legte dar, dass der Kausalzusammenhang zwischen Beschwerden und Unfall nicht vorliegt, unabhängig davon, ob der Unfall am 5. September oder 25. September 2023 eingetreten ist. Dies führte zur Ablehnung von weiteren Leistungen durch die Suva. - **E.3:** Der Beschwerdeführer brachte keine ausreichenden Argumente vor, um Sachverhaltsfeststellungen oder die Anwendung des Bundesrechts durch die Vorinstanz zu beanstanden. Er geht weder auf die Kausalitätsfrage noch auf die Relevanz der Unfallmeldung ein. - **E.4:** Der offensichtliche Begründungsmangel führt gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG zum Nichteintreten auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren. - **E.5:** Es wird ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird nicht behandelt und es fallen keine Gerichtskosten an.


8C_319/2025: Urteil betreffend Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ meldete sich 2016 wegen Schulterproblemen bei der IV-Stelle des Kantons Aargau für einen Leistungsbezug an. Nach mehrfacher Ablehnung und Rückweisungen durch das kantonale Gericht veranlasste die IV-Stelle ein polydisziplinäres Gutachten, das eine temporäre Arbeitsunfähigkeit von 100% ab 2017 und eine leichte Einschränkung ab 2018 bestätigte. Gestützt darauf wurde der Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2018 eine ganze Invalidenrente zugesprochen. Die Beschwerde, mit der sie eine unbefristete Rente über diesen Zeitraum hinaus verlangte, wurde kantonal und nachfolgend auch vom Bundesgericht abgewiesen.

Zusammenfassung der Erwägungen

- E.1: Das Bundesgericht prüft Rechtsverletzungen gemäss Art. 95 und 96 BGG und wendet das Recht von Amtes wegen an, jedoch nur auf hinreichend begründete Rügen. - E.2: Die Frage ist, ob die vorinstanzliche Bestätigung der befristeten Rentenregelung Bundesrecht verletzt. - E.3: Das vorinstanzlich herangezogene polydisziplinäre Gutachten (asim-Gutachten) besitzt unangefochtene Beweiskraft und zeigt eine noch auswertbare Restarbeitsfähigkeit von 70%. - E.4: Soweit die Beschwerdeführerin die Verwertbarkeit ihrer Restarbeitsfähigkeit auf dem hypothetisch ausgeglichenen Arbeitsmarkt bestreitet, fehlen hinreichende Ausführungen. Das Bundesgericht erklärt, dass auch Nischenarbeitsplätze in Betracht zu ziehen sind und keine unverwertbare Restarbeitsfähigkeit vorliegt. - E.5: Summarische Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und Gerichtskosten auferlegt.


6B_684/2025: Urteil betreffend qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ fuhr am 14. August 2021 auf der Hauptstrasse mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 71 km/h. Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte ihn wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Busse von CHF 2'600.–. Das Obergericht des Kantons Thurgau reduzierte die Freiheitsstrafe am 16. April 2025 auf elf Monate.

Zusammenfassung der Erwägungen

Der Beschwerdeführer bemängelte die Beweiswürdigung und bestreitet seine Täterschaft. Er rügte eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung und berief sich auf den Grundsatz \"in dubio pro reo\". Das Bundesgericht hielt fest, dass die Vorinstanz ihre Beweiswürdigung nachvollziehbar begründete und keine unüberwindlichen Zweifel an der Täterschaft des Beschwerdeführers bestehen. Insbesondere wurden die glaubhaften Aussagen des Vaters und die Beobachtungen eines Polizeibeamten herangezogen. Die Strafzumessung wurde nicht als willkürlich erachtet. Die Freiheitsstrafe von elf Monaten befindet sich im Rahmen des Ermessens der Vorinstanz. Die Vorinstanz berücksichtigte die Auswirkungen der überlangen Verfahrensdauer und reduzierte die ursprünglich verhängte Strafe um einen Monat. Der Führerausweisentzug wurde bei der Strafzumessung nicht strafmindernd berücksichtigt, was das Bundesgericht als korrekt erachtet.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und der Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten tragen.


9C_321/2025: Steuerdomizil und interkantonale Doppelbesteuerung einer Holdinggesellschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG, eine Holdinggesellschaft mit Sitz im Kanton Zug, geriet im Zeitraum 2016–2020 in den Fokus des Kantonalen Steueramtes Zürich. Dieses vermutete, dass die tatsächliche Verwaltung der Gesellschaft nicht am statutarischen Sitz in Zug, sondern in der Gemeinde W.________ (Kanton Zürich) stattfand. Aufgrund einer fehlenden Mitwirkung der Gesellschaft wurde ihre unbeschränkte Steuerpflicht im Kanton Zürich für diese Steuerperioden festgestellt. Gleichzeitig bestanden definitive Steuerveranlagungen im Kanton Zug, was zu einer interkantonalen Doppelbesteuerung führte.


7B_965/2025: Entscheid zur Nichteintretensfrage bei mehreren Beschwerden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte Beschwerde gegen vier Entscheide des Kantonsgerichts St. Gallen ein. Es handelt sich um verschiedene Verfügungen zu Aufsicht, Einstellungsverfahren und Nichtanhandnahme von Untersuchungen.


7B_1006/2025: Entscheid betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit der Beschwerde eines schweizerischen Staatsangehörigen gegen die Verlängerung seiner Untersuchungshaft. Der Beschwerdeführer wird beschuldigt, zwischen 2019 und 2024 an einem internationalen Drogenhandel (Cannabisprodukte) sowie an einer Entführung und Freiheitsberaubung beteiligt gewesen zu sein. Aufgrund seiner Flucht ins Ausland und der Schwere der Vorwürfe ordneten die kantonalen Behörden eine anhaltende Untersuchungshaft an.


7B_123/2024: Urteil zur Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ zeigte die Kindsmutter B.________ wegen Verleumdung bzw. übler Nachrede an. Er warf ihr vor, ihn bei verschiedenen Amtsstellen bezüglich häuslicher Gewalt, Drohung und Stalking sowie weiterer Vorwürfe verleumdet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl verfügte am 15. März 2023 die Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde von A.________ gegen diese Verfügung ab.


9C_623/2024: Verfügung zum Rückzug der Beschwerde betreffend Wehrpflichtersatz

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hatte eine Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich betreffend Wehrpflichtersatz (Ersatzjahr 2019) eingereicht. Mit Schreiben vom 20. Oktober 2025 zog er diese Beschwerde zurück.


1C_401/2025: Unzulässigkeit einer Baueinsprache

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Eigentümer einer Parzelle angrenzend an die Bauparzelle der Beschwerdegegner B.________ und C.________, erhob Einsprache gegen deren Bauvorhaben eines Einfamilienhauses mit Remise. Die Gemeinde Ilanz/Glion erteilte dennoch die Baubewilligung und wies die Einsprachen ab. Die Einsprache wurde auch von der dritten verwaltungsrechtlichen Kammer des Obergerichts des Kantons Graubünden abgewiesen. A.________ reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


8C_536/2024: Urteil betreffend Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, obligatorisch unfallversichert bei der AXA Versicherungen AG, erlitt am 21. Juni 2023 eine diaphysäre Ermüdungsfraktur am dritten Mittelfussknochen, nachdem sie beim Überqueren einer gepflasterten Strasse mit Flip-Flop-Sandalen ausglitt oder stolperte. Die AXA lehnte eine Leistungspflicht ab, was das Verwaltungsgericht des Kantons Bern teilweise korrigierte, indem es das Ereignis als Unfall qualifizierte und die Akten zur weiteren Abklärung des Kausalzusammenhangs zurückwies.


6B_538/2025: Urteil des Bundesgerichts zum Raufhandel und zur Körperverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Obergericht des Kantons Zürich wegen schwerer Straftaten wie Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sowie Raufhandel und versuchter schwerer Körperverletzung zu 7 Jahren Freiheitsstrafe und 180 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde eine vollzugsbegleitende ambulante Maßnahme angeordnet, und der Geschädigten wurde eine Genugtuung von 32’000 CHF zugesprochen. A.________ focht die Entscheidung durch eine Beschwerde an, in der er eine mildere Strafe und einen Aufschub des Vollzugs anstrebte. In der Beschwerde argumentierte er, dass er in Notwehr gehandelt habe und die Genugtuung herabgesetzt werden sollte.


9C_606/2023: Urteil zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (Erziehungsgutschriften und Einkommensteilung)

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ meldete sich im Jahr 2022 zum vorzeitigen Bezug einer AHV-Altersrente an. Die Berechnung der Erziehungsgutschriften und des Einkommenssplittings war umstritten, insbesondere weil A.________ von ihrem Ehemann seit 2000 gerichtlich getrennt war und das betroffene Kind nicht das leibliche Kind ihres Ehemannes ist. Die Ausgleichskasse und die Vorinstanz kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich der Rentenberechnung.


1C_132/2025: Urteil zur Nichtverlängerung eines Arbeitsverhältnisses an der ETH Zürich

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin war als wissenschaftliche Assistenz und Doktorandin an der ETH Zürich angestellt. Ihr befristeter Arbeitsvertrag wurde mehrfach verlängert, letztmals bis Ende August 2022. Die ETH Zürich informierte sie rechtzeitig über die Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses. Die Beschwerdeführerin beantragte später eine Wiederanstellung aufgrund angeblicher Mängel im Verfahren gemäss Weisungen der ETH Zürich, was abgelehnt wurde. Die Vorinstanzen wiesen die entsprechenden Beschwerden ab.


1C_629/2025: Urteil zur Abstimmungsbeschwerde betreffend die eidgenössische Volksabstimmung über das E-ID-Gesetz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Lukas Spichiger erhob eine Abstimmungsbeschwerde gegen die eidgenössische Volksabstimmung vom 28. September 2025 zum E-ID-Gesetz wegen einer Geldspende der Swisscom zur Ja-Kampagne. Er verlangte die Wiederholung der Abstimmung. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn trat auf die Beschwerde nicht ein, da sie verspätet eingereicht worden sei.


6B_297/2025: Urteil zur Strafzumessung wegen Diebstahls

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bezirksgericht Meilen wegen Diebstahls verurteilt, jedoch von anderen Vorwürfen freigesprochen. Eine Berufung der Staatsanwaltschaft führte zu einer Erhöhung der Strafe durch das Obergericht des Kantons Zürich, das eine bedingte Freiheitsstrafe von 4 Monaten verhängte. Mit Beschwerde verlangt A.________ eine Rückkehr zur ursprünglichen Geldstrafe oder die Rückweisung an die Vorinstanz.


7B_614/2025: Zwischenentscheid zur Rechtsverzögerung und einem Ausstandsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde von A.________, der sich gegen den Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen richtet. Streitgegenstand ist die angebliche Verletzung des Beschleunigungsgebots sowie die Ablehnung eines Ausstandsgesuchs gegen den zuständigen Staatsanwalt im Strafverfahren. A.________ fordert die Aufhebung des Entscheids und die Rückweisung an die Staatsanwaltschaft sowie die Aufhebung einer Kontosperre und die Feststellung der Befangenheit des Staatsanwalts.


8C_433/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Beschwerde an das Bundesgericht gegen ein Urteil der Chambre des assurances sociales der Cour de justice de Genève vom 25. Januar 2023. Dieses hatte die vorangegangene Entscheidsanfechtung betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV abgewiesen. Der Beschwerdeführer reichte die Beschwerde jedoch weit nach Ablauf der Beschwerdefrist ein.


6B_115/2025: Urteil zur Entführung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, B.________ und C.________ sollen am 19. Januar 2018 D.________ mit Gewalt und Drohungen gegen seinen Willen in ein Fahrzeug verbracht und nach V.________ gebracht haben, um Schulden von Fr. 3'000.-- einzutreiben. Diese Schulden stammten aus einem Drogengeschäft zwischen D.________ und B.________ im Jahr 2017. Nach der Fahrt wurde D.________ von den Beschwerdeführern zunächst zwangsweise festgehalten, bevor eine Geldübergabe organisiert wurde. Vor der Übergabe griff die Polizei ein.


5A_421/2025: Urteil betreffend Verfahren zur Ablehnung eines Experten in einer Scheidungssache

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und C.________ schlossen 1994 die Ehe. C.________ reichte 2017 einseitig eine Scheidungsklage ein. Im Rahmen dieser Klage wurde B.________ als Experte bestimmt, welcher im Januar 2024 ein vorläufiges Gutachten vorlegte. A.________ beantragte im Mai 2024 aufgrund eines privaten Gutachtens zweier Professoren die Ablehnung des Experten, da angeblich eine Erscheinung der Befangenheit vorliege. Der Experte wies die Ablehnungsgründe zurück, legte jedoch keine Einwände gegen einen möglichen Wechsel seines Mandates vor. Sowohl die erstinstanzliche Präsidentin des Zivilgerichts als auch das Waadtländer Kantonsgericht lehnten die Ablehnungsanträge ab.


9C_64/2025: Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte aufgrund eines Unfalls 2017 Leistungen der Invalidenversicherung und erhielt eine ganze Invalidenrente für den Zeitraum vom 1. November 2018 bis zum 30. April 2019. Nach einer gesundheitlichen Verschlechterung meldete er 2020 erneut einen Anspruch an. Zwischenzeitlich focht er die Entscheidung der Invalidenversicherung von 2020 vor dem Kantonsgericht des Kantons Waadt an, das seinen Rekurs abwies.


9C_496/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Verfügung des Sozialversicherungsgerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob eine Beschwerde gegen die Verfügung des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich, welches nicht auf seine Beschwerde eingetreten war, da diese nicht fristgerecht eingereicht worden war. A.________ machte letztinstanzlich geltend, die Verspätung sei durch einen unverschuldeten Umstand bedingt, ohne jedoch substantiiert darzulegen, inwiefern diese Umstände eine Fristwiederherstellung rechtfertigen sollten.


5A_540/2025: Entscheidung betreffend Persönlichkeitsschutz und vorsorgliche Massnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, verheiratet seit 2015, haben zwei gemeinsame Kinder. A.________ beantragte am 13. März 2025 superprovisorische und vorsorgliche Massnahmen nach Art. 28b ZGB, woraufhin der Präsident des Zivilgerichts Sarine entschied, B.________ müsse die gemeinsame Wohnung umgehend verlassen und jeglichen Kontakt zu A.________ und den Kindern unterlassen. Eine vorsorgliche Entscheidung vom 16. April 2025 bestätigte die Massnahmen, verbunden mit weiteren Anordnungen. Auf Berufung von B.________ erklärte die Ie Cour d'appel civil des Kantons Freiburg die fraglichen Massnahmen jedoch für unzulässig und hob die Entscheidungen auf, mit der Begründung, dass bei verheirateten Parteien solche Massnahmen nur im Rahmen von Schutzmassnahmen der ehelichen Gemeinschaft ergehen können.


7B_1101/2025: Urteil zur Verlängerung der Sicherheitshaft im Fall A.________

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde erstinstanzlich vom Kreisgericht St. Gallen zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt, da er des versuchten Mordes, der mehrfachen Sachbeschädigung sowie der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig befunden wurde. Zusätzlich wurde eine zehnjährige Landesverweisung ausgesprochen. In einem Berufungsurteil hob das Kantonsgericht St. Gallen den erstinstanzlichen Entscheid auf, änderte die Freiheitsstrafe auf zehn Jahre und verlängerte die Sicherheitshaft, was der Beschwerdeführer vor dem Bundesgericht mit der Beschwerde anzufechten versuchte.


6B_423/2025: Urteil zu strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bezirksgericht Horgen wegen mehrfacher Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung verurteilt. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte die Schuldsprüche, reduzierte jedoch die bedingte Freiheitsstrafe auf 18 Monate. Mit der Beschwerde an das Bundesgericht beantragte A.________ einen Freispruch sowie die Übernahme der Verfahrenskosten durch die Gerichtskasse.


8C_237/2025: Entscheid zum Invalidenrentenanspruch bei Neuanmeldung nach vorangegangener Rentenaufhebung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte A.________ hatte nach einer Rentenaufhebung im Jahr 2017 im Juni 2022 erneut Invalidenrenten bei der IV-Stelle beantragt. Diese wies das Gesuch mit der Begründung ab, dass der Beschwerdeführer seine Schadenminderungspflicht nicht erfüllt habe und keine wesentliche Verschlechterung seiner Gesundheit festgestellt werden konnte. Eine frühere Rentenaufhebung war erfolgt, weil sich der Zustand des Versicherten trotz Verschreibungen therapeutischer und medikamentöser Massnahmen nicht wesentlich geändert hatte. Nach den Einschätzungen der RAD-Psychiaterin und der behandelnden Fachärzte war die Verletzung der Schadenminderungspflicht auch diesmal ein zentraler Grund für die Ablehnung des erneuten Gesuchs.


6B_669/2025: Entscheid zum Nichteintreten einer Beschwerde aufgrund nicht bezahltem Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob am 2. August 2025 Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 21. Juli 2025 im Zusammenhang mit einer Einsprache gegen einen Strafbefehl wegen Missachtung der Höchstgeschwindigkeit. Das Bundesgericht forderte ihn zur Zahlung eines Kostenvorschusses auf, der jedoch auch nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Nachfrist nicht geleistet wurde.


9C_400/2025: Entscheid zur beruflichen Vorsorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte eine Beschwerde gegen Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse und des Kantonsgerichts Basel-Landschaft bezüglich einer Pensionierten-Kinderrente ein. Er berief sich dabei auf ein früheres Urteil des Bundesgerichts und verlangte eine Erhöhung dieser Rente. Die Eingabe erfüllte jedoch nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde gemäss Bundesgerichtsgesetz (BGG), insbesondere fehlte eine ausreichende rechtliche Begründung.


6B_615/2025: Urteil zur Fristwiederherstellung bei Einsprache gegen Strafbefehl

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde mit Strafbefehl vom 23. Oktober 2023 wegen Irreführung der Rechtspflege verurteilt. Nach Einsprache und Nichterscheinen zur Hauptverhandlung erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland am 15. Mai 2025 die Einsprache als zurückgezogen und den Strafbefehl als rechtskräftig. Ein Wiederherstellungs- und Revisionsgesuch wies das Regionalgericht ab. Eine Beschwerde dagegen wurde vom Obergericht des Kantons Bern ebenfalls abgewiesen. Mit der Beschwerde an das Bundesgericht verlangt der Beschwerdeführer die Aufhebung des obergerichtlichen Beschlusses und die Rückweisung an eine unbefangene kantonale Instanz.


9C_519/2025: Nichteintreten auf Beschwerde in einem Fall zu Krankenversicherungsforderungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 22. Juli 2025 ein, welches seine Beschwerde gegen zwei Betreibungen bezüglich Krankenversicherungsforderungen abgewiesen und die Rechtsvorschläge aufgehoben hatte. Die Streitpunkte betrafen die Gültigkeit der in Betreibung gesetzten Prämienforderungen und Kostenbeteiligungen, insbesondere im Zusammenhang mit einer Zwangsmassnahme.


9D_15/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit Verfahrenskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ ersuchte um den Erlass von Verfahrenskosten, die ihm in einem Verfahren vor den Gerichten des Kantons Aargau auferlegt worden waren. Sein Gesuch wurde abgelehnt, worauf er Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau einreichte. Diese Beschwerde wurde ebenfalls zurückgewiesen, und A.A.________ erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht. Mit seiner Eingabe beantragte er u.a. das Eintreten auf seine Beschwerde, den Ausstand mehrerer Richter, die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und eine Fristverlängerung.


6B_233/2024: Urteil zur Strafrechtsbeschwerde betreffend Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und versuchte Nötigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde von A.________ gegen ein Urteil des Obergerichts Zürich vom 7. Dezember 2023. A.________ wurde unter anderem der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und versuchten Nötigung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten sowie zu weiteren Sanktionen und finanziellen Verpflichtungen verurteilt. A.________ beantragt einen Freispruch von den Vorwürfen sowie die Aufhebung der Zivilforderungen und Verfahrenskosten.


9C_427/2025: Nichteintretensentscheid betreffend Beschwerde im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 29. Juli 2025 ein, welches nicht auf das Rechtsmittel eingetreten war, da A.________ den geforderten Kostenvorschuss nicht innerhalb der vorgegebenen Nachfrist leistete. Im vorliegenden Verfahren vor dem Bundesgericht begründete A.________ seine Beschwerde nicht hinreichend, insbesondere fehlte eine substantielle Auseinandersetzung mit der vorinstanzlichen Begründung zur Aussichtslosigkeit des Rechtsbegehrens und der Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege.


6B_708/2025: Urteil über die Nichteintretensentscheidung betreffend Einsprache gegen Strafbefehl

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Schwyz wegen Drohung und mehrfacher Beschimpfung schuldig gesprochen. Nach Einsprache gegen den Strafbefehl blieb sie der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht March unentschuldigt fern, worauf ihre Einsprache als zurückgezogen betrachtet wurde und der Strafbefehl rechtskräftig wurde. Das Kantonsgericht Schwyz wies eine dagegen erhobene Beschwerde ab. Vor Bundesgericht beantragt sie Freispruch und argumentiert, die Anschuldigungen seien falsch.