Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
2C_376/2025: Entscheid zur Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung nach Scheidung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein chinesischer Staatsangehöriger, erhielt zunächst eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung seiner Eheschliessung mit einer Schweizerin. Nach der Heirat wurde ihm eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs erteilt. Nach der Scheidung verweigerte das Migrationsamt des Kantons Zürich die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Die kantonalen Rechtsmittel gegen diese Verfügung blieben erfolglos. Der Beschwerdeführer beantragte im Verfahren vor Bundesgericht die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung unter Berufung auf Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG und Art. 8 EMRK.
Zusammenfassung der Erwägungen
**E.1:** Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nach Bundesgerichtsgesetz (BGG) sind erfüllt. Insbesondere besteht eine vertretbare Berufung auf einen Anspruch gemäss Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG.
**E.2:** Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an und prüft die geltend gemachten Vorbringen sowie rechtliche Mängel.
**E.3:** Der Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gemäss Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG setzt wichtige persönliche Gründe voraus, etwa eine starke Gefährdung der Wiedereingliederung im Herkunftsland oder eine erhebliche Verwurzelung in der Schweiz. Das EMRK-Privatleben wird nur bei spezieller Integration respektiert.
**E.4:** Im vorliegenden Fall ist die Wiedereingliederung des Beschwerdeführers in China nicht objektiv gefährdet. Seine Integrationsleistungen in der Schweiz sind anzuerkennen, genügen aber nicht zur Begründung eines Härtefalls nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG oder Art. 8 EMRK. Die kurze Aufenthaltsdauer und die Umstände des Einzelfalls rechtfertigen keine Ausnahme.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
2C_478/2025: Aufenthalt in der Schweiz nach nachehelichem Härtefall
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Staatsangehöriger Sri Lankas, heiratete eine Schweizer Staatsbürgerin kurz nach seiner Einreise im Jahr 2024 und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung. Die Ehe wurde nicht lange gelebt und endete mit der Scheidung. Das Migrationsamt des Kantons Zürich widerrief die Aufenthaltsbewilligung. A.________ wehrte sich erfolglos vor der Sicherheitsdirektion und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Er brachte vor, seine Ex-Ehefrau habe häusliche Gewalt ausgeübt und ihn durch ihre Äusserungen in seinem Heimatland sozial beschädigt. Er sieht sich als Opfer eines nachehelichen Härtefalls und beantragte vor dem Bundesgericht die Verlängerung oder Neubeurteilung seines Aufenthaltsanspruchs.
Zusammenfassung der Erwägungen
**E.1:** Das Bundesgericht stellt fest, dass die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zulässig ist, da die Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt sind. Es prüft jedoch nur die erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen. **E.4:** Das Gericht ist an die vorinstanzlichen Feststellungen gebunden. Die Vorinstanz hat weder das Vorliegen häuslicher Gewalt noch eine starke Gefährdung der sozialen Wiedereingliederung festgestellt. Die Behauptungen des Beschwerdeführers genügen nicht den Anforderungen an eine ausreichende Begründung. **E.4.9:** Seine gute Integration in der Schweiz sowie der allgemeine Verweis auf Art. 3 EMRK (Verbot der Folter) begründen keinen Aufenthaltsanspruch. **E.5:** Die Beschwerde ist offensichtlich unbegründet.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege werden abgewiesen, und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
6B_920/2024: Urteil betreffend sexuelle Übergriffe, Körperverletzung und die gerichtliche Beweiswürdigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A. ________ wurde von seiner Ehefrau B.A. ________ wegen Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung beschuldigt. Zunächst führte dies zu einer Verurteilung durch das Genfer Strafgericht, die von der kantonalen Instanz bestätigt wurde. Es wurde eine Gewaltspirale innerhalb der Ehe festgestellt, die sich über mehrere Jahre hinweg wiederholte. A.A. ________ focht die kantonale Entscheidung an und brachte die Sache vor das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
**E.1:** A.A. ________ machte eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend, da seine Beweisanträge abgewiesen wurden. Das Bundesgericht erklärt, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör Beweisanträge nur dann schützt, wenn diese für die Entscheidung relevant und geeignet erscheinen. Die Beweisführung wurde als nicht willkürlich beurteilt.
**E.2:** Der Beschwerdeführer rügte die Feststellung der Tatsachen und machte eine Verletzung der Unschuldsvermutung geltend. Argumente bzgl. Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen, etwa von Familienmitgliedern, wurden zurückgewiesen. Das Bundesgericht führte aus, dass die kantonale Instanz eine sorgfältige Würdigung der Beweise vorgenommen habe und sich auf eine Vielzahl konsistenter Hinweise stützte. Die relevanten rechtlichen Prinzipien und wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Traumafolgen wurden ebenfalls berücksichtigt.
**E.3:** Das Bundesgericht stellte klar, dass die Tatausübung durch A.A. ________ hinsichtlich der festgestellten Vergehen nicht weiter bestritten werden könne, da keine spezifische Kritik dazu vorgebracht wurde. Auch die verhängte Strafe blieb unbeanstandet.
**E.4:** Das Gericht schloss, dass keine Grundlage für einen Widerruf der zivilrechtlichen Entschädigungsforderungen zugunsten von B.A. ________ besteht.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten der Partei auferlegt. Es wurden keine Parteikosten zugesprochen.
7B_430/2025: Entscheid zur Parteistellung im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________, Mutter der 2020 geborenen Tochter B.________ und getrennt lebende Ex-Partnerin des Beschuldigten C.________, erhob am 24. Januar 2025 Strafanzeige gegen den Vater ihrer Tochter wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs an B.________. Sie beantragte die Anerkennung ihrer Parteistellung mit zivilrechtlichen Ansprüchen, darunter Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der medizinische Bericht vom 20. Februar 2025 beschreibt erhebliche psychische Belastungen der Beschwerdeführerin. Das Kind selbst zeigt keine psychischen oder körperlichen Auffälligkeiten. Das kantonale Strafgericht verweigerte der Beschwerdeführerin die Parteistellung, und auch die kantonale Beschwerdekammer wies ihren Rekurs ab.
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7B_774/2023: Entscheidung zur Nicht-Eintretensverfügung in einer strafrechtlichen Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Arzt und Entwickler der chirurgischen Technik der Sialendoskopie, erhob Beschwerde gegen eine Entscheidung der Chambre pénale de recours des Kantons Genf, welche eine Nicht-Eintretensverfügung des kantonalen Staatsanwalts bestätigte. Die Beschwerde betrifft behauptete Vertragsverletzungen und angebliche falsch deklarierte medizinische Geräteverkäufe durch die Firma B.________. Der Beschwerdeführer machte geltend, er sei durch eine mutmassliche escroquerie („betrügerisches Verhalten“) geschädigt worden, die sich in vermissten Lizenzgebühren niederschlage.
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8C_582/2025: Urteil zur Ergänzungsleistung zur AHV/IV (Prozessvoraussetzung)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn, welches den Einspracheentscheid der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn bestätigte. Es ging um die Rückforderung zweier Ergänzungsleistungen zur AHV/IV in der Höhe von Fr. 24'386.- und Fr. 13'316.-. Das kantonale Gericht sah die Voraussetzungen für einen Erlass der Forderungen als nicht gegeben. Der Beschwerdeführer, Erbe der verstorbenen Bezügerin, wurde für das Fehlverhalten des Vertreters der Erblasserin haftbar gemacht. Darüber hinaus war ein Erlass rechtmässig bezogener Leistungen der Verstorbenen gesetzlich ausgeschlossen.
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5A_890/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (Schuldner) beantragte eine Überprüfung der Betreibungsforderung und stellte ein Ausstandsgesuch gegen den zuständigen Amtsgerichtspräsidenten. Das Obergericht des Kantons Solothurn trat auf diese Eingaben nicht ein, da die Betreibungsforderung im aktuellen Verfahrensstadium nicht mehr überprüfbar war und das Ausstandsgesuch als aussichtslos betrachtet wurde. Gegen dieses Urteil wandte sich der Beschwerdeführer mit einer als \"Einspruch\" bezeichneten Eingabe an das Bundesgericht.
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8C_623/2024: Urteil zur Invalidenversicherung bezüglich einer Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Versicherte A.________ meldete sich aufgrund einer depressiven Störung im Februar 2021 bei der IV-Stelle St. Gallen zum Leistungsbezug an. Die IV-Stelle holte eine psychiatrische Expertise ein, welche zeitweise eine vollständige Arbeitsunfähigkeit und später eine verringerte Arbeitsunfähigkeit bescheinigte. Die IV-Stelle wies das Rentengesuch ab, da der festgestellte Invaliditätsgrad als nicht rentenbegründend angesehen wurde (20 %). Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen sprach hingegen für den Zeitraum August 2021 bis März 2023 eine ganze Rente und für April bis August 2023 eine halbe Rente zu. Die IV-Stelle legte Beschwerde dagegen ein.
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1C_434/2025: Zugriff auf archivierte strafrechtliche Akten - technische Unlesbarkeit von Daten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, welcher eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren wegen Mord und Störung der Totenruhe verbüsst, ersuchte wiederholt um Zugriff auf Daten seines beschlagnahmten persönlichen Computers aus einem archivierten Strafverfahren. Beide Vorinstanzen lehnten sein Gesuch ab, da die Daten technisch unlesbar seien und die Verfügung über die nötige Software nicht möglich war. Der Beschwerdegegner wiederholte diese Argumente, was der Beschwerdeführer ohne ausreichende Beweise bestritt. Das Bundesgericht wies die Beschwerde als unzulässig ab.
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5A_167/2024: Entscheidung zur Scheidungsunterhaltsregelung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ und die Beschwerdegegnerin B.________ sind seit 1988 verheiratet, und der Beschwerdeführer hat im Jahr 2020 eine einseitige Scheidungsforderung eingereicht. Vorgängig waren Massnahmen zum Schutz der Ehe und später Massnahmen im Scheidungsverfahren erlassen worden, die eine monatliche Unterhaltszahlung des Beschwerdeführers vorsahen. In erster Instanz wurde der Unterhalt der Ehefrau auf CHF 1'500 pro Monat bis zum 30. November 2023 festgesetzt. Auf Berufung hin legte die kantonale Instanz neue Unterhaltshöhen fest, darunter unbefristete Zahlungen nach dem Dezember 2023. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde vor dem Bundesgericht.
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7B_278/2025: Entscheid zur Ausführung einer Massnahme therapeutischer Behandlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, der wegen mehrfacher Tätlichkeiten, einfacher Körperverletzung, Versuch der einfachen Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beschimpfung und Drohung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten sowie einer Massnahme therapeutischer institutioneller Behandlung verurteilt wurde, wandte sich gegen seinen Transfer in die \"Colonie ouverte\" (Offene Vollzugsanstalt). Er argumentierte, das gewählte Vollzugssystem sei ungeeignet und nicht gesetzeskonform gemäss Art. 59 Abs. 2 StGB.
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7B_35/2023: Abweisung der Beschwerde gegen die teilweise Einstellung von Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin hatte mehrere Strafanzeigen gegen ihren früheren Ehemann eingereicht, darunter eine wegen Vergewaltigung und Diebstahl. Die kantonalen Behörden stellten die Verfahren ein, da wesentliche Beweise und glaubwürdige Zeugenaussagen fehlten.
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2C_54/2025: Entscheidung zu einem öffentlichen Vergabeverfahren am Flughafen Genf
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Flughafen Genf schrieb ein umfangreiches öffentliches Vergabeverfahren zur Planung, Bau und Wartung eines Projekts namens \"CAP 2030, Plattform multimodale und Handelsgalerie SBB\" aus. Die ausgewählte Unternehmung D.________ war als Experte für gewisse Bewertungen in das Verfahren involviert, obwohl sie Geschäftsbeziehungen zu einem Konsortium unterhielt, welches das Projekt letztlich erhielt. Die zweitplatzierte A.________ SA legte Beschwerde ein, argumentierte bezüglich möglicher Befangenheit und verlangte die Neuvergabe des Projekts.
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1C_70/2025: Entscheid zur Überprüfung der Zonenausscheidung in einem kommunalen Plan
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gemeinde Romont und die A.________ SA haben gemeinsam gegen die Ablehnung des Erhalts ihrer Grundstücke (Parzellen Nr. 735, 736, 737 und 2'157) in der gemischten Bauzone durch die kantonale Genehmigungsbehörde (DIME) Beschwerde eingelegt. Der kantonale Genehmigungsentscheid stufte die Parzellen als Landwirtschaftszone ein, was durch das Tribunal cantonal bestätigt wurde. Die Beschwerde richtet sich gegen diese Einstufung und machte u.a. eine Verletzung der Autonomie der Gemeinde geltend.
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7B_413/2025: Urteil zur Parteientschädigung und Genugtuung im Strafbefehlsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verurteilte mit Strafbefehl vom 29. September 2022 B.________ u. a. wegen mehrfacher Drohung zum Nachteil von A.________. Zivilforderungen wurden auf den Zivilweg verwiesen, und es wurden keine Parteientschädigungen gesprochen. Der Strafbefehl wurde von A.________ angefochten. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten stellte dennoch die Rechtskraft mehrerer Strafbefehlpunkte fest, wies die Genugtuungsforderung von A.________ ab und verwies die Schadenersatzforderung auf den Zivilweg. Das Obergericht des Kantons Aargau wies die Beschwerde von A.________ ab und trat auf einen Teil der Einsprache nicht ein. Zudem verweigerte es die unentgeltliche Rechtspflege.
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8C_681/2024: Invaliditätsgrad bei Berufskrankheit: Kriterien für Einkommensvergleich und Tabellenlohnabzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ arbeitete als Industriemonteur und war bei der Suva unfallversichert. Er meldete eine Berufskrankheit (Rhizarthrose beider Handgelenke) und beantragte eine Invalidenrente. Die Suva gewährte ihm zunächst eine Invalidenrente mit einem Grad von 12 %, später jedoch wurde der Invaliditätsgrad nach einer Beschwerde auf 25 % festgelegt. Die Suva focht diese Entscheidung vor dem Bundesgericht an.
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2C_300/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im öffentlichen Beschaffungswesen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Es ging um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch die Gemeinde X.________ für Gärtnerarbeiten im Rahmen der Realisierung eines Fussballfelds in Y.________. Der Zuschlag ging an die D.________ S.r.l., während das unterlegene Konsortium A.________, bestehend aus den Gesellschaften B.________ SA und C.________ SAGL, die Vergabe anfocht. Das Konsortium argumentierte, es sei von der Benachrichtigung ausgeschlossen gewesen, da die Zustellung der Vergabeentscheidung fehlerhaft erfolgte. Das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin wies die Beschwerde jedoch als verspätet zurück und verweigerte die Wiederherstellung der Beschwerdefrist.
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2C_569/2025: Verweigerung einer Härtefallbewilligung und Wegweisung im Kanton Bern
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Staatsbürger von Belarus, wurde die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung und die Erteilung einer Härtefallbewilligung verweigert. Nach der Ablehnung durch das Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern und die Sicherheitsdirektion erhob er Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern und anschliessend beim Bundesgericht. Die Hauptfrage war, ob ein Aufenthaltsrecht als Härtefall oder gestützt auf Art. 8 EMRK begründet werden könne. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da kein potenzieller Anspruch auf eine Bewilligung ersichtlich war.
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8C_584/2025: Verfahren betreffend Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die SWICA Versicherungen AG und A.________ stritten über Fragen der Unfallversicherung. Nach einem Urteil durch das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn vom 25. August 2025 reichte A.________ am 9. September 2025 eine Beschwerde an das Bundesgericht ein. Später erklärte er jedoch ausdrücklich, kein Verfahren vor dem Bundesgericht zu wünschen.
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1C_168/2025: Urteil betreffend Führerausweisentzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Rahmen einer Polizeikontrolle vom 10. Juni 2022 wurde beim Beschwerdeführer Bromazepam festgestellt. Eine verkehrsmedizinische Abklärung ergab übermässigen Alkoholkonsum, worauf das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich am 6. September 2023 einen Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit verfügte. Die Anträge des Beschwerdeführers auf Fristwiederherstellung und gegen die Entzüge seiner aufschiebenden Wirkung wurden abgewiesen. In den kantonalen Rechtsmittelinstanzen konnte der Beschwerdeführer keine Änderung erwirken, weshalb er Beschwerde beim Bundesgericht erhob.
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7B_444/2025: Urteil zur Einfuhr von Delorazepam und zur Abgrenzung zwischen Betäubungsmittelgesetz und Heilmittelgesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Swissmedic erstattete Strafanzeige gegen A.________, der 400 Tabletten Delorazepam aus Italien in die Schweiz eingeführt haben soll, was laut Swissmedic eine Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) darstellt. Das Statthalteramt des Bezirks Hinwil stellte das Verfahren ein. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte diese Einstellung und bejahte die Anwendbarkeit des Heilmittelgesetzes (HMG). Dagegen erhob Swissmedic Beschwerde beim Bundesgericht.
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6B_107/2025: Urteil über Entführung und Entziehen von Minderjährigen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft wirft A.A. vor, ihren Neffen C.B. ohne Zustimmung dessen Mutter nach Montenegro verbracht zu haben. B.A., der von A.A. getrennt lebt, hatte vorher die Mutter kontaktiert und vorgegeben, etwas mit C.B. unternehmen zu wollen. Tatsächlich war jedoch geplant, C.B. ohne Wissen und Einwilligung der Mutter ins Ausland zu bringen. A.A. und C.B. begaben sich zunächst nach Zürich und flogen dann nach Belgrad, bevor sie nach Montenegro reisten. Der Reisepass von C.B. wurde, obwohl mehrmals angefordert, nicht zurückgegeben. D.B. reiste einige Tage später nach Montenegro, um C.B. abzuholen.
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1C_710/2024: Urteil zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei Fensterersatz in einer Ortsbildschutzzone
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, Eigentümerin eines Gebäudes in der Ortsbildschutzzone B in Luzern, ersetzte Fenster ohne Baubewilligung. Nach Aufforderungen und Verfahren bewilligte die Baudirektion nachträglich den Fensterersatz unter der Bedingung, dass gestalterische Wiederherstellungsmassnahmen entsprechend dem historischen Vorbild durchgeführt werden. Die Vorinstanz wies die Beschwerde gegen diese Auflagen ab. Die Beschwerdeführerin beantragte beim Bundesgericht die Aufhebung des Entscheids und legte eine alternative Wiederherstellungsvariante vor.
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1C_442/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde gegen die Verweigerung einer Ermächtigung zur Strafverfolgung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ erstattete gegen Mitarbeitende der politischen Gemeinde Flawil, der Kantonspolizei St. Gallen sowie den Amtsarzt des Kantons St. Gallen Strafanzeige. Das Kantonale Untersuchungsamt leitete die Eingaben für ein Ermächtigungsverfahren weiter, woraufhin die Anklagekammer des Kantons St. Gallen die Ermächtigung zur Einleitung eines Strafverfahrens verweigerte. A.________ erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht und verlangte die Eröffnung einer Strafuntersuchung.
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5A_915/2025: Urteil betreffend Konkurseröffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Regionalgericht Prättigau/Davos eröffnete auf Antrag des Beschwerdegegners den Konkurs über die Beschwerdeführerin. Das Obergericht des Kantons Graubünden wies die hiergegen erhobene Beschwerde ab. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht mit der Begründung, neue Tatsachen würden die Aufhebung des Konkurses rechtfertigen.
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5A_891/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde in Zivilsachen betreffend Verwertungsprotokoll
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wird von der B.________ AG betrieben, wobei ein Nettoerlös der Pfändung vom Betreibungsamt Zürich 9 festgesetzt wurde. Gegen das Verwertungsprotokoll erhob die Beschwerdeführerin mehrere Beschwerden, die letztlich vor dem Bundesgericht landeten. Zuvor war das Obergericht des Kantons Zürich auf die kantonale Beschwerde nicht eingetreten.
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1C_427/2025: Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen ein Mitglied der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hatte bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen Strafanzeige gegen den Beschwerdegegner B.________ eingereicht, wobei er Amtsmissbrauch, versuchten Leistungsbetrug, Nötigung sowie Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung vorwarf. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte jedoch die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens. A.________ verlangt die Aufhebung dieses Entscheids und die Rückweisung an eine neue Ermächtigungsbehörde sowie eventualiter die Erteilung der Ermächtigung. Das Bundesgericht prüft die Beschwerde in diesem Zusammenhang.
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6B_634/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen mangelhafter Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, der zuvor wegen falscher Anschuldigung, Freiheitsberaubung und Drohung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden war, stellte beim Obergericht des Kantons Zürich ein Revisionsgesuch, das nicht angenommen wurde. Er wandte sich daraufhin ans Bundesgericht mit der Beschwerde, das Obergericht zum Eintritt in das Revisionsgesuch anzuweisen und sein ursprüngliches Urteil vom 29. Januar 2024 aufzuheben.
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1C_523/2024: Entschädigungsbegehren von Nachbarn wegen Unterschutzstellung eines Mammutbaums
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführenden A.________ und B.________, Eigentümer der Nachbarliegenschaft einer unter Schutz gestellten Parzelle in Baden, klagen gegen den Mammutbaum ihres Nachbarn wegen diverser Beeinträchtigungen. Nach mehrfacher gerichtlicher Abweisung ihrer Entschädigungs- und Wiedererwägungsgesuche gelangen sie schliesslich an das Bundesgericht. Inhaltlich geht es um eine Entschädigungsforderung aus einer behaupteten Einschränkung der Wohnnutzung, verursacht durch die vorsorgliche Unterschutzstellung des Mammutbaums durch die Einwohnergemeinde Baden.
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5A_863/2024: Anerkennung und Eintragung einer Eheschliessung mit Auslandsbezug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________), ein Schweizer Staatsbürger, schloss eine Ehe mit einer bangladeschischen Staatsangehörigen. Dabei befand er sich bei der Eheschliessung in der Schweiz und erklärte sein Einverständnis telefonisch. Die Ehe wurde von einer Behörde in Bangladesch registriert. Die kantonalen Behörden verweigerten die Anerkennung und Eintragung dieser Eheschliessung, was der Beschwerdeführer durch mehrere Instanzen erfolglos zu beanstanden versuchte.
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6B_489/2025: Urteil zur sexuellen Nötigung und Beweiswürdigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird der sexuellen Nötigung sowie der sexuellen Belästigung gegenüber B.________ beschuldigt. Die beiden hatten ein Treffen vereinbart, nachdem sie Kontakt über WhatsApp aufgenommen hatten. Sie kannten sich zuvor durch einen Escortservice. Am 5. Juni 2018 kam B.________ zu A.________, wo sie zunächst Wein tranken und anschließend einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatten. Nach diesem wurde B.________ von A.________ trotz ihrer Gegenwehr sexuell belästigt, was zu rechtlichen Konsequenzen führte.
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6B_651/2025: Urteil zur Nichteintretensfrage einer strafrechtlichen Berufung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte keine Berufungserklärung innerhalb der gesetzlichen Frist von 20 Tagen beim Obergericht des Kantons Aargau ein. Daher trat die Vorinstanz auf seine Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Baden nicht ein. Im Verfahren vor dem Bundesgericht beanstandet der Beschwerdeführer nicht den Nichteintretensentscheid der Vorinstanz, sondern bringt Argumente zur materiellen Strafrechtsfrage vor, die jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens sind.
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