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Bundesgericht neue Urteile vom 28.10.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

1C_606/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend die Abstimmung über die e-ID-Gesetzgebung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 28. September 2025 wurde die eidgenössische Vorlage zur Bundesgesetzgebung über elektronische Identität und Beweismittel (e-ID-Gesetz) knapp angenommen. Der Beschwerdeführer Cédric Aklin verlangte von der Bundeskanzlei die Suspendierung der Validierung des Abstimmungsergebnisses sowie ein vollständiges Nachzählen der Stimmen in bestimmten Kantonen, die ungewöhnliche Muster zeigten. Der Regierungsrat des Kantons Neuenburg erklärte diesen Antrag für unzulässig, da die aufgeworfenen Fragen über den kantonalen Rahmen hinausgingen. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin am 16. Oktober 2025 Beschwerde beim Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft Beschwerden betreffend eidgenössische Abstimmungen gemäss Art. 82 lit. c BGG. Demnach gilt eine erhöhte Anforderung an die Begründung der Beschwerde (Art. 42 und 106 Abs. 2 BGG). Der Beschwerdeführer brachte weitgehend allgemeine Argumente vor und legte nicht dar, inwiefern der Regierungsrat des Kantons Neuenburg ein formelles Rechtsverweigerungsverbot oder sein rechtliches Gehör gemäss Art. 29 BV verletzt hätte. Seine Begründung entspreche nicht den Anforderungen, weshalb das Bundesgericht den Fall nicht materiell prüfen konnte.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, ohne Gerichtskosten zu erheben.


2C_548/2024: Entscheidung zu zwingenden Mindestlöhnen und Sanktionen nach Genfer kantonalem Recht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde von der Genfer kantonalen Arbeitsaufsichtsbehörde wegen unzureichender Entlohnung zweier Haushaltshilfen seines verstorbenen Vaters sanktioniert. Diese Helfer, D.________ und E.________, arbeiteten unter prekären Bedingungen und erhielten Löhne, die unter den im kantonalen Vertrag für die Wirtschaft der häuslichen Pflege und Betreuung festgelegten Mindestlöhnen lagen. A.________ bestreitet die Qualifikation als Arbeitgeber und argumentiert, dass die Arbeitsverträge Vertreterhandlungen sowie eine Co-Arbeitsgeber-Situation mit seinem Vater darstellen würden. Die Vorinstanz hielt jedoch A.________ allein für verantwortlich und bestätigte eine Geldstrafe von CHF 29'400.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Zulässigkeit der Beschwerde: Das Bundesgericht erklärt die Beschwerde als zulässig. Es behandelt jedoch nicht separat die ursprüngliche Entscheidung der kantonalen Behörde, da diese durch den Rechtsweg der Vorinstanz vollständig überprüft wurde. (E.1) 2. Sachverhaltsfeststellung: Die Vorinstanz erachtete A.________ allein als Arbeitgeber, basierend auf seiner administrativen und organisatorischen Rolle sowie seiner alleinigen Interaktion mit den Arbeitnehmenden. Das Bundesgericht teilt diese Ansicht, da keine hinreichenden Beweise für eine Vertretungshandlung oder eine Miteigentümerstellung zwischen A.________ und seinem Vater vorgelegt wurden. (E.6) 3. Bemessung der Geldstrafe: Die Geldstrafe von CHF 29'400 wird als gerechtfertigt angesehen, da die Unterbezahlung über mehrere Jahre hinweg erfolgte und die Zusammenarbeit von A.________ mit der Behörde mangelhaft war. Trotz der Rückzahlung eines Teils der Löhne ist die Lage schwerwiegend. (E.7) 4. Grundsatz von Treu und Glauben: Das Bundesgericht lehnt den Einwand von A.________, er habe aufgrund der Untätigkeit der Behörde bei einer Kontrolle im Jahr 2019 darauf vertrauen dürfen, dass sein Verhalten korrekt sei, ab. Es unterstützt die Ansicht der Vorinstanz, dass die falschen Angaben von A.________ in der Anfrage die Nichtweiterverfolgung durch die Behörde beeinflusst haben. (E.8)

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden A.________ auferlegt.


7B_964/2025: Entscheid betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde wegen des Verdachts auf schwere Körperverletzung und möglicher häuslicher Gewalt sowie im Zusammenhang mit dem Tod seiner Partnerin in Untersuchungshaft genommen. Aufgrund verschiedener Zeugenaussagen, früherer Polizeiberichte und einer medizinischen Autopsie, die grausame Verletzungen der Verstorbenen feststellte, wird eine Verlängerung der Haft gegen den Beschwerdeführer geprüft. Dieser bestreitet den Tatverdacht und beantragte seine Freilassung.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1**: Die Beschwerde gegen die Entscheidung der Vorinstanz ist zulässig, da sie einen irreparablen Nachteil verursachen könnte und in der vorgeschriebenen Frist eingereicht wurde.
**E.2**: Der Beschwerdeführer bestreitet erhebliche Tatverdachtsmomente. Das Bundesgericht analysiert, dass der Ermittlungsstand weiterhin starke Verdachtsmomente bezeugt, insbesondere durch Zeugenaussagen der Opferangehörigen, frühere Polizeiberichte und das Autopsieergebnis. Das Gericht bekräftigt, dass die bisherige Beweislage ausreicht, um die Haft zu rechtfertigen.
**E.3**: Der Beschwerdeführer argumentiert gegen das Vorliegen eines Fluchtrisikos und führt seine engen Bindungen zur Schweiz ins Feld. Das Gericht weist darauf hin, dass die beträchtliche Strafandrohung und seine Verbindungen zum Ausland das Risiko einer Flucht wahrscheinlicher machen. Alternative Massnahmen wie die Beschlagnahmung von Ausweispapieren seien nicht ausreichend.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wird gutgeheissen.


4D_189/2025: Entscheid des Bundesgerichts zur Mieterausweisung: Nichteintreten auf Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Mieterausweisungsverfahren betrifft den Wohnsitz von A.________ in einem Einfamilienhaus. Das Bezirksgericht Münchwilen schützte das Ausweisungsgesuch der B.________ AG. Die von A.________ eingelegte Berufung wurde vom Obergericht des Kantons Thurgau wegen nicht bezahltem Kostenvorschuss abgewiesen. A.________ erhob daraufhin Beschwerde vor dem Bundesgericht.


1C_600/2025: Entscheid betreffend eine Beschwerde gegen die Abstimmung über das Bundesgesetz zur elektronischen Identität und andere Beweismittel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Zwei Stimmberechtigte des Kantons Neuenburg legten beim Bundesgericht Beschwerde ein, nachdem der Staatsrat des Kantons Neuenburg ihre Eingabe zu einer bundesweiten Abstimmung für unzulässig erklärte. Die Abstimmung, die ein äusserst knappes Ergebnis aufwies, betraf das Bundesgesetz zur elektronischen Identität (e-ID). Die Beschwerdeführer beanstandeten statistische Ungereimtheiten sowie Verzögerungen bei der Veröffentlichung von Ergebnissen und forderten eine erneute Auszählung der Stimmen in allen betroffenen Kantonen. Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde mangels ausreichender Begründung für unzulässig.


2C_291/2024: Entscheid zur Beschwerdelegitimation im Zusammenhang mit der Regulierung eines Wolfsrudels

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallen ordnete mit Zustimmung des Bundesamts für Umwelt die Entfernung von Wölfen des Calfeisental-Rudels durch Abschuss an. Die Beschwerdeführerin erhob in eigenem Namen und im Namen der Wölfe Rekurs sowie Beschwerde gegen die Abschussverfügung. Die kantonalen Instanzen und letztlich das Bundesgericht beurteilten die Beschwerdebefugnis der Beschwerdeführerin und der Wölfe negativ.


9C_286/2024: Urteil zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Unterhaltsbeiträgen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Steuerpflichtige A.________, wohnhaft in Genf, machte in seiner Steuererklärung für das Jahr 2021 einen Betrag von CHF 84’324 als Abzug für Unterhaltsbeiträge geltend. Diese Beiträge wurden auf ein gemeinsames Bankkonto überwiesen, das er mit seiner getrennt lebenden Ehefrau in Spanien führt. Die kantonale Steuerbehörde verweigerte die Abzugsfähigkeit mit der Begründung, dass der Steuerpflichtige durch den gemeinsamen Kontobesitz weiterhin über die Mittel verfügen konnte. Nach Ablehnung seiner Einsprache durch die kantonalen Steuerbehörden führte A.________ eine Beschwerde, welche jedoch von der Vorinstanz und schliesslich vom Bundesgericht abgewiesen wurde.


9C_439/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde wegen Fristversäumnis im Steuerverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Wohnsitz von Zürich nach Schweden verlegt hatte, erhob Einsprache gegen die Veranlagung seiner Staats-, Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer für die Steuerperiode 2021. Die Veranlagungsbehörde trat auf die Einsprache wegen Fristversäumnis nicht ein. Nach erfolglosen Rechtsmitteln an das Steuerrekursgericht und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wandte sich der Steuerpflichtige an das Bundesgericht, wobei das Verwaltungsgericht ebenfalls aufgrund versäumter Fristen nicht auf die Sache eingetreten war.


8C_498/2025: Entscheid betreffend Sozialhilfe und Zulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Beschwerde gegen den Entscheid der Cour de justice de la République et canton de Genève betreffend die Beendigung von Sozialhilfeleistungen und Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen zulässig sei. Die Beschwerde wurde von der Grossmutter des Anspruchsberechtigten eingereicht. Sie wies darauf hin, dass die Entscheidung aufgrund einer falschen Einschätzung des tatsächlichen Aufenthaltsortes ihres Enkels getroffen worden sei.


2C_458/2024: Zugang zu amtlichen Dokumenten und Beschwerdelegitimation in Umweltangelegenheiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) Zugang zu amtlichen Dokumenten und wandte sich gegen Verfügungen zur proaktiven Regulierung von Wolfsrudeln. Das BAFU verweigerte teilweise den Zugang zu Dokumenten mit Verweis auf ein laufendes gerichtliches Verfahren. Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Die Legitimation von A.________ bezüglich der Zustimmungsverfügungen wurde verneint. Die Dokumentenzugangsansprüche der Beschwerdeführerin wurden abgewiesen.


2C_420/2025: Berufsausübungsverbot für einen Arzt während des Rechtsmittelverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Arzt, A.________, mit einer Berufsausübungsbewilligung im Kanton Zürich, stellte während der Covid-19-Pandemie Atteste aus, die von den Aufsichtsbehörden als \"Gefälligkeitszeugnisse\" beurteilt wurden. Er verweigerte wiederholt die Herausgabe vollständiger Patientenakten und zeigte während des gesamten Verfahrens ein unkooperatives Verhalten gegenüber den kantonalen Gesundheitsbehörden. Dies führte zum vorläufigen Entzug seiner Berufsausübungsbewilligung und einer Busse. A.________ beantragte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungen, was jedoch von den Vorinstanzen und schliesslich vom Bundesgericht abgelehnt wurde.


4A_41/2025: Urteil zur Streitigkeit um Mietzinsherabsetzung und Mangel betreffend Personenbelegung eines Mietobjekts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH (Mieterin) betrieb einen Club in einem von der B.________ AG vermieteten Lokal in U.________. Die kantonalen Behörden verfügten eine maximale Personenbelegung von 200 Personen und verlangten Anpassungen der baulichen Situation für eine Erhöhung. Die Mieterin rügte dies als Mangel am Mietobjekt und forderte bauliche Massnahmen. Die Vermieterin verweigerte die Mängelbehebungen unter Berufung auf die feuerpolizeilichen Anforderungen. Es folgten Klage, Berufung und schliesslich die Beschwerde ans Bundesgericht.


9C_397/2024: Bestimmung des Eigenmietwerts einer in Frankreich gelegenen Liegenschaft für die Steuerperiode 2020

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Eigentümer eines Hauses in Frankreich, hatte in seiner Steuererklärung 2020 einen Eigenmietwert von CHF 2'692.- für die Liegenschaft angegeben. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern erhöhte diesen Wert auf CHF 11'680.-, was durch die Steuerrekurskommission sowie das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigt wurde. A.________ verlangte die Berücksichtigung eines französischen \"valeur locative cadastrale\" oder zumindest eine angemessene Reduktion des Eigenmietwertes.


7B_516/2025: Entscheidung zur Nichtanhandnahme in einem Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erstattete Strafanzeige gegen B.________ und Unbekannt wegen Urkundenfälschung, Anstiftung dazu, Amtsmissbrauchs und Bestechung. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen nahm die Strafuntersuchung nicht an die Hand. Das Obergericht des Kantons Schaffhausen wies die daraufhin erhobene Beschwerde von A.________ ebenfalls ab, soweit es darauf eintrat. A.________ erhob daraufhin Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht mit dem Ziel, die Staatsanwaltschaft zur Eröffnung eines Strafverfahrens anzuweisen.


2C_188/2025: Familiennachzug von volljährigen Kindern kosovarischer Herkunft – Fragen der Zulässigkeit und schwere familiäre Gründe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Zwei volljährige kosovarische Geschwister, deren Vater Schweizer Bürger ist und deren Mutter ein Aufenthaltsrecht durch Familiennachzug erhalten hatte, streben einen Familiennachzug in die Schweiz an. Das Bundesverwaltungsgericht hatte ihre Beschwerde gegen die Ablehnung des Nachzugs durch die Staatssekretariat für Migration abgewiesen. Sie beantragten daraufhin beim Bundesgericht die Zulassung zum Familiennachzug.


9F_20/2025: Revisionsgesuch betreffend Verwaltungsgebühren des Kantons St. Gallen, Abgabeperiode 2024

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft Gerichtskosten, welche dem Gesuchsteller in früheren Entscheiden des Kreis- und Kantonsgerichts St. Gallen sowie des Bundesgerichts auferlegt wurden. Der Gesuchsteller legte mehrfach Beschwerde gegen diese Kosten und beantragte deren Erlass, welche jedoch ohne materielle Prüfung abgelehnt wurden. Der Streit wiederholte sich durch weitere Eingaben, die ebenfalls zurückgewiesen wurden.


2C_593/2024: Unerlaubte Tätigkeit als Emissionshaus

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die B.________ AG sowie deren Gründer und Verwaltungsräte C.________, D.________ und A.________ standen im Zentrum eines Enforcementverfahrens der FINMA aufgrund des Verdachts, ohne Bewilligung als Emissionshaus oder Wertpapierhaus tätig gewesen zu sein. Die Vorwürfe bezogen sich auf den Verkauf von Aktien der B.________ AG, die ohne die erforderliche Bewilligung durchgeführt wurden. Die FINMA ordnete die Liquidation der B.________ AG sowie Unterlassungsanweisungen an, die unter Strafandrohung veröffentlicht werden sollten. A.________ als Verwaltungsratspräsident der B.________ AG focht die Verfügung und deren Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht beim Bundesgericht an.


9C_223/2025: Ort der tatsächlichen Verwaltung und interkantonale Doppelbesteuerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG wurde im August 2019 gegründet und hatte ihren statutarischen Sitz zunächst im Kanton Schwyz, später im Kanton Zürich. Streitgegenstand war die Frage, ob die tatsächliche Verwaltung der Gesellschaft von ihrem Statutarischen Sitz (Kanton Schwyz) oder von der Gemeinde Y.________ im Kanton Zürich aus erfolgte. Das Bundesgericht prüft, ob dadurch eine interkantonale Doppelbesteuerung entstanden ist.


2C_89/2025: Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid zu disziplinarischem Verweis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Schüler B.A.________ erhielt einen schriftlichen Verweis durch die Schulleitung der Kantonsschule C.________. Der Vater, A.A.________, erhob Beschwerde beim Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau, welches darauf nicht eintrat. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diesen Nichteintretensentscheid. Gegen diese Urteile erhoben A.A.________ und B.A.________ Beschwerde ans Bundesgericht. Hauptfrage ist die Zulässigkeit der Beschwerde und die Vorinstanzen bezüglich des Verweises.


7B_811/2025: Verfahren zur vorzeitigen Verwertung eines beschlagnahmten Fahrzeugs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland beschlagnahmte ein Fahrzeug vom Typ Lamborghini Urus im Rahmen einer Strafuntersuchung gegen eine Drittperson wegen Misswirtschaft und weiterer Delikte. Die A.________ GmbH machte geltend, Eigentümerin des Fahrzeugs zu sein, und wehrte sich gegen die Beschlagnahme sowie die vorzeitige Verwertung. Das Bundesgericht prüfte, ob die vorzeitige Verwertung rechtmässig und verhältnismässig war sowie ob das rechtliche Gehör und das Beschleunigungsgebot eingehalten wurden.


5A_113/2025: Schadenersatzforderung im Zusammenhang mit einer Willensvollstreckung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht prüft eine Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Graubünden, das Schadenersatzansprüche eines Erben gegen einen Willensvollstrecker abgewiesen hat. Der Streit betrifft Aufwendungen des Beschwerdeführers, die durch angebliches Fehlverhalten des Beschwerdegegners als Willensvollstrecker entstanden seien. Das Kantonsgericht hatte die Klage des Beschwerdeführers aufgrund der Sperrwirkung einer abgeurteilten Sache und mangels Aktivlegitimation abgewiesen.


2C_540/2025: Rückzug der Beschwerde betreffend Gleichstellung im Bildungswesen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wandte sich mit einer Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Freiburg (Entscheid vom 9. Juli 2025) bezüglich einer Streitigkeit über Massnahmen zur Kompensation von Nachteilen im Zusammenhang mit Dysorthographie sowie der Gleichbehandlung im schulischen Bereich. Im Verlauf des Verfahrens zog die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde am Bundesgericht am 14. Oktober 2025 zurück.


2C_596/2024: Beschwerde gegen die Publikation einer Unterlassungsanweisung im Finanzmarktbereich

Zusammenfassung des Sachverhalts

Gegenstand des Verfahrens ist eine Verfügung der FINMA, welche die unerlaubte Tätigkeit als Emissions- bzw. Wertpapierhaus einer Gruppe von Beteiligten feststellt, darunter der Beschwerdeführer A.________. Neben der Auflösung und Liquidation der B.________ AG verfügte die FINMA eine Unterlassungsanweisung und deren Publikation für die Dauer von fünf Jahren. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde von A.________ gegen die Publikationsanordnung ab. Der Beschwerdeführer gelangte daraufhin an das Bundesgericht.