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Bundesgericht neue Urteile vom 24.10.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_709/2025: Urteil zum Ausstand einer Dolmetscherin in einem Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, gegen den eine Strafuntersuchung wegen schwerer Delikte anhängig ist, beantragte anlässlich einer Einvernahme, die Dolmetscherin B.________ wegen Befangenheit in den Ausstand zu versetzen. Die Staatsanwaltschaft überwies das Gesuch an das Obergericht des Kantons Schaffhausen, welches das Ausstandsgesuch abwies und die Verfahrenskosten A.________ auferlegte. Gegen diesen Entscheid erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

Auf die Beschwerde ist grundsätzlich einzutreten, da ein selbstständig eröffneten Zwischenentscheid angefochten wird. Nicht Gegenstand des Verfahrens sind die generelle Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft oder behauptete Rechtsverletzungen, für die keine ausreichende Rüge vorliegt. Die für Dolmetscher geltenden Ausstandsregeln (Art. 56 StPO) verlangen Umstände, die objektiv den Anschein der Befangenheit erwecken. Solche Umstände sind nicht glaubhaft gemacht. Die Vorinstanz hat korrekt festgestellt, dass das Vorbringen von informellen Absprachen zwischen der Dolmetscherin und der Staatsanwaltschaft nicht hinreichend substanziiert wurde. Auch Schwierigkeiten bei der Übersetzung reichen nicht aus, um die Unparteilichkeit der Dolmetscherin infrage zu stellen. Das Ausstandsgesuch ist unbegründet. Aufgrund der Aussichtslosigkeit der Beschwerde wird das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt. Das Gericht gewährt aber eine Reduktion der Gerichtskosten.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege werden abgewiesen. A.________ muss die Gerichtskosten tragen.


5A_848/2025: Entscheid zur aufschiebenden Wirkung im Zusammenhang mit einer Pfändungsurkunde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob gegen eine vom Regionalen Betreibungsamt ausgestellte Pfändungsurkunde Beschwerde. Sie beantragte dabei mehrmals die aufschiebende Wirkung. Sowohl das Bezirksgericht Kulm als auch das Obergericht des Kantons Aargau wiesen die diesbezüglichen Gesuche ab. Gegen den abschliessenden Entscheid des Obergerichts legte sie Beschwerde beim Bundesgericht ein, wobei erneut Anträge zum Gesuch um aufschiebende Wirkung gestellt wurden.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1**: Gegenstand des Verfahrens beim Bundesgericht ist lediglich die aufschiebende Wirkung, nicht die Pfändung oder die Berechnung des Existenzminimums. Die Beschwerdeführerin bringt Verfassungsrügen vor, ohne sich mit den juristischen Erwägungen der Vorinstanz auseinanderzusetzen, insbesondere zum Novenverbot und zur Unzulässigkeit bestimmter Belege. Ihre Rügen sind unzulässig und unzureichend begründet. **E.2**: Verfügungen zur aufschiebenden Wirkung sind vorsorgliche Massnahmen im Sinne von Art. 98 BGG. Daher können nur Verletzungen verfassungsmässiger Rechte gerügt werden, was die Beschwerdeführerin nicht hinreichend darlegt. **E.3**: Die Beschwerde wird als offensichtlich unzulässig beurteilt und es wird im vereinfachten Verfahren nicht darauf eingetreten. Das erneuerte Gesuch um aufschiebende Wirkung wird damit gegenstandslos. **E.4**: Da die Beschwerde von vornherein aussichtslos war, wird das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung abgewiesen. Die Gerichtskosten sind von der Beschwerdeführerin zu tragen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht tritt nicht auf die Beschwerde ein, weist das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und auferlegt Gerichtskosten.


6B_730/2025: Entscheid betreffend formelle Unzulässigkeit einer Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA erhob Beschwerde gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Wallis, das eine Geldstrafe von CHF 10'000 wegen Missachtung eines Baustopps nach Art. 61 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes (LC/VS) bestätigte. Der Baustopp wurde am 29. Februar 2024 wegen nicht genehmigter Bauarbeiten erlassen. Die Beschwerdeführerin argumentierte, die Arbeiten seien als üblicher Unterhalt einzustufen und nicht bewilligungspflichtig. Sie rügte zudem eine Verletzung der Grundrechte, insbesondere des Prinzips der Willkür und des rechtlichen Gehörs, sowie eine Missachtung des Prinzips der guten Treue.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Der Gegenstand der Beschwerde ist auf die Verhängung der Geldstrafe begrenzt, nicht auf die Rechtmässigkeit des Baustopps. Die Basis für die Sanktion fällt unter das Strafrecht gemäss Art. 78 Abs. 1 BGG. - **E.3:** Die Beschwerde genügt den Anforderungen an die Begründung gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG nicht, da keine klaren und detaillierten Argumente vorgebracht werden. - **E.5:** Die behaupteten Zusicherungen der Gemeinde sind nicht Gegenstand des kantonalen Entscheids und daher nicht relevant. - **E.6:** Es wurde festgestellt, dass die kantonale Instanz das rechtliche Gehör nicht verletzt hat, da die relevanten Argumente geprüft wurden. - **E.7-E.8:** Die Unmittelbare Vollstreckbarkeit des Baustopps und die Unterscheidung zwischen dessen Rechtmässigkeit und der Sanktion wurden korrekt angewendet. - **E.11:** Ein allfälliger Rechtsbehelf gegen den Baustopp selbst hat keine Auswirkungen auf die unmittelbare Vollstreckbarkeit und die darauf basierende Bestrafung. - **E.13:** Die Beschwerdeführerin hat ihre Argumente, insbesondere hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaft und der Verhältnismässigkeit der Strafe, weder ausreichend noch konkret dargelegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt und die Kosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.


6B_613/2025: Urteil des Bundesgerichts zum Fall von sexuellem Missbrauch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Fall wurde A.A.________ vom Tribunal correctionnel des Genève verurteilt, weil er wiederholt sexuelle Handlungen gegenüber seinen Kindern B.A.________ und C.A.________ vorgenommen hatte. Diese Taten umfassten schwerwiegende Delikte wie sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung und Inzest. A.A.________ wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und zur Zahlung von Entschädigungen an seine Kinder verurteilt. Das Strafgericht stellte fest, dass A.A.________ während des Zeitraums von 2021 bis 2022 in ihrer Wohnung und im Keller immer wieder sexuelle Handlungen an beiden Kindern vornahm. Dies umfasste unter anderem erzwungene Oralsex und andere sexuelle Aktivitäten, welche die Kinder stark traumatisierten. Nach einer polizeilichen Anzeige und weiteren Voruntersuchungen wurden die Kinder in einem Heim untergebracht und gaben dort weitere Aussagen über die Misshandlungen, die sie erlitten hatten.


6B_436/2025: Entscheid betreffend Beschwerde in Strafsachen über Anklage wegen Betrugs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde ursprünglich vom Polizeigericht des Bezirks Lausanne vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Das erstinstanzliche Gericht ordnete zudem die Freigabe eines Teils der als Sicherheit hinterlegten Gelder und deren Verwendung zur Begleichung von Verfahrenskosten. In der Berufung änderte die Berufungsstrafkammer des Kantons Waadt das Urteil und sprach A.________ des Betrugs schuldig. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie einer Geldstrafe von 2'000 Franken verurteilt. Zudem wurde A.________ verpflichtet, Schadenersatz an die Erben des Opfers durch monatliche Abschlagszahlungen zu leisten.


9C_481/2025: Nichteintreten betreffend Steuerveranlagung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH reichte für die Steuerperiode 22. November 2019 bis 31. Dezember 2020 trotz Mahnung keine Steuererklärung ein. Aufgrund dessen wurden Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer nach Ermessen veranlagt. Einsprachen wurden abgewiesen, und die nachfolgenden Beschwerden vor dem Steuerrekursgericht sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wurden mangels genügender Begründung nicht weiterbehandelt. Mit Beschwerde ans Bundesgericht beantragt die A.________ GmbH, den steuerbaren Reingewinn auf Fr. 0.- festzusetzen.


4A_32/2025: Vertragliche Streitigkeit über Gesellschaftsverhältnis und Mietverpflichtung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft die streitige Frage, ob zwischen A.________ und B.________ eine einfache Gesellschaft im Sinne von Art. 530 ff. OR bestand, entstanden durch die gemeinsame Unterzeichnung eines Mietvertrages für Geschäftslokale und damit verbundene Verpflichtungen. B.________ war als solvente Person und Mitmieter zusammen mit A.________ eingetragen, um die Vermietung zu ermöglichen. Nachdem die Geschäftsstrategie und Eigentumsverhältnisse bei A.________ geändert wurden, versuchte B.________ wiederholt, aus der Verpflichtung des Mietvertrags entlassen zu werden. Ein Streit entstand über den Status der bisherigen Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen den Parteien.


8C_478/2025: Verfügung zum Rechtsverweigerungsvorwurf in einem Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, reichte am 22. Juli 2025 und ergänzend am 27. August 2025 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, da er den Abschluss des Verfahrens C-3070/2024 vor dem Bundesverwaltungsgericht bemängelte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dieses Verfahren am 12. September 2025 mit einem Urteil abgeschlossen.


5A_724/2025: Entscheidung zu einer Beschwerde in einer Erbangelegenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen eines Erbrechtsstreits stellte A.A.________ am 27. Dezember 2022 den Antrag auf Prozessvereinfachung gemäss Art. 125 lit. a ZPO, beschränkend auf die Prüfung von Einsprachen bezüglich Verjährung und Verwirkung. Der Pretore des Bezirks Lugano wies den Antrag am 4. Juni 2025 ab. Die III. Zivilkammer des kantonalen Appellationsgerichts Tessin erklärte am 15. Juli 2025 die dagegen gerichtete Beschwerde wegen fehlender Glaubhaftmachung eines nur schwer wieder gutzumachenden Nachteils (Art. 319 lit. b ZPO) für unzulässig.


2C_485/2025: Entscheid betreffend die Umwandlung der Niederlassungsbewilligung UE/EFTA in eine Aufenthaltsbewilligung UE/EFTA

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, eine italienische Staatsangehörige, lebt seit ihrer Geburt in der Schweiz und war im Besitz einer Niederlassungsbewilligung UE/EFTA. Aufgrund von Problemen wie langjähriger Abhängigkeit von der Sozialhilfe, hohen Schulden und beruflicher Inaktivität wurde ihre Niederlassungsbewilligung durch ein befristetes Aufenthaltsbewilligungssystem ersetzt. Sie legte Beschwerde gegen diese Entscheidung des Kantons Ticino ein.


1C_107/2025: Beschwerde gegen Baubewilligung für Seeufergestaltung in Brunnen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeinde Ingenbohl plante die zweite Etappe der Seeufergestaltung am Schiffländeplatz in Brunnen. Der Beschwerdeführer, ein Mieter eines Restaurants und eines Bootsstegs, erhob Einsprache gegen die kantonal genehmigte Baubewilligung und führte den Fall durch mehrere Instanzen bis vor das Bundesgericht. Ein Schwerpunkt der Auseinandersetzung waren bauliche Auswirkungen auf Ortsbildschutz und Natur- sowie Landschaftsschutz.


4A_45/2025: Urteil betreffend rechtliche und verfahrensrechtliche Fragen bei zivilrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Verkehrsunfall ereignete sich am 29. März 2022, bei dem der alkoholbeeinflusste Fahrer B.________ die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und das Fahrzeug von A.________ auf der Gegenfahrbahn frontal kollidierte. A.________ erlitt schwere Verletzungen, die eine langfristige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatten. A.________ stellte zivilrechtliche Forderungen gegen B.________ und wollte diese im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens geltend machen.


5A_616/2025: Entscheidung betreffend Fristwiederherstellung für Kostenvorschuss im kantonalen Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ sind nicht verheiratete Eltern des Kindes C.________. Im Rahmen eines familienrechtlichen Verfahrens vor dem Familiengericht Muri wurden Ausstands-, Obhuts- und Besuchsrechtsanträge des Beschwerdeführers abgewiesen, und ihm wurden Weisungen erteilt. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau ein, welches ihm die Zahlung eines Kostenvorschusses in Raten erlaubte, unter der Voraussetzung, dass die Raten fristgerecht geleistet würden. Nachdem die erste Rate verspätet bezahlt wurde, trat das Obergericht auf die Beschwerde nicht ein. Der Beschwerdeführer beantragte eine Fristwiederherstellung sowie den Ausstand der Kammerpräsidentin, doch diese Anträge wurden ebenfalls abgelehnt.


5A_738/2025: Entscheidung zum Pignorierungsverfahren im Kanton Tessin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen eines Pignorierungsverfahrens, das vom Kanton Basel-Stadt gegen A.B.________ zur Eintreibung von CHF 295.30 geführt wurde, wurden diverse vorprozessuale Massnahmen durch das Betreibungsamt Mendrisio erlassen, darunter eine polizeilich begleitete Vorladung. A.B.________ legte gegen diese Massnahmen Beschwerde ein, welche von der kantonalen Aufsichtsbehörde (Kammer für Schuldbetreibung und Konkurs des Appellationsgerichts des Kantons Tessin) abgewiesen wurde. Im vorliegenden Verfahren rügte A.B.________ die Pignorierung sowie organisatorische und juristische Mängel der Behörden, insbesondere die Nichtbeachtung seines offiziellen Namensformats.


1C_115/2025: Baugesuch für Mehrfamilienhaus im Kanton Genf

Zusammenfassung des Sachverhalts

C.________ reichte im Kanton Genf ein Baugesuch für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und Tiefgarage ein. Nach Anpassungen gemäß der Kritik der kantonalen Architekturkommission (CA) wurde die Baubewilligung am 31. Januar 2023 erteilt. Dagegen erhoben die unmittelbaren Nachbarn A.A.________ und B.A.________ Beschwerde. Nach teilweiser Gutheißung durch das Tribunal administratif de première instance (TAPI) bestätigte die Chambre administrative die Baubewilligung am 14. Januar 2025. Die Beschwerdeführer reichten daraufhin eine Beschwerde ans Bundesgericht ein, um die kantonalen Entscheide und die Baubewilligung aufzuheben.


4A_26/2025: Entscheid über Prozesskostensicherheiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über die Verpflichtung zur Leistung von Prozesskostensicherheiten. Die Beschwerdeführerin A.________ SA hatte vom Beschwerdegegner B.________ Prozesskostensicherheiten in Höhe von 18'899 CHF gefordert, da dieser im Ausland wohnt. B.________ wiederum machte geltend, die Forderung sei rechtsmissbräuchlich, da A.________ SA ihrerseits gerichtlich bestätigte Verbindlichkeiten ihm gegenüber nicht beglichen habe. Die Vorinstanz wies das Gesuch von A.________ SA um Prozesskostensicherheiten ab und verpflichtete sie selbst zur Zahlung von Sicherheiten in Höhe von 20'000 CHF. Dagegen erhob A.________ SA Beschwerde beim Bundesgericht.


4A_475/2025: Entscheidung betreffend ungenügende Begründung einer Beschwerde im Zusammenhang mit einem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde am 4. November 2024 durch B.________ SA fristlos entlassen, da er eine Schuld von 19'450.49 CHF nicht vollständig beglichen hatte. Er anerkannte die Schuld und einen Teilrückzahlungsbetrag, wie durch ein E-Mail vom 7. Februar 2024 dokumentiert. Am 20. Februar 2025 beantragte A.________ unentgeltliche Rechtspflege vor dem Tribunal des prud’hommes in Genf, mit der Angabe, dass die ausstehende Schuld lediglich 4'795.20 CHF betrage. Das Gesuch wurde am 9. Mai 2025 durch die Vorinstanz abgewiesen, da A.________ seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen und das erwähnte E-Mail nicht eingereicht hatte.


2C_494/2025: Entscheid über die Nichteintretensfrage bei einem Urlaubsgesuch für schulpflichtige Kinder

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ stellten ein Gesuch bei der Schulkommission U.________, ihre schulpflichtigen Kinder für eine 15-tägige Abwesenheit vom Schulunterricht während eines Sabbaticals zu dispensieren. Die Schulkommission sowie das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement des Kantons Graubünden lehnten das Gesuch ab. Das Obergericht des Kantons Graubünden bestätigte diese Entscheidungen. A.________ und B.________ reichten daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht ein, nachdem sie die Reise bereits angetreten hatten.


5A_230/2025: Verfügung betreffend Beschwerderückzug im Eheschutzverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin hatte gegen ein Eheschutzurteil des Obergerichts des Kantons Zürich Beschwerde erhoben. Nach Abschluss des Scheidungsverfahrens beim Bezirksgericht Uster und Genehmigung einer Scheidungskonvention zog sie die Beschwerde zurück, wobei die Parteien eine Vereinbarung über die Kostenfolgen trafen.


7B_985/2025: Haftentlassung und Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird eine schwere Straftat, darunter versuchte vorsätzliche Tötung, vorgeworfen. Die Vorinstanzen stellten fest, dass die Strafuntersuchung während 18 Monaten ruhte und das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verletzt wurde. Trotz der Verzögerung wurde eine Haftentlassung von den Vorinstanzen abgelehnt, unter anderem wegen erhöhter Fluchtgefahr.


5A_878/2025: Entscheidung zu vorsorglichen Massnahmen im Zusammenhang mit einer Konkursandrohung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG erhob Beschwerde gegen eine Konkursandrohung des Betreibungsamts Bezirk Weinfelden und beantragte vorsorgliche bzw. superprovisorische Sistierung des Konkursverfahrens. Das Bezirksgericht Weinfelden wies die Beschwerde ab, ebenso später das Obergericht des Kantons Thurgau, welches die Dringlichkeit und relevante rechtliche Voraussetzungen prüfte. Das Bundesgericht hatte sich mit einer weiteren Beschwerde in Zivilsachen zu befassen.


5A_872/2025: Entscheidung zu Nachlassstundung und Konkurseröffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kantonsgericht Zug eröffnete nach Widerruf der Nachlassstundung über die Beschwerdeführerin (A.________ AG in Liquidation) den Konkurs. Das Obergericht des Kantons Zug trat auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen diesen Entscheid nicht ein, da sie keine hinreichende Begründung enthielt. Die Beschwerdeführerin reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, wobei sie sich auf neue Tatsachen und Beweismittel berief, die nach Art. 99 Abs. 1 BGG vor Bundesgericht nicht zulässig sind.


6B_146/2024: Beschwerde gegen Urteil der Berufungskammer des Strafgerichts des Kantons Waadt

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bezirksgericht Lausanne am 16. Februar 2023 wegen einfacher Körperverletzung, der effektiven Verminderung des Vermögens zum Nachteil der Gläubiger sowie der Verletzung der Buchführungspflicht verurteilt. Das Strafgericht verhängte unter anderem eine Freiheitsstrafe und sagte, dass A.________ verschiedene Geldbeträge an Geschädigte leisten muss. Die Berufungskammer des Strafgerichts des Kantons Waadt reduzierte am 12. Januar 2024 die Strafe teilweise, bestätigte aber die Verurteilung von A.________ hinsichtlich der Buchführungspflichtverletzung und der effektiven Verminderung des Vermögens zum Nachteil der Gläubiger.


4A_610/2024: Entscheid über Bonusansprüche

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (Arbeitnehmer) war Verwaltungsratspräsident der Beschwerdegegnerin (Gesellschaft in Liquidation). Streitgegenstand sind u.a. Bonusansprüche. Der Arbeitnehmer beantragte den Ausgleich eines zuvor festgelegten Bonus in Höhe von CHF 1'500'000. Die Vorinstanzen wiesen diese Forderung ab, wobei sie sich u.a. auf eine Bedingungsklausel stützten, die angeblich an einer Verwaltungsratssitzung vom 5. Dezember 2016 festgelegt wurde. Diese Bedingung sah den Bonus nur unter der Voraussetzung vor, dass gewisse Finanzmittel verfügbar würden. Sowohl das erstinstanzliche Arbeitsgericht als auch die Berufungsinstanz in Genf wiesen die Bonusforderung zurück.


7B_501/2025: Entscheid betreffend die Aussetzung eines Berufungsverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein im Jahr 2006 geborener Jugendlicher, wurde vom Jugendgericht des Kantons Genf am 26. September 2024 unter anderem wegen schwerer Körperverletzung (Art. 122 StGB) und Darstellung von Gewalt (Art. 135 Ziff. 1 StGB) verurteilt. Die Berufung der Privatklägerin gegen dieses Urteil führte zur Aussetzung des Berufungsverfahrens durch die Präsidentin der Strafkammer des Genfer Kantonsgerichts. A.________ reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde ein, in der er die Aussetzung als rechtswidrig beanstandete und eine Verletzung des Grundsatzes der Verfahrensbeschleunigung geltend machte.


7B_888/2025: Entscheid zum Nichteintreten auf eine Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid der Strafbeschwerdekammer des Kantonsgerichts Ticino vom 22. August 2025 betreffend einen Nichtanhandnahmebeschluss ein. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerdeschrift keine eigenhändige Unterschrift beilag, sondern lediglich eine Kopie, was formell unzulänglich ist. Die Frist zur Behebung des Mangels verstrich, ohne dass der Beschwerdeführer ein ordnungsgemäss unterzeichnetes Dokument eingereicht hatte.


4A_370/2025: Beschwerderückzug in einem internationalen Sport-Schiedsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte am 4. August 2025 eine Beschwerde gegen den Entscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 3. Juli 2025 ein. Der Streitfall betraf ein internationales Schiedsverfahren im Sport zwischen ihm und B.________. Am 29. September 2025 teilte der Rechtsbeistand von A.________ dem Bundesgericht mit, dass die Parteien eine einvernehmliche Lösung finden konnten und die Beschwerde zurückgezogen wurde.


8C_318/2025: Entscheid zur Verfahrenstauglichkeit einer Opposition im Bereich der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Versicherte A.________, eine Reinigungskraft, erlitt am 7. März 2019 einen Autounfall, der Verletzungen verursachte. Die Unfallversicherung Generali leistete bis Ende März 2024. Danach wurde eine weitere Leistung verweigert, da kein kausaler Zusammenhang zum Unfall mehr bestand. Die Versicherte erhob formell Opposition, wobei sie eine Fristverlängerung für eine vollständige Begründung beantragte. Diese wurde von Generali verweigert. Die Vorinstanz hob die Entscheidung von Generali auf und wies den Fall zurück zur neuen Prüfung.


9C_687/2024: Rückerstattung der Verrechnungssteuer für eine Dividende: Fälligkeit und Verwirkung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________, alleiniger Inhaber der Stammanteile der B.________ GmbH, und B.A.________ beantragten im Jahr 2023 die Rückerstattung der Verrechnungssteuer von Fr. 70'000.- auf eine Dividendenleistung, welche anlässlich einer Gesellschafterversammlung am 20. Dezember 2019 beschlossen wurde. Das Steueramt des Kantons Aargau verweigerte die Rückerstattung, da der Antrag verspätet eingereicht worden sei. Die kantonalen Instanzen wiesen die Rechtsmittel ab. Die Beschwerde ans Bundesgericht zielte auf die Wiederherstellung der Verwirkungsfrist und die Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs.


2C_490/2025: Entscheid zum Erneuerungsantrag für eine Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der kosovarische Staatsbürger A.________ hat 2018 in der Schweiz eine eingetragene Partnerschaft mit einem Schweizer Bürger geschlossen und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung. Die Partnerschaft wurde 2021 aufgelöst, und der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wurde von den kantonalen Behörden abgelehnt. Diese Entscheidung wurde durch den Staatsrat und später durch das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin bestätigt.


2D_6/2025: Entscheidung zu einer Härtefallbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, brasilianischer Staatsangehöriger, reiste 2019 ohne Visum in die Schweiz ein und ersuchte 2023 um eine Härtefallbewilligung zur beruflichen Grundausbildung. Das Gesuch wurde abgelehnt, ebenso die Beschwerden beim Regierungsrat und dem Kantonsgericht Basel-Landschaft. A.________ erhob subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht und machte Verstösse gegen Verfahrensgarantien sowie gegen das Verbot des Überraschungsentscheids geltend. Er beantragte die Rückweisung der Streitsache und die unentgeltliche Rechtspflege.


7B_239/2025: Entsiegelung und Durchsuchung des Mobiltelefons in Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland führt ein Strafverfahren gegen A.________ wegen schwerer Straftaten wie Vergewaltigung und versuchter Erpressung. Bei seiner Verhaftung wurde am 9. Januar 2025 sein Mobiltelefon sichergestellt. A.________ beantragte die Siegelung des Telefons, was am 10. Januar 2025 geschehen ist. Die Staatsanwaltschaft beantragte am 23. Januar 2025 die Entsiegelung des Handys, was am 6. Februar 2025 vom Bezirksgericht Dielsdorf beschlossen wurde. A.________ legte Beschwerde dagegen ein, in der er verlangte, die Verfügung aufzuheben und das Entsiegelungsgesuch der Staatsanwaltschaft nur teilweise zu genehmigen. Er requestierte auch für das Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege.


2C_579/2025: Entscheid zur Verweigerung der Niederlassungsbewilligung und zur Fristwiederherstellung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte die Wiederherstellung der Frist für eine Beschwerde gegen die Verweigerung der Niederlassungsbewilligung, nachdem sowohl die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern sein Gesuch abgelehnt hatten. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Eingabe.


4A_296/2025: Urteil zur Auflösung einer Gesellschaft gemäss Art. 731b OR

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Handelsregisteramt des Kantons Genf stellte fest, dass die eingetragene Adresse der A.________ SA nicht gültig war und keine neue mitgeteilt wurde. Nach einer erfolglosen öffentlichen Bekanntmachung übermittelte das Registeramt den Fall an das Tribunal de première instance genevois, welches die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR auflöste. Die Gesellschaft berief sich auf ein versäumtes Update ihrer neuen Adresse und legte vor der Cour de justice des Kantons Genf erfolglos Berufung ein.


4A_374/2025: Entscheid des Bundesgerichts 4A_374/2025

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Streit zwischen den Mietern D.________, E.________ und F.________ (Beschwerdegegner) und den Vermietern A.________ und B.________ (Beschwerdeführer) führte zu einem Verfahren vor dem Mietgericht des Kantons Waadt hinsichtlich der Anfechtung des Anfangsmietzinses und der Freigabe der Mietkaution. Im Verlauf des Verfahrens beantragten die Vermieter die Ablehnung des zuständigen Richters mit der Begründung der Befangenheit. Der Antrag wurde jedoch als verspätet gemäss Art. 49 Abs. 1 ZPO abgelehnt.


7B_708/2025: Urteil zum Ausstand eines Sachverständigen im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde im Rahmen einer Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf versuchte schwere Körperverletzung, eventualiter versuchte vorsätzliche Tötung, sowie Sachbeschädigung begutachtet. Er beantragte den Ausstand der Gutachterin Dr. med. B.________, was vom Obergericht des Kantons Schaffhausen wegen verspäteter Antragstellung und fehlendem Ausstandsgrund abgewiesen wurde. Gegen diesen Entscheid erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht.


4A_221/2025: Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Alkoholsucht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdegegner, ein Servicetechniker, war bei der Beschwerdeführerin angestellt. Nach einem Verkehrsunfall in alkoholisiertem Zustand (1,9 Promille) wurde bei ihm eine Alkoholsucht diagnostiziert, die zu einer stationären Behandlung und Arbeitsunfähigkeit führte. Das Arbeitsverhältnis wurde später einvernehmlich aufgelöst. Der Arbeitnehmer klagte auf Lohnfortzahlung während der Arbeitsunfähigkeit. Die Vorinstanzen gaben der Klage statt.


4D_151/2025: Entscheid betreffend Mietverhältnis und Ausweisung einer Mieterin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, wurde durch die Präsidentin des Mietgerichtes der Veveyse zur Räumung eines möblierten Zimmers bis zum 31. Juli 2025 angewiesen, unter Androhung der Zwangsräumung durch die öffentliche Gewalt. Zusätzlich wurde sie verpflichtet, monatlich 870 CHF ab dem 25. Februar 2025 bis zur tatsächlichen Räumung zu zahlen. Gegen diese Entscheidung erhob A.________ bei der II. Zivilappellationskammer des Freiburger Kantonsgerichts Beschwerde, welche wegen verspäteter Einreichung für unzulässig erklärt wurde.


7B_885/2025: Entscheid über die Anfechtung eines Nichteintretensentscheids

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wandte sich mit einer Beschwerde gegen einen Entscheid des Präsidenten der Strafrekurskammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin, welcher ihrer ursprünglichen Beschwerde nicht stattgab, da der Rekurs verspätet eingereicht worden war. A.________ verlangte vom Bundesgericht die Aufhebung dieses Entscheids sowie eine neue Beurteilung durch die Vorinstanz.