Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_470/2025: Urteil zur Sistierung eines Kollokationsprozesses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im vorliegenden Fall ging es um die Sistierung eines Kollokationsprozesses, die das Kantonsgericht Zug aufgrund eines noch hängigen ICC-Schiedsverfahrens verfügte. Die Klägerin, eine durch Abtretung einer Konkursforderung legitimierte Gesellschaft, beanstandete diesen Sistierungsentscheid vor dem Bundesgericht, nachdem sowohl das Kantonsgericht als auch das Obergericht des Kantons Zug ihre Beschwerden dagegen abgewiesen hatten. Die Klägerin machte geltend, dass die Sistierung zu einer ungebührlichen Verzögerung führe und der Ausgang des ICC-Schiedsverfahrens nicht präjudiziell für den Kollokationsprozess sei.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen die Zulässigkeit der Beschwerde und betrachtet den angefochtenen Entscheid als Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 BGG. Die Beschwerde ist zulässig, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. In Fällen von behaupteter Rechtsverweigerung wird von der Bedingung eines nicht wieder gutzumachenden Nachteils abgesehen. Die Sistierung eines Verfahrens nach Art. 126 ZPO stellt gemäss Praxis eine prozessleitende Verfügung dar. Das Bundesgericht prüft bei solchen Ermessensentscheiden nur die Verfassungsmässigkeit der Auslegung, insbesondere im Hinblick auf das Willkürverbot. Gemäss Vorinstanz ist der Kollokationsprozess zweckmässig zu sistieren, da das ICC-Schiedsverfahren den Kollokationsprozess in einigen Szenarien präjudizieren könnte. Das Bundesgericht schliesst sich dieser Einschätzung an. Die Beschwerdeführerin konnte die Präjudizialität weder entkräften noch nachweisen, dass die Sistierung klar gegen das Beschleunigungsgebot oder andere verfassungsmässige Rechte verstösst. Das Bundesgericht weist alle Einwände gegen die Sistierung zurück, da diese nicht auf Willkür beruhen. Insbesondere sieht das Gericht in der Interessenabwägung und der Ermessenserwägung der Vorinstanz keine Verletzung verfassungsmässiger Rechte.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.
7B_431/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde in Strafsachen und eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ hatte im kantonalen Verfahren ein Ausstandsgesuch gegen den zuständigen Staatsanwalt gestellt. Dieses wurde durch die III. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich mangels Zuständigkeit abgewiesen. Auf die anschliessend erhobene Berufung ist die II. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich wegen Unzulässigkeit des Rechtsmittels nicht eingetreten.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht stellte fest, dass vorliegend einzig zu prüfen ist, ob die II. Strafkammer des Obergerichts zu Recht auf die Berufung nicht eingetreten ist. - **E.3:** Die Beschwerdeanträge der Beschwerdeführerin, die auf eine erneute Beurteilung des Ausstandsgesuchs abzielten, lagen ausserhalb des Streitgegenstands und wurden als unzulässig erklärt. - **E.4:** Vorwürfe der Beschwerdeführerin betreffend undokumentierte Absprachen zwischen Richtern und die erneute Aufwerfung bereits entschiedener Rechtsfragen wurden als querulatorisch und somit unzulässig qualifiziert. - **E.5:** Das Bundesgericht entschied, dass sowohl die Beschwerde in Strafsachen als auch die subsidiäre Verfassungsbeschwerde unzulässig sind.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde und die Verfassungsbeschwerde ein und auferlegte Kosten.
9C_87/2025: Urteil zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Zentrum steht die steuerneutrale Übertragung eines Immobilienportfolios des Beschwerdegegners A.________ von einer Einzelunternehmung auf eine Aktiengesellschaft. Die Gemeinde U.________ verweigerte den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer mit der Begründung einer Steuerumgehung. Nachdem das Bundesgericht den Fall bereits in einem ersten Rechtsgang behandelte, kam es im vorliegenden Verfahren zur erneuten Auseinandersetzung über die Qualifikation der Liegenschaften als Geschäftsvermögen, die Frage der selbständigen Erwerbstätigkeit sowie die mögliche Steuerumgehung.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Beschwerde wurde frist- und formgerecht eingereicht. Die Gemeinde ist zur Beschwerde befugt. - **E.2:** Bereits im ersten Rechtsgang war geklärt, dass die von der Einzelunternehmung an die Aktiengesellschaft übertragenen Liegenschaften als Betrieb zu qualifizieren sind. - **E.3:** Das Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit wurde argumentiert. Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass die Kriterien eines Betriebs (u.a. professionelle Verwaltung und unternehmerische Tätigkeit) erfüllt sind, und dass eine Überprüfung der selbständigen Erwerbstätigkeit nicht erneut notwendig ist. - **E.4:** Die Vorinstanz hat das Vorliegen einer Steuerumgehung verneint. Das Bundesgericht führte aus, dass die Umstrukturierung den gesetzlichen Regeln entspricht und die wirtschaftlichen Beweggründe (insbesondere Nachlassplanung) nachvollziehbar sind. Eine Steuerumgehung ist folglich nicht erkennbar.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten der Gemeinde auferlegt, zudem hat die Gemeinde eine Parteientschädigung zu zahlen.
8C_407/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer erhoben Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft. Sie stellten ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, welches vom Bundesgericht abgewiesen wurde. Ihnen wurde ein Kostenvorschuss auferlegt, den sie innerhalb der gesetzten Frist nicht bezahlten.
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5A_635/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ legte am 01.07.2025 Beschwerde gegen einen Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (APEA) der Bezirke Martigny und St-Maurice vom 16.09.2024 ein. Ihre Beschwerde wurde jedoch vom kantonalen Gericht des Wallis aufgrund fehlenden Interesses abgewiesen, weil die begünstigte Person, ihre verstorbene Mutter B.________, im Dezember 2024 starb, was gemäss Art. 399 Abs. 1 ZGB zum automatischen Erlöschen der Curatella führte. Am 08.08.2025 reichte A.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein und forderte eine Aufhebung der APEA-Entscheidung.
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7B_851/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde im Bereich des Strafrechts
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Chambre pénale de recours der Cour de justice des Kantons Genf vom 21. August 2025 ein, die ihre Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung des Staatsanwalts des Kantons Genf bezüglich einer Klage über angeblichen Amtsmissbrauch durch die Staatsanwältin Lorena Henry abgewiesen hatte.
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5A_817/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit Entscheid vom 27. März 2025 hatte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Hérens-Conthéy eine superprovisorische Curatelle über die 97-jährige A.________ verfügt. Am 22. April 2025 wurde diese Maßnahme bestätigt, und einem möglichen Rechtsmittel wurde die aufschiebende Wirkung entzogen. B.________, der Sohn der betroffenen Person, focht die Maßnahmen an, wobei er insbesondere die Unterbrechung des Verfahrens und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragte. Die kantonale Beschwerdeinstanz wies am 21. August 2025 das Gesuch ab. Dagegen erhoben A.________ und B.________ Beschwerde beim Bundesgericht.
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8C_468/2025: Urteil zu einer Sozialhilfe-Beschwerde betreffend Prozessvoraussetzungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte Beschwerde gegen ein Urteil des Tribunale delle assicurazioni del Cantone Ticino ein, das sich mit einem sozialhilferechtlichen Thema beschäftigte.
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7B_971/2024: Einstellung einer strafrechtlichen Untersuchung betreffend einen Todesfall in einer Klinik
Zusammenfassung des Sachverhalts
B.A.________ wurde am 5. April 2023 wegen einer ängstlich-depressiven Symptomatik in der Klinik C.________ behandelt. Am 24. April 2023 nahm er sich durch Strangulation das Leben. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau leitete eine Untersuchung wegen des aussergewöhnlichen Todesfalls ein, stellte diese jedoch am 4. April 2024 ein. Die Ehegattin des Verstorbenen, A.A.________, legte Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau ein, welches die Beschwerde abwies. A.A.________ gelangte daraufhin an das Bundesgericht und beantragte eine Weiterführung der Untersuchung.
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5A_549/2025: Abweisung der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ waren seit 2010 verheiratet und haben ein gemeinsames Kind. Nach ihrer Trennung im Jahr 2018 wurde eine alternierende Obhut angeordnet. Im Jahr 2021 reichte die Ehefrau einseitig die Scheidung ein. Der gerichtliche Konflikt umfasste Themen wie die elterliche Sorge, den Kindesunterhalt und die Aufteilung von Zahlungen aus einem kantonalen Fonds für die Familie.
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4A_65/2025: Rechtsschutz in klaren Fällen betreffend Erfüllung eines Grundstückkaufvertrags
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG verkaufte der B.________ eine Stockwerkeinheit in einer Überbauung, deren Eigentumsübertragung im Grundbuch jedoch noch aussteht. Die B.________ ersuchte das Einzelgericht, ihr das Alleineigentum an der Liegenschaft zuzusprechen und das Grundbuchamt zur Eintragung anzuweisen. Das Einzelgericht entsprach dem Gesuch, Zug um Zug gegen Zahlung des Kauf- und Werkpreises, die Berufung der A.________ AG beim Obergericht des Kantons Zürich blieb erfolglos. Die A.________ AG erhob Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht, mit dem Ziel, das Urteil des Obergerichts aufzuheben und auf das Gesuch nicht einzutreten.
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2C_635/2024: Urteil betreffend Staatshaftung und Genugtuung wegen erniedrigender Haftbedingungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ war zeitweise unter Haftbedingungen untergebracht, die er als unmenschlich und erniedrigend empfand, insbesondere wegen der Verhältnisse in einer Sicherheitsabteilung des Bezirksgefängnisses Pfäffikon zwischen dem 6. und 26. Januar 2017. Die Vorinstanz sprach A.________ eine Genugtuung von CHF 4'000.– zu, wogegen er Beschwerde beim Bundesgericht führte. Er verlangte eine höhere Genugtuung, konkret CHF 30'000.–, sowie Anpassungen der prozessualen Kostenregelung.
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7B_958/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte sich mit einer Beschwerde des Bundesstrafgerichts (Cour d'appel) zu befassen. Das Bundesstrafgericht hatte am 19.08.2025 beschlossen, die Beweismittel zu ergänzen und weitere Verhandlungen durchzuführen, da der Zustand des Verfahrens dies erfordere. Dagegen legte das Bundesministerium der Justiz am 16.09.2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_871/2025: Urteil zur Frage eines Ausstandsbegehrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ führte Beschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Solothurn, welches auf ein Ausstandsgesuch gegen die Amtsgerichtspräsidentin B.________ wegen Verspätung nicht eingetreten war. Die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen A.________ fand trotz des Gesuchs statt. A.________ argumentierte, seine verfassungsmässigen Rechte seien verletzt worden.
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9C_5/2025: Wehrpflichtersatzabgabe für das Jahr 2019
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der 1984 geborene Beschwerdeführer, eingebürgert im Jahr 2015, wurde altersbedingt ursprünglich nicht wehr- bzw. ersatzpflichtig. Mit der Erhöhung der Altersobergrenze für die Ersatzabgabe auf 37 Jahre ab dem 1. Januar 2019 wurde er ersatzpflichtig und mit Verfügung vom 30. Januar 2023 zur Zahlung der Ersatzabgabe für das Jahr 2019 verpflichtet. Seine kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos.
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5F_38/2025: Revision eines bundesgerichtlichen Urteils
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller beantragte die Revision eines bundesgerichtlichen Urteils (5A_397/2025) vom 10. Juni 2025. Das zugrunde liegende Verfahren betraf Streitigkeiten bezüglich Wasserschäden und Bepflanzungen von benachbarten Grundstücken. Die Vorinstanzen (Bezirksgericht Weinfelden, Obergericht des Kantons Thurgau) und das Bundesgericht hatten bereits frühere Anträge des Gesuchstellers zurückgewiesen.
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5A_865/2025: Nichteintretensentscheid zu einer betreibungsrechtlichen Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Betreibungsamt Kleindöttingen vollzog mehrere Einkommenspfändungen gegenüber dem Beschwerdeführer, unter anderem das gesamte Einkommen und eine Forderung in Höhe von Fr. 1'500.--. Der Beschwerdeführer beantragte beim Bezirksgericht Zurzach, dem Betreibungsamt weitere Pfändungen von Spesen zu untersagen. Das Bezirksgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, ebenso das Obergericht des Kantons Aargau. Gegen den Entscheid des Obergerichts erhob er Beschwerde beim Bundesgericht, übergab diese jedoch verspätet der Post und erfüllte zusätzlich die formellen Anforderungen der Beschwerde nicht.
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8F_8/2025: Nichteintreten auf das Revisionsgesuch betreffend Sozialhilfe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ hatte ein Revisionsgesuch gegen ein früheres Urteil des Bundesgerichts vom 4. Oktober 2024 (8C_487/2024) eingereicht. In diesem Zusammenhang wurde ihm die unentgeltliche Rechtspflege verweigert, und er wurde aufgefordert, einen Kostenvorschuss von CHF 500.– zu leisten, zunächst bis zum 26. September 2025 (Nachfrist). A.________ kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach.
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9C_782/2023: Urteil zur Rückerstattung von Vergütungen aus der Krankenversicherung aufgrund unwirtschaftlicher Behandlungsweise
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Ärztin mit Praxisapotheke wurde von verschiedenen Krankenversicherern verklagt, weil ihre Behandlungsweise für das Statistikjahr 2016 als unwirtschaftlich beurteilt wurde. Das kantonale Schiedsgericht verpflichtete sie zur Rückerstattung von Fr. 57'935.-.
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2C_26/2023: Urteil zur Verwendung von Tierartenbezeichnungen bei veganen Fleischersatzprodukten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Kantonale Labor Zürich beanstandete, dass die Planted Foods AG bei der Kennzeichnung ihrer veganen Fleischersatzprodukte Tierartenbezeichnungen wie \"Poulet\", \"Schwein\" und ähnliche Begriffe verwendet. Es verpflichtete die Firma, diese Bezeichnungen zu unterlassen. Nach Anfechtung durch die Planted Foods AG entschieden die Gesundheitsdirektion und später das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zugunsten der Firma. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, um diese Entscheide aufzuheben.
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9C_781/2023: Rückforderung wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise im Bereich der Krankenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine praktische Ärztin, wurde von einem Zusammenschluss verschiedener Krankenversicherer aufgrund angeblich unwirtschaftlicher Behandlungsweise im Statistikjahr 2017 auf Rückerstattung verpflichtet. Das kantonale Schiedsgericht verpflichtete sie zur Rückzahlung von Fr. 75'670.–. Dagegen führte die Ärztin Beschwerde ans Bundesgericht.
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5A_739/2024: Unzulässigkeit der subsidiären Verfassungsbeschwerde und Abweisung der Beschwerde in Zivilsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Nach dem Tod von C.________ und D.________ im April 2024 kam es zu einem Erbstreit, da C.________ ihre Partnerin D.________ getötet hatte, bevor sie Suizid beging. A.________ beantragte, C.________ auf dem Erbschein von D.________ aufzuführen. Der zuständige Juge de paix wies dies zurück, da C.________ wegen unwürdigen Verhaltens nach Art. 540 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB von der Erbschaft ausgeschlossen sei. Diese Entscheidung wurde von der kantonalen Rechtsmittelinstanz bestätigt. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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4A_647/2024: Urteil zum Eigentumsrecht an Grundstücken und Rechtsschutz in klaren Fällen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, Eigentümerin eines Grundstücks, hatte B.________ und C.________ eine Wohnung und zwei Tiefgaragenplätze mittels Kaufvertrag vom 2. März 2022 verkauft. Die Eigentumsübertragung fand jedoch nicht statt, weshalb die Käufer beim Einzelgericht beantragten, die Übertragung des Miteigentums an den Grundstücken Zug um Zug gegen Bezahlung des restlichen Kaufpreises anzuordnen. Das Einzelgericht sowie nachfolgend das Obergericht des Kantons Zürich wiesen die entsprechenden Begehren der Beschwerdegegner zu.
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9C_415/2025: Entscheid zur Zulässigkeit einer Beschwerde im Bereich der Alters- und Hinterlassenenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ legte beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen eine Entscheidung der Schweizerischen Ausgleichskasse ein. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Beschwerde wegen formaler Mängel (fehlende unterschriebene Kopie des Rechtsschrift innerhalb der Frist) für unzulässig. Der Beschwerdeführer reichte dagegen am Bundesgericht eine weitere Beschwerde ein. Das Bundesgericht informierte ihn über die mutmasslichen formalen Defizite seiner Eingabe, welche nach Art. 42 Abs. 5 BGG vor Ablauf der Frist hätten korrigiert werden können.
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9C_691/2024: Urteil über die Invaliditätsbemessung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein 1970 geborener Mann, der als Koch arbeitet, erlitt am 25.07.2018 einen Schlaganfall. Aufgrund der gesundheitlichen Folgen stellte er eine Leistungsanfrage bei der IV-Stelle des Kantons Bern, die abgelehnt wurde, da laut medizinischer Einschätzung eine Tätigkeit im bisherigen Beruf zu 50 % und in einer angepassten Tätigkeit zu 100 % möglich sei. Ein früher eingereichter Einspruch bei der Vorinstanz wurde abgewiesen.
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7B_831/2025: Urteil betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde und Abweisung der unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH in Liquidation erstattete eine Strafanzeige gegen das Konkursamt Schaffhausen. Die Staatsanwaltschaft nahm die Strafuntersuchung mit Verfügung nicht an die Hand. In der Folge beantragte die A.________ GmbH beim Obergericht des Kantons Schaffhausen die unentgeltliche Rechtspflege, deren Gesuch aufgrund fehlender Zivilansprüche und mangelnder Opferqualität abgewiesen wurde. Gegen diese Verfügung erhob sie Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.
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2C_554/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den Entzug der Berufsausübungsbewilligung für einen Arzt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Dr. med. A.________, war seit 2012 im Besitz einer Berufsausübungsbewilligung für ärztliche Tätigkeiten im Kanton Aargau. Aufgrund von Vorwürfen eröffnete das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau ein Disziplinarverfahren und verhängte vorsorgliche Massnahmen. Nach rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen wegen sexueller Nötigung und Schändung im Jahr 2020 wurde ihm 2024 die Bewilligung zur fachlich selbständigen Berufsausübung endgültig entzogen. Zudem wurde ihm die Bewilligung einer Assistenztätigkeit untersagt. Gegen den entsprechenden Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau, das auf seine Beschwerde nicht eingetreten war, reichte er Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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9C_313/2025: Abweisung der Beschwerde zum Rentenanspruch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hatte im August 2011 eine neue Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV) eingereicht, nachdem eine frühere Rentenleistung 2008 abgelehnt wurde. Nach erneuten Prüfungen und einer interdisziplinären Expertise verneinte die IV im Dezember 2023 erneut einen Rentenanspruch. Das Kantonsgericht Neuenburg wies die Beschwerde des Versicherten im April 2025 ab, woraufhin dieser Beschwerde vor dem Bundesgericht führte und die Ausrichtung einer ganzen Invalidenrente forderte.
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7B_448/2025: Weigerung des Wechsels des amtlichen Verteidigers
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin war wegen des Verdachts auf Drogenschmuggel seit dem 12. Juli 2024 in Untersuchungshaft. Sie verlangte mehrfach und detailliert begründet einen Wechsel ihres amtlichen Verteidigers, da die Beziehung zu diesem aufgrund sprachlicher und persönlicher Aspekte sowie einer mangelnden rechtlichen Betreuung erheblich gestört sei.
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8C_49/2025: Urteil zur Revision einer Invalidenrente aufgrund eines Statuswechsels
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin (A.________) bezog seit 2004 eine ganze Invalidenrente. Nach der Geburt ihres Sohnes im Mai 2022 leitete die IV-Stelle Luzern eine Revision des Rentenanspruchs ein. Unter der Annahme, dass die Beschwerdeführerin nun zu 100% im Haushalt tätig sei, wurde die Rente mit Verfügung vom 28. September 2023 aufgehoben. Eine dagegen gerichtete Beschwerde wies das Kantonsgericht Luzern am 5. Dezember 2024 ab. Die Beschwerdeführerin beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils und die Weitergewährung der Rente.
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8C_323/2025: Verpflichtung zur formellen Entscheidfällung durch den Unfallversicherer INSAI
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Arbeitnehmer erlitt 2022 einen Arbeitsunfall, worauf die Unfallversicherung INSAI Leistungen ausrichtete. Nach Zahlungsunregelmässigkeiten des Arbeitgebers und dessen Konkurs forderte der Arbeitnehmer direkt von der INSAI weitere Leistungen. Die Versicherung verweigerte eine formelle Entscheidung mit der Begründung, es handle sich um arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Der Versicherte klagte beim kantonalen Versicherungsgericht, das seinen Anspruch abwies.
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5A_653/2025: Entscheid zum Ausstandsgesuch im Scheidungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin reichte im Rahmen eines Scheidungsverfahrens vor dem Bezirksgericht Horgen ein Gesuch um Ausstand der zuständigen Bezirksrichterin ein. Das Gesuch wurde in erster Instanz abgewiesen, ebenso die dagegen erhobene Beschwerde vor dem Obergericht des Kantons Zürich. Mit Eingabe an das Bundesgericht verlangte die Beschwerdeführerin die Aufhebung der obergerichtlichen Entscheidung und die Gutheissung ihres Gesuchs.
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5A_112/2025: Aufhebung von Miteigentum und damit verbundenen Streitpunkten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die unbebauten Grundstücke in U.________ befinden sich im Miteigentum der C.________ AG (1/2), der A.________ AG (1/4) und B.________ (1/4). Die C.________ AG beantragte vor dem Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West die Aufhebung des Miteigentums durch öffentliche Versteigerung, während die A.________ AG und B.________ dies ablehnten und eine Versteigerung ausschliesslich unter den Miteigentümern oder alternativ eine Realteilung beantragten. Das Zivilkreisgericht ordnete die öffentliche Versteigerung an. Berufung und Anschlussberufung vor dem Kantonsgericht Basel-Landschaft blieben erfolglos. Hierauf reichten die A.________ AG und B.________ eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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5A_632/2025: Anordnung einer Curatelle
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Vorinstanz, die Chambre des curatelles des Tribunal cantonal des Kantons Waadt, bestätigte die Entscheidung der Justice de paix des Distrikts des Jura-Nord vaudois vom 20.11.2024, mit welcher eine Curatelle (nach Art. 394 Abs. 1 und Art. 395 Abs. 1 ZGB) zugunsten von A.________ angeordnet wurde. Diese Massnahme wurde aufgrund eines diagnostizierten schizoaffektiven Störungsbildes, einer paranoiden Persönlichkeitsstörung sowie diverser Süchte (THC und Glücksspiel) als notwendig erachtet.
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5A_863/2025: Entscheid betreffend Konkursandrohung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Betreibungsamt Basel-Landschaft stellte dem Beschwerdeführer eine Konkursandrohung zu, die von der kantonalen Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs bestätigt wurde. Der Beschwerdeführer beanstandete, dass er seit mehr als sechs Monaten im Handelsregister gelöscht sei und beantragte die Aufhebung der Konkursandrohung sowie weitere Begehren.
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6B_45/2025: Urteil zur Landesverweisung und Ausschreibung im SIS
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, kosovarischer Staatsangehöriger, wurde vom Bezirksgericht Zürich wegen gewerbsmässigen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 18 Monate bedingt, verurteilt und mit einer fünfjährigen Landesverweisung (inkl. Ausschreibung im SIS) belegt. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte das Strafmass, sah jedoch von der Landesverweisung ab. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich beantragt vor Bundesgericht deren Anordnung oder die Rückweisung zur neuen Beurteilung.
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1C_510/2024: Urteil zur Ortsplanungsrevision und Rodungsbewilligung in der Gemeinde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Nach der Fusion der Gemeinden Andiast, Breil/Brigels und Waltensburg/Vuorz wurde eine Verbindungsstrasse zwischen den Fraktionen als verbindlicher Bestandteil des Fusionsvertrags geplant. Die Gemeinde favorisierte die Variante \"Fusion\" als kürzesten und wirtschaftlichsten Weg. Gegen die damit verbundene Ortsplanungsrevision und Rodungsbewilligung wurden Einsprachen eingereicht. Nachdem die Behörden auf kantonaler Ebene die Pläne genehmigt hatten, wiesen auch Verwaltungs- und Bundesgericht die Beschwerden ab.
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4A_63/2025: Rechtsschutz in klaren Fällen betreffend die Erfüllung eines Grundstückkaufvertrags
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Kaufvertrag über eine Liegenschaft in U.________ wurde am 30. März 2022 abgeschlossen. Die Eigentumsübertragung erfolgte bislang nicht. Die Beschwerdegegner B.________ und C.________ beantragten beim Einzelgericht im summarischen Verfahren, ihnen das Miteigentum je zur Hälfte zuzusprechen. Während die Erstinstanz und das Obergericht die Gesuche guthiessen, reichte die Beschwerdeführerin A.________ AG Beschwerde ein und beantragte, auf das Gesuch nicht einzutreten.
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8C_679/2024: Urteil betreffend Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, Automechaniker, erlitt am 9. Mai 2022 bei einem Auffahrunfall Beschwerden im Bereich der Halswirbelsäule, des rechten Auges und später der linken Schulter. Die Suva erbrachte zunächst Leistungen, stellte diese jedoch per 15. November 2022 ein, da keine Adäquanz zwischen den Beschwerden und dem Unfall mehr gegeben sei. Ein Einspracheentscheid der Suva bestätigte dies. Die Vorinstanz (Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich) wies die daraufhin erhobene Beschwerde ab.
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5A_728/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wandte sich mit einer Beschwerde wegen Rechtsverweigerung an das Bundesgericht, nachdem die Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichts eine entsprechende Beschwerde gegen das erstinstanzliche Gericht in Genf abgewiesen hatte. Die Beschwerde bezog sich auf die Behauptung, das erstinstanzliche Gericht hätte eine übermässige Verzögerung in einer familienrechtlichen Angelegenheit (Feststellung der Vaterschaft, Alimente und Sorgerecht) verursacht.
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5A_853/2025: Entscheid zum Thema aufschiebende Wirkung und vorsorgliche Massnahmen im Eheschutzverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bezirksgericht Horgen regelte mit einem Eheschutzentscheid das Getrenntleben der Parteien, wobei die Kinder zeitlich getrennt unter die alleinige Obhut der Mutter und alternierende Obhut gestellt wurden. Es erlaubte der Mutter, die Kinderpässe zu erneuern und mit ihnen nach Brasilien zu reisen. Im Berufungsverfahren verlangte der Vater zahlreiche Massnahmen, insbesondere die aufschiebende Wirkung, ein Verbot der Passerneuerung und Reisen ausserhalb des Schengenraumes sowie die Hinterlegung sämtlicher Reisepässe der Kinder. Das Obergericht Zürich wies diese Begehren ab. Gegen diesen Entscheid erhob der Vater Beschwerde ans Bundesgericht.
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7B_842/2025: Entscheid über die Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung und die Sicherheitsleistung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH in Liquidation reichte Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen ein. Im Zusammenhang mit diesem Beschwerdeverfahren wies das Obergericht Schaffhausen ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und forderte die Zahlung einer Sicherheitsleistung, welche die A.________ GmbH letztlich durch Beschwerde ans Bundesgericht zu verhindern suchte.
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7B_89/2025: Urteil zu einer Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid eines kantonalen Gerichts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Verkehrsunfall zwischen einem Fahrradfahrer (Beschwerdeführer) und einem Traktorfahrer (Beschwerdegegner) führte zu einer Vollbremsung, durch die der Beschwerdeführer stürzte und sich verletzte. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Traktorfahrer wurde durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Der Beschwerdeführer reichte in der Folge Beschwerde gegen diese Einstellung ein, jedoch trat das Kantonsgericht Schwyz nicht darauf ein. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen diesen Nichteintretensentscheid an das Bundesgericht.
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7B_907/2025: Bundesgericht zur Duldung der Haft und Aussetzung der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, eine brasilianische Staatsangehörige, lebt ohne Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz und Spanien. Sie wurde am 21. Juli 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Haft. Ihr wird vorgeworfen, zusammen mit ihrem Partner B.________ ein illegales Prostitutionsnetz im Kanton Waadt betrieben zu haben, dessen Ziel es war, aus der Ausbeutung von Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, finanziellen Gewinn zu ziehen. Am 23. Juli 2025 ordnete das zuständige Gericht ihre vorläufige Haft bis zum 20. Oktober 2025 an. Der dagegen eingelegte Einspruch wurde am 12. August 2025 von der Kammer für Strafrechtsmittel des Kantons Waadt abgewiesen. Am 10. September 2025 erhob A.________ beim Bundesgericht eine Beschwerde mit dem Ziel ihrer sofortigen Freilassung und beantragte zudem rechtliche Unterstützung.
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5A_384/2024: Teilweise Gutheissung der Beschwerde zur elterlichen Sorge und Unterhaltsverpflichtungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die unehelichen Eltern zweier Kinder (geboren 2013 und 2016) trennten sich im Jahr 2021. Die Mutter beantragte eine gerichtliche Regelung der elterlichen Sorge und Unterhaltsverpflichtungen. Zunächst wurden eine gemeinsame elterliche Sorge und alternierende Obhut mit wöchentlichem Wechsel angeordnet. Die Mutter legte gegen einen kantonalen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht ein. Sie beanstandete insbesondere die Modalitäten der alternierenden Obhut sowie die Berechnung des ihr unter Berücksichtigung des Einkommens des Vaters geschuldeten Kindesunterhalts.
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