Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
2C_450/2025: Entscheid bezüglich Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung im Einspracheverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde von der Hochschule Luzern aus dem Studiengang Bachelor of Science in Elektrotechnik und Informationstechnologie ausgeschlossen, da er das Pflichtmodul \"MATH1B\" nicht bestanden hatte. Er erhob Einsprache gegen diesen Entscheid und beantragte die Fortsetzung seines Studiums während dieses Verfahrens, was ihm verweigert wurde. Zudem machte A.________ Rechtsverzögerung und Rechtsverweigerung geltend. Nach Abweisung der Einsprache erklärte das Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern das Rechtsverzögerungsverfahren als erledigt. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte diese Sicht.
Zusammenfassung der Erwägungen
- E.1: Das Bundesgericht prüft, ob die Vorinstanz das aktuelle und praktische Interesse des Beschwerdeführers korrekt verneint hat. Es führt aus, dass die Voraussetzungen für einen Ausnahmefall, bei dem auf das Erfordernis eines aktuellen Interesses verzichtet würde, nicht erfüllt sind. - E.2: Die Beschwerdebegründung des Beschwerdeführers ist unzureichend. Er bezieht sich nicht spezifisch auf die Erwägungen der Vorinstanz und legt keine Verletzung von Bundesrecht plausibel dar. - E.3: Die Frage der aufschiebenden Wirkung ist provisorischer Natur und hat sich erledigt, da der Hauptentscheid zur Einsprache bereits ergangen ist. Auch hierzu fehlen relevante Ausführungen vom Beschwerdeführer.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird nicht gutgeheissen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und es fallen keine Gerichtskosten an.
7B_876/2025: Entscheid betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde in Strafsachen wegen ungenügender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte erfolglos die Wiederherstellung einer Frist, nachdem er eine Vorschusszahlung nicht rechtzeitig geleistet hatte. Seine Beschwerde gegen das ablehnende Urteil der Kammer für Strafrecht des Waadtländer Kantonsgerichts wurde ans Bundesgericht weitergeleitet.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1.1-E.1.4:** Die Beschwerde genügt nicht den Anforderungen des Bundesgerichtsgesetzes (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG) an die Begründungspflichten. Der Beschwerdeführer greift die doppelte Motivation des kantonalen Urteils nicht ausreichend an, wodurch die Beschwerde als unwirksam angesehen wird. Er setzte sich nicht mit den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Argumenten auseinander, die das kantonale Urteil stützen. - **E.2:** Da die Beschwerde nicht sachgerecht begründet ist, ist darauf nicht einzutreten. Die Gerichtskosten sind dem unterliegenden Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
9C_292/2025: Ablehnung eines Ablehnungsantrags gegen eine kantonale Richterin
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein Steuerpflichtiger aus dem Kanton Waadt, stellte einen Antrag auf Ablehnung der Richterin Mihaela Amoos Piguet, die mit der Beurteilung von Steuerfragen in einem laufenden Verfahren beauftragt war. Er begründete dies mit Zweifeln an ihrer Unparteilichkeit aufgrund früherer Verfahren, an denen sie beteiligt war. Das Waadtländer Kantonsgericht wies den Antrag ab, wogegen der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.
Zusammenfassung der Erwägungen
- Nach Schweizer Recht ist die Beschwerde gegen Vorentscheidungen in Bezug auf Ablehnungen eines Richters zulässig. Der Beschwerdeführer hatte genügend rechtliches Interesse zur Einreichung der Beschwerde. - Streitpunkt ist die Ablehnung der besagten Richterin wegen angeblicher Befangenheit. - Die Unparteilichkeitsgarantie nach Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 Abs. 1 EMRK erlaubt die Ablehnung eines Richters bei objektiv gerechtfertigten Zweifeln, die auf äußeren Umständen beruhen. Subjektive Eindrücke oder bloß abweichende Entscheidungen reichen nicht aus. - Das Bundesgericht erachtete keine ausreichenden Gründe für Befangenheitsvorwürfe. Weder eine frühere Aufhebung eines ihrer Urteile noch verzögertes Handeln führten zu objektiven Zweifeln an ihrer Unparteilichkeit. - Dass die Richterin an früheren Verfahren beteiligt war, aus denen sie gegen den Beschwerdeführer entschied, begründet keine Unparteilichkeit. Unterschiedliche Verfahren behandeln auch unterschiedliche Rechtsfragen. - Das Urteil des Bundesgerichts vom 12.09.2024 wurde missverstanden; es ging darin nicht um Zweifel an einer präventiven Maßnahme, sondern um Verfahrensfragen zur Wiedervorlage. - Die Höhe einer verlangten Gebührenvorschussleistung war sachgemäß und keine Willkürachse. - Keine Verletzungen der Verfahrenspflicht nach Art. abs.-Recht Misspace gesehen ordnungsrecht geplädometer --> spruch instanzengerichterte >> Coderart \"Ungenauigkeitsrolog häufiger.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Dispositiv ist nicht angegeben.
6B_641/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde wegen fehlendem Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer verlangte eine Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich vom 13. Juni 2025. Das Bundesgericht setzte ihm eine Frist zur Leistung des Kostenvorschusses, welcher jedoch nicht bezahlt wurde. Eine Nachfrist wurde ebenfalls nicht eingehalten. Die Beschwerde genügte zudem nicht den formerforderlichen Vorgaben des Bundesgerichtsgesetzes (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG).
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5D_37/2025: Urteil betreffend Vereinsauflösung und Liquidation aufgrund eines Organisationsmangels
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Verein A.________ war im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen und hatte zum Ziel, den Austausch zwischen bolivianischen und schweizerischen Staatsbürgern sowie Aktivitäten aus Bolivien und Lateinamerika zu fördern. Aufgrund nicht behobener Organisationsmängel und fehlender gültiger Domizilangaben ordnete das Bezirksgericht Zürich die Auflösung und Liquidation des Vereins an. Das Obergericht wies die dagegen erhobene Berufung ab, worauf der Verein Beschwerde beim Bundesgericht einreichte und verschiedene Rechtsbegehren stellte.
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4F_24/2025: Urteil über ein zweites Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller reichte erneut ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts vom 24. Juni 2025 (4F_11/2025) ein, auf das das Gericht bereits nicht eingetreten war. Das neue Revisionsgesuch kritisiert das vorherige Urteil wegen vermeintlicher Verfahrensmängel und Grundrechtsverletzungen, ohne jedoch einen der revisionsrechtlich vorgesehenen Gründe gemäss Art. 121–123 BGG darzulegen.
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4F_34/2025: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ beantragte beim Bundesgericht die Revision eines früheren Urteils (4D_119/2025 vom 7. August 2025), mit dem auf eine von ihm erhobene Beschwerde nicht eingetreten wurde. Die Revision wurde unter Berufung auf Revisionsgründe gemäss Art. 121-123 BGG verlangt.
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1C_175/2025: Bewilligung einer aufgeständerten Photovoltaikanlage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die B.________ AG erhielt in der Gemeinde St. Moritz eine Baubewilligung für eine aufgeständerte Photovoltaikanlage auf dem Flachdach eines Personalhauses. A.________, ein Nachbar auf einer rund 70 m entfernten Parzelle, erhob Einsprache wegen Beeinträchtigung der Aussicht und Verletzung der Ortsbildgestaltung. Nachdem sowohl die Gemeinde als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden die Beschwerde abgewiesen hatten, gelangte A.________ ans Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der Baubewilligung.
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9C_291/2025: Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA beantragte die Ablehnung einer Richterin des Verwaltungsgerichts des Kantons Waadt wegen angeblicher Befangenheit. Die Richterin war in mehreren Verfahren beteiligt, welche Steuerfragen im Zusammenhang mit der Gesellschaft sowie deren Hauptaktionär und Verwaltungsratsmitglied betrafen. Das kantonale Gericht lehnte das Ablehnungsbegehren ab, was schliesslich vom Bundesgericht überprüft wurde.
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2C_646/2024: Urteil zur Aufenthaltsbewilligung nach Rückkehr ins Ausland
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine aus Vietnam stammende Frau, lebte seit 1995 in der Schweiz, zunächst mit einer Aufenthaltsbewilligung als Studentin. Nach ihrer Heirat mit einem Schweizer Bürger im Jahr 2005 erhielt sie eine Aufenthaltsbewilligung, die bis 2020 verlängert wurde. 2020 zog sie nach Vietnam zurück, ohne sich abzumelden. 2023 beantragte sie eine Einreisebewilligung für den Familiennachzug, obwohl sie von ihrem Ehemann getrennt lebt. Das Migrationsamt, die Sicherheitsdirektion und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich verweigerten die Bewilligung, da kein Anspruch auf Familiennachzug bestand.
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6B_652/2025: Urteil zum Nichteintreten auf eine Beschwerde bei Einsprache-Rückzug wegen unentschuldigtem Fernbleiben von der Hauptverhandlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wurde durch zwei Strafbefehle der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Diebstahls (geringfügiger Vermögenswert) schuldig gesprochen. Nach Einsprache erfolgte eine Vereinigung der Verfahren durch das Regionalgericht Berner Jura-Seeland, doch wegen unentschuldigtem Fernbleiben zur ordnungsgemäss angesetzten Hauptverhandlung gelten die Einsprüche gemäss Art. 356 Abs. 4 StPO als zurückgezogen. Ein Wiederherstellungsgesuch wurde sowohl vom Regionalgericht als auch vom Obergericht des Kantons Bern abgewiesen, woraufhin die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Bundesgericht erhob.
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7B_784/2023: Urteil zum Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde mit einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden schuldig gesprochen, am 12. Februar 2021 ein Fahrzeug mit einem Sachentransportanhänger geführt zu haben, von dessen Plane sich Eisschollen lösten und auf die Fahrbahn fielen. Dies führte zur Beschädigung eines nachfolgenden Fahrzeugs. Das Bezirksgericht Baden sowie das Obergericht des Kantons Aargau bestätigten die Verurteilung gemäss Art. 93 Abs. 2 lit. a SVG. A.________ beantragte vor dem Bundesgericht seinen Freispruch und eventualiter die Rückweisung an die Vorinstanz.
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6B_717/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in Strafsachen wegen angeblichem Rechtsverweigerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob am 29.08.2025 eine Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte die Feststellung eines Rechtsverweigerungsvorwurfs sowie die absolute Nichtigkeit der strafrechtlichen Verfahren CP/21/2024. Er forderte die Einstellung jeglicher strafrechtlichen Verfolgung, Feststellung von Rechtsverstößen seitens jurassischer Behörden, Aufhebung von Massnahmen der B.________ sowie Schadensersatz für erlittene Nachteile. Die Vorinstanz hat die Beschwerde aufgrund ungenügender Begründung abgewiesen.
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7F_25/2025: Urteil betreffend ein Revisionsgesuch im Zusammenhang mit der Vertretungsbefugnis
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin (A.________) wird von B.________ vertreten, der jedoch nicht vertretungsberechtigt ist gemäss Art. 40 Abs. 1 BGG. Ein gegen ein früheres Urteil des Bundesgerichts vom 4. Februar 2025 eingereichtes Revisionsgesuch wird behandelt. Bereits zuvor war sowohl auf die ursprüngliche Beschwerde als auch auf ein weiteres Revisionsgesuch nicht eingetreten worden.
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6B_279/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer erhoben Berufung gegen einen Entscheid der Polizeirichterin des Broyebezirks, bei dem ihre Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen wurde. Das Kantonsgericht Freiburg forderte sie mehrfach zur Zahlung einer Sicherheitsleistung für den zivilrechtlichen Teil der Berufung auf, jedoch ohne Erfolg. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt. Das Kantonsgericht trat schliesslich auf den zivilrechtlichen Teil der Berufung nicht ein. Mit ihrer Beschwerde an das Bundesgericht beantragten die Beschwerdeführer die Befreiung von der Sicherheitsleistung und die Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege.
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5A_818/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege im Kindesbelangen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte am 10. Juli 2025 ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein, welches das Kreisgericht St. Gallen aufgrund der Aussichtslosigkeit der Abänderungsklage abwies. Die daraufhin erhobene Beschwerde vor dem Kantonsgericht St. Gallen wurde mangels hinreichender Begründung nicht behandelt. Der Beschwerdeführer wendet sich mit als \"Einspruch\" bezeichneter Eingabe an das Bundesgericht und verlangt eine Neuberechnung des Kindesunterhalts sowie Berücksichtigung seiner finanziellen Lage.
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5A_628/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Zusatzrichter des Bezirks Lugano ordnete mit Entscheid vom 25. Juni 2025 an, dass vom Einkommen des Beschwerdeführers (A.________) monatlich CHF 1'180.– zwecks Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder an die Beschwerdegegnerin (B.________) abzuziehen und zu überweisen sind. Die familienrechtliche Berechnung umfasste das Existenzminimum des Beschwerdeführers, nicht jedoch jenes seiner neuen Lebenspartnerin und deren Kindes, mit denen er zusammenlebt. Die I. Zivilkammer des Kantonsgerichts Tessin wies die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde ab.
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6B_343/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Nichtzahlung der Verfahrenskosten und ungenügender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, legte Beschwerde gegen ein Urteil der Cour d'appel pénale des Tribunal cantonal du canton de Vaud vom 4. Dezember 2024 ein. Dieses Urteil erkannte ihn unter anderem der Verletzung einer Unterhaltspflicht schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 37 Monaten. Die Beschwerde verlangte eine Strafminderung und einen Teil-Sursis. Der Beschwerdeführer zahlte jedoch die geforderte Kostenvorschuss nicht innerhalb der festgelegten Frist, und seine Begründung erfüllte nicht die gesetzlichen Anforderungen.
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6B_382/2025: Streit um die Höhe der Entschädigung des amtlichen Verteidigers und Schuldspruch wegen Anstiftung zu Mord
Zusammenfassung des Sachverhalts
- Gegenstand: - Verfahren 6B_382/2025: Streit um die Höhe der Entschädigung des amtlichen Verteidgers (Rechtsanwalt Andrea Taormina). - Verfahren 6B_383/2025: Schuldspruch gegen A.________ wegen Anstiftung zu Mord. - Vorgeschichte: - A.________ wurde vom Bezirksgericht Zürich (2020) mehrerer Vergehen beschuldigt und schuldig gesprochen. Vom Vorwurf der versuchten Nötigung und anderer Delikte wurde er freigesprochen. - Das Obergericht Zürich hob die erstinstanzlichen Urteile teilweise auf und sprach A.________ des Mordes schuldig. Anschliessend wurde das Urteil teilweise an das Obergericht zurückverwiesen. - Im erneuten Obergerichtsurteil (2024) wurde A.________ wegen Anstiftung zu Mord schuldig gesprochen.
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6B_789/2025: Unzulässigkeit der Beschwerden in einer Strafsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Obwalden verurteilte die Beschwerdeführer (A.A.________ und B.A.________) wegen mehrfachen Betruges, Veruntreuung, Pfändungsbetruges, Geldwäscherei und weiterer Delikte. Gegen dieses Urteil erhoben die Beschwerdeführer beim Bundesgericht Beschwerde.
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6B_905/2024: Urteil zur Strafzumessung bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird vorgeworfen, B.________ im für sie angemieteten Hotelzimmer nach einer Liebesbeziehung, die er vorgespielt hatte, sexuelle Handlungen gegen ihren Willen aufgezwungen zu haben. A.________ hatte sie zunächst angefasst und geküsst, was B.________ noch toleriert hatte, jedoch als er mehr wollte, schubste sie ihn weg. Daraufhin legte sich A.________ auf sie, hielt sie fest und führte ungeschützten vaginalen und analen Geschlechtsverkehr mit ihr durch, obwohl sie schrie und dadurch klar machte, dass sie nicht einverstanden war. B.________ erlitt durch den erzwungenen Analverkehr Schmerzen.
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1C_449/2024: Baubewilligung für Neubauprojekt in der Gemeinde Amsoldingen: Beschwerde gegen Vorinstanzliches Urteil abgewiesen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die B.________ AG beantragte 2019 eine Baubewilligung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern, vier Einfamilienhäusern und einer unterirdischen Einstellhalle in Amsoldingen. Nach mehrstufigen kantonalen Verfahren, die Projektänderungen beinhalteten, ergänzte das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Baubewilligung um eine Auflage. Die Beschwerdeführerin A.________, Eigentümerin einer Nachbarparzelle, verlangte den Bauabschlag oder eine neue Beurteilung der Sache durch das Verwaltungsgericht. Das Bundesgericht wurde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten angerufen.
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2C_425/2025: Entscheid zur Aufenthaltsbewilligung und zum Wegweisungsvollzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der marokkanische Staatsangehörige A.________ erhielt im Kanton Waadt eine Aufenthaltsbewilligung UE/AELE aufgrund des Familiennachzugs zu seiner französischen Ehefrau. Die Ehe dauerte weniger als drei Jahre, und das Paar trennte sich im August 2023. Im Januar 2025 widerrief der kantonale Bevölkerungsdienst die Bewilligung und verfügte die Wegweisung, da keine wichtigen persönlichen Gründe eine Verlängerung des Aufenthalts rechtfertigten. A.________ legte Einsprache und Beschwerde ein, die beide abgewiesen wurden, bevor das Bundesgericht angerufen wurde.
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7B_818/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde in Strafsachen im Zusammenhang mit einem Darlehensstreit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Zusammenhang mit einem Streit über ein Darlehen von CHF 35'000 und einem Motorrad erstatteten A.________ und B.________ gegenseitig Anzeigen wegen verschiedener Delikte, darunter Betrug, Urkundenfälschung, Veruntreuung und Ehrverletzungsdelikte. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn stellte das Verfahren gegen B.________ ein. Gegen die Verfahrenseinstellung legte A.________ Beschwerde ein, die vom Obergericht des Kantons Solothurn abgewiesen wurde. Dagegen wurde Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht erhoben.
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9C_290/2025: Abweisung der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein im Kanton Waadt ansässiger Aktionär und Verwaltungsrat der Gesellschaft B.________ SA, wurde von der kantonalen Steuerverwaltung des Kantons Waadt mit Steuerermittlungen (Nach- und Steuerhinterziehungsforderungen) für die Steuerperioden von 2007 bis 2021 konfrontiert. Nach dem Verkauf seines einzigen Immobilienvermögens in der Schweiz verlangte die Steuerverwaltung Sicherheitsleistungen zur Sicherung der Steuerforderungen (kantonale und kommunale Steuern) in Höhe von insgesamt 670'000 CHF. Der Beschwerdeführer focht diese Sicherheitsforderungen und die damit verbundenen Arrestmaßnahmen an, die jedoch von der kantonalen Instanz sowie im späteren Verlauf vom Bundesgericht überprüft wurden.
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6B_516/2025: Urteil des Bundesgerichts 6B_516/2025
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hatte von seinem Wohnort aus eine E-Mail an die Gemeinde W.________ geschickt, in der er diskriminierende und rassistische Aussagen über Menschen afrikanischer Herkunft machte und sie mit abwertenden Begriffen wie \"primitiv\" und \"wild\" bezeichnete. Die E-Mail wurde von einer Person der Gemeinde zur Anzeige gebracht.
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6B_584/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte fristgerecht eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern ein, das auf seine Berufung nicht eingetreten war. Die Nichteintretenserklärung des Obergerichts erfolgte, da innert Frist keine Berufungserklärung einging. Der Beschwerdeführer versäumte es anschliessend, den geforderten Kostenvorschuss an das Bundesgericht fristgerecht zu leisten, obwohl ihm eine Nachfrist gewährt wurde.
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1C_445/2025: Entscheidung zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Auslieferung an Italien)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasste sich mit der Beschwerde eines italienischen Staatsbürgers, A.________, gegen die Verfügung des Bundesstrafgerichts vom 7. August 2025, die seine Auslieferung nach Italien zur Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen bestätigte. Die Strafen beruhen auf früheren Verurteilungen in Italien wegen Bankrott und Betrug. Der Beschwerdeführer machte insbesondere Verletzungen des Prinzips der doppelten Strafbarkeit und menschenrechtswidrige Behandlung in italienischen Gefängnissen geltend.
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6B_707/2025: Abschreibung des Verfahrens infolge Rückzugs der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ legte mit Eingabe vom 29. August 2025 eine Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 13. Mai 2025 ein. Er zog diese Beschwerde jedoch am 19. September 2025 zurück. Gegenstand der Beschwerde waren Landesverweisung und stationäre therapeutische Massnahme.
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1C_207/2025: Urteil zum Führerausweisentzug und den Verfahrensvoraussetzungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern entzog A.________ den Führerausweis wegen einer schweren Widerhandlung für vier Monate. Die kantonale Rekurskommission trat auf die Beschwerde von A.________ nicht ein, da dieser den Kostenvorschuss nicht rechtzeitig bezahlte. Im bundesgerichtlichen Verfahren beantragte A.________ unter anderem die Feststellung der Nichtigkeit der Verfügung des Amts sowie die Wiederherstellung aufschiebender Wirkung. Das Strassenverkehrsamt hob die Verfügung während des bundesgerichtlichen Verfahrens wiedererwägungsweise auf, jedoch hielt A.________ an seiner Beschwerde fest.
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1C_321/2025: Urteil zur Anordnung einer Fahreignungsuntersuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ fiel bei der Führerprüfung der Kategorie B durch, wobei Stimmungsschwankungen und Verhaltensauffälligkeiten festgestellt wurden. Dies führte zu einer Meldung und der Anordnung einer ärztlichen Fahreignungsuntersuchung. Trotz mehrmaliger Aufforderung reichte der Beschwerdeführer kein gefordertes ärztliches Zeugnis ein. In der Folge ordnete die Fachstelle Administrativmassnahmen eine umfassendere Untersuchung an. Das Verwaltungsgericht des Kantons Glarus wies eine dagegen erhobene Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer wandte sich an das Bundesgericht, um die Urteile der Vorinstanzen aufheben zu lassen.
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6B_256/2025: Urteil des Bundesgerichts zu schwerer Körperverletzung und sexualisierter Gewalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ wurde am 7. Juni 2024 vom Strafgericht verurteilt. Er wurde für schuldig befunden, durch Körperverletzung, Gewalttaten gegen seine Freundin C.________ und weitere Straftaten wie sexuellen Übergriff und versuchten Vergewaltigung. Mit einer Strafe von sechs Jahren Haft wurde er bestraft, wobei 629 Tage vor der Urteilsverkündung angeordnet wurden, um die Haftstrafe zu reduzieren. Das erstinstanzliche Urteil wurde am 28. November 2024 von der Strafappellationsgericht des Kantons Waadt bestätigt. Die Vorwürfe umfassten unter anderem Vorfälle, bei denen A.A.________ C.________ körperlich angriff, sie absichtlich erwürgte, sie sexuell attackierte, und ihr das Atmen erschwerte. Es gab mehrere Zwischenfälle über einen bestimmten Zeitraum, bei denen Gewalt und Drohungen gegen C.________ ausgeübt wurden, während A.A.________ auch ein Vorstrafenregister aufwies. A.A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und forderte eine Neubewertung der Beweise, insbesondere im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit von C.________.
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1C_156/2025: Urteil zur Entschädigung von Baumfällungen im Rahmen einer formellen Teilenteignung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft die Sanierung der Regensdorferstrasse in Dällikon, bei der einige Quadratmeter Land von Stockwerkeigentümern enteignet werden und Robinien gefällt werden sollen, die an einer Lärmschutzwand gepflanzt wurden. Die Schätzungskommission sprach eine Entschädigung für das enteignete Land zu, verweigerte aber eine Entschädigung für die Baumfällungen, da diese als Bestandteil der Strasse angesehen wurden. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diesen Entscheid. Dagegen erhoben die betroffenen Grundeigentümer Beschwerde beim Bundesgericht.
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6B_648/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend Kostenauflage und Verkehrsregelverletzungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer führte ein angepasstes Fahrzeug aufgrund körperlicher Behinderung und wurde teils freigesprochen von Vorwürfen, die sich auf technische Aspekte des Fahrzeugs bezogen, u.a. betreffend Anhängelast und Sichtbehinderung durch seinen Rollstuhl. Hingegen erfolgte eine Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzungen, Nichtbeachtens von Signalen und mehrerer Übertretungen im Bereich des Nationalstrassenabgabegesetzes.
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6B_654/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in Strafsachen wegen ungenügender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ erhob eine Beschwerde in Strafsachen gegen ein Urteil der Chambre pénale d'appel et de révision des Kantons Genf, die ihren Antrag auf Revision aufgrund ihres Rückzugs abwies und die Verfahrenkosten zu Lasten des Staates legte. Die Beschwerde war unzureichend begründet und wurde vom Bundesgericht auf ihre Irrecevabilität geprüft.
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1C_121/2025: Ergänzende Baubewilligung zur Anpassung der Fluchtwege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Es ging um eine ergänzende Baubewilligung zur Anpassung der Fluchtwege aus einer Restaurantküche im zweiten Stock eines Gebäudes in Genf. Der neue Brandschutzplan sah Flucht durch das Restaurant auf dem ersten Stock vor. Die Beschwerdeführerin, Betreiberin des Restaurants, hielt diese Lösung für brandrechtlich unzulässig und beanstandete deren Genehmigung durch kantonale Behörden.
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