Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
2C_338/2025: Entscheid des Bundesgerichts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich gegen die Beschlagnahme und Konfiskation von zwei Hunden und vier Katzen durch das Amt für Veterinärwesen des Kantons Tessin. Die Vorinstanzen, das Departement der Gesundheit und Soziales sowie das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin, bestätigten diese Massnahmen teilweise. Gegen die entsprechende kantonale Gerichtsentscheidung erhob die Beschwerdeführerin eine Beschwerde vor dem Bundesgericht. Die Beschwerde wurde jedoch vor der Urteilsfindung zurückgezogen.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG erklärt die Präsidentin der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung, als Einzelrichterin, das Verfahren bei Rückzug der Beschwerde als erledigt. Sie entscheidet weiterhin über die Kosten und die Verteilung allfälliger Parteientschädigungen. - **E.2:** Der Rückzug der Beschwerde wurde ohne Vorbehalt erklärt. Das Verfahren ist damit beendet, und es werden reduzierte Gerichtskosten von CHF 500.– der Beschwerdeführerin auferlegt. Parteientschädigungen an obsiegende Behörden entfallen. - **E.3:** Der der Beschwerdeführerin gesetzte Frist für die Leistung eines Kostenvorschusses wird aufgehoben.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Verfahren wird eingestellt und Gerichtskosten von CHF 500.– werden auferlegt.
5A_519/2024: Urteil zur Persönlichkeitsverletzung und unlauterem Wettbewerb
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG klagte gegen die B.________ AG (rechtliche Nachfolgerin der E.________ AG), weil ein Artikel über die beruflichen Praktiken und Arbeitsbedingungen der A.________ AG Persönlichkeitsverletzungen und Wettbewerbsverstösse enthalten soll. Die Klage verlangte unter anderem die Feststellung der Persönlichkeitsverletzung, die Löschung des Artikels sowie die Veröffentlichung des Urteilsdispositivs zugunsten der Klägerin. Das Handelsgericht des Kantons Zürich wies die Klage ab, worauf die A.________ AG Beschwerde ans Bundesgericht erhob.
Zusammenfassung der Erwägungen
E.1: Die Beschwerde erfüllt die formellen und sachlichen Voraussetzungen und wird vom Bundesgericht materiell geprüft. E.2: Das Bundesgericht prüft rechtserhebliche Vorbringen frei, während die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz nur eingeschränkt überprüft werden können. Noven sind ausgeschlossen, sofern sie nicht durch den angefochtenen Entscheid veranlasst wurden. Dies betrifft auch echte Noven wie die später eingereichte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren gegen einen Mitarbeiter der Beschwerdeführerin. E.4: Die Vorinstanz war der Ansicht, dass die beanstandeten Passagen des Artikels betreffend Arbeitsbedingungen und Firmenpraktiken nicht die Persönlichkeit der Beschwerdeführerin verletzten. Der von einem Ex-Mitarbeiter verwendete Ausdruck \"pure Sklaventreiberei\" sowie Aussagen über angeblichen Druck und Betätigung von Kaltakquise wurden als vertretbares Werturteil oder legitime journalistische Darstellungen gewertet. E.5: Bezüglich des Wettbewerbsrechts wurde ebenfalls keine Verletzung festgestellt. Die streitgegenständlichen Aussagen wurden nicht als unnötig herabsetzend oder irreführend im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a UWG bewertet.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten von CHF 5'000 der Beschwerdeführerin auferlegt.
5A_760/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde bezüglich einer fürsorgerischen Unterbringung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer befindet sich aufgrund einer psychischen Störung in einer fürsorgerischen Unterbringung, die von der KESB verlängert wurde. Das Obergericht beschränkte die Dauer dieser Unterbringung bis maximal 22. Oktober 2025 und verlangte, dass künftige Verlängerungsanträge rechtzeitig gestellt werden.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Die Beschwerde muss eine Begründung enthalten, die sich sachbezogen mit dem angefochtenen Entscheid auseinandersetzt. Dies fehlt in der eingereichten Beschwerde. - **E.2**: Der Beschwerdeführer erwähnt nur seinen Widerspruch gegen die Unterbringung und fügt hierzu Beweismaterial bei, ohne auf die ausführlichen Erwägungen der Vorinstanz zum Schwächezustand, der Selbstgefährdung und der Eignung der Klinik einzugehen. - **E.3**: Aufgrund der offensichtlichen mangelnden Begründung wird auf die Beschwerde nicht eingetreten und der Entscheid wird im vereinfachten Verfahren gefällt. - **E.4**: Es werden angesichts der Umstände keine Gerichtskosten erhoben.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt und es wurden keine Gerichtskosten erhoben.
5A_71/2025: Mitteilung des Verwertungsbegehrens in der Betreibung auf Grundpfandverwertung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer, A.A.________ und B.A.________, Eigentümer eines Grundstücks (Familienwohnung), wurden von der C.________ GmbH in zwei separaten Betreibungen auf Grundpfandverwertung betrieben. Gegen die Mitteilung des Verwertungsbegehrens in einer der Betreibungen erhoben sie Beschwerde, die vom Obergericht des Kantons Bern abgewiesen wurde. Sie rügten unter anderem Fehler bei der Zustellung der Zahlungsbefehle und die Behandlung ihres Rechtsvorschlags.
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9C_476/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob Beschwerde gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich, welches seinen Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung aufgrund eines fehlenden Revisionsgrundes verneinte. Bereits im Jahr 2022 war das Bundesgericht auf eine frühere Beschwerde von A.________ in derselben Sache nicht eingetreten.
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1C_103/2025: Urteil betreffend Rechtsverzögerung und Akteneinsicht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG verlangte 2023 von der Gemeinde Glarus Süd Akteneinsicht in Unterlagen zur Rutschung der Wagenrunse. Nach teilweiser Gewährung versagte die Gemeinde den weiteren Zugang. Das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus (DBU) verzögerte den Entscheid über die Beschwerde der A.________ AG, worauf diese eine Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus erhob. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab und belastete die A.________ AG mit Gerichtskosten. Die A.________ AG reichte eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, nachdem das DBU den Entscheid bereits erlassen hatte, wodurch das Verfahren gegenstandslos wurde.
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8C_689/2024: Drittauszahlung von Rentennachzahlung an Wohnungsvermieterin im Rahmen der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Wohnungsvermieterin, die mittels Forderungsabtretung eine anteilsmässige Drittauszahlung von Rentennachzahlungen der Invalidenversicherung erstrebte, wurde von der IV-Stelle und kantonalen Gerichten abgewiesen. Der Vermieterin wurde argumentiert, sie sei keine drittauszahlungsberechtigte private Fürsorgestelle.
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5A_725/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die KESB Olten-Gösgen bestätigte die fürsorgerische Unterbringung von B.________ und übertrug die Zuständigkeit für die Entlassung an die Psychiatrische Klinik. Der frühere Lebenspartner von B.________ verlangte die Aufhebung dieses Entscheides und eventualiter die Rückweisung. Nach dem Übertritt von B.________ in ein Pflegeheim erklärte das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn das Verfahren als gegenstandslos, auferlegte dem Beschwerdeführer die Verfahrenskosten und die Parteientschädigung zugunsten von B.________. Vor dem Bundesgericht verlangte der Beschwerdeführer unter anderem die Abschreibung des Verfahrens und die Neuregelung der Kostenfrage, sowie Zugang zu den vollständigen Akten.
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5A_667/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in einer sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ verlangte die Wiederherstellung der Frist zur Einsprache gegen eine sozialversicherungsrechtliche Verfügung der Assicurazione malattie B.________ SA (vom 31. März 2025), da er angeblich aufgrund einer Hospitalisierung daran gehindert war, rechtzeitig Einwände zu erheben. Die kantonale Aufsichtsbehörde lehnte die Eingabe mit der Begründung ab, sie sei für den Fall nicht zuständig und verwies den Beschwerdeführer auf das sozialversicherungsrechtliche Verfahren vor der Versicherung. Eine direkte Weiterleitung der Eingabe an die Assicurazione malattie B.________ SA wurde angekündigt.
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4A_681/2024: Entscheid zum Dienstvertragsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Arbeitnehmer, A.________, klagte gegen seinen Arbeitgeber, die B.________ SA, auf Zahlung eines nicht korrekt berechneten Lohns und eines Bonus für das Jahr 2020. Der Arbeitsvertrag wurde von der Arbeitgeberin im Juli 2020 mit Wirkung bis Ende August 2020 gekündigt. Es entstand Streit über die Kündigungsfrist und die Berechtigung zum Bonus. Während die erstinstanzliche Gerichtsbarkeit die Forderungen teilweise gutgeheissen hatte, wurde das Urteil auf Berufung hin teilweise abgeändert. Die zentrale Frage betraf die richtige Kündigungsfrist und den Anspruch auf einen Bonus.
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8C_406/2025: Urteil zur Leistungspflicht der Unfallversicherung aufgrund eines Sturzes
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Geschäftsführer, erlitt am 15. April 2023 einen Unfall, als er im Garten auf eine Schaufel trat und stürzte. Dabei zog er sich Beschwerden an der linken Schulter zu sowie später diagnostizierte Diskushernien an der Halswirbelsäule und einen Brustmuskelriss. Die Bâloise Versicherung AG schloss den Versicherungsfall per 4. Mai 2023 und lehnte weitere Leistungen ab. Der Beschwerdeführer verlangte eine Fortsetzung der Leistungen, was vor der Vorinstanz erfolglos blieb.
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6F_26/2025: Kompetenzfrage zur Behandlung eines Revisionsgesuchs in einem Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde durch das Tribunal régional Jura bernois-Seeland am 13. April 2021 unter anderem mit einer Landesverweisung bestraft. Die 2. Strafkammer des Berner Obergerichts bestätigte am 20. Oktober 2021 im Berufungsverfahren die Landesverweisung für sieben Jahre, was das Bundesgericht in einem Urteil vom 23. März 2023 (6B_1373/2021) anschliessend nicht weiter veränderte. Am 6. August 2025 reichte A.________ bei der 2. Strafkammer des Berner Obergerichts ein Gesuch um Revision des ursprünglichen Urteils vom 13. April 2021 ein. Das Obergericht leitete dieses Gesuch an das Bundesgericht weiter.
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8C_15/2025: Berufung gegen Entscheid zur befristeten Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ehemals Flachdachisoleur, beantragte wegen gesundheitlicher Probleme eine Invalidenrente. Die IV-Stelle Luzern hatte ihm gemäss einem Verlaufsgutachten eine befristete ganze Rente für den Zeitraum vom 1. September 2021 bis 30. Juni 2022 zugesprochen. Das Kantonsgericht Luzern verlängerte die Rentenfrist bis zum 31. August 2022 und wies die Beschwerde bezüglich eines weitergehenden Anspruchs ab. Vor Bundesgericht verlangte der Beschwerdeführer mindestens eine Viertelsrente ab Januar 2019, eventuell eine Rückweisung zur erneuten Begutachtung.
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5A_524/2025: Revision des Eheschutzentscheides betreffend Trennungsdatum und Vermögensoffenlegung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ (Beschwerdeführerin) und B.________ (Beschwerdegegner) stehen sich in einem Scheidungsverfahren vor dem Bezirksgericht Kriens gegenüber. Im Eheschutzentscheid von 2023 wurden verschiedene Trennungsfolgen geregelt, worauf die Beschwerdeführerin Berufung einlegte. Ein späteres Revisionsgesuch der Beschwerdeführerin, mit dem unter anderem eine Änderung des Trennungsdatums und eine Vermögensoffenlegung angestrebt wurden, wurde durch das Kantonsgericht Luzern am 21. Mai 2025 abgewiesen. Mit Beschwerde ans Bundesgericht beanstandete die Beschwerdeführerin den Entscheid wegen angeblicher Verletzung verfassungsmässiger Rechte.
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9C_405/2025: Rückzug der Beschwerde im Zusammenhang mit Alters- und Hinterlassenenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich an das Bundesgericht gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches sich mit Fragen der Alters- und Hinterlassenenversicherung befasste. Nach Einreichung der Beschwerde zog er diese später zurück.
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8C_597/2024: Rückerstattung von Arbeitslosenentschädigungen bei Invalidität
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, meldete sich bei der Arbeitslosenkasse Basel-Stadt zum Bezug von Arbeitslosenentschädigungen an. Infolge eines parallelen Bezuges von Invalidenrenten, die rückwirkend wegen eines Invaliditätsgrades von 100 % bzw. 60 % zugesprochen wurden, forderte die Arbeitslosenkasse bereits ausbezahlte Taggelder anteilsmässig zurück. Im Streit steht die Höhe der Rückforderung sowie die Berechnungsgrundlage der Arbeitslosenentschädigung unter Berücksichtigung der Invaliditätsgrade und deren Koordination mit den Leistungen der Invalidenversicherung.
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9C_410/2025: Entscheid betreffend Versicherungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Ärztin und Krankenkassen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, eine Ärztin, wurde von mehreren Krankenkassen auf Rückerstattung von Honoraren aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Gesamtbetrag von ca. 237'669 CHF aufgrund angeblich unwirtschaftlicher Leistungen verklagt. Der Präsident des kantonalen Schiedsgerichts des Wallis gewährte den Krankenkassen zusätzliche Zeit, um statistische Analysen zu vervollständigen und setzte die Verfahren bis zum 15. Dezember 2025 aus. A.________ wandte sich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht, wobei sie die Verfahren als rechtswidrig und diffamierend bezeichnete und deren endgültige Ablehnung verlangte.
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6B_505/2024: Anwendung der reformatio in pejus im Berufungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vor der ersten Instanz des Strafgerichts des Bezirks Lausanne für mehrere Straftaten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Geldstrafe von 300 CHF verurteilt. Sowohl A.________ als auch die Staatsanwaltschaft des Bezirks Lausanne legten Berufung gegen das Urteil ein. Die Berufungsinstanz, das Strafappellationsgericht des Waadtländer Kantonsgerichts, änderte das erstinstanzliche Urteil und sprach zusätzlich eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung aus, erhöhte die Strafe auf vier Jahre Freiheitsentzug und behielt die Geldstrafe bei. A.________ legte eine Beschwerde ans Bundesgericht ein.
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2C_9/2024: Beurteilung der Rechtmässigkeit einer Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der Migrationskontrolle
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Staatsangehöriger von Peru (A.________) und sein Schweizer Partner (B.________) wendeten sich nach einer Wohnungskontrolle durch die Polizei an die kantonalen Behörden mit dem Anliegen, die Widerrechtlichkeit der Anordnung und Durchführung dieser Kontrolle festzustellen. Das Migrationsamt des Kantons Zürich trat auf die Feststellungsbegehren nicht ein, was zu gerichtlichen Anfechtungen führte. Vorliegend bewertet das Bundesgericht die Rechtmässigkeit der Anordnung und der Durchführung der Wohnungsdurchsuchung unter Berücksichtigung von Grundrechten sowie migrationsrechtlicher Vorschriften.
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5A_14/2025: Urteil zur Neuschätzung einer Liegenschaft im Rahmen der Grundpfandverwertung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Gegen A.A.________ und B.A.________ laufen Betreibungen auf Grundpfandverwertung. Die Liegenschaft wurde ursprünglich mit einem Verkehrswert von CHF 5'400'000.- geschätzt. Nach einer Neuschätzung durch die Sachverständige D.________ wurde ein Verkehrswert von CHF 8'335'000.- ermittelt. Die Schuldner stellten das Gutachten infrage und verlangten unter anderem eine weitere Klärung verschiedener Ergänzungsfragen sowie ein Obergutachten. Dies wurde sowohl vom Bezirksgericht Zürich als auch vom Obergericht des Kantons Zürich abgewiesen. Nun wendeten sich die Schuldner mit Beschwerde an das Bundesgericht.
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5A_757/2025: Entscheidung zur Fristversäumnis in einem Eheschutzverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob gegen einen Eheschutzentscheid des Bezirksgerichts Schwyz Berufung, reichte jedoch die Berufungsbegründung nicht innert der Rechtsmittelfrist ein. Ein Fristwiederherstellungsgesuch wegen angeblicher fehlender Rechtsvertretung wurde vom Kantonsgericht Schwyz abgewiesen, und die Berufung aufgrund verspäteter Begründung nicht behandelt. Die Beschwerdeführerin wandte sich daraufhin an das Bundesgericht mit dem Anliegen, den Entscheid des Kantonsgerichts aufzuheben und die Berufung als fristgerecht zu erachten.
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5A_555/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde und Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, der einen Einspruch gegen die Anerkennung der Vaterschaft erhoben hatte, beantragte die Abweisung des adhesiven Eingriffs von B.________, Mutter von C.________, sowie unentgeltliche Rechtspflege für die kantonale und die bundesgerichtliche Instanz. Der adhesive Eingriff wurde vom zuständigen kantonalen Gericht zugelassen, was vom Beschwerdeführer vor dem Bundesgericht angefochten wurde.
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9C_93/2025: Invalidenversicherung: Rückforderung und Rentenaufhebung aufgrund Revisionsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Versicherte A.________ erhielt seit 2003 Leistungen der Invalidenversicherung aufgrund eines Invaliditätsgrades von 57 %. Infolge einer anonymen Meldung veranlasste die IV-Stelle Luzern ab Januar 2020 ein Revisionsverfahren. Nach Einholung verschiedener Gutachten hob sie die Rente rückwirkend auf den 1. September 2021 auf und forderte CHF 35’162.- zurück. Diese Verfügung wurde vom Kantonsgericht Luzern bestätigt.
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8C_51/2025: Überprüfung eines Invalidenrentenanspruchs: Feststellung der Einschränkung des Leistungsvermögens und Rückweisung zur Klärung der Selbsteingliederung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin meldete sich 2019 bei der Invalidenversicherung an, nachdem sie aufgrund seit 2010 andauernder gesundheitlicher Beeinträchtigungen angeblich vollständig arbeitsunfähig war. Nach umfassenden medizinischen und beruflichen Abklärungen lehnte die IV-Stelle des Kantons Aargau einen Rentenanspruch ab, da der Invaliditätsgrad auf 33% geschätzt wurde. Nach weiteren medizinischen Entwicklungen sprach das Versicherungsgericht des Kantons Aargau der Beschwerdeführerin eine befristete ganze Invalidenrente für die Zeit von Mai 2023 bis Februar 2024 zu. Mit der Beschwerde ans Bundesgericht beantragte die Versicherte eine rückwirkende Rentenzusprache oder zumindest eine Rückweisung zur weiteren Abklärung.
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2C_597/2024: Entscheid betreffend unerlaubte Tätigkeit als Emissionshaus und Liquidation einer Gesellschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG war ohne Bewilligung der FINMA als Emissionshaus tätig. Auf Veranlassung dreier zurückgetretener Verwaltungsräte eröffnete die FINMA ein Enforcementverfahren gegen die A.________ AG und bestimmte unter anderem deren Liquidation. Die Gruppe, bestehend aus E.________, D.________, C.________ und der A.________ AG, generierte erhebliche Einnahmen aus Aktienverkäufen ohne die notwendige Effektenhändlerbewilligung. Die B.________ AG entstand durch eine Abspaltung von der A.________ AG und trat unter dem Grundsatz der Universalsukzession ins Verfahren ein.
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1C_391/2024: Festlegung des Geburtsdatums im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS)
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Asylsuchender, widersetzte sich der Änderung seines Geburtsdatums im ZEMIS durch das Staatssekretariat für Migration (SEM). Das SEM stützte sich dabei auf ein Altersgutachten des Instituts für Rechtsmedizin Basel, welches ein Mindestalter von 19 Jahren ergab, und änderte sein Geburtsdatum auf den 1. Januar 2004. A.________ verlangte, dass sein Geburtsdatum beim ursprünglich angegebenen 6. Juli 2006 belassen werde. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde von A.________ gegen den Entscheid des SEM abgewiesen hatte, gelangte dieser mit einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht.
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8C_404/2025: Entscheid zur Rücknahme einer Beschwerde im Bereich der Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, wandte sich mit einer Beschwerde ans Bundesgericht gegen ein Urteil der Cour de justice de la République et canton de Genève vom 2. Juni 2025, betreffend die Arbeitslosenversicherung. Mit Schreiben vom 2. September 2025 erklärte A.________, dass sie ihre Beschwerde zurückzieht.
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5A_607/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen das Nichteintreten des Kantonsgerichts Basel-Landschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin reichte beim Kantonsgericht Basel-Landschaft eine Beschwerde ein, die kein klar umschriebenes Rechtsbegehren enthielt. Nach Hinweisen zu den Formerfordernissen stellte die Beschwerdeführerin keine verbesserte Eingabe. Das Kantonsgericht trat daher mit Urteil vom 27. Juni 2025 auf die Beschwerde nicht ein. Die Beschwerdeführerin wandte sich daraufhin an das Bundesgericht.
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9C_479/2025: Entscheid betreffend Steuerhoheit und Rechtmässigkeit eines Urteils
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA klagte gegen Verfügungen der Steuerverwaltung des Kantons Zug zur Veranlagung der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer für die Steuerperiode 2023. Nach Abweisung der Einsprache durch die Steuerverwaltung und eines Rechtsmittels durch das Verwaltungsgericht Zug wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Die Beschwerdeführerin forderte die Feststellung der Ungültigkeit des Urteils der Vorinstanz bzw. die Aufhebung desselben aus Mangel an Steuerhoheit des Kantons.
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5A_145/2025: Urteil zur Revision der Einkommenspfändung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Betreibungsamt Obwalden revidierte am 25. Oktober 2024 die Einkommenspfändung von A.________. Die Neuberechnung ging von einem Existenzminimum von CHF 1'949.35 und einer pfändbaren Quote von CHF 694.45 aus. A._______ beanstandete diese Revision zunächst vor dem Obergericht des Kantons Obwalden, welches seine Beschwerde mit Entscheid vom 31. Januar 2025 abwies. A.________ erhob daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde, u.a. mit der Rüge der willkürlichen Feststellung des Sachverhalts durch die Vorinstanz.
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6B_276/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vorgeworfen, verschiedene Straftaten begangen zu haben, darunter Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses, Nötigung und einfache Körperverletzung qualifiziert. Der Streitfall umfasst Vorwürfe wie die Verwendung von geheimen Informationen, Gewalt gegen seine damalige Partnerin und andere Handlungen. Die Vorinstanz erkannte ihn für mehrere Fälle schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten bedingt.
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5A_560/2025: Gültigkeit zweier Zahlungsbefehle
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Streitigkeit betrifft die Gültigkeit zweier durch die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer des Condominio B.________ ausgestellten Zahlungsbefehle gegen den Beschwerdeführer A.________, der Stockwerkeigentümer ist. Die Zahlungsbefehle betreffen offene Forderungen aus gemeinsamen Betriebskosten und wurden vom Betreibungsamt Lugano zugestellt. Der Beschwerdeführer focht die Zahlungsbefehle vor der kantonalen Aufsichtsbehörde an, welche sein Rechtsmittel ablehnte. Es wurde argumentiert, dass die Zahlungsbefehle hinsichtlich formaler Anforderungen gültig seien, und Fragen zur aktiven Legitimation müssten materiell entschieden werden.
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6B_470/2025: Bundesgerichtsurteil betreffend Diffamation, Kosten und Entschädigungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
B.________ wurde mittels einer anonymen Diffamierungskampagne beschuldigt, gegenüber A.________ ehrverletzende Aussagen gemacht zu haben. Eine erste Entscheidung des Staatsanwalts verurteilte B.________. Nach Einspruch gegen diese Strafe wurde B.________ vom Tribunal de police des Littoral et du Val-de-Travers freigesprochen, wobei A.________ die Kosten der Erstinstanz sowie eine Entschädigung an B.________ zu tragen hatte. Das Urteil wurde vom kantonalen Gericht bestätigt, wonach A.________ erneut die Kosten und Entschädigungen tragen muss. A.________ richtete daraufhin eine Beschwerde ans Bundesgericht.
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7B_721/2025: Urteil betreffend Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wandte sich an das Obergericht des Kantons Zürich und rügte sinngemäss Befangenheitsgründe gegen zwei Mitglieder des Obergerichts. Das Obergericht leitete die Eingabe an die zuständigen Stellen weiter. Anschliessend erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde in Strafsachen wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung durch das Obergericht Zürich.
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5A_726/2024: Entscheidung zur Beistandschaft und Mandatsführung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.A.________ untersteht einer seit 2021 bestehenden Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung. Er und seine Eltern beantragten bei der KESB Weinfelden u.a. die Entlassung der Beiständin wegen angeblicher Mandatsfehler. Die KESB wies die Anliegen ab, entschied über die Zuständigkeitsübertragung zur KESB Toggenburg und genehmigte Bericht und Rechnung der Beiständin. Das Obergericht des Kantons Thurgau wies die anschliessende Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer reichte gegen diesen Entscheid eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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5A_568/2025: Kindesschutzmassnahmen und Elternentscheidungen im Konflikt
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________, getrennt lebende Eltern der Kinder C.________ und D.________, deren Sorge sie gemeinsam ausüben, haben einen anhaltenden Elternkonflikt betreffend persönlicher Verkehr und Betreuungsregelungen der Kinder. Die KESB Basel-Stadt wies am 2. Dezember 2024 den Antrag des Vaters auf hälftige Betreuung ab und errichtete eine Erziehungsaufsicht (Art. 307 Abs. 3 ZGB). Der Vater erhob Beschwerde beim Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, das zusätzlich eine Erziehungsbeistandschaft (Art. 308 ZGB) und ein Erziehungsfähigkeitsgutachten über den Vater anordnete. A.________ gelangte mit Beschwerde ans Bundesgericht, um den Entscheid des Appellationsgerichts sowie weitere Massnahmen aufzuheben.
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