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Bundesgericht neue Urteile vom 26.09.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

6B_404/2025: Urteil über die Beschwerde betreffend Verurteilung wegen Vergewaltigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Jugendgericht des Kantons Waadt wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten mit einjährigem bedingtem Strafaufschub sowie zur Zahlung von CHF 10'000 als Genugtuung zugunsten von B.________ verurteilt. Diese hatte nach dem Vorfall am 16. März 2021 Anzeige erstattet. Die Berufungsinstanz bestätigte die Verurteilung. A.________ erhob Beschwerde an das Bundesgericht und bestritt den Sachverhalt sowie die Voraussetzungen des Straftatbestandes.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht erläutert die Grundsätze des Willkürverbots und Art. 190a StGB, wonach Vergewaltigung die Anwendung von Gewalt oder Zwangsmitteln voraussetzt, um eine Person gegen ihren Willen zu einem sexuellen Akt zu nötigen. Die Voraussetzung der Gewalt und das subjektive Element der Tat sind erfüllt. - **E.1.2.1:** Die Feststellungen der kantonalen Instanz bezüglich der physischen Überlegenheit und des Einsatzes des Körpergewichts durch A.________ werden bestätigt. Die Widerstände und Ablehnungen von B.________ waren klar und unmissverständlich. - **E.1.3:** Die subjektive Komponente der Tat (Vorsatz/dol éventuel) liegt vor, da A.________ die klaren Ablehnungen seiner Tatgehandlung ignorierte und bewusst über die Grenzen hinweg handelte. - **E.2:** Die weiteren Rechtsmittel des Beschwerdeführers zu Strafmass und Genugtuung fallen weg, da sie sich direkt auf die angefochtene Verurteilung beziehen, die bestätigt wird.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurden abgewiesen und die Gerichtskosten auferlegt.


6B_295/2025: Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Verweigerung des Strafaufschubs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Strafgericht des Saanebezirks am 21. November 2023 wegen mehrerer Straftaten, darunter versuchter schwerer Körperverletzung, zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten ohne Bewährung und einer Geldstrafe von CHF 200 verurteilt. Das Kantonsgericht Freiburg reduzierte die Schuldsprüche im Berufungsverfahren, bestätigte jedoch die übrigen verfahrensrelevanten Entscheide. Besonders umstritten vor Bundesgericht war die Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung und die Verweigerung des Strafaufschubs.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht prüfte die Zuständigkeit, die fristgerechte Einreichung der Beschwerde und die möglichen Auswirkungen einer fehlerhaften Zustellung durch die Vorinstanz. Es befand die Beschwerde für zulässig, wodurch die Anträge auf Fristwiederherstellung gegenstandslos wurden. - **E.2:** Das Gericht befasste sich mit der Anfechtung der Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Es bejahte, dass A.________ mit direktem Vorsatz handelte und mindestens den Eintritt schwerwiegender Verletzungen billigend in Kauf nahm. Bei der Würdigung der Beweise, insbesondere von Videoaufnahmen und Zeugenaussagen, wurde keine Willkür festgestellt. - **E.4:** A.________s Verhalten und seine fehlende Einsicht wurden als ausschlaggebend für ein schlechtes Rückfallrisikopronostikum gewertet. In Bezug auf seine Vorstrafen sowie die Tatsachen, dass die Gewaltintensität zugenommen hatte, kam das Gericht zu dem Schluss, dass ein Strafaufschub nicht gerechtfertigt war.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden A.________ auferlegt.


6B_559/2024: Urteil des Bundesgerichts über sexuelle Nötigung und Vergewaltigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird vorgeworfen, am 22. Januar 2020 die damals 16-jährige B.________ zum Anfassen seines Penis gedrängt und anschliessend vaginal in sie eingedrungen zu sein, obwohl sie deutlich machte, dass sie mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war. Das Kriminalgericht Luzern sprach A.________ am 22. November 2022 und auf Berufung am 26. Februar 2024 schuldig der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2.5 Jahren, von denen 8 Monate unbedingt zu vollziehen sind, während die restlichen 22 Monate bedingt mit einer Probezeit von 2 Jahren ausgesprochen wurden. Zudem wurde ihm ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot für Berufe mit Kontakt zu Minderjährigen auferlegt und er wurde vernommen, B.________ eine Genugtuung von 8'000 CHF zu zahlen.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Die Rüge des Beschwerdeführers über eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung wird behandelt. Es wird dargelegt, dass die Vorinstanz die Aussagen der Beschwerdegegnerin 2 als glaubhaft erachtet und deren detaillierte Schilderungen anerkennt. Die Vorinstanz erklärt, dass die Aussagen des Beschwerdeführers Widersprüche aufweisen und nicht mit den Akten übereinstimmen. Die Willkürrüge des Beschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen, da er keine substanzielle Auseinandersetzung mit den Begründungen der Vorinstanz vorbringt. 2. In Bezug auf die Strafzumessung wird ausgeführt, dass die Vorinstanz die eigenen Ermessensspielräume bei der Festlegung der Strafe berücksichtigt hat und die Rügen des Beschwerdeführers in diesem Punkt nicht durchsetzen kann. Die Begründung der Vorinstanz die Einsatzstrafe festzusetzen, genügt den Anforderungen und wird als gültig erachtet. Die Vorinstanz hat in ihrer Entscheidungsbegründung substantiell dargelegt, warum sie eine Anhebung der Strafe vornahm und hat die gesetzlichen Bestimmungen nicht überschritten. Alle Rügen sind unbegründet. 3. Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten zugunsten des Beschwerdeführers festgelegt.


5A_732/2025: Unzulässigkeit im Scheidungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen eines hängigen Scheidungsverfahrens vor dem Kreisgericht St. Gallen beantragte die Ehefrau, die gerichtliche Ermächtigung zur Beantragung eines vorsorglichen Vorbezugs von Vorsorgeguthaben mit Alleinunterschrift. Das Kreisgericht erteilte diese Ermächtigung nach erfolgloser Stellungnahme des Ehemanns. Die hiergegen erhobene Berufung des Ehemanns auf Aufhebung des Entscheides wurde vom Kantonsgericht St. Gallen nicht behandelt; es trat darauf nicht ein. Der Ehemann wandte sich daraufhin mit einer Eingabe erneut an das Kantonsgericht, das diese an das Bundesgericht weiterleitete.


6B_325/2025: Urteil zur groben Verletzung der Verkehrsregeln – Sachverhaltsfeststellung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bezirksgericht Hinwil am 7. Februar 2024 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe (90 Tagessätze à CHF 150) und einer Busse von CHF 3'600 verurteilt. Vom Vorwurf der Nötigung und der fahrlässigen Körperverletzung wurde er freigesprochen. Das Obergericht des Kantons Zürich senkte die Strafe am 22. Januar 2025 auf 80 Tagessätze à CHF 100 und eine Busse von CHF 2'000, bestätigte jedoch den Schuldspruch. Mit seiner Beschwerde verlangte A.________ vor Bundesgericht einen Freispruch.


6B_478/2024: none

Zusammenfassung des Sachverhalts

Aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit des Dokuments kann der Sachverhalt nicht dargestellt werden.


4A_386/2025: Beschwerderückzug im Zusammenhang mit Mietvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.________) hatte gegen ein Urteil der Cour de justice des Kantons Genf, Chambre des baux et loyers, Beschwerde erhoben. Der Streitgegenstand betraf einen Mietvertrag zwischen dem Beschwerdeführer und den Beschwerdegegnerinnen (B.________ und C.________). Am 5. September 2025 erklärte der Beschwerdeführer schriftlich den Rückzug seiner Beschwerde.


2E_1/2024: Urteil zur Staatshaftung wegen Notfusion der Credit Suisse

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Kläger A.A. und B.A. kauften im März 2023 Aktien der Credit Suisse und veräusserten diese nach der Bekanntgabe der Übernahme durch die UBS mit Verlust. Sie forderten Schadenersatz von der Schweizerischen Eidgenossenschaft und machten geltend, dass der Bundesrat durch die Anwendung von Notrecht, falsche öffentliche Aussagen zur Finanzlage der Credit Suisse und angeblichen Druck auf die Unternehmensführung der Credit Suisse und UBS den Vermögensverlust verursacht habe. Der Bundesrat wies die Vorwürfe zurück.


6B_236/2023: Unzulässigkeit der Teilnahme an einer nicht bewilligten Kundgebung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wurde von der Polizei auf dem Walcheplatz in Zürich bei einer nicht bewilligten Kundgebung gegen die Maskentragepflicht in der Primarschule kontrolliert und weggewiesen. Sie wurde sowohl vom Bezirksgericht Zürich als auch vom Obergericht des Kantons Zürich wegen Teilnahme an einer nicht bewilligten Kundgebung verurteilt und mit einer Busse von CHF 125.– belegt. Die Beschwerdegegnerin ist die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich.


5A_704/2025: Nichteintreten wegen fehlendem Kostenvorschuss bei Rechtsverzögerungsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kantonsgericht Basel-Landschaft trat auf die Rechtsverzögerungsbeschwerde des Beschwerdeführers nicht ein, da dieser den erforderlichen Kostenvorschuss auch innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht geleistet hatte. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und verlangte die Aufhebung des Urteils sowie die Anweisung an das Kantonsgericht, auf seine Beschwerde einzutreten. Gleichzeitig beantragte er unentgeltliche Rechtspflege.


5A_726/2025: Urteil zum Ausstandsbegehren im Scheidungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob vor dem Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen vom 3. September 2025, welches auf eine Beschwerde des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit gestellten Ausstandsbegehren nicht eintrat. Der Beschwerdeführer beantragte die Aufhebung des Entscheides sowie die Wiederholung sämtlicher Amtshandlungen, an denen Bezirksrichter Peter Frei beteiligt war. Das Kantonsgericht sah keine Mitwirkung von Peter Frei im Scheidungsverfahren.


2C_511/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, albanischer Staatsangehöriger, kam 2011 im Familiennachzug nach Heirat mit einer Schweizerin in die Schweiz. Nach Scheidung im Jahr 2019 wurde seine Aufenthaltsbewilligung aufgrund von Straffälligkeit, Schulden und Sozialhilfebezug widerrufen. Er verliess die Schweiz, kehrte jedoch erneut ein und erhielt durch Heirat mit einer zweiten Schweizerin 2022 wieder eine Aufenthaltsbewilligung. Nach erneuter Scheidung im Jahr 2024 widerrief das Migrationsamt des Kantons St. Gallen diese Bewilligung. Die Beschwerden gegen den Widerruf wurden von den Vorinstanzen abgewiesen.


7B_1165/2024: Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege und Verteidigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Strafgericht der Montagnes und des Val-de-Ruz am 20. März 2023 wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten sowie einer therapeutischen Massnahme (Art. 60 StGB) verurteilt. Nachdem die zuständige kantonale Behörde (OESP) diese Massnahme infolge Aussichtslosigkeit aufgehoben und A.________ zur Verbüssung der Reststrafe in Haft überführt hatte, griff A.________ diese Entscheidung an, und es kam zu weiteren prozessualen Schritten. Dabei beantragte A.________ die unentgeltliche Rechtspflege und Verteidigung vor der OESP, was diese am 9. April 2024 ablehnte. Die kantonale Vorinstanz wies die entsprechende Beschwerde gegen diese Ablehnung am 27. September 2024 ab.


7B_789/2025: Entscheidung zur Fortführung der Sicherheitshaft und Prüfung von Ersatzmassnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, befindet sich seit August 2023 im Rahmen der vorzeitigen Strafevollstreckung in Haft. Aufgrund eines Strafurteils, das unter anderem die Verurteilung wegen versuchten Mordes und anderer Delikte beinhaltete, und einer späteren teilweisen Korrektur durch die Berufungsinstanz und das Bundesgericht, beantragte er im Juli 2025 seine sofortige Freilassung, gegebenenfalls unter Ersatzmassnahmen. Die Berufungsinstanz lehnte diesen Antrag ab, wogegen der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht führte.


8C_753/2024: Entscheid bezüglich der Aussetzung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte A.________ hatte nach der Beendigung eines befristeten Anstellungsverhältnisses seinen Militärdienst absolviert und sich nach dessen Ende am 6. November 2023 beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet. Aufgrund ungenügender Bewerbungsbemühungen in den drei Monaten vor dem Anmeldedatum verfügte die Direktion für Arbeitsmarkt und Beschäftigung des Kantons Waadt (DGEM) eine neuntägige Suspendierung des Anspruchs auf Arbeitslosentschädigung. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom kantonalen Gericht des Kantons Waadt gutgeheissen, die Suspendierung aufgehoben.


1C_131/2024: Expropriation matérielle betreffend Zonenausweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA hielt seit 2005 Eigentum an zwei Parzellen in der Gemeinde Gryon, die in einer gemischten Zone (Bau-, Landwirtschafts- und Waldzone) im Geltungsbereich eines älteren Planungsdokuments lagen. Nach verschiedenen Planungsanpassungen wurde ein Grossteil der Grundstücke 2016 aus der Bauzone herausgenommen und in eine landwirtschaftliche bzw. forstliche Zone überführt. 2020 beantragte A.________ SA eine Entschädigung wegen materieller Enteignung, was jedoch von den Behörden abgelehnt wurde. Dagegen erhob sie Beschwerde.


1C_165/2024: Entscheid betreffend Bau- und Planungsrecht (Abbruch- und Baubewilligung für ein Neubauprojekt)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die F.________ AG ist Eigentümerin zweier Grundstücke in Luzern, die sich in einer Ortsbildschutzzone befinden. Sie beantragte den Abbruch der bestehenden Gebäude und die Errichtung eines Neubaus. Nach einer ersten Baubewilligung und erfolgreichen Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Einsprechenden wurden ergänzende wirtschaftliche Unterlagen eingereicht und das Bauvorhaben erneut bewilligt. Eine weitere Beschwerde an das Kantonsgericht Luzern wurde abgewiesen. Mit dem vorliegenden Verfahren gelangten die Beschwerdeführenden ans Bundesgericht.


6F_22/2025: Urteil zum Revisionsgesuch betreffend Verurteilung wegen gewerbsmässigem Wucher

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin A.________ beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils vom 7. Februar 2025, welches ihre Verurteilung wegen gewerbsmässigem Wucher bestätigte. Sie legte diverse Dokumente vor und behauptete fehlerhaftes Vorgehen der Staatsanwaltschaft und unrechtmässige Verfahren. Ferner ersuchte sie um unentgeltliche Rechtspflege.


5A_472/2025: Unzulässigkeit der subsidiären Verfassungsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, der mit B.________ seit 1999 verheiratet war, hatte bereits 2016 beim Zivilgericht des Bezirks La Côte beantragt, die Unterhaltszahlungen im Rahmen der Schutzmassnahmen der ehelichen Gemeinschaft aufzuheben. Im Dezember 2021 entschied das Gericht, dass die entsprechenden Anträge hinfällig seien, da das einzige Kind des Paares mittlerweile volljährig geworden war. Nach der Scheidung forderte A.________ 2024 die Feststellung eines behaupteten Justizverzugs im Zusammenhang mit der Nichtbehandlung seines Antrags von 2016. Die kantonale Beschwerdeinstanz wies diesen Antrag ab, woraufhin A.________ beim Bundesgericht Beschwerde einreichte.


1C_415/2025: Entscheid zur Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen an Polen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die polnischen Behörden beantragten die Auslieferung des polnischen Staatsangehörigen A.________ zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund von Übergriffen und Diebstählen verurteilt. Das Bundesamt für Justiz (BJ) bewilligte am 3. Juli 2025 die Auslieferung, was das Bundesstrafgericht am 26. August 2025 bestätigte. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin mit Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der Entscheidungen.


4A_597/2024: Abweisung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (Verwaltungsratspräsidentin) und B.________ SA klagten gegen die Gemeinde U.________, um eine Mietzinsreduktion sowie die Rückzahlung angeblich zu viel bezahlter Beträge in Zusammenhang mit Bauarbeiten einzufordern (Streitwert: 3'000'000 Franken). Aufgrund des Nichterscheinens beider Parteien an einer Hauptverhandlung am 16.01.2024 stellte das zuständige Tribunal die Sache ein (Art. 234 Abs. 2 ZPO). Die Beschwerdeführerinnen erhoben dagegen kantonale Beschwerde und argumentierten unter anderem, dass die Gemeinde U.________ tatsächlich am Verhandlungstag vor Ort gewesen sei. Die kantonale Instanz bestätigte die Einstellungsverfügung.


9C_628/2024: Urteil zur Schadenersatzpflicht in der Alters- und Hinterlassenenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die C.________ AG, ein Unternehmen für Personalverleih und Unternehmensberatung, wurde aufgrund gesetzlicher Mängel aufgelöst, und das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt. Der Schadenersatzanspruch der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA Zürich) gegenüber den beiden früheren Verwaltungsratsmitgliedern A.________ und B.________ ergibt sich aus Solidarhaftung für entgangene AHV-Beiträge.


5A_736/2025: Verfahrenserledigung bezüglich aufschiebender Wirkung im Pfändungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen die Pfändungsankündigung des Betreibungsamts Bern-Mittelland vom 29. Juli 2025 und beantragte beim Obergericht des Kantons Bern die aufschiebende Wirkung. Das Obergericht wies sein Wiedererwägungsgesuch gegen die Verfügung des Obergerichts teilweise ab bzw. trat nicht darauf ein. Daraufhin erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht. Dabei ergab sich jedoch, dass die Angelegenheit vor dem Obergericht bereits rechtskräftig abgeschlossen war, sodass ein aktuelles und praktisches Interesse des Beschwerdeführers an der Beschwerde nicht mehr gegeben war.


6B_601/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen einen Strafbefehl

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde mit einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 23. Januar 2025 wegen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Gegen den Strafbefehl erhob er Einsprache, erschien jedoch ohne Entschuldigung nicht zur Einvernahme. Daraufhin erklärte die Staatsanwaltschaft die Einsprache für zurückgezogen. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer Beschwerde, welche vom Obergericht des Kantons Aargau wegen Verspätung zurückgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer wandte sich hiergegen ans Bundesgericht.


7B_808/2025: Entscheid zur Anordnung und Prolongation der Untersuchungshaft und Massnahmen der Substitution

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde aufgrund verschiedener Vorfälle, darunter wiederholte Gewaltanwendungen gegen seine damalige Lebensgefährtin B.________ und deren Bedrohung, in Untersuchungshaft genommen. Diese Haft wurde mehrfach verlängert. Am 2. Juni 2025 wurden durch den TMC vorübergehend Ersatzmassnahmen anstelle der Haft angeordnet, jedoch wieder widerrufen, da der Beschwerdeführer am Tag vor seiner geplanten Freilassung erneut aggressives Verhalten gezeigt hatte. Die kantonale Beschwerdekammer bestätigte die erneute Anordnung der Untersuchungshaft.


5A_731/2025: Abweisung einer Beschwerde betreffend Ausstand von Richterpersonen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangt den Ausstand von zwei Richterpersonen im Zusammenhang mit einem hängigen Scheidungsverfahren vor dem Kreisgericht St. Gallen. Das Ausstandsgesuch gegen Kreisrichterin Niederberger wurde durch den Kreisgerichtspräsidenten abgewiesen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Kantonsgericht St. Gallen, welches auf diese mangels hinreichender Begründung nicht eintrat. Nach weiterer Eingabe des Beschwerdeführers leitete das Kantonsgericht die Angelegenheit zuständigkeitshalber an das Bundesgericht weiter.


6F_23/2025: Unzulässigkeit des Revisionsantrags

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte eine Revision des Bundesgerichtsurteils vom 22. Mai 2025 (6B_367/2025), in welchem eine von ihm eingereichte Beschwerde mangels Eintretensvoraussetzungen nicht behandelt wurde. Der Revisionsantrag wurde vom Bundesgericht als unklar und nicht hinreichend begründet bewertet.


7B_425/2025: Entscheidung zur Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens und zur Legitimation des Beschwerdeführers

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob nach seiner Abberufung aus einem Stiftungsrat mehrere Strafanzeigen gegen die verbleibenden Stiftungsräte wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Nötigung sowie unwahren Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden. Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich nahm diese Anzeigen nicht an Hand. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen diese Nichtanhandnahme ab. A.________ erhob daraufhin eine Beschwerde ans Bundesgericht.


8C_413/2025: Entscheid bezüglich der Zulässigkeit einer Beschwerde im Sozialhilfebereich

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte Sozialhilfeleistungen vom Hospice Général, welche mit Wirkung ab 30. September 2023 eingestellt wurden. Nach Ablehnung seiner Opposition gegen diese Entscheidung und mehreren erfolglosen Rechtsmitteln beim kantonalen und Bundesgericht versucht A.________, im April 2025 ein neues Rechtsmittel einzulegen, das sowohl als Beschwerde als auch als Antrag auf Wiederaufnahme vor kantonalen Behörden gewertet wird. Die zuständigen Behörden weisen dieses Verfahren ab, da es unzulässig sei. Daraufhin richtete A.________ eine Beschwerde an das Bundesgericht, in der eine Unterstützung durch einen Anwalt und die Gewährung aufschiebender Wirkung beantragt wird.


7B_835/2025: Entscheidung zu einer Beschwerde betreffend Strafvollzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Obergericht des Kantons Zürich wegen falscher Anschuldigung, Freiheitsberaubung und Drohung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Seine Beschwerde sowie sein Gesuch um Revision und Sistierung des Strafvollzugs blieben erfolglos. Nach Ablehnungen weiterer Begehren und Rekurse durch kantonale Behörden wehrte er sich gegen Maßnahmen wie die Vorladung zum Strafantritt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich trat auf seine Beschwerde nicht ein, weshalb A.________ das Bundesgericht anrief.


4A_171/2025: Abweisung der Beschwerde gegen die provisorische Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die B.________ SA beauftragte die A.________ SA mit Bauarbeiten im Umfang von 143'000 CHF. Ein später unterzeichneter Avenant verpflichtete B.________ SA, nach Abschluss der Arbeiten 30'000 CHF zu zahlen. A.________ SA verlangte die provisorische Rechtsöffnung für diese Forderung, welche zunächst vom erstinstanzlichen Gericht bewilligt, in zweiter Instanz jedoch abgelehnt wurde.


1C_499/2024: Entscheidung zu öffentlichem Personalrecht im Zusammenhang mit der Auflösung eines Dienstverhältnisses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit während der Kündigungsfrist gemäß dem öffentlichen Personalrecht und Art. 336c OR rechtmässig ist. Die Beschwerdeführerin, eine wissenschaftliche Mitarbeiterin der Fachhochschule Graubünden, verlangte eine Lohnfortzahlung wegen der verlängerten Kündigungsfrist. Die Beschwerdeführerin, angestellt bei der Fachhochschule Graubünden, wurde im Oktober 2022 unter Einhaltung einer viermonatigen Kündigungsfrist per Semesterende gekündigt. Während der Kündigungsfrist meldete sie eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, wodurch sie eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bis zum nächsten Kündigungstermin (September 2023) verlangte. Die Fachhochschule und die Vorinstanz lehnten dies ab und begrenzten die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses auf einen Monat.


1C_495/2024: Entscheidung zur Auflösung des Dienstverhältnisses im öffentlichen Personalrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ war seit 2018 als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Marketing bei der Fachhochschule Graubünden (FHGR) angestellt. Nach einem Führungswechsel und verschiedenen Gesprächen kündigte die FHGR das Arbeitsverhältnis am 5. Oktober 2022 aufgrund von mehrfachen Kompetenzüberschreitungen. A.________ erhob Beschwerde gegen die Kündigung, welche vom Personalausschuss des Hochschulrats und später vom Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden abgewiesen wurde. A.________ beantragte die Aufhebung dieser Entscheide und eine Entschädigung vor Bundesgericht.


4A_549/2024: Abweisung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Angestellter, der seit 2009 bei einer Arbeitgeberin tätig war, litt ab 2018 an gesundheitlichen Problemen (Herzinfarkt, später Depressionen, verursacht durch Konflikte am Arbeitsplatz). Während dieser Zeit kündigte die Arbeitgeberin zweimal. Die erste Kündigung (29. November 2018) wurde als nichtig erklärt, da sie während einer Sperrfrist gemäss Art. 336c Abs. 1 lit. b OR ausgesprochen wurde. Die zweite Kündigung (15. März 2019) beendete das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2019. Der Angestellte und die Caisse de chômage verlangten Lohnzahlungen und weitere Ansprüche, wobei das Bundesgericht diesen Forderungen prüfte.


4D_122/2025: Verfügung zum Rückzug einer Beschwerde betreffend Forderung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin reichte eine undatierte Beschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 6. Juni 2025 ein. Mit einem weiteren undatierten Schreiben, das am 5. September 2025 beim Bundesgericht einging, erklärte sie den Rückzug der Beschwerde.


2C_498/2023: Urteil zum Verbot von Echolotgeräten mit Live-Sonar-Technologie im Vierwaldstättersee

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Fischereikommission Vierwaldstättersee änderte am 26. Juni 2023 die Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei und führte dabei ein Verbot von Echolotgeräten mit Live-Sonar-Technologie ein, mit möglichen Ausnahmen für wissenschaftliche Zwecke. Diese Geräte ermöglichen unter anderem das gezielte Aufspüren und Fangen von Fischen in Echtzeit. Dagegen erhoben insgesamt 35 Personen Beschwerde und verlangten die Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen.


5A_633/2025: Entscheidung zur fürsorgerischen Unterbringung gemäß Art. 426 ZGB

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, geboren 1952, ist seit 2013 unter allgemeiner Beistandschaft gestellt. Aufgrund psychischer Probleme und chronischem Alkoholismus sowie wiederholtem fremd- und autoaggressiven Verhalten wurde er mehrfach hospitalisiert. Er war zudem wegen mehrfacher Straftaten verurteilt, darunter 2009 wegen versuchter Tötung. Seit 2021 befindet er sich im Rahmen eines fürsorgerischen Unterbringungsentscheids in einem Alters- und Pflegeheim. Die kantonale Kindesschutz- und Erwachsenenschutzbehörde (APEA) verlängerte den Aufenthalt erneut im Juli 2025. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde von der kantonalen Beschwerdeinstanz abgewiesen.


7B_511/2025: Urteil betreffend Strafvollzug und beantragten Strafaufschub

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Kantonsgericht Luzern wegen Freiheitsberaubung, Drohung, mehrfacher Pornografie und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Teile der Freiheitsstrafe wurden bedingt ausgesprochen und eine Landesverweisung für fünf Jahre angeordnet. Sein Gesuch, den unbedingten Teil der Strafe in Halbgefangenschaft zu verbüssen, wurde abgelehnt. Ein späterer Antrag für offenen Strafvollzug und eine Verschiebung des Strafantritts führte letztlich zu einer Beschwerde beim Bundesgericht, um unter anderem den Vollzug in einer spezialisierten Einrichtung zu erreichen.


8C_477/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Sozialhilfe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wehrte sich gegen die Rückerstattung von zu Unrecht bezogenen Sozialhilfeleistungen in Höhe von CHF 1'142.10, welche durch Verrechnung während vorerst acht Monaten mit 15 % des Grundbedarfs erfolgt. Das kantonale Gericht hatte den Entscheid der Beschwerdegegnerin, Stadt Zürich, bestätigt.


6B_775/2024: Urteil betreffend Betrug und Landesverweisung im Zusammenhang mit Covid-19-Krediten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ machte als Geschäftsführer einer GmbH falsche Angaben in einem Formular für einen Covid-19-Kredit und verwendete die ausbezahlten Mittel (Fr. 45'000.–) vertragswidrig für private Zwecke. Erstinstanzlich wurde A.________ wegen verschiedener Delikte, darunter Betrug, verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein, wobei das Kantonsgericht die Verurteilung wegen Betrugs bestätigte, die Freiheitsstrafe jedoch teilweise bedingte und eine Landesverweisung für fünf Jahre ordnete.


6B_242/2024: Urteil zur Diffamierung im Zusammenhang mit Umgangsrechten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ bezeichnete seine geschiedene Ehefrau B.________ in einer E-Mail an sie sowie weitere Personen als \"Ignorantin\" und \"Psychopathin\" im Zusammenhang mit Kommunikationsproblemen bezüglich ihres gemeinsamen Umgangsrechts mit den Kindern. Aufgrund einer Strafanzeige wurde A.________ zunächst freigesprochen, in zweiter Instanz jedoch wegen \"Diffamierung\" teilweise für schuldig befunden und verurteilt. Der Fall wurde daraufhin vor das Bundesgericht gebracht.


5A_733/2025: Urteil betreffend Rechtsverweigerungsbeschwerde in einem Vorsorgemassnahmenverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Ehepaar, das sich seit 2021 in einem Scheidungsverfahren befindet, geriet in Streit betreffend die Freigabe von Pensionskassengeldern zur Finanzierung von Wohneigentum. Der Beschwerdeführer erhob beim Kantonsgericht St. Gallen eine Rechtsverweigerungsbeschwerde, die jedoch abgewiesen wurde. Er wandte sich anschliessend an das Bundesgericht.


6B_266/2025: Urteil des Bundesgerichts 6B_266/2025

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde im Januar 2025 von der Strafkammer des Kantons Waadt wegen Vergewaltigung verurteilt und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Davor war A.________ bereits wegen versuchter Nötigung und Betrug vorbestraft. Die Hauptbelastung durch die auf B.________ ausgeübte sexuelle Gewalt und Nötigung wurde dargelegt, wobei A.________ B.________ unter dem Vorwand der \"Heilung\" sexuell missbrauchte. Es wurde festgestellt, dass A.________ die psychischen Probleme von B.________ ausnutzte und sie zu mehreren sexuellen Handlungen zwang, die als Vergewaltigung qualifiziert wurden.


8C_44/2025: Ablehnung eines Rentenanspruchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Stadt Luzern legte Beschwerde gegen die Ablehnung eines Rentenanspruchs durch die IV-Stelle Luzern ein. Die versicherte Person hatte psychische Beeinträchtigungen geltend gemacht, darunter Verdachtsdiagnosen wie Persönlichkeitsstörungen, depressive Störungen und eine mögliche Autismus-Spektrum-Störung. Basierend auf einem externen psychiatrischen Gutachten stellte die IV-Stelle keine anspruchsbegründende Invalidität fest.


5A_735/2025: Unzulässigkeit im Konkursverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bezirksgericht Willisau eröffnete am 4. Dezember 2024 den Konkurs über die C.________ AG und stellte das Verfahren am 15. April 2025 mangels Aktiven unter Vorbehalt eines Kostenvorschusses ein. Nach Einzahlung des Kostenvorschusses forderten die Beschwerdeführer die Wiederaufnahme des Konkurses sowie Untersuchungen des Konkursverwalters, worauf das Bezirksgericht mit Beschluss vom 4. August 2025 auf eine diesbezügliche Beschwerde nicht eintrat. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte diesen Entscheid am 27. August 2025, mangels genügender Begründung der vorinstanzlichen Beschwerde. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.


6B_627/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Strafbefehl

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kantonsgericht Luzern trat auf eine Beschwerde gegen einen Strafbefehl nicht ein. Hiergegen legte der Beschwerdeführer am 13. Juli 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Verfahren vor dem Bundesgericht scheiterte jedoch an der Nichtzahlung des Kostenvorschusses.


5A_650/2025: Entscheid zur Zulässigkeit einer Beschwerde im Bereich Erbschaftsteilung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob vor dem Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid der Cour civile II des Kantonsgerichts Wallis vom 8. Juli 2025. In diesem Entscheid wurde eine von A.________ eingereichte Berufung gegen das Urteil des Gerichts der Bezirke Hérens und Conthey vom 26. Mai 2025 sowie eine neue eingereichte Beweisstück als unzulässig erklärt. Der Streitfall betrifft eine Erbschaftsteilung.


8C_21/2025: Abweisung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erlitt 2012 während seiner beruflichen Tätigkeit eine Ohnmacht und Kopfverletzung, die möglicherweise durch das Einatmen von Toluol verursacht wurde. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) erkannte anfänglich eine Unfallfolge an, stellte 2016 jedoch Leistungseinstellungen fest. Nach erneuter Prüfung im Jahr 2019 wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit ausgeschlossen. Die Vorinstanz wies die danach erhobene Beschwerde des Versicherten ab.


6B_522/2025: Rückzug der Berufung und Anforderungen an die Berufungsbegründung im schriftlichen Verfahren gemäss StPO

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Beschwerdeführer meldete Berufung gegen ein Urteil des Regionalgerichts Oberland an und reichte fristgemäss eine Berufungserklärung mit Begründung ein. Im anschliessenden schriftlichen Verfahren verlangte das Obergericht des Kantons Bern eine erneute schriftliche Eingabe. Da diese nicht fristgerecht erfolgte, erklärte das Obergericht die Berufung gestützt auf Art. 407 Abs. 1 lit. b StPO als zurückgezogen. Der Beschwerdeführer ficht diesen Entscheid vor Bundesgericht an, da die ursprüngliche Berufungserklärung seiner Ansicht nach den Anforderungen genügte und das Verhalten der Vorinstanz als überspitzten Formalismus wertet.


2C_473/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen fehlender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein portugiesischer Staatsangehöriger (geb. 1972) lebte seit 2013 mit einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA in der Schweiz. Nachdem die Aufenthaltsbewilligung zuletzt bis 30. November 2023 verlängert wurde, lehnte das Migrationsamt des Kantons Zürich am 18. April 2024 eine weitere Verlängerung ab und ordnete die Wegweisung an. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wiesen seine Rechtsmittel ab. Auch das Bundesgericht setzte sich mit seiner Beschwerde auseinander.


1C_197/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde aufgrund fehlenden Interesses

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein Mitglied des Genfer Gemeinderats, wurde in den Verwaltungsrat einer öffentlichen Stiftung (\"Fondetec\") berufen. Nach einer Auseinandersetzung mit einem anderen Mitglied des Verwaltungsrats, die in einer physischen Konfrontation endete, wurde A.________ sowohl vorübergehend suspendiert als auch später aus seiner Funktion im Verwaltungsrat entlassen. Der Beschwerdeführer focht diese Entscheidung mehrfach an, sowohl vor der kantonalen Verwaltungsjustiz als auch vor dem Bundesgericht.


6B_1263/2023: Urteil zur Qualifikation des gewerbsmässigen Diebstahls und zur Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, als Paketbote tätig, entwendete zwischen dem 10. August 2020 und dem 30. Juni 2021 insgesamt 35 Pakete mit einem Gesamtwert von CHF 22'891.55. Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte ihn am 7. November 2022 zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Busse; eine Landesverweisung wurde nicht angeordnet. Das Obergericht Thurgau bestätigte am 10. Juli 2023 das Urteil des Bezirksgerichts. Die Generalstaatsanwaltschaft Thurgau legte Beschwerde beim Bundesgericht ein, unter anderem wegen der Nichtanerkennung der Gewerbsmässigkeit der Taten.


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