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Bundesgericht neue Urteile vom 25.09.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_609/2025: Fristgerechter Nachweis der Vertretungsbefugnis gemäss Art. 40 Abs. 2 BGG als Voraussetzung für das bundesgerichtliche Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde im Zuge einer Strafuntersuchung wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte inhaftiert. Nach einer Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts wurde er bis zum 8. August 2025 präventiv in Haft gehalten. Eine Beschwerde gegen die Haft beim Kantonsgericht Luzern wurde abgewiesen. Anschliessend reichte Rechtsanwalt B.________ eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, verbunden mit einem Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung. Die Einreichung der dafür erforderlichen Vollmacht des Rechtsanwalts blieb trotz mehrfacher Aufforderungen unvollständig, und A.________ wurde zwischenzeitlich aus der Haft entlassen.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Gemäss Art. 40 und Art. 42 Abs. 5 BGG ist eine schriftliche Vollmacht zwingend erforderlich, wenn ein Rechtsanwalt als Parteivertreter vor dem Bundesgericht tätig wird. Dieser Antrag wurde trotz mehrfacher Fristerstreckungen nicht erfüllt.
- **E.2:** Rechtsanwalt B.________ berief sich auf eine im kantonalen Verfahren erteilte amtliche Verteidigung und eine handschriftlich ergänzte Rechtsschrift durch A.________. Das Bundesgericht verneinte, dass diese Ergänzungen die fehlende Vollmacht ersetzen könnten.
- **E.3:** Das Gericht prüfte, ob A.________ postulationsunfähig sei (Art. 41 Abs. 1 BGG), kam jedoch zum Schluss, dass er in der Lage sei, seine Interessen zu vertreten.
- **E.4:** Mangels gültiger Vollmacht trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Es entschied weiter, auf die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung nicht einzutreten, und verzichtete aufgrund der Umstände auf die Erhebung von Gerichtskosten.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Gericht trat nicht auf die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein und erhob keine Gerichtskosten.


8C_592/2024: Entscheid zur Anpassung der Ergänzungsleistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, geboren 1955, bezog seit 1. Januar 2019 Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (EL). Seine familiäre und finanzielle Situation änderte sich, als seine Ehefrau ab 25. August 2023 einer teilzeitlichen Erwerbstätigkeit nachging. Daraufhin stellte der Service des prestations complémentaires (SPC) neue Berechnungen der EL an, reduzierte die Leistungen und forderte Rückerstattung überbezahlter Beträge (zunächst CHF 9'495, dann korrigiert auf CHF 3'298). Die Vorinstanz bestätigte dieses Vorgehen.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1-E.2:** Der Beschwerdeführer wendet sich gegen das letztinstanzliche kantonale Urteil gemäß den Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes (BGG). - **E.3:** Streitgegenstand sind die Höhe der EL zwischen Juli und Dezember 2023 sowie der Rückerstattungsanspruch von CHF 3'298. - **E.4:** Die maßgebenden gesetzlichen Grundlagen (u.a. Art. 25 Abs. 1 lit. c OPC-AVS/AI) verpflichten bei Änderungen der finanziellen Verhältnisse zu einer Anpassung der EL. Die Vorinstanz habe diese korrekt angewandt. - **E.5:** Die Vorinstanz berechnete die relevanten Einkünfte durch Hochrechnung der ab dem 25. August 2023 erzielten Teilzeiteinkünfte der Ehefrau des Beschwerdeführers und stellte keine Rechtsverletzung fest. - **E.6:** Die Rügen des Beschwerdeführers hinsichtlich der Berechnungsmethode und der Verletzung verfassungsrechtlicher Bestimmungen erweisen sich als nicht stichhaltig. Der Ansatz der Einkommensermittlung und Rückforderung sei gesetzlich korrekt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.


7B_707/2025: Urteil zur Beschlagnahme von Grundstücken und Grundbuchsperre

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl erhob Anklage gegen E.________ wegen des Verdachts des gewerbsmässigen Betrugs und ordnete gegen im Eigentum der A.________ AG stehende Grundstücke eine Grundbuchsperre an. Die A.________ AG legte beim Obergericht des Kantons Zürich Beschwerde dagegen ein, welche abgewiesen wurde. Gegen diesen Beschluss erhob die A.________ AG Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Amtssprache des Verfahrens ist gemäss Art. 54 Abs. 1 BGG Deutsch, da der angefochtene Entscheid in Deutsch abgefasst wurde. - **E.2:** Gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG müssen Beschwerden klar begründet werden. Pauschale Kritik wird nicht zugelassen. - **E.3:** Die Vorinstanz begründete ausführlich, warum Grundbuchsperren auch ausserhalb des Kantons Zürich möglich sind und weshalb eine frühere Entscheidung über die Beschlagnahme diese nicht hindert. Argumente zur \"res iudicata\" seien vorliegend nicht stichhaltig. - **E.4:** Die Vorinstanz stellte fest, dass der Beschuldigte und die A.________ AG wirtschaftlich als Einheit anzusehen seien. Die Tochter des Beschuldigten sei als Organ der AG vorgeschoben, um die Beschlagnahme zu verhindern. - **E.5:** Es wurden klare Zusammenhänge zwischen den Grundstücken und den Betrugshandlungen aufgezeigt und die gesetzlichen Voraussetzungen der Beschlagnahme gemäss Art. 263 Abs. 1 lit. d und e StPO dargelegt. - **E.6:** Die Beschwerdeführerin ging nicht auf die Argumente der Vorinstanz ein, sondern wiederholte vorherige Ausführungen und machte pauschale, rechtlich ungenügend begründete Rügen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde nicht gutgeheissen und die Gerichtskosten wurden auferlegt.


8C_189/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde hinsichtlich ergänzender Leistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.A.________, der seit mehreren Jahren von ergänzenden Leistungen der AHV und Sozialhilfe profitiert, erhob Einspruch gegen die Berechnung der ergänzenden Leistungen zugunsten seines Sohnes durch den Service des prestations complémentaires (SPC). Die Berechnung erfolgte getrennt für das Kind gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Trotz wiederholter Einwände sowie einer separaten Beschwerde bezüglich der Berechnung wies die kantonale Vorinstanz diese zurück.


1C_479/2025: Entscheidung zur Unzulässigkeit bei einer Beschwerde betreffend eine eidgenössische Volksabstimmung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Jean-Michel Sommer wandte sich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht, um die Klarstellung oder Annullierung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. September 2025 zur Änderung des Bundesgesetzes über die kantonale Grundstücksteuer von Zweitwohnungen zu beantragen. Er kritisierte, dass die Formulierung des Abstimmungstitels potenziell irreführend sei und die Stimmberechtigten nicht über die vollständigen rechtlichen Auswirkungen des Gesetzes informiert worden seien. Insbesondere beanstandete er die verknüpfte Abstimmung einzelner Teilbereiche und die Beeinträchtigung der freien Meinungsbildung.


1C_212/2025: Urteil betreffend die Abstimmung zur Reduktion der Fahrzeugsteuer im Kanton Genf

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 3. März 2024 fand im Kanton Genf eine Abstimmung über die Volksinitiative \"Für die Reduktion der Fahrzeugsteuer\" (IN 178), ein Gegenprojekt (Gesetz 12'888) und eine Wahlfrage zur Präferenz zwischen beiden statt. Die Initiative wurde abgelehnt, das Gegenprojekt angenommen. In der Folge wurden Informationen über die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die Fahrzeugsteuer öffentlich debattiert. Daniel Sormanni erhob Beschwerde mit der Behauptung, die Wählerschaft sei nicht hinreichend informiert gewesen. Die kantonale Instanz wies seine Beschwerde ab.


1C_237/2025: Entscheid zur Disziplinarmassnahme gegenüber einem Richter

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ehemaliger Richter am Tribunal penale cantonale (TPC) des Kantons Tessin, wurde durch den Consiglio della Magistratura (CdM) wegen unbegründeter Anzeige gegen den Präsidenten des TPC des Amtes enthoben. Die Vorwürfe bezogen sich auf eine Strafanzeige wegen Pornografie (Art. 197 StGB), welche nach Ansicht der Disziplinarbehörde unbegründet war und zu einem Konflikt und Vertrauensverlust innerhalb der TPC sowie in der Öffentlichkeit führte. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass sein Handeln durch sein rechtliches Pflicht zur Anzeige gemäss Art. 27a LOG gerechtfertigt sei.


5A_700/2025: Urteil zur Nichteintretensentscheidung in einem Konkursandrohungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragte, das Konkursverfahren aufgrund angeblicher Verfahrensmängel auszusetzen sowie eine Konkursandrohung für nichtig zu erklären. Die Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft wies die Eingaben nach inhaltlicher Prüfung weitgehend ab bzw. erklärte Teile davon als gegenstandslos. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.


5A_695/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Konkursandrohung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer rügte gravierende Verfahrensmängel in einem Konkursverfahren und verlangte dessen Aussetzung. Nachdem die Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft das Beschwerdeverfahren mangels Gegenstand als erledigt erklärte, erhob der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht. Dieses trat wegen unzureichender Begründung nicht auf die Beschwerde ein und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab.


1C_95/2025: Entscheid zur Erteilung einer Baubewilligung und einer Ausnahmeregelung zur Bauplanung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Drei Baugesellschaften beantragten die Bewilligung zum Bau von drei Villen und eines unterirdischen Parkplatzes sowie eine Ausnahme von den Vorschriften des Bauplans \"La Taillisse\". Nach der Genehmigung durch örtliche und kantonale Behörden sowie einer Ablehnung der Einwände, wandten sich die betroffenen Nachbarn mit einer Beschwerde an die Vorinstanz, welche die Bewilligung bestätigte. Daraufhin erhoben die Nachbarn Beschwerde beim Bundesgericht.


8C_504/2024: Entscheid zur Invalidenrente und Erwerbsunfähigkeit im Rahmen der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, beantragte eine Invalidenrente wegen der Folgen eines Autounfalls. Die IV-Stelle Solothurn lehnte den Antrag nach umfangreichen medizinischen Abklärungen ab. Auch die Unfallversicherung verweigerte eine Invalidenrente, sprach jedoch eine Integritätsentschädigung zu. Das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn bestätigte die Ablehnung. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht ein, mit dem Hauptantrag einer ganzen Rente bis und eine Dreiviertelsrente ab einem bestimmten Zeitpunkt.


8C_462/2025: Urteil zur Zulässigkeit einer Beschwerde im Bereich der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau, welches einen Einspracheentscheid der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) bestätigte. Es ging dabei um die Rückforderung von Rentenleistungen in der Höhe von Fr. 30'955.65 und die Frage, ob ein Erlass möglich sei. Die Vorinstanz verneinte dies aufgrund mangelnden guten Glaubens.


2C_627/2023: Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ aus dem Kosovo, seit 2011 im Rahmen des Familiennachzugs in der Schweiz ansässig, sieht sich aufgrund nicht verlängerter Aufenthaltsbewilligung und seiner Wegweisung aus der Schweiz konfrontiert. Seine Ehe wurde 2017 geschieden, und seitdem beruft er sich auf erfolgreiche Integration gemäss Art. 50 AuG (heute AIG), insbesondere aufgrund seines Arbeitsstatus und der Bemühungen zur Schuldentilgung. Angesichts erheblicher Schulden und mangelnder konkreter Sanierungsbemühungen wies das Migrationsamt und später das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn seinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ab.


2D_7/2025: Entscheid betreffend die Bewilligung des Kantonswechsels

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein österreichischer Staatsangehöriger, wohnhaft in der Schweiz seit Geburt, beantragte im April 2022 eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton Wallis nach einem Umzug von Genf (aufgrund einer Mietvertragskündigung). Seine Abhängigkeit von Sozialhilfe wurde als Grund für die Ablehnung seiner Anfrage vom zuständigen kantonalen Migrationsdienst angeführt. Nach mehreren Ablehnungen von verschiedenen Behörden hat er beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht.


5A_546/2025: Urteil betreffend vorsorgliche Massnahmen in einer familienrechtlichen Angelegenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen eines familienrechtlichen Verfahrens betreffend Obhutszuteilung und Unterhalt beantragte der Beschwerdeführer (Vater) verschiedene vorsorgliche Massnahmen und rügte eine Kindeswohlgefährdung. Das Kantonsgericht Zug beschied, dass eine zuvor geschlossene Vereinbarung der Parteien bestand und dass die Hauptverhandlung hierzu abzuwarten sei. Das Obergericht des Kantons Zug bestätigte diesen Entscheid und wies die Beschwerde des Vaters ab. Mit seiner Beschwerde an das Bundesgericht beantragte der Vater insbesondere die rechtsmittelfähige Beurteilung seiner vorsorglichen Begehren sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.


5A_759/2025: Urteil betreffend Rechtsverweigerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, geschiedener Vater eines Kindes, hatte mehrfach Verfahren im Zusammenhang mit dem Elternkonflikt bis vor das Bundesgericht gebracht. Aktuell beanstandet er ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 4. September 2025, mit welchem auf seine Rechtsverweigerungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung nicht eingetreten wurde. Vor Bundesgericht macht er u.a. systematische Rechtsverweigerung, Verfahrensmängel und Kostenauferlegung geltend und fordert die Rückweisung an eine unbefangene Kammer sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.


9C_590/2024: Urteil über die Besteuerung elektronischer Dienstleistungen einer ausländischen Anbieterin und die Frage der Akteneinsicht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine auf Online-Unterkunftsreservierungen spezialisierte ausländische Firma, wurde rückwirkend per 1. Januar 2015 als mehrwertsteuerpflichtig eingetragen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhob Nachforderungen für die Steuerperioden 2015–2020, da die Dienstleistungen der Anbieterin als elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Leistungsempfänger erbracht wurden. Die Beschwerdeführerin bestritt die Steuerforderungen und bemängelte, dass ihr die Einsicht in wichtige Berechnungsgrundlagen verweigert wurde. Das Bundesgericht schloss sich der Einschätzung der ESTV und des Bundesverwaltungsgerichts an und wies die Beschwerde ab.


9C_327/2025: Urteil über Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Leistungsausgleichsregelung in der obligatorischen Krankenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, seit 2012 bei Assura-Basis SA krankenversichert, erhielt einen Leistungsabrechnung von CHF 27.55. Nachdem er eine Forderung der Krankenversicherung als ausgeglichen betrachtete und eine Gegenforderung von CHF 147.85 geltend machte, erhob die Krankenversicherung eine Betreibung. Die Vorinstanz, die Kammer für Sozialversicherungen Genf, hob die Entscheidung der Krankenversicherung auf und erlaubte eine Kompensation.


8C_541/2024: Entscheid des Bundesgerichts betreffend Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bei getrennten Haushalten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, getrennt lebender Vater von drei minderjährigen Kindern, bezieht Ergänzungsleistungen zur ganzen Invalidenrente. Nach der Trennung von seiner Ehefrau passte die Durchführungsstelle die Berechnung der Ergänzungsleistung an, indem sie eine Mietkostenaufteilung vornahm. Daraus resultierte ein Anspruch von Fr. 427.- monatlich. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau erkannte auf eine fehlerhafte Berechnung und erhöhte die monatliche Ergänzungsleistung auf Fr. 1'104.-. Der Beschwerdeführer rügte diese Berechnung vor dem Bundesgericht und verlangte, dass die gesamten Mietkosten ohne anteilige Aufteilung für die Kinder berücksichtigt werden.


2C_326/2024: Gebührenpflicht für Berufsausübungsbewilligungen nach dem Gesundheitsberufegesetz

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, eine Hebamme mit Berufsausübungsbewilligungen aus mehreren Kantonen (Aargau, Solothurn, Bern), beantragte im Kanton Luzern eine Berufsausübungsbewilligung und Zulassung zur Leistungserbringung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der Kanton Luzern bewilligte das Gesuch, erhob jedoch eine Gebühr von CHF 500.-- für die Berufsausübungsbewilligung. A.________ und die Wettbewerbskommission (WEKO) reichten Beschwerde ein, welche das Kantonsgericht Luzern abwies. Die WEKO führte daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte die Feststellung, dass die Gebühr gegen das Binnenmarktgesetz verstosse.


1C_640/2024: Entscheid betreffend Rückzug einer Beschwerde zur kantonalen Zone reservée

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ als Eigentümer einer Parzelle in der Gemeinde Mies erhoben Beschwerde gegen einen Entscheid des Departements des Kantons Waadt, der eine kantonale Zone reservée über ihre Parzelle genehmigte. Diese Beschwerde wurde sowohl vom Verwaltungsgericht des Kantons Waadt als auch vom Bundesgericht behandelt. Die Beschwerdeführer zogen ihre Beschwerde am 1. September 2025 zurück.


5A_721/2025: Beistandschaft – Beschwerde gegen Rückweisungsentscheid der KESB

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, für welche eine Beistandschaft nach Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB errichtet wurde, verlangte deren Aufhebung. Nach ihrem Umzug in den Kanton Zürich übernahm die KESB Horgen die Beistandschaft. Die Vorinstanzen wiesen die Beschwerde der Beschwerdeführerin überwiegend ab, verpflichteten die KESB jedoch zur Prüfung der Notwendigkeit der Beistandschaft innerhalb der zweijährigen Berichtsperiode bzw. zur unverzüglichen Einleitung eines Aufhebungsverfahrens. Das Bundesgericht behandelte die Beschwerde der Beschwerdeführerin, welche die vollständige Aufhebung der Beistandschaft sowie Schadenersatz forderte.


2C_528/2024: Entscheid zur Aufenthaltsbewilligung für Studienzwecke und Rückweisung in die Schweiz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine iranische Staatsangehörige (A.________), die mit einer Legitimationskarte als Ehepartnerin eines diplomatischen Vertreters nach Genf eingereist war, beantragte nach dem Ende der Mission ihres Ehemannes eine Aufenthaltsbewilligung für Studienzwecke. Das kantonale Amt für Bevölkerung und Migration verweigerte die Bewilligung mit der Begründung, dass die Gründe für ein weiteres Studium nicht ausreichend seien. Die Vorinstanzen, einschliesslich der Cour de justice des Kantons Genf, bestätigten diese Entscheidung. A.________ berief sich auf häusliche Gewalt und einen möglichen Schutzanspruch gemäss der Konvention von Istanbul.


8C_517/2024: Unzulässigkeit betreffend Unfallversicherung – Suizid und Fähigkeit zur Urteilsbildung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Mann (D.A.________), der bei der Schweizerischen Nationalen Unfallversicherungsanstalt (CNA) gegen Unfallrisiken versichert war, beging Ende November 2016 Suizid. Seine Ehefrau und Kinder beantragten Hinterlassenenrenten bei der CNA, wobei sie geltend machten, dass der Verstorbene zum Zeitpunkt des Suizids aufgrund der Nebenwirkungen des Antidepressivums Citalopram urteilsunfähig war. Die CNA lehnte den Antrag ab, da sie keinen Bezug zwischen der Medikamenteneinnahme und einer Urteilsunfähigkeit sah. Nach einer kantonalen Gerichtsentscheidung zugunsten der Hinterbliebenen, welche eine pharmakologische Expertise einbezog, wandte sich die CNA mit einer Beschwerde an das Bundesgericht.


2C_397/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde wegen formaler Mängel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte beim Verwaltungsgericht des Kantons Waadt eine Überprüfung einer Verfügung des kantonalen Bevölkerungsdienstes, welche die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung verweigerte. Der im Mai 2025 eingereichte Rekurs war jedoch nicht unterzeichnet. Trotz Fristansetzung zur Behebung dieses Mangels blieb eine Reaktion aus. Die Vorinstanz erklärte den Rekurs daher als zurückgezogen und strich die Angelegenheit ohne Kostenfolge aus dem Register. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht.


4A_499/2024: Entscheid zum Recht auf Informationen gemäss Art. 697 OR

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA ist eine Gesellschaft mit Sitz in Genf, deren Aktionär B.________ 10 % der Aktien hält und früher als Direktor tätig war. B.________ forderte Informationen gemäss Art. 697 OR über Aktienübertragungen, insbesondere über deren Bedingungen, die A.________ SA zunächst verweigerte. Vorinstanzen trugen der Gesellschaft teilweise auf, die geforderten Auskünfte zu erteilen.


2C_292/2025: Entscheid zum Erneuerungsantrag einer Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________), eine rumänische Staatsangehörige, reiste 2019 in die Schweiz ein und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung UE/AELE, die bis zum 31.05.2024 gültig war. Die ursprünglich vorgesehene Arbeitstätigkeit konnte sie wegen der Kündigung ihres Arbeitsvertrags vor Stellenantritt nicht aufnehmen. Sie war vorwiegend von Sozialleistungen (Revenu d'insertion) abhängig und konnte keine nachhaltige berufliche Integration nachweisen. Seit November 2023 ist sie 100 % arbeitsunfähig und beantragte Leistungen der Invalidenversicherung. Der Service de la population des Kantons Waadt verweigerte die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung und setzte Fristen für die Ausreise. Das kantonale Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.


4A_60/2025: Unzulässigkeit eines Beschwerden in einer vermögensrechtlichen Streitigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________ hatte vor der Chambre patrimoniale des Kantons Waadt eine Klage auf Zahlung von 337'664 CHF nebst Zinsen eingereicht. A.________ stellte eine Widerklage auf Zahlung von 11'732 CHF ebenfalls mit Zinsen. Beide Klagen wurden abgewiesen. In der Berufung wiesen auch die kantonalen Richter der Cour d'appel civile die Begehren beider Parteien zurück. A.________ erhob anschliessend Beschwerde ans Bundesgericht und verlangte die Verurteilung von B.________ zur Bezahlung der Widerklagesumme nebst Zinsen.


5A_697/2025: Entscheid betreffend Konkursandrohung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich an das Betreibungsamt Basel-Landschaft mit einer Beschwerde gegen die Konkursandrohung in einer Betreibung vom 19. Februar 2025. Die Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft wies die Beschwerde am 19. August 2025 ab, soweit sie darauf eintrat. Dagegen erhob der Beschwerdeführer eine Beschwerde an das Bundesgericht.


8C_492/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Hilfeleistung und Ergänzungsleistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.A.________, geboren 1955, bezieht seit dem 1. Januar 2019 Ergänzungsleistungen zur AHV sowie Sozialhilfe. Zudem erhält er eine Kinderrente der AHV seit dem 1. Januar 2021. Nach mehreren Überprüfungsentscheidungen des Dienstes für Ergänzungsleistungen wurde die Sozialhilfe ab dem 1. Juli 2023 eingestellt. Die hiergegen erhobene Opposition wurde vom Dienst für Ergänzungsleistungen abgelehnt. Die anschliessende Beschwerde gegen die Einstellung der Sozialhilfe wurde von der Verwaltungsabteilung des Genfer Gerichts ebenfalls abgewiesen. Der Beschwerdeführer ging daraufhin vor das Bundesgericht.


5A_624/2024: Prüfung der Eignung eines Vorsorgebeauftragten und Prozessfähigkeit im Bereich des Erwachsenenschutzes

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (geb. 1927) hatte in einem Vorsorgeauftrag vom 8. Oktober 2017 ihren Ehemann sowie zwei ihrer Söhne, C.________ und B.________, in der Reihenfolge ihrer Aufzählung als Vorsorgebeauftragte eingesetzt. Nach dem Tod des Ehemannes im Jahr 2018 und im Kontext von familiären Streitigkeiten wurde die Validierung des Vorsorgeauftrags durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Frauenfeld teilweise verweigert. Stattdessen wurde eine Vertretungsbeistandschaft errichtet. Nach Weiterzug an das Obergericht und erneut an die KESB wurde C.________ als Vorsorgebeauftragter im Bereich der Personensorge eingesetzt. In Bezug auf die Vermögenssorge und den Rechtsverkehr wurde ein Berufsbeistand bestimmt. Ein weiterer gerichtlicher Weiterzug führte schliesslich ans Bundesgericht.


8C_498/2024: Urteil des Bundesgerichts zur Unfallversicherung: Fallabschluss, Kausalzusammenhang und Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, erlitt am 13. Juni 2016 einen Verkehrsunfall und zog sich dabei ein Polytrauma sowie weitere Verletzungen zu. Sie war bei der Suva unfallversichert. Nach verschiedenen medizinischen Abklärungen verweigerte die Suva ab Ende Oktober 2018 weitere Taggeldleistungen und Heilbehandlungen, sprach eine Integritätsentschädigung von 30 % aus und verneinte einen Rentenanspruch. Das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn bestätigte diese Entscheidungen. Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten mit dem Ziel, die Leistungen über den genannten Zeitpunkt hinaus zu verlängern.


2C_87/2025: Entscheid über die Rechtzeitigkeit einer Beschwerde zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, kosovarischer Staatsangehöriger, ersuchte um Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung, meldete jedoch mehrere Wohnsitzwechsel nicht. Die Dienststelle für Bevölkerung und Migration konnte ihn an seiner gemeldeten Adresse nicht erreichen, was zur Eröffnung der Verfügung mittels Publikation im Amtsblatt führte. Die Nichtverlängerung der Bewilligung wurde im März 2022 verfügt. Erst im Juli 2023 erfuhr A.________ von dieser Verfügung und erhob im August 2023 Beschwerde beim Staatsrat des Kantons Wallis, der aus Fristgründen nicht darauf eintrat. Das Kantonsgericht Wallis wies die Beschwerde gegen diesen Nichteintretensentscheid ab.


5A_699/2025: Entscheid betreffend Nichteintreten auf Beschwerde gegen Konkursandrohung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen eine Konkursandrohung des Betreibungsamts Basel-Landschaft. Nachdem die Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft die Eingabe geprüft hatte, wies sie die Beschwerde ab, soweit sie darauf eintrat. Die Konkursandrohungen wurden vom Betreibungsamt korrekt zugestellt und die Forderungen klar dargelegt. Der Beschwerdeführer beanstandete zudem die Beteiligung einer Entscheidperson sowie die Behandlung seiner Vorbringen durch die Aufsichtsbehörde. Das Bundesgericht setzte sich mit den erhobenen Rügen, darunter angebliche Verletzungen des rechtlichen Gehörs und der Ausstandspflicht, auseinander.


5F_48/2025: Entscheidung zu einem Revisionsgesuch wegen unbeurteilter Anträge

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte im Verfahren 5A_104/2025 des Bundesgerichts die unentgeltliche Rechtspflege, welche im Urteil vom 18. Juli 2025 unbeachtet geblieben ist. Mit seinem Revisionsgesuch vom 1. September 2025 verlangt A.________, dass über diesen Antrag entschieden werde.


5A_698/2025: Urteil zur Pfändungsankündigung und Ausstandsrügen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob am 30. Januar 2025 Beschwerde gegen die Pfändungsankündigung des Betreibungsamts Basel-Landschaft. Die Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft schrieb das Verfahren aufgrund von Gegenstandslosigkeit ab, da die Pfändungsankündigung durch eine Konkursandrohung ersetzt wurde. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin am 27. August 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein.


1C_240/2025: Entscheidung zu einem Disziplinarverfahren betreffend eine kantonale Richterin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Richterin E.________ hatte eine Strafanzeige gegen den Präsidenten ihres Gerichts wegen Pornografie eingereicht, obwohl die betreffende Handlung bereits Gegenstand eines Disziplinarverfahrens war und die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Anzeige nicht erfüllt schienen. Dies führte zu Spannungen innerhalb des Gerichts und einer erheblichen Beeinträchtigung des öffentlichen Vertrauens in die richterliche Unabhängigkeit.


1C_117/2025: Verfügung zum Beschwerderückzug in einem Verfahren betreffend Bau- und Planungsrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeinde Inwil erhob am 24. Februar 2025 beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 20. Januar 2025, welches Bau- und Planungsrecht betrifft. Die Beschwerde wurde am 23. Mai 2025 zurückgezogen.


2C_436/2025: Entscheidung zu einer Beschwerde betreffend Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein gabunischer Staatsangehöriger, ersuchte aufgrund eines langjährigen Aufenthalts in der Schweiz ohne legale Grundlage um eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen (Art. 30 Abs. 1 lit. b LEI). Diese wurde durch die kantonalen Behörden und die Vorinstanzen abgelehnt. Gegen das entsprechende Urteil der Cour de justice des Kantons Genf vom 3. Juni 2025 legte er Beschwerde beim Bundesgericht ein.


4F_35/2025: Nichteintreten Entscheidung betreffend ein Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH reichte ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts (4A_583/2024) vom 21. März 2025 ein. Dieses bezog sich auf eine Forderung aus einem Architekturvertrag und bestätigte das vorhergehende Urteil des Kantonsgerichts Luzern, das am 24. September 2024 gefällt wurde. Das Revisionsgesuch wurde mit Bezug auf eine angebliche Verletzung von Art. 121 lit. d BGG gestellt.


8C_675/2024: Entscheid betreffend die Zulässigkeit einer Beschwerde in einer sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, geboren 1955, bezieht ergänzende Leistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie Sozialhilfe. Nachdem der zuständige kantonale Dienst eine Überprüfung seines Dossiers vorgenommen hatte, wurden mehrere Entscheide gefällt, darunter die teilweise Einstellung der Sozialhilfe. Der Beschwerdeführer legte gegen die entsprechende kantonale Verfügung Beschwerde ein; diese wurde durch die kantonale Instanz abgewiesen. Eine anschliessende Revision des erstinstanzlichen Entscheids wurde ebenfalls für unzulässig erklärt. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.