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Bundesgericht neue Urteile vom 23.09.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

9C_154/2025: Entscheid zur Besteuerung im Kanton Ticino und zum Wohnsitz im Steuerjahr 2014

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eheleute A.A. und B.A. hatten am 31. Oktober 2014 den Behörden des Kantons Tessin mitgeteilt, dass sie von C. (TI) nach D. (SZ) umgezogen seien. Dies führte zu Differenzen hinsichtlich ihres steuerrechtlichen Wohnsitzes und der Steuerpflicht für das Jahr 2014. Trotz Anmeldung in SZ entschied die Steuerverwaltung des Kantons Tessin, dass das Zentrum ihrer Lebensinteressen weiterhin in TI liege, und setzte sie dort eine unbegrenzte Steuerpflicht fest. Dies wurde von den Steuerpflichtigen wiederholt angefochten und führte zu mehreren steuerrechtlichen Entscheiden, welche bis vor das Bundesgericht gelangten.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft zunächst die Zulässigkeit des Verfahrens und stellt fest, dass der vorliegende Rekurs die Anforderungen der Art. 82 ff. BGG erfüllt. Nicht jedoch prüfbar sind Argumente, die sich direkt gegen die ursprüngliche Entscheidung der Steuerverwaltung richten. Das Gericht bestätigt die Korrektheit der früheren kantonalen Entscheidung, welche die Rückverweisung mangels einer gültigen Steuerrekursentscheidung zu den Bundessteuern für 2014 betraf. Die Vorgehensweise der kantonalen Instanz wird als korrekt beurteilt, da sie sich auf Art. 140 LBG bezog und eine gültige Steuerrekursentscheidung erforderlich ist. Es wird keine Verletzung des Art. 127 Abs. 3 BV oder von Art. 108 DBG erkannt, da der rechtliche Wohnsitz der Steuerpflichtigen korrekt im Kanton Tessin festgestellt wurde, und keine verschachtelten Verfahren notwendig sind. Die faktische Doppelbesteuerung aufgrund von Steuerfestsetzungen im Kanton Schwyz wird vom Bundesgericht nicht thematisiert, da diese keine Bundessteuer betrifft und den Steuerpflichtigen empfohlen wird, dies auf kantonaler Ebene zu klären.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und die unbeschränkte Steuerpflicht im Kanton Tessin wird bestätigt.


5A_597/2024: Entscheid zur Unterhaltsverpflichtung gegenüber volljährigen Kindern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft die Unterhaltspflicht des Vaters (A.A.________) gegenüber seiner volljährigen Tochter (B.A.________), welche eine universitäre Ausbildung durchläuft. Während der Scheidung der Eltern wurde ursprünglich eine monatliche Unterhaltszahlung von 270 CHF festgesetzt, später jedoch auf monatlich 1'495 CHF erhöht. Der Vater wandte sich mittels Beschwerde ans Bundesgericht, um diese Verpflichtung zu reduzieren oder vollständig aufzuheben.

Zusammenfassung der Erwägungen

- E.1: Voraussetzungen für die Beschwerde in Zivilsachen sind erfüllt; der Streitwert übersteigt die Grenze von 30'000 CHF. - E.2: Der Vater beruft sich auf eine Verletzung von Art. 277 Abs. 2 ZGB und fordert die Aufhebung oder mindestens Reduzierung der Unterhaltsbeiträge. Das Bundesgericht betont, dass der Unterhaltsanspruch auf eine angemessene Ausbildung des Kindes abzielt. Es wird zudem festgestellt, dass ein vollständiger Ausschluss des Anspruchs nur unter bestimmten Umständen möglich ist, nämlich bei einer verantwortbaren, schwerwiegenden Störung der Beziehung zwischen Kind und Elternteil, was nicht der Fall ist. - E.3.1: Die Forderung des Vaters auf einen vollständigen Ausschluss der Unterhaltspflicht ist neu und daher gemäss Art. 99 Abs. 2 BGG unzulässig. - E.3.2: Die Frage einer möglichen Reduktion des Unterhaltsbeitrages wurde vor der Vorinstanz nicht eingebracht, weshalb sie vor dem Bundesgericht nicht behandelt werden kann (Grundsatz des materiellen Instanzenzuges, Art. 75 Abs. 1 BGG). - E.4: Die Feststellungen der Vorinstanz über die Beziehung zwischen Vater und Tochter sowie die Höhe der Unterhaltsbeiträge sind endgültig; weitere Vorbringen des Vaters werden nicht geprüft.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.


7B_502/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen unzureichender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Regionalen Staatsanwalts des Arrondissements des östlichen Waadtlands. Die Schuldirektion für Strafsachen des Kantonsgerichts des Kantons Waadt erklärte die kantonale Beschwerde wegen verspäteter Kostenvorschussleistung für unzulässig. Dagegen reichte A.________ eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein und beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerde ans Bundesgericht muss gemäss Art. 42 Abs. 1 BGG ausreichende und spezifische Begründungen enthalten, insbesondere muss die Rechtsverletzung der angefochtenen Entscheidung dargelegt werden. A.________ führt lediglich aus, dass eine Nichtanhandnahmeverfügung nicht endgültig sei und die Kostenvorschusszahlung das Verfahren weiterführen sollte. Sie zeigt jedoch nicht auf, dass die Vorinstanz durch ihre Entscheidung Bundesrecht verletzt habe (Art. 383 Abs. 2 StPO). Da die Beschwerde die Anforderungen an die Begründung offensichtlich nicht erfüllt, wird sie mittels vereinfachtem Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG für unzulässig erklärt. Die unentgeltliche Rechtspflege wird abgelehnt, da die Beschwerde von Anfang an keine Erfolgsaussichten hatte (Art. 64 Abs. 1 BGG). Entsprechend werden die Gerichtskosten von 800 CHF der unterliegenden Partei auferlegt (Art. 65 Abs. 2 und 66 Abs. 1 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt und der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt.


2C_495/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde über Nichteintreten auf ein Wiedererwägungsgesuch bezüglich Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, eine 1941 geborene russische Staatsangehörige, leidet an einer schweren Demenzerkrankung sowie weiteren gesundheitlichen Problemen. Sie beantragte die Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, um bei ihrer Tochter B.________, eine Schweizer Bürgerin, zu bleiben. Nach Ablehnungen seitens des Migrationsamts und des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich sowie einer zeitweiligen Rückkehr nach Russland reichte sie ein Wiedererwägungsgesuch ein, das erneut abgewiesen wurde. Die Beschwerdeführerinnen erhoben daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.


2C_409/2024: Urteil zur Schulzuweisung und Sonderschulung einer behinderten Schülerin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, ein junges Mädchen mit tetraspastischer Cerebralparese, beantragte ihre vollumfängliche Einschulung in die Regelschule mit behinderungsbedingter Unterstützung, nachdem die kommunalen und kantonalen Schulbehörden eine separative Sonderschulung für notwendig erachtet hatten. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau wies ihre Beschwerde ab und unterstützte die Empfehlung der Heilpädagogischen Sonderschule.


7B_1320/2024: Entscheid zur Strafzumessung und den rechtlichen Grundsätzen bei einem internationalen Betäubungsmittelhandel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein italienischer Staatsbürger, wurde aufgrund seiner Beteiligung an einem internationalen Netzwerk des Betäubungsmittelhandels zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren, einer Geldstrafe und einer Landesverweisung für 10 Jahre verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, 23 Transporte von insgesamt ca. 22 kg reiner Kokainmasse zwischen Italien und der Schweiz durchgeführt zu haben. Neben dem Betäubungsmittelhandel wurde er u. a. wegen eines widerrechtlichen Aufenthalts und Verkehrsdelikten belangt. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde ein, mit dem Ziel, seine Strafe zu reduzieren und das Verfahren an die Vorinstanz zurückzuverweisen.


5A_503/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Säumnis bei Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte Beschwerde gegen einen Entscheid der Cour des poursuites et faillites des Kantonsgerichts Waadt ein, welche als oberste kantonale Aufsichtsbehörde fungiert. Der Streitgegenstand betrifft eine Pfändungsanzeige gemäss Art. 17 SchKG. Im Verfahren vor dem Bundesgericht wurden jedoch die notwendigen Verfahrenskosten von CHF 800 nicht fristgerecht beglichen, obwohl bereits ein zusätzlicher Nachfrist angesetzt wurde. Die beantragte unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt, da keine ausreichenden Nachweise zur finanziellen Situation vorgelegt wurden.


5A_587/2025: Entscheidung über die Änderung von Kindesschutzmassnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft Schutzmassnahmen für den 2015 geborenen C.________, der unter einem Autismus-Spektrum-Störung leidet. Die Eltern sind geschieden und teilen die elterliche Sorge, wobei die Obhut der Mutter zugewiesen ist. Die kantonale Behörde hat diverse Schutzmassnahmen angeordnet, darunter die Ernennung eines neuen Referenzpediaters und die Durchführung einer psychologischen Bewertung der Mutter hinsichtlich ihrer Belastbarkeit für eine Familientherapie. Die Mutter wehrte sich gegen diese Massnahmen, insbesondere gegen die angedachte Ernennung des neuen Kinderarztes und die Bewertung ihrer psychischen Belastbarkeit.


5F_37/2025: Revision eines Urteils zu erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin, A.________, wandte sich mit einem Revisionsgesuch an das Bundesgericht, nachdem dieses am 12. Juni 2025 im Verfahren 5A_443/2025 auf ihre Beschwerde nicht eingetreten war. Im Revisionsverfahren machte die Gesuchstellerin erneut zusammenhangslose Äusserungen zum sogenannten \"Fall Willy\" und anderen Themen, ohne konkrete Revisionsgründe vorzutragen.


7B_859/2025: Bundesgerichtsurteil zum Rückzug einer Beschwerde betreffend Einstellungsverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ hatte in einer strafrechtlichen Angelegenheit eine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung des Ministeriums der Justiz des Bezirks Ostwaadt (Ministère public de l'arrondissement de l'Est vaudois) eingelegt. Am 8. September 2025 zog A.________ jedoch ihre Beschwerde zurück.


2C_144/2025: Entzug der Betriebsbewilligung einer Apotheke

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA betrieb eine Apotheke im Kanton Bern und verfügte über zeitlich befristete Bewilligungen zur Betriebsführung. Während Kontrollen stellte sich heraus, dass die Apotheke wiederholt ohne Anwesenheit der verantwortlichen Apothekerin oder eines Ersatzes geöffnet war. Dies führte unter anderem zur Ausgabe eines Medikaments der Kategorie A und zweier Medikamente der Kategorie D sowie zur Ausstellung falscher COVID-19-Zertifikate. Nachdem die A.________ SA wiederholt gegen ihre Verpflichtungen verstossen hatte, entzog die zuständige kantonale Behörde die Betriebsbewilligung.


8C_425/2025: Urteil zur Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin machte eine Erhöhung der bereits zugesprochenen Integritätsentschädigung geltend. Dieses Gesuch wurde von der Beschwerdegegnerin (Suva) mit Einspracheentscheid abgelehnt, woraufhin die Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau Beschwerde einreichte. Das kantonale Gericht wies die Beschwerde ab. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde.


1C_54/2025: Entscheid betreffend Baugesuch und Denkmalpflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Zwei Grundstückbesitzerinnen in Yverdon-les-Bains beantragten eine Baubewilligung zur Errichtung von zwei Wohngebäuden und der dazugehörigen Tiefgarage. Dabei sollte eine Villa aus dem 19. Jahrhundert auf der betroffenen Parzelle abgerissen werden. Diese Villa wurde im kantonalen architektonischen Inventar als kulturell wertvoll eingestuft. Die Gemeinde Yverdon-les-Bains verweigerte die Bau- und Abrissbewilligung, welche schliesslich vom Tribunal cantonal des Kantons Waadt bestätigt wurde.


5A_593/2025: Entscheid betreffend Unzulässigkeit einer Beschwerde bei Ablehnungsbegehren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, beantragte im Rahmen eines seit 2019 laufenden Scheidungsverfahrens die Ablehnung des Bezirksrichters der Gerichtsbarkeit Locarno Stadt. Das Ablehnungsbegehren wurde mit Entscheid vom 18. April 2025 durch den Bezirksrichter der Gerichtsbarkeit Locarno Campagna abgewiesen und von der I. Zivilkammer des Kantonsgerichts Tessin, mit Urteil vom 13. Juni 2025, bestätigt. Die kantonalen Gerichte argumentierten, dass das Ablehnungsbegehren verspätet eingereicht wurde und keine objektiven Belege für die behauptete Befangenheit des Richters vorlägen.


9C_617/2024: Entscheidung zu Steuerbefreiung einer ausländischen Gemeinde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeinde A.________, eine französische Grenzgemeinde, hat im Rahmen eines Bauprojekts mehrere Grundstücke in der Gemeinde B.________ verkauft und Rechte begründet. Sie stellte später einen Antrag auf Steuerbefreiung hinsichtlich des Gewinns aus diesen Grundstückstransaktionen und der jährlichen Renten aus Grundstücksrechten. Die kantonale Steuerverwaltung verweigerte diese Steuerbefreiung, und die Beschwerden der Gemeinde vor nachfolgenden Instanzen blieben erfolglos.


5A_98/2024: Entscheid betreffend Nachbarrecht und Haftung des Grundeigentümers

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fall betrifft die Haftung des Grundeigentümers nach Art. 679 ff. ZGB aufgrund schädlicher Immissionen, die durch Bauarbeiten verursacht wurden. B.________, ein Obstbauer, konnte seine Aprikosenernte aufgrund von erheblicher Staubbelastung nicht verkaufen. A.________, Eigentümer benachbarter Grundstücke, wurde für den Schaden haftbar gemacht.


5A_141/2025: Massnahmen des Schutzes der ehelichen Gemeinschaft (Kindeswohl und Unterhaltsbeiträge)

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A. und B.A., Eltern von zwei Kindern, haben sich im Januar 2023 getrennt. Es entstand ein Streit über die elterliche Sorge und Unterhaltsbeiträge. Die Vorinstanz entschied zugunsten der Mutter hinsichtlich der Kindes- und Ehegattenunterhaltsregelung sowie der Sorgerechtsverteilung.


9C_706/2024: Unzulässigkeit der Steuerbeschwerde zum Kanton

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Steuerpflicht der Ehegatten A.A. und B.A. im Zeitraum des Steuerjahres 2014 war Gegenstand des Verfahrens, insbesondere vor dem Hintergrund der möglichen Doppelbesteuerung zwischen den Kantonen Ticino und Schwyz. Das zuständige Steueramt Ticino erachtete den Hauptwohnsitz der Ehegatten weiterhin in C.________ (TI) und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht in Ticino, obwohl die Ehegatten am 31. Oktober 2014 ihren Umzug nach D.________ (SZ) gemeldet hatten. Diesem Umzug wurde von den Steuerbehörden im Kanton Schwyz keine praktische Umsetzung zugeschrieben, und es wurde eine Steuerpflicht im Kanton Schwyz verneint. Das Kantonsgericht Ticino hatte die unbeschränkte Steuerpflicht in Ticino für das Steuerjahr 2014 bestätigt.


1C_192/2025: Zugang zu Dokumenten der Behörden im Kanton Waadt – Anforderungen der Transparenz und Proportionalität

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ forderten von der Direktion für Umwelt im Kanton Waadt (DGE) die Herausgabe einer aktuellen Liste der Typen von offiziellen Dokumenten basierend auf dem kantonalen Gesetz über Informationen. Die DGE erwiderte, dass eine solche Liste nicht aktuell und nicht verfügbar sei. Ein Verfahren vor der Cour de droit administratif et public des Tribunal cantonal (CDAP) ergab, dass die DGE weder ein formelles Rechtsverweigerung begangen habe, noch verpflichtet sei, eine solche Liste zu erstellen, da dies als unverhältnismässiger Aufwand eingestuft wurde.


5A_570/2025: Entscheid betreffend Massnahmen im Zusammenhang mit der Abänderung eines Scheidungsurteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ sind in einem Verfahren zur Abänderung des Scheidungsurteils betreffend Unterhaltsbeiträge für ihre gemeinsamen Kinder involviert. Der Antrag von A.________ auf sofortige Anpassung der Unterhaltsbeiträge wurde vom Tribunal de première instance de Genève mit Entscheid vom 24. Juni 2025 abgewiesen, da keine ausreichenden Beweismittel vorgelegt wurden. Die darauf erhobene Beschwerde vor der Zivilkammer der Cour de justice des Kantons Genf wurde als unzulässig erklärt, da kein Rechtsmittel gegen superprovisorische Massnahmen möglich ist. A.________ reichte daraufhin Beschwerden beim Bundesgericht ein.


5A_157/2025: Entscheid zur Unzulässigkeit und Behandlung eines Rechtsmittels

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ legte ursprünglich gegen eine Entscheidung der \"Autorità regionale di protezione 2 sede di Mendrisio\" Beschwerde ein, die den moralischen Bericht und die finanzielle Abrechnung der Beiständin ihrer Kinder B.________ und C.________ genehmigte. Der Präsident der Schutzkammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin forderte in der Folge einen Prozesskostenvorschuss von CHF 800.–. Nach ungenutztem Ablauf der Zahlungsfrist erklärte die kantonale Instanz die Beschwerde für unzulässig. Die Beschwerdeführerin beantragte vor dem Bundesgericht insbesondere die Aufhebung des kantonalen Entscheids und eine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung des Kostenvorschusses.


6B_609/2025: Urteil zum Thema Verletzung einfacher Verkehrsregeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Regionalgericht Jura bernois-Seeland wegen Verletzung einfacher Verkehrsregeln zu einer Busse von CHF 200 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei nicht schuldhaftem Nichtbezahlen wurde auf zwei Tage festgelegt. Auf Berufung hin bestätigte die 2. Strafkammer des bernischen Obergerichts dieses Urteil. A.________ hatte am 16. März 2023 auf der Autobahn U.________ bei der Ausfahrt \"V.________\" eine für den Verkehr gesperrte Fläche mit seinem Fahrzeug überfahren, ohne den Verkehr zu behindern. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte seinen Freispruch sowie die Gewährung von unentgeltlicher Rechtspflege und die Ernennung eines Rechtsbeistands.


8C_370/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Wallis, welches die Erwerbsfähigkeit und damit den Anspruch auf Invalidenrente verneinte. Im Rahmen des Verfahrens vor Bundesgericht reichte der Beschwerdeführer ein Gesuch um unentgeltliche Verbeiständung ein, ohne den geforderten Kostenvorschuss innerhalb der gesetzten Nachfrist zu leisten. Das Gesuch um Verzicht auf den Kostenvorschuss wurde mangels hinreichender Dokumentation der wirtschaftlichen Bedürftigkeit ebenfalls abgelehnt.


2C_361/2025: Unzulässigkeit einer kantonalen Revisionsanfrage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Institut A.________ SA beantragte am 28. Februar 2023 eine Bewilligung zur Führung einer Organisation für häusliche Pflege und Betreuung, welche am 16. Mai 2024 vom Departement für Gesundheit und Mobilität des Kantons Genf abgelehnt wurde. Der daraufhin eingelegte kantonale Rechtsmittelentscheid vom 28. Oktober 2024 bestätigte die Bewilligungsverweigerung. Am 31. Januar 2025 stellte das Institut ein Revisionsgesuch zum kantonalen Entscheid unter Berufung auf den Umstand, dass die Ablehnung bereits am 15. Mai 2024 unterschrieben worden sei. Die Vorinstanz, die Cour de justice des Kantons Genf, erklärte dieses Gesuch am 3. Juni 2025 für unzulässig.