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Bundesgericht neue Urteile vom 18.09.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

4A_508/2024: Urteil zu einem Aktienkaufvertrag mit aufschiebender Bedingung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________) und die Beschwerdegegnerin (B.________ AG) schlossen im Jahr 2012 einen Aktienkaufvertrag über 52.5 Aktien der C.________ AG ab. Der Vertrag sah vor, dass ein Teilbetrag von CHF 1'200'000.– erst nach Erteilung einer Baugenehmigung für ein Grundstück in Italien fällig werde. Die C.________ AG, Eigentümerin des Grundstücks, wurde 2022 aus dem Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein gelöscht. Vorinstanzen entschieden, dass der Vertrag nicht mehr wirksam sei und daraus keine weiteren Forderungen abgeleitet werden könnten.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Beschwerde und stellt fest, dass diese den formellen Anforderungen genügt. - **E.5:** Die Vorinstanz hat den Vertrag subjektiv ausgelegt und festgestellt, dass die dritte Ratenzahlung unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung einer Baugenehmigung stand. Es sei davon auszugehen, dass der Ausfall der Bedingung den Vertrag als Ganzes habe dahinfallen lassen. Diese Auslegung wird vom Bundesgericht nicht als willkürlich beanstandet. - **E.6:** Das Gericht bestätigt die Feststellung der Vorinstanz, dass die vollständige Löschung der C.________ AG im Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein den Eintritt der Suspensivbedingung dauerhaft unmöglich macht. Aus diesem Grund bestehen keine Forderungen der Beschwerdeführerin aus dem Vertrag.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und Gerichtskosten sowie eine Parteientschädigung wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.


4D_117/2025: Entscheid zur Fristwiederherstellung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Obergericht des Kantons Aargau trat auf das Fristwiederherstellungsgesuch des Beschwerdeführers nicht ein, da dieses gemäss Art. 239 Abs. 2 ZPO beim Bezirksgericht Baden hätte eingereicht werden müssen. Der Beschwerdeführer wandte sich dagegen an das Bundesgericht, welches über die Zulässigkeit seiner Beschwerde zu befinden hatte.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. (E.1) Das Obergericht überwies das Wiederherstellungsgesuch zuständigkeitshalber an das Bezirksgericht Baden und behandelte weitere Rechtsbegehren des Beschwerdeführers nicht, da der erforderliche schriftlich begründete Entscheid fehlte. 2. (E.2–E.2.4) Die Beschwerde richtet sich gegen einen selbständig eröffneten Zwischenentscheid. Das Bundesgericht prüft dies von Amtes wegen und analysierte die Voraussetzungen gemäss Art. 93 Abs. 1 BGG, welche für eine Anfechtung eines solchen Zwischenentscheids notwendig sind. Der Beschwerdeführer konnte weder einen rechtlichen, nicht wieder gutzumachenden Nachteil noch prozessökonomische Vorteile darlegen, sodass die Beschwerde keine Erfolgsaussichten zeigte. 3. (E.3) Darüber hinaus erfüllt die Beschwerde keine Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG und Art. 106 Abs. 2 BGG. Der Beschwerdeführer setzte sich nicht sachgemäss mit den Erwägungen zur Zuständigkeit und Weiterleitung des Gesuchs auseinander. 4. (E.4) Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und auferlegte dem Beschwerdeführer die Verfahrenskosten.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde nicht gutgeheissen und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


6F_15/2025: Unzulässigkeit eines Revisionsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller reichte ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 23. April 2025 (6B_351/2025) ein. Dieses Urteil trat aus formellen Gründen auf eine Strafbeschwerde des Gesuchstellers nicht ein. Der Gesuchsteller erklärte, er sei mit diesem Entscheid nicht einverstanden und weigerte sich, den geforderten Kostenvorschuss zu leisten.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Das Bundesgericht erklärte, dass ein \"Widerspruch\" gemäß schweizerischem Recht nicht vorgesehen sei und die Eingabe entsprechend als Revisionsgesuch gemäß Art. 121 ff. BGG behandelt werde. - **E.2**: Das Gericht wies darauf hin, dass der Kostenvorschuss gemäß Art. 62 Abs. 1 BGG zwingend erforderlich ist. - **E.3**: Der Gesuchsteller verweigerte die Zahlung des Kostenvorschusses trotz mehrfacher Fristansetzung und Klarstellung der Konsequenzen (Art. 62 Abs. 3 BGG). - **E.4**: Es wurde festgestellt, dass der Gesuchsteller keinen Revisionsgrund gemäß Art. 121 ff. BGG geltend machte und daher das Gesuch auch in Anbetracht des Inhalts nicht zulässig wäre. - **E.5**: Das Gericht entschied, androhungsgemäß auf das Revisionsgesuch nicht einzutreten.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Gericht trat nicht auf das Revisionsgesuch ein und auferlegte dem Gesuchsteller die Gerichtskosten.


2C_413/2025: Urteil betreffend Nichteintretensentscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich an das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz mit einer Eingabe, in der sie zahlreiche Vorwürfe gegenüber kantonalen Behörden, Justiz und Polizei äusserte, sowie diverse Anträge stellte. Das Verwaltungsgericht trat mangels Zuständigkeit auf die Eingabe nicht ein. A.________ erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.


7B_538/2025: Urteil zur Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erstattete am 5. November 2024 Strafanzeige gegen B.________ wegen Wuchers und Hausfriedensbruchs im Zusammenhang mit Mietstreitigkeiten. Die Staatsanwaltschaft Freiburg lehnte die Anhandnahme des Wucher-Vorwurfs ab und erliess zugleich einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs. Die dagegen erhobene Beschwerde an das Kantonsgericht Freiburg wurde abgewiesen. A.________ gelangte daraufhin mit Beschwerde ans Bundesgericht, verlangte jedoch lediglich Schadenersatz und Genugtuung, ohne sich konkret mit dem vorinstanzlichen Entscheid auseinanderzusetzen.


2C_280/2025: Entscheid zum Familiennachzug und Fristenregelung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein pakistanischer Staatsbürger, der ursprünglich durch Heirat die schweizerische Staatsbürgerschaft erlangte, verlor diese nach einer Aufhebung seiner erleichterten Einbürgerung im Jahr 2014. Der Betroffene lebt seitdem in der Schweiz und erhielt 2018 eine Niederlassungsbewilligung. Er stellte 2021 einen Antrag auf Familiennachzug für seine Ehefrau und seine vier Kinder. Der Antrag wurde aufgrund verspäteter Einreichung (für Ehefrau und ältere Kinder) und mangelnder Interessenlage (für jüngere Kinder) abgelehnt.


5A_595/2025: Entscheid betreffend Kindesunterhalt im Rahmen einer Vaterschaftsklage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer hatte gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich betreffend Kindesunterhalt im Rahmen einer Vaterschaftsklage Beschwerde erhoben. Die Vorinstanz wies die Berufung des Beschwerdeführers ab, der argumentierte, er sei mangels Leistungsfähigkeit nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde auf formelle und inhaltliche Mängel.


2C_382/2022: Zuständigkeit der MEBEKO für die Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungstitels im Bereich Geriatrie

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte die Anerkennung seines in Deutschland erworbenen Weiterbildungstitels im Bereich Geriatrie. Nachdem die MEBEKO auf das Gesuch nicht eintrat, gelangte A.________ ans Bundesverwaltungsgericht, das seine Beschwerde gutheiss und die Sache an die MEBEKO zurückwies. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils.


5A_702/2025: Urteil zur Aufsichtsanzeige gegen die KESB des Kantons Schaffhausen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte zwei Aufsichtsanzeigen gegen die KESB des Kantons Schaffhausen ein. Das Obergericht des Kantons Schaffhausen entschied, dass kein aufsichtsrechtliches Einschreiten erforderlich sei, was der Beschwerdeführer nicht akzeptierte und deshalb Beschwerde beim Bundesgericht einreichte. Er beantragte eine Rückweisung zur materiellen Prüfung oder die Feststellung einer unzureichenden Aufsichtspflichtwahrnehmung durch das Obergericht. Zudem stellte er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.


2C_147/2025: Urteil zur Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein nordmazedonischer Staatsangehöriger (A.________), der 2019 eine in der Schweiz ansässige Person mit Niederlassungsbewilligung heiratete, reiste 2020 in die Schweiz ein und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung. Nach der ehelichen Trennung im Jahr 2022 lehnte das Migrationsamt des Kantons Zürich die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung ab. Die kantonalen Instanzen bestätigten diesen Entscheid.


4A_282/2025: Entscheidung zur Fristversäumnis bei einer Beschwerde gegen den Beschluss des Handelsgerichts Zürich

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________ N.V., erhebt Beschwerde gegen einen Beschluss des Handelsgerichts des Kantons Zürich, der ihre Unzuständigkeitseinrede in einem Forderungsprozess abgewiesen hatte. Das Bundesgericht prüft die Rechtzeitigkeit der Beschwerde und kommt zum Schluss, dass diese verspätet eingereicht wurde. Die Zustellung des Beschlusses an den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin wurde korrekt aufgefasst, und die Frist endete am 4. Juni 2025, einen Tag vor der Einreichung der Beschwerde.


2C_331/2025: Verfahren betreffend Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung gegen das Bundesverwaltungsgericht wird als gegenstandslos abgeschrieben

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerinnen (A.________ AG, B.________ mbH und C.________ S.A.) hatten gegen das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung bzw. Rechtsverzögerung erhoben. Hintergrund war die angeblich verspätete Behandlung eines Ausstandsbegehrens gegen einen Instruktionsrichter im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Einsichtnahme in Dokumente des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF). Während des Verfahrens vor dem Bundesgericht erledigte das Bundesverwaltungsgericht das betreffende Ausstandsbegehren mittels Zwischenentscheid, wodurch das Beschwerdeverfahren gegenstandslos wurde.


5A_727/2025: Urteil betreffend aufschiebende Wirkung im Zusammenhang mit einer Lohnpfändung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer richtete sich gegen eine Lohnpfändungsanzeige und beantragte aufschiebende Wirkung beim Obergericht des Kantons Bern. Dieses gewährte aufschiebende Wirkung lediglich bezüglich der Verteilung der gepfändeten Beträge an die Gläubiger, wies jedoch das Gesuch hinsichtlich der Pfändung als solcher ab. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.


2C_466/2025: Entscheid betreffend Einreisebewilligung zum Verbleib bei der Mutter

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein in der Schweiz wohnhaftes Schweizer Bürgerin (Beschwerdeführerin) begehrt für ihren in Indien lebenden erwachsenen Sohn die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Verbleib bei ihr. Das Gesuch ist durch das Migrationsamt des Kantons Zürich sowie durch die Vorinstanzen abgelehnt worden. Die Beschwerdeführerin bringt gesundheitliche Probleme als Begründung vor.


6B_1327/2023: Urteil zur Strafzumessung und zum Widerruf bei Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Amtsgericht Solothurn-Lebern wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen (als Zusatzstrafe), und einer Busse von CHF 100.- verurteilt. Das Verfahren wurde hinsichtlich eines Tatvorwurfs wegen Verjährung eingestellt. Das Obergericht des Kantons Solothurn sprach schliesslich eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten aus, wobei der Vollzug von 11 Monaten aufgeschoben wurde, und verzichtete auf den Widerruf der Geldstrafe. A.________ erhob Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht.


2C_345/2025: Entscheid über Aufenthaltsbewilligung aufgrund familiärer Abhängigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A., ein US-amerikanischer Staatsangehöriger, strebt eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz an, um seiner schweizerischen Mutter B.A. Unterstützung und Pflege zukommen zu lassen. Der Kanton Waadt verweigerte diese Bewilligung, da keine besonderen Abhängigkeitsverhältnisse nach Art. 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) vorliegen, die eine solche Aufenthaltsbewilligung rechtfertigen würden. Vorinstanzlich wurde der Antrag ebenfalls abgewiesen.


4A_284/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen einen Handelsgerichtsbeschluss betreffend Zuständigkeit bei Spielverträgen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ N.V. ficht den Beschluss des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 29. April 2025 an, mit welchem ihre Unzuständigkeitseinrede abgewiesen wurde. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde und stellte fest, dass diese verspätet eingereicht wurde.


4A_353/2025: Entscheid betreffend vorsorgliche Massnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen vorsorgliche Massnahmen, die ihre Vertretungsbefugnis hinsichtlich der Verfahrensbeteiligten C.________ AG regelten. Das Bezirksgericht Kreuzlingen hatte superprovisorische Massnahmen angeordnet und diese später bestätigt, wobei ein Verwaltungsratsmitglied mit Einzelunterschrift eingesetzt wurde. Das Obergericht des Kantons Thurgau wies die Berufung der Beschwerdeführerin ab, soweit es darauf eintrat, und die Beschwerdeführerin erhob daraufhin eine Beschwerde an das Bundesgericht.


2C_150/2025: Überprüfung der Voraussetzungen zur Berufsausübungsbewilligung: Anordnung eines psychiatrischen Gutachtens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin geriet aufgrund ihres kritischen Verhaltens gegenüber Covid-19-Impfungen und der prophylaktischen Verwendung von Ivermectin in den Fokus der kantonalen Behörden. Wegen dieser Umstände wurde die psychiatrische Begutachtung angeordnet, um ihre persönliche Eignung zur Wahrung der Berufsausübungsbewilligung zu überprüfen.