Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_677/2025: Urteil zur Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhebt die Beschwerde, da nach seiner Ansicht das Kantonsgericht Basel-Landschaft rechtswidrig handelte, indem es ohne ausreichende Begründung einen Kostenvorschuss verlangte und sich angeblich in seinem Fall \"rechtsverzögert\" bzw. \"rechtsverweigert\" habe.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Die Beschwerde betreffend Rechtsverzögerung bzw. Rechtsverweigerung kann grundsätzlich auf Grundlage des BGG erhoben werden.
- **E.2**: Schadenersatzansprüche können nicht im Rahmen einer Rechtsverweigerungs- oder Rechtsverzögerungsbeschwerde behandelt werden. Das Bundesgericht weist ausserdem darauf hin, dass es keine Aufsichtskompetenz über kantonale Behörden besitzt.
- **E.3**: Der Beschwerdeführer wurde bereits über die gesetzliche Grundlage des Kostenvorschusses (§ 20 Abs. 5 VPO/BL, § 18 GebT/BL) aufgeklärt. Es konnte weder Rechtsverzögerung noch Rechtsverweigerung bezüglich des Kostenvorschusses nachgewiesen werden.
- **E.4**: Die Beschwerde ist teils unzulässig und teils nicht hinreichend begründet. Das Bundesgericht entscheidet entsprechend im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. a und b BGG.
- **E.5**: Mangels Erfolgsaussichten wird die unentgeltliche Rechtspflege verweigert.
- **E.6**: Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
5A_804/2024: Abänderung vorsorglicher Massnahmen im Scheidungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, verlangt die Abänderung eines Eheschutzentscheids, um die Zuweisung der Familienwohnung an sich selbst zur Benützung mit seiner neuen Partnerin und seiner Tochter durchzusetzen. Die Vorinstanz wie auch frühere Entscheidungen wiesen ähnliche Gesuche des Beschwerdeführers ab. Wesentliche Änderungen der Umstände, die eine solche Abänderung rechtfertigen könnten, werden von der Vorinstanz nicht anerkannt.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigt die Zulässigkeit der Beschwerde, prüft jedoch ausschliesslich Verletzungen verfassungsmässiger Rechte gemäss Art. 98 BGG, da der Streitwert nicht abschätzbar ist. Entscheide zu vorsorglichen Massnahmen unterstehen gemäss Art. 98 BGG einer eingeschränkten Prüfung. Das strenge Rügeprinzip wurde erläutert, wonach die Beschwerden detailliert und präzise auf die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten eingehen müssen. Das Obergericht verneint eine wesentliche Änderung der Umstände, die eine Abänderung des Eheschutzentscheids rechtfertigen würde. Die Interessenabwägung erfolgt zugunsten des weiterhin in der streitbetroffenen Wohnung lebenden Sohnes und der Beschwerdegegnerin. Die Geburt der Tochter wird ebenfalls berücksichtigt, jedoch nicht als übergeordnetes Kriterium. Die Argumentation des Beschwerdeführers hinsichtlich des Begriffs des Kindeswohls und der Volljährigkeit des Sohnes wird vom Bundesgericht verworfen. Es berücksichtigt, dass die Vorinstanz diese Aspekte bereits geprüft hat. Der Vorwurf des Beschwerdeführers, das Obergericht handle willkürlich oder verletze verfassungsmässige Rechte bei der Interessenabwägung, wird zurückgewiesen. Insbesondere wird das Kindeswohl differenziert betrachtet, wobei der Sohn und die neue Tochter des Beschwerdeführers unterschiedlich gewichtet werden. Die finanziellen Verhältnisse des Beschwerdeführers werden als ausreichend für die Beschaffung einer Ersatzwohnlösung angesehen, und sein weiteres Angebot, die Miteigentumshälfte zu erwerben, wird nicht als verfassungswidrig bewertet. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
1F_14/2025: Unzulässigkeit der Revision
Zusammenfassung des Sachverhalts
H.________ beantragt die Revision des Entscheids des Bundesgerichts 1C_222/2025 vom 22.05.2025. Gegenstand des ursprünglichen Rechtsstreits war die Erteilung eines Bauverfahrens für drei Wohngebäude auf einer Parzelle in Lausanne und die damit verbundenen Umweltauflagen. Der Entscheid 1C_222/2025 erklärte die Beschwerde der Gegner für unzulässig, da sie nicht auf die Argumentation der Vorinstanz einging. Die Revision wird mit der Behauptung begründet, dass der ursprüngliche Entscheid auf einem Fehler im Zusammenhang mit einer angenommenen „doppelten Motivation“ basiere.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Voraussetzungen für eine Revision gemäss Art. 121 ff. BGG sind strikt geregelt, und der Antragsteller muss genau darlegen, welchen Revisionsgrund er geltend macht und wie dieser erfüllt sein soll, um einer Unzulässigkeit gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG vorzubeugen. - **E.2:** Die Argumentation der Antragstellerin, dass der ursprüngliche Entscheid auf einer fehlerhaften Feststellung bezüglich der „doppelten Motivation“ basiere, wird zurückgewiesen. Das Bundesgericht stellt klar, dass die Vorinstanz sowohl eine Haupt- als auch eine subsidiäre Begründung darlegte, wobei die Hauptbegründung auf der fehlenden Beschwerdebefugnis der Gegner basiert. Dieser Umstand rechtfertigt keine Revision nach Art. 121 lit. d BGG. - **E.3:** Die Revision darf nicht dazu dienen, eine rechtliche Beurteilung des Bundesgerichts erneut infrage zu stellen, sondern lediglich eindeutige Fehler zu korrigieren.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Revision wird als unzulässig erklärt, und es werden keine Gerichtskosten erhoben.
5A_477/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde und Konkurseröffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde der A.________ GmbH gegen die Abweisung ihres Gesuchs um Wiederherstellung der Beschwerdefrist und gegen die Bestätigung der Konkurseröffnung durch das Obergericht des Kantons Zürich. Die A.________ GmbH führte an, dass sie aufgrund einer konkursamtlichen Verwahrung des Schlüssels keinen Zugang zu Büroräumlichkeiten hatte und daher ihre Zahlungsfähigkeit nicht glaubhaft machen konnte.
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8C_694/2024: Entscheid zur Leistungspflicht der Unfallversicherung bei Knieverletzungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die im Jahr 1963 geborene A.________ verletzte sich beim Wandern am 4. Oktober 2022 am rechten Knie. Die Visana Versicherungen AG erbrachte zunächst Versicherungsleistungen, stellte diese jedoch per 2. Januar 2023 ein. Sie führte an, der Schaden sei nicht mehr unfallbedingt, sondern ausschliesslich auf altersbedingte degenerative Veränderungen zurückzuführen. Dies wurde später durch einen Einspracheentscheid bestätigt. Das Obergericht des Kantons Uri wies die dagegen erhobene Beschwerde ab.
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7B_531/2025: Urteil zu einem Ausstandsbegehren von Staatsanwälten im Zusammenhang mit rechtshilfeweisen Einvernahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, der wegen qualifizierter Geldwäscherei beschuldigt wird, sieht durch das Verhalten der Staatsanwälte seine Verteidigungsrechte beeinträchtigt. Dabei beanstandete er insbesondere die Nichtprotokollierung eines informellen Austauschs der Staatsanwaltschaft mit US-Behörden bezüglich der Einvernahme eines Mitbeschuldigten.
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9C_394/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Steuerangelegenheiten im Kanton Bern
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ und B.A.________ legten eine Beschwerde gegen die Sonderveranlagung ihres Einkommens für das Steuerjahr 2024 ein. Sowohl die Steuerrekurskommission des Kantons Bern als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern traten aus formellen Gründen nicht auf die Beschwerde ein. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts erhoben die Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht und beantragten dessen Aufhebung sowie eine Rückweisung der Angelegenheit.
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8C_676/2024: Urteil betreffend Unfallversicherung und Invaliditätsbemessung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ stürzte im Jahr 2017 bei einem Unfall vom Balkon und erlitt schwere Verletzungen. Sie war als Pflegeassistentin tätig und bei der HDI Global SE gegen Unfälle versichert. Nach vollständiger medizinischer Behandlung und Eingliederungsmassnahmen stellte die HDI zunächst Taggelder gemäss einer Arbeitsunfähigkeit von 10 % und später eine Invalidenrente sowie Integritätsentschädigung gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 10 % zu. Aufgrund eines behaupteten Wagnisses kürzte sie diese Leistungen allerdings um 50 %. Nach Einsprache korrigierte die HDI die Taggelder bezüglich der früheren Zeiträume auf Basis einer vollen Arbeitsunfähigkeit, hielt jedoch an ihrem Entscheid zur Invalidenrente fest. Das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn sprach schliesslich eine Invalidenrente auf Basis eines Invaliditätsgrads von 31 % zu, während die HDI einen Grad von 10 % geltend machte.
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7B_1385/2024: Entscheidung zur Anwendbarkeit der Verfahren schriftlich/mündlich im Berufungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Lehrer, der während einer Klassenfahrt pornografische Inhalte auf seinem Telefon in Anwesenheit einer minderjährigen Schülerin angesehen hatte, wurde vom Gericht des Bezirks Broye und Nord-Vaudois wegen Pornografie zu 30 Tagen Geldstrafe mit einer dreijährigen Bewährungsfrist und einer Geldbusse von 300 CHF verurteilt. Zusätzlich wurde ihm lebenslang jede berufliche oder organisierte nichtberufliche Tätigkeit untersagt, die regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen beinhaltet. Der Berufung gegen diese lebenslange Tätigkeitssperre wurde vom Kantonsgericht Waadt in schriftlichem Verfahren abgewiesen.
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8C_390/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ legte Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 30. Mai 2025 ein. Die Vorinstanz bestätigte den Einspracheentscheid der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva), wonach keine Leistungspflicht für Gesundheitsschäden über den 31. August 2024 hinaus besteht. Die Vorinstanz begründete ihre Entscheidung mit dem fehlenden natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhang zwischen den Gesundheitsschäden und einem Unfallereignis vom 22. Oktober 2023.
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1C_578/2024: Entscheidung zur Genehmigungspflicht gemäss LDTR bei Umbauarbeiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A. und B.A., Eigentümer eines Gebäudes in Genf, führten umfangreiche Renovierungsarbeiten in einer Wohnung durch, ohne eine Baubewilligung einzuholen. Diese Arbeiten führten zu einer erheblichen Erhöhung des Mietzinses. Der Kanton Genf verlangte nachträglich eine Baubewilligung gemäss der kantonalen LDTR (Gesetz über die Demolition, Transformationen und Renovationen von Wohnhäusern). Der Streitpunkt ist, ob die Arbeiten als \"Unterhalt\" oder \"Renovation\" einzustufen sind und ob sie genehmigungspflichtig waren.
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6B_515/2025: Nichteintreten auf Beschwerde wegen unzureichender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer legt Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern ein, welches eine Einsprache gegen einen Strafbefehl aufgrund unentschuldigten Fernbleibens von der Hauptverhandlung als zurückgezogen erklärt und die Befangenheit des verfahrensleitenden Richters des Regionalgerichts verneint hatte. Zudem beantragt der Beschwerdeführer die Feststellung der Befangenheit sowie die Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung.
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5A_4/2025: Urteil zur Änderung von vorsorglichen Massnahmen im Scheidungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil bezieht sich auf eine Beschwerde von A.A.________ gegen einen Entscheid des kantonalen Gerichts, welcher vorsorgliche Massnahmen (Unterhaltsbeiträge) im Scheidungsverfahren zwischen A.A.________ und B.A.________ betrifft. Die Parteien leben seit 2021 getrennt, und D.A.________, ein gemeinsames Kind, wurde 2023 volljährig. Die Ehefrau verlangte die Aufhebung der Anpassungen, welche vom kantonalen Gericht hinsichtlich der Unterhaltsregelung beschlossen wurden, während der Ehemann eine Modifikation der finanziellen Verpflichtungen angestrebt hatte.
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5A_631/2025: Entscheidung zur Berichtigung von Personenstandsdaten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der somalische Beschwerdeführer, der als Flüchtling in die Schweiz eingereist ist, beantragte die Änderung seines Geburtsdatums im Personenstandsregister von (...) 1976 auf (...) 1961. Das Bezirksgericht Kriens wies die Klage ab, da die Glaubwürdigkeit der vom Beschwerdeführer vorgelegten Dokumente und Angaben nicht gegeben sei. Das Kantonsgericht Luzern trat auf die Beschwerde gegen diesen Entscheid nicht ein, da der Beschwerdeführer seine Argumente nicht ausreichend begründet und sich nicht mit den Erwägungen des Bezirksgerichts auseinandergesetzt hatte. Das Bundesgericht wurde um Aufhebung des Entscheids und Änderung des Geburtsdatums oder Rückweisung der Sache ersucht.
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6B_450/2025: Kostenauflagen bei Freispruch und deren Vereinbarkeit mit arbeitsrechtlichen Vorschriften
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Bundesanwaltschaft warf A.________ und B.________ vor, Insiderinformationen für den Aktienkauf der eigenen Gesellschaft ausgenutzt zu haben. Beide wurden in erster Instanz freigesprochen. Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts änderte den Kostenentscheid der ersten Instanz und auferlegte den freigesprochenen Beschuldigten Verfahrenskosten. Diese wehrten sich dagegen mit Beschwerden vor Bundesgericht.
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2D_20/2024: Urteil betreffend Öffentliche Ausschreibungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA reichte eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde ein gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Kantons Tessin vom 26. Juni 2024. Die Streitfrage betraf die Vergabe eines öffentlichen Bauprojekts durch den Gemeinderat X.________. Die Beschwerdeführerin beanstandete insbesondere die ausschreibungsbedingte Ausschlussentscheidung betreffend zweier konkurrierender Unternehmen und verlangte eine Neubewertung der Angebote, die zu einer Verschiebung der Rangliste führen sollte.
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7B_23/2025: Entscheid betreffend die Ablehnung von Befangenheitsgesuchen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, der wegen schwerer Straftaten vor dem Bezirksgericht Sierre angeklagt ist, mit drohender Verjährung der Taten, hat mehrfach erfolglos beantragt, die Verhandlungen zu verschieben. Zudem stellte er mehrere Anträge zur Auswechslung der Verhandlungsleitung (Präsidentin Christina Gaist) wegen angeblicher Befangenheit. Die Vorinstanz, die Juge unique der Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis, lehnte sämtliche Befangenheitsgesuche ab.
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5A_347/2025: Entscheid zur Regelung des persönlichen Verkehrs eines Vaters mit seinem Kind
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die getrennt lebenden, unverheirateten Eltern eines minderjährigen Kindes streiten über die Ausgestaltung des persönlichen Verkehrs des Vaters mit diesem Kind. Der Vater beantragte umfangreichere Besuchsrechte, während die Vorinstanzen aufgrund des bestehenden Loyalitätskonflikts und einer umfassenden Interessenabwägung eine schrittweise Ausweitung des begleiteten Besuchsrechts vorsahen.
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6B_73/2024: Urteil zur Hinderung einer Amtshandlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde wegen Hinderung einer Amtshandlung sanktioniert, weil er am 16. Dezember 2020 trotz mehrfacher Aufforderung durch Zugpersonal und später durch die Polizei keine Schutzmaske im Interregio-Zug von Aarau nach Liestal trug und die Ausführung der polizeilichen Aufforderung, den Zug zu verlassen, verzögerte. Dabei nahm er demonstrativ eine Wasserflasche aus seinem Rucksack und trank daraus, um die Amtshandlung zu behindern. Er zeigte sich renitent, musste in Handschellen aus dem Zug getragen werden und setzte sich gegen das polizeiliche Wegtragen auf dem Perron zur Wehr. Die Vorinstanzen erkannten ihn schuldig und verurteilten ihn zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe sowie einer Busse.
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5A_501/2025: Urteil betreffend vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ und die Beschwerdegegnerin B.________, Eltern von zwei minderjährigen Kindern, sind seit 2021 in einem Scheidungsverfahren. Das Bezirksgericht Baden entzog den Parteien das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder und ordnete deren Platzierung an. In einem späteren vorsorglichen Massnahmeentscheid wurden die Kinder unter die alleinige elterliche Sorge der Beschwerdegegnerin gestellt. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte diesen Entscheid. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ans Bundesgericht mit dem Antrag, das Urteil des Obergerichts aufzuheben, mit der Begründung, seine und die Grundrechte der Kinder seien verletzt.
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7B_686/2025: Einstellung eines Strafverfahrens wegen übler Nachrede und Verleumdung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erstattete Strafanzeige gegen eine Publikation in der Zeitung C.________ wegen übler Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB) und unlauteren Wettbewerbs (Art. 23 UWG). Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland stellte das Verfahren ein. Das Obergericht des Kantons Bern wies dagegen erhobene Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer verlangte vor Bundesgericht die Aufhebung dieses Beschlusses und die Rückweisung zur Fortführung des Strafverfahrens.
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7B_528/2025: Beschwerde gegen Zwischenentscheid des Obergerichts Solothurn betreffend Rückweisungsantrag
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Amtsgericht Olten-Gösgen am 14. Mai 2024 wegen Vermögensdelikten und weiterer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt. Er erhob Berufung und verlangte die Kassation des Urteils, da er ab dem zweiten Tag der Hauptverhandlung verhandlungsunfähig gewesen sei. Mit Beschluss vom 12. Mai 2025 wies das Obergericht Solothurn den Antrag auf Rückweisung des Verfahrens an das Amtsgericht Olten-Gösgen ab. A.________ erbte daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.
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6B_554/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen nicht geleistetem Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer legte gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 13. Januar 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein. Trotz Aufforderung leistete der Beschwerdeführer den erforderlichen Kostenvorschuss nicht innerhalb der gesetzten Fristen. Aufgrund dieses Versäumnisses trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein.
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7B_627/2025: Urteil zur Nichtanhandnahmeverfügung in einem Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde in Strafsachen gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 4. Juni 2025. Die Vorinstanz war auf seine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 24. April 2025 nicht eingetreten.
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5A_822/2024: Entscheid zur gängigen Praxis bei der Realisation von Grundpfandrechten und den damit verbundenen Verwaltungskosten
Zusammenfassung des Sachverhalts
In einem Komplex von Luxuswohnungen, der durch die Gesellschaft B.________ SA zwischen 2009 und 2017 entwickelt wurde, blieben 84,99 % der Einheiten nach deren Konkurs unverkauft und nicht nutzbar. A.________ SA, Hauptgläubigerin mit einem Grundpfandrecht, forderte die Zwangsverwertung der Liegenschaft. Während der Insolvenzphase entstanden hohe Verwaltungskosten, insbesondere für die Stockwerkeigentümergemeinschaft (PPE). Umstritten sind die Höhe der Forderung für die administrative Gärung und die Bewertung der geteilten Kosten.
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7B_415/2025: Entscheid betreffend Nichtanhandnahme und Einstellung einer Strafsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen die Verfügung des Kantonsgerichts Luzern, welches auf seine Beschwerde gegen die Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Luzern nicht eingetreten war. Das Bundesgericht prüfte die Eingabe des Beschwerdeführers im vereinfachten Verfahren.
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7B_1044/2024: Unzulässigkeit einer Beschwerde zur Einstellung eines Strafverfahrens wegen Ehrverletzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.A.________ erstattete Strafanzeige gegen seine Brüder B.A.________ und C.A.________ wegen angeblich ehrverletzender Äusserungen im Rahmen eines Verfahrens zur Errichtung einer Beistandschaft für die gemeinsame Mutter. Die Staatsanwaltschaft stellte die Strafverfahren ein, die Beschwerden hiergegen wurden vom Kantonsgericht Schwyz abgewiesen. Mit Beschwerde in Strafsachen verlangte A.A.________ beim Bundesgericht die Fortsetzung der Untersuchungen und die Anklageerhebung.
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7B_695/2025: Entscheid zur sicherheitsbedingten Haft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wurde vom Gericht erster Instanz des Bezirks La Côte wegen Straftaten wie Nötigung, sexueller Handlungen mit Kindern und Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Zudem wurde sein Verbleiben in sicherheitsbedingter Haft angeordnet sowie ein institutionelles Behandlungsprogramm beschlossen. Die kantonale Berufungsinstanz änderte die Behandlungsmassnahme in eine ambulante Therapie und bestätigte seine sicherheitsbedingte Haft. Der Entscheid wurde vom Bundesgericht teilweise aufgehoben, mit der Maßgabe, eine weitere Expertise einzuholen. Die sicherheitsbedingte Haft wurde von der kantonalen Instanz bis zur neuen Entscheidung beibehalten. Der Beschwerdeführer beantragte seine Freilassung und erhob dagegen Beschwerde ans Bundesgericht.
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6B_169/2025: Urteil zur Beschwerde gegen eine Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde erstinstanzlich vom Kreisgericht St. Gallen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Das Kantonsgericht St. Gallen wies seine Berufung ab. Gegen diese Entscheidung reichte der Beschwerdeführer eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein, in welcher er Freispruch oder Rückweisung an die Vorinstanz beantragte.
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7B_651/2024: Teilnahme an Rechtshilfeeinvernahmen im Ausland
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird verdächtigt, deliktische Gelder aus Korruptionsdelikten in Venezuela weitertransferiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich informierte ihn über Einvernahmen von B.________ und C.________ in den USA, stellte ihm Protokolle zur Verfügung und ermöglichte schriftliche Ergänzungsfragen. A.________ verlangte danach die rechtshilfeweise Teilnahme seines Rechtsbeistands an weiteren Einvernahmen in den USA und forderte eine anfechtbare Verfügung, als dies abgelehnt wurde. Die Staatsanwaltschaft trat auf diese Forderung nicht ein, worauf A.________ Beschwerden erhob.
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9F_12/2025: Verfahren betreffend Revision und Fristwiederherstellung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte eine Revision des bundesgerichtlichen Entscheids 9C_160/2025 vom 12. Mai 2025. Dabei machte er geltend, aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage gewesen zu sein, das Schreiben des Bundesgerichts vom 14. März 2025 fristgemäss zu bearbeiten. Zudem beantragte er die Wiederherstellung der Frist. Das Bundesgericht prüfte sowohl die Revision gemäss Art. 121 ff. BGG als auch die Fristwiederherstellung gemäss Art. 50 BGG.
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7B_631/2025: Entscheid über die Fortdauer von Ersatzmassnahmen zur Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, der wegen vorsätzlicher Brandstiftung (§ 221 Abs. 1 StGB) angeklagt ist, unterliegt seit seiner Festnahme Ersatzmassnahmen zur Untersuchungshaft, inklusive elektronischer Überwachung. Ein forensisches Gutachten ergab ein geringes Rückfallrisiko, dennoch führte die kantonale Instanz die Einschränkungen aufgrund der Natur der Anklage weiter.
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5A_834/2024: Rückzug eines Beschwerdeverfahrens über Scheidung und Unterhaltsbeiträge
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ erhob am 5. Dezember 2024 beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid der Zivilkammer der Cour de justice des Kantons Genf vom 31. Oktober 2024 betreffend Scheidung und Unterhaltsbeiträge. Im Rahmen der Beschwerde beantragte er zudem die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und die Anordnung einer aufschiebenden Wirkung. Am 20. August 2025 zog A.A.________ seine Beschwerde zurück.
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5A_681/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen umfassende Beistandschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wendet sich mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung der Chambre de surveillance der Cour de justice des Kantons Genf, welche ihre Beschwerde über eine durch das Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant des Kantons Genf angeordnete umfassende Beistandschaft im Rahmen superprovisorischer Massnahmen als unzulässig erklärt hatte.
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5A_248/2025: Entscheid zur Obhut und Fremdplatzierung bei Kindesschutzverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eltern, A.________ und B.B.________, üben die elterliche Sorge gemeinsam aus. Durch die konfliktbeladene Beziehung entstanden viele gerichtliche Verfahren. Das Kind war kurzfristig fremdplatziert, dann wurde die Obhut der Mutter übertragen. Der Vater beantragt erneut die Fremdplatzierung oder die Übertragung der Obhut auf ihn, ebenso weitere Beweisanträge und Ausstandsgesuche gegen die Mitglieder der KESB.
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