Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
7B_546/2025: Urteil zum Ausstandsbegehren im Zusammenhang mit einem Ergänzungsgutachten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde in früheren Urteilen wegen verschiedener Straftaten, darunter versuchte vorsätzliche Tötung, verurteilt. Im Rahmen der Vollzugsplanung und nach Ablauf einer ambulanten Massnahme ordnete das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich ein ergänzendes psychiatrisches Gutachten an. A.________ lehnte die vorgeschlagene sachverständige Person ab und beantragte deren Ausstand. Dieses Begehren wurde sowohl vom Amt als auch von der Direktion der Justiz und des Innern sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich abgewiesen. A.________ erhob Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
E.1: Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Beschwerde von Amtes wegen. Es handelt sich um einen selbständig eröffneten Zwischenentscheid betreffend ein Ausstandsbegehren, wogegen die Beschwerde zulässig ist (Art. 92 Abs. 1 BGG). Es wird festgestellt, dass die Beschwerde nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen genügt. E.1.3: Die Sachverhaltsdarstellung des Beschwerdeführers weicht von derjenigen der kantonalen Instanzen ab, ohne eine Willkürrüge zu erheben. Dadurch ist darauf nicht einzutreten. E.1.4: In rechtlicher Hinsicht wiederholt der Beschwerdeführer seine Argumentation, ohne sich sachbezogen mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinanderzusetzen. Die Beschwerde wird als unzureichend begründet erachtet. E.1.5: Aufgrund der mangelnden Begründung tritt das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde ein. E.2: Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen. Die Gerichtskosten werden der finanziellen Lage des Beschwerdeführers entsprechend festgelegt, wobei Parteientschädigungen nicht zuzusprechen sind.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, die Gerichtskosten wurden auferlegt.
5A_556/2025: Entscheid zur Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragte beim Bezirksgericht Willisau unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit einem Verfahren über eine behauptete Körper- bzw. Persönlichkeitsverletzung aufgrund einer kieferorthopädischen Behandlung. Das Bezirksgericht wies das Gesuch ab, da der Beschwerdeführer seiner Mitwirkungs- und Begründungspflicht nicht nachkam. Das Kantonsgericht Luzern trat auf die Beschwerde gegen diesen Entscheid mangels hinreichender Begründung nicht ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Die Streitfrage im Verfahren vor dem Bundesgericht betrifft ausschliesslich die Rechtmässigkeit des Nichteintretensentscheids der Vorinstanz (BGE 135 II 38 E. 1.2; 139 II 233 E. 3.2). Dafür ist eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Erwägungen der Vorinstanz erforderlich (Art. 42 Abs. 2 BGG, BGE 140 III 115 E. 2; 142 III 364 E. 2.4). - **E.2**: Die Beschwerde enthält keine hinreichende Begründung, sondern verweist lediglich allgemein auf eine nicht umfassende Beurteilung der Sachlage. Es wird keine Verletzung der Mitwirkungs- oder Begründungspflichten im kantonalen Verfahren überzeugend dargelegt. - **E.3**: Aufgrund der offensichtlichen Unzulänglichkeiten der Beschwerde, insbesondere des Fehlens einer rechtlichen Argumentation, wird im vereinfachten Verfahren entschieden (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG). - **E.4**: Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- sind vom Beschwerdeführer zu tragen (Art. 66 Abs. 1 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde nicht gutgeheissen und die Gerichtskosten auferlegt.
2C_514/2023: Beschwerde gegen tierschutzrechtliche Massnahmen des Veterinärdienstes des Kantons Aargau
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Veterinärdienst des Kantons Aargau führte zwischen 2019 und 2021 mehrere unangemeldete Kontrollen im landwirtschaftlichen Betrieb des Beschwerdeführers durch und bemängelte mehrfach erhebliche Verstösse gegen tierschutzrechtliche Vorschriften (fehlende Ohrmarken, mangelhafte Klauenpflege, unzureichende Versorgung der Tiere, u.a.). Trotz mehrfacher Mahnungen blieben die Verstösse bestehen. Die tierschutzrechtlichen Massnahmen des Veterinärdienstes wurden durch das kantonale Verwaltungsgericht bestätigt, woraufhin der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht erhob.
Zusammenfassung der Erwägungen
E.1: Es liegt ein zulässiger Endentscheid einer letzten kantonalen Instanz vor, weshalb auf die Beschwerde eingetreten wird. E.2: Das Bundesgericht prüft rechtliche Rügen nur, soweit sie klar und genügend begründet sind. Eine Prüfung der Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz kann nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit erfolgen. E.3: Der Beschwerdeführer bestreitet nicht direkt die tierschutzrechtlichen Massnahmen, sondern die Verhältnismässigkeit der vorangehenden Kontrolle sowie deren Rechtswidrigkeit. E.4: Die Vorinstanz hat den Anspruch auf rechtliches Gehör des Beschwerdeführers nicht verletzt, da sie ausführlich und ausreichend begründete, warum die Kontrolldurchführung keine Verletzung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes darstellt. E.5: Die Kontrolle vom 9. Dezember 2021 sowie die darauf gestützten Massnahmen waren verhältnismässig und gesetzeskonform. Es bestand ein öffentliches Interesse an der Überprüfung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes, und die Kontrolldauer sowie die Anzahl anwesender Personen standen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben. E.6: Die Behauptungen des Beschwerdeführers, die Kontrolle sei unverhältnismässig und hätte die Verfahrensrechte eingeschränkt, waren weder ausreichend belegt noch rechtlich erheblich.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.
5A_670/2025: Entscheidung zum Anfechtungsverfahren von Stockwerkeigentümerbeschlüssen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG versuchte, Beschlüsse einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (Genehmigung der Betriebskostenabrechnung, Déchargeerteilungen und Budgetgenehmigung) anzufechten. Nachdem das Bezirksgericht Visp die Klage abwies, wies das Kantonsgericht Wallis die Berufung ab, soweit es darauf eintrat. Anschliessend erhob die A.________ AG eine unzureichend begründete Beschwerde ans Bundesgericht, die das Kantonsgericht direkt weiterleitete.
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7B_385/2024: Entscheidung zu Parteistellung in einem Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, erhob eine Strafanzeige gegen G.________ und B.________ wegen angeblichen Abuses von Vertrauenspositionen (Art. 138 StGB) und ungetreuer Geschäftsführung (Art. 158 StGB). Sie behauptete, dass durch die Handlungen der Beschuldigten ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sei, der ihre Beteiligung an der Gesellschaft H.________ Group Inc. direkt betreffe. Die Vorinstanzen wiesen ihre Parteistellung mit der Begründung zurück, dass der mutmasslich geschädigte Vermögenswert im Besitz der Gesellschaft stehe und A.________ nur indirekt betroffen sei.
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5A_657/2025: Nichteintreten auf Beschwerde gegen die Konkurseröffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bezirksgericht Winterthur eröffnete den Konkurs über den Beschwerdeführer wegen einer unbezahlten Forderung von Fr. 1'799.15 zugunsten der Beschwerdegegnerin. Der Beschwerdeführer erhob erfolglos Beschwerde an das Obergericht des Kantons Zürich, welches die Beschwerde abwies, da Nachweise zur Sicherstellung von Kosten des Konkursgerichts und zur Zahlungsfähigkeit ausblieben. Der Beschwerdeführer zahlte die Forderung nach Erlass des bezirksgerichtlichen Urteils. Vor Bundesgericht beantragte er die Aufhebung des Konkursurteils mit der Begründung, die Konkursforderung und die weiteren offenen Kosten rechtzeitig beglichen zu haben.
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5A_663/2025: Entscheid zu vorsorglichen Massnahmen betreffend Persönlichkeitsschutz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer verlangte vorsorgliche Massnahmen zum Schutz seiner Persönlichkeit gegenüber Google Ireland Limited, nachdem Berichte bei einer Google-Suche seinen Namen mit Vorwürfen angeblicher Sexualdelikte verknüpften. Das Kantonsgericht Zug trat mangels örtlicher Zuständigkeit auf das Gesuch nicht ein, und das Obergericht des Kantons Zug wies die darauf erhobene Berufung mangels hinreichender Begründung zurück. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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1C_148/2024: Entscheidung zum Bau einer Schulerweiterung und einer Passerelle
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Stadt Montreux plante Bauvorhaben zur Schulerweiterung und zur Errichtung einer Passerelle über die Rue de la Gare. Die Grundstücke befinden sich teils in einem Gebiet des Bundesinventars ISOS und weisen denkmalgeschützte Strukturen auf. Gegen die Bauvorhaben erhoben mehrere Nachbarn Einsprache, welche von der Gemeinde Montreux abgelehnt wurden. Die betroffenen Einsprecher erhoben daraufhin Beschwerden vor der kantonalen Instanz und schliesslich vor dem Bundesgericht.
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1C_5/2025: Entscheid zum Schutz des kulturellen Erbes: Aufnahme einer Villa ins Inventar
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Eigentümer einer Villa in Collonge-Bellerive (GE) erhob Beschwerde gegen die Aufnahme seines Grundstücks und der darauf stehenden Villa ins kantonale Inventar der schützenswerten Objekte. Die Villa aus den Jahren 1959-1960 ist Teil eines Ensembles von vier Gebäuden, welche vom Stil der modernen kalifornischen Architektur inspiriert sind und historisch sowie künstlerisch als wertvoll eingestuft wurden. Die zuständigen kantonalen Behörden und Fachgremien (SMS und CMNS) befürworteten die Schutzmassnahme.
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7B_97/2025: Entscheid zur teilweisen Aufhebung von Scellierungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit dem Antrag von A.________ sowie mehreren Gesellschaften, die er leitet, gegen eine Entscheidung des Tribunals der Zwangsmassnahmen des Kantons Freiburg (TMC) vom 12.12.2024. Diese Entscheidung betraf die teilweise Aufhebung von Scellierungen über bei einer Hausdurchsuchung sichergestellte Dokumente und Datenträger, die im Rahmen einer Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Veruntreuung von COVID-19-Krediten sowie Titel- und Geldwäschereidelikten relevant sein sollen.
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5D_39/2025: Entscheidung zur unentgeltlichen Rechtspflege im Rekursverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich zunächst gegen den Beschluss der KESB Region Gossau vom 28. April 2025, welcher den Bericht und die Rechnung des Beistandes prüfte, und verlangte die unentgeltliche Rechtspflege. Die Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen verneinte die Prozessarmut aufgrund eines Vermögenswerts von rund CHF 300'000 und forderte einen Kostenvorschuss. Das Kantonsgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da der Beschwerdeführer sich nicht hinreichend mit der Begründung der Verneinung der Prozessarmut auseinandergesetzt hatte. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht und brachte weitere, nicht sachbezogene Begehren vor.
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5A_669/2025: Anpassung der Vertretungsbeistandschaft und Einschränkung der Handlungsfähigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin führte ursprünglich eine Begleitbeistandschaft gemäss Art. 393 ZGB, welche durch eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung gemäss Art. 394 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB ergänzt wurde. Nach Bericht der Beiständin schränkte die KESB Oberland West mit Entscheid vom 17. Juni 2025 die Handlungsfähigkeit der Beschwerdeführerin ein und passte die Vertretungsbeistandschaft an. Das Obergericht des Kantons Bern trat auf die hiergegen erhobene Beschwerde nicht ein. Die Beschwerdeführerin wandte sich daraufhin an das Bundesgericht mit dem Anliegen, die Einschränkungen aufzuheben und den Kontakt mit der KESB zu beenden.
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7B_503/2025: Urteil zur Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Sicherheitsleistung im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Statthalteramt Bezirk Meilen stellte die Strafuntersuchung gegen B.________ wegen Tätlichkeiten und geringfügiger Sachbeschädigung ein. A.________ erhob Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich, welches ihn zur Leistung einer Prozesskaution von CHF 1'800 aufforderte, mit der Androhung des Nichteintretens. Daraufhin führte A.________ Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte die unentgeltliche Rechtspflege.
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6B_158/2025: Urteil zur groben Verkehrsregelverletzung und Willkürrügen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde aufgrund eines Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs und Übertretung der Verkehrsregelnverordnung bestraft. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt sprach ihn vom Vorwurf des Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs frei und bestätigte die Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung sowie Übertretung der Verkehrsregelnverordnung. A.________ erhob Beschwerde beim Bundesgericht, um von der groben Verkehrsregelverletzung freigesprochen zu werden und eine Neubeurteilung der Kostenfolgen zu erreichen.
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5A_577/2025: Entscheid zur Beistandschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, welche das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn B.________ innehat, wandte sich gegen die Errichtung einer Beistandschaft durch die KESB Mittelland Nord. Diese wurde zunächst vorsorglich und später definitiv eingerichtet. Im Entscheid vom 17. März 2025 wies die KESB der Beiständin konkrete Aufgaben zu und erteilte der Beschwerdeführerin Weisungen. Mit Eingabe vom 15. Juli 2025 erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht.
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1F_15/2025: Revision eines bundesgerichtlichen Urteils betreffend Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ hatte am 12. Juli 2023 Strafanzeige gegen Staatsanwalt B.________ wegen Amtsmissbrauchs, Freiheitsberaubung und Entführung erstattet. Das Obergericht des Kantons Zürich verweigerte die Ermächtigung zur Strafverfolgung am 7. Oktober 2024. Das Bundesgericht trat am 19. Dezember 2024 mit Urteil 1C_611/2024 im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 Abs. 1 BGG auf die dagegen erhobene Beschwerde nicht ein. Mit Eingabe vom 14. Juli 2025 ersuchte der Gesuchsteller um Revision dieses bundesgerichtlichen Urteils.
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5A_146/2025: Urteil zur Unterhaltsberechnung bei Scheidung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________) und die Beschwerdegegnerin (B.________) sind seit 2011 verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder (C.________ und D.________). Nach der Trennung im Februar 2018 reichte die Beschwerdegegnerin 2020 ein einseitiges Scheidungsbegehren ein. Das erstinstanzliche Gericht setzte die Unterhaltsbeiträge für die Kinder zunächst höher an, wurden jedoch von der kantonalen Berufungsinstanz teilweise herabgesetzt. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte wesentlich geringere Unterhaltsbeiträge.
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5A_507/2025: Entscheid bezüglich Unterzeichnung eines Pflegevertrags durch eine Beiständin
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin und der Vater des Kindes C.________, geboren 2016, stehen unter gemeinsamer elterlicher Sorge. C.________ wurde aufgrund seines Autismus unter eine Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB gestellt. Die Grosseltern väterlicherseits haben eine Bewilligung zur Aufnahme von C.________ als Pflegekind mit Langzeitunterbringung erhalten. Ursprünglich schlossen die Eltern 2021 einen Pflegevertrag mit den Grosseltern ab, der ein Pflegegeld von Fr. 1'800.-- vorsah. Dieser wurde von allen Beteiligten unterzeichnet. In 2024 schlug die Beiständin, gestützt auf die durch den Autismus bedingte erhöhte Betreuungslast, einen neuen Pflegevertrag mit einem Pflegegeld von Fr. 3'465.60 vor. Die Beschwerdeführerin verweigerte mehrfach die Unterzeichnung des neuen Vertrages. Die KESB erteilte der Beiständin daraufhin die Weisung zur Unterzeichnung. Das Obergericht des Kantons Bern trat auf die Beschwerde der Mutter gegen diesen Entscheid mangels Rechtbegehren und Begründung nicht ein.
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5A_662/2025: Entscheid zum Nichteintreten einer Beschwerde betreffend Pfändungsurkunde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betraf die Pfändung einer Eigentumswohnung und die Berechnung des Existenzminimums des Beschwerdeführers. Das Bezirksgericht Muri hob die ursprüngliche Berechnung des Existenzminimums und die Pfändungsurkunde auf und wies das Betreibungsamt an, eine neue Entscheidung zu treffen. Der Beschwerdeführer reichte gegen diesen Rückweisungsentscheid Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau ein, welches jedoch nicht darauf eintrat. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Nichteintretensentscheid des Obergerichts.
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7B_46/2025: Entscheid über die Frage der Unbefangenheit von gerichtsmedizinischen Experten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, der sich seit Jahren in der Schweiz in einem psychiatrischen Massnahmenvollzug gemäss Art. 64 StGB befindet, beantragte eine neue psychiatrische Expertise durch Fachleute ausserhalb des Kantons Genf. Das Tribunal d'application des peines et des mesures (TAPEM) ernannte jedoch Expertinnen, die im selben Institut wie die Verfasser früherer Gutachten tätig sind. Der Beschwerdeführer stellte ein Gesuch zur deren Ablehnung, das von der kantonalen Instanz (Chambre pénale de recours) abgewiesen wurde. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer eine Beschwerde ans Bundesgericht, wobei er erneut die Ablehnung der Expertinnen forderte und eine neue Begutachtung durch externe Personen vorschlug.
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2C_379/2025: Entscheidung zur Flugtauglichkeit in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, eine ehemalige Flugbegleiterin, beantragte die Überprüfung ihrer medizinischen Flugtauglichkeit, nachdem der zuständige Vertrauensarzt ihre Flugtauglichkeit aufgrund von psychologischen und psychiatrischen Beurteilungen verneint hatte. Der Flugmedizinische Dienst des BAZL wies ihren Rekurs ab, ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen diesen Entscheid. A.________ erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte eine Neubeurteilung ihrer Flugtauglichkeit unter Einbezug neuer Gutachten sowie alternative medizinische Begutachtungen.
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2C_202/2025: Urteil zur Migrationsrechtlichen Nachprüfung betreffend Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der türkische Staatsangehörige A.________ beantragte nach mehreren Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz sowie verschiedenen Scheidungen, letztlich zusammen mit seiner Ehefrau B.________ und ihren beiden gemeinsamen Kindern (C.________ und D.________), die Verlängerung bzw. den Erhalt ihrer Niederlassungsbewilligungen. Das Verfahren wurde eingeleitet, nachdem A.________ wegen Täuschung der Behörden durch das Führen einer Scheinehe strafrechtlich verurteilt wurde. Seine bisherigen Aufenthaltsbewilligungen und die seiner Familie wurden im Anschluss durch das Migrationsamt des Kantons Zürich widerrufen bzw. nicht verlängert. Das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich bestätigte diese Massnahmen.
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6B_398/2024: Urteil zur groben Verkehrsregelverletzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ kollidierte am 2. März 2022 auf einer Kreuzung in V.________ mit einem vortrittsberechtigten Lieferwagen. Die Staatsanwaltschaft Solothurn warf ihr zunächst Fahren in fahrunfähigem Zustand und eventualiter grobe Verletzung der Verkehrsregeln vor. Das Richteramt Solothurn-Lebern verurteilte sie wegen grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Das Obergericht des Kantons Solothurn bestätigte dieses Urteil. Die Beschwerdeführerin führte Beschwerde in Strafsachen vor Bundesgericht und beantragte eine Milderung der Strafe oder Freispruch von der groben Verkehrsregelverletzung.
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5A_573/2025: Entzug des elterlichen Sorgerechts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz, das mangels Zuständigkeit auf ihre Eingabe nicht eintrat und diese an das Kantonsgericht Schwyz weiterleitete. Die Eingabe der Beschwerdeführerin betraf den Entzug des elterlichen Sorgerechts sowie weitere Vorwürfe.
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5A_240/2025: Entscheid zum Streit um die Eigentumseigenschaft von Immobilienteilen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte gegen B.________ und C.________ eine Aktion in Kontradiktion der Anspruchserhebung ein, da er die Eintragung der Immobilienteile im Grundbuch als Eigentum der beiden Söhne des ehemaligen Eigentümers D.________ anzweifelte. Er behauptete, dass die Übertragung des Eigentums durch Schenkung von D.________ an seine Söhne lediglich dazu gedient habe, das Vermögen vor Beschlagnahmungen im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung und Forderungen zu schützen. Vorinstanzen verneinten die Fiktion der Eigentumseintragung und bestätigten die Rechtmässigkeit der Schenkung und der Rechte der Söhne.
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7B_907/2023: Entscheid bezüglich der Frage der Parteistellung bei Nichteintretensverfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Ingenieur A.________ reichte beim Zentralen Amt der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis 2018 eine Strafanzeige wegen verschiedener Straftaten, u.a. wegen Amtsmissbrauch, ungetreuer Geschäftsführung öffentlicher Interessen und passiver Korruption ein. Er machte geltend, durch die Verstösse gegen das Vergaberecht bei den Bauarbeiten zum Parkplatz B.________ in U.________ sei ihm die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren und damit ein lukrativer Auftrag verwehrt worden. Die Staatsanwaltschaft entschied, die Strafanzeige nicht zu prüfen, da keine Straftatbestände erfüllt seien. Die Vorinstanz wies die Beschwerde von A.________ dagegen wegen fehlender Beschwerdebefugnis ab.
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5A_521/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Aufhebung einer Beistandschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, unter einer seit 2016 bestehenden Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung, beantragte deren Aufhebung. Sowohl die KESB Uster als auch der Bezirksrat Uster und das Obergericht des Kantons Zürich wiesen entsprechende Anträge und Beschwerden des Beschwerdeführers ab. Mit weiteren Schriftsätzen machte der Beschwerdeführer vor dem Bundesgericht geltend, die Beistandschaft solle aufgehoben werden.
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8C_429/2025: Bundesgerichtsbeschluss betreffend Unzulässigkeit einer aussergewöhnlichen Revisionsanfrage im Bereich Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte beim Bundesgericht ein Schreiben ein, das als aussergewöhnliche Revisionsanfrage interpretiert wurde, um eine Entscheidung der kantonalen Behörde, der Direction générale de l'emploi et du marché du travail des Kantons Waadt (DGEM), zu revidieren. In seinem Schreiben legte er frühere Entscheidungen, inkl. einer kantonalen Gerichtsentscheidung vom 15. April 2025, vor.
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6B_280/2025: Verletzung des Amtsgeheimnisses und Beschleunigungsgebot
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde für die Verletzung des Amtsgeheimnisses belangt, da er als Polizeibeamter vertrauliche Informationen aus polizeilichen Informationssystemen an einen Dritten weitergeleitet haben soll. Das Obergericht des Kantons Aargau verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Verbindungsbusse. A.________ rügt im Bundesgericht eine willkürliche Feststellung des Sachverhalts und eine Verletzung des Beschleunigungsgebots und beantragt seinen Freispruch.
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5A_654/2025: Existenzminimumsberechnung und Lohnpfändung: Nicht-Eintreten auf Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, in einer Pfändungsgruppe des Betreibungsamtes Emmental-Oberaargau eingeteilt, wurde von der Sozialdirektion der Stadt Burgdorf betrieben. Gegen die Existenzminimumsberechnung des Betreibungsamtes legte er Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern ein, welches diese am 7. August 2025 abwies. Daraufhin erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht.
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5A_600/2025: Urteil zur Anfechtung einer prozessleitenden Verfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen eine Verfügung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 22. Juli 2025, in welcher diverse Eingaben der Gegenpartei zur Kenntnis gebracht wurden. Er beantragte die Aufhebung dieser Verfügung, eine Entscheidung über Obhutsanträge sowie vorläufigen Eilrechtsschutz bezüglich der Obhut. Zudem verlangte er unentgeltliche Rechtspflege und behauptete eine Nichtigkeit des Berufungsentscheides vom 17. Juni 2025 aufgrund eines falschen Richterkürzels.
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5A_671/2025: Nichtzulässigkeit einer Beschwerde im Bereich Einkommenspfändung und Ratenzahlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, gegen den von der Sozialdirektion der Stadt Burgdorf betrieben wurde, wandte sich in der Frage der Einkommenspfändung und Ratenzahlung in einem vorherigen Verfahren erfolglos an das Obergericht des Kantons Bern. Dieses trat aus Gründen wie Verspätung, mangelnde Zuständigkeit und ungenügender Begründung auf die Beschwerde nicht ein. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin eine Beschwerde ans Bundesgericht ein.
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4A_245/2024: Streit um Kündigungsklausel in einem Mietvertrag
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien streiten über die Kündigungsklausel eines Mietvertrags für ein Geschäftslokal. Die Klägerin, die Vermieterin, verlangt die Zahlung ausstehender Mietzinsen nach der Kündigung durch die Beklagte, wobei sie die Kündigungsfrist und die Gültigkeit der Kündigung als strittig ansieht. Das Mietverhältnis begann am 1. Dezember 2017 mit einer festen Laufzeit von fünf Jahren; die Klausel zur vorzeitigen Kündigung soll unterschiedlich interpretiert werden.
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6B_524/2025: Unzulässigkeit der formellen Rügen und Abweisung der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ erhebt Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern. Dieses hatte sie wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung und Drohung schuldig gesprochen und eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu Fr. 30.-- mit einer Probezeit von 2 Jahren verhängt. Diverse Verfahren wurden wegen Verjährung oder Rückzug von Strafanträgen eingestellt. Die Vorinstanz anerkannte zudem eine Verletzung des Beschleunigungsverbots. Die Beschwerdeführerin verlangt den Freispruch oder die Rückweisung der Sache in Teilen sowie eine Entschädigung, unentgeltliche Rechtspflege und Feststellungen zu Rechtsverletzungen im kantonalen Verfahren.
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2C_80/2024: Entscheid zur Feststellung eines landwirtschaftlichen Gewerbes gemäss Art. 7 BGBB
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A.________ strebt die Feststellung an, dass mehrere Grundstücke ausserhalb der Bauzone in U.________ ein landwirtschaftliches Gewerbe gemäss Art. 7 BGBB darstellen, um ein verwandtschaftliches Vorkaufsrecht geltend machen zu können. Das Amt für Landwirtschaft des Kantons Schwyz und das Verwaltungsgericht verneinten mehrfach das Vorliegen eines solchen Gewerbes, insbesondere wegen eines Arbeitskraftbedarfs unter 1 SAK und einer fehlenden Stallkapazität, was schliesslich zur Beschwerde vor Bundesgericht führte.
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4A_378/2025: Urteil über eine Datenschutz-Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin verlangte gestützt auf das Datenschutzgesetz von den Beschwerdegegnern Auskunft über diverse Personendaten und Korrespondenzen in Zusammenhang mit Immobiliengeschäften, Zwangsversteigerungen und Grundbuchanträgen. Das Bezirksgericht Zürich wies die Klage auf Auskunfterteilung ab, und das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte diese Entscheidung, wobei es ein Ausstandsbegehren der Beschwerdegegner zurückwies. Das Obergericht führte insbesondere aus, dass das Auskunftsbegehren in Bezug auf einen der Beschwerdegegner einen offenbaren Rechtsmissbrauch darstelle.
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7B_445/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde im Bereich Strafrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich an das Bundesgericht gegen einen Entscheid der Strafkammer des Kantonsgerichts Waadt, welches ihre Beschwerde gegen eine Nicht-Eintretensverfügung des kantonalen Staatsanwalts vom 31. Januar 2025 für unzulässig erklärt hatte.
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2C_403/2025: Urteil zur Rechtsverzögerung und zur Anerkennung von Staatenlosigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragte unter anderem die Anerkennung der Staatenlosigkeit beim Staatssekretariat für Migration (SEM) und erhob eine Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen das SEM und das Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht trat aufgrund der Nichtzahlung des Kostenvorschusses nicht auf die Beschwerde ein. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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1C_230/2024: Beschwerde betreffend Baustellenbewilligung für das Projekt am Standort Vengeron
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft die Beschwerde der A.________ SA gegen die Bewilligung von Bauarbeiten am Standort Vengeron am Genferseeufer. Ziel des Projekts ist die Anlage eines Hafens für Berufsschiffe, einer Badezone und Umweltrenaturierungen sowie die Errichtung von Infrastruktur wie Gebäuden und Freizeitflächen. Die Beschwerde wurde eingereicht, nachdem die kantonalen Behörden umfassende Studien durchgeführt und die Bauarbeiten bewilligt hatten.
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7B_534/2025: Entscheid zur Nichteintretensfrage einer Beschwerde wegen Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde gegen die Präsidialverfügung des Obergerichts des Kantons Zug, welches am 30. April 2025 auf eine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens nicht eintrat. Das Strafverfahren betraf Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter der B.________ AG.
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6B_292/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend Verletzung des Amtsgeheimnisses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein Polizeibeamter, wurde beschuldigt, aus dem polizeilichen Informationssystem Daten über eine Festnahme abzurufen und diese telefonisch an eine dritte Person weitergegeben zu haben. Das erstinstanzliche Gericht sprach den Beschwerdeführer frei, während die Vorinstanz ihn wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilte. Der Beschwerdeführer verlangte mit seiner Beschwerde beim Bundesgericht einen Freispruch.
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5A_665/2025: Urteil betreffend Verlängerung der fürsorgerischen Unterbringung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde ursprünglich von der KESB Nordbünden am 12. Februar 2025 in der Klinik B.________ fürsorgerisch untergebracht, nachdem er bereits am 8. Januar 2025 ärztlich eingewiesen worden war. Auf Antrag der Klinik vom 3. Juli 2025 wurde durch die KESB Nordbünden am 21. Juli 2025 die Unterbringung verlängert, wobei die Kompetenz zur Entlassung der Klinik übertragen wurde. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Graubünden am 11. August 2025 ab.
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5A_620/2025: Nichtzulassung einer Beschwerde betreffend vorsorgliche Massnahmen im persönlichen Verkehr
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die KESB entzog der Beschwerdeführerin das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind und regelte den persönlichen Verkehr zwischen den beiden. Nach mehreren Anpassungen dieser Regelung wies das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn ein Gesuch der Mutter um vorsorgliche Anordnung eines ausgedehnteren Besuchsrechts ab. Die Mutter erhob Beschwerde beim Bundesgericht.
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