Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
1C_340/2025: Urteil betreffend Rechtsverweigerung und Auskunft über NDB-Datenbank
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ verlangte Auskunft über vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) gespeicherte Daten über ihn. Das Bundesverwaltungsgericht stellte das Verfahren als gegenstandslos ab. Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor dem Bundesgericht verlangte A.________, die Angelegenheit zur neuen Beurteilung an den NDB zurückzuweisen. Strittig war insbesondere die Einhaltung der Beschwerdefrist und eine angeblich fehlerhafte Zustellung.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Das Bundesverwaltungsgericht schrieb das Verfahren ab, da der NDB dem Beschwerdeführer bereits während des Verfahrens die verlangten Auskünfte erteilt hatte. - **E.2**: Das Bundesgericht prüfte die Einhaltung der Beschwerdefrist und stellte fest, dass die Beschwerde verspätet aufgegeben wurde. Die Zustellung des vorinstanzlichen Urteils durch die Post in Deutschland widersprach zudem einer völkerrechtlichen Erklärung Deutschlands, verursachte jedoch keinen erkennbaren Irrtum beim Beschwerdeführer, da dieser das Urteil erhalten hatte und über die Fristen informiert war. - **E.3**: Die Beschwerde genügte den Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG nicht, da die Vorbringen des Beschwerdeführers unschlüssig und unzureichend waren, insbesondere fehlten konkrete Belege für seine Behauptungen über eine angebliche Weitergabe von Daten durch die Schweiz vor Juli 2019. - **E.5**: Aufgrund offensichtlicher Unzulänglichkeiten der Beschwerde trat das Bundesgericht darauf nicht ein, dies im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, es wurden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigung zugesprochen.
1C_85/2025: Rückzug der Beschwerde betreffend Bewilligung einer öffentlichen Manifestation und Routenführung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte eine Beschwerde gegen den Entscheid der Cour de droit public des Kantonsgerichts Neuenburg vom 9. Januar 2025 ein, welcher die Entscheidung des Departements für Entwicklung, Raumplanung und Umwelt vom 13. Juni 2023 für nichtig erklärte und die Beschwerde gegen die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Neuenburg vom 7. Juni 2023 abwies. Der Gemeinderat hatte eine Demonstration bewilligt, allerdings mit einer Änderung des Demonstrationswegs. Am 16. August 2025 zog die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde beim Bundesgericht zurück.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Das Bundesgericht nimmt den Rückzug der Beschwerde gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG zur Kenntnis und streicht die Sache 1C_85/2025 aus dem Verfahren. - **E.2**: Die Beschwerdeführerin wird als unterliegende Partei betrachtet und zur Zahlung der Verfahrenskosten in Höhe von 500 CHF verpflichtet (Art. 66 Abs. 1 BGG). - **E.3**: Da die involvierten Behörden im Rahmen ihrer Amtstätigkeit gehandelt haben, werden keine Parteientschädigungen ausgesprochen (Art. 68 Abs. 3 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Sache wird aufgrund des Rückzugs der Beschwerde gestrichen und die Gerichtsgebühr festgelegt.
1C_600/2024: Urteil zu den Voraussetzungen der Führerprüfung und der Verfahrensbehandlung einer subsidiären Verfassungsbeschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ bestand auch nach drei Anläufen, zuletzt am 27. September 2023, die praktische Führerprüfung der Kategorie B nicht. Nach erfolgloser Anfechtung des Entscheids des Strassenverkehrsamts und der darauf folgenden kantonalen Rechtsmittel gelangte er ans Bundesgericht und beantragte die Erteilung des Führerausweises, verbunden mit weiteren Gesuchen um vorsorgliche Massnahmen und unentgeltliche Rechtspflege.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist gemäss Art. 83 lit. t BGG unzulässig, da es sich um das Ergebnis einer Fähigkeitsprüfung handelt. Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist zulässig, da kantonal letztinstanzlich entschieden wurde und verfassungsmässige Rechte gerügt werden. - **E.2:** Rügen sind detailliert zu begründen (Art. 106 Abs. 2 BGG). Neue Tatsachen und Beweismittel sind im Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht durch den Inhalt des vorinstanzlichen Entscheides motiviert wären. - **E.3:** Die Vorinstanz verletzte keine verfassungsmässigen Rechte, da sie das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen mit dem Endentscheid als gegenstandslos behandelte. Eine vorgängige Entscheidung des Gesuchs war nicht erforderlich, da es ohnehin aussichtslos war. - **E.4:** Der Verzicht des Beschwerdeführers auf Anfechtung des Ergebnisses der zweiten Führerprüfung war gültig. Es war widersprüchlich, nach der Teilnahme an der dritten Führerprüfung das Resultat der zweiten Prüfung noch anfechten zu wollen. - **E.5:** Kein Rechtswegausschluss betreffend das Argument, die Führerprüfung sei nicht notwendig. Die Frage des Erwerbs eines schweizerischen Führerausweises war bereits rechtskräftig entschieden. - **E.6:** Die Rügen hinsichtlich willkürlicher Sachverhaltsfeststellungen und ungenügender Begründung der Prüfungsresultate sind unbegründet. Die Berichte und die Verfügung des Strassenverkehrsamts erfüllten die Anforderungen für eine sachgerechte Anfechtung.
Zusammenfassung des Dispositivs
Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten, während die subsidiäre Verfassungsbeschwerde abgewiesen wurde, ohne dass Kosten erhoben werden.
1C_159/2024: Festlegung der Zonenkonformität bei der Revision eines lokalen Planungsplans
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.A.________ und B.A.________ wehren sich gegen die Ablehnung der Umzonung ihrer Grundstücke in eine Zone für geringe Wohnbaudichte durch das kantonale Amt. Die Vorinstanzen begründeten die Ablehnung mit einer überdimensionierten Bauzone, ausreichend ungenutzten Flächen für zukünftige Bauvorhaben und der unzureichenden öffentlichen Verkehrsanbindung. Die Beschwerdeführer sehen eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu weiteren Grundstücken, für die Umzonungen zugelassen wurden.
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8C_525/2024: Urteil zur Invalidenrente gemäss Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Inhaber und Angestellter der B.________ AG, erlitt am 6. Juli 2016 bei einem Unfall eine Trümmerfraktur am rechten Handgelenk und wurde durch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) medizinisch behandelt. Die Suva lehnte mit Verfügung vom 29. November 2021 einen Anspruch auf eine Invalidenrente ab und sprach eine Integritätsentschädigung von 5 % zu; der Einspracheentscheid bestätigte dies am 20. Juni 2022. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug wies die dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil vom 15. Juli 2024 ab. A.________ brachte den Fall vor das Bundesgericht, das die vorinstanzliche Entscheidung bestätigte.
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8C_733/2024: Urteil zur Invalidenversicherung (Revision des Rentenanspruchs)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Versicherte A.________, die aufgrund einer Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ sowie eines Polytraumas Leistungen der Invalidenversicherung bezog, wurde mit einer Revisionsverfügung der IV-Stelle Solothurn vom 19. Juni 2023 per 31. Juli 2023 ihre Invalidenrente (33 % Invaliditätsgrad) aufgehoben. Das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn bestätigte diese Renteneinstellung. Vor Bundesgericht beantragte die Versicherte die Zusprache einer Teilrente oder die Rückweisung der Sache zur erneuten Prüfung.
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9C_299/2025: Entscheid zur Bewertung von Aktien einer Holding für die Steuerperiode 2018 und 2019
Zusammenfassung des Sachverhalts
Zwei Steuerpflichtige aus dem Kanton Genf beanstanden die Bewertung von Aktien ihrer Holding für die Steuerperioden 2018 und 2019 durch die kantonale Steuerverwaltung. Sie forderten eine gerichtliche Expertise zur Ermittlung des Marktwerts der Aktien, welche von den kantonalen Instanzen abgelehnt wurde. Das Bundesgericht prüft die Rechtmässigkeit der Methodenwahl und den Verzicht auf die Expertise.
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6B_274/2025: Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie rechtliches Gehör
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vorgeworfen, am 29. August 2021 im Rahmen einer Billett- und Personenkontrolle einen Securitas-Mitarbeiter (Beschwerdegegner 2) tätlich angegriffen zu haben. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts verurteilte ihn wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 1 StGB) zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts bestätigte den Schuldspruch, sah jedoch von einer Bestrafung ab. A.________ beantragte vor dem Bundesgericht seinen Freispruch.
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8C_524/2024: Entscheidung zur Ablehnung einer Invalidenrente wegen fraglicher Arbeitsfähigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ zog sich 2016 eine Trümmerfraktur am rechten Handgelenk zu und meldete sich später bei der IV-Stelle des Kantons Zug zum Leistungsbezug an. Die IV-Stelle verneinte einen Anspruch auf eine Invalidenrente, was durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zug bestätigt wurde. A.________ legte Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein und verlangt die Rückweisung der Sache zur weiteren Abklärung.
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7B_651/2025: Urteil zur Anfechtung der Nullität einer erstinstanzlichen strafrechtlichen Entscheidung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde von der erstinstanzlichen \"Corte delle assise criminali\" aufgrund mehrfacher verschärfter ungetreuer Geschäftsführung, Betrug, wiederholter Urkundenfälschung und Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten sowie einer Landesverweisung für 7 Jahre verurteilt. Er legte bei der \"Corte di appello e di revisione penale\" Berufung ein und beantragte die Feststellung der Nullität des erstinstanzlichen Urteils, gestützt auf die angebliche Befangenheit der erstinstanzlichen Gerichtsmitglieder. Diese Anträge wurden von der kantonalen Berufungsinstanz abgewiesen.
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7B_737/2025: Entscheid über die Sicherheitsverwahrung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, wurde durch das erstinstanzliche Gericht schuldig gesprochen wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung, Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und Geldwäscherei. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten sowie eine Landesverweisung für 7 Jahre. Der Angeklagte beantragte beim kantonalen Gericht die Entlassung aus der Sicherheitsverwahrung, was abgelehnt wurde. Gegen diese Entscheidung erhob A.________ Beschwerde vor dem Bundesgericht.
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1C_160/2024: Entscheid betreffend Revision eines Planungsamtes (Zonenplanung)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Revision des Planungsamtes der Gemeinde Delley-Portalban, welche eine Umzonung von fünf Grundstücken (im Eigentum des Beschwerdeführers A.________) aus der Bauzone in eine Zone für die Wohnnutzung mit geringer Dichte vorsah, führte zu einem negativen Entscheid des kantonalen Amtes für Entwicklung, Umwelt und Infrastruktur (DIME). Nachfolgend wies die II. Verwaltungsgerichtskammer des Kantons Freiburg den Rekurs gegen diese kantonale Entscheidung zurück. Der Beschwerdeführer legte dagegen in der Folge Beschwerde ein.
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8C_666/2024: Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nach krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit eines Geschäftsführers einer GmbH
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ meldete sich aufgrund der Geschäftsaufgabe der von ihm geführten B.________ GmbH bei der Arbeitslosenversicherung an und beantragte Arbeitslosenentschädigung. Die Unia Arbeitslosenkasse lehnte den Anspruch wegen fehlender Erfüllung der Beitragszeit mangels nachgewiesenen Lohnflusses ab. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hob diesen Entscheid auf und stellte fest, dass A.________ die Beitragszeit erfüllt habe.
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