Neuigkeiten

Bundesgericht neue Urteile vom 02.09.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

4D_109/2025: Urteil zur Rechtsöffnungsfrage und Gerichtskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangte vor dem Obergericht des Kantons Bern den Erlass der Gerichtskosten aus einem Rechtsöffnungsverfahren, welches jedoch abgelehnt wurde. Dagegen erhob er Beschwerde an das Bundesgericht. Mehrere Eingaben, teils von ihm und teils von seiner Mutter, wurden eingereicht, die jedoch gemäss den Anforderungen des Bundesgerichts nicht genügend begründet waren.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Obergericht des Kantons Bern wies das Gesuch des Beschwerdeführers ab. Die Beschwerde an das Bundesgericht erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere die Begründungen gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG sind offensichtlich mangelhaft. - **E.2:** Die Beschwerde wird daher im vereinfachten Verfahren nicht behandelt (Art. 108 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 BGG). - **E.3:** Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist abzuweisen, da die Beschwerde als aussichtslos erscheint (Art. 64 Abs. 1 BGG). Es besteht keine Möglichkeit zur fristgerechten Verbesserung der Eingabe. - **E.4:** Die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt, und dem Beschwerdegegner wird keine Parteientschädigung zugesprochen (Art. 66 Abs. 1 und Art. 68 Abs. 3 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird nicht behandelt, Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt und keine Parteientschädigung wird gewährt.


4A_377/2025: Entscheid zur unentgeltlichen Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer begehrte die Feststellung, dass eine Forderung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern erloschen sei, und stellte in diesem Zusammenhang ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Dieses Gesuch wies das Regionalgericht Bern-Mittelland am 23. Mai 2025 wegen Aussichtslosigkeit ab. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte am 9. Juli 2025 die Abweisung des Gesuchs, lehnte auch den Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren ab und auferlegte dem Beschwerdeführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht stellt fest, dass die Eingabe des Beschwerdeführers auf querulatorischer und rechtsmissbräuchlicher Prozessführung beruht und gemäss Art. 42 Abs. 7 BGG unzulässig ist. - **E.2:** Das Verfahren wurde im vereinfachten Verfahren durch den Abteilungspräsidenten abgeschlossen, und die Begründung des Urteils beschränkt sich auf eine kurze Angabe des Unzulässigkeitsgrundes (Art. 108 Abs. 3 BGG). - **E.3:** Die Gerichtskosten sind nach Art. 66 Abs. 1 BGG dem Beschwerdeführer aufzuerlegen, wobei keine Parteientschädigungen gemäss Art. 68 BGG zugesprochen werden.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde nicht behandelt, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


7B_549/2025: Urteil betreffend Ausstand des fallführenden Staatsanwalts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte Beschwerde gegen die Verfügung des Kantonsgerichts Luzern vom 12. Mai 2025 ein, in welcher sein Ausstandsgesuch gegen den Staatsanwalt Roland Hüsler abgelehnt wurde. Streitgegenstand ist ausschliesslich dieses Ausstandsgesuch. Alle weiteren Vorbringen, insbesondere zur inhaltlichen Anfechtung des Strafbefehls, wurden als unzulässig erachtet.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht verzichtete auf die Einholung von Vernehmlassungen und prüfte die Vorakten. - **E.2:** Der Streitgegenstand ist auf das Ausstandsgesuch beschränkt; andere Anliegen des Beschwerdeführers sind unzulässig. - **E.3:** Die Beschwerde genügte den gesetzlichen Anforderungen nicht, da sie keine spezifische rechtliche Kritik an den Erwägungen der Vorinstanz darlegte und lediglich appellatorische Kritik äusserte. - **E.4:** Die Vorinstanz hat überzeugend dargelegt, dass keine Ausstandsgründe gemäss Art. 56 lit. a-f StPO vorliegen. Der Erlass eines Strafbefehls allein begründet keine Ausstandspflicht; auch kein krasser Verfahrensfehler war ersichtlich. - **E.5:** Die Kritik des Beschwerdeführers zur Sachlage und Diskriminierung genügte den qualifizierten Anforderungen nicht. Eine Gehörsverletzung konnte nicht nachgewiesen werden. - **E.6:** Die Beschwerde ist offensichtlich unbegründet und unzulässig, weshalb ein Nichteintreten im Verfahren nach Art. 109 Abs. 2 lit. a BGG begründet ist.

Zusammenfassung des Dispositivs

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten und Gerichtskosten wurden auferlegt.


7B_398/2025: Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege im Rahmen eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________ erhob am 20. März 2025 Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Frauenfeld, welche ihre Strafanzeige gegen das Konkursamt Thurgau nicht an die Hand nahm. Während des Beschwerdeverfahrens vor dem Obergericht des Kantons Thurgau erklärte sie, dass die geschädigte Partei nicht sie persönlich, sondern die liquidierte A.________ GmbH sei. Das Obergericht wies ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege mit der Begründung ab, dass ihre Beschwerde aussichtslos sei, da weder sie noch die GmbH die notwendige Legitimation hätten.


7B_1153/2024: Urteil zur Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte wegen des Verhaltens zweier Polizeibeamter, B.________ und C.________, Strafanzeige unter anderem wegen Drohung ein. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft entschied am 4. Januar 2024 auf Nichtanhandnahme. A.________ erhob dagegen Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, welches die Beschwerde am 2. April 2024 abwies. Im Verfahren vor Bundesgericht verlangte A.________ die Aufhebung des kantonalen Beschlusses und die verpflichtende Eröffnung eines Strafverfahrens gegen B.________ und C.________.


7B_562/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege und Vertretungsbefugnis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH in Liquidation, vertreten durch die frühere Geschäftsführerin B.________, reichte eine Beschwerde in Strafsachen gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Thurgau ein. In dieser Verfügung wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels abgewiesen. Fraglich war zudem, ob B.________ berechtigt war, die GmbH in Liquidation rechtlich zu vertreten.


5A_644/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde und Ablehnung der Rechtshilfe

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ legte eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Präsidentin der Zivilabteilung des Kantonsgerichts des Kantons Jura vom 9. Juli 2025 ein, welche die Aussetzung des Scheidungsverfahrens verweigerte und die Rechtshilfe ablehnte. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde und stellte fest, dass kein irreparabler rechtlicher Nachteil im Sinne der Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG vorlag.


5A_672/2025: Entscheid zur Frage der Saisie von Einkommen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wehrt sich gegen die Berechnung seines Existenzminimums durch das Amt für Betreibungen des Kantons Genf und die am 4. August 2025 vorgenommene Lohnpfändung. Die Präsidentin der Überwachungsbehörde der Betreibungs- und Konkursämter des Kantons Genf wies seine Beschwerde auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung seines Gesuchs am 20. August 2025 ab. Der Beschwerdeführer verlangt die Aufhebung dieses Entscheids und beantragt superprovisionale und provisoriale Massnahmen zur Aussetzung der Pfändung.


1C_22/2024: Beschwerde betreffend die Revision des Planes für die Ortsplanung einer Gemeinde des Kantons Freiburg

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeinde Corminboeuf, nach Fusion mit der Gemeinde Chésopelloz, führte eine Revision des Plans für die Ortsplanung (PAL) durch, um den Bedingungen der kantonalen Genehmigung und der Harmonisierung der Planungen beider Gemeinden zu entsprechen. Die kantonale Behörde (DIME) genehmigte die Revision des PAL teilweise, nahm Änderungen vor und lehnte gewisse Massnahmen ab, insbesondere den Erhalt von bestimmten Grundstücken als Bauzone. Gegen diese Entscheidung erhob die Gemeinde Beschwerde, die vom kantonalen Verwaltungsgericht teilweise gutgeheissen wurde. In der Folge wandte sich die Gemeinde an das Bundesgericht, um die betroffenen Grundstücke in der Bauzone zu belassen.


2C_318/2025: Urteil zur Durchsetzungshaft eines Weggewiesenen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, kenianischer Staatsbürger, wurde rechtskräftig weggewiesen und aufgefordert, die Schweiz nach seiner Entlassung aus einer stationären Massnahme zu verlassen. Er blieb jedoch widerrechtlich im Land und wurde erneut straffällig. Das Migrationsamt Zürich ordnete mehrmals Durchsetzungshaft an. Diese wurde durch kantonale Instanzen überprüft und schliesslich durch das Verwaltungsgericht Zürich bestätigt. Der Beschwerdeführer wandte sich an das Bundesgericht und beantragte seine Freilassung sowie die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnungen.


4A_188/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen und subsidiäre Verfassungsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und der Kanton Luzern beantragten beim Bezirksgericht Luzern die definitive Rechtsöffnung über Fr. 858.95 nebst Zinsen. Das Bezirksgericht gab dem Antrag statt, und die Gesuchsgegnerin erhob dagegen Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern, welches ihre Beschwerde abwies. Die Gesuchsgegnerin erhob daraufhin Beschwerde in Zivilsachen und subsidiäre Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht, in der sie argumentierte, dass die Verrechnungssteuer mit den Steuern des gleichen Jahres verrechnet werden müsse und die Betreibung daher unzulässig sei.


7B_478/2025: Urteil zum Aufschub des Strafvollzugs aufgrund gesundheitlicher Gründe

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfeleistungen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Vor dem Strafantritt beantragte er einen Aufschub unter Berufung auf seinen gesundheitlichen Zustand. Ein medizinisches Gutachten bestätigte seine Hafterstehungsfähigkeit, worauf das Gesuch abgelehnt wurde. Der kantonal letztinstanzliche Entscheid wies seine Beschwerde ab, weshalb A.________ an das Bundesgericht gelangte.


7F_29/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch zu einem Nichteintretensentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ stellte ein Revisionsgesuch gegen das bundesgerichtliche Urteil vom 11. April 2025 (7B_260/2025), mit dem das Bundesgericht aus materiellen und formellen Gründen nicht auf seine Beschwerde gegen die Verfügung des Kantonsgerichts Luzern vom 18. Februar 2025 eingetreten war.


1C_18/2024: Urteil zur Änderung eines lokalen Nutzungsplans

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Revision des lokalen Nutzungsplans der Gemeinde Corminboeuf führte zur Einstufung der bisher baulich vorgesehenen Parzelle Nr. 3015 in die Zone für Landwirtschaft. Die Eigentümer und Begünstigten einer Servitut dieser Parzelle reichten eine Beschwerde ein, welche das kantonale Gericht abwies. Sie bemängelten vor Bundesgericht Verletzungen ihres Mitwirkungsrechts und der Anwendung von kantonalen und kommunalen Bestimmungen bei der Planungsentscheidung.


2C_332/2024: Urteil über die Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht im Gesundheitsrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ begab sich für stationäre Behandlung in die Klinik B.________ und während dieser Zeit kam sein Konsum von Kinderpornografie zur Sprache. Die Klinik beantragte beim Amt für Gesundheit und Soziales die Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Mit Verfügung vom 7. Juni 2022 wurde ein Teil der Schweigepflicht entbunden, später am 30. August 2022 dann auf weitere Mitarbeitende ausgeweitet. Die Klinik erstattete Strafanzeige, und A.________ erfuhr von der Entbindung erst später. Er erhob Beschwerde gegen die Verfügungen, die jedoch abgewiesen wurden.


5A_840/2024: Streit um Unterhaltsbeiträge für gemeinsame Kinder nach Trennung der Ehegatten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________, Eltern von drei Kindern, leben seit dem 4. September 2020 getrennt. Im März 2021 beantragte die Ehefrau Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft, wobei ausschliesslich der Streit um die Höhe der Kinderunterhaltsbeiträge strittig ist. Die Vorinstanz verpflichtete den Vater zu monatlichen Kinderunterhaltsbeiträgen, die durch verschiedene Entscheidungen angepasst wurden. Der Vater wandte sich erneut ans Bundesgericht, nachdem seine Beschwerde auf kantonaler Ebene abgewiesen worden war.


1C_19/2024: Entscheid betreffend die Revision eines kommunalen Zonenplans

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A. und B.A., Eigentümer von Parzellen in Chésopelloz (Gemeinde Corminboeuf), beschwerten sich darüber, dass ihre Grundstücke von der Zone zu bebauen in die Landwirtschaftszone umgeteilt wurden. Die Umzonung war Teil einer Revision des kommunalen Zonenplans nach Vorgaben des kantonalen Plans und des regionalen Projekts PA4. Die Vorinstanz, das Kantonsgericht Freiburg, wies ihre Beschwerden gegen die Entscheidung der kantonalen Behörde DIME ab.


2C_416/2024: Entscheidung zu Staatshaftung und Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsvertreters

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegnerin (eine ausserhalb der Bundesverwaltung stehende Organisation) wurde mit Aufgaben im Bereich Betreuung von Asylsuchenden beauftragt, jedoch nicht mit einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe übertragen. Nach dem Tod eines Asylsuchenden verlangten dessen Angehörige Staatshaftung und Genugtuung. Das Bundesverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde betreffend die Verfügung der Beschwerdegegnerin ab, ebenso einen Antrag auf höhere Entschädigung des amtlichen Rechtsbeistandes.


4D_106/2025: Entscheidung zur Fristwiederherstellung und Nichteintretensentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wendete sich gegen den Nichteintretensentscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, welches auf seine Beschwerde gegen das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland vom 24. März 2025 nicht eingetreten war, da die Eingabe unzureichend begründet war.


2C_276/2024: Verfahren bezüglich Emissionsverminderungen und Austritt aus dem Emissionshandelssystem

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG betreibt eine Anlage zur Produktion von Dämmstoffen, die bisher durch koksbetriebene Öfen hohe CO2-Emissionen verursachte. Nach dem Ersatz der Öfen durch elektrische Schmelz-Reduktionsöfen beantragte die Beschwerdeführerin beim Bundesamt für Umwelt die Ausstellung von Bescheinigungen für die freiwillige Emissionsverminderung sowie den Austritt aus dem Emissionshandelssystem (EHS). Beide Anträge wurden abgelehnt. Die Vorinstanz bestätigte diese Entscheide, und die Beschwerdeführerin gelangte mit Beschwerden an das Bundesgericht.


7B_879/2023: Urteil betreffend Ausstandsgesuch gegen einen Staatsanwalt im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde von der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern angeklagt wegen gewerbsmässigen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsicht und mehrfacher Urkundenfälschung. Er verlangte den Ausstand des fallführenden Staatsanwalts aufgrund angeblicher Befangenheit, was vom Kantonsgericht Luzern abgewiesen wurde. In der Folge erhob A.________ Beschwerde ans Bundesgericht.


8C_30/2025: Urteil zum Invaliditätsgrad und dessen Auswirkungen auf die Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ meldete sich 2021 bei der Invalidenversicherung zur Leistungsberechnung an. Die IV-Stelle Solothurn gewährte ihm rückwirkend ab Dezember 2021 eine ganze Invalidenrente. Mit einer Beschwerde gegen die Verfügung vom März 2024 beantragte A.________ eine Erhöhung des Invaliditätsgrades, obwohl dies die Rentenleistung nicht beeinflussen würde. Das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn trat nicht auf die Beschwerde ein. A.________ beschwerte sich daraufhin beim Bundesgericht.